Winterreifen - andere Länder, andere Regeln

Sicher in den Weihnachtsurlaub Winterreifen - andere Länder, andere Regeln

Die Weihnachtsferien stehen vor der Tür, und viele Autofahrer starten in den nächsten Tagen in den Winterurlaub. Doch Vorsicht: Fast jedes Land in Europa hat in Sachen Winterreifen seine eigenen Regeln. Wer also eine Reise ins Ausland plant, sollte sich vor Abfahrt genau informieren.

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Generell aber gilt: Wer mit Winterreifen in den Skiurlaub fährt, steht auf der sicheren Seite. Denn während in Deutschland "nur" eine situative, das heißt witterungsabhängige Winterreifenpflicht gilt, legen andere Länder den Zeitraum für Winterreifen genau fest. Wer darauf nicht vorbereitet ist, riskiert nicht nur ein saftiges Bußgeld, sondern unter Umständen auch einen Unfall.

Deutschland: Neuerung ab 2018

In der Straßenverkehrsordnung ist für das Aufziehen von Winterreifen kein spezieller Zeitraum angegeben. In der Fassung von 2010 wird lediglich eine situative Winterreifenpflicht vorgeschrieben. Sie sieht vor, dass bei winterlichen Wetterverhältnissen wie Glatteis, Schneematsch oder Reifglätte die Verwendung von Matsch- und Schnee-Reifen, kurz M+S-Reifen, Pflicht ist.

Allerdings reicht die M+S-Kennzeichnung ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr aus. Dann sind nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit Schneeflocke vor Bergsilhouette, dem sogenannten Alpine-Symbol, zulässig. Es gilt aber eine Übergangsfrist: M+S-Reifen, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, dürfen bis zum 30. September 2024 als Winterreifen gefahren werden.

Auch neu: Ist das Fahrzeug mit Sommerreifen bei Schnee oder Glatteis unterwegs, muss ab dem 1. Januar 2018 nicht nur der Fahrer, sondern auch der Fahrzeughalter mit einer Geldbuße und einem Punkt in Flensburg rechnen - wenn er eine Fahrt zulässt oder gar anordnet. Das betrifft insbesondere Autovermieter.

Landesregeln im Winterurlaub beachten

Ob und wo Winterreifen Pflicht sind, hängt nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) von dem Wetter, der Jahreszeit und der Straßenbeschilderung ab. Wer sich rechtzeitig informiert, hat auf jeden Fall Sicherheit - und muss keine böse Überraschung befürchten.

Situative Winterreifenpflicht: In vielen Ländern gilt, wie auch in Deutschland, keine generelle, sondern die situative Winterreifenpflicht. Das heißt: Bei winterlichen Bedingungen, also bei Schnee, Eis oder Matsch, muss mit Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden.

Zu den Ländern mit dieser situativen Winterreifenpflicht zählen unter anderem Luxemburg, Österreich und Tschechien, außerdem Rumänien, Schweden und die Slowakei. In Tschechien muss zusätzlich beachtet werden, dass auch die Außentemperatur über die Winterreifenpflicht entscheidet.

Zeitlich befristete, generelle Winterreifenpflicht: In Estland, Finnland, Lettland und Litauen ist eine entsprechende Winterbereifung ebenfalls vorgeschrieben. Wie auch in Bosnien, Island, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien gilt die Verpflichtung vom 1. beziehungsweise 15. November an. Sie endet zwischen Ende März und Mitte April.

Ausnahme: In Italien gibt es eine Ausnahme, und zwar für das Aosta-Tal. Hier gilt die generelle Winterreifenpflicht vom 15. Oktober bis einschließlich 15. April. In Südtirol gilt sie, wie in den bereits genannten Ländern, für die Zeit von Mitte November bis Mitte April.

Kurzfristig ausgerufene Winterreifenpflicht: In einigen Ländern, wie beispielsweise Frankreich, Italien, Kroatien und Ungarn, kann die Benutzung von Winterreifen bei entsprechenden Witterungsverhältnissen durch Beschilderung kurzfristig ausgerufen werden, insbesondere auf Gebirgsstraßen oder in höheren Lagen. In Kroatien müssen gewerbliche Fahrzeuge zudem eine kleine Schneeschaufel mitführen.

Ohne Winterreifenpflicht: In der Schweiz gibt es weder eine generelle noch eine situative Winterreifenpflicht. Wer auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall allerdings erheblich mit. Bei Verkehrsbehinderung wegen ungeeigneter Bereifung droht außerdem ein Bußgeld.

Schneeketten: Außer in Irland sind Schneeketten in allen europäischen Ländern erlaubt - jedoch meist nur auf vollständig schneebedeckten Straßen. In der Regel darf mit Schneeketten bis zu 50 Kilometer pro Stunde gefahren werden, in Mazedonien sogar bis zu Tempo 70.

Ausnahmen: Eine Mitnahmepflicht für Schneeketten gilt in Serbien, und zwar vom 1. November bis zum 1. April. In Ungarn droht gar ein Einreiseverbot, wenn eine Schneekettenpflicht kurzfristig angeordnet ist und Einreisewillige keine Ketten mitführen.

Spike-Reifen: In einigen Ländern sind zudem Spike-Reifen erlaubt. Dazu zählen Österreich, Norwegen, Finnland und die Schweiz. In Deutschland sind sie generell verboten – bis auf eine Ausnahme: Das "Kleine deutsche Eck" von Lofer bis Bad Reichenhall sowie 15 Kilometer vor der österreichischen Grenze.

Eine Liste über die Winterreifenregelungen der europäischen Länder hält die Initiative Reifenqualität des Deutschen Verkehrssicherheitsrates auf ihrer Internetseite bereit.