Der stufenfreie Zugang zum Bürgeramt, die Vorlesefunktion am Computer oder der gemeinsame Schulunterricht – kleine Bausteine, die für Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung sind. Sie ermöglichen eine wirksame Teilhabe am öffentlichen Leben.
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"Wo immer es möglich ist, sollten Menschen mit und ohne Behinderung zusammen sein. Davon profitieren alle", betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel kürzlich in ihrer Rede in der Potsdamer Oberlinkirche. Wie wichtig diese Aufgabe ist, belegen folgende Zahlen: Rund 7,5 Millionen Menschen haben in Deutschland eine anerkannte Schwerbehinderung, weitere 2,7 Millionen einen geringeren Behinderungsgrad.
An der Wahrnehmung und Beteiligung der Menschen mit Behinderung, mit ihren Anliegen, ihrem Wissen und Können zeige sich der Zusammenhalt einer Gesellschaft, unterstrich Merkel. Dafür brauche es beides – Fördereinrichtungen wie Inklusion. Entscheidend sei stets die Frage, was der einzelne Mensch will und braucht.
Teilhabe umfassend zu verwirklichen ist Ziel der Inklusionspolitik der Bundesregierung. Damit folgt sie der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die Deutschland 2009 ratifiziert hat. Sie konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderung. Behinderung wird als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens gewürdigt.
Im Jahr 1992 proklamierte die Generalversammlung der Vereinten Nationen den "Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung". Jährlich erinnert er am 3. Dezember daran, für die Rechte und das Wohlergehen der Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des Lebens einzutreten.
Ein Meilenstein für mehr Inklusion ist das Bundesteilhabegesetz. Die Bundesregierung hat es 2016 beschlossen. Die Philosophie hinter dem Gesetz: Heraus aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe – hin zu mehr Selbstbestimmung. Betroffene können damit etwa selbst entscheiden, ob sie länger in der eigenen Wohnung leben möchten.
Außerdem wird die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgeführt. Leistungsempfänger können einen höheren Anteil von ihrem Einkommen behalten und müssen weniger offenlegen.
Das Bundesteilhabegesetz sieht ab 2018 ein bundesweites "Budget für Arbeit" vor. In allen Bundesländern können Arbeitgeber dann Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 Prozent erhalten. Das erleichtert Menschen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt und eröffnet Alternativen zur Beschäftigung in Werkstätten.
Damit die Betroffenen die besseren Teilhabeleistungen nutzten können, brauchen sie unabhängige Beratung und Begleitung. Das geht am besten auch und gerade durch Menschen, die eigenen Erfahrungen mit Behinderungen haben.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanziert den Aufbau bundesweiter - von den Rehabilitationsträgern unabhängiger - Beratungsangebote. Anfang Januar 2018 sollen erste Beratungsstellen für eine "Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" (EUTB) ihre Arbeit aufnehmen. Das Web-Portal www.teilhabeberatung.de soll ebenfalls ab dem 1. Januar 2018 starten.
Das 2016 novellierte Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) hat den Abbau von Barrieren im öffentlichen Bereich zum Schwerpunkt – sowohl mit Blick auf Gebäude als auch in der Informationstechnik. Zudem wurde die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit eingerichtet. Sie berät vor allem Behörden bei der Umsetzung baulicher Verbesserungen.
Wie steht es in Deutschland um die Barrierefreiheit, die Mobilität oder die Beschäftigungssituation für Menschen mit Behinderung? Darüber informiert die Bundesregierung einmal pro Legislaturperiode in ihrem Teilhabebericht. Wichtigster Befund des Berichts von 2017 ist, dass Teilhabe nicht in allen Lebensbereichen einheitlich verläuft.
Positiv ist, dass immer mehr Kinder im Vorschulalter gemeinsam betreut werden – 2015 galt dies für 91 Prozent. Zudem erhalten immer mehr Betroffene ambulante Unterstützung in der eigenen Wohnung. Auch die Quote erwerbstätiger schwerbehinderter Menschen ist in den letzten Jahren gestiegen – von 36 Prozent im Jahr 2005 auf 42 Prozent im Jahr 2013. Dennoch sind im Verhältnis gesehen mehr Menschen mit Behinderung arbeitslos als in der Gesamtbevölkerung. Das bleibt eine Daueraufgabe für die Zukunft.
Zusätzlich zum Teilhabebericht hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Repräsentativumfrage von Menschen mit Beeinträchtigung in Auftrag gegeben. Ziel der von 2017 bis 2021 laufenden Erhebung sind Erkenntnisse darüber, an welchen Stellen Inklusion gelingt, welche Initiativen wirken und welche Wege noch gegangen werden müssen.
Um konkret Teilhabe umzusetzen, hat die Bundesregierung 2016 den zweiten Nationalen Aktionsplan verabschiedet. Er läuft bis zum Jahr 2021. Sein Fokus liegt auf der Förderung beruflicher Teilhabe. Rund 320 Millionen Euro stellt die Bundesregierung in den kommenden Jahren für beschäftigungspolitische Programme zur Verfügung.
Ein Schwerpunkt ist die Förderung von Integrationsprojekten. Sie werden im Programm "AlleImBetrieb" mit zusätzlichen 150 Millionen Euro in den kommenden Jahren unterstützt werden. Die Projekte sind Leuchttürme eines inklusiven Arbeitsmarktes. Ziel ist es, zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze in bestehenden oder neuen Integrationsprojekten zu schaffen.