Zur Förderung einer umweltschonenden, zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung sollen Kernkraftwerksbetreiber ab 2011 in ein Sondervermögen einzahlen.
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Eine Verlängerung der Laufzeiten der vorhandenen Kernkraftwerke trägt dazu bei, in einem Übergangszeitraum die drei energiepolitischen Ziele in Deutschland zu verwirklichen. Diese Ziele sind: Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit.
Um dies zu erreichen, wird – zusätzlich zur Kernbrennstoffsteuer – eine vertragliche Vereinbarung mit den Betreibergesellschaften der Kernkraftwerke getroffen. Dabei geht es um die Abschöpfung eines wesentlichen Teils der zusätzlichen Erlöse, die aus der Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken zu erwarten sind.
Deutsche Kernkraftwerksbetreiber sollen danach 2011 und 2012 jeweils 300 Millionen Euro, 2013 bis 2016 jeweils 200 Millionen Euro zahlen. Die Zahlungen der Kernkraftwerksbetreiber ab 2017 richten sich nach den zusätzlichen Elektrizitätsmengen und sind abhängig von den Verbraucherpreisen. Die genauen Regelungen dazu werden in dem Vertrag mit den Kernkraftwerksbetreibern festgeschrieben.
Daneben sollen ab 2013 die - über die Finanzplanung des Bundes hinaus - erzielten Erlöse aus der Versteigerung der Emissionszertifikate in das Sondervermögen fließen. Die Emissionszertifikate legen die Ausstoßmengen von Treibhausgasen fest.
Zum 1. Januar 2011 soll ein Sondervermögen des Bundes „Energie und Klimafonds“ eingerichtet werden. Damit werden die finanziellen Rahmenbedingungen für die zusätzlichen Mittel zuverlässig und bedarfsgerecht geregelt.
Aus dem Sondervermögen sollen Maßnahmen in folgenden Bereichen finanziert werden: