Im Wortlaut
Themen: Termine des Bundeskanzlers (Besuch des Automobilherstellers Ford, Besuch der phil.COLOGNE, Treffen mit dem französischen und dem polnischen Staatspräsidenten im Rahmen des Weimarer Dreiecks, Preisverleihung des Wettbewerbs startsocial, Empfang anlässlich der UEFA EURO 2024 im Bundeskanzleramt, Kabinettssitzung, Besprechung mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, Gedenkstunde des Bundestages aus Anlass des 70. Jahrestages des Volksaufstandes in der DDR vom 17. Juni 1953, Luftverteidigungsübung Air Defender 23, Empfang des Staatspräsidenten Kolumbiens, Gedenkveranstaltung der Bundesregierung zum 70. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 in Ost-Berlin und weiten Teilen der ehemaligen DDR), Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, Zerstörung des Kachowka-Staudamms in der Ukraine, Ermittlungen im Zusammenhang mit den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines, geplantes Gebäudeenergiegesetz, Berichte über eine Verhaftung eines russischen Staatsbürgers in Russland wegen des Verdachts der Spionage für Deutschland, Haushaltsverhandlungen, System der Anbahnung in der Musikbranche, Umgang mit der AfD, Waldbrände in Brandenburg, Erklärung von Volker Perthes zur unerwünschten Person im Sudan, Gesprächsreihe „Nachgefragt“ des Bundesverteidigungsministeriums
36 Min. Lesedauer
- Mitschrift Pressekonferenz
- Freitag, 9. Juni 2023
Sprecher: StS Hebestreit, Kall (BMI), Migenda (BMF), Sasse (AA), Steffen (BMFSFJ), Haufe (BMWK), Krüger (BMVg)
Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Hebestreit sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
StS Hebestreit: Herzlich willkommen auch von mir! Wie immer freitags ein Blick auf die Termine des Bundeskanzlers in der kommenden Woche.
Am Montag, den 12. Juni, wird der Bundeskanzler ab 13.30 Uhr den Automobilhersteller Ford in Köln besuchen. Er wird dort zur Eröffnung des neuen Cologne Electrification Center eine Rede halten. Vorab spricht der Bundeskanzler mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens und besichtigt die neue Produktionslinie. Ford hat den Standort Köln ausgebaut. Dort werden europaweit Elektrofahrzeuge hergestellt und vorher entwickelt. Der Termin ist presseöffentlich.
Im Anschluss wird der Bundeskanzler die phil.COLOGNE besuchen. Dort wird er um 15.30 Uhr mit dem Philosophen und Autor Axel Honneth über das Thema „Arbeit und Demokratie“ diskutieren. Bei der phil.COLOGNE handelt es sich um ein internationales Festival für Philosophie, das seit 2013 jährlich in Köln stattfindet.
Abends wird der Bundeskanzler dann weiter nach Paris reisen und dort mit dem französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron sowie dem polnischen Staatspräsidenten Andrzej Duda im Format des Weimarer Dreiecks zu einem Gespräch zusammenkommen. Nach der Begrüßung gegen 19.30 Uhr durch Präsident Macron wird es von allen drei teilnehmenden Politikern ein Pressestatement geben. Beim gemeinsamen Abendessen werden voraussichtlich der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, die anhaltende Unterstützung der Ukraine und die Vorbereitung des im Juli stattfindenden Nato-Gipfels in Vilnius eine Rolle spielen.
Am Dienstag, den 13. Juni, wird der Bundeskanzler ab 11 Uhr an der Preisverleihung des diesjährigen startsocial-Wettbewerbs teilnehmen. Insgesamt werden sieben ehrenamtliche Initiativen als Bundespreisträger ausgezeichnet. Einer dieser Preisträger erhält den Sonderpreis des Bundeskanzlers, den dieser stiftet und persönlich verleiht. Der Bundeskanzler ist auch Schirmherr des Wettbewerbs.
Startsocial ist ein bundesweiter Wettbewerb zur Förderung des ehrenamtlichen sozialen Engagements. Kern des Wettbewerbs sind 100 Beratungsstipendien. Im Rahmen dieser Stipendien unterstützen Fachleute aus der Wirtschaft, dem öffentlichen Sektor und dem Non-Profit-Bereich ehrenamtliche Initiativen unterschiedlichster Art in ihrer Weiterentwicklung. Die überzeugendsten 25 Stipendiatenprojekte werden zur feierlichen Bundespreisverleihung eingeladen. Die Preisverleihung findet ab 11 Uhr im Allianz Forum am Pariser Platz statt.
Dann kommen wir zum Mittwoch, an dem wir einen Termin für alle Sport- und Fußballbegeisterten haben. Dort beginnt sozusagen der Countdown: Am Mittwoch in genau einem Jahr, am 14. Juni 2024, startet die Europameisterschaft 2024 der fußballspielenden Männer. Deutschland ist Gastgeber.
Der Bundeskanzler empfängt dazu am kommenden Mittwoch ab 9 Uhr im Bundeskanzleramt Bernd Neuendorf, den DFB-Präsidenten, Philipp Lahm, den Turnierdirektor der EURO 2024, Heike Ullrich, die DFB-Generalsekretärin, Celia Šašić, die DFB-Integrationsbotschafterin und Special Advisor für die EURO 2024, sowie Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Der Bundeskanzler, DFB-Präsident Neuendorf, die Bundesinnenministerin sowie Turnierdirektor Lahm werden kurze Statements für die Presse abgeben.
Die EURO 2024 kann zu einem Heimspiel für Europa, zu einem Fest des Fußballs mit Fanbegegnungen aus allen Ländern Europas werden. Hierfür wirbt auch die Bundesregierung. Deutschland wird sich als weltoffener Gastgeber präsentieren und zeigen, wie wichtig uns Werte wie Freiheit, Vielfalt, Teamgeist, Toleranz und Respekt sind. Für diese Werte des gesellschaftlichen Zusammenhalts steht nicht nur der Fußball, sondern auch diese Bundesregierung. Für die EURO 2024 mussten keine neuen Stadien gebaut werden. Wir können auch auf die bestehende Infrastruktur und einen guten öffentlichen Personennahverkehr zurückgreifen.
Die Bundesregierung freut sich schon auf eine tolle Fußball-Europameisterschaft hier in Deutschland mit vielen spannenden Spielen. Wir wollen sie zu einem Heimspiel für die Fans aus ganz Europa machen und hoffen natürlich auch auf ein gutes Abschneiden der deutschen Elf.
Nach diesem Fußballtermin am Mittwoch tagt bereits um 10 Uhr das Bundeskabinett unter der Leitung des Bundeskanzlers.
Am Donnerstag, den 15. Juni, kommt der Bundeskanzler um 15 Uhr zu einer regulären Besprechung mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zusammen. Ohne der Diskussion vorgreifen zu wollen, kann ich Folgendes sagen: Natürlich wird die aktuelle Lage im russischen Krieg gegen die Ukraine eine Rolle spielen. Ein weiteres wichtiges Thema wird sicherlich die Migrations- und Flüchtlingspolitik werden. Dabei wird auch über den Stand der Gespräche der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu den Flüchtlingskosten berichtet werden. Darüber hinaus werden europapolitische Themen sowie Fragen der Energieversorgungssicherheit und zum Ausbau erneuerbarer Energien erörtert. Weiterhin werden die Nationale Sicherheitsstrategie und der Bereich der Verwaltungsmodernisierung mit dem Onlinezugangsgesetz und der Registermodernisierung Gegenstand der Diskussion sein.
Im Anschluss der Besprechung findet wie gewohnt eine Pressekonferenz mit den Ministerpräsidenten Weil und Wüst statt. Wann genau sie stattfinden wird - auch das ist Tradition - wird sich danach entscheiden, wie lange die Gespräche dauern.
Am Freitag, den 16. Juni, nimmt der Bundeskanzler an der Gedenkstunde des Bundestages aus Anlass des 70. Jahrestags des Volksaufstandes in der DDR vom 17. Juni 1953 teil. Die Gedenkstunde findet von 9 Uhr bis etwa 10 Uhr im Plenarsaal des Deutschen Bundestags statt.
Anschließend wird der Bundeskanzler die Luftverteidigungsübung Air Defender 23 besuchen. Auf dem Fliegerhorst Jagel in Schleswig-Holstein wird er durch den Inspekteur der Luftwaffe in die größte Verlegeübung von Luftstreitkräften seit Gründung der Nato eingewiesen. Übungsziel ist unter anderem der sichtbare Beweis der schnellen Reaktions- und Verlegefähigkeit von Luftstreitkräften. Deutschland stellt dabei die logistische Drehscheibe.
Neben dem Besuch einer statischen Waffenschau wird der Bundeskanzler Gespräche mit Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und anderen internationalen Besatzungen führen. Deutschland hat als Gastgeber bei Planung und Leitung von Air Defender 23 die Führung übernommen. Am Nachmittag wird es dort auch ein Pressestatement geben.
Anschließend geht es zurück nach Berlin, denn dort wird der Bundeskanzler um 16.30 Uhr den Staatspräsidenten Kolumbiens, Gustavo Francisco Petro Urrego, im Bundeskanzleramt empfangen. Im Mittelpunkt ihres Gesprächs dürften die bilateralen und wirtschaftlichen Beziehungen, aber auch klimarelevante Themen stehen. Nach dem Gespräch ist für ca. 17.30 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz geplant.
Zum letzten Termin, den ich Ihnen ankündigen kann: Am Samstag, den 17. Juni, nimmt Bundeskanzler Scholz ab 11 Uhr an der Gedenkveranstaltung der Bundesregierung zum 70. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 in Ost-Berlin und weiten Teilen der ehemaligen DDR teil. Er wird eine Rede halten und anschließend gemeinsam mit den Repräsentanten der anderen Verfassungsorgane am Mahnmal für die Opfer des Volksaufstandes auf dem Friedhof Seestraße 92 in Berlin (Wedding) einen Kranz niederlegen.
Soweit die Termine des Bundeskanzlers in der kommenden Woche.
Frage: Nur eine einfache Frage. Herr Hebestreit, gegebenenfalls Herr Kall, werden denn wie bei der FIFA Fußball-WM 2006 Gesetze, Bürger- oder Freiheitsrechte für die UEFA Fußball-Europameisterschaft nächstes Jahr eingeschränkt? Da gab es ja Vorgaben der FIFA, die Deutschland umgesetzt hat.
Kall: Ich wüsste jetzt aus dem Stand nicht, welche Vorgaben das sein sollten. Deutsche rechtliche Maßstäbe kann man nicht durch Verträge mit der FIFA verschieben. Selbstverständlich gibt es Sicherheitsmaßnahmen für ein solch großes Turnier, zu dem Menschen aus aller Welt oder aus ganz Europa anreisen. Aber dadurch werden keine Rechte beschränkt, sondern Menschen vor Gefährdungen geschützt. Insofern steht für uns Sicherheit im Vordergrund. Aber ich sehe hier dahingehend keine Beschränkungen und auch keine Vereinbarungen.
Zusatzfrage: Es gab damals zum Beispiel Werbebannmeilen. Da mussten Gesetze geändert werden. Damals war es so, dass die Einnahmen der FIFA und der teilnehmenden Verbände nicht unter die Gesetze zur Kapitalertragssteuer gefallen sind. Das war eine Vorgabe der FIFA, um die WM auszurichten. Ist das bei dieser UEFA Europameisterschaft auch so? Werden die UEFA und die teilnehmenden Verbände auch von der Einkommens- und Kapitalertragssteuer befreit?
Kall: Ich weiß nicht, ob das BMF das beantworten kann. Steuerrechtliche Fragen kann ich nicht für das BMI beantworten.
Migenda: Ich kann mich jetzt nicht zu steuerlichen Einzelfällen äußern.
Frage: Frau Sasse, wie zufrieden ist das Auswärtige Amt mit diesem Asylkompromiss?
Sasse: Da kann ich es mir ausnahmsweise leicht machen und auf die gestrigen Äußerungen der Außenministerin verweisen, die sich am Rande ihrer Lateinamerikareise zu der erzielten Einigung geäußert hat.
Ansonsten gebe ich an Herrn Kall ab, der bei den Verhandlungen dabei war und die Innenministerin, die die Verhandlungen geführt hat, begleitet hat.
Zusatzfrage: Herr Hebestreit, welche Ziele hat die Bundesregierung? Die Bundesregierung hat ja eigene Ziele für einen Kompromiss. Diese waren im Koalitionsvertrag festgehalten, auch in der Regierung selbst. Welche Ziele wurden denn mit diesem Kompromiss erreicht? Warum hat man jetzt zugestimmt?
StS Hebestreit: Der Bundeskanzler - er wurde dazu ja auch in der Vergangenheit mehrfach befragt - hat das gestern noch einmal in Rom deutlich gemacht. Das bisherige Asylsystem in Europa hat seit der Flüchtlingsproblematik, die wir in den Jahren 2015/2016 miteinander erlebt haben, nicht mehr funktioniert. Es ist gestern ein wichtiger Schritt gelungen, nämlich eine gemeinsame solidarische Lösung in dieser Frage hinzukriegen, die vielen Dingen gerecht wird: sowohl den Anrainerstaaten des Mittelmeeres, die mit einer massiven Flüchtlingswelle, mit Flüchtlingsströmen konfrontiert sind, die sich in den letzten Monaten massiv verstärkt haben und damit auch nicht allein gelassen werden wollen, als auch dem (Umstand), dass wir es natürlich nicht akzeptieren wollen, dass unregistrierte Flüchtlinge durch Europa reisen, sondern dass wir dabei zu ordentlichen Verfahren zurückkommen.
Wir haben jetzt erst einmal miteinander einen Solidaritätsmechanismus verhandelt, der auch eine Lösung anbietet. Trotzdem - es ist ein Kompromiss - gab es auch manche bittere Pille zu schlucken. Die Bundesregierung hat eine Protokollerklärung abgegeben, bei der es insbesondere um den Schutz von Familien mit minderjährigen Kindern geht, die sich in solchen Verfahren befinden können. Wir sind zuversichtlich, dass sich im Trilog mit dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission noch bewerkstelligen lässt, dass womöglich eine Veränderung, eine Verbesserung errungen wird.
Die Bundesinnenministerin und auch verschiedene Ministerinnen und Minister der Regierung haben ja schon deutlich gemacht, dass es ein Wert ist, dass sich Europa jetzt zu einer gemeinsamen Haltung zusammengefunden hat. Das ist kein kleiner Schritt. Aber es gab, wie gesagt, auch manche bittere Pille zu schlucken.
Frage: Eine Frage an das Familienministerium. Familien werden von den Regelungen nicht ausgenommen. Wie bewertet das das Familienministerium?
Steffen: Für die Bundesfamilienministerin war von Anfang an wichtig, dass die Reformen auf europäischer Ebene den Schutz für geflüchtete Kinder und ihre Familien und vulnerable Personen garantieren. Deshalb hat sich Ministerin Paus vehement dafür eingesetzt, dass die Bundesregierung verhandelt, dass sie pauschal ausgenommen sind. Leider war die pauschale Ausnahme für Kinder und ihre Familienangehörigen im Rahmen der Verhandlungen mit den anderen Mitgliedstaaten nicht zu erreichen. Daher ist der gefundene Kompromiss aus Sicht der Familienministerin sehr problematisch.
Wichtig ist, dass der Kompromiss nun die Einhaltung und grundlegende Beachtung der UN-Kinderrechtskonvention von den Mitgliedstaaten verlangt und sie insbesondere auf die Berücksichtigung des Kindeswohls verpflichtet. Außerdem werden unbegleitet reisende Minderjährige pauschal aus den Grenzverfahren ausgenommen.
Die schon angesprochene Protokollnotiz, die auf Initiative der Familienministerin zustande gekommen ist, stellt klar, dass die Bundesregierung weiter für dieses Ziel kämpfen wird und sich in den Trilogverhandlungen für Verbesserungen einsetzt. Das wird Ministerin Paus auch persönlich mit Nachdruck weiterverfolgen. Weitere Länder – Irland, Luxemburg und Portugal – haben sich dem angeschlossen.
Kall: Ich würde das gerne für die Bundesinnenministerin einordnen, die diese Verhandlungen im Vorfeld geführt hat und gestern in Luxemburg immer wieder betont hat, dass es ihr darum geht, die Vulnerabelsten zu schützen, insbesondere Kinder und Jugendliche. Es ist uns gelungen, dass unbegleitete Minderjährige, also Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, nicht in das Grenzverfahren kommen, dass also über deren Asylstatus nicht an den Außengrenzen entschieden wird, sondern sie weiter so wie bisher in EU-Staaten einreisen und dort das reguläre Asylverfahren durchlaufen.
Was Familien mit Kindern angeht - die Eltern sind also mit dabei -, gab es eine breite Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten, die das leider nicht unterstützt hat, obwohl wir uns dafür vehement eingesetzt haben. Man muss aber auch schauen, wen das überhaupt betrifft. In das Grenzverfahren, also in die Asylprüfung an den Außengrenzen, was ein vollständiges Asylverfahren binnen zwölf Wochen mit allen Rechtsschutzmöglichkeiten und allen Menschenrechtsstandard sein wird - das ist ja das, wofür sich die Bundesregierung eingesetzt hat -, kommen nur Menschen mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent, wo also die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass sie in der EU Schutz erhalten werden. Deswegen soll über deren Status schon an den Außengrenzen entschieden werden. Das heißt auch, dass Menschen, die vor Krieg, Terror, politischer Verfolgung geflüchtet sind, gar nicht in diese Grenzverfahren kommen und entsprechend auch Familien mit Kindern, die, wie gesagt, vor Kriegen, Terror geflüchtet sind, nicht in diese Grenzverfahren kommen.
In aller Regel ist es so, dass geflüchtete Familien aus Kriegsgebieten kommen, dass Menschen, die sich aus anderen Gründen, zum Beispiel aus wirtschaftlichen Gründen, auf den Weg machen, allein reisende Erwachsene und nicht Familien sind. Das muss man, glaube ich, zur Einordnung sagen. Aber die Bundesinnenministerin hat diese Protokollerklärung gestern gemeinsam mit Irland, Luxemburg und Portugal abgegeben. In den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, wo wir davon ausgehen, dass es eine breitere Unterstützung dafür gibt, Kinder und Jugendliche noch stärker zu schützen und stärkere Regelungen vorzusehen, werden wir uns weiter dafür einsetzen.
Ein wichtiger Punkt ist auch noch - die Kollegin hat schon einiges genannt -: Die UN-Kinderrechtskonvention ist bindender Standard. Das Kindeswohl muss bei jeder Entscheidung geprüft und berücksichtigt werden. Wenn Kinder nicht kindgerecht untergebracht werden können, dürfen sie auch nicht in diese Grenzverfahren kommen. Das sind, glaube ich, noch wichtige Umstände.
Frage: Ist die Beschulung von Kindern ein mögliches Ausschlusskriterium, dass man Familien in diesen Grenzzentren unterbringt? Gehört es beispielsweise zur UN-Kinderrechtskonvention, dass Kinder zur Schule gehen müssen und dass, wenn das nicht gewährleistet ist, im Endeffekt die Familien da nicht untergebracht werden können?
Es gibt Stimmen aus der Regierung, aber auch aus der Fraktion, die sagen, das würde die Kommunen entlasten. Wann gehen Sie davon aus, dass hier überhaupt etwas von diesen Beschlüssen spürbar sein wird?
Steffen: Das Recht auf Bildung ist natürlich Teil der UN-Kinderrechtskonvention. Aber wie das in der konkreten Auslegung aussieht, kann ich jetzt noch nicht sagen.
Kall: Da muss man sicherlich auch auf die Frist schauen. Diese Grenzverfahren dürfen maximal zwölf Wochen dauern. Wenn sie nach diesen zwölf Wochen nicht abgeschlossen sind, reisen diese Menschen in die EU ein. Sie bleiben dort also nicht länger. Dann ist natürlich alles, was es an Unterbringungsstandards, an Bildung, sozialen Leistungen und alledem geben muss, in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Zu der Frage, wie schnell wir uns davon Effekte erhoffen: Ich glaube, allen ist klar, dass nur europäische Lösungen und vor allen Dingen eine solidarischere und gerechtere Verteilung in Europa tatsächlich mittel- und langfristig zu einer Entlastung der Staaten führt, die genauso wie Deutschland bisher in einer besonders großen Zahl Flüchtlinge aufgenommen haben und in einer besonders großen Art und Weise ihrer humanitären Verantwortung gerecht geworden sind. Wenn man das für Deutschland auf das letzte Jahr betrachtet, haben wir deutlich über eine Million Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen und noch einmal etwa 220 000, 230 000 Menschen, die im letzten Jahr Asylanträge gestellt haben. Deutschland wird also seiner humanitären Verantwortung gerecht. Wir erhoffen uns von diesem erstmals verbindlichen vereinbarten Solidaritätsmechanismus, der erstmals Möglichkeiten der Verteilung eröffnet, dass die Verantwortung in der Europäischen Union künftig breiter und auf mehr Schultern verteilt ist und das mittel- und langfristig natürlich auch einen Entlastungseffekt für die Staaten und für unsere Kommunen hat, die besonders belastet sind. Das geht natürlich nicht von einem Tag auf den anderen.
Frage: Herr Hebestreit, der Bundeskanzler hat gestern wieder erwähnt, dass von den Menschen, die hier ankommen, 80 Prozent nicht registriert seien. Können Sie die Quelle für diese Zahl nennen? Woher hat der Kanzler diese Zahl?
StS Hebestreit: Ich gehe davon aus, dass das aus der hiesigen Statistik hervorgeht, weil wir sehen, wer hier ankommt und vorher nicht im Dublin-Verfahren registriert worden ist.
Zusatzfrage: Sie gehen davon aus. Kann Herr Kall das konkretisieren? Ich glaube, auch die Bundesinnenministerin hat gestern die 80 Prozent erwähnt. Woher kommt diese Zahl?
Kall: Ich gehe davon aus, dass das die sogenannten EURODAC-Treffer sind, ob also jemand schon in der europäischen Datenbank registriert wurde oder eben nicht. Im Moment - darauf hat Herr Hebestreit hingewiesen - funktionieren die alten Dublin-Regeln nicht mehr. Sie waren dringend reformbedürftig. Ein ganz großer Teil der Menschen wurde eben nicht registriert, nicht an den Außengrenzen erfasst, was im Übrigen auch dem Schutz dieser Menschen dient, damit sie überhaupt ein Asylverfahren durchlaufen können. Wir setzen uns ja dafür ein, dass es auch an den Außengrenzen geregelte Verfahren gibt, wo heute vielerorts ungeregelte, teilweise auch unmenschliche Bedingungen herrschen. Deswegen war es uns so wichtig, jetzt zu verbindlichen Regelungen zu kommen, auch und gerade zu rechtsstaatlichen und menschenrechtskonformen Verfahren. Nach dem künftigen System muss jeder an den Außengrenzen erfasst werden. Das ist unabhängig von den Grenzverfahren, die für Menschen mit geringer Schutzquote da sind, sondern gilt für alle. Das ist die sogenannte Screeningverordnung, die nicht gestern, sondern schon im vergangenen Jahr im Rat beschlossen wurde, ein Teil des Pakets.
Zusatzfrage: Könnten Sie die konkrete Quelle nachreichen, um das besser nachvollziehen zu können? Sie beide haben gesagt, Sie gingen davon aus. Es wäre gut zu wissen, woher diese Zahl kommt.
Frage: Herr Hebestreit, der Kanzler empfängt heute den georgischen Ministerpräsidenten. Inwieweit wird bei dem Treffen die Erwägung eine Rolle spielen, Georgien zu einem sicheren Drittstaat zu machen?
StS Hebestreit: Den Gesprächen kann ich sowieso nicht vorgreifen. Aber nach allem, was ich gesehen habe, wird das nicht im Zentrum der Gespräche stehen.
Zusatzfrage: Herr Kall, Frau Sasse, können Sie den Prozess beschreiben, wie ein Land zu einem sicheren Drittstaat wird?
Kall: In den Verhandlungen gestern wurde sichergestellt, dass es diesbezüglich keine nationalen Alleingänge geben kann, sondern aufgrund von EU-Abkommen Drittstaaten-EU-Abkommen mit dem jeweiligen Staat festgestellt werden können und dass es dafür klare rechtliche Regeln gibt, insbesondere die Anerkennung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Standards der Genfer Flüchtlingskonvention in diesen Staaten. Dann kann die EU mit Drittstaaten Abkommen schließen.
Frage: Herr Haufe, da offenkundig geworden ist, dass durch mindestens eine der drei Koalitionsparteien ein tiefer Riss in der Frage geht: Wie bewertet der grüne Vizekanzler die Einigung?
Haufe: Der Vizekanzler hat sich heute dazu geäußert. Ich kann das gern wiedergeben. Er spricht davon, dass das ein Kompromiss sei, dem durchaus ein hartes Ringen und schwere Abwägungen vorausgegangen seien. Trotzdem sei es wichtig, dass die EU zusammengefunden habe. Er sagt, dass sei gerade in einer Zeit, in der wir als Union zusammenstehen müssten, ein Wert. Diese Einigung ist also ein Wert. Ich zitiere weiter:
„Ich habe … hohe Achtung vor denen, die aus humanitären Gründen zu anderen Bewertungen kommen. Ich hoffe, sie sehen auch, dass es Gründe gibt, dieses Ergebnis anzuerkennen.
Ich mache aber keinen Hehl daraus, dass der Kompromiss ein sehr schmerzhafter ist, vor allem, weil Familien nicht pauschal von den problematischen Grenzverfahren ausgenommen werden.
Ich hoffe sehr, dass im Trilog-Verfahren noch Verbesserungen erreicht werden können.
In jedem Fall es bleibt unsere Aufgabe, weiter für Humanität zu kämpfen. Aber ohne den Einsatz Deutschlands wäre das Ergebnis ein schlechteres.“
Er fügt hinzu:
„Denn wir dürfen uns nichts vormachen: Die Lage an den Außengrenze ist seit Jahren ein Elend, andere Staaten fahren einen restriktiven Kurs und die Gefahr in Nationalismen zurückzufallen ist groß - und das macht es gewiss nicht besser.“
Das hat der Minister so geäußert. Sie können das auch auf dem Twitterkanal des BMWK nachlesen.
Zusatzfrage: Herr Kall, aus dem Europaparlament wird kritisiert, Deutschland habe zugelassen, dass es in Bezug auf sichere Drittstaaten gar nicht mehr allein darum gehe, ob ein Staat als sicherer Drittstaat gelistet sei, sondern darum, dass Bewerber im Einzelnen nachweisen müssten, dass für sie persönlich keine sichere Situation gegeben sei.
Trifft diese Kritik zu? Wenn ja, warum hat Deutschland dem zugestimmt?
Kall: Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, dann geht es, denke ich, um zwei Punkte.
Das eine ist die Frage, welche Kriterien ein Staat erfüllen muss, damit die EU mit diesem Staat ein Abkommen schließen kann, wonach es als sicherer Drittstaat anerkannt wird. Dabei geht es, wie gesagt, insbesondere um die Einhaltung von Menschenrechten und, um die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention mit all den Rechten und Garantien, die dazugehören, insbesondere dem Verbot, Menschen dorthin zu schicken, wo ihnen politische Verfolgung, Folter und Ähnliches drohen. Das ist das eine, das, was Staaten erfüllen müssen.
Das andere, was ja in jedem Asylverfahren eine Rolle spielt, ist die Frage der individuellen Verfolgung des jeweiligen Menschen, der jeweiligen Person und der Asylgründe. Aber das spielt in jedem Asylverfahren eine Rolle, ganz gleich, wo es geführt wird.
Frage: Herr Kall, gibt es in Ihrem Haus eine Prognose darüber, um wie viel Prozent oder in welchem Umfang sich der Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland reduzieren wird, wenn die neue Regelung in Kraft tritt?
Für Personen aus welchen Ländern außer Syrien übersteigt die Anerkennungsquote 20 Prozent?
Kall: Welche Länder das sind, über 20 Prozent? Alle Kriegsgebiete sind deutlich, deutlich über 20 Prozent. Da reden wir über Anerkennungsquoten in Höhe von 80 Prozent, 90 Prozent. Insbesondere bei Syrien, auch bei Afghanistan ist die Anerkennungsquote sehr hoch. Das können Sie den Statistiken des BAMF entnehmen, wo die Schutzquote jeweils angegeben ist.
Ich kann Ihnen, weil man Migrationsströme nie vorausberechnen kann und prognostizieren kann - - - Wenn Sie sich allein an die Entwicklung des Ukrainekrieges, des russischen Angriffskrieges erinnern oder auch an andere Migrationsbewegungen - - - Die kann man nie prognostizieren, nie vorhersehen. Das können auch der UNHCR oder IOM, die internationalen Organisationen, nicht. Deswegen kann ich so etwas nicht anstellen.
Aber wie gesagt, was ich vorhin gesagt habe: Bisher trägt Deutschland schon in einem sehr großen Maße humanitäre Verantwortung für Geflüchtete in Europa. Jetzt gibt es erstmals auch verbindliche Verteilmechanismen. Der sogenannte „fair share“, also der Anteil, den Deutschland zu tragen hat, beläuft sich auf 21,56 Prozent. Der Verteilungsschlüssel bemisst sich nach der Bevölkerungszahl und der Wirtschaftskraft. Das ist die Prozentzahl an Geflüchteten, die Deutschland nach den künftigen EU-Regeln aufzunehmen verpflichtet ist.
Zusatzfrage: Wie viel Prozent sind es im Moment?
Kall: Bisher gibt es keine verbindlichen Verteilsysteme.
Zusatz: Nein, ich meine - - –
Kall: Es gibt einen freiwilligen Solidaritätsmechanismus. Ich glaube, man hat einmal vereinbart, im Rahmen von „relocation“ insgesamt etwa 10 000 Menschen freiwillig zu übernehmen, die im Wesentlichen aus Seenot gerettet worden sind. Deutschland ist ja einer der Staaten, die freiwillig insbesondere Italien, aber auch andere Mittelmeeranrainer unterstützen.
Einen verbindlichen Solidaritätsmechanismus - so nennt sich letztlich die europäische Verteilung - gibt es bisher nicht.
Zusatz: Aber de facto gibt es doch eine Zahl.
Kall: Diese kann ich Ihnen nicht nennen. Aber das können Sie den Zahlen von Eurostat und den amtlichen Statistiken entnehmen.
Frage: Herr Kall, Sie hatten betont, dass unbegleitete Minderjährige nicht eingesperrt würden. Warum hat die Ministerin dafür gestimmt, dass begleitete Kinder, begleitete Minderjährige eingesperrt werden können?
Kall: Ein bisschen Wortwahl wäre auch ganz gut. Mit „eingesperrt“ und „Haft“ - - - Das ist für Minderjährige nicht zulässig. Nur in absoluten Ausnahmefällen, wenn die Eltern inhaftiert sind, weil sie beispielsweise eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, dann dürften auch Kinder mit in Hafteinrichtungen, ansonsten nicht. Das ist ganz ausdrücklich geregelt. Überhaupt darf Haft nur im absoluten Ausnahmefall in diesen Aufnahmezentren herrschen. Freiheitsbeschränkungen sind möglich, um Menschen dort zu identifizieren, auch für das Screening und für die Grenzverfahren. Aber es sind keine Freiheitsentziehungen möglich. Deswegen muss man tatsächlich darauf achten, dass man präzise bleibt. Das ist der Bundesregierung sehr, sehr wichtig.
Wie gesagt, haben wir uns auch gegenüber vielen europäischen Mitgliedsstaaten, die einen restriktiveren Kurs fahren, sehr dafür eingesetzt, dass es diese rechtlichen Standards gibt. Die Bundesinnenministerin hat in enger Abstimmung innerhalb der Bundesregierung letztlich für ein Gesamtpaket gestimmt, das es erstmals ermöglicht, die Lasten in Europa gerechter zu verteilen, und das es vor allen Dingen ermöglicht, eine Kontrolle herzustellen und Steuerung und Ordnung in die Migration zu bringen, und zwar dadurch, dass Menschen an den Außengrenzen erfasst werden, und dadurch, dass sie faire und rechtsstaatliche Asylverfahren bekommen, die sie heute vielerorts nicht bekommen. Vielerorts - das habe ich ja gesagt - herrschen wirklich unmenschliche Bedingungen. Uns ist es wichtig, dass dort rechtliche, einklagbare Standards herrschen. Das ist mit dem EU-Recht, das nun geschaffen wird, möglich.
Sie hat auch betont, was auf dem Spiel steht, wenn man diese europäischen Lösungen nicht erreicht, dass dann nämlich der Schengen-Raum in wirklich größter Gefahr ist. Jetzt schon gibt es immer mehr Binnengrenzkontrollen aufgrund der Migrationslage. Auch wir sind gezwungen, an einer unserer Binnengrenzen, nämlich an der Grenze zu Österreich, Binnengrenzkontrollen durchzuführen. An anderen Binnengrenzen haben wir die Kontrollen und die Maßnahmen durch die Bundespolizei verstärkt. Andere Mitgliedsstaaten tun dies in noch größerem Umfang. Das Europa der offenen Grenzen - das hat Frau Faeser betont - wäre wirklich in ernsthafter Gefahr, wenn es nicht gelänge, sich auf ein solches Migrationssystem auch mit dem Schutz der Außengrenzen zu einigen. Insofern ist das das, was in den Verhandlungen auf dem Spiel steht und stand, und auch ein wesentlicher Grund, dem Gesamtpaket zuzustimmen.
Zusatz: Aber es gibt in diesem Gesamtpaket Ausnahmen, wie Sie ja sagen, dass Kinder auch in Haft kommen können, dass ihre Freiheit beschränkt wird. In Amerika haben wir unter Trump gesehen, dass Kinder von ihren Eltern sogar, wenn sie eingesperrt werden, getrennt werden. Die wurden wie Tiere gehalten, teilweise.
Wird sichergestellt, dass das in Europa an den Außengrenzen nicht passiert, dass Kinder, wenn sie in Ausnahmefällen eingesperrt werden, nicht von ihren Eltern getrennt werden?
Kall: Ich habe das gerade schon beantwortet. Kinder könnten nur mit in Haft kommen, wenn sie zusammen mit ihren Eltern und wenn die Eltern in Haft sind, beispielsweise aufgrund einer Gefährdung für die öffentliche Sicherheit. Nur dann käme das in Betracht. Ich habe vorhin schon gesagt: Wenn eine kindgerechte Unterbringung in den Grenzverfahren nicht möglich ist, dann dürfen sie auch gar nicht ins Grenzverfahren kommen. Die Kinderrechtskonvention gilt. All das sind vor europäischen Gerichten einklagbare Rechte. Uns ist es sehr wichtig, dass dort Menschenrechte und Rechtsstaatsstandards herrschen. Deswegen weise ich wirklich jeden Vergleich, den Sie angestellt haben, zurück.
Frage: Ich will Herrn Kall zur Genfer Flüchtlingskonvention und zu sicheren Drittstaaten fragen, um das klar zu haben.
Was genau ist erforderlich, um in Zukunft Länder als sichere Drittstaaten einzustufen? Dass die Genfer Flüchtlingskonvention komplett ratifiziert ist und umgesetzt wird? Nur in Teilen?
Was ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention? Ist das auch eine Bedingung?
Vielleicht können Sie es noch einmal klarstellen: GFK und Europäische Menschenrechtskonvention, was konkret muss umgesetzt sein, was gilt?
Kall: Die EMRK, die Europäische Menschenrechtskonvention gilt natürlich für die Staaten des Europarates, die Teil der EMRK sind.
Die Genfer Flüchtlingskonvention ist darüber hinaus Völkerrecht. Der Drittstaat muss die Genfer Flüchtlingskonvention ratifiziert haben und einhalten. Falls er sie geografisch auf bestimmte Regionen beschränkt hat, muss er zumindest gewährleisten, dass sich der Asylantragsteller in dem Staat aufhalten darf, einen angemessenen Lebensstandard erhält sowie Zugang zu medizinischer Versorgung und Zugang zu Bildung. Auf keinen Fall darf die Gefahr bestehen, dass die Person in ein Land zurückgewiesen wird, in dem ihr politische Verfolgung oder eine unmenschliche Behandlung droht. Diese Standards der Genfer Flüchtlingskonvention sind in jedem Fall einzuhalten.
Das müsste, wie gesagt, durch ein EU-Abkommen festgestellt werden. Das können Mitgliedsstaaten nicht im nationalen Alleingang tun. Auch das war uns sehr wichtig.
Zusatz: Um das zu verstehen: Wenn ein Staat sagt: „Wir halten uns an die Standards, die an die GFK angelehnt sind“, er die GFK selbst aber gar nicht ratifiziert hat, dann kann er trotzdem ein sicherer Drittstaat werden.
Kall: Jetzt ging es um die Frage einer regionalen Beschränkung. Ich kann Ihnen nicht sagen, in welchen Staaten es das gibt, dass also ein Staat nicht für das gesamte Staatsgebiet - so verstehe ich das; ich bin aber kein Völkerrechtler; das müsste ich Ihnen gegebenenfalls nachreichen, oder Frau Sasse müsste mir helfen - die Genfer Flüchtlingskonvention ratifiziert hat, sondern es auf einzelne Gebiete beschränkt hat. Dann müssen aber trotzdem die Regeln, die ich genannt habe, gelten. Das ist die Information, die ich habe. Aber Sie könnten die Frage natürlich an die EU-Kommission als sozusagen Hüterin des europäischen Rechts und diejenige, die über solche Abkommen verhandeln müsste, richten.
Zusatzfrage: Ich verstehe eines nicht ganz. Warum hatten die bisherigen Rechtsverstöße, die dokumentiert und auch bekannt sind, Pushbacks, zum Teil auch die Unterbringung, keine Rechtsfolgen und warum soll das jetzt besser werden? Das verstehe ich nicht.
Kall: Das soll dadurch besser werden, dass es verbindliche Regeln an den Außengrenzen gibt: die Erfassung jedes Menschen, der da ankommt, die Gewährung elementarer Rechte des Asylrechts, die Möglichkeit, einen Asylantrag schon dort zu stellen und ein rechtsstaatliches, faires, nach Menschenrechtskriterien ausgerichtetes Verfahren zu bekommen. Das ist vielerorts nicht der Fall. Wenn das Europäische Parlament dem zustimmt und es so EU-Recht wird, muss das künftig so sein. Das ist der ganz wesentliche Unterschied zu den weithin ungeregelten Verhältnissen, wie sie heute herrschen.
Vorsitzender Detjen: Ich nehme noch eine kurze Frage von Thilo Jung. Aber bitte ohne Nachfrage!
Frage: Herr Kall, Sie haben meine Frage nicht konkret beantwortet. Können Kinder, wenn sie in Ausnahmefällen in Haft mit ihren Eltern kommen, von den Eltern getrennt werden wie zum Beispiel unter Trump in Amerika?
Kall: Ich habe gesagt: Es kommt nur in Betracht, dass, wenn von den Eltern eine Gefährdung ausgeht, sie zusammen mit ihren Eltern in Haft kommen. - Das ist die Antwort auf Ihre Frage.
Ich habe auch gesagt, dass das Kindeswohl, die Kinderrechtskonvention immer zu beachten ist und es Rechtsschutz gibt. Es geht um Rechtsstaatlichkeit dort.
Frage: Die Ukraine hat mitgeteilt, sie habe Beweise dafür, dass Russland für die Sprengung des Dammes verantwortlich sei. Herr Hebestreit, liegen der Bundesregierung dazu irgendwelche neuen Erkenntnisse vor?
StS Hebestreit: Dazu habe ich Ihnen hier nichts mitzuteilen. Wir haben diese Meldungen aus der Ukraine zur Kenntnis genommen.
Frage: Ich weiß, dass Sie die Frage zu Nord Stream 2 schon am Mittwoch beantwortet haben. Aber ich habe eine andere Frage.
Wird das Bundeskanzleramt vom Generalbundesanwalt regelmäßig über den Stand der Ermittlungen in dieser Frage informiert?
StS Hebestreit: Damit bin ich, ehrlich gesagt, überfragt. Aber auch dann, wenn das so wäre, was ich nicht weiß, dann würden alle Auskünfte, die es dazu gibt natürlich nur und ausschließlich vom Generalbundesanwalt in Karlsruhe einzuholen sein.
Frage: Ich habe eine Frage an das Bundesverteidigungsministerium. Tiefflüge finden bei diesem Manöver doch nur über Mecklenburg-Vorpommern statt. Warum nur dort?
Welche Auswirkungen hat das für die Bevölkerung, beispielsweise Überschallknälle, dieser ohrenbetäubende Lärm?
Die dritte Frage: Können Sie etwas zu den Kosten sagen? Der Inspekteur der Luftwaffe hat gesagt, zu den Kosten könne man nichts sagen. Aber mich würde zumindest der Modus, nach dem diese Kosten umverteilt werden oder wer an ihnen beteiligt wird, interessieren.
Krüger: Vielen Dank für die Frage. Bezüglich der ersten beiden Fragen müsste ich Sie bitten, sich an die Luftwaffe zu wenden. Grundsätzlich gelten die gleichen Regeln wie im Normalbetrieb. Es sind sehr operative Einzelfragen, die Sie haben. Diese Fragen richten sich an die Luftwaffe.
Bezüglich der Kosten lässt sich mit jetzigem Stand sagen, dass Übungskosten mit Einzelplan 14 im Verteidigungsetat grundsätzlich mit abgedeckt werden. In welcher Höhe und wie sich das im Einzelnen regelt, wird man nach Durchführung der Übung sagen können.
Frage: Herr Hebestreit, am Wochenende soll über das Gebäudeenergiegesetz auf Ebene der Fraktionsvorsitzenden beziehungsweise Vizefraktionsvorsitzenden weiterverhandelt werden. Inwieweit ist der Kanzler darin eingebunden, beziehungsweise inwieweit lässt er sich über diese Verhandlungen informieren? Wie zuversichtlich ist er, dass es dort eine Einigung gibt, damit das Ganze nächste Woche in den Bundestag kann?
StS Hebestreit: Ohne auf all das, was Sie in Ihrer Frage unterlegt haben - denn ich weiß gar nicht so genau, wer sich wann und wie trifft -, einzugehen, ist der Bundeskanzler natürlich wie alle anderen maßgeblichen Protagonisten in der Regierung über den Verlauf der Gespräche informiert. Aber Sie haben zu Recht gesagt, dass das im Moment eine Sache des Bundestages sei. Er muss darüber sprechen.
Aber ich kann eine unveränderte Zuversicht beim Bundeskanzler erkennen, dass das in der nächsten Woche seinen Gang gehen wird.
Zusatzfrage: Dass es also auch in den Bundestag kommt?
StS Hebestreit: Ja.
Frage: Ist der Bundesregierung bekannt, dass heute Nacht im Omsker Gebiet in Russland ein russischer Staatsbürger verhaftet wurde, der angebliche für Deutschland spioniert hat oder dies vorhatte und deswegen in Kontakt mit deutschen Behörden stand? Wenn ja, können Sie das kommentieren?
Sasse: Ich kann Ihnen heute nichts darüber berichten. Ich forsche gern nach und werde die Antwort auf die Frage nachreichen.
Frage: An das BMF: Auch die Verhandlungen über den Haushalt laufen weiter. Wann sollen die Verhandlungen abgeschlossen sein? Was wäre der späteste Termin dafür, damit der Entwurf dem Haushaltsausschuss noch vor der Sommerpause übergeben werden kann?
Migenda: Zum Zeitplan kann ich Ihnen sagen, dass sich, was Sie schon angedeutet haben, alle Beteiligten darüber einig sind, dass der Regierungsentwurf vor der Sommerpause beschlossen werden soll. Ich kann Ihnen aber an dieser Stelle kein konkretes Datum nennen.
Zusatzfrage: Können Sie vielleicht etwas zum Stand der Einzelgespräche sagen, die gerade stattfinden sollen?
Migenda: Ich kann Ihnen zu den einzelnen Gesprächen nichts sagen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich mich dazu nicht äußern kann. Im Übrigen hatten wir uns schon in den letzten Tagen dazu geäußert. Demgegenüber gibt es jetzt keinen neuen Stand.
Frage: Es gibt Berichte, wonach Herr Lindner die regionale Wirtschaftsförderung von 650 Millionen auf 350 Millionen kürzen wolle. Ist das korrekt?
Migenda: Auch dazu kann ich mich nicht äußern. Das ist eine Einzelmaßnahme, die jetzt noch Gegenstand der regierungsinternen Abstimmung ist. Insofern kann ich dazu nichts sagen.
Zusatzfrage: Was hält der Wirtschaftsminister von solchen Überlegungen?
Haufe: Auch der Minister äußert sich während der Haushaltverhandlungen nicht über Einzelposten, die im Haushalt verhandelt werden.
Frage: Zum Thema Musikbranche beziehungsweise Rammstein: Herr Hebestreit, verfolgt der Kanzler die aktuelle Berichterstattung über das System der Anbahnung in der Musikbranche mit der sogenannten „row zero“? Die Familienministerin hatte sich ja schon geäußert und gesagt, was für Veränderungen sie in der Musikbranche erwartet. Ist das für den Kanzler selbst ein Thema?
StS Hebestreit: Viele wissen ja, dass der Bundeskanzler ein exzessiver Zeitungsleser ist, und er liest nicht nur den politischen Teil und die erste Seite, sondern auch die Kulturseiten und vieles andere. Insofern ist das ein Thema, das auch er in den letzten Tagen intensiv verfolgt hat. Allerdings hat er sich dazu bisher mit Wortmeldungen zurückgehalten, was auch daran lag, dass es bei den Pressekonferenzen, die wir in den letzten Tagen hatten, keine Rolle gespielt hat. Sie können sich aber vorstellen, dass die Vorwürfe, die dort erhoben werden, aufgeklärt gehören und sich angesichts dieser Vorwürfe natürlich auch die eine oder andere Frage an diese Musikgruppe stellt. Ich habe das Gefühl, diese werden gestellt, und jetzt muss man abwarten, wie die Antworten lauten.
Zusatzfrage: Laut Berichten soll es ja nicht nur um diese eine Band gehen, sondern es soll in der gesamten Musikbranche ein System dahinterstecken. Hält der Kanzler Veränderungen für angemessen und notwendig? Die Familienministerin hat ja schon Veränderungen eingefordert. Wie sieht das der Kanzler?
StS Hebestreit: Ich glaube, die Debatte, die Sie ansprechen, beginnt gerade, und ich habe auch das Gefühl, dass das innerhalb der Branche zu diskutieren sein wird. Ich glaube, diese Diskussion sollten wir jetzt abwarten, bevor wir da eigene Forderungen erheben. Die Familienministerin hat sich dazu geäußert, auch sehr konkret und mit Blick auf die eine Musikgruppe, aber sicherlich gibt es auch das eine oder andere weiterhin zu diskutieren. Das würde ich im Augenblick aber erst einmal bei der Branche lassen; denn dort sind die Diskussionen zu führen. Es geht ja auch darum, dass der Verdacht erhärtet werden kann - bezogen auf das Allgemeine, was Sie ansprechen, also was da Usus sein soll, und nicht auf den konkreten Fall; denn da gibt es ja viele, die behaupten, dass das so geschehen sei.
Zusatzfrage: Es gab ja auch YouTube-Videos. Hat sich der Kanzler, der ja gerne Zeitung liest, auch einmal ein oder zwei YouTube-Videos zu diesem Thema angeschaut?
StS Hebestreit: Das kann ich nicht ausschließen, es würde mich aber überraschen.
Frage: Ich möchte mich zu diesem Thema noch einmal direkt an das Familienministerium richten. Frau Paus hat gesagt, sie erwarte Änderungen in der Branche. Unter anderem hat sie eine Einladung zum Beitritt in das Bündnis gegen Sexismus ausgesprochen. Gibt es da schon Reaktionen? In welchem Zeitraum sollten diese Veränderungen nach den Erwartungen der Ministerin eintreten?
Steffen: Zum Zeitraum hat sie keine Erwartungen, aber der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft hat am Dienstag erklärt, er werde wie von Frau Paus vorgeschlagen dem Bündnis gegen Sexismus beitreten.
Zusatzfrage: Erwartet die Ministerin generell eine Art Selbstregulierung der Branche, oder ist sie der Auffassung, dass man, wenn das nicht funktioniert, mit Gesetzen und Verordnungen agieren müsste?
Steffen: Die Ministerin ist der Auffassung, dass Künstler und Veranstalter eine Verantwortung gegenüber ihrem Publikum haben. Es geht um Rücksicht und darum, Grenzen zu respektieren. Sexuelle Übergriffe kommen in allen Lebenslagen vor. Auf Festivals und Konzerten treffen sehr viele Menschen an einem Ort aufeinander. Dabei können Alkohol und Drogen die Hemmschwelle bei Tätern senken und Opfer orientierungslos machen. Das ist nicht neu, aber es ist wichtig, dass in der aktuellen Debatte darüber geredet wird, wie gerade junge Menschen besser geschützt werden können.
Frage: Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat vor zwei Tagen mitgeteilt, dass es ein Verbot der AfD für rechtlich möglich hält. Wie bewertet die Bundesregierung diese Analyse? Haben Sie sich damit auseinandergesetzt?
Kall: Das ist nichts, was wir von hier aus bewerten. Ein Parteiverbot hat ja nach dem Grundgesetz sehr, sehr hohe Voraussetzungen und kann nur durch das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Verfassungsorganen, wenn ich das richtig im Kopf habe, festgestellt werden. Das ist also nichts, was wir von hier aus bewerten.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat darüber informiert, wie und aus welchen Gründen es Teile der AfD, insbesondere zuletzt auch die Jugendorganisation, beobachtet. Das hat aber nichts mit einem Parteiverbot zu tun, und das würden wir von hier aus jetzt auch nicht näher kommentieren.
Frage: Herr Hebestreit, Ihr Kollege Wolfgang Büchner hatte am Montag auf die Frage, was die hohen Umfragewerte für die AfD angeht, geantwortet: Wir machen gute Politik, und wenn die Menschen sehen, dass wir gute Politik machen, dann werden die Sorgen um die AfD auch geringer werden. Da klang ein bisschen die Meinung durch: Wenn die Menschen draußen erst einmal verstehen, wie gut unsere Politik ist, dann wird auch die Zustimmung zur AfD geringer werden. Laut einer aktuellen Umfrage würde die AfD derzeit im Osten 32 Prozent der Stimmen bekommen. Wie bewerten Sie das? Macht die Bundesregierung es sich nicht zu leicht, wenn sie sagt: Wir machen gute Politik, und dann wird es schon besser werden?
StS Hebestreit: Ich glaube, ich möchte mich dazu gar nicht genauer einlassen. Ich finde, der Kollege Büchner hat wichtige Hinweise gegeben. Wir sind im Augenblick in einer Situation, die von vielen Umbrüchen und Unsicherheiten geprägt ist, die uns alle miteinander beschäftigen. Das sind zum einen der Krieg in der Ukraine, den Russland vom Zaun gebrochen hat, und seine Auswirkungen; das sind zum anderen der Klimaschutz und der klimaneutrale Umbau unserer Wirtschaft. Der Klimaschutz wird jetzt auch für viele so konkret, dass er in ihren Heizungskeller rückt, in ihre Garage hineinreicht und anderes. Das sind immer Situationen, in denen es Zielkonflikte gibt, die gesellschaftlich miteinander ausgehandelt werden. Sie erleben das innerhalb der Koalition, Sie erleben das jeden Tag zu Hause. Das sind Situationen, in denen Aufregung und Unruhe herrscht.
Gleichzeitig ist diese Regierung fest entschlossen, all diese Zielkonflikte aufzulösen. Das ist nicht immer einfach, das dauert manchmal auch seine Zeit, und das heißt nicht, dass plötzlich auf wundersame Weise eines Morgens alle einhellig einer Meinung sind. Das sind Kompromisse, die zu schließen sind und die auch miteinander auszuhandeln sind. Wenn das aber gekommen ist, also wenn wir die Zielkonflikte nacheinander aufgelöst haben werden und man merkt, dass es vorangeht, dann verringern sich auch die Unsicherheit und die Unruhe. Gleichzeitig wird dann diejenigen, die einfache Lösungen propagieren und die glauben, man brauche keinen Klimaschutz und man müsse nichts tun, die Grundlage für ihre Behauptungen entzogen.
Insofern, glaube ich, ist der Weg, den diese Regierung und den die Koalition geht, der richtige. Das heißt aber nicht, dass man nicht aufmerksam auch die Umfragewerte beobachtet. Ich würde aber vor kurzfristigen Schlüssen warnen, und zwar sowohl hinsichtlich der Ursachen für diesen Aufschwung, den man im Augenblick erlebt, als auch mit Blick auf Rezepte, die da Abhilfe schaffen. Es geht immer um konkrete Politik, und darum kümmert sich diese Regierung.
Frage: Noch zu den Waldbränden in Brandenburg: Herr Kall, die Bundespolizei ist ja auch mit Löschhubschraubern im Einsatz. Müssen die Kommunen für diese Einsätze jetzt bezahlen oder nicht?
Kall: Das erfolgt meines Wissens im Rahmen der Amtshilfe für die jeweiligen Länder und in enger Zusammenarbeit mit den Ländern. Was die Kostentragung angeht, so müsste ich Ihnen die Antwort ehrlich gesagt nachreichen; das kann ich nicht aus dem Kopf beantworten.
Zusatz: Der Hintergrund ist, dass die klammen Kommunen bei diesen Löscheinsätzen teilweise gespart haben, weil sie sich das nicht leisten können.
Kall: Was die Kostentragung für Amtshilfe durch den Bund, also namentlich durch das THW oder die Bundespolizei angeht, so trage ich das gerne nach.
Frage: Volker Perthes, der Sonderbeauftragter des UN-Generalsekretärs für Sudan, wird im Sudan jetzt als Persona non grata angesehen. Wie bewertet das Außenministerium diesen Vorgang und wie will man darauf reagieren?
Sasse: Vielen Dank. Es ist richtig, dass Volker Perthes, der UN-Sondergesandte, in Sudan zur unerwünschten Person erklärt worden ist. Wir finden das ganz entschieden nicht den richtigen Schritt und verurteilen diese Erklärung zur unerwünschten Person auf das Schärfste. Herr Perthes hatte sich seit Beginn der Kämpfe, seit Ausbruch der Kämpfe mit sehr viel Energie und Leidenschaft für einen Waffenstillstand, für den Schutz von Zivilisten und auch für humanitäre Zugänge eingesetzt, sodass der notleidenden Bevölkerung vor Ort auch geholfen werden kann. All das wird jetzt natürlich konterkariert, indem er zur Persona non grata erklärt worden ist.
Die internationale Gemeinschaft - das möchte ich an dieser Stelle sagen - einschließlich der Bundesregierung steht weiterhin voll und ganz hinter Herrn Perthes und seinen Bemühungen. In den letzten Tagen haben die Länder der „Friends-of-Sudan“-Gruppe - das ist ein Zusammenschluss von Ländern, die Sudan unterstützen - auch noch einmal sehr deutlich öffentlich gesagt, dass sie Herrn Perthes und seine Bemühungen unterstützen. Ich verweise da auch gerne noch einmal auf die Erklärung dieser „Friends-of-Sudan“-Gruppe; wir können Ihnen diese Erklärung auch gern noch übersenden.
Frage: Was bedeutet das denn für die konkreten Weiterarbeitsmöglichkeiten von Volker Perthes? Ich habe das immer so verstanden, dass, wenn ein Staat eine Person zur Persona non grata erklärt, diese Person dort dann zumindest in dem Kontext, um den es geht, nicht mehr weiterarbeiten kann. Ist das so oder ist es anders?
Sasse: Herr Perthes behält natürlich sein Amt. Er hält sich im Moment nicht in Sudan auf, wird sein Amt aber weiterhin ausüben, und zwar im Nachbarland Kenia. Er unterstützt von dort aus die Bemühungen, die in Dschidda laufen, um die Konfliktparteien wieder an einen Tisch zu bekommen und auch zu einem Waffenstillstand in Sudan zu kommen. Er unterstützt außerdem die Bemühungen, die in Addis Abeba und in New York laufen. Er ist also weiterhin vollumfänglich engagiert, aber eben nicht mehr in Sudan, sondern von einem anderen Ort aus.
Vorsitzender Detjen: Es gibt noch einen Nachtrag vom Bundesverteidigungsministerium.
Krüger: Vielen Dank. - Ich würde Ihnen gerne noch eine Empfehlung mit auf den Weg geben. Wir widmen uns ja jede Woche in unserem Format „Nachgefragt“ den aktuellen Themen. Da werden wir heute noch eine Folge mit Herrn Generalleutnant Katz veröffentlichen. Er ist der kommandierende Offizier für Air Defender 23, und da wird es sicherlich auch um Tiefflugfragen gehen. Vielleicht ist es also eine Empfehlung, auf bundeswehr.de nachzuschauen und da einmal reinzuhören.