Regierungspressekonferenz vom 8. Februar 2023

Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 8. Februar 2023

Themen: Kabinettssitzung (Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe zum Thema Kindergesundheit, Zukunftsstrategie Forschung und Innovation, Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Emissionshandelsverordnung und der Emissionsberichterstattungsverordnung), Erdbeben in der Türkei und in Syrien, Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz „Transformation zu einer klimaneutralen Industrie: Grüne Leitmärkte und Klimaschutzverträge“, geplante EURO-7-Abgasnorm, JCPOA, mögliche Beteiligung weiterer Staaten an Kampfpanzerlieferungen an die Ukraine, Spitzengespräch zur aktuellen Lage der Unterbringung von Geflüchteten in Deutschland

35 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 8. Februar 2023

Sprecher: StS Hebestreit, Baron (BMWK), Sasse (AA), Kall (BMI), Collatz (BMVg), Alexandrin (BMDV), Schulte (BMUV), Schulte (BMUV),

Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Hebestreit sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Hebestreit: Ich komme zum Kabinettsbericht - auch heute relativ übersichtlich. Es gab zwei Tagesordnungspunkte, die ich Ihnen vortragen will.

Der erste ist der Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe zum Thema Kindergesundheit. Kinder und Jugendliche waren in der Corona-Pandemie mit der monatelangen Schließung von Kitas und Schulen und der strikten Begrenzung sozialer Kontakte - wir erinnern uns alle - ganz besonderen Beschränkungen ausgesetzt. Dies ist der Bundesregierung sehr bewusst, und bewusst ist ihr auch, dass die psychischen Belastungen der Coronapandemie insbesondere in dieser Altersgruppe oft bis heute nachwirken. Die Bundesregierung sieht es als zentrale gesellschaftliche Aufgabe an, diese Folgen für Kinder und Jugendliche nicht nur zu ergründen, sondern ihnen auch mit wirksamen Hilfsangeboten zu begegnen. Eine Arbeitsgruppe mit Fachleuten des Familien- und des Gesundheitsministeriums sowie weiteren externen Fachmännern und Fachfrauen hat dazu im Herbst ausgiebig getagt und eine Reihe von Empfehlungen entwickelt, mit denen die Widerstandsfähigkeit - oder neudeutsch Resilienz - von Kindern und Jugendlichen nach der Pandemie gestärkt werden soll.

Das Bundeskabinett hat heute den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe samt den Empfehlungen beschlossen. Bundesministerin Paus und Bundesminister Lauterbach haben die zentralen Ergebnisse des Berichtes bereits in einer eigenen Pressekonferenz vor wenigen Minuten dargestellt; deshalb beschränke ich mich hier auf einige wenige Ergebnisse, verweise aber gerne auf den kompletten Bericht. Insbesondere sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche - das zeigt der Bericht - zeigen eine besonders starke Belastung. Der Bericht hält fest, dass für viele Kinder und Jugendliche sowie oft auch für ihre Familien nach wie vor ein großer und dringender Unterstützungsbedarf vorherrscht. Die weitere Empfehlung ist: Hilfen sollten nach Möglichkeit eng an Kita- oder Schulstrukturen beziehungsweise an Strukturen der Jugend- und Familienhilfe angeknüpft werden, damit sie besonders einfach zugänglich sind. Für alles Weitere verweise ich gerne auf den Abschlussbericht.

Als Zweites: Den Innovationsstandort Deutschland gezielt zu stärken ist ein wichtiges Vorhaben dieser Bundesregierung. Mit der heute vom Kabinett beschlossenen Zukunftsstrategie Forschung und Innovation kommt dies auch ganz konkret zum Ausdruck. Die Zukunftsstrategie bildet eine wichtige Grundlage für die Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode. Der Strategie liegt ein ganzheitliches Innovationsverständnis zugrunde. Dies umfasst auch technologische Innovationen, neue Geschäftsmodelle und soziale Innovationen. Zudem berücksichtigt sie große aktuelle Herausforderungen insbesondere der Transformation, also dem umweltfreundlichen und klimaneutralen Umbau unserer Wirtschaft, und strebt die Entwicklung von neuen Lösungen an, um auch in Zukunft Lebensqualität und Wohlstand in Deutschland schaffen und erhalten zu können.

Ich nenne Ihnen kurz die sechs zentralen Zukunftsfelder, die diese Strategie beinhaltet. Dazu gehört zum einen eine ressourceneffiziente und auf kreislauffähiges Wirtschaften ausgelegte wettbewerbsfähige Industrie. Klimaschutz ist das zweite Thema, und dabei geht es auch um Klimaanpassung, Ernährungssicherheit und die Bewahrung der Biodiversität. Dritter Punkt: Gesundheit soll für alle verbessert werden. Vierter Punkt: Die digitale und technologische Souveränität soll gestärkt werden. Fünfter Punkt: Stärken wollen wir auch die Raumfahrt und die Erforschung im Weltraum und auf den Meeren. Sechster Punkt: Es soll auch eine Steigerung der gesellschaftlichen Resilienz und von Vielfalt und Zusammenhalt geben.

All diese Themen soll in der Zukunftsstrategie ein besonderes Augenmerk erhalten, und es soll auch eine Messbarkeit ihrer Ziele gegeben sein. Die Zukunftsstrategie schafft die Grundlagen dafür, dass Deutschland und Europa weiterhin eine entscheidende Rolle bei den forschungs- und innovationspolitischen Themen der kommenden Jahre spielen werden.

Wenn ich es richtig weiß, wird die Bundesforschungsministerin dazu am Nachmittag noch ein Pressestatement abgeben, auf das ich herzlich hinweise.

Soweit vielleicht von mir zum jetzigen Zeitpunkt.

Frage: Auch zum Kabinett: Auf der TOP-1-Liste war noch ohne Aussprache der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Emissionshandelsverordnung genannt. Könnte uns das BMWK erklären, worum es da genau geht?

Baron: Ja, das kann ich gerne tun. In der Tat war das heute auf der Kabinettstagesordnung. Es geht um die Verordnung zur Änderung der Emissionshandelsverordnung und der Emissionsberichterstattungsverordnung. Die Änderung vollzieht verschiedene Anpassungen auf europäischer Ebene nach, die jetzt sozusagen im nationalen Recht nachgezogen und nachangepasst werden müssen. Unter anderem geht es um die Erbringung von Nachhaltigkeitsnachweisen beim Einsatz von fester und gasförmiger Biomasse. Da sind bestimmte Nachweise erfüllen, damit man sie eben in der Emissionshandelsberichterstattung berücksichtigen kann. Bislang galt das für flüssige Biomasse, jetzt gilt es eben auch für feste und gasförmige Biomassestoffe.

Frage: Zu den Hilfsleistungen in die Türkei und nach Syrien. Es gibt seitens des syrischen Regimes den Vorwurf, dass Hilfsleistungen in Syrien nicht ankämen, weil Sanktionen im Wege stünden. Ist das ein in irgendeiner Form berechtigter Vorwurf, oder laufen ungeachtet der Sanktionen auch Hilfslieferungen nach Syrien? Was ist da geplant und wo gibt es Hindernisse?

Sasse: Ich fange einmal an, und vielleicht können die Kollegen aus den anderen Ressorts ergänzen.

Vielleicht erst einmal zu unseren grundsätzlichen Bemühungen, den Menschen in der Türkei und in Syrien in dieser sehr, sehr schwierigen Lage zu helfen: Die aktuelle Lage ist - das können Sie ja selber den Bildern entnehmen - verheerend, und zwar sowohl in Syrien als auch in der Türkei. Die Opferzahlen steigen quasi minütlich. Die Bedingungen der Überlebenden in der klirrenden Kälte und den winterlichen Bedingungen sind natürlich ebenfalls extrem schwierig und prekär. Wir sind - das haben alle Beteiligten der Bundesregierung in den letzten zwei Tagen mehrfach zum Ausdruck gebracht - sehr, sehr betroffen, zutiefst betroffen, und unsere Gedanken sind bei den Verletzten, den Angehörigen und auch den zahlreichen Helferinnen und Helfern, die häufig selbst betroffen sind und die alles geben, um noch möglichst viele Menschen vor Ort lebend aus den Trümmern zu retten und auch die Überlebenden zu versorgen. Ich verweise an dieser Stelle für das Außenministerium auch noch einmal auf die Äußerungen von Außenministerin Baerbock von gestern.

Jetzt geht es natürlich darum - darauf waren wir am Montag schon eingegangen -, möglichst schnell und passend zu helfen. Diese Hilfsbemühungen sind sehr intensiv, sehr breit und umfassen natürlich die gesamte Bundesregierung. Wir stimmen uns hierzu eng ab. Es wird heute beispielsweise auch noch eine Sitzung des Krisenstabs geben.

Was die Hilfsbemühungen angeht, so richten diese sich natürlich sowohl an die Menschen in der Türkei als auch in Syrien; das muss man ganz klar sagen. Es geht konkret darum, Search-and-Rescue-Teams, auf die Herr Kall wahrscheinlich noch genauer eingehen wird, in die Türkei zu schicken. Es gibt einige Teams, die schon vor Ort sind und tatsächlich auch schon einige Erfolge erzielen konnten, Menschen lebend aus den Trümmern retten konnten. Das sind beispielsweise Search-and-Rescue-Teams der Organisation I.S.A.R. - Herr Kall wird sicherlich noch darauf eingehen. Ich sollte noch hinzufügen: Da stimmen wir uns natürlich auch sehr, sehr eng innerhalb der EU ab. Die Türkei hat den EU-Katastrophenschutzmechanismus ausgelöst, der gewisse Abstimmungen und auch Hilfsleistungen, die dann in die Türkei gesendet werden, zur Folge hat.

Ganz konkret, weil Sie nach der Lage in Syrien gefragt haben - das hatte ich am Montag auch schon ausgeführt -: Dort laufen seit Jahren, einfach weil der Konflikt schon so lange dauert, umfangreiche humanitäre Hilfslieferungen. Das heißt, wir arbeiten ganz konkret seit vielen Jahren mit unterschiedlichen Partnern vor Ort zusammen, um den Menschen in der schwierigen Situation des Konfliktes Hilfe zu leisten. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass wir schon jetzt ein Netzwerk von Partnern vor Ort haben, mit denen wir eng zusammenarbeiten, um auch jetzt in der Situation nach dem Erdbeben möglichst schnell Hilfe leisten zu können und vor allem praktisch und bedarfsgerecht Hilfe zu leisten.

Zu den Zahlen hatte ich am Montag, glaube ich, schon erwähnt, dass wir als Bundesregierung insgesamt zweitgrößter Geber sind, was Unterstützung für die vom Konflikt in Syrien betroffenen Menschen angeht. Diese Unterstützung wird jetzt eben bedarfsgerecht aufgestockt und erweitert, was die Hilfe im Nordwesten Syriens für die Erdbebenopfer angeht. Ganz konkret bedeutet das: Wir stocken unsere humanitäre Hilfe um weitere 26 Millionen Euro auf. Davon gehen eine Million Euro an die Organisation Malteser International, das hatte ich am Montag schon erwähnt. Weitere 20 Millionen Euro gehen an den Syria Cross-border Humanitarian Fund, und 5 Millionen Euro gehen an den Syria Humanitarian Fund. Diese beiden Fonds, die ich zuletzt erwähnt habe, werden von den Vereinten Nationen beziehungsweise der Vereinte-Nationen-Organisation OCHA verwaltet. Das heißt, dass diese Mittel sehr rasch und bedarfsorientiert weiter an internationale und syrische NGOs und auch an internationale Organisationen abfließen können. Außerdem haben die Vereinten Nationen angekündigt, dass sie einen Nothilfe-Appeal für Syrien veröffentlichen werden. Auf dieser Grundlage werden wir dann natürlich weitere Hilfe leisten können. Außerdem haben die Vereinten Nationen gestern selbst bekanntgegeben, dass 25 Millionen US-Dollar aus dem zentralen Nothilfefonds CERF für Syrien bereitgestellt werden. Nicht unterschlagen möchte ich auch Hilfsleistungen, die wir über das Deutsche Rote Kreuz leisten. Das sind jeweils 250 000 Euro für die Türkei und Syrien. Das geht an die beiden Schwestergesellschaften des Roten Halbmondes.

Zu Ihrer konkreten Frage, was die Sanktionen angeht: Ich möchte ausdrücklich davor warnen, auf Narrative von Akteuren hereinzufallen, die natürlich auch in diesen für die Menschen vor Ort sehr schwierigen Zeiten versuchen, dort sozusagen ihre eigenen Interessen einzufüttern. Es ist so, dass wir tatsächlich beobachten, dass die aktuelle katastrophale Situation - das muss ich noch einmal erwähnen - politisch ausgenutzt wird, um eine altbekannte Diskussion rund um die Sanktionen gegen das syrische Regime wieder aufzuwärmen. Gerade jetzt ist das aus unserer Sicht besonders zynisch, denn es geht um ein Narrativ, das gerade Russland und auch das syrische Regime von Assad hier sehr stark pushen und das wir bereits kennen.

Unsere Position dazu ist klar, und die hat sich auch nicht verändert: Die EU-Sanktionen richten sich ganz gezielt gegen das syrische Regime und dessen Unterstützer, also ganz konkret gegen Profiteure der Kriegswirtschaft und auch gegen Personen, die schwerste Menschenrechtsverletzungen vor Ort zu verantworten haben. Wir haben bei allen Sanktionspaketen, die verhängt wurden, als EU natürlich immer geprüft und auch genau berücksichtigt, dass negative Folgen in irgendeiner Art für die Zivilbevölkerung nach Möglichkeit vermieden werden. Das hatte und hat für uns auch weiterhin oberste Priorität; das möchte ich an dieser Stelle noch einmal deutlich betonen. Die Sanktionen verbieten deswegen nur die Einfuhr weniger genau definierter Güter nach Syrien. In der aktuellen Situation werden ja besonders Waren wie Lebensmittel, Medikamente und auch schweres Gerät für die Bergungen benötigt. Diese sind ausdrücklich von den Sanktionen ausgenommen. Das heißt, diesem Narrativ möchte ich hier ausdrücklich entgegentreten.

Vielleicht gebe ich jetzt aber erst einmal an die Kollegen ab.

Kall: Ich kann gerne an das anknüpfen, was Frau Sasse gesagt hat, und einen Überblick darüber geben, welche konkreten Hilfen aus Deutschland angelaufen und schon in der Türkei eingetroffen sind. Ich möchte auch noch einmal vorwegschicken, dass all das in der EU über das rescEU-Verfahren abgestimmt ist, also über den EU-Katastrophenschutzmechanismus, der auch in diesem Fall ausgesprochen gut funktioniert und dafür sorgt, dass diese Hilfe koordiniert erfolgt und dass genau das an Kräften, an Gerät, an Equipment, an Technik, an Spürhunden und vieles mehr in die Türkei gebracht wird, was dort auch dringend gebraucht wird. Wir sind dazu in sehr engem Kontakt mit dem türkischen Katastrophenschutz AFAD, der uns gesagt hat, dass inzwischen 16 150 Einsatzkräfte und 60 000 Helferinnen und Helfer in der Region seien - das auch zur Dimension dieser Katastrophe.

Konkret zu dem, was aus Deutschland bisher geliefert wurde und auf dem Weg ist - darüber hatte die Bundesinnenministerin ja auch gestern und vorgestern informiert -: Die Search-and-Rescue-Einheit, also die Rettungs-und-Bergungseinheit des THW, die auf genau solche Erdbebenkatastrophen spezialisiert ist und schon in vielen solcher Einsätze war, ist heute Früh eingetroffen und dürfte jetzt mit 50 Einsatzkräften - wie gesagt, sehr auf Erdbebenkatastrophen spezialisierten Kräften - und mit vier Hunden und der entsprechenden Technik dazu auf dem Weg in das Katastrophengebiet sein. Schon einen Tag vorher ist das Team von I.S.A.R. - International Search-and-Rescue - aus Duisburg, die ebenfalls auf solche Situationen spezialisiert sind, mit 43 Rettungskräften und sieben Hunden eingetroffen.

Vonseiten der Bundespolizei sind bereits 25 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, darunter drei Ärzte, 17 Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter und fünf Diensthundeführer jeweils mit den Hunden in der Türkei eingetroffen, um Menschen aus den Trümmern zu bergen. Wir sehen alle auf den Bildern, dass sehr viele Überlebende zum Glück noch gefunden werden können.

Der ganze Transport von Hilfsgütern läuft gerade an, einiges ist auch schon auf dem Weg. Das betrifft vor allen Dingen Zelte, Schlafsäcke, Decken, Feldbetten, Heizgeräte und Generatoren. Das wird über die THW-Logistikzentren bereitgestellt. Insgesamt werden derzeit etwa 82 Tonnen Material im Wert von ungefähr einer Million Euro unmittelbar bereitgestellt und sollen von der Bundeswehr verpackt, beladen und transportiert werden. Dazu kann Herr Collatz gegebenenfalls ergänzen.

Wir werden natürlich über die nächsten Stunden und Tage laufend darüber informieren, welche Hilfen anlaufen. THW, Rotes Kreuz, viele weitere Hilfsorganisationen und Feuerwehren aus ganz Deutschland bieten ihre Unterstützung an. Auch aus den Ländern sowie von Privaten kommt sehr viel Unterstützung. Das soll natürlich bestmöglich in der Türkei und möglichst auch in Syrien ankommen.

Vorsitzender Detjen: Herr Collatz, wollen Sie gleich ergänzen?

Collatz: Sehr gerne, um das Bild vollständig zu machen. Es ist ja schon gesagt worden, dass die ressortübergreifende Kommunikation in diesen Krisensituationen sehr gut und sehr eng und leider auch erprobt ist. Die Bundeswehr trägt natürlich ihren Teil dazu bei. Wir stellen bereits seit gestern Flugkapazitäten im Stand-by bereit. Wir sind in enger Absprache mit dem THW, um die Güter zu verladen, die jetzt bei uns auf den Höfen ankommen. Es sieht so aus, dass wir bereits in der Nacht zu morgen den ersten Flug gewährleisten können.

Wie von Herrn Kall angesprochen, umfasst dieser etwa 82 Tonnen, und ein Teil davon wird mit einem A400M transportiert. Wir stellen, beginnend ab morgen, weitere Flugkapazitäten bereit. Das können dann bis zu drei Flüge pro Tag sein. Diese umfassen genau das, was Herr Kall auch gesagt hatte: Im Vordergrund stehen die Bedarfe des THW wie Zelte, Schlafsäcke, Feldbetten, Heizgeräte, Generatoren, auch Gefahrgut, fabrikneue Generatoren ohne Kraftstoff, Isomatten. Das ganze Material, das in der Krise vor Ort gebraucht wird, steht dann bereit und kann durch die Bundeswehr mitverflogen werden.

Frage: Es gibt verschiedene Berichte, wonach das türkische Militär kurdische Gebiete in Nordsyrien bombardiert haben soll, die auch vom Erdbeben betroffen sind. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu?

Sasse: Wir kennen diese Meldungen. Herr Kollege, wir haben an dieser Stelle in der Vergangenheit immer deutlich gemacht, was unsere Position zu dem türkischen Vorgehen in Nordsyrien ist. Die Türkei, das wissen Sie, beruft sich dabei auf ihr Selbstverteidigungsrecht. Wir können in dieser Situation nur an alle Beteiligten appellieren, jetzt den Fokus komplett auf die Unterstützung der Menschen in der Region zu richten, die von dem Erdbeben betroffen sind. Wir machen das natürlich gegenüber unseren türkischen Gesprächspartnern auch sehr deutlich.

Zusatzfrage: Sie sagen, Sie kennen die Berichte. Können Sie bestätigen, dass es Bombardements gegeben hat?

Sasse: Ich muss das präzisieren: Wir kennen die Meldungen. Wir haben keine eigenen Erkenntnisse darüber.

Frage: Ist es richtig, dass Hilfslieferungen nach Nordsyrien derzeit ausschließlich über die Türkei geliefert werden können? Ist dieser Zugang gewährleistet oder ist er behindert? Können Sie uns einen Überblick darüber geben?

Sasse: Das tue ich sehr gerne, denn Sie spielen auf ein Thema, das uns im Wesentlichen alle sechs Monate beschäftigt. Es geht darum, wie man überhaupt Hilfe zu den Menschen nach Nordsyrien bringen kann. Sie wissen, dass wir regelmäßig im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen darum ringen, die sogenannte Cross-border Resolution zu verlängern beziehungsweise die Zahl der Grenzübergänge in der Region zu erweitern. Im Moment ist es tatsächlich so, dass nur der eine Grenzübergang in Bab al-Hawa geöffnet ist. Die Außenministerin hat gestern in einer Pressekonferenz an alle Beteiligten appelliert, sich doch auch für die Öffnung weiterer Grenzübergänge und der Grenzen insgesamt einzusetzen. Denn es geht darum - das haben Sie dargestellt -, dass man jetzt die Hilfen zu den Menschen bringt und das natürlich über alle möglichen Wege, die zur Verfügung stehen.

Zusatzfrage: Das Assad-Regime hat die EU, glaube ich, offiziell um Hilfe gebeten. Das ist ein ungewöhnlicher Vorgang, wenn ich das richtig sehe. Die EU hat das wohl an die EU-Mitgliedstaaten weitergereicht, wenn die Meldungen stimmen. Was bedeutet das für die deutsche Hilfe? Was bedeutet das angesichts einer offiziellen Anfrage für möglicherweise erweiterte Kooperationen mit dem Assad-Regime?

Sasse: Die Meldungen dazu sind uns bekannt und sind kurz vor dieser Regierungspressekonferenz über die Agenturen gelaufen. Ich möchte noch einmal deutlich machen, dass im Moment aus Sicht der gesamten Bundesregierung das Ziel sein muss, den Menschen in den vom Erdbeben betroffenen Regionen sowohl in der Türkei als auch in Syrien zu helfen. Das betrifft natürlich auch Gebiete, die vom syrischen Regime kontrolliert sind. Aber auch dort - das möchte ich verdeutlichen - gibt es Partner, mit denen wir zusammenarbeiten können. Das ist nicht das syrische Regime, sondern Partner, mit denen wir schon seit langer Zeit zusammenarbeiten, um den Menschen zu helfen, die vom Konflikt in Syrien betroffen sind. Der Unterstützungsbedarf ist seit Jahren riesig groß, das wissen Sie. Es geht dabei ganz konkret um eine Zusammenarbeit mit Partnern, mit denen wir gute Erfahrungen gemacht haben, mit denen wir schon seit langem zusammenarbeiten und über die wir Hilfsleistungen für die Bevölkerung abwickeln können.

Es bleibt dabei, dass wir die Kontakte zum syrischen Regime auf ein zwingend erforderliches Minium heruntergefahren haben. Ich sage Minium, weil es natürlich in bestimmten Situationen bei Hilfslieferungen darauf ankommt, pragmatisch Infokanäle zu nutzen. Das wird auch so bleiben. Das heißt, wir werden in dieser Angelegenheit keine Zusammenarbeit mit dem syrischen Regime verfolgen, so lange Assad und seine Verbündeten keinerlei politische Zugeständnisse machen und so lange es in diesem Land auch - das muss man ja sagen - tagtäglich weiter zu schlimmsten Menschenrechtsverletzungen kommt.

Frage: Noch einmal zurück zu den türkischen Angriffen: Herr Hebestreit, ich habe das so verstanden, dass die Bundesregierung diese bestätigten türkischen Luftangriffe nicht verurteilt. Das sind Luftangriffe in einem Katastrophengebiet. Es gibt ja auch internationale Kommentare, die das als niederträchtig bewerten. Sie möchten das nicht?

StS Hebestreit: Ich habe den Worten von Frau Sasse nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Warum nicht?

StS Hebestreit: Weil Frau Sasse das gesagt hat, was wir dazu sagen. Ich weiß auch nicht, ob sie die Berichte bestätigt hat. Sie hat gesagt: Wir nehmen solche Berichte zur Kenntnis, aber wir haben keine eigenen Erkenntnisse darüber, die wir hier bestätigen können.

Zusatz: Es ist ja von anderen Quellen von vor Ort bestätigt worden. Es bedarf ja jetzt nicht der Bundesregierung, das als Tatsache anzuerkennen. Das war der Punkt.

Vorsitzender Detjen: War das die Frage?

Zusatzfrage: Ich wundere mich nur, warum es keine Verurteilung dieser Luftangriffe in einem Katastrophengebiet gibt. Frau Sasse, können Sie das vielleicht noch einmal erklären?

Sasse: Ich habe dem, was ich gerade gesagt habe, eigentlich nichts hinzuzufügen.

Frage: Herr Kall, Sie sprachen vorhin in Bezug auf die Hilfslieferungen ausschließlich von der Türkei, auch was die Search-and-Rescue-Teams anging. Frau Sasse hat ausgeführt, welche Hilfen für Syrien auf Grundlage der bestehenden Strukturen geleistet werden. Aber Erdbeben erfordern häufig doch etwas andere Hilfen, zum Beispiel eben Search-and-Rescue. Ist da irgendetwas in Richtung Syrien unterwegs?

Herr Collatz, wenn drei Flüge täglich reingehen, wird auch etwas mit zurückgebracht, zum Beispiel Verletzte?

Kall: Wir mobilisieren erst einmal alle Hilfen, die jetzt möglich sind, und entsenden diese in die Türkei, weil das eben möglich ist und dort unmittelbar helfen kann. Die Bundesinnenministerin hat aber auch gesagt: Wenn es möglich ist, darüber hinaus in Syrien zu helfen, werden wir das selbstverständlich tun. Zu den Möglichkeiten dazu hat sich Frau Sasse geäußert.

Collatz: Was die Bedarfe des Transports angeht, richten wir uns natürlich nach denen, die das am besten beurteilen können. Das sind die Hilfsorganisationen vor Ort, und wir stellen den Transportraum zur Verfügung. Deswegen kann ich zu eventuellen Rücknahmen von Gütern oder Menschen im Moment nichts sagen.

Frage: Herr Collatz, wie kann man sich das praktisch vorstellen? 82 Tonnen in einem Airbus werden in die Türkei gebracht und dort wird es der türkischen Regierung überlassen, wohin diese Güter gebracht werden? Werden sie den Hilfsorganisationen übergeben? Sind diese Güter letztendlich nur für die Türkei bestimmt?

Collatz: Wir arbeiten ressortübergreifend mit den Hilfsorganisationen zusammen. In diesem Fall ist das THW unser Partner. Das THW sagt auch, wo der Bedarf ist, was wir transportieren können und wohin das geliefert wird.

Zusatzfrage: Frau Sasse, Sie haben die Organisationen aufgezählt, die Sie unterstützen. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung den kurdischen Roten Halbmond?

Sasse: Die Antwort müsste ich Ihnen nachreichen.

Frage: Sie sagten, dass Sie auch mit Hilfsorganisationen in Nordsyrien zusammenarbeiten. Ich vermute, die Weißhelme gehören dazu. Welche anderen Organisationen sind das noch? Sind sie bereits jetzt in der Region vor Ort oder müssten sie auch von außen hineinkommen?

Sie haben den Syria Cross-border Humanitarian Fund erwähnt. Was ist das für ein Fonds oder eine Organisation?

Sasse: Ich nehme Ihre letzte Frage vorweg: Die beiden Fonds, die ich erwähnt habe, sind Fonds von UN-OCHA. Das heißt, es sind Fonds, die sozusagen unter den Vereinten Nationen laufen.

Zu Ihrer Frage, mit welchen Partnern wir vor Ort in Syrien zusammenarbeiten, kann ich grundsätzlich sagen: Es sind natürlich Organisationen der Vereinten Nationen, die dort Hilfe leisten und mit denen wir im Kontakt sind. Das sind zum Beispiel das World Food Programme oder UNHCR sowie eine ganze Reihe weiterer Organisationen, die vor Ort tätig sind und die wir umfassend unterstützen. Ich will sie an dieser Stelle hier nicht aufzählen, weil ich dann möglicherweise nicht alle aufzählen würde und niemanden diskriminieren möchte. Das sind aber Organisationen, die Sie zum größten Teil kennen.

Ich kann bestätigen, dass zu den Partnern, mit denen wir auch zusammenarbeiten, auch die Weißhelme gehören.

Zusatzfrage: Haben die Organisationen Zugang zu den Rebellengebieten, oder sind sie vor Ort? Das ist ja vor Ort eine sehr schwierige Gemengelage.

Sasse: Wir unterstützen all diese Partner und arbeiten mit ihnen mit dem Ziel zusammen, dass sie Hilfe an den Mann und an die Frau bringen und in den betroffenen Regionen und Gebieten Hilfe leisten können. Ob und auf welchen Wegen das ganz konkret passiert, ist diesen Partnern überlassen. Wir unterstützen sie natürlich mit genau diesem Ziel.

Frage: Die britische Regierung hat angekündigt, den Weißhelmen 800 000 Pfund zur Verfügung zu stellen. Gibt es vonseiten der Bundesregierung auch schon ein spezielles Paket für die Weißhelme? Nach meinem Stand und auch anderen Quellen sind nur die Weißhelme zum Beispiel vor Ort in Aleppo und können dort helfen.

Sasse: Was konkret die Weißhelme angeht, kann ich Ihnen sagen, dass es nichts Neues ist, dass wir mit dieser Organisation zusammenarbeiten. Wir unterstützen diese Zivilschutzorganisation bereits seit 2016, und zwar mit knapp 33 Millionen Euro. Sie wissen, dass die Weißhelme seit Jahren vor Ort unglaubliche Arbeit leisten, um Menschenleben in dem Konflikt zu retten, der dort immer noch insbesondere rund um Idlib tobt.

Was die Lage nach den Erdbeben angeht, befinden wir uns jetzt auch mit den Weißhelmen in engem und intensivem Austausch, damit wir ihnen möglichst rasch Unterstützung zukommen lassen können, die dann an die Menschen vor Ort weitergegeben wird.

Zusatzfrage: Also so etwas, was die britische Regierung schon angekündigt hat, nämlich sofort 800 000 Pfund, können Sie noch nicht bestätigen?

Sasse: Ich kann Ihnen sagen, dass das eine Unterstützung ist, die ohnehin mit den Weißhelmen läuft und dass es jetzt gar nicht nur darum geht, Gelder zur Verfügung zu stellen, sondern dass man auch schauen muss, wo der Bedarf besteht und dann zielgerichtet vorgehen muss. Natürlich sind wir bereit, Gelder an alle Partner, die in der Region aktiv sind, zu geben. Aber es geht vielen natürlich in erster Linie darum, dass man nicht mit der Gießkanne vorgeht, sondern dass man ganz gezielt schaut: Was muss geleistet werden? Was brauchen die Menschen vor Ort? Wer kann das den Menschen wo geben? Genau so gehen wir innerhalb der Bundesregierung abgestimmt vor.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMWK. Der Wissenschaftliche Beitrat Ihres Ministeriums empfiehlt in einem heute veröffentlichten Gutachten Klimaschutzverträge nur sehr reduziert zur Markteinführung von Technologien einzusetzen. Welche Konsequenzen zieht Ihr Ministerium daraus für sich bei der geplanten Einführung dieses Instruments?

Baron: Der Wissenschaftliche Beirat hat heute sein Gutachten vorgestellt. Er ist ein unabhängiger Beirat, sucht sich seine Themen sehr zu Recht unabhängig aus und berät die Bundesregierung in dieser Funktion. Wir werden uns die Analyse genau anschauen und das auch genau prüfen.

Insgesamt gilt aber, dass wir für den Klimaschutz und gerade für den Klimaschutz in der Industrie aus unserer Sicht einen Mix von Instrumenten brauchen. Natürlich gibt es rein regulatorisch das Instrument des Europäischen Emissionshandels, das eine wichtige Rolle spielt. Aber es braucht auch Förderanstrengungen. Hierfür ist ein breiter Mix an Instrumenten notwendig.

Ich will drei Beispiele nennen: Das erste Beispiel sind die gemeinsamen europäischen Projekte, die sogenannten IPCEI-Projekte, die Important Projects of Common European Interest, die wir beispielsweise im Wasserstoffbereich in der EU mit sehr vielen Mitgliedstaaten gemeinsam voranbringen, um den Wasserstoffhochlauf auch in der Industrie voranzubringen. Dabei geht es darum, dass die Investitionskostenförderung europaweit ermöglicht wird.

Das Instrument der Klimaschutzverträge sehen wir als wichtige Ergänzung an, weil es eine Lücke füllen und nicht nur Investitionskostenförderung, sondern Investitions- und Betriebskostenförderung bereitstellen kann. Genau dafür sehen wir das Instrument als sehr notwendig an.

Drittes Beispiel: Natürlich muss man auch Leitmärkte vorantreiben. Genau deswegen haben wir uns auf europäischer Ebene im vergangenen Jahr für eine neue Technologieplattform eingesetzt, um gemeinsam in Europa durch eine Plattform größer denken zu können und Leitmärkte voranzutreiben.

Aber zusammenfassend: Für uns ist der Mix der Instrumente entscheidend.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium. Wenn ich richtig informiert bin, dann läuft morgen die Frist für die Rückmeldung Deutschlands an die EU zur EURO-7-Norm ab. Hat es schon eine Rückmeldung gegeben? Wenn nicht, wird es eine Rückmeldung geben, und, wenn ja, welche? Wie sieht sie aus? Wird Deutschland diese EURO-7-Norm unterstützen oder sich anders äußern?

Alexandrin: Die Information, ob die Rückmeldung schon formal erfolgt ist, muss ich Ihnen tatsächlich nachreichen. Das habe ich nicht parat.

Zur grundsätzlichen Einstellung hat sich der Minister gestern dahingehend geäußert, dass die Regulierung so erfolgen muss, dass sie Mobilität fördert, nicht verhindert und wir den technologieoffenen Ansatz weiterverfolgen können. Dafür werden wir uns auch auf europäischer Ebene einsetzen.

Zusatzfrage: Wie sieht das konkret aus? Heißt das, dass Sie diese Verschärfung komplett ablehnen, oder auf welcher Kompromisslinie sind Sie unterwegs?

Alexandrin: Es gab erhebliche Kritik an der Regulierung. Selbstverständlich muss man diese Kritik ernst nehmen, prüfen und dann im Regulierungsverfahren berücksichtigen.

Frage: Herr Alexandrin, der Minister hat davor gewarnt, dass diese Regulierung – Zitat - „unzählige Arbeitsplätze“ gefährde. Warum sind diese unzählig? Welche Summe hat er im Kopf? Wie kommt er darauf? Können Sie das mal erläutern?

Alexandrin: Deutschland ist ein bedeutender Industriestandort, speziell mit Blick auf die Automobilbranche. Die Kritik, die aktuell im Raum steht, ist, dass man in der Industrie den dringend notwendigen Kapazitäten für den Bau von Elektromobilen nicht nachkommen können wird, wenn wir die EURO-7-Abgasnorm so vollziehen, mit der „time line“, wie sie vorgegeben ist, und dass man beim Produktionsstandort Deutschland, der stark auch Verbrennungsmotoren herstellt, dann einen erheblichen Nachteil hat. Dies würde letztlich in einen Verlust von Arbeitsplätzen münden.

Zusatz: Aber das Ziel der Bundesregierung ist ja an sich eine verbrennerfreie Welt. Das heißt, diese Arbeitsplätze - - -

Alexandrin: Das Ziel der Bundesregierung ist ein Ende des fossilen Verbrennungsmotors. Das ist richtig.

Zusatzfrage: Gibt es einen nicht fossilen Verbrennungsmotor?

Alexandrin: Ja, mit synthetischen Kraftstoffen. Ich denke, diese Diskussion haben wir hier häufig geführt.

Schulte: Ich kann aus Sicht des BMUV einen Punkt ergänzen, um das Ganze noch einmal zu rahmen. Die EURO-7-Norm dient auch der Luftreinhaltung. Es geht im Grunde auch darum, Schadstoffe in der Luft und auch die Belastung von Menschen in der Stadt zum Beispiel durch Feinstaub zu reduzieren.

Ministerin Steffi Lemke hat sich heute auch zum Thema der EURO-7-Norm geäußert. Auch sie sieht die Belastungen, die der Industrie eventuell drohen könnten. Wir sagen auch, dass man diese Belastung sehr genau im Blick haben muss, um das managebar zu machen.

Aber gleichzeitig ist die Idee, dass man die Luft in Städten sauberer macht, natürlich eine unterstützenswerte Idee. Das BMUV sieht zum Beispiel in der Debatte um die EURO-7-Norm den Ansatz, dass man auch auf den Feinstaub schaut, der zum Beispiel durch Reifenabrieb und durch Bremsen in Autos entsteht. Auch das ist Teil des EURO-7-Norm-Paketes. Es geht nicht nur um Emissionen, die aus dem Auspuff kommen, sondern es geht auch um Feinstaub. Feinstaub verursacht in Städten, auch in deutschen Städten, durchaus eine ordentliche Belastung. Diesen Punkt unterstützen wir als BMUV zum Beispiel ausdrücklich. Das heißt, es gibt Licht und Schatten innerhalb dieser EURO-7-Norm.

Alexandrin: Ich kann auch gleich die Nachreichung erledigen. Die formelle Stellungnahme ist noch nicht erfolgt.

Um auch den Punkt aufzunehmen: Das unterstützen wir selbstverständlich auch. Aber wie gesagt: Die „time line“, die aktuell von der Kommission vorgegeben ist, ist einfach zu ambitioniert.

Frage: An das Umweltministerium: Ist denn das Argument, dass dadurch möglicherweise Arbeitsplätze verloren gingen, aus Ihrer Sicht stichhaltig?

Schulte: Die Ministerin hat sich entsprechend geäußert. Sie hat gesagt, dass auch wir das Problem sehen, dass die Fristen, die der EU-Kommission vorschweben, teilweise sehr kurz gesetzt sind. Das heißt, die Industrie hat zu wenige Möglichkeiten, sich auf die Veränderung einzustellen. Allerdings, mit Blick auf den Elektromotor argumentiert: Die EURO-7-Norm würde sich nicht nur auf den Verbrennungsmotor und die entsprechenden Arbeitsplätze beziehen, sondern es geht, wie gesagt, auch um Reifenabrieb und Bremsenabrieb. Das heißt, auch E-Autos würden sich mit der EURO-7-Norm sowieso arrangieren müssen.

Zusatzfrage: Ich habe Herrn Alexandrin so verstanden, dass die EURO-7-Norm Arbeitsplätze gefährden könnte. Sehen Sie das auch so? Ich habe es nicht ganz verstanden.

Schulte: Noch einmal: Die Ministerin hat ausdrücklich gesagt, dass die Fristen für die Industrie sehr kurz gesetzt seien. Damit verbunden haben Sie das Arbeitsplatzargument natürlich mit drin.

Frage: Herr Schulte, ich hätte es gern einfach und klar. Es gibt einen Vorschlag der EU-Kommission für eine Norm. Ist die Ministerin dafür, den Vorschlag in der derzeit vorgelegten Form anzunehmen?

Schulte: Ich muss vielleicht noch einmal grundsätzlich das Verfahren erklären. Sie haben es völlig richtig gesagt: Die EU-Kommission hat im vergangenen November einen Aufschlag gemacht. - Das ist der übliche Prozess in dem europäischen Trilogverfahren. Im Moment sind wir in dem Schritt, dass die Bundesregierung eine Position entwickelt. Das heißt, dass es noch keine Position der Bundesregierung gibt, die ich Ihnen hier mitteilen könnte. Diese Position werden wir jetzt wie immer produktiv in vertrauensvollen Gesprächen entwickeln und dann darüber berichten. Der nächste Schritt wird dann sein, dass die Mitgliedstaaten jeweils ihre Position melden. Dann nimmt das weitere Verfahren seinen Lauf.

Zusatzfrage: Genau vor dem Hintergrund dieses ja bekannten Verfahrens ist die Frage: Mit welcher Haltung und Position geht die Ministerin in diese Regierungsabstimmung? Ist sie der Auffassung, dass die EURO-7-Norm in der von der Kommission vorgelegten Weise akzeptabel und zustimmungsfähig ist?

Schulte: Ich habe versucht zu sagen, dass wir Licht und Schatten sehen. Ich habe auch versucht, beide Punkte, die wir haben, auszuführen. Entsprechend kann ich Ihnen noch kein ganz klares Votum geben, ob wir für diese EURO-7-Norm in der vorgelegten Position sind, weil wir wie gesagt Licht und Schatten sehen, jetzt auch noch einen Diskussionsprozess vor uns haben und uns entsprechend einbringen würden.

Frage: Sie müssen die Position erarbeiten, aber eigentlich müssen Sie sie auch abgeben. In welcher Frist wollen Sie sie jetzt noch erarbeiten? Ich bin ein bisschen verwirrt, was die zeitlichen Abläufe angeht.

Schulte: Was die zeitlichen Abläufe angeht, sind wir der falsche Ansprechpartner, weil das Verfahren bei der EU liegt. Es ist ein EU-Verfahren. Es ist immer schwer vorherzusagen, wie lange die einzelnen Schritte dauern. Im Moment sind wir wie gesagt bei der Abstimmung der Position der Bundesregierung. Ich denke, das wird zeitnah erfolgen. Im März werden vermutlich - ich sage das in aller Vorsicht - die Mitgliedstaaten ihre jeweiligen Positionen an die EU zurückmelden. Dann nimmt das weitere Verfahren seinen Lauf. Das heißt, es dauert nicht mehr lange.

Frage: Was passiert, wenn sich Deutschland in dieser Frage nicht zurückmeldet, wenn Sie also keine Position abgeben, weil Sie sich nicht einigen konnten?

Schulte: Ich würde mich hier aus dem Fenster lehnen und sagen: Das wird nicht passieren.

Zusatzfrage: Das ist ja jetzt eine Lernfrage. Ist man verpflichtet, oder muss man gar nicht?

Schulte: Ich müsste überlegen, ob ich Fälle aus der Vergangenheit parat habe, in denen nichts fristgemäß zurückgemeldet wurde. Um es präzise zu machen, würde ich Ihnen die Antwort nachreichen.

Zusatzfrage: Ist es normal, dass man sich erst so ein paar Tage vor Ablauf der Frist Gedanken macht und sich zusammensetzt, wenn das von der EU schon seit November auf dem Tisch liegt?

Schulte: Die These, die in Ihrer Frage steckt, würde ich nicht teilen. Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag im vergangenen November vorgelegt. Wir beschäftigen uns nicht erst seit ein paar Tagen mit der Frage.

Frage: Frau Sasse, ich habe eine Frage zum Thema des iranischen Nukleardossiers. Gestern hat sich der Chef der internationalen Atombehörde, Herr Rafael Grossi, für eine sofortige Reise in den Iran ausgesprochen, um Gespräche mit dem Teheraner Regime zu führen. Er hat auch gesagt, er könne nicht einschätzen, ob das JCPOA, das iranische Nuklearabkommen, überhaupt noch gerettet werden könne. Dazu hätte ich gern Ihre Einschätzung.

Sasse: Vielen Dank. Zum einen stehen wir mit Herrn Grossi natürlich in engem Austausch, was diese Fragen angeht. Sie haben vielleicht auch gesehen, dass wir gemeinsam mit Partnern am 3. Februar ein Statement zu dem jüngsten IAEO-Sonderbericht veröffentlicht haben, in dem es unter anderem um die iranische Anreicherung auf 60 Prozent ging. Darauf will ich an dieser Stelle ausdrücklich verweisen.

Was das Atomabkommen, den Joint Comprehensive Plan of Action, angeht, habe ich hier über keinen neuen Stand zu berichten. Wir haben immer wieder gesagt, dass es vonseiten der E3 aktuell keine Gespräche zu diesem Thema gibt. Wir haben im vergangenen Jahr immer wieder darüber berichtet, dass es insbesondere in der ersten Jahreshälfte 2022 Gespräche gab und Iran verschiedene Angebote und Kompromissvorschläge, die auf dem Tisch lagen, nicht angenommen hat. Insofern kann ich hier nur die Worte von Herrn Burger - ich meine, zuletzt war er es - wiederholen und sagen, dass es aktuell keine Gespräche über den JCPOA gibt.

Zusatzfrage: Dennoch schreitet das iranische Atomprogramm voran, was auch die Gespräche über ein Nuklearabkommen erschweren würde. Noch einmal: Wie schätzen Sie die Möglichkeit ein, dass das Abkommen noch gerettet werden kann?

Sasse: Zur Rettung dieses Abkommens kann ich an dieser Stelle wie gesagt nichts sagen, weil es im Moment schlicht und einfach keine Gespräche gibt. Unser Ziel in dem gesamten Spiel - wenn ich es einmal so bezeichnen darf - ist und bleibt, zu verhindern, dass sich Iran nuklear bewaffnet. Wir wollen auf keinen Fall einen Wettlauf um Kernwaffen im Nahen und Mittleren Osten haben. Den Ausdruck „Spiel“ habe ich jetzt allerdings nur als etwas flapsigen Ausdruck verwendet. Es geht natürlich um sehr ernste Fragen in dieser Hinsicht, ganz konkret darum, zu verhindern, dass sich Iran nuklear bewaffnet und Atomwaffen entwickeln kann.

Frage: Der Verteidigungsminister war gestern in Kiew und hat schon gesagt, dass die Leopard-Panzer auf dem Weg seien. Herr Hebestreit, können Sie uns sagen, von wem die Bundesregierung aus Sicht des Kanzlers bisher feste Zusagen beziehungsweise schriftliche Erklärungen über eine konkrete Beteiligung an den Kampfpanzerlieferungen hat?

StS Hebestreit: Ich glaube, Sie hatten hier bereits am Montag mit Herrn Büchner dieses Thema. Dazu habe ich keinen weiteren Stand. Natürlich führen wir intensive Gespräche mit unseren internationalen Partnern. Sie werden vertrauensvoll geführt. Wenn es etwas zu vermelden gibt, dann tun wir das gern.

Wichtig ist: Im Vorfeld der Entscheidung der Bundesregierung über die Lieferung von Leopard-2-Panzern hat es eine ganze Reihe von Wortmeldungen gegeben. Alle diese Wortmeldungen haben wir aufmerksam registriert. Jetzt gehen wir der Sache nach, wie unterstützt werden kann.

Wichtig ist, dass auch der Verteidigungsminister, der gestern in Kiew war, noch einmal deutlich gemacht hat, wie wir auch bei Lieferung von Leopard-1-Panzern aus Deutschland unterstützen, dass aber die Lieferungen von Leopard-2-Panzern ebenfalls vorangehen. Ich glaube, man kann so weit gehen, zu sagen, dass - ich glaube, er hat das gesagt - Ende März beziehungsweise Anfang April die ersten Systeme dann auch in der Ukraine sein werden.

Zusatz: Na ja, Hintergrund der Frage ist ja, dass der Kanzler immer wieder betont hat, dass es eine Koalition von Ländern geben müsse, die den Leopard 2 liefern. Jetzt haben offenbar ja nur Polen und Deutschland bisher feste Zusagen gemacht, und die Panzer sind auf dem Weg. Der Kanzler wollte ja quasi einen Alleingang verhindern.

StS Hebestreit: Ich könnte jetzt noch einige aufzählen, aber warten Sie doch ab, bis das so fest ist, dass Sie dann auch umfänglich berichten können. Ich darf nur darauf verweisen, dass beispielsweise auch Kanada bereits geliefert hat - das haben Sie sicherlich gesehen - und andere Länder dabei sind, das zu prüfen. Das ist alles nicht ganz einfach, weil wir in einer Situation sind, in der natürlich auch immer die eigene Bündnis- und Landesverteidigung ein wichtiger Faktor ist. Jetzt muss man sehen, wie man das gemeinsam bewerkstelligt. Es bleibt dabei, dass wir die Ukraine umfangreich unterstützen - in dem Rahmen, in dem das für jeden einzelnen Partner möglich ist.

Frage: Ich möchte direkt daran anknüpfen, weil ja in der Vergangenheit auch medial vermittelt der Eindruck entstanden war, dass es rings um Deutschland herum alle möglichen Staaten gäbe, die nur darauf warteten, dass Deutschland endlich Zustimmung erteilt. Offenbar ist es so, dass der Wille oder die Entschiedenheit oder der Antrag von anderen, nun endlich liefern zu können und die deutsche Genehmigung einzuholen, gar nicht so ausgeprägt ist. Deswegen frage ich im Interesse der tatsächlichen Lage: Wurde denn nicht vorab bei den Gesprächen geprüft, ob diejenigen, die sagen „Deutsche, wir warten auf eure Genehmigung“, tatsächlich willens und bereit sind, dann solche Anträge auch schnell zu stellen? So, wie Sie es schildern, sagen sie: Komplizierte Sache. Bei denen geht es ja dann auch um ihre Landesverteidigung und so etwas. Wurde so etwas nicht im Vorwege eruiert und besprochen?

StS Hebestreit: Ich glaube, auf die Prämisse, die in Ihren Worten enthalten war, dass es nicht zu Lieferungen kommen werde oder dass das schwierig sei, habe ich noch gar keine Hinweise. Die Verkündung der ganzen Entscheidung ist jetzt, glaube ich, zwei Wochen alt, dass Deutschland sowohl eigene Panzer liefert als auch Exportgenehmigungen für diejenigen erteilen wird, die liefern wollen. Jetzt muss jedes einzelne Land, das über Leopard-2-Panzer verfügt, sich überlegen, ob und, wenn ja, wie viele es in welchem Zeitraum liefern kann. Das sind - wir haben das ja auch in unseren Gesprächen und in unserem Eruieren gesehen - schwierige Abwägungsfragen, auch, was die Verfügbarkeit von Geräten angeht. Genauso wenig, wie wir uns unter Druck setzen lassen wollen, wollen wir jemand anderen unter Druck setzen. Trotzdem bleibt es bei diesen Gesprächen. Es gibt immer wieder Runden, in denen auch darüber gesprochen wird. Warten wir doch einmal ab, was dabei herauskommt, und dann können wir uns gemeinsam darüber beugen, wenn wir denn ein Ergebnis haben.

Zusatzfrage: Ist die Bundesregierung darüber verwundert, dass es sich offenbar dann doch nicht so verhält, wie zumindest öffentlich kommuniziert wurde, dass andere Staaten, die in Besitz von Leopard-2-Panzern sind, eigentlich nur darauf warten, dass sie nun endlich von Deutschland grünes Licht erhalten, sondern dass bestimmte Prüfungsprozesse jetzt erst stattfinden? Ist die Bundesregierung darüber verwundert, weil, wie gesagt, medial auch aus diesen Staaten heraus doch ein anderes Bild gezeichnet wurde?

StS Hebestreit: Nein, die Bundesregierung ist darüber nicht verwundert.

Frage: Bleibt es denn bei den ca. 90 geplanten Leopard-2-Panzern dieser Koalition? Aus Deutschland sollen ja nämlich 14 kommen, eine Kompanie aus Polen auch. Dann sind wir noch nicht einmal bei 30.

StS Hebestreit: Wenn ich das zusammenrechne, sind es 28, ja.

Zusatz: Es sollen ja 90 sein!

StS Hebestreit: Ich weiß nicht, ob wir eine Stückzahl genannt haben, aber wir haben „zwei Bataillone“ gesagt. Dann kann man das so herunterrechnen, wenn man eine Kompanie hat, drei Kompanien, ein Bataillon - da gibt es unterschiedliche Ergebnisse. Aber wir bleiben bei der Größenordnung, ohne dass ich sie jetzt auf ein einzelnes Stück genau benenne. Das ist das Ziel, das wir haben. Parallel dazu hatte der Verteidigungsminister gestern auch noch einmal, was die Leopard-1-Panzer angeht, eine ordentliche Größenordnung genannt. Das ist das, was wir anstreben, ja.

Collatz: Vielleicht kann ich die Gelegenheit ergreifen, auch noch einmal diese Zahl 90, die im Wesentlichen medial genannt wurde, ganz kurz einzuordnen. Wir haben hier ja auch schon über die Größenordnung eines Bataillons gesprochen. Ein ukrainisches Bataillon verfügt zum Beispiel über 31 Gefechtsfahrzeuge. Das ist natürlich auch der Maßstab für den Bedarf und daran orientieren wir uns. Wenn man jetzt alles zusammen betrachtet, die Leopard-1- und die Leopard-2-Lieferungen, dann werden wir sicherlich Gefechtsverbände aufstellen können. In welcher Größenordnung, ist dann eben noch in den Beratungen zu sehen. Je mehr, desto besser; darin sind wir uns, glaube ich, alle einig.

Was die Koalition angeht, die sich natürlich vorab auch schon abgesprochen hat: Wir haben das Ramstein-Format, in dem man sich ständig abgleicht. Das umfasst ja schon die genannten Nationen, neben uns Polen und Kanada. Was die Leopard-2-Frage angeht, signalisieren ja die Portugiesen und auch andere noch Gesprächsbereitschaft. Beim Leopard 1 haben auch schon die Niederländer und Dänemark aufgezeigt, dass sie etwas machen wollen. Hierbei handelt es sich ja ebenfalls um eine offene Panzerkoalition. Auch Belgien hat bereits signalisiert, dass es Interesse hat, teilzunehmen. Es muss ja nicht unbedingt immer der Panzer sein, sondern Munition, Ersatzteile, Ausbildung, all das gehört zum Gesamtpaket mit dazu. Lassen Sie uns doch abwarten, wie es aussieht, wenn die Gespräche beendet sind. Dann können wir ja immer noch darüber reden, ob von außen herangetragene Erwartungshaltungen erfüllt sind oder nicht.

Zusatzfrage: Wenn jetzt also ein ukrainisches Bataillon aus ca. 30 besteht und es ja um zwei angekündigte Panzerbataillone geht, eines sofort, eines ein bisschen später, dann liegen wir eher bei 60 Leopard-2-Kampfpanzern als diese berichteten 90. Habe ich Sie jetzt richtig verstanden?

Collatz: Das wären zwei ukrainische Verbände, und damit lägen wir ungefähr bei 62, ja.

Kall: Ich habe noch eine Ankündigung zu machen, einmal am Ende. Wir waren noch in der Terminfindung, aber jetzt können wir es sagen: Die Bundesinnenministerin hat die kommunalen Spitzenverbände und alle 16 Bundesländer und selbstverständlich den IMK-Vorsitz für den nächsten Donnerstag, 16. Februar, zu einem Spitzengespräch zur aktuellen Lage insbesondere der Unterbringung von Geflüchteten in Deutschland eingeladen. Das wird also am nächsten Donnerstagvormittag im Bundesinnenministerium stattfinden und anschließend wird es natürlich auch eine Pressekonferenz geben.