Im Wortlaut
Themen
- Vorschläge bezüglich einer Steuerentlastung für Unternehmen
- Kraftwerksstrategie der Bundesregierung
- Verurteilung eines 18-jährigen Deutschen in Russland aufgrund des Vorwurfs von Spionage
- Demonstrationen für Demokratie und gegen Rechtsextremismus in Deutschland
- geplantes Gesetz zum Einsatz von verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen
- Einstellung der Zahlungen an UNRWA
- Nahostkonflikt
- Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in El Salvador
- Kostensteigerungen beim Projekt Eurodrohne
- Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bremen gegen einen Mitarbeiter der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
39 Min. Lesedauer
- Mitschrift Pressekonferenz
- Montag, 5. Februar 2024
Sprecherinnen und Sprecher
- Staatssekretär Hebestreit
- Olpen (BMF)
- Wagner (BMWK)
- Wagemann (BMBF)
- Scharf (BMUV)
- Deschauer (AA)
- Kall (BMI)
- Dr. Fuchs (BMJ)
- Collatz (BMVg)
(Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
StS Hebestreit sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)
Frage
Ich hätte ganz gerne erst einmal eine Frage an Herrn Hebestreit gestellt. Es gab jetzt Vorschläge sowohl von Herrn Lindner als auch von Herrn Habeck, dass Wirtschaftsunternehmen steuerlich entlastet werden sollen. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob der Kanzler diese Überzeugung teilt und an welche neuen steuerlichen Entlastungen er gedacht hat.
StS Hebestreit
Der Bundeskanzler nimmt die aktuellen politischen Wortmeldungen der letzten Tage aufmerksam zur Kenntnis. Aber alles, was es dazu zu sagen gibt, wird er zunächst intern sagen, bevor ich es dann hier von diesem Platz aus verkünden werde.
Zusatzfrage
Sieht er denn die Notwendigkeit, dass die Unternehmen weiter entlastet werden müssen, gerade im internationalen Wettbewerb?
StS Hebestreit
Auch wenn ich mich dazu jetzt einlassen würde, wäre das schon eine Wortmeldung, die ich erst einmal intern lassen würde. Grundsätzlich ist es so, dass wir natürlich bestrebt sind, eine wettbewerbsfähige Wirtschaft in Deutschland zu haben. Sie wissen auch, dass die Bundesregierung eine ganze Menge an Initiativen auf den Weg gebracht hat, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Frage
Über Wochen hinweg hat Christian Lindner kommuniziert, es gebe kein Geld, man müsse sparen. Er hat seine Spardoktrin hart umgesetzt. Das hat sich jetzt zum Beispiel im Haushalt manifestiert, in dem im Bildungsbereich und im sozialen Bereich massiv gespart wurde. Woher soll jetzt das Geld für Steuererleichterungen für Unternehmen kommen? Lindner sprach den Solidaritätsbeitrag an. Meine erste Frage wäre: Um welche Höhe geht es dabei? Wie viel bezahlten Unternehmen denn zum Beispiel im letzten Jahr an Solidaritätsbeitrag? Wie soll das gegenfinanziert werden?
Olpen (BMF)
Ich will zunächst gerne den Begriff „Spardoktrin“ zurückweisen. Der Minister selbst hatte sich in den Haushaltsberatungen, glaube ich, auch zu diesem Begriff oder ähnlichen Begriffen geäußert und eher von einem Gestaltungshaushalt gesprochen. In diesem Sinne sind auch die jüngsten Haushaltsberatungen abgelaufen. Der Minister hatte in diesem Zusammenhang immer wieder betont, dass es auf die richtige Prioritätensetzung ankommt, und bei dieser Prioritätensetzung war auch seit jeher eine Stärkung der wirtschaftlichen Tätigkeit ein wichtiges Anliegen für ihn.
Bezüglich Ihrer konkreten Frage nach dem Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag würde ich Sie auf den Bundeshaushaltsplan verweisen. Dem können Sie das unter „Einnahmen“ entnehmen.
Zusatzfrage
Jetzt noch meine Frage zur Gegenfinanzierung: Wie könnte man das gegenfinanzieren? Herr Lindner hat das ja vorgeschlagen und gesagt, dann müsste man überlegen, wie man das gegenfinanziert. Gibt es inzwischen schon konkretere Überlegungen?
Olpen (BMF)
Es steht ja jetzt eine Reihe von Vorschlägen im Raum, und der Regierungssprecher hat, glaube ich, auch gerade gesagt, dass es jetzt notwendig ist, erst einmal zu schauen und ein Gesamtpaket zu bilden. Dann wird über eine Gegenfinanzierung aus den Mitteln, die dafür zur Verfügung stehen, zu sprechen sein.
Frage
Herr Olpen, Herr Habeck hat ja gestern gesagt, dass beim Wachstumschancenpaket im Vermittlungsverfahren drohe, dass statt der Entlastung von sieben Milliarden bis acht Milliarden Euro am Ende nur noch drei Milliarden Euro herauskommen. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob Ihr Minister eigentlich die Sorge teilt, dass es am Ende nur noch zu dieser sehr geringen oder, wie Habeck sagte, homöopathischen Entlastung kommen könnte.
Olpen (BMF)
Sie haben ja gerade angesprochen, dass die Verhandlungen zum Wachstumschancengesetz weiter laufen. Deshalb wäre diese Stelle vielleicht auch nicht das richtige Forum, um Ergebnissen vorzugreifen. Das würde ich gerne vermeiden.
Zusatzfrage
Entschuldigung, wenn ich noch einmal nachfrage. Sie sollen ja nicht unbedingt dem Ergebnis vorgreifen. Aber Herr Habeck, der ja auch weiß, was ein Vermittlungsausschuss ist, hat ja gesagt, dass er fürchtet, dass am Schluss nur noch drei Milliarden Euro herauskommen. Die Frage war, ob Ihr Minister auch fürchtet, dass nur noch eine so geringe Summe dabei herauskommt.
Olpen (BMF)
Ich habe Ihnen gesagt, dass es weiterhin laufende Verhandlungen gibt, und die möchte ich an dieser Stelle nicht kommentieren.
Zusatzfrage
Herr Habeck ist ja auch noch konkret geworden und hat gesagt, man könne dann ja im Gegenzug die Abschreibungsmöglichkeiten noch weiter verbessern, um kurzfristige Investitionen auszulösen. Da hätte ich auch ganz gerne gewusst, was der Finanzminister von dieser Idee hält.
Olpen (BMF)
Das habe ich gerade schon auf die Frage von der Kollegin hin beantwortet, glaube ich. Es stehen verschiedene Vorschläge im Raum. Ich sehe eine größere Einigkeit darüber, dass man zu Maßnahmen kommen muss. Diese Maßnahmen sind in Gesprächen zusammenzutragen, aber über die sollten wir nicht hier sprechen.
Frage
Herr Olpen, vielleicht können Sie mir das noch einmal ganz kurz erläutern. Wenn ich es richtig sehe, ist es ja so, dass über den Solidaritätszuschlag und über die Körperschaftsteuer etwa 2,6 Milliarden Euro im Bundeshaushaltsplan eingeplant sind. Wenn Sie jetzt die Abschreibungsmöglichkeiten erweitern würden, würde damit nicht automatisch auch dieser Betrag abschmelzen?
Olpen (BMF)
Ich habe Ihnen gerade gesagt: Wir sind in einer Situation, in der verschiedene Vorschläge im Raum stehen, und diese Vorschläge werden wir innerhalb der Regierung beraten. Die werden dort beraten und dann in einem Gesamtpaket zusammengetragen. Die Auswirkungen auf die Einnahmesituation werden dann zu bewerten sein.
Frage
Herr Olpen, warum sind Sie gegen den Begriff „Spardoktrin“? Der Minister hat ja seine Devise ausgegeben, zu sparen, statt neue Schulden im Haushalt 2024 und im Haushalt 2025 machen. Was haben Sie denn gegen das Wort „Spardoktrin“, wenn genau das der Fall ist? Er lässt ja überall kürzen!
Olpen (BMF)
Danke, dass Sie mir die Gelegenheit zur Klarstellung geben. Ich habe nicht widersprochen, dass es einen Bedarf an Einsparungen gegeben hat. Ich habe aber auch gesagt, dass es die Notwendigkeit gibt, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln Prioritäten zu setzen. Deshalb ist der Begriff „reine Spardoktrin“ an dieser Stelle falsch.
Zusatz
Sie meinten ja, das sei nicht Spardoktrin, sondern ein Gestaltungshaushalt. Da würde man ja denken, gestalten ließe sich damit, neue Schulden zu machen, nicht damit, zu kürzen.
Olpen (BMF)
Gestalten lässt sich auch, wenn man mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die richtigen Prioritäten setzt.
Frage
Ich habe eine ganze Reihe von Fragen zu der Pressemitteilung, an der einiges unklar ist, aber vielleicht fange ich mit zweien an. Kann ich richtig daraus herauslesen, weil es heißt, dass die vollständige Umstellung der neuen Kraftwerke auf Wasserstoff zwischen 2035 und 2038 erfolgen soll, dass damit klar ist, dass das Ziel Ihres Hauses einer Dekarbonisierung des Stromsektors bis 2035 damit ad acta gelegt ist? Das wäre die erste Frage.
Die zweite Frage betrifft vielleicht das Thema der Kernfusion, die darin ja auch als Fördererinstrument genannt wird. Da bin ich mir unsicher. Fördert die Bundesregierung bereits die Kernfusion in irgendeiner Weise? Es liest sich eigentlich so, als ob das eine neue Förderung ist, also ein neuer Einstieg in die Förderung bzw. Forschung der Kerntechnologie.
Wagner (BMWK)
Ich kann da gerne einmal beginnen. Bezüglich der ersten Frage, der Frage des Datums des Umstiegs auf Wasserstoff vielleicht zuerst einmal: Die Annahme, die Ihrer Frage zugrunde liegt ist, dass wir sozusagen gesagt haben, dass wir 2035 klimaneutral sein wollen. Sonst war immer sozusagen die Aussage, wir wollten 2035 ein nahezu klimaneutrales Stromsystem haben. Die Festlegung ist jetzt, wie wir es ja auch in der Pressemitteilung veröffentlicht haben, dass eben dann 2032 das Umstiegsdatum zwischen 2035 und 2040 festgelegt werden soll und festgelegt werden soll, ab wann dann vollständig auf Wasserstoff umgestellt werden soll. Das wird dann 2032 festgelegt werden.
Zusatzfrage
2040? In der Pressemitteilung steht, glaube ich, 2038. Ist 2040 das Datum?
Wagner (BMWK)
Wenn ich die aktuelle Fassung dabei habe, dann würde die Zahl, die ich genannt habe, richtig sein, ja.
Zusatz
Doch, Sie haben Recht. Entschuldigung, ein Fehler von mir!
Frage
Herr Wagner, wann wird denn die Stromproduktion nach Ihrem Plan vollständig fossilfrei sein?
Wagner (BMWK)
Die Kraftwerksstrategie ist sozusagen ein Element auf dem Weg zur Klimaneutralität. Ziel unseres Hauses war, wie gesagt, dass unser Haus 2035 nahezu klimaneutral sein wird. Was 2035 sozusagen noch an Kapazitäten am Markt sein wird, werden bis dahin voraussichtlich noch Gaskraftwerke sein, und 2032 wird dann entschieden, ob bzw. wann sozusagen die Förderung für diese H2-ready Kraftwerke ausläuft, also diese Kraftwerke, die sowohl Gas nutzen als dann auch auf Wasserstoff umgestellt werden können. Das sind, wie gesagt, Dinge, die wir jetzt nicht sagen können, weil wir einerseits 2032 noch einmal werden feststellen müssen, wann wir dieses Datum festlegen, und sich zum anderen sozusagen auch der Ausstieg aus den fossilen Energien parallel ‑ sozusagen marktgetrieben ‑ vollzieht, der ja auch insbesondere auf Preismechanismen wirkt, Stichwort „gestiegene CO2-Kosten“.
Zusatzfrage
Die Bundesregierung hat jetzt also keinen Plan, wann die Stromversorgung vollständig fossilfrei sein wird? Danach schauen Sie 2032, was der Markt macht?
Wagner (BMWK)
Ich habe gesagt: Das Ziel ist, dass es 2035 nahezu klimaneutral sein wird. Das ist das Ziel.
StS Hebestreit
Vielleicht kann ich da noch ein bisschen aushelfen. Erst einmal ist unser Ziel, 2030 80 Prozent unserer Stromversorgung aus erneuerbaren Energien zu speisen. Das ist schon ein wichtiger Hinweis. Wir haben es ja mit zwei Komponenten zu tun. Das eine ist, dass wir eine wachsende Strommenge benötigen, weil wir vieles auf Elektro umstellen, was bisher anders gemacht wird. Deswegen gibt es auch den Zeitpunkt 2032, um noch einmal zu schauen, wie da der Hochlauf ist, was die Anforderungen an das Netz sind und wie der Netzausbau läuft; auch das ist ja eine weitere Komponente. Das Zweite ist, parallel dazu den Wasserstoffhochlauf zu erreichen. Deswegen können wir sehr sicher sagen, dass wir 2035 nahezu klimaneutral sein werden, was die Stromversorgung angeht. Ab 2032 werden wir uns hier wieder treffen, Herr Kollege, und dann werden wir es sehr präzise sagen können.
Aber die Bundesregierung hat schon sehr klare Vorstellungen. Das sind die klarsten Vorstellungen, die man bisher so geäußert hat. Deswegen hat man sich mit der Kraftwerksstrategie so viel Mühe gegeben. Dabei geht es ja nicht nur darum, ein Ziel zu formulieren ‑ das ist immer einfacher ‑, sondern auch darum, den Weg dorthin zu beschreiben und festzulegen, wo welche Kraftwerke noch in der Bundesrepublik verteilt werden müssen, um eben für die Zeit, in der keine Sonne scheint und kein Wind weht, trotzdem sicherzustellen, dass die Energieversorgung gewährleistet wird. Das tun wir, und das ist heute mit diesem ersten wichtigen Schritt und den bis zu vier Kraftwerken, die ausgeschrieben werden, schon einmal ein wirklicher Fortschritt.
Zusatzfrage
(ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)
Wagner (BMWK)
Ich glaube, dazu kann das Forschungsministerium etwas beitragen.
Wagemann (BMBF)
Vielen Dank. In der Tat gibt es bereits die Förderung von Fusionsforschung. Das Bundesforschungsministerium macht keine Projektförderung, sondern institutionelle Förderung von Fusionsforschung, zum Beispiel am Institut für Plasmaphysik, am Karlsruher Institut für Technologie und am Forschungszentrum Jülich. Im September hatten wir ein neues Förderprogramm mit einem Volumen von 370 Millionen Euro bis 2028 vorgestellt.
Erwähnen möchte ich zum Beispiel auch noch: Über die Agentur für Sprunginnovationen, SPRIND, werden wir die Tochtergesellschaft Pulsed Light Technologies GmbH in den kommenden fünf Jahren mit bis zu 90 Millionen Euro fördern. Dort wird in Kooperation mit der Privatwirtschaft die Entwicklung von Infrastruktur für lasergetriebene Fusion vorangebracht.
Prinzipiell ist zu sagen, dass das BMBF sowohl Laserfusion als auch Magnetfusion technologieoffen fördert und Fusion als Chance ansieht, unsere Energieprobleme zu lösen. Deutschland befindet sich dabei technologisch tatsächlich auch in einer Poleposition. Diese Ausgangslage können wir nutzen, um ideologiefrei und technologieoffen die Fusionsforschung voranzutreiben.
Frage
Ich habe eine Frage entweder an Herrn Hebestreit oder an Herrn Wagner zu den Kosten. In der Pressemitteilung steht nur allgemein: Förderungen werden aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert. – Können Sie sagen, mit welchem Fördervolumen für die Unternehmen Sie rechnen?
Wagner (BMWK)
Ich kann gerne anfangen. Die Kosten für die Fördermaßnahmen hängen von sehr vielen Faktoren ab, insbesondere natürlich davon, wie die Ausschreibungen später genau konzipiert werden ‑ das sind ja Themen, die dann jetzt noch ausgearbeitet werden ‑, und dann natürlich auch davon, wie die Ausschreibungen ausgehen und welche Gebote es dabei gibt. Schließlich geht es auch noch um die Frage, wie sich sozusagen die Kosten für den Wasserstoff entwickeln. Das ist sozusagen noch mit vielen Unsicherheiten verbunden. Ich kann Ihnen deshalb keine Summe nennen.
Aber klar will ich vielleicht nur kurz machen: Die Zahlen, die teilweise in der Presse kursiert haben, sind sehr hohe Zahlen. Die tatsächlichen Kosten, mit denen wir rechnen, liegen deutlich niedriger als das.
Zusatzfrage
Ich habe noch eine kurze Nachfrage zu einem anderen Aspekt der Pressemitteilung. Die politische Einigung wird ja, was das Strommarktdesign angeht, auf den Sommer 2024 vertagt. Woran liegt das? Warum hat man sich noch nicht einigen können?
Wagner (BMWK)
Das sind ja sehr, sehr komplexe Themen, und man hat jetzt sozusagen einmal auf das Thema der Kraftwerke geschaut, die wir jetzt bald und ja auch sehr schnell zubauen müssen. Es soll ja jetzt mit Hochdruck vorangebracht werden, dass wir diese vier H2-ready-Kraftwerke ausbauen. Das soll ja noch im Sommer auf den Weg gebracht werden. Deswegen war das sozusagen erst einmal ein sehr zentrales Thema. Nebenbei ist ja auch die Kraftwerksstrategie ein Teil der größeren Frage des Strommarktsystems, und das wird sozusagen parallel weiter vorangetrieben. Aber wichtig war es jetzt, sehr zügig sowohl ein Signal an den Markt zu setzen als sozusagen auch auf den Weg zu bringen, dass wir mit den Ausschreibungen jetzt sehr zügig beginnen können. Wir müssen ja auch noch mit der Europäischen Kommission sprechen. Auch das bedarf natürlich noch Zeit und gründlicher Gespräche. Deswegen war es wichtig, dass wir hier jetzt sehr schnell ein Ergebnis erreicht haben.
Frage
Herr Wagner, Ihr Minister hat im vergangenen Sommer noch 8,8 Gigawatt an Wasserstoffkraftwerken ausschreiben wollen. Warum hat er sich davon verabschiedet, also von diesen reinen Wasserstoffkraftwerken?
Zum anderen ist in Ihrer Mitteilung die Rede von CCS im Zusammenhang mit Verstromungsanlagen mit gasförmigen Energieträgern. Übersetze ich das richtig mit dem Wort „Gaskraftwerke“? Warum wird das nicht einfach so ausgesprochen?
Wagner (BMWK)
Ein Aspekt dabei ist: Das sind ja auch reine Wasserstoffkraftwerke. Das sind diese Sprinterkraftwerke, die 0,5 GW zugebaut werden sollen, sozusagen als Teil der Forschung. Sonst hat man sich entschieden, den Weg quasi über die H₂-ready-Kraftwerke zu gehen, für die man ja insgesamt 10 GW vorsieht.
Zusatzfrage
Und CCS?
Wagner (BMWK)
Und CCS: Die Formulierung ist so, wie sie dort drinsteht. Aber tatsächlich geht es ‑ das finde ich durchaus klar verständlich; Sie haben es ja auch genauso verstanden ‑ um die Abscheidung von fossilen Kraftwerken.
Frage
Eine Frage entweder an Frau Wagemann oder an Herrn Wagner: Neben der Kernfusion ist ja auch die Entwicklung von Speichertechnologien wesentlich dafür, welche fossilen Kraftwerke noch gebraucht oder nicht mehr gebraucht werden. Können Sie uns einen Überblick geben, welche Formen von Speichertechnologien in der Strategie der Bundesregierung die zentrale Rolle spielen, und welche Kapazitäten Sie da mit welcher Technologie anstreben?
Wagner (BMWK)
Ich kann gern beginnen. Wir haben vor kurzem eine Stromspeicherstrategie veröffentlicht. Dort wird auf alle Möglichkeiten im Bereich der Stromspeicher eingegangen. Dies sind zum einen natürlich Batteriespeicher, zum anderen aber auch Speichermöglichkeiten, indem man etwa Wasserstoff über die Elektrolyse herstellt und die dann vielleicht nicht mehr genutzten Gaskavernen ausnutzt. Auch das wäre ein großer Speicher.
Dann gibt es Speicher wie die Pumpkraftwerkspeicher. ‑ Ich kann Ihnen aber jetzt keine genauen Zahlen nennen. Wie gesagt: Da würde ich auf unsere Kommunikation dazu verweisen. Dort haben wir noch einmal sehr ausführlich dargelegt, welche Möglichkeiten es gibt.
Frage
Auch an Herrn Wagner: Es geht um die Brennelementefabrik in Lingen. Dort sollen Brennelemente für osteuropäische AKWs hergestellt werden, und zwar in Kooperation mit Russland bzw. mit dem staatlichen Konzern Rosatom. Die Frage ist ‑ mehrere Verbände haben Einsprüche dagegen eingelegt ‑, ob Sie da einen Zwischenstand haben. Bleibt es bei der russischen Beteiligung?
Vorsitzende Wefers
Das gehört auch nicht ganz zur Kraftwerkstrategie. Aber vielleicht können Sie das doch beantworten.
Wagner (BMWK)
Ich glaube, da kann Ihnen das Umweltministerium weiterhelfen. Wenn es doch ich sein sollte, dann müsste ich gleich etwas nachreichen.
Vorsitzende Wefers
Dann machen wir jetzt erst mal weiter bei der Kraftwerkstrategie, damit wir hier ein bisschen im Flow bleiben.
Frage
Sie sagten, im Sommer sollen die Kraftwerke ausgeschrieben werden, also erst einmal die 10 GW. Soll es bei den 10 GW bleiben? Nehmen Sie die als ausreichend an, und wann gehen Sie davon aus, dass diese Kraftwerke am Netz sein können?
Dann hatten Sie den Kapazitätsmarkt angesprochen. Das ist ja ein Paradigmenwechsel im deutschen Stromsystem, den sich die EU-Kommission in anderen Ländern auch extrem genau und lange angesehen hat, also über Jahre. Von daher würde mich eine Zeiteinschätzung interessieren, wann Sie denn da mit einer Genehmigung rechnen.
Wagner (BMWK)
Es ist sehr schwer, etwas zu den Zeitlinien zu sagen. Ziel ist, dass wir das sehr zügig innerhalb der Bundesregierung besprechen und dann weitere Gespräche führen. Sie haben ja schon die Gespräche angesprochen, die dann auch mit der Europäischen Kommission zu führen sind. Dazu können wir natürlich keine Prognose geben.
Zu den Kapazitäten, die für Kraftwerke ausgeschrieben werden: Auch da kann ich Ihnen jetzt kein genaues Zubau-Datum nennen. Ziel ist, dass es sehr zügig erfolgt. Das sind 10 GW. Das sind die Kraftwerke, über die man sich jetzt geeinigt hat, die man sehr bald zubauen will. Inwieweit dann weitere Kraftwerke gebaut werden sollen ‑ dafür sind natürlich weitere Gespräche notwendig. Insbesondere kann sich das im Rahmen des Kapazitätsmarkts ergeben.
Dann kann man noch darauf hinweisen, dass auch die Kraftwerke, die wir jetzt zubauen wollen, diese 10 GW, ja auch nicht der einzige Teil der steuerbaren Kraftwerke sind, sondern es gibt ja auch Kraftwerke, die jetzt schon über die KWK gefördert werden oder auch über biogene Brennstoffe, die jetzt schon aus steuerbaren Kraftwerken dort unterstützen.
Frage
Eine kleine Verständnisfrage an Herrn Wagner: In der Pressemitteilung stand auch, dass bestehende Hemmnisse für die Errichtung und den Betrieb von Elektrolyseuren ohne Einschränkung abgebaut werden sollen usw. Da würde ich einfach gern verstehen: Was haben Sie denn dort als bestehende Hemmnisse identifizieren können, die Sie abbauen wollen?
Wagner (BMWK)
Es ist ja generell so, dass bei uns Planungen und Genehmigungsverfahren oft sehr komplizierte Regelungen sind. Das gilt natürlich auch für den Bau und Betrieb von Elektrolyseuren. Da hat man sich zum Ziel gesetzt, sich das noch einmal genauer anzuschauen und zu gucken, wo wir da noch Verbesserungen erzielen können.
Zusatzfrage
Das heißt, Sie sind eigentlich noch einen Schritt davor. Die bestehenden Hemmnisse wollen Sie also abbauen, sobald Sie sie identifiziert haben?
Wagner (BMWK)
Sie sind teilweise schon identifiziert. Ich habe aber keine Liste, es sind sehr spezielle Themen.
Frage
Noch einmal zur Kernfusion, Frau Wagemann. Der Witz unter Wissenschaftlern ist ja immer, dass die Kernfusion seit Jahrzehnten 30 Jahre entfernt ist. Es gibt ja noch nicht einmal funktionsfähige Reaktoren, geschweige denn eine skalierbare Marktreife. Ist es jetzt überhaupt seriös, ein ungelegtes Ei in der Stromversorgungsplanung einzubeziehen, wenn diese potenzielle Energie laut Experten wohl erst Ende des Jahrhunderts marktreif ist?
Wagemann (BMBF)
Sie können es ja auch genau andersherum drehen. Gerade wenn Wissenschaftler oder andere Experten dazu sagen, es dauert noch sehr lange, ist es ein Grund, daran zu forschen. Gerade deshalb brauchen wir ja Forschung, um voranzukommen und um diese Technologie irgendwann zur Marktreife zu bringen.
Zusatzfrage
Ich glaube, niemand hat etwas gegen Forschung. Aber Sie beziehen ja diese Sachen jetzt schon in die Stromversorgungsplanung und Kraftwerksplanung ein.
Wagner (BMWK)
Hier kann ich das vielleicht ergänzen. Die Frage betrifft ja sozusagen auch die Kraftwerksstrategie. Kernfusion spielt in unseren Planungen bis 2045 zur Klimaneutralität keine Rolle. Es ist also nicht so, dass wir jetzt Lücken haben, die wir mit der Kernfusion füllen wollen, sondern ganz wichtig ist, dass wir uns technologieoffen alle Energieträger und alle Energieproduktionsmöglichkeiten anschauen. Die Bundesregierung will natürlich nicht stehenbleiben, was Forschung betrifft ‑ das hat die Kollegin ja schon gesagt ‑, sondern möchte, wenn sich vielleicht später noch effizientere und bessere Maßnahmen ergeben, dass diese später Wirkung entfalten können. Aber, wie gesagt: Das ist nicht Bestandteil unserer Planung bis 2045.
Zusatzfrage
Und warum war das dann jetzt hier Thema?
Wagner (BMWK)
Die Frage verstehe ich nicht.
Wagemann(BMBF)
Weil die Federführung beim BMWK liegt.
Wagner (BMWK)
Genau. Für die Strommarktplanung insgesamt liegt die Federführung beim BMWK.
Vorsitzende Wefers
Dann können wir das Thema verlassen. Es gibt noch die Frage zu den Brennstäben.
Scharf (BMUV)
Genau. Meine Kollegen haben mir dazu zwar etwas geschickt. Aber bevor ich das jetzt hier ausbreite und nur Teile zitiere, würde ich das gern schriftlich beantworten.
Frage
Herr Wagner, gestern hat Ihr Minister die Auszahlung des Klimageldes definitiv auf die nächste Legislaturperiode verschoben. Er hat jegliche Debatte, dass das noch in dieser Legislaturperiode sein könnte, mit folgendem Wortlaut für obsolet erklärt. Ich zitiere:
Im Koalitionsvertrag steht: Wenn wir den CO₂-Preis über den beschlossenen Pfad hinaus anheben, dann machen wir ein Klimageld. Wir haben das aber nicht angehoben.
Ein solches Junktim, eine solche Konjunktion ‑ erstens mit dem CO₂-Preis und zweitens mit der über den Pfad hinausgehenden Anhebung ‑, steht aber gar nicht im Koalitionsvertrag. Warum erzählt der Minister etwas, was nicht im Koalitionsvertrag steht und behauptet, es stehe im Koalitionsvertrag?
Wagner (BMWK)
Zum einen: Auf den Ausschluss für diese Legislaturperiode wollte ihn die Moderatorin ja gern festlegen. Das hat er ausdrücklich nicht gesagt.
Zusatzfrage
Doch, er hat gesagt, ab 2026.
Wagner (BMWK)
Meiner Kenntnis nach hat er diesen Ausschluss nicht gemacht, sondern er hat gesagt: Wir müssen uns das anschauen. Wir brauchen ‑ das ist ja, glaube ich, auch die Haltung der Bundesregierung ‑ zunächst den Auszahlungsmechanismus. Der muss dann vorliegen, und dann schauen wir weiter.
Er hat darauf verwiesen, dass die Planungen waren. Ich habe jetzt den Wortlaut des Koalitionsvertrags auch nicht vorliegen, der darauf verweist, dass weitere Erhöhungen mit einem Klimageld kompensiert werden. Es ist ja so, dass wir eine Erhöhung hatten. Aber wir sind wieder heruntergegangen ‑ zu Zeiten des Abschlusses des Koalitionsvertrags ‑, und sind jetzt sozusagen wieder auf dem Pfad der alten Legislaturperiode.
Zusatzfrage
Erstens. Er hat gesagt ‑ ich habe mir das Interview live angehört ‑, entweder nächste Legislaturperiode oder 2026, was ja identisch wäre. Damit war das definitiv ein Ausschluss für diese Legislaturperiode.
Zum Zweiten: Im Koalitionsvertrag steht etwas anderes. Im Koalitionsvertrag steht, dass für die Bundesregierung erstens CO₂-Bepreisung und Energiepreis zusammen ein Preisbild bilden und dass zweitens im Hinblick auf zukünftige Preissteigerungen ein Kompensationsmechanismus Klimageld erarbeitet wird. Darin steht überhaupt nicht, dass dies Preissteigerungen sind, die a) auf eine CO₂-Bepreisung reduziert sind und b) über den Pfad hinaus beschlossen werden. Er hat etwas gesagt, was sich im Text des Koalitionsvertrages so nicht wiederfindet. Da möchte ich gern wissen: Warum ist das so?
Wagner (BMWK)
Das ist, glaube ich, einfach Ihre Auslegung des Koalitionsvertrags.
Zusatzfrage
Nein, das ist der Text.
Wagner (BMWK)
Ich habe das zur Kenntnis genommen. Sie haben ja selber gerade die Passage vorgelesen. Jetzt können wir in die Textexegese des Koalitionsvertrags gehen. Das würde ich mir jetzt an dieser Stelle nicht anmaßen. Ich glaube, da sind die Koalitionsparteien dazu am Ende die richtigen Ansprechpartner.
Frage
Ich hätte zwar viel Lust darauf. Aber ich mache es dann trotzdem erst einmal auf der technischen Ebene. Es wurde ja irgendwie verlautbart, dass es nicht rechtzeitig fertigwerden würde, um eine frühere Auszahlung zu ermöglichen. Jetzt hatte ich bislang einen etwas anderen Eindruck, dass man eigentlich ganz gut unterwegs ist mit der Einführung des Auszahlungsmechanismus. Herr Olpen, können Sie uns irgendetwas dazu sagen, ob es dort irgendwelche größeren gravierenden technischen Probleme gibt?
Olpen (BMF)
Ich würde zunächst einmal darauf verweisen wollen, dass wir das hier am 15. Januar und am 17. Januar zuletzt sehr ausführlich miteinander besprochen haben. Ich glaube, Sie waren auch dabei.
An dem damaligen Sachstand hat sich nichts geändert. Die Bundesregierung arbeitet an der Entwicklung des Direktauszahlungsmechanismus. Ich habe bei den genannten Terminen auch die Differenzierung zwischen Auszahlungsmechanismus und Klimageld als politisches Vorhaben an sich vorgenommen. Minister Lindner hat ‑ ich glaube, in der „Welt am Sonntag“ ‑ davon gesprochen, dass der notwendige Auszahlungsmechanismus in dieser Legislaturperiode fertiggestellt wird. Das ist der Stand, den ich Ihnen damals auch mitgeteilt habe.
Zusatzfrage
Und daran hat sich seitdem auch nichts geändert? Denn ich war überrascht, dass es jetzt irgendwie Probleme geben sollte.
Olpen (BMF)
Wir arbeiten mit Hochdruck und der nötigen Sorgfalt an der Fertigstellung des Direktauszahlungsmechanismus.
Frage
Eine Frage an Herrn Wagner. Es geht um die Raffinerie Schwedt. Da läuft ja die Treuhandverwaltung bei den Anteilen Rosneft Deutschland am 10. März aus. Ich wollte einfach einmal hören: Gibt es schon Pläne, die zu verlängern? Oder gibt es andere Pläne, wie es mit der Raffinerie in Schwedt weitergeht?
Wagner (BMWK)
Ich kann an dieser Stelle hierzu keine Kommentierung vornehmen. Dafür bitte ich um Verständnis.
Zusatzfrage
Weil es noch keine Entscheidung gibt?
Wagner (BMWK)
Ich kann das jetzt nicht kommentieren. Das tut mir leid.
Frage
Ich hätte einfach gern eine Antwort auf die Frage, warum. Warum können Sie es also nicht kommentieren? Sind es Vorgänge, die noch laufen? Sind es betriebswirtschaftliche Betriebsgeheimnisse oder was ist es?
Wagner (BMWK)
Wir kommentieren das nicht. Aus dem Zeitrahmen, den der Kollege gerade genannt hat, können Sie wahrscheinlich schließen, dass es durchaus Vorgänge sind, die nicht abgeschlossen sind.
Frage
Meine Frage geht wahrscheinlich an Frau Deschauer. Am 28. November 2023 wurde ein 18-jähriger Deutscher in Russland wegen Spionage bzw. Landesverrat verurteilt. Hiermit ist er übrigens der jüngste Deutsche, der wegen Spionage verurteilt wurde. Hat das Außenministerium in dieser Angelegenheit Kontakt mit den russischen Behörden aufgenommen? Gibt es konsularische Betreuung oder Bemühungen, den jungen Mann nach Deutschland zu holen?
Deschauer (AA)
Der Fall ist uns bekannt. Es handelt sich um eine Person mit deutscher und russischer Staatsangehörigkeit. Die deutsche Botschaft in Moskau steht mit den russischen Behörden in Kontakt, um konsularischen Zugang zu erhalten. Weitere Details ‑ dafür bitte ich um Verständnis ‑ können wir zu Einzelfällen nicht kommentieren.
Zusatzfrage
Dann habe ich aber eine allgemeine Nachfrage. Wie viele Deutsche verbüßen denn Haftstrafen in Russland? Gibt es dazu Zahlen?
Deschauer (AA)
Das Auswärtige Amt hat Kenntnis von einer niedrigen zweistelligen Zahl deutscher Staatsangehöriger, die derzeit in Russland inhaftiert sind. In vielen Fällen handelt es sich um Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit.
Frage
Eine Frage an das Bundesinnenministerium. Sie hatten in den vergangenen Wochen aggregierte Zahlen oder Schätzungen der Polizei zu den Demonstrationen geliefert, die an Wochenenden stattgefunden hatten. Ich wollte nur fragen, ob Sie auch welche für dieses Wochenende haben.
Kall (BMI)
Ja. Das kann ich sehr gerne machen.
Uns liegen die Zahlen noch nicht aus allen Bundesländern vor. Drei fehlen noch. Aber die vorläufigen polizeilichen Zahlen, die wir haben, besagen, dass an diesem Wochenende 457 000 Menschen bei den Protesten für Demokratie und gegen Rechtsextremismus auf die Straßen gegangen sind, bei insgesamt 128 Veranstaltungen. Aber, wie gesagt, drei Bundesländer fehlen in dieser Zählung. Insofern wird sich die Zahl noch erhöhen.
Frage
Um es einzuordnen: Welche Bundesländer fehlen denn? Ist Berlin dabei? Das fände ich wichtig zu wissen.
Kall (BMI)
Also die 150 000, die die Berliner Polizei für die Demonstration hier genannt hat, sind dabei. Es fehlen noch Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland. Wenn wir im Laufe des Tages noch eine präzisere Zahl haben, dann reichen wir sie sehr gern nach.
Frage
An das Bundesministerium der Justiz: Es gibt ein Vorhaben für ein Gesetz, mit dem der Einsatz von verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen neu geregelt werden soll. Inwiefern sehen Sie den Bedarf, das neu zu regeln? Was muss da also nachjustiert werden?
Zweitens: Könnten Sie vielleicht auch noch ein Wort zu dem geplanten Richtervorbehalt für den Einsatz von Vertrauensleuten sagen?
Dr. Fuchs (BMJ)
Vielen Dank für die Frage. ‑ Wie Sie schon gesagt haben, hat das Bundesjustizministerium hat dazu im Dezember letzten Jahres einen Referentenentwurf veröffentlicht. Der Hintergrund dafür ist, dass schon seit Jahren an uns herangetragen wird, dass wegen Fällen in der Vergangenheit ‑ darauf kann ich gerne noch einmal eingehen ‑ die Regelung zu V-Leuten auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden soll. Wie Sie es schon erwähnt haben, ist der Kern der Regelung der Richtervorbehalt für den Einsatz von V-Leuten. Dazu möchte ich auch noch sagen, dass es dazu in den letzten Monaten Vorveröffentlichungen gegeben hat und dass danach auch sehr viel Austausch mit dem Bundesinnenministerium, mit dem Bundeskriminalamt und mit der Bundespolizei stattgefunden hat. Es war den beiden Ministerien sehr wichtig, auf den praktischen Erfahrungen der Behörden und auch der Staatsanwaltschaften aufzusetzen und eine Lösung zu finden, die sowohl den rechtsstaatlichen Anforderungen ‑ sprich dem Richtervorbehalt ‑ als auch den praktischen Erfahrungen und Notwendigkeiten, weiterhin V-Leute einzusetzen, gerecht wird. Deshalb ist der Referentenentwurf dann nach langen Diskussionen im Dezember veröffentlicht worden.
Zusatzfrage
Könnten Sie uns noch ein bisschen konkreter sagen, was neu geregelt werden soll und wie das geschehen soll?
Dr. Fuchs (BMJ)
Ich versuche, es kurz zu machen. Ich verweise zunächst gerne noch auf die ausführliche Pressemitteilung, die wir dazu im Dezember herausgegeben haben, in der genau dargestellt wird, was neu geregelt werden soll. Es werden die Anforderungen an den Einsatz von V-Personen gesetzlich geregelt. Für die Einsätze von V-Personen, dafür wird ein Richtervorbehalt eingeführt und die Einsätze werden einer regelmäßigen richterlichen Kontrolle unterzogen. Für Einsätze verdeckter Ermittler und von V-Personen werden Berichtspflichten eingeführt; das ist vielleicht auch noch wichtig zu sagen. Im Bereich der Zeugenvernehmung wird eine neue Regelung zum besseren Schutz der Identität von Zeugen eingeführt, die insbesondere auch für verdeckte Ermittler und V-Personen relevant ist.
Wie gesagt, ich kann gerne noch weiter darauf eingehen; ich würde aber erst mal, um hier nicht alle weiter zu belästigen, auf die Pressemitteilung und ansonsten gerne auch auf schriftliche Nachfragen verweisen.
Kall (BMI)
Weil das BMI von der Kollegin erwähnt worden ist, kann ich dazu gerne noch etwas ergänzen. Das Bundesinnenministerium und auch unsere Sicherheitsbehörden ‑ BKA, Bundespolizei ‑ haben sich da natürlich eingebracht, weil es natürlich, genau die Kollegin aus dem BMJ das sagte, sehr, sehr wichtig ist, dass dabei die praktischen Erfordernisse und praktischen Erfahrungen einfließen. Man muss sich vor Augen führen, in welchen Bereichen verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen eingesetzt werden: Das ist in einem ganz großen Teil der Bereich der organisierten Kriminalität, also schwere und schwerste Kriminalität, wo man genau auf diese Informationen von Insidern angewiesen ist. Insofern darf es da aus Sicht des BMI auch keine Einschränkungen geben, die dafür sorgen würden, dass diese Informationen, auf denen Ermittlungen ganz wesentlich beruhen, dann nicht mehr fließen. Insofern geht es darum, das einerseits auf eine sicherrechtliche Grundlage zu stellen, andererseits aber auch nicht praktisch einzuschränken.
Frage
Beim NSU war es ja so, dass, ich glaube, sieben Dienste über 40 V-Personen geführt haben. Inwiefern wird das durch den Richtervorbehalt überhaupt kontrollierbar werden? Ich glaube, Richtervorbehalt ist ja dann doch die zentrale Säule der Kontrollverbesserung, die Sie installieren wollen.
Dr. Fuchs (BMJ)
Auf den Einzelfall möchte ich jetzt nicht eingehen. Wir haben mit diesem Gesetz ‑ Herr Kall hat es ja schon gesagt ‑ auf jahrelange Forderungen aus Praxis und Wissenschaft reagiert. Denn in der Vergangenheit gab es Erfahrungen, dass entsprechende Einsätze vielleicht nicht immer geglückt waren, und deshalb sind eben Rufe laut geworden, dass der Einsatz von V-Personen vorher von einem Richter genehmigt werden müsse. Das haben wir entsprechend in den Gesetzentwurf aufgenommen.
Ich betone auch noch einmal ‑ Herr Kall hat es schon ausgeführt ‑: Es geht hier nicht darum, eine neue bürokratische Anforderung für V-Leute zu schaffen, sondern es soll der Rechtsstaatlichkeit Rechnung getragen werden. Gleichzeitig soll aber auch den Anforderungen der Praxis Rechnung getragen werden, damit der Einsatz von Fahrleuten, der für die Ermittlungen so wichtig ist, weiterhin möglich ist.
Kall (BMI)
Vielleicht ganz kurz zum NSU: Dazu hat es ja in diversen Landtagen und im Deutschen Bundestag Untersuchungsausschüsse gegeben, aus denen die Sicherheitsbehörden natürlich gelernt haben und Konsequenzen gezogen haben, gerade was den V-Leute-Einsatz angeht. Das betrifft natürlich primär den Bereich des Verfassungsschutzes, der aber von diesem Gesetz jetzt nicht berührt ist. Hier reden wir vielmehr über strafrechtliche Ermittlungen, also über Polizei, Staatsanwaltschaften und deren Einsatz von V-Leuten.
Zusatzfrage
Wenn ich direkt dazu nachfragen darf: Im Fall des NSU hat sich aber auch gezeigt, dass, obwohl Untersuchungsausschüsse und andere Untersuchungsgremien installiert wurden, die Sicherheitsbehörden V-Leute teilweise über Jahrzehnte hinweg geschützt haben. Besteht diese Problematik weiterhin oder haben Sie auch da Lernprozesse vollzogen?
Kall (BMI)
Ich glaube, es würde wirklich den Rahmen sprengen, jetzt auf die Berichte der Untersuchungsausschüsse und all die Konsequenzen, die daraus gezogen worden sind ‑ und das waren viele ‑ hier wieder aufzurollen. Natürlich geht es genau um diese Fragen der Nachvollziehbarkeit, der Transparenz, der Verantwortlichkeit ‑ auch in Strafprozessen, wenn Täter, Extremisten später vor Gericht kommen. Genau darum geht es ja.
Dr. Fuchs (BMJ)
Ich kann noch ergänzen: Gegenstand der Regelung ist, den Maximaleinsatz von V-Leuten zu begrenzen ‑ ich glaube, auf zehn Jahre, das würde ich Ihnen aber noch nachreichen ‑ und auch Anforderungen aufzustellen, wer als V-Person tätig werden darf. Auch das ist also ein Lernprozess und auch das ist in den Gesetzentwurf eingeflossen.
Frage
An Frau Deschauer vom Auswärtigen Amt zum Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen für die Palästinenser. Wir wissen, dass da die Zahlungen eingestellt worden sind. Wie planen Sie jetzt weiter vorzugehen?
Deschauer (AA)
Wir haben diese Frage letzte Woche mehrfach und auch ausführlich in den Regierungspressekonferenzen besprochen, auch was die momentane Suspendierung von Zahlungen betrifft. Wir haben aber auch darauf hingewiesen, dass aktuell keine Zahlungen anstehen. Dazu gab es, wenn ich mich recht erinnere, am vergangenen Samstag, also vor ungefähr zehn Tagen, auch eine gemeinsame Presseerklärung des AA und des BMZ. Über das hinaus, was hier letzte Woche besprochen wurde, habe ich heute keine Ergänzungen.
Frage
Auch eine Frage an Frau Deschauer, aber zu einem anderen Aspekt des Nahostkonflikts: Die US-Regierung hat jetzt Sanktionen gegen radikale jüdische Siedler beschlossen. Wie ist der Stand der Diskussion in der EU dazu?
Haben Sie Erkenntnisse, dass radikale Siedler auch Vermögenswerte hier in Deutschland haben?
Deschauer (AA)
Ich persönlich habe diese Erkenntnisse nicht. Ich kann aber sagen ‑ das haben wir hier, glaube ich, schon einmal besprochen ‑, dass wir analog zu den Maßnahmen, die unsere engen Partner beschlossen haben ‑ Sie sprachen die USA an ‑, auch im EU-Rahmen prüfen, Maßnahmen gegen einzelne radikale Siedler vorzunehmen, die im Westjordanland nachweislich Gewalt verübt haben. Der Hohe Beauftragte hat angekündigt, einen konkreten Vorschlag vorzulegen, und wir befinden uns dazu im EU-Rahmen in Abstimmungen. Ich kann vielleicht direkt ergänzen: Wir werden prüfen, welches Instrument dafür ‑ das ist ja auch immer Gegenstand der EU-Prüfungen ‑ das geeignetste ist.
Zusatzfrage
Woran liegt diese Verzögerung? Sie haben ja selber darauf hingewiesen, dass hier schon einmal Thema von Nachfragen war, ob es Sanktionen von der EU-Seite gibt. Warum ist es offenbar so schwierig, eine Entscheidung im EU-Rahmen zu fällen?
Deschauer (AA)
Ich würde mir den Aspekt der Verzögerung in Ihrer Fragestellung nicht zu eigen machen, sondern darauf hinweisen, dass im EU-Rahmen nun einmal in einer größeren Gruppe von Staaten entsprechende Regelungen, die teilweise auch sehr komplex sind und rechtliche Voraussetzungen erfüllen müssen, besprochen werden müssen. Das ist ein üblicher Prozess, und da sind wir im Rahmen der EU in Gesprächen. Das ist die Sachlage.
Frage
An Frau Deschauer und gegebenenfalls auch Herrn Hebestreit: Mein Stand ist, dass Deutschland in diesem Prozess auf EU-Ebene, den Sie ansprechen, gemeinsam mit Ungarn und Tschechien genau diese Sanktionen jetzt entweder verzögert oder verwässert. Möchten Sie das dementieren?
Deschauer (AA)
Ich würde mir die Punkte aus Ihrer Frage nicht zu eigen machen, sondern möchte noch einmal darauf hinweisen, dass Deutschland sich dazu im EU-Rahmen aktiv einbringt und wir in Gesprächen sind, welches Instrument aus dem Instrumentenkasten bestmöglich genutzt werden kann. Ich erwähnte, dass es im EU-Rahmen meistens komplexe Regelungen sind. Insofern sind wir da auf gutem Wege und in Gesprächen, und ich kann dazu ehrlich gesagt auch nichts weiter ergänzen.
Zusatzfrage
Herr Hebestreit, mein Stand ist, dass sich die Bundesregierung aktiv in Brüssel einbringt, aber zusammen mit Ungarn und Tschechien so gut es geht verhindern möchte, dass es zu solchen Sanktionen kommt, wie die USA sie jetzt durchführen und wie sie sich auch Frau Baerbock im Dezember gewünscht hat. Möchten Sie das dementieren?
StS Hebestreit
Das kann ich hart dementieren, nämlich insoweit, dass das überhaupt keine Rolle gespielt hat, als wir vergangene Woche Donnerstag den EU-Gipfel hatten. Das, was Sie an Informationen haben, hat Frau Deschauer sich eben ja schon dezidiert nicht zu eigen gemacht.
Insofern: Wir sind in Gesprächen und man muss sich das genau angucken. Es muss auch passgenau sein und es muss auch gerichtsfest sein, wenn man solche Sanktionen miteinander vereinbart. Aber genau dieser Prozess läuft, und da kann ich nicht erkennen, dass irgendwer irgendetwas blockiert. Vielmehr sind es 27 Staaten, die da eine gemeinsame Regelung fassen wollen und das auch können. Die Amerikaner haben das jetzt gerade getan, und die Europäische Union sieht, wie sie da nachziehen kann.
Zusatzfrage
Ist die amerikanische Regelung dabei ein Vorbild? Kann sich die Bundesregierung das also auch so vorstellen?
StS Hebestreit
Dazu habe ich zu wenig Informationen, was die amerikanische Regelung konkret bedeutet. Die europäische Gesetzgebung und die Gesetzgebung in den Vereinigten Staaten sind auch sehr unterschiedlich; in den USA haben Sie sehr viel mehr Möglichkeiten.
Frage
Wie weit sind Sie denn schon in Ihrer Analyse, was diese „executive orders“ und die Drittwirkungen für europäische Unternehmen in Bezug auf die vier betroffenen Israelis angeht?
Deschauer (AA)
Ich bin mir nicht sicher, an wen die Frage sich richtet.
Zusatz
Wer auch immer sie beantworten kann ‑ Auswärtiges Amt, Wirtschaftsministerium.
StS Hebestreit
Ich dachte, ich hätte diese Frage schon insoweit beantwortet, als ich gesagt habe, dass wir die dezidierte amerikanische Lösung bzw. die amerikanische Gesetzgebung nicht so aufgedrieselt bekommen haben, dass wir hier sinnvoll dazu auskunftsfähig wären. Ich glaube, dafür ist sie auch ein bisschen frisch. Sollte sich das im Laufe des Tages noch ändern, würden wir das Ihnen und all den anderen Mitgliedern der Bundespressekonferenz natürlich nachliefern.
Zusatzfrage
Nur damit wir uns richtig verstehen: Was die Drittwirkung betrifft, die von US-Sanktionen üblicherweise ausgeht, müssten Sie sozusagen erst einmal die Grundlage erhalten und dann die Prüfung vornehmen?
(StS Hebestreit nickt.)
Frage
Herr Hebestreit, Sie sagten eben, die EU würde jetzt prüfen, inwiefern sie nach den US-Sanktionen nachziehen könne. „Nachziehen“ bedeutet für mich, dass man ein Vorbild hat und sagt: Wir schauen einmal, was wir jetzt tun können. Möchte die Bundesregierung, dass vonseiten der EU Sanktionen gegen militante Siedler eingeführt oder verhängt werden?
StS Hebestreit
Sie sind ein Fuchs, dass Sie immer wieder einzelne Sätze aus einem langen Satz herausschneiden und sagen: Geht das jetzt in diese Richtung oder in jene Richtung? ‑ Die Diskussion darüber, ob es Sanktionen gegen radikale Siedler aus Israel in Europa gibt, läuft. Ob wir dann dazu kommen: Das ist im Augenblick die Diskussion innerhalb der Europäischen Union, an der sich auch die Bundesrepublik beteiligt. Ich habe Ihnen aber auch gesagt, dass die gesetzlichen Vorgaben in den Vereinigten Staaten und denen in der Europäischen Union deutlich unterschiedlich sind und ich deswegen eben nicht genau das, was Sie gerne hätten, sagen kann, nämlich ob das genau wie bei den Amerikanern wird oder ob das anders wird. Das kann ich Ihnen an dieser Stelle und zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten.
Zusatzfrage
Meine Frage bezieht sich ja darauf, dass man normalerweise mit einer Absicht, einer Intention in politische Verhandlungen hineingeht. Ich möchte nur gerne wissen, ob die Bundesregierung möchte, dass gegen militante Siedler Sanktionen verhängt werden, wenn dies nach europäischem Recht möglich ist.
StS Hebestreit
Kurze Antwort: Ja.
Deschauer (AA)
Ich kann vielleicht noch ergänzen, dass die Außenministerin sich dazu ‑ ich erinnere mich nicht mehr genau an das Datum der Äußerung ‑ sehr klar und frühzeitig positioniert hat und wir das auch hier schon einmal dargelegt hatten.
Frage
Vergangene Woche hat sich die Außenministerin auch zum Thema Gaza sehr, sehr klar geäußert. Sie ermahnte die israelische Regierung, die militärische Offensive in Gaza nicht in den Süden auszuweiten, weil dorthin sehr viele Menschen aus den anderen Regionen des Gazastreifens geflüchtet sind. Jetzt ist aber genau das eingetreten: Israel hat seine Offensive auf den Süden ausgeweitet. Deshalb noch einmal die Frage, die ich jede Woche stelle: Wie gedenkt die Außenministerin auf diese Missachtung ihrer Warnung zu reagieren?
Deschauer (AA)
Ich würde vielleicht doch noch voranstellen wollen, wie die Außenministerin sich geäußert hat: Das war im Rahmen eines Interviews, das am Samstag in verschiedenen großen deutschen Tageszeitungen zu lesen war. Sie hat gesagt: Jetzt in Rafah, dem letzten und am stärksten überfüllten Ort vorzugehen, wie vom israelischen Verteidigungsminister angekündigt, wäre einfach nicht zu rechtfertigen. Ein Großteil der Opfer sind Frauen und Kinder. Das ist sehr deutlich, und die Ministerin hat bereits in Vergangenheit gesagt, dass wir mit aller Kraft versuchen, Israel zu verdeutlichen, dass es nötig ist, die Operationsführung anzupassen, Zivilisten besser zu schützen ‑ das gilt insbesondere natürlich für UN-Einrichtungen und Krankenhäuser ‑ und auch deutlich mehr humanitäre Hilfe zuzulassen. Die Außenministerin hat zusammenfassend noch einmal gesagt: Sollten die Kämpfe in Rafah intensiviert werden, dann besteht für Israel insbesondere die Verpflichtung, den effektiven Schutz von Zivilisten in Rafah, wo sich mindestens 1,3 Millionen Menschen auf engstem Raume aufhalten, zu gewährleisten, da sie an keinen anderen Ort mehr fliehen können.
Insofern sind wir dazu in einem kontinuierlichen Gespräch und haben dazu eine eindeutige Haltung, die sehr klar ist und die wir und auch die Ministerin noch einmal zum Ausdruck gebracht haben.
Zusatzfrage
Genau, die eindeutige Haltung ist da. Die Leute in Rafah sind aber nicht geschützt und die Offensive geht auch dort weiter. Woran liegt es, dass es nach diesen Verstößen der israelischen Regierung keine härteren Maßnahmen gibt? Stellt sich das Kanzleramt dagegen oder liegt es am Auswärtigen Amt?
StS Hebestreit
Wir befinden uns dazu immer wieder in Gesprächen mit der israelischen Seite. Ich werde nicht müde, all Ihre Fragen hier zu beantworten, in der Regel jede Woche dreimal. Mich wundert, dass es niemals eine Frage zum Verhalten der palästinensischen Seite gibt. Niemals gibt es eine Frage dazu, was mit den Geiseln passiert, die vor ziemlich genau fünf Monaten in Geiselhaft genommen wurden. Darunter sind Frauen, Kinder, alte Menschen, auch Männer. All das, auch die kontinuierlichen Beschüsse auf Israel, spielt hier keine Rolle.
Warum erzähle ich all das? ‑ Wir müssen ein bisschen aufpassen, dass wir bei allen berechtigten Fragen zum Verhalten Israels, die auch Sie stellen, keine Unwucht hineinbekommen und nicht die ganze Zeit der Eindruck entsteht, wir würden eine Seite nicht kritisieren.
Die Situation ‑ das hat die Außenministerin mit vier Reisen in die Region deutlich gemacht ‑ treibt uns hier wahnsinnig um. Die Außenministerin ist an die Grenze von Ägypten zum Gazastreifen gefahren und hat auch versucht, zu ermöglichen, dass humanitäre Hilfe direkt in den Gazastreifen hereingelassen wird. Wir werben bei der israelischen Seite dafür, mehr humanitäre Hilfe zuzulassen. Wir werben dafür ‑ das ist unser Ansatz ‑, dass die Militäraktionen zielgenauer stattfinden und dass sie die Zivilbevölkerung stärker schützen. Wir mahnen immer wieder all das an, was auch vor dem Internationalen Gerichtshof eine Rolle gespielt hat, dass nämlich die Versorgung der Zivilbevölkerung und der Schutz der Zivilbevölkerung deutlich verbessert werden müssen.
Eines tun wir nicht: Wir weichen nicht von der Seite Israels. ‑ Das ist Teil unserer Staatsräson. Das ist Teil dessen, was wir als einen Handlungsmechanismus aus unserer Geschichte herausdestilliert haben. Dadurch, dass wir das tun, stoßen wir in Israel auf Gehör. Wir werden angehört, und das wird rezipiert. Das heißt aber nicht, dass Israel immer das tut, was wir uns von ihm wünschen. Das ist ein souveräner Staat, der handeln muss, wie er handelt. Wir als Freund stehen eng an der Seite Israels, machen aber auch immer wieder unsere Kritik deutlich, die auch Sie hier berechtigterweise ansprechen. Aber was es nicht gibt, ist, dass wir von Israel abrücken.
An der Stelle müssen wir auch das Leid in Gaza und das, was die Palästinenserinnen und Palästinenser dort seit vielen Monaten erleben, deutlich machen. Das hat die Außenministerin, denke ich, mit den Worten, es sei dort zum Teil die Hölle auf Erden, formuliert. Es ist also nicht so, dass wir davor die Augen verschließen würden. Deswegen ist es so wichtig, den Draht nach Israel zu haben und für eine Gesamtlösung in der Region zu werben. Das tun der amerikanische Außenminister, die deutsche Außenministerin, der Bundeskanzler und die vielen anderen Staats- und Regierungschefs, die sich dabei engagieren.
Sie wissen, dass dieser Konflikt lang anhaltend und blutig ist. Wir versuchen, zu Lösungen zu kommen. Wir sehen immer noch eine Zweistaatenlösung als das einzig Vernünftige an, das man dort perspektivisch erreichen kann, damit die Palästinenserinnen und Palästinenser in Frieden leben können, damit aber auch Israel in Frieden leben kann und keine Angst vor seinen Nachbarn haben muss. Das ist im Augenblick die Aufgabe. Darum bemühen wir uns nach Kräften. Das wird nicht einfach sein. Sie können sich sicher sein, dass wir auch mit Israel Klartext sprechen.
Frage
Gestern haben Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Salvador stattgefunden. Der amtierende Präsident Nayib Bukele hat sich zum Sieger erklärt, obwohl es noch kein endgültiges Ergebnis gibt. Im Lande besteht seit zwei Jahren der Ausnahmezustand. Bukele hat gestern gesagt, diese Wahl entwickele El Salvador zu einem demokratischen Einparteisystem, was auch immer das heißt.
Welche Position nimmt die Bundesregierung in Bezug auf die soziale und politische Entwicklung El Salvadors ein?
Deschauer (AA)
Wir haben die Entwicklungen in El Salvador zur Kenntnis genommen. Wie Sie sagen, deutet sich an, dass die Wählerinnen und Wähler sich für den bisherigen Staatspräsidenten Bukele entschieden haben. Sie deuten an, dass der Prozess der Auszählung noch nicht abgeschlossen ist.
Man kann sagen, dass sich in seiner Amtszeit die Sicherheitslage im Land verbessert hat. Wir sehen aber natürlich auch, dass dies zum Teil um den Preis schwerer Menschenrechtsverletzungen und Bürgerrechtseinschränkungen geschieht. Dieses Vorgehen kritisieren wir natürlich und empfinden es auch als nicht nachhaltig. Denn es geht nicht die Ursachen der Sicherheitsherausforderungen an, vor denen das Land steht, zum Beispiel Bandenkriminalität und auch weitere Kriminalität.
Insofern fordern wir dazu auf, dass auch der entschlossene Kampf gegen Kriminalität im Land den Schutz von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit zu beachten und zu würdigen hat.
Zusatzfrage
Herr Hebestreit, hat Bundeskanzler Scholz, wenn sich der Sieg von Bukele unter solchen Umständen bestätigen sollte, die Absicht, ihm zur Wiederwahl zu gratulieren?
StS Hebestreit
Grundsätzlich gratulieren wir Staats- und Regierungschefs zu ihrer Wiederwahl. Aber das ist eine grundsätzliche Äußerung. Im Speziellen müsste ich das nachliefern, wenn es soweit ist.
Frage
Laut einem aktuellen Bericht des Verteidigungsministeriums wird das Projekt der Eurodrohne um 1,39 Milliarden Euro bzw. fast 40 Prozent teurer als ursprünglich geplant. Im Bericht heißt es, es handele sich nicht um eine Steigerung in Bezug auf Vertragsänderungen oder Kostensteigerungen, sondern um eine Änderung der Darstellung.
Welche Darstellung wurde geändert? Was ist damit genau gemeint?
Collatz (BMVg)
Vielen Dank für die Frage. Damit erwischen Sie mich tatsächlich auf dem falschen Fuß. Eine Antwort muss ich nachreichen.
Frage
Die „BILD am Sonntag“ hat gestern berichtet, dass gegen einen Mitarbeiter der Geldwäschepolizei in Köln ermittelt werde. Die Staatsanwaltschaft Bremen hat die Ermittlungen bestätigt.
Erstens: Ist es nicht notwendig, dass man Personen, die in solchen zentralen Einheiten arbeiten, einer stärkeren Sicherheitsüberprüfung unterzieht?
Zweitens: Befürchten Sie Auswirkungen auf die Bemühungen Deutschlands, die europäische Antigeldwäschebehörde nach Frankfurt zu bekommen?
Olpen (BMF)
Zum konkreten Einzelfall kann ich mich hier nicht äußern. Wenn Sie dazu noch Fragen hätten, müssten Sie sich an die ermittlungsführende Stelle wenden, in dem Fall an die Staatsanwaltschaft in Bremen.
Ich kann die Frage zum Anlass nehmen, um allgemein kurz auszuführen, dass für die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, kurz FIU, bereits heute hohe Standards im Sicherheitsbereichs und im Bereich des Datenschutzes bestehen. Diese Standards entsprechen denen vergleichbarer Sicherheitsbehörden in Deutschland und im europäischen Vergleich. Insgesamt ist zu sagen, dass in solchen Fällen die Regelungen für das Sicherheitsüberprüfungsgesetz sowie weitere geheimschutzrechtliche und datenschutzrechtliche Regelungen maßgeblich sind. Die Beschäftigten der FIU können entsprechend individueller Bedarfe, das heißt, entsprechend der Sicherheitsempfindlichkeit ihrer Funktion, eingestuft arbeiten bzw. müssen eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen, die in dem Fall das Bundesamt für Verfassungsschutz vornimmt.
In Bezug auf die AMLA ergeben sich es erst einmal keine Konsequenzen aus diesem Bericht.