Regierungspressekonferenz vom 31. Januar 2024

Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 31. Januar 2024

Themen

  • Teilnahme der Bundesinnenministerin an der internationalen Konferenz „Women in Law Enforcement“ in Vilnius
  • Vorschlag für ein europäisches Gesetz über künstliche Intelligenz
  • Nahostkonflikt
  • geplante Einführung einer bundeseinheitlichen Bezahlkarte für Asylbewerber
  • Ausbau der Leistung von Offshore- und Onshore-Windkraftanlagen
  • Finanzierung der Bundeswehr
  • Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes
  • Reise der Bundesentwicklungshilfeministerin nach Nigeria
  • OECD-Studie zur Fachkräfteeinwanderung
  • geplante Übernahme von Teilen der ITA Airways durch die Lufthansa AG
  • Moratorium für die Genehmigung neuer LNG-Terminals in den USA
  • geplante Balkanreise des Bundesverteidigungsministers
  • EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

28 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 31. Januar 2024

Sprecherinnen und Sprecher

  • stellvertretende Regierungssprecherin Hoffmann
  • Funke (BMI)
  • Fischer (AA)
  • Hoh (BMJ)
  • Collatz (BMVg)
  • Prühl (BMAS)
  • Migenda (BMF)
  • Dr. Güttler (BMWK)
  • Hauck (BMEL)
  • Koufen (BMZ)
  • Steffen (BMFSFJ)

(Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS’in Hoffmann sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

Funke (BMI)

Ich habe eine Reiseankündigung: Bundesinnenministerin Nancy Faeser nimmt am Donnerstag und Freitag dieser Woche an der von der litauischen Innenministerin initiierten internationalen Konferenz "Women in Law Enforcement" in Vilnius teil. Trotz vieler Bemühungen hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit sind die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden nach wie vor männlich dominiert. Frauen sind insbesondere in Führungspositionen deutlich unterrepräsentiert. Verschiedene Studien belegen: Beamtinnen im Team erhöhen die operative Effektivität und steigern das Vertrauen der Bevölkerung in die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden. Daher geht es darum, mit europäischen Amtskolleginnen, der EU-Innenkommissarin Ylva Johansson und Vertreterinnen von Europol und anderen Organisationen Ansätze für mehr Frauen in Führungspositionen zu diskutieren. Für Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist es ein sehr wichtiges Anliegen, die Karrieren von Frauen in der inneren Sicherheit zu fördern und zu stärken. Mit Claudia Plattner hat sie beispielsweise im letzten Jahr erstmalig eine Frau an die Spitze der Cybersicherheitsbehörde BSI berufen.

Frage

Frau Hoffmann, obwohl heute eigentlich kein richtiges Kabinett ist, heißt es, dass die Zustimmung der Bundesregierung zur KI-Verordnung bzw. zum AI Act, erfolgt sei. Können Sie das bestätigen und vielleicht noch mal kurz erklären, auf welchem Wege das geschehen ist?

SRS’in Hoffmann

Es ist so, dass am kommenden Freitag in Brüssel der Ausschuss der Ständigen Vertreter tagt, und auf der Tagesordnung dieses Ausschusses steht unter anderem die Annahme des finalen Kompromisstextes zur KI-Verordnung. Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, dass sie dem finalen Text zustimmen wird.

Zusatzfrage

Das ist im Kabinett geschehen?

SRS’in Hoffmann

Nein, wir hatten ja heute, wie gesagt, kein Kabinett. Die zuständigen Ressorts haben bereits signalisiert, dass Deutschland dem finalen Text der KI-Verordnung zustimmen wird.

Zusatzfrage

Ist aus Ihrer Sicht damit die Zustimmung in der gesamten Europäischen Union gesichert?

SRS’in Hoffmann

Da möchte ich mich jetzt nicht festlegen und auch nicht vorgreifen, aber ich bin optimistisch.

Frage

Herr Fischer, Sie hatten am Montag die Teilnahme und Äußerungen von Teilen der israelischen Regierung in Bezug auf die Resettlement-Konferenz kritisiert. Einer der Teilnehmer, der Diaspora-Minister Amichai Chikli, wird am 14. Februar gemeinsam mit Justizminister Buschmann bei einer Lobby-Veranstaltung hier in Berlin auftreten. Da würde mich auch angesichts der außenpolitischen Außenwirkung dieser Veranstaltung interessieren: Hat Herr Buschmann dieses Auftreten gemeinsam mit dem Diaspora-Minister mit dem Auswärtigen Amt abgesprochen?

Fischer (AA)

Wir nehmen zur Kenntnis, dass es diese Veranstaltung gibt. Sie ist unabhängig organisiert. Ich nehme an, dass die Einladungen auch unabhängig erfolgen, und ich glaube, es ist nicht an mir, die Einladungen an andere Ministerien hier zu kommentieren.

Zusatzfrage

An Herrn Hoh: Herr Chikli spricht sich explizit für die Neubesiedlung des Gazastreifens mit jüdischen Siedlern und für die Vertreibung der Palästinenser aus selbigem aus. Die Palästinensische Autonomiebehörde bezeichnete er als Neonazis. George Soros bezeichnet er als jemanden ‑ wenn ich kurz zitieren darf ‑, der die feindlichsten Organisationen gegenüber dem jüdischen Volk und dem Staat Israel ‑ damit meint er israelische zivilgesellschaftliche Vereinigungen, die sich für ein friedliches Miteinander aussprechen ‑ finanziere. Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren: Wie will Herr Buschmann verhindern, dass sein Auftreten gemeinsam mit Chikli und anderen Vertretern nicht als Legitimation dieser völkerrechtswidrigen Äußerungen bzw. teilweise auch Handlungen interpretiert wird?

Hoh (BMJ)

Der Bundesjustizminister ist der Einladung der „Jerusalem Post“ und der „WELT“ zu dem von Ihnen genannten Kongress gefolgt. Er wird dort als Keynote-Sprecher sprechen. Es sind auch weitere namhafte Persönlichkeiten eingeladen, die sprechen werden, unter anderem der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Herr Josef Schuster. Der Bundesjustizminister hat auf die Einladungsliste und auch auf das Programm des Veranstalters keinerlei Einfluss.

Darüber hinaus möchte ich noch darauf hinweisen, dass der Bundesjustizminister Teil dieser Bundesregierung ist, und die Position der Bundesregierung in der von Ihnen genannten Frage ist ja bekannt. Dazu hat auch der Sprecher des Auswärtigen Amtes am Montag Stellung genommen.

Frage

Herr Hoh, der Minister hat zwar keinen Einfluss auf dieses Programm, aber er hat Einfluss darauf, ob er dort auftreten wird. Wenn Minister Chikli, der zuvor an der Wiederbesiedlungskonferenz für Gaza teilgenommen hat ‑ Herr Fischer hat die hier am Montag auf das Schärfste verurteilt und das alles zurückgewiesen ‑, der andere hochrangige Gast dieser Veranstaltung ist, warum bleibt der Bundesjustizminister dann bei seiner Teilnahme?

Hoh (BMJ)

Wie gesagt, auf die Einladungsliste und das Programm hat er keinen Einfluss. Wie Sie vielleicht auch wissen, sind dem Bundesjustizminister der Staat Israel und seine Bevölkerung ein sehr wichtiges Anliegen und sie liegen ihm sehr am Herzen. Er hat sich entschieden, an der Konferenz teilzunehmen. Ich weise außerdem noch einmal darauf hin, dass auch der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Herr Schuster, an dieser Veranstaltung teilnimmt.

Zusatzfrage

Aber der Minister könnte ja sagen: Ich trete da nicht auf, weil ein rechtsextremer Minister Israels dabei ist, der für die Wiederbesiedlung Gazas eintritt, die die Bundesregierung entschieden bekämpft.

Hoh (BMJ)

Da muss ich sagen: Da würden wir uns jetzt im Kreis drehen, weil ich immer wieder die gleiche Antwort geben würde. Von daher verweise ich auf das zuvor von mir Gesagte und würde es dabei auch belassen.

Frage

Vielleicht kann Herr Fischer oder auch Herr Collatz meine Frage beantworten: Unter welchen rechtlichen, militärrechtlichen Bedingungen ist es gestattet, dass sich Militärangehörige in der Verkleidung von medizinischem Personal in ein Krankenhaus begeben und dort Menschen, die sie als Feinde verdächtigen, erschießen? Das bezieht sich auf den Vorfall in Dschenin auf der Westbank.

Fischer (AA)

Ich kann einmal anfangen. Wir kennen die genauen Umstände des von Ihnen beschriebenen Vorfalls nicht. Israel hat grundsätzlich das Recht, notwendige Maßnahmen zur Terrorabwehr zu treffen. Es gilt aber auch: Krankenhäuser und Verletzte unterliegen im Völkerrecht einem besonderen Schutz. Israel ist dazu verpflichtet, sich daran zu halten und sicherzustellen, dass Zivilistinnen und Zivilisten bestmöglich geschützt werden. Das schließt aber nicht aus ‑ das haben wir hier schon häufiger besprochen ‑, dass, wenn Krankenhäuser als Ausgangsort für Terrorattacken genutzt werden, auch gegen diejenigen, die diese Terrorattacken verüben wollen, vorgegangen wird. Das ist es, was ich sozusagen zum grundsätzlichen Kontext sagen möchte, ohne die näheren Einzelheiten zu kennen und ohne die israelischen Erwägungen zu kennen. Die Antwort, die Sie suchen, nämlich ob das sozusagen am Ende so abgewogen worden ist, müssten Ihnen die israelischen Behörden liefern.

Collatz (BMVg)

Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage

Sie haben ja sozusagen die widersprüchlichen Interessen und auch Schutzinteressen beschrieben. Deswegen meine Frage ‑ ich wiederhole sie gerne; vielleicht kann die Antwort auch nachgeliefert werden ‑: Soweit ich weiß, müssen Militärangehörige, wenn sie sich in Kämpfen und Kampfhandlungen befinden, als solche erkennbar sein. Das ist hier offenbar dokumentiert nicht der Fall gewesen. Die Menschen, die dort getötet wurden, haben sich offenbar ‑ nach dem, was man hört und liest ‑ nicht in einer Kampfstellung befunden. Die Krankenhausleitung hat wohl gesagt, einer der drei sei zur Behandlung gewesen. Könnten Sie bitte nachliefern, was die Rechtsgrundlage dafür ist, dass Militärangehörige nicht als solche erkennbar sind?

Fischer (AA)

Erst einmal müsste man ja überhaupt wissen, ob es tatsächlich Militärangehörige waren, die in dem Moment einen militärischen Auftrag hatten, oder ob das eine andere Form des Zugriffs gewesen ist. Da mir diese Kenntnisse fehlen, werde ich Ihnen da auch nichts nachliefern können. Das ist tatsächlich eine Frage, die Sie mit der israelischen Seite aufklären müssen.

Frage

Herr Fischer, haben Sie Kenntnis davon, ob die getöteten Terroristen als Patienten in diesem Krankenhaus lagen oder ob sie dort nur Schutz gesucht haben?

Fischer (AA)

Wie gesagt, die genauen Umstände dieses Vorfalls sind mir nicht bekannt. Ich kenne nur die Medienberichte, und auf dieser Grundlage so einen Einsatz zu beurteilen, fällt mir ehrlich gesagt sehr schwer.

Frage

Ich würde es trotzdem noch einmal versuchen. Nun haben ja auch israelische Regierungsmitglieder ein Video geteilt ‑ das wird Ihnen vermutlich auch bekannt sein ‑, in dem man deutlich sieht, dass israelische Soldaten ‑ die wurden auch als solche bezeichnet, auch von der israelischen Regierung ‑ verkleidet als Ärzte, Krankenpfleger und Zivilisten in dieses Krankenhaus in Dschenin eingedrungen sind. Sieht die Bundesregierung dieses Vorgehen, Soldaten als Mitarbeiter eines Krankenhauses zu verkleiden und für gezielte Tötungen dort hinzuschicken, grundsätzlich ‑ egal, ob Israel oder Ukraine ‑ vom humanitären Völkerrecht gedeckt?

Fischer (AA)

Wie gesagt, es kommt in diesen Dingen immer auf den Einzelfall an, und da mir die umfassende Kenntnis des Einzelfalls fehlt, kann ich Ihre Frage nicht beantworten.

Zusatzfrage

Um Sie richtig zu verstehen: Das heißt, die Bundesregierung sieht es grundsätzlich unter Umständen als legitim an, dass Militärangehörige sich als Krankenhausmitarbeiter verkleiden, um Menschen zu töten.

Fischer (AA)

Das müsste ja erst einmal voraussetzen, dass es zum Beispiel Militärangehörige und nicht Geheimdienstmitarbeiter gewesen sind. Auch diese Kenntnis liegt mir nicht vor. Ich glaube, es ist schwierig, von dieser Bank aus ein abschließendes Urteil über diesen Fall zu fällen. Die Unterstellung, die Sie in Ihrer Frage hatten, will ich mir auch nicht zu eigen machen.

Zuruf

Was war die Unterstellung?

Fischer (AA)

Na ja, dass es sich zum Beispiel um Militärangehörige handelt. Das ist etwas, was ich von hier aus nicht abschließend beantworten kann.

Zuruf

Das hat die israelische Regierung ja selbst gesagt!

Fischer (AA)

Ich habe Ihnen ja auch noch eine andere Möglichkeit genannt.

Frage

Herr Fischer, es gab ja eine Mitteilung der Armeeführung zu dem Vorfall. Wundert sich die Bundesregierung, dass dieses Sonderkommando die offenbar Schlafenden im Krankenhaus nicht einfach festgenommen hat, wenn sie Verdächtige sind, statt sie zu exekutieren?

Fischer (AA)

Wie gesagt, ich bleibe bei meiner Antwort. Da mir die Umstände nicht bekannt sind, kann ich diesen Vorfall auch völkerrechtlich nicht einordnen.

Zusatzfrage

Werden Sie denn auf Israel oder auf das IDF einwirken, um nähere Informationen zu bekommen?

Fischer (AA)

Ich bin mir sicher, dass wir zu der ganzen Bandbreite unserer Beziehung mit Israel und auch zu dem Vorgehen Israels in Gaza und im Westjordanland mit der israelischen Seite in Kontakt stehen.

Frage

Ich bleibe im Nahen Osten, gehe aber zurück in das Gebiet der noch größeren Tragödie, also Gaza, und zur Causa UNRWA: Ist das Auswärtige Amt, ist die Bundesregierung nach wie vor auf der Seite derer, die sagen: Wir unterbrechen erst einmal qua Geldentzug die weitere Versorgung der dort leidenden Palästinenserinnen und Palästinenser, oder gibt es einen neuen Stand?

Weil es direkt damit verbunden ist: Seitens der UN ist nun wohl die Aufklärung angelaufen, was die Mittäterinnen und Mittäter etc. angeht ‑ der Fall ist hinreichend bekannt. Vertraut Ihrer Kenntnis nach Israel eigentlich den Erkenntnissen der UN? Bisher war es doch immer so, dass derlei Untersuchungen gar nicht erst stattfinden durften. Es wurde ja sogar Einreiseverbot gegeben etc. Ist das mit Blick darauf, was sich im Bereich der Untersuchung ergeben könnte, nicht längst in einer Sackgasse gelandet?

Fischer (AA)

Wir haben hier am Montag sehr lange und ausführlich über die Rolle von UNRWA in Gaza, aber auch in Syrien, Libanon, Jordanien und im Westjordanland gesprochen. Wir haben sehr klar gesagt, dass die Rolle von UNRWA für die Grundversorgung der palästinensischen Bevölkerung lebenswichtig ist und dass diese Rolle momentan keine andere Organisation in dieser Form übernehmen kann. Klar ist für uns auch, dass die schweren Vorwürfe jetzt schnell und umfassend aufgeklärt werden müssen. Wir erwarten von den Vereinten Nationen, dass sie rasch Ergebnisse ihrer Untersuchung vorlegen und daraus dann die notwendigen Konsequenzen ziehen.

Ihre Frage, wie vertrauenswürdig das aus Sicht Israels ist, kann ich natürlich von hier aus nicht beantworten. Das hängt aber wahrscheinlich auch von der Qualität der Ergebnisse der Untersuchung ab.

Klar ist jedenfalls, dass UNRWA deutlich machen muss, dass Extremismus, Hass und Gewalt in keinem Fall toleriert werden. Deshalb ist es gut, dass UNRWA-Generalkommissar Lazzarini eine zusätzliche unabhängige Untersuchung angekündigt hat. Im Lichte der Ergebnisse dieser Untersuchung und der daraus von den Vereinten Nationen gezogenen Konsequenzen werden wir uns mit den anderen Geberländern über das weitere Vorgehen eng abstimmen. Bis dahin werden wir keine neuen Mittel genehmigen, wie wir das am Montag schon gesagt haben.

Zusatzfrage

Wie erklärt sich eigentlich der Zeitpunkt der Mitteilung der israelischen Regierung bzw. der weltweit gesammelten Hinweise? Die Regierung in Jerusalem ist ja nicht erst seit dem 7. Oktober und auch nicht erst seit kurz davor höchst unzufrieden mit möglichen UNRWA-Fehlleistungen und der Einbeziehung Hamas-Verdächtiger oder sogar der Hamas angehörender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern das zieht sich ja über Jahre hin. Wie erklären Sie sich den Zeitpunkt unmittelbar ‑ ein, zwei Tage, glaube ich ‑ nach Herausgabe der Eilentscheidung des Gerichts in Den Haag? Könnte das mit Blick auf den Zeitpunkt der Mitteilung ein ‑ das ist kein diplomatischer Sprachgebrauch ‑ Ablenkungsmanöver sein?

Fischer (AA)

Ich würde mich an solchen Spekulationen nicht beteiligen wollen. UNRWA ist von den israelischen Erkenntnissen unterrichtet worden und hat umgehend auf diese Hinweise reagiert.

Vorsitzender Detjen

Zu diesem Thema würde ich auch noch einmal auf die Pressekonferenz vom Montag verweisen, damit wir da nicht zu viel wiederholen. ‑ Zwei Fragen von den Kollegen, oder könnt ihr euch koordinieren?

Frage

Herr Fischer, zu UNRWA: Die UN hat eine Untersuchung angekündigt; sie hat aber auch gesagt, dass es bisher von israelischer Seite gar kein Dossier und gar keine überlieferten Erkenntnisse gebe, sondern nur die Presseberichte darüber. Haben Sie denn von israelischer Seite schon Hinweise und Erkenntnisse bekommen, auf die Sie dann Ihre Entscheidung zur Aussetzung der Zahlungen gestützt haben, oder haben Sie Ihre Entscheidung auch nur auf Grundlage der Presseberichte getroffen?

Fischer (AA)

Sie wissen, dass es gute Praxis ist, dass wir hier zu Geheimdienstberichten keine Auskunft geben können. Darauf kann ich in diesem Format also nicht eingehen. Aber gehen Sie einmal davon aus, dass wir in dieser Sache sowohl mit UNRWA als auch Israel in einem engen Austausch stehen, dass auch UNRWA und Israel in einem Austausch zu diesen ganz furchtbaren Vorfällen stehen und dass UNRWA daraus auf Grundlage der von Israel mit UNRWA geteilten Erkenntnisse die Konsequenzen gezogen hat, nämlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in die Terroranschläge offensichtlich eingebunden waren, umgehen zu entlassen.

Zusatzfrage

Bisher sind es ja nur Mutmaßungen; das haben Sie am Montag ja auch gesagt.

Fischer (AA)

Nein, das haben Sie gesagt. Ich habe Ihnen vorgehalten, dass es offensichtlich um mehr als Mutmaßungen geht. Sie hatten Herrn Lazzarini zitiert und gesagt, Herr Lazzarini spreche von Mutmaßungen, und ich hatte gesagt: Wenn Herr Lazzarini nur auf Grundlage von Mutmaßungen handeln würde, dann wäre es wahrscheinlich nicht zu einer Entlassung gekommen. Das heißt, wir gehen davon aus, dass Herr Lazzarini auf Grundlage von glaubwürdigen Erkenntnissen gehandelt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen hat.

Zusatzfrage

Die UN und UNRWA haben ja auch gesagt, dass sie die Entscheidung, diese Menschen jetzt zu entlassen, getroffen haben, um das Ansehen von UNRWA zu schützen und die, wie Sie ja auch sagen, lebensnotwendige Arbeit fortsetzen zu können, also damit es eben nicht zu Zahlungsstopps kommt.

Fischer (AA)

Gestern hat der UN-Generalsekretär ein Gespräch mit den UNRWA-Gebern in New York geführt. Wir hatten Kontakt mit dem Generalkommissar. Mein Eindruck aus dem, was ich von diesen Gesprächen gehört habe, war nicht, dass die UN oder UNRWA die Erkenntnisse anzweifeln, sondern dass sie genauso entsetzt wie wir darüber sind, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem UN-System offensichtlich mit einer Terrororganisation zusammengearbeitet und im Auftrag dieser Terrororganisation ganz furchtbare Verbrechen in Israel begangen haben.

Frage

Herr Detjen, die Bundespressekonferenz hat mich als unabhängigen, freien Journalisten aufgenommen, und das gilt auch weiterhin.

Vorsitzender Detjen

Ich würde trotzdem darum bitten, dass man versucht, präzise, knappe Fragen zu stellen, und vielleicht manchmal prüft, ob Fragen schon beantwortet sind, weil Sie eben gesagt haben, Sie würden eine Frage ausführlich wiederholen. Denn das spart dann Zeit. Es war auch das letzte Mal so, dass wir nach einer langen Behandlung des Nahostthemas am Ende wenig Zeit für andere Themen hatten.

Zusatzfrage

Die Anmerkung bezog sich auch nur auf die Bezeichnung „Team“.

Herr Fischer, innerhalb von zwei Tagen hat sich nun die Zahl der Verdächtigen, die im Hamas-Verdacht oder Kontaktverdacht stehen, von zwölf auf 20 Prozent der UNRWA-Angehörigen erhöht. Überrascht Sie das, oder hatten Sie Hinweise darauf, dass doch eine so erhebliche Anzahl von Mitarbeitern sozusagen in gefährdender Beziehung zur Hamas stehen könnte?

Fischer (AA)

Ich habe diese Medienberichte gesehen und zur Kenntnis genommen. Ich kann sie derzeit nicht abschließend bewerten, aber sie zeigen, wie wichtig es ist, dass UNRWA seine internen Kontroll- und Überprüfungsmechanismen deutlich verbessert und an die Situation anpasst.

Zusatzfrage

Würden verwandtschaftliche Beziehungen ausreichen, um einen solchen Verdacht zu konstituieren?

Fischer (AA)

Ich kenne die Medienberichte über die von Ihnen erwähnten zehn oder 20 Prozent UNRWA-Mitarbeiter. Aber ich kenne nicht die dahinterstehende Faktenbasis.

Frage

Frau Prühl, ich habe eine Frage im Zusammenhang mit der bundesweiten Bezahlkarte für Asylbewerber, die jetzt sozusagen in Schwung kommt. Zwei Argumente der Befürworter dieser Bezahlkarte sind, dass durch diese neue Form der Auszahlung der Leistungen Asylbewerberzahlen oder Asylantragszahlen reduziert und Rücküberweisungen in die jeweiligen Herkunftsländer verhindert werden könnten.

Haben Sie Erkenntnisse darüber, dass die Form und Höhe der Leistungen für Asylbewerber tatsächlich eine Auswirkung auf Fluchtmigration und auf Rücküberweisungen in die Heimat hat?

Prühl (BMAS)

Zur Gestaltung des Zahlungsverkehrs liegen der BMAS, denke ich, keine Informationen vor. Das wäre wahrscheinlich eher Sache des Innenministeriums oder des Finanzministeriums. Wir haben darüber, denke ich, keine Erkenntnisse.

Ganz grundsätzlich: Das, was sich jetzt als Entscheidung herauskristallisiert, basiert auf einer Entscheidung der MPK im November, die die Ministerpräsidenten miteinander getroffen haben. Auf dieser Basis wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Grundlagen inklusive von Mindeststandards für diese Bezahlkarten festsetzen sollte. Soweit ich den Medien entnommen habe, haben heute sowohl der Ministerpräsident von Hessen als auch der Ministerpräsident von Niedersachsen erklärt, dass jetzt eine Einigung gefunden worden sei. Wie diese inhaltlich genau aussieht, müssten Sie tatsächlich dort erfragen; das liegt mir nicht vor.

Unsere Aufgabe ist es im Zweifelsfall, die notwendigen Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zu vollziehen, und das werden wir dann tun.

Zusatzfrage

Mich interessieren tatsächlich die Erkenntnisse der Bundesregierung über den Effekt, den ich eben beschrieben habe. Dann richte ich die Frage ans BMI beziehungsweise ans BMF.

Funke (BMI)

Mir liegen dazu ebenfalls keine Erkenntnisse vor, insbesondere auch nicht zu den Zahlungstransaktionen. Ich weiß nicht, ob die Kollegin vom BMF etwas dazu hat.

Zusatzfrage

Da muss ich kurz nachhaken. In dem Beschluss der MPK vom 6. November, auf den Sie jetzt verwiesen haben, wird zur Begründung, wieso man diese Bezahlkarte einführen will, unter anderem genannt, dass man damit irreguläre Migration zurückdrängen könne und dass man dadurch verhindern könne, dass Rücküberweisungen in die Heimat getätigt würden. Wenn das als Begründung für die Bezahlkarte herangezogen wird, muss es ja Erkenntnisse darüber geben, dass es diesen Effekt gibt. Diese Erkenntnisse würden mich interessieren. Worauf beruht das?

Vorsitzender Detjen

Kann das Finanzministerium etwas dazu sagen?

Zusatz

Oder auch Frau Hoffmann!

Migenda (BMF)

Ich kann eigentlich nicht viel ergänzen. Wie gesagt, geht das auf einen MPK-Beschluss vom letzten Herbst zurück. Die Länder sind jetzt an der Umsetzung. Das ist das, was ich Ihnen dazu jetzt noch ergänzend sagen kann.

Zusatz

Frau Hoffmann, auch der Kanzler hat dem Beschluss zugestimmt bzw. hat das befürwortet.

SRS Hoffmann

Der Kanzler hat befürwortet, dass sich die Länder zusammensetzen und schauen, wie man das machen kann. Das ist jetzt passiert. Aber auf irgendwelche Untersuchungen kann ich nicht verweisen.

Frage

Diese Bezahlkarte soll aber nicht für ukrainische Geflüchtete gelten. Denn sie bekommen keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern Bürgergeld. Gibt es den Plan, den Einsatz dieser Bezahlkarte auch auf ukrainische Geflüchtete auszuweiten? Ich bitte auch um eine Begründung, warum das geplant oder nicht geplant ist.

SRS Hoffmann

Ich weiß nichts von einem solchen Plan.

Vorsitzender Detjen

Kann jemand anders was dazu sagen?

Prühl (BMAS)

Falls die Frage ans BMAS geht: Auch ich weiß nichts von solch einem Plan. Genau wie Sie sagen, geht es um Auszahlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das trifft auf Menschen zu, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Ukrainische Geflüchtete beziehen Leistungen nach dem SGB II.

Zusatzfrage

In der Presseberichterstattung heißt es zu dieser Karte immer nur, dass die Auszahlung von Bargeld beschränkt sei. Was heißt das genau? Gibt es schon eine Summe, eine Grenze, oder entscheidet darüber jedes Bundesland selbst?

Prühl (BMAS)

Dazu kann ich hilfsweise einsteigen. Tatsächlich entscheiden die Bundesländer darüber. Dafür müssen Sie sich an Hessen oder Niedersachsen wenden, die das bereits heute kommuniziert haben. In dem Beschluss, der unter den Ländern getroffen wurde, wurde festgelegt, wie die Karte im Einzelnen ausgestaltet ist.

Auch hilfsweise: Grundsätzlich soll sie wohl bundesweit und auch branchenübergreifend einsatzfähig sein. Aber die einzelnen Länder können entscheiden, ob sie das begrenzen wollen.

Frage

Ich würde es gern noch einmal versuchen, weil ich erstaunt bin, dass es so wenige Erkenntnisse darüber gibt. In dem MPK-Beschluss heißt es explizit, der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder strebten die Einführung einer bundeseinheitlichen Bezahlkarte an. Also hat dem auch der Bundeskanzler zugestimmt. Deswegen offener gefragt: Welche positiven Effekte auf die Migrations- und Asylpolitik erhoffen Sie sich von dieser Bezahlkarte?

SRS Hoffmann

Um nicht missverstanden zu werden: Ich wollte nicht in Frage gestellt haben, dass der Bundeskanzler und die gesamte Bundesregierung zugesagt haben, die Länder bei der Einführung dieser Bezahlkarte zu unterstützen. Das ist in jedem Fall so.

Wenn es dazu irgendwelche Untersuchungen gibt, würde ich das nachreichen. Mir sind von hier aus keine bekannt.

Frage

Frau Güttler, die Unternehmen und die Industrie der Offshore-Windanlagen, haben diese Woche Zahlen präsentiert. Sie haben ihren Ausbau präsentiert, aber auch gesagt, dass die von der Bundesregierung geplanten Klimaziele mit diesem Aufbau wohl nicht erreichbar sind. Können Sie sagen, was genau Sie planen, welche Schwierigkeiten bei Offshore-Windanlagen noch bestehen und ob in irgendeiner Form Abhilfe geschaffen wird? Denn die Unternehmen sagen, sie bräuchten bessere Rahmenbedingungen und natürlich mehr Geld.

Dr. Güttler (BMWK)

Das Windenergie-auf-See-Gesetz sieht vor, dass bis zum Jahr 2030  30 Gigawatt erreicht werden. Das bedeutet, dass wir insgesamt zwölf Anbindungsleitungen mit einer Gesamtkapazität von 19 Gigawatt errichten müssen. Bei zwei Anbindungssystemen haben sich im Rahmen der Auftragsvergabe Verzögerungen ergeben, die insbesondere auf angespannte Lieferketten zurückzuführen sind.

Maßnahmen zum Aufbau heimischer Produktionskapazitäten, insbesondere für Konverterplattformen, sind in Vorbereitung. Denn insgesamt ist das weltweit schnelle Hochlaufen von Offshore-Ausschreibungsmengen mit Herausforderungen für diese Netzanschlüsse der Windparks verbunden, insbesondere für die Zulieferindustrie, die entsprechende Fertigungskapazitäten aufbauen muss.

Der Großteil des Ausbauziels, 30 Gigawatt bis 2030, ist bereits beauftragt und kann voraussichtlich termingerecht fertiggestellt werden. Die Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland haben sich durch den frühzeitigen Abschluss von Rahmenverträgen Kapazitäten gesichert.

Zusatzfrage

Frau Güttler, Deutschland redet schon sehr lange über Offshore-Windanlagen. Vielleicht kann man das so lesen, dass weltweit jetzt sehr viele auf den Gedanken gekommen sind, dass das eine gute Idee ist, sodass es nicht mehr so viele Firmen gibt, mit denen man adäquat zusammenarbeiten kann.

Hat Deutschland den richtigen Zeitpunkt verpasst, um damit wirklich loszulegen, oder wäre das überspitzt gesagt?

Dr. Güttler (BMWK)

Der Großteil der erforderlichen Anbindungssysteme ist, wie gesagt, bereits beauftragt, sodass wir diese voraussichtlich termingerecht 2030 fertigstellen können. Wenn wir auf das vergangene Jahr blicken, sehen wir, dass in den Ausschreibungen bis September eine Gesamtleistung von 8,8 Gigawatt erfolgreich bezuschlagt wurde. Das ist mehr als die bisher insgesamt installierte Menge. Auch in diesem Jahr werden in Deutschland Flächen für eine Gesamtleistung in Höhe von insgesamt acht Gigawatt ausgeschrieben.

Auch im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung bereits ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Beschleunigung von Planung und Genehmigung bei Netzausbauvorhaben umgesetzt und die Genehmigungszeiten dadurch etwa halbiert.

Frage

Frau Güttler, ich will das Thema von offshore auch auf onshore ausweiten. Die Bundesnetzagentur hat mitgeteilt, dass die zugebaute Windleistung im Jahr 2023 bei 2,9 Gigawatt lag. Aber um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssten in Deutschland jährlich 7,7 Gigawatt an Windkraft zugebaut werden. Das heißt, dieses Jahr müsste sich die zugebaute Windleistung verdreifachen. Wie soll das passieren? Wird das passieren?

Dr. Güttler (BMWK)

Die Zahlen liegen mir hier aktuell nicht vor. Deshalb müsste ich eine Antwort nachreichen.

Zusatz

Ich zitiere die Bundesnetzagentur in ihrer Mitteilung.

Dr. Güttler (BMWK)

Genau. Sie können sich sonst auch an die 50Hertz-Pressestelle wenden. Sie stellt das für alle zusammen.

Zusatz

Aber das ist auch eine politische Frage. Wir haben offenbar ein riesengroßes Aufgabenfeld, das Sie nicht erledigen.

Dr. Güttler (BMWK)

Wie gesagt, liegen mir die Zahlen, die Sie nennen, jetzt hier nicht vor. Deshalb müssen wir Ihnen eine Antwort nachreichen.

Frage

Ich habe eine Frage zur Finanzierung der Bundeswehr. Offenbar gibt es ein Papier aus dem BMVg, wonach der Bundeswehr ab 2028  56 Milliarden Euro fehlen.

Meine erste Frage: Frau Hoffmann, ist die Bundesregierung gewillt, diese Finanzierungslücke zu schließen, was auch notwendig wäre, um das Zwei-Prozent-Ziel der NATO einzuhalten?

Die zweite Frage, an BMF oder BMVg: Sollte das Schließen dieser Lücke aus dem Einzelplan kommen, oder ist eine Finanzierung über ein weiteres Sondervermögen denkbar?

Collatz (BMVg)

Vielleicht starte ich, da wir diejenigen sind, über die berichtet wird. Ich kann eindeutig feststellen, dass der Sachverhalt so, wie Sie ihn hier in Eins-zu-eins-Übernahme der Berichterstattung darstellen, nicht richtig ist. Dort wird gesagt, dass der Plan für 2028 für die Erreichung des Zwei-Prozent-Ziels allein den Einzelplan 14 hinzuziehe. Das ist nicht so. Das wissen Sie. Wir haben hier schon häufiger diskutiert, dass dafür auch andere Einzelpläne hinzugezogen werden. Insofern bitte ich darum, bei dem Umgang mit den Zahlen genauer hinzuschauen.

Im Übrigen beginnen die Planung und die Aufstellung des Haushaltsplans bis 2028 erst nach Aufstellung des Haushalts 2024. Insofern können wir diesbezüglich jetzt überhaupt noch nicht mit Zahlen umgehen.

SRS Hoffmann

Ich kann nur allgemein noch einmal bekräftigen, dass sich Deutschland seiner Verantwortung für die Sicherheit Europas bewusst ist, sich weiterhin zum Zwei-Prozent-Ziel bekennt und das Zwei-Prozent-Ziel einhalten will.

Zusatzfrage

Herr Collatz, sagen Sie also, dass es keine Finanzierungslücke gebe, wie sie dargestellt wurde?

Collatz (BMVg)

Ich sage, dass bei der Berichterstattung bitte darauf geachtet werden soll, dass für die Erreichung des Zwei-Prozent-Ziels nicht allein der Einzelplan 14, sondern zum Beispiel auch der Einzelplan 60 und andere hinzugezogen werden und dass, um belastbare Dinge miteinander besprechen zu können, die Verhandlungen abzuwarten sind, die jetzt zunächst regierungsintern geführt werden.

Frage

Herr Hauck, was ist der aktuelle Stand beim Waldgesetz? Für wann kann man mit einer Kabinettsreife rechnen?

Hauck (BMEL)

Der Entwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes befindet sich noch in der Ressortabstimmung. Danach folgt wie üblich die Länderverbändeanhörung. Zum genauen Zeitplan oder Kabinettstermin kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben machen.

Frage

Ich habe eine Frage ans BMZ. Die Frage bezieht sich auf die Reise der Ministerin nach Nigeria. Was ist das Ziel? Ist Nigeria seit dem Scholz-Besuch kooperativer bei der Rücknahme von abgelehnten Asylbewerbern?

Koufen (BMZ)

Zu der Reise der Ministerin nach Nigeria würde ich mich, wenn das in Ordnung wäre, gern am Freitag einlassen. Ansonsten müsste ich eine Antwort nachreichen. Ich habe heute nichts dabei.

Frage

Frau Prühl, ich denke, meine Frage richtet sich an Sie. Ich habe eine Frage zur OECD-Studie zur Fachkräfteeinwanderung, die heute erschienen ist und auch im Auftrag Ihres Hauses erstellt wurde. Können Sie noch etwas ausführlicher Stellung dazu beziehen, wie Sie die Studienergebnisse beurteilen und welche konkreten Konsequenzen Sie daraus ziehen? Die Studie liefert zum Teil durchaus sehr eindeutige Erkenntnisse, dass sehr viel Diskriminierung von Fachkräften stattfinde, die schon nach Deutschland gekommen sind, und dass Defizite erlebt würden. Dazu würde mich eine ausführlichere Stellungnahme interessieren.

Prühl (BMAS)

Ich muss um Verständnis dafür bitten, dass ich noch keine Stellungnahme dazu habe. Denn die Studie wurde uns, soweit ich weiß, heute um zehn Uhr vorgestellt und ist noch nicht ausgewertet.

Zusatzfrage

Herr Fischer, laut der Studie wünschen sich die Fachkräfte mehr Hilfe, zum Beispiel bei der Sprache, bevor sie nach Deutschland kommen, also bevor sie hierher reisen. Jetzt wird bei Goethe-Instituten eher gekürzt. Sehen Sie konkrete Möglichkeiten, schon im Ausland mehr für potenzielle Fachkräfte zu tun und dafür, dass nachher hier eine gewisse Willkommenskultur erlebt wird?

Fischer (AA)

Das ist genau das, was wir anstreben und was auch das Goethe-Institut mit seiner Reform anstrebt, nämlich auch in Länder zu gehen, in denen es bis jetzt noch keine Goethe-Institute gibt, sie dort aufzubauen und damit dort die Möglichkeit für Sprachkurse zu erweitern. Insofern ist das genau das Ziel der vom Goethe-Institut angestoßenen Reformen.

Frage

Ich hätte eine Frage zur Luftfahrtbranche an Frau Hoffmann und vielleicht auch an das Wirtschaftsministerium. Es gibt bei der geplanten Übernahme der ITA durch die Lufthansa in Italien relativ lange, noch einmal verlängerte Verhandlungen der EU-Kommission. Die haben im letzten Sommer angefangen und sollen jetzt noch einmal bis zu diesem Sommer gehen, also ein Jahr lang, ungewöhnlich lang. Frage: Hat die Bundesregierung Probleme mit dieser sehr intensiven, sehr langen Prüfung der Lufthansaübernahme?

SRS'in Hoffmann

Dazu kann ich hier leider nichts sagen. Gegebenenfalls müsste ich etwas nachreichen, aber im Moment kann ich dazu nichts sagen.

Zusatzfrage

Wirtschaftsministerium?

Dr. Güttler (BMWK)

Keine Ergänzung.

Frage

Letzten Freitag hat US-Präsident Joe Biden ein Moratorium für die Zulassung von LNG-Exportterminals verkündet. Nach allgemeiner Ansicht wird darunter vor allem Deutschland negativ leiden, insbesondere, was mittel- und langfristig die Einkaufspreise für LNG in den USA angeht. Schon jetzt beziehen US-Unternehmen im Verhältnis zu ihrem deutschen Konkurrenten Gas für ein Viertel der Kosten, was einen enormen Wettbewerbs- und Standortvorteil darstellt. Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren: Wie bewertet denn die Bundesregierung dieses Vorgehen des US-amerikanischen Partners? Ich denke einmal, die Frage richtet sich an das BMWK und an Frau Hoffmann.

Dr. Güttler (BMWK)

Die Bundesregierung beobachtet die Lage genau und steht im Austausch mit der US-Regierung. Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist hiervon nicht beeinträchtigt, sondern weiter gewährleistet.

SRS'in Hoffmann

Ich kann im Grunde nichts ergänzen. Es ist ja vollständig geantwortet worden.

Zusatzfrage

Ich hatte ja nicht von der Versorgungssicherheit gesprochen, sondern von der enormen Kostenbelastung deutscher Unternehmen im Verhältnis zur US-Konkurrenz. Vor dem Hintergrund würde mich interessieren, was für konkrete Maßnahmen die Bundesregierung plant, um zum einen weniger abhängig vom Goodwill der USA zu sein, was die LNG-Lieferung angeht, und auch, was für Unterstützungsmaßnahmen insbesondere für die energieintensiven Unternehmen in Deutschland die Bundesregierung in diesem Kontext plant.

Dr. Güttler (BMWK)

Der Terminmarkt ist bislang von der Entscheidung der US-Regierung nicht beeindruckt. Es gibt ja auf dem Weltmarkt unterschiedliche Länder, die LNG anbieten und mit denen die Unternehmen dann Verträge abschließen können. Ein Großteil des in Deutschland bezogenen Gases wird per Pipeline aus Norwegen bezogen. Ansonsten gibt es ja noch weitere Länder wie etwa Katar, Algerien und Nigeria, wo es auch LNG-Vorkommen gibt. Das weltweite Angebot an LNG wird, wenn überhaupt, nicht vor 2027 von so einer Entscheidung beeinträchtigt werden.

Frage

Herr Collatz, ich habe heute in dem „unter-drei“-freien Teil eines Hintergrundgesprächs mit der kosovarischen Außenministerin erfahren, dass sie in Kürze ‑ ich weiß jetzt nicht genau, wann ‑ den Besuch von Herrn Pistorius erwartet. Was bringt er mit?

Könnte Herr Fischer sagen, weil er bzw. seine Chefin dafür zuständig wäre, ob es Versprechungen in Richtung einer NATO- und EU-Mitgliedschaft gibt? Es wäre schön, wenn Sie auch noch etwas ergänzen könnten.

Collatz (BMVg)

Vielen Dank für die Frage. Zunächst einmal ist es so, dass der Minister tatsächlich demnächst auf den Balkan reisen wird. Genaue Daten können wir erst dann bekannt geben, wenn alle Rahmendaten geklärt sind. Sie wissen, da wir dort dann auch meist Truppenbesuche durchführen, dass Sicherheitsaspekte zu beachten sind. Wir werden also so schnell wie möglich darüber informieren, wenn diese Reise stattfindet.

Von den Einzelheiten der Programm- und Inhaltsplanung kann ich dem vorgreifend jetzt natürlich noch nichts berichten. Aber die Themen ‑ das können wir uns alle vorstellen ‑ auf dem Balkan sind vielfältig, und sie werden sicherlich alle abgedeckt werden.

Zusatzfrage

Herr Fischer könnte eine Zusage oder Näheres auch nicht vorgreifend darbieten?

Fischer (AA)

Sie wissen ja, dass wir uns mit Blick auf den gesamten westlichen Balkan für die euroatlantische Integration dieser Länder einsetzen.

Frage

Herr Hoh, Herr Buschmann hat ja rechtliche Bedenken gegen ein deutsches Ja für diese neue Richtlinie gegen sexualisierte Gewalt gegen Frauen. Können Sie noch einmal sagen, was das genau für rechtliche Bedenken sind und wie man die eventuell ausräumen könnte?

Hoh (BMJ)

Vielen Dank! Erst einmal vorweg: Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen sind natürlich vordringliche Ziele der Bundesregierung. Wir unterstützen auch grundsätzlich das politische Anliegen dieser Richtlinie. Wir haben aber massive Zweifel daran, dass die im Richtlinienvorschlag zuletzt vorgeschlagene unionsweite Harmonisierung des Vergewaltigungstatbestandes mit dem Europarecht vereinbar ist. Eben aus diesen Erwägungen heraus setzt sich die Bundesregierung derzeit dafür ein, dass dieser Teil oder die fragliche Bestimmung im Entwurf der Richtlinie dann auch gestrichen wird.

Zusatzfrage

Soweit ich das verstanden habe, sagen Sie auch, nationale Regelungen seien besser. Was spricht denn gegen eine europaweite Regelung?

Hoh (BMJ)

Wie ich gerade ausgeführt hatte, haben wir Bedenken, dass das mit dem Unionsrecht nicht vereinbar ist, und wenn es nicht damit vereinbar ist, gibt es die Gefahr, dass es vor jedem Gericht auch gekippt werden könnte.

Frage

Ist das denn die gemeinsame Haltung der Bundesregierung, also auch der Ministerin für Familie und Frauen? Gegebenenfalls könnte uns also das Familienministerium darüber aufklären, ob Frau Paus das auch so sieht. Ich hatte Herrn Hoh jetzt nämlich so verstanden, dass das die gemeinsame Haltung der Bundesregierung ist, nicht nur des Justizministeriums.

Hoh (BMJ)

Ich kann dazu nur sagen: Das ist die abgestimmte ‑ ‑ ‑ Bitte, machen Sie nur!

Steffen (BMFSFJ)

Durch die Richtlinie werden Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in ihren Rechten und ihrem Zugang zur Justiz erheblich gestärkt. Aktuell läuft unter belgischer Ratspräsidentschaft ein Vermittlungsprozess, und Deutschland ist intensiv und kompromissbereit in den laufenden Verhandlungen engagiert. Das ist die Position oder das, was ich im Moment aus dem Bundesfrauenministerium dazu sagen kann. Ansonsten würde ich gerne an den Kollegen verweisen.

Zusatz

Entschuldigung, ich hatte ja gefragt, ob Frau Paus das, was Herr Hoh gerade für das Ministerium und damit auch für die Bundesregierung als Gründe für die bisherige Nichtzustimmung erklärt hat, als Frauenministerin ebenso sieht!

Steffen (BMFSFJ)

Ich haben Ihnen gerade gesagt, was ich dazu sagen kann. Das ist sozusagen eine Ergänzung dessen, wie sich der Kollege eingelassen hat, und das ist das, was ich jetzt sagen kann.