Im Wortlaut
Themen
• Termine des Bundeskanzlers
• Empfang der Sternsinger
• Kabinettssitzung
• Besuch des Marie-Juchacz-Zentrums der Arbeiterwohlfahrt Mittelrhein in Köln
• Teilnahme am Neujahrsempfang der IHK zu Köln
• Teilnahme am Neujahrsempfang des Bundespräsidenten
• Reise der Bundesaußenministerin nach Syrien
• Forderungen nach einem bundesweiten Böllerverbot
• Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
• Diskussion über eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen
• Novellierung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
• Gastbeitrag von Elon Musk in der „WELT am Sonntag“
• Sinkende Asylzahlen
• Beschädigung von Kommunikationskabeln in der Ostsee
• Nahostkonflikt
• Stromlieferungen der Slowakei in die Ukraine
• Finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen
- Mitschrift Pressekonferenz
- Freitag, 3. Januar 2025
Sprecherinnen und Sprecher
• Stellvertretender Regierungssprecher Büchner
• Wagner (AA)
• Harmsen (BMI)
• Dr. Fuchs (BMJ)
• Ungrad (BMWK)
• Alexandrin (BMDV)
• Nimindé-Dundadengar (BMF)
(Vorsitzende Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Büchner sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)
SRS Büchner
Auch ich wünsche Ihnen allen ein gutes und glückliches neues Jahr! Wie immer an dieser Stelle der Blick auf die öffentlichen Termine des Bundeskanzlers in der kommenden Woche:
Am Dienstag, den 7. Januar, empfängt der Bundeskanzler um 11 Uhr die Sternsinger im Bundeskanzleramt. Der Kanzler freut sich, auch im Jahr 2025 Kinder aus allen 27 deutschen Diözesen im Bundeskanzleramt zu begrüßen. Das diesjährige Motto der Aktion lautet: "Erhebt eure Stimme! ‑Sternsingen für Kinderrechte."
Am Mittwoch, den 8. Januar, tagt um 11 Uhr das Kabinett unter der Leitung des Bundeskanzlers.
Am Donnerstagnachmittag ‑ das ist am 9. Januar ‑ besucht der Bundeskanzler das Marie-Juchacz-Zentrum der AWO Mittelrhein in Köln. In dem Pflege- und Seniorenzentrum wird er sich über die dortigen Angebote informieren und mit Pflegebedürftigen und Auszubildenden sprechen. Anschließend wird sich der Bundeskanzler mit etwa 40 Mitarbeitenden des Zentrums austauschen. Auch die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll, wird anwesend sein. Zum Abschluss des Besuchs ist für circa 15.50 Uhr ein gemeinsames Pressestatement mit der Pflegebevollmächtigten geplant. Der Termin ist überwiegend presseöffentlich.
Am Abend des 9. Januar wird der Kanzler am Neujahrsempfang der IHK zu Köln teilnehmen, um dort eine Keynote mit dem Schwerpunkt auf dem Thema "Wirtschaftsstandort Deutschland" zu halten. Dabei wird er unter anderem auf die Themen von Schuldenregel, Planungsbeschleunigung und Bürokratieabbau, Energieversorgung, Fachkräftesicherung und Freihandel eingehen. Die Veranstaltung ist presseöffentlich.
Damit kommen wir zum letzten Termin für die nächste Woche. Am Freitag, dem 10. Januar, wird der Bundeskanzler am Neujahrsempfang des Bundespräsidenten im Schloss Bellevue teilnehmen.
Wagner (AA)
Es ist zwar schon presseöffentlich, aber der Vollständigkeit halber eine Reiseankündigung für die Ministerin: Die Außenministerin ist heute Morgen in Syrien eingetroffen. Sie besucht Damaskus gemeinsam mit ihrem französischen Amtskollegen Jean-Noël Barrot in enger Absprache und mit Mandat der Hohen Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, Kaja Kallas. Sie wird auch von dem Sonderkoordinator des Auswärtigen Amtes für Syrien, Staatsminister Lindner, begleitet.
In Damaskus stehen unter anderem ein Besuch des Saidnaja-Gefängnisses sowie ein Treffen mit Ahmed Al-Scharaa, dem HTS-Führer und Leiter der Übergangsregierung, auf dem Programm. Ebenfalls Teil des Programms sind Gespräche und Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft aus unterschiedlichen Gesellschaftsgruppen.
Frage
Ich habe zwei Fragen zu dem Inhalt der Gespräche.
Erste Frage: Was will Frau Baerbock zu dem Thema russischer Militärbasen in Syrien sagen?
Zweite Frage: Spielt die Frage nach der Rückkehr der syrischen Flüchtlinge in Deutschland nach Syrien dabei eine Rolle?
Wagner (AA)
Sehen Sie es mir nach, dass ich den Gesprächen das ist ein laufender Besuch nicht vorgreifen werde. Aber ich verweise Sie gern auf ein Statement, das die Ministerin vor Ankunft in Damaskus abgegeben hat und das Sie auf unserer Homepage finden.
Ganz klar ist, dass im Zentrum der Gespräche die Stabilisierung Syriens und die Bemühungen darum stehen, dass das Land und die Bevölkerung in einen friedlichen Übergangsprozess, in eine politische Transition kommen. Klar ist doch, dass wir als Europäer, aber eben auch als Deutsche Erwartungen mit Blick auf die Inklusion der gesellschaftlichen Gruppen in Syrien haben. Ansonsten möchte ich den Gesprächen tatsächlich nicht vorgreifen.
Zu den von Ihnen angesprochenen Aspekten lassen Sie mich sagen, dass Russland über lange Jahre Baschar Al-Assad und die Diktatur Baschar Al-Assads in Syrien nicht nur unterstützt, sondern sich dort auch schwerster Verbrechern im Zusammenhang mit der Bombardierung von Zivilgesellschaft usw. schuldig gemacht hat. Ich denke, das ist den Syrern noch sehr präsent und auch Teil des Bewertungsprozesses für eine zukünftige Ausrichtung und hinsichtlich dessen, mit welchen Partnern man weiter zusammenarbeiten möchte, der jetzt in Syrien läuft.
Zusatzfrage
Hält es das Auswärtige Amt für notwendig, dass die russischen Basen in Syrien geschlossen werden?
Wagner (AA)
Das ist nicht unsere Entscheidung. Die Entscheidung, mit welchen Partnern eine zukünftige Führung in Syrien zusammenarbeiten möchte, ist eine souveräne Entscheidung der Syrerinnen und Syrer. Ich verweise auf die paar Sätze, die ich dazu eben gesagt habe.
Frage
Was sagen Sie zu dem Vorschlag der Türkei, dass die IS-Lager von der Übergangsregierung übernommen werden sollen? Sie sind ja in der Hand der Kurden.
Wagner (AA)
Auch das möchte ich von dieser Stelle aus jetzt nicht kommentieren.
Frage
An das Bundesinnenministerium: Inwieweit gibt es schon Pläne, um die Rückreise der syrischen Flüchtlinge zu erleichtern?
Unter anderem würden mich die Programme für die Rückführung der Flüchtlinge zum Beispiel in die Türkei, in die Russische Föderation, nach Albanien, Nordmazedonien interessieren, die bereits existieren. Was an finanzieller Hilfe oder Unterstützung bekommen diese Menschen bei der Rückreise?
Harmsen (BMI)
Ich möchte voranstellen, was wir hier auch in den letzten Wochen gesagt haben: Für größere oder systematische Überlegungen hinsichtlich der Rückkehr von Menschen müssen wir die Lageentwicklung abwarten. Es besteht Hoffnung auf Frieden in Syrien, und trotzdem müssen wir uns ganz genau anschauen, wie sich die Lage dort entwickelt. Natürlich gibt es Menschen, die schon jetzt nach Syrien zurückreisen wollen. Das unterstützen wir. Sie haben recht, seit 2017 besteht die Möglichkeit, freiwillige Ausreisen über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu refinanzieren. Dabei wird das REAG/GARP-Programm analog angewendet. Das BAMF erstattet dabei im Nachgang der freiwilligen Ausreise den Bundesanteil der durch die Länder vorausgelegten Kosten. Diese Möglichkeit besteht, Menschen machen davon Gebrauch. Wir wollen das Programm in der Zukunft für diejenigen, die freiwillig ausreisen wollen, ausweiten. Aber wie gesagt, ist, denke ich, die Lage für größere Rückreisebewegungen noch zu unübersichtlich. Das müssen wir abwarten.
Zusatzfrage
Um welche Summen geht es dabei pro Person?
Harmsen (BMI)
Nach dem vorläufigen Stand zum 30. Dezember waren es im vergangenen Jahr, 2024, 76 Personen; 2023 waren es 75 Personen und 2022 64 Personen.
Zusatz
Ich meinte die Summen an finanzieller Unterstützung, die die Menschen bekommen.
Harmsen (BMI)
Die Art und Höhe der Förderung erfolgt in Anlehnung an das Programm REAG/GARB. Im Einzelnen bedeutet das für die Ausreise nach Syrien, dass Reisekosten erstattet werden können, Reisebeihilfe in Höhe von 200 Euro pro Person bzw. 100 Euro pro Person für unter 18-Jährige und eine finanzielle Starthilfe in Höhe von 1000 Euro pro Person bzw. 500 Euro pro unter 18-jähriger Person, pro Familie maximal 4000 Euro.
Frage
Frau Baerbock ist in Damaskus. Am 15. Januar gibt es einen internationalen Dialog mit Syrien. Beteiligt sich Deutschland daran?
Wagner (AA)
Herr Kollege, das kann ich Ihnen jetzt an dieser Stelle nicht sagen. Aber ganz klar ist doch, dass wir als Europäer, aber eben auch als Bundesregierung und die internationale Gemeinschaft bereitstehen, uns in jegliche Form von Unterstützung einzubringen, die wir geben können, um den politischen Prozess in Syrien zum Positiven zu wenden.
Was konkret die Konferenz angeht, die Sie ansprechen, kann ich Ihnen heute noch keine Ankündigung machen.
Frage
Eine Frage an das BMI: Warum hält die Ministerin trotz der Berichte über Tote und Verletzte ein bundesweites Böllerverbot für unverhältnismäßig?
Harmsen (BMI)
Wir reden von ganz unterschiedlichen Situationen in den Großstädten einerseits und auf dem Land andererseits. Die teilweise katastrophalen Ausschreitungen, die es in manchen großen Städten gegeben hat, sehen wir auf dem Land so nicht. Ich denke, da muss man unterscheiden.
Die Bundesinnenministerin hat mehrfach darauf hingewiesen, dass es auch heute schon möglich ist, in den Städten, in denen eine deutlich höhere Gefahr durch Chaoten und Gewalttäter besteht, Böllerverbotszonen zu erlassen. Das führt in der Gesamtschau, wenn man das ganze Land betrachtet, dazu, dass ein allgemeines Böllerverbot aus Sicht der Bundesinnenministerin nicht verhältnismäßig wäre.
Zusatzfrage
Die Ministerin würde das Sprengstoffrecht gern weiter verschärfen und die Strafandrohung für Angriffe auf Einsatzkräfte auf bis zu fünf Jahre erhöhen. Welche Chancen sieht sie und sieht man im BMI dafür, dafür noch eine Mehrheit im Bundestag zu bekommen?
Harmsen (BMI)
Zum Thema einer Verschärfung des Strafgesetzbuches kann Ihnen die Kollegin aus dem Justizministerium sicherlich noch besser Auskunft geben.
Zum Thema des Waffenrechts: Wir haben vor zwei Jahren einen Vorschlag vorgelegt. Er hat in der Bundesregierung keine Mehrheit finden können. Weiterhin laufen Gespräche. Eine Prognose möchte ich jetzt von dieser Stelle aus nicht abgeben.
Dr. Fuchs (BMJ)
Herr Bundesjustizminister Wissing hat sich dazu gestern schon geäußert und darauf hingewiesen, dass das Strafgesetzbuch schon jetzt empfindliche Strafen vorsieht, die konsequent zur Anwendung gebracht werden müssen.
Dennoch kann es sinnvoll sein, an einigen Stellen Ergänzungen vorzunehmen Die Bundesregierung hat, wenn ich es richtig sehe, schon im September einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um strengere Bestrafungen für Angriffe auf Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute umzusetzen. Die Verschärfung auf fünf Jahre, auf die Frau Faeser Bezug genommen hat, wird mit dieser Reform angestrebt. Das Kabinett hat sie beschlossen. Wie Herr Wissing gesagt hat, wäre es gut, wenn der Bundestag das noch vor der Wahl beschließen wollte. Aber dazu müssten Sie sich an die Fraktionen im Bundestag wenden.
Frage
(zu Forderungen nach einem bundesweiten Böllerverbot) Ich habe die Differenzierung beim Einsatz illegaler Sprengvorrichtungen in Stadt und Land noch nicht so richtig verstanden. Wenn ich die Meldungen von Silvester richtig verstanden habe, kam in Kremmen ein Mensch durch eine Kugelbombe ums Leben. Das letzte Mal, als ich in Kremmen war, war es dort extrem ländlich. Insofern ist mir nicht ganz klar, warum IEDs in Städten aus Ihrer Sicht anders zu betrachten sind als auf dem Land.
Harmsen (BMI)
Ich sage nicht, dass es überall friedlich war, aber es war ganz überwiegend friedlich in Deutschland. Wir haben die Ausschreitungen, von denen wir hier reden und auf die sich die Bundesinnenministerin bezogen hat, vor allen Dingen in großen Städten erlebt. Das war auch in den Vorjahren so. Das schließt nicht aus, dass es im Einzelnen auch im ländlichen Raum zu solchen Szenen kommen kann. Aber im überwiegenden Fall sehen wir solche Dinge in den großen Städten.
Die Frage bezog sich auf die Verhältnismäßigkeit eines bundesweiten Böllerverbots, und dazu habe ich ausgeführt. Das würde ich so stehen lassen und mich Ihrer Interpretation nicht anschließen.
Frage
(zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten) Frau Fuchs, zu dem Gesetzentwurf, den Sie eben angesprochen haben: Es ist keine Frage, dass all solche Taten schon unter Strafe stehen. Was erhoffen Sie ‑ „Sie“ im Sinne von „BMJ“ ‑ sich von den angestrebten Verschärfungen?
Wenn ich es richtig sehe, fand die erste Lesung bereits statt. Das heißt, es wäre möglich, es noch durch die zweite und dritte Lesung zu bringen. Gibt es Gespräche mit der Union, die möglicherweise auch von Ministeriumsseite begleitet werden?
Noch eine Frage: Frau Faeser hat fast im selben Wortlaut vor genau zwei Jahren dasselbe schon einmal gefordert. Ich weiß nicht, wer von Ihnen beiden, Herr Harms und Frau Fuchs, besser beantworten kann, warum das nicht schneller auf den Weg gebracht wurde.
Dr. Fuchs (BMJ)
Zu Ihrer ersten Frage: Das Thema kommt immer wieder auf. Es geht darum, Vollstreckungsbeamte und vergleichbare Personen wie Einsatzkräfte und Feuerwehrkräfte in dieser Situation besser zu schützen. In der Vergangenheit gab es zum besseren Schutz bereits einige Änderungen in den sogenannten Widerstandsdelikten in den §§ 111 ff. Zum Beispiel wurde 2017 der tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte eingeführt. Jetzt soll, wie schon erwähnt wurde, insbesondere in § 113 Absatz 2 darin geht es um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auch der hinterlistige Überfall als Regelbeispiel aufgenommen werden. Für einen solchen hinterlistigen Überfall auf Vollstreckungsbeamte wäre dann ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zu den von Frau Faeser erwähnten fünf Jahren möglich.
Wie ich schon erwähnt habe, geht es einfach darum, dass wir als Justizministerium und Bundesregierung noch einmal zum Ausdruck bringen wollen, dass solche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, Polizisten, staatliche Beauftragte in diesem Moment inakzeptabel sind, und man dies durch die harten Strafen im Strafrecht auch so zum Ausdruck bringen möchte.
Zusatzfrage
Unbeantwortet sind noch die Fragen nach dem Zeitplan, warum das nicht früher möglich war, und nach den Gesprächen mit der Union oder der FDP.
Dr. Fuchs (BMJ)
Warum das nicht früher möglich war, ist eine gute Frage. Die regierungsinternen Abstimmungen haben sich lange hingezogen. Es ist kein einfaches Thema. Wie gesagt, gab es in der Vergangenheit schon einige Nachschärfungen und immer wieder Diskussionen.
Zu den Gesprächen mit der Union kann ich im Moment nichts sagen.
Frage
Wir hatten das Thema am Montag schon einmal. Seitdem gab es eine Nachlieferung am Montagabend. Ich muss es aber aktuell trotzdem neu abfragen.
Wie lautet heute die Position der Bundesregierung zu einer anlasslosen Speicherungspflicht von IP-Adressen zu Anschlussnutzern? Befürwortet Sie diese? Die Frage geht an Herrn Büchner.
SRS Büchner
Ich kann Ihnen dazu nur das sagen, was Sie bereits kennen, dass nämlich die Gespräche in der Bundesregierung zu diesem Thema noch laufen.
Zusatz
Das heißt, die Antwort, die uns Frau Hoffmann hier am Montag gegeben hat, dass die Bundesregierung sich für eine Pflichtspeicherung von IP-Adressen aussprechen würde, ist mit Stand von heute, Freitag, dem 3. Januar, nicht zutreffend.
SRS Büchner
Ich kann Ihnen nur sagen, dass Gespräche zu dem Thema einer rechtssicheren Speicherung von IP-Adressen noch laufen.
Frage
Dann machen wir es für das Protokoll richtig: Am Montag hat das Bundespresseamt schriftlich mitgeteilt:
„Darüber hinaus brauchen wir die rechtssichere Speicherpflicht von IP-Adressen. Die Speicherung von IP-Adressen ist im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus von entscheidender Bedeutung. Die Bundesregierung wäre bereit, diese einzuführen.“
Ist diese Aussage weiterhin korrekt?
SRS Büchner
Ich kann Ihnen das sagen, was ich gesagt habe. Völlig unbestritten ist, dass die Sicherheitsbehörden mehr Kompetenzen brauchen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung mit dem Sicherheitspaket nach den Messerattacken von Mannheim und Solingen entsprechende Gesetze auf den Weg gebracht, die dann im Oktober im Bundesrat leider blockiert wurden. Wenn es von dort entsprechende Signale gäbe, dann wäre die Bundesregierung weiterhin sehr daran interessiert und natürlich auch gern bereit, dieses Sicherheitspaket noch auf den Weg zu bringen. Zu allem anderen kann ich mich nicht weiter äußern.
Zusatzfrage
Ganz einfach: Ist die Aussage des Bundespresseamts vom vergangenen Montag zutreffend, ja oder nein?
SRS Büchner
Ich kann das nicht weiter einordnen.
Zuruf
Das reicht schon!
Frage
Herr Büchner, Entschuldigung, aber das können wir jetzt natürlich nicht so stehen lassen. Sie als Regierung haben hier durch die stellvertretende Regierungssprecherin eine Äußerung getätigt. Diese wurde mit der Nachlieferung am Montagabend noch einmal als Meinung der Bundesregierung untermauert.
SRS Büchner
Ja. Dann steht die ‑ ‑ ‑
Zusatz
Jetzt sagen Sie: Die Gespräche laufen; es gibt noch gar keine abschließende Meinung.
SRS Büchner
Ja, das widerspricht sich doch überhaupt nicht. Dass die Bundesregierung eine Absicht hat, aber trotzdem noch Gespräche zu dem Thema laufen, ist kein Widerspruch. Für Weiteres kann ich mich nach dieser RegPK gern noch weiter schlau machen.
Zusatzfrage
Herr Büchner, Entschuldigung, aber in der Zwischenzeit gab es auch schriftliche Anfragen von Kollegen an das BPA und Ähnliches. Sie können sich doch jetzt nicht hier hinstellen und sagen: Ich weiß gar nichts dazu, und die Aussage der stellvertretenden Regierungssprecherin vom Montag kann ich hier nicht weiter qualifizieren. ‑ Das funktioniert doch so nicht. Wir müssen uns doch darauf verlassen können, dass das stimmt, was Sie als stellvertretende Regierungssprecher hier sagen.
SRS Büchner
Ja. Ich kann Ihnen aber jetzt nicht mehr dazu sagen. Wie gesagt, kann ich mich nach dieser Regierungspressekonferenz gern noch einmal informieren. Wenn es möglich ist, können wir dazu auch gern noch präziser nachliefern. Aber ich sehe keinen Widerspruch zwischen dem, was Frau Hoffmann gesagt hat, und dem, was ich hier sage, dass nämlich die Gespräche in der Bundesregierung noch laufen. Das widerspricht einander überhaupt nicht.
Frage
Um den Abstimmungsprozess in der Regierung ein bisschen zu erhellen, eine Frage ans BMWK: War Ihr Haus am Montag für eine allgemeine Speicherpflicht, ist Ihr Haus das heute, oder war es Ihr Haus zu irgendeinem anderen Zeitpunkt?
Ungrad (BMWK)
Ich kann mich dem nur anschließen, was der stellvertretende Regierungssprecher sagt. Die Gespräche laufen.
Frage
Ich habe es noch nicht verstanden. Herr Büchner, Sie haben eben nicht nur gesagt, dass die Gespräche liefen, sondern auch, dass die Absicht bestehe. Welche Absicht genau besteht?
SRS Büchner
Ich werde das jetzt nicht weiter interpretieren. Frau Hoffmann hat sich dazu ‑ ‑ ‑
Zusatzfrage
Aber Sie haben eben gesagt, dass die Absicht besteht. Sagen Sie mir ‑
SRS Büchner
Nein, das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt ‑ ‑ ‑
Zusatzfrage
‑ doch einfach, welche! ‑ Doch, Sie haben gesagt, das widerspricht sich nicht.
SRS Büchner
Das widerspricht sich nicht, was Frau Hoffmann am Montag gesagt hat und was ‑ ‑ ‑
Zusatz
Genau, nämlich, dass die Absicht besteht!
SRS Büchner
Ja. Aber es ist doch eine Sache, ob man etwas gemeinsam erreichen will, und eine andere, ob die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung abgeschlossen ist. Das ist sie offenkundig nicht, weil die Gespräche zu dem Thema noch laufen.
Zusatzfrage
Aber die Frage war, welche Absicht besteht. Wenn Sie sagen, das widerspreche sich nicht, es könnten sowohl die Absicht bestehen, als auch die Gespräche laufen, dann frage ich: Welche Absicht besteht?
SRS Büchner
Es besteht die Absicht, bei diesem Thema zu einer guten Lösung zu kommen.
Zusatz
Das ist etwas anderes!
Frage
Tut mir leid, Herr Büchner, aber das ist etwas anderes als das, was Frau Hoffmann am Montag gesagt hat.
SRS Büchner
Nein.
Frage
Das entspricht dem nicht, das war eine klare Äußerung für eine Pflichtspeicherung von IP-Adressen. Wenn Sie hier etwas in dieser Form verkünden, müssen wir davon ausgehen, dass das abgeschlossene Regierungsmeinungsbildung ist. Die Qualifikation durch Frau Hoffmann war sinngemäß: Sollte es Zustimmung bei den Fraktionen finden, würden wir uns freuen. Bei aller Liebe: Das ergibt logisch keinen Sinn. Was ist jetzt also die Position der Bundesregierung?
SRS Büchner
Das habe ich Ihnen jetzt schon mehrfach gesagt.
Frage
Dann stellen Sie es noch einmal ganz klar. Was ist die Position der Bundesregierung?
SRS Büchner
Dass es eine Absicht gibt, eine gute Lösung herbeizuführen, und dass die Gespräche dazu noch laufen.
Frage
An das BMWK: Vor ein paar Monaten hatte die Bundesregierung ein Gesetzesverfahren zur Speicherung und Abscheidung von CO2 verabschiedet, und jetzt ist das Gesetz im parlamentarischen Verfahren. Dort wird es offenbar von Teilen der Opposition begrüßt, es findet aber offenbar keine Unterstützung mehr bei den Regierungsfraktionen. Wünscht sich die Bundesregierung immer noch, dass dieses Gesetz vor dem Wahltermin kommt?
Ungrad (BMWK)
Die Novellierung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes stellt eine Grundsatzentscheidung dar, die für die Zukunft unseres Industrielandes wichtig ist. Der Gesetzentwurf liegt jetzt im parlamentarischen Verfahren, und das kann ich natürlich nicht kommentieren. Wenn es diesbezüglich etwas Neues gibt, werden wir Sie umgehend informieren, aber derzeit liegt es in der Tat im parlamentarischen Verfahren.
Zusatzfrage
Aber man hofft trotzdem, dass es umgesetzt wird?
Ungrad (BMWK)
Wir haben es ja in das parlamentarische Verfahren gebracht.
Frage
Der künftige US-Vizepräsident J. D. Vance hat den Gastbeitrag von Elon Musk repostet, in dem dieser zur Wahl der AfD aufgerufen hat. Wertet die Bundesregierung das jetzt als Einmischung in die Wahl, Herr Büchner?
SRS Büchner
Wir bewerten das gar nicht ‑ wir kommentieren das nicht.
Frage
Der Regierungssprecher und auch der Kanzleramtschef hatten sich gestern auf X zu den sinkenden Asylzahlen geäußert. An Herrn Büchner und gegebenenfalls auch an das BMI: Wie bewerten Sie das und welche Gründe führen Sie dafür an?
SRS Büchner
Ich glaube, das gebe ich gleich an das BMI weiter. Aber grundsätzlich sehen wir eben, dass die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen durchaus schon wirksam sind.
Harmsen (BMI)
Dem würde ich mich vollumfänglich anschließen. ‑ Vielleicht noch einmal zur Einordnung: Die Zahlen, die gestern veröffentlicht worden sind, sind die Zahlen der Asylgesuche. Das BAMF veröffentlicht fast schon traditionell immer am sechsten Werktag im Monat ‑ das ist in diesem Monat der 9. Januar ‑ die Asylantragszahlen. Dem möchte ich nicht vorweggreifen, aber auch die bisher veröffentlichten, seit vielen Monaten sinkenden Zahlen zeigen deutlich, dass die Maßnahmen, die wir ergriffen haben, wirken.
Zusatzfrage
Glauben Sie, dass das nachhaltig ist und dass dieser Effekt bleibt, oder könnte es im Sommer auch wieder anders gehen?
Harmsen (BMI)
Wir tun uns ja immer ein bisschen schwer mit belastbaren Prognosen; denn dafür ist die Lage in der Welt zu unübersichtlich. Insofern würde ich auch hier davon absehen, das jetzt mit einer Prognose zu versehen. Sehen Sie mir das bitte nach.
Frage
An Herrn Büchner zur mutmaßlichen Sabotage an Unterwasserleitungen in der Ostsee: Hat die Bundesregierung dazu inzwischen neue Erkenntnisse, auch durch ihre Kontakte nach Finnland? Werten Sie das als Teil der hybriden Kriegsführung durch Russland?
SRS Büchner
Nein, es liegen keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung begrüßt die Anstrengungen Finnlands zur Aufklärung der Ereignisse. Die laufenden Ermittlungen finnischer Behörden kommentieren wir darüber hinaus nicht.
Zusatzfrage
Ist die Bundesregierung dafür, auf NATO-Ebene zum Beispiel im Rahmen von Artikel 4 des NATO-Vertrages zu Konsultationen aufzurufen, weil sich diese Sabotageaktionen jetzt mehren?
SRS Büchner
Ich kann nur allgemein sagen, dass für die NATO der Schutz der kritischen Infrastruktur der Verbündeten von großer Bedeutung ist. Mögliche Reaktionen auf die Sabotageakte gegen die Infrastruktur werden zwischen den Alliierten eng abgestimmt, und dem will ich jetzt auch nicht vorgreifen. Das gilt natürlich auch für eine mögliche Anpassung der NATO-Präsenz in der Ostsee.
Frage
An das Verkehrsministerium: Finnland hat neben den strafrechtlichen Ermittlungen auch Hafenstaatkontrollen im Fall des Tankers Eagle S eingeleitet. Gibt es Pläne oder Absprachen, in Bezug auf diese sogenannte Schattenflotte solche Kontrollen auch von deutscher Seite durchzuführen?
Alexandrin (BMDV)
Die Kontrollmöglichkeiten, die wir diesbezüglich als Nationalstaat haben, sind im Prinzip dreifaltig: Es gibt die Möglichkeit eines „diplomatic outreach“, also dass im Prinzip die Flaggenstaaten ‑ ‑ ‑
Zusatz
Wir können es abkürzen: Ich habe gezielt nach Hafenstaatkontrollen gefragt.
Alexandrin (BMDV)
Dafür müsste das Schiff ja einen Hafen des Hafenstaats anlaufen.
Zusatz
Bzw. die Hoheitsgewässer.
Alexandrin (BMDV)
Zumindest. Aber was wir derzeit prüfen und was derzeit gemacht wird ‑ und ich glaube, was auch Finnland tut ‑, ist eben, im Rahmen der NB8 zu schauen, inwiefern man Einblicke über den Versicherungsschutz der Schiffe gewinnen kann. Da ist auch Deutschland in der Prüfung, wie wir das tun können.
Zusatzfrage
Aber wenn ich noch einmal konkret fragen darf: In dem Fall, dass solche Schiffe deutsche Hoheitsgewässer durchqueren, ist nicht geplant, vom Mittel der Hafenstaatkontrolle Gebrauch zu machen?
Alexandrin (BMDV)
Meiner Meinung nach müsste es für die Hafenstaatkontrolle Bedingung sein, dass dieses Schiff einen deutschen Hafen anlaufen möchte. Aber da würde ich mich gerne noch einmal versichern.
Frage
Zum Krieg in Gaza: Im neuen Jahr führt Israel weiterhin Angriffe auf Zivilisten in Gaza durch. Heute sind laut verschiedenen Medien wieder über 50 Menschen getötet worden. Es gibt kein Krankenhaus in Gaza, das nicht zerstört würde. Gehört für die Bundesregierung die systematische Zerstörung der Krankenhäuser zum Selbstverteidigungsrecht Israels?
Wagner (AA)
Vielen Dank, Herr Kollege. ‑ Wir haben die Berichte über die Luftschläge im Raum Nabatäa zur Kenntnis genommen. ‑ Sorry, das betrifft Libanon, aber auch in Bezug auf Gaza haben wir die Berichte über die neuesten Angriffe zur Kenntnis genommen. Unsere Position ist ja die, die wir hier schon öfter dargelegt haben, nämlich dass das militärische Vorgehen in Gaza angepasst werden muss und die Zivilbevölkerung geschützt werden muss. Es gibt jetzt auch wieder Berichte über eine neue Dynamik in den Waffenstillstandsverhandlungen. Diese Dynamik begrüßen wir sehr, und wir hoffen, dass es jetzt bald zu einem Waffenstillstand kommt. Zur Wahrheit gehört aber auch, Herr Kollege, dass es nach wie vor Beschuss durch die Hamas gibt, dass nach wie vor Geiseln von der Hamas in Gaza gehalten werden und dass die Hamas ihre Waffen nicht niedergelegt hat. Insofern bleibt die Situation leider so dramatisch und so komplex, wie sie sich im letzten Jahr auch schon dargestellt hat. Unser aller Ziel muss natürlich sein, dass das Leid der Menschen in Gaza ein Ende hat.
Zusatzfrage
Nachdem der Leiter des Kamal-Adwan-Krankenhauses, Herr Abu Safeia, durch israelische Kräfte festgenommen worden ist: Gibt es Sorgen um seine Zukunft? Hat die Bundesregierung einen Appell oder eine Reaktion dazu?
Wagner (AA)
Sehen Sie es mir nach, dass ich diesen Einzelfall hier jetzt nicht aus der Lamäng kommentieren kann, weil er mir einfach nicht bekannt ist.
Aber noch einmal: Wir kennen die Situation der medizinischen Infrastruktur in Gaza, zu der es genug Berichte auch unabhängiger Stellen gibt. Diese Situation ist dramatisch und furchtbar, und da muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Das setzt eben auch voraus, dass es eine Änderung im militärischen Vorgehen durch die israelische Regierung gibt.
Frage
An das Wirtschaftsministerium: Die Slowakei hat damit gedroht, keinen Strom mehr in die Ukraine zu liefern. Dazu hätte ich zwei Fragen.
Erstens: Ist das nach EU-Recht überhaupt so möglich? Ist eine Durchleitung von Strom zum Beispiel aus Deutschland im Strommarkt nicht verpflichtend?
Zweitens: Die Slowakei ist diesbezüglich wohl auch in Brüssel vorstellig geworden. Können Sie sagen, wie da die Gespräche verlaufen und was vor allem die Position der Bundesregierung ist?
Ungrad (BMWK)
Ich kann mich jetzt nicht zu einzelnen Ländern äußern beziehungsweise das kommentieren, was in dieser Beziehung aus einzelnen Ländern kommt. Fakt ist ‑ das haben Sie auch schon gesagt ‑, dass wir innerhalb der Europäischen Kommission in Gesprächen sind, was die Sicherheit der Versorgung mit Strom und nach dem Ende des Ukraine-Transits auch mit Gas angeht. Es zeigt sich, dass es richtig war, dass sich Deutschland beim Thema Gas unabhängig von Russland gemacht hat.
Sie haben auch den Strommarkt angesprochen: Es gibt das europäische Stromsystem, und deswegen ist das eine europäische Angelegenheit, die auch nur europäisch gelöst werden kann. Das ist also keine Sache, die jetzt nur Deutschland oder die Slowakei betrifft; vielmehr muss das europäisch gelöst werden. Insofern kommentieren wir die Äußerungen direkt aus dem Land nicht, und das ist eine europäische Frage, die an die Kommission zu richten ist.
Zusatzfrage
Können Sie noch einmal erläutern, was hinsichtlich des europäischen Strommarkts der Stand ist? Ist es möglich, dass ein Land ‑ ein europäisches Land, ein EU-Mitglied ‑ die Durchleitung von Strom einfach untersagt?
Ungrad (BMWK)
Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Eventuell kann ich das nachreichen. Meines Erachtens ist es ein europäischer Strommarkt, aber wenn es etwas nachzureichen gibt, dann mache ich das gern.
Frage
Ich möchte noch eine technische Frage zur Reise von Frau Baerbock nach Syrien stellen. Vielleicht habe ich es einfach überhört: Für wann ist die Rückreise geplant?
Wagner (AA)
Herr Kollege, allein aus Sicherheitsgründen kann ich Ihnen dazu keine Details liefern. Frau Baerbock wird aber nicht in Damaskus übernachten.
Frage
Ich hätte eine Frage an das BMF: Der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat eben erklärt, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen stark eingeschränkt sei. Meine Frage wäre einfach, welche Erkenntnisse Ihnen dazu vorliegen. Wie schlecht ist die finanzielle Lage der Kommunen in Deutschland tatsächlich?
Nimindé-Dundadengar (BMF)
Vielen Dank für die Frage. ‑ Ich tue mich schwer, mich von dieser Stelle aus ‑ ich glaube, zu diesem Thema hat hier vorhin eine Pressekonferenz stattgefunden ‑ Äußerungen dazu zu kommentieren. Die Kommunen sind Teil der Länder, und in diesem Zusammenhang fügen sie sich auch in das Bund-Länder-Finanzgeflecht ein. Die entsprechenden Vorschriften sind im Grundgesetz zu finden. Wenn Sie sich für die finanzielle Lage der Kommunen interessieren, müssten Sie sich tatsächlich an die dortigen Stellen wenden. Ich kann mich von dieser Stelle aus nur zu den steuerlichen Belangen verhalten und würde dazu auf den Finanzbericht beziehungsweise auf die Datensammlung zur Steuerpolitik verweisen. Dort können Sie sich über die einzelnen Steuereinnahmen, soweit sie ausschließlich oder vor allem den Kommunen zustehen ‑ die Hauptbestandteile sind dort ja die Grundsteuer und die Gewerbesteuer ‑, einen Überblick verschaffen. Konkret zur Finanzlage habe ich Äußerungen der kommunalen Ebene hier aber nicht zu kommentieren.