Regierungspressekonferenz vom 29. Juli 2024

Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 29. Juli 2024

Themen
•    Forderungen nach Streichung des Bürgergelds für Arbeitsunwillige
•    Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan
•    Nahostkonflikt
•    Absatz von Heizungswärmepumpen
•    Geplante Stationierung weitreichender US-Raketensysteme in Deutschland
•    Wahlrechtsreform
•    Berichte über Sabotageakte auf Glasfaserkabel französischer Internetanbieter
•    Wahlen in Venezuela
•    Reform des Gedenkstättenkonzeptes

37 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Montag, 29. Juli 2024

Sprecherinnen und Sprecher
•    Stellvertretende Regierungssprecherin Hoffmann
•    Chagheri (BMAS)
•    Funke (BMI)
•    Fischer (AA)
•    Collatz (BMVg)
•    Spoo (BMWK)


(Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
SRS’in Hoffmann sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)


Frage

Es geht um das Bürgergeld. Die Frage richtet sich an das BMAS. Es gibt die Diskussion, von Herrn Linnemann aufgeworfen, dass man das Bürgergeld bei der Nichtannahme von Arbeit auch komplett streichen könnte. Können Sie den Sachstand erklären? Wäre das rechtlich überhaupt möglich?

Chagheri (BMAS)

Ich werde jetzt Vorschläge aus dem politischen Raum nicht kommentieren. Aber ganz grundsätzlich kann ich natürlich gerne etwas zum Bürgergeld sagen.

Das Bürgergeld ist und bleibt eine verlässliche, solidarische Leistung für Menschen, die in Not geraten sind. Die allermeisten Menschen wollen arbeiten und wirken auch gut mit. Da muss man niemanden unter Generalverdacht stellen. Aber in Einzelfällen wird jetzt nachgesteuert. Beim Bürgergeld gab es immer Mitwirkungspflichten und auch Sanktionen. Jetzt werden wir für mehr Zielgenauigkeit sorgen. Das ist auch vertretbar. Sie haben recht: Man muss sich natürlich auch an den Rahmen dessen halten, was gesetzlich möglich ist, und auch im Rahmen dessen bleiben, was das Verfassungsgericht zulässt.

Zusatzfrage

Es sind ja jetzt schon Verschärfungen angedacht oder zumindest auf Regierungsebene geeinigt. Wie ist da der Zeitplan? Wird das noch dieses Jahr durch das Parlament gehen? Können Sie dazu etwas Genaueres sagen?

Chagheri (BMAS)

Es ist Bestandteil der Wachstumsinitiative der Bundesregierung. Man muss die Details jetzt abwarten. Im Moment kann ich Ihnen keinen Zeitplan nennen.

Frage

Gibt es denn einen Personenkreis, auf den die Bezeichnung „Totalverweigerer“ zutreffen würde? Gibt es beim Bürgergeld Menschen, die arbeiten könnten, weil sie es physisch und psychisch können, auch weil es einen angebotenen Job gibt, die es aber ‑ aus welchen Gründen auch immer ‑ nicht tun?

Chagheri (BMAS)

Die ganz überwiegende Anzahl der Menschen will arbeiten und tut das Möglichste, um arbeitsfähig zu sein. Natürlich wird man vereinzelt immer Fälle finden. Dafür haben wir schon Anfang des Jahres ‑ ich meine, im März ist das in Kraft getreten ‑ die Regelung zu den sogenannten Totalverweigerern gemacht.

Zusatzfrage

Könnten Sie diese Personengruppe noch quantifizieren?

Chagheri (BMAS)

Die Regelung zum Entzug des Regelbedarfs bei Arbeitsverweigerung ist erst Ende März dieses Jahres in Kraft getreten. Wir haben jetzt erste Rückmeldungen aus der Praxis, dass allein diese neue Möglichkeit des Leistungsentzugs im Sinne einer präventiven Wirkung positiv bewertet wird. Das läuft aber noch nicht so lange. Deswegen würde ich es dabei belassen.

Frage

Mein Stand war, dass 97 Prozent aller Bürgergeldempfängerinnen und ‑empfänger überhaupt nicht sanktioniert werden, nur 3 Prozent überhaupt Sanktionen erfahren und davon ein klitzekleiner Anteil sogenannte Totalverweigerer sind. Ist das immer noch der Stand?

Chagheri (BMAS)

Die 97 Prozent sind nach meiner Erinnerung schon eine etwas ältere Zahl, aber ungefähr in dem Bereich kann man sich bewegen, ja.

Zusatzfrage

Dementsprechend ist es ein niedriger fünfstelliger Bereich bei den Totalverweigerern. Finden Sie es in Ordnung, dass aus dem politischen Raum auf dem Rücken von 99 Prozent der Bürgergeldempfängerinnen und ‑empfänger jetzt diese Politik gemacht wird?

Chagheri (BMAS)

Ich habe ja schon gesagt, Vorschläge aus dem politischen Raum kommentiere ich nicht. Unsere Sichtweise zum Bürgergeld habe ich Ihnen dargelegt.

Frage

Herr Lindner sagt ja immer wieder, es wird im kommenden Jahr eine Nullrunde geben. Können Sie ausführen, wonach sich das richtet und ob sich das wirklich abzeichnet?

Chagheri (BMAS)

Ich weiß, dass es immer wieder Forderungen dazu gibt. Die braucht es aber eigentlich gar nicht. Zum Jahresanfang 2024 sind die Regelbedarfssätze relativ stark gestiegen. Das liegt an der vorhergehend hohen Inflation. Wir rechnen im Moment damit, dass es angesichts der jetzt rückläufigen Preissteigerungsraten nach jetziger Lage zum 1. Januar 2025 auch sein kann, dass es keine Erhöhung geben wird. Die Berechnungen dazu laufen. Das kennen Sie. Der neue Regelsatz wird immer im Frühherbst bekannt gegeben. Der Regelsatz für 2025 steht noch nicht fest. Es gibt aber einen festgelegten gesetzlichen Rechenweg. Bitte ersparen Sie es mir, den jetzt hier im Einzelnen zu erläutern. Das können Sie sehr gerne bei unserer Pressestelle nachfragen. Nach dem festgelegten gesetzlichen Rechenweg, in den die Preissteigerungen, die Lohnsteigerungen und auch die Inflation einfließen, berechnen wir das dann, so wie jedes Jahr sonst auch.

Frage

Ich habe eine Frage an das BMI. Es gab eine neue Rechtsprechung beim OVG Münster. Dabei ging es um Abschiebungen nach Syrien. Wie bewertet die Bundesregierung das Urteil? Inwiefern kann das Ihrer Meinung nach dazu führen, dass man jetzt mehr nach Afghanistan und Syrien abschieben kann?

Funke (BMI)

Wir haben das hier am Freitag schon en détail besprochen. Das BMI hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Kenntnis genommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wir werten zurzeit die Urteilsgründe, die erst seit Donnerstagnachmittag vorliegen, sorgfältig aus. Das heißt, zum Ziehen etwaiger Schlüsse oder dergleichen ist es schlichtweg noch zu früh.

Ich habe am Freitag auch gesagt, dass, losgelöst von diesem Einzelfall, das BMI und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge grundsätzlich fortlaufend die Entscheidungspraxis auf der Grundlage der verfügbaren Quellen prüfen. Darunter fallen auch Gerichtsentscheidungen. Gerichtsentscheidungen von Oberverwaltungsgerichten kommt noch einmal einer besonderen Bedeutung zu, weil es ein hohes Gericht ist.

Wie gesagt: Wir werten die Urteilsgründe jetzt sorgsam aus. Für etwaige Schlüsse daraus ist es noch zu früh.

Zusatzfrage

Frau Faeser scheint auf jeden Fall schon Schlüsse daraus zu ziehen. Zumindest hatte sie der „Bild am Sonntag“ ein Interview gegeben, in dem sie gesagt hat, vor allem islamistische Straftäter wolle man jetzt verstärkt abschieben. Sie scheint da mehr Wissen in diese Richtung zu haben. Dahin gehend noch einmal gefragt: Warum halten Sie sich nicht an das, was vom AA kommt, also an die Empfehlungen, die vom AA gegeben werden, und warum sagt die Ministerin derzeit dennoch: „Trotz der Empfehlungen des AA können wir jetzt verstärkt abschieben“?

Funke (BMI)

Der Lagebericht des Auswärtigen Amtes ist eine bedeutende Quelle, sowohl im Asylprüfungsverfahren als auch für Fragen einer möglichen Rückführung. Davon unabhängig ist aber die Diskussion zur Abschiebung von Gewalttätern, insbesondere aus dem islamistischen Spektrum. Diese Diskussion ‑ Sie erinnern sich ‑ wird schon länger geführt. Auch auf der IMK haben wir mit den Ländern intensiv darüber debattiert. Wir sind, wie Sie wissen, in vertraulichen Gesprächen, um das zu ermöglichen, sowohl nach Syrien als auch nach Afghanistan.

Fischer (AA)

Ich möchte gerne etwas zu den Asyllageberichten ergänzen, weil das eine wichtige Rolle spielt und nicht jedem immer gleich klar ist, was der Asyllagebericht ist.

Die Asyllageberichte werden vom Auswärtigen Amt im Rahmen der Rechts- und Amtshilfe für andere Behörden und für Gerichte des Bundes und der Länder erstellt. Sie beschreiben faktisch und objektiv anhand der verfügbaren Quellen die asyl- und abschiebungsrelevante Lage vor Ort. Die Berichte enthalten aber keine rechtlichen Wertungen oder Schlussfolgerungen. Dies zu tun, ist Aufgabe der von Herrn Funke erwähnten Innenbehörden bzw., wenn es zu einer Rechtsstreitigkeit kommt, der Verwaltungsgerichte im Asylverfahren.

Was die Lage in Syrien angeht, so hat es im Februar dieses Jahres eine Fortschreibung des Asyllageberichts gegeben, der auf Grundlage der uns zur Verfügung stehenden Quellen ein realistisches Bild der Lage vor Ort zeichnet. Danach kommt es in allen Landesteilen Syriens weiterhin zu Kampfhandlungen unterschiedlicher Intensität. Zudem liegen glaubwürdige Berichte über teils schwerste und willkürliche Menschenrechtsverletzungen vor, darunter Folterpraktiken und Hinrichtungen, von denen in der Vergangenheit auch schon Rückkehrer betroffen waren. Sie müssen wissen, es gibt nicht besonders viele Rückkehrer nach Syrien. Daher kommen die Vereinten Nationen, die in Syrien mit eigenem Personal präsent sind, weiterhin zu der Einschätzung, dass die Bedingungen für eine sichere Rückkehr von Geflüchteten derzeit nicht gegeben sind.

Frage

Das Thema ist Syrien. Sieben europäische Länder schlugen die Wiederherstellung der Beziehungen zum Feind der Menschheit Baschar al-Assad vor, um den Flüchtlingsstrom nach Europa zu stoppen. Die Bundesregierung hat ihre Meinung dazu noch nicht geäußert. Ist die Bundesregierung bereit, den Iran zu entweihen, indem sie dem Tyrannen Baschar al-Assad in Syrien die Hand schüttelt bzw. sich dadurch die Hände schmutzig macht?

Fischer (AA)

Es gibt diesen Brief der acht Außenministerinnen und Außenminister an den Hohen Vertreter der EU, Herrn Josep Borrell. Dieser Brief ist vor dem letzten Treffen der EU-Außenministerinnen und ‑Außenminister in Brüssel veröffentlicht worden. Er regt letztlich einen Nachdenkprozess an, um die Wirksamkeit der EU-Instrumente in der Syrienpolitik zu überprüfen. Wir stehen Nachdenkprozessen immer offen gegenüber. Dieser Prozess wird jetzt in den einschlägigen Ratsarbeitsgruppen in Brüssel vorangetrieben. Wir prüfen jetzt gemeinsam mit unseren EU-Partnerinnen und ‑Partnern, wie wir es zukünftig mit der Syrienpolitik halten.

Klar ist aber auch, dass das syrische Regime momentan jeden Fortschritt im politischen Prozess entsprechend der UN-Sicherheitsratsresolution 2254 blockiert und weiterhin täglich schwerste Menschenrechtsverbrechen gegen die eigene Bevölkerung begeht. Solange das so ist, kann man nicht wirklich eine Normalisierung der Beziehungen zum syrischen Regime anstreben wollen.

Frage

Noch einmal zurück zum OVG Münster und den Lageberichten des Auswärtigen Amtes. Das Gericht stützt seine Entscheidung ja ausdrücklich nicht auf diese Berichte, weil es sie mehrfach für nicht plausibel erklärt hat, und auch nicht auf die Berichte der EU-Asylagentur.

An das BMI die Frage: Wie macht das eigentlich das BAMF? Worauf stützt das BAMF das? Noch einmal einen Schritt zurück: Das Gericht stützt seine Entscheidung stattdessen auf ein Protokoll des dänischen Einwanderungsdienstes nach einem Gespräch mit einer Menschenrechtsorganisation. Auf welche Berichte stützt das BAMF seine Entscheidungen?

An das Auswärtige Amt: Was bedeutet es für das Auswärtige Amt, dass das Gericht diese Berichte für nicht plausibel erklärt? Hat das irgendeine Konsequenz, verweisen Sie einfach auf die Unabhängigkeit der Gerichte, oder bedeutet das irgendetwas?

Funke (BMI)

Ich fange einmal an. ‑ Ich habe es in meiner Antwort gerade schon vorweggenommen, dass der Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes natürlich eine wichtige Rolle in der Entscheidungspraxis des BAMF zukommt. Aber dies ist nicht die einzige Quelle, die das BAMF nutzt, sondern das BAMF nutzt weitere Quellen. Ich kann das hier en détail nicht ausführen. Das BAMF steht auch im Austausch mit seinen europäischen Partnerbehörden. Es versucht, sich auf eine größere Anzahl von Quellen zu stützen.

Fischer (AA)

Was mich angeht, so kann ich sagen: Es ist ja die Schönheit des Rechtsstaats, dass Gerichte unabhängig sind und zu eigenen Einschätzungen kommen. Das OVG Münster ist zu der von Ihnen genannten Einschätzung gekommen. Andere Gerichte sind in der Vergangenheit zu anderen Einschätzungen gekommen. Es gibt momentan keine einheitliche Rechtsprechung in diesem Fall. Vielmehr ist sozusagen die Entscheidung des OVG jetzt eine Einzelfallentscheidung. Im Einzelfall muss man immer noch mal genau prüfen, wie die konkrete Gefährdungslage für die betroffene Person ist. Da ist das Gericht offensichtlich zu der Entscheidung gekommen, die es getroffen hat.

Nichtsdestotrotz stehen wir natürlich zu dem Asyllagebericht, den wir ja erst Anfang des Jahres aktualisiert haben und der, wie wir glauben, auf Grundlage der uns zur Verfügung stehenden Quellen die Lage in Syrien objektiv beschreibt.

Frage

Meine Frage geht an das BMI und an das AA. Ich habe jetzt nachgelesen, was Sie am Freitag gesagt haben, und werde nicht richtig schlau daraus. Vielleicht einfach einmal ganz konkret: Welche Hürden sehen Sie aktuell, Stand jetzt, als Hindernis für Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien?

Funke (BMI)

Noch einmal: Die Gespräche dazu laufen, um Abschiebungen wieder zu ermöglichen. Sie wissen, dass grundsätzlich für Abschiebungen die Bundesländer bei uns zuständig sind. Es geht unter anderem um ganz konkrete Fragen, die zu klären sind: Man muss die Identität klären. Man muss schauen, ob es Passpapiere gibt. Man muss schauen, wie man eine Rückführung organisatorisch ermöglichen kann. Das alles sind Fragen neben rechtlichen Fragen, wie zum Beispiel, ob individuelle Rückführungsverbote oder ‑hindernisse bestehen. Da spielt jeweils ein großer Komplex eine Rolle. Das ist im Zweifel in jedem Einzelfall zu prüfen.

In der Tat: Zu der Abschiebung von Gefährdern, insbesondere aus dem islamistischen Raum, hat sich die Ministerin am Wochenende noch einmal klar geäußert und gesagt, dass dazu vertrauliche Gespräche geführt werden. Denen kann ich zum einen hier nicht vorweggreifen. Zum anderen sind sie vertraulich. Ich kann nicht mehr dazu sagen.

Zusatzfrage

Sie haben meine Frage nicht beantwortet. Ich will nicht wissen, was Sie in Zukunft machen. Ich will auch nicht wissen, was Sie individuell angehen, im Allgemeinen, sondern ich will wissen, was aktuell, heute die Hürden für Abschiebungen nach Syrien oder Afghanistan sind.

Funke (BMI)

Ich habe versucht, das in meiner Antwort davor zu erklären. Viel mehr kann ich dem nicht hinzufügen. Sie wissen ‑ ganz allgemein ‑, es gibt zum Beispiel keinen Abschiebestopp nach Syrien formell mehr; der ist ausgelaufen. Es gibt dadurch, dass derzeit vorwiegend subsidiärer Schutz ausgesprochen wird, faktisch keine Abschiebungen nach Syrien. Das ist derzeit die Entscheidungspraxis. Auch zu Afghanistan haben wir uns häufig genug geäußert. Ich kann dem momentan nicht mehr hinzufügen.

Zusatzfrage

Auswärtiges Amt?

Fischer (AA)

Den Ausführungen des Kollegen habe ich nichts hinzuzufügen. Sie wissen ja, dass das Bundesinnenministerium die Fragen prüft. Das haben wir hier schon regelmäßig besprochen. Insofern ist es da auch an der richtigen Stelle.

Ich will von unserer Seite noch darauf hinweisen, dass sich die Ministerin mehrfach dahin gehend geäußert hat, dass jemand, der Schutz in einer liberalen Demokratie sucht, den Anspruch darauf verwirkt, wenn er sie zerstören will, dass Schwerverbrecher nach der Verbüßung ihrer Strafe in unserem Land nichts verloren haben und dass gleichzeitig aber die Umsetzung, wenn Täter in ein Land mit einem Terrorregime abgeschoben werden sollen, alles andere als trivial ist. Darauf hat der Kollege gerade hingewiesen. Insofern stellt sich die Lage dar, wie sie ist. Das ist nicht einfach. Deshalb prüft das BMI auch, wie man das gestalten kann.

Frage

Der Bundeskanzler hat in der vergangenen Woche hier ziemlich deutlich gemacht: Wir werden bald darüber berichten können, dass es Abschiebungen gegeben hat, zum Beispiel nach Afghanistan. ‑ Frau Baerbock sagt nun, man solle nicht etwas versprechen, was man nicht halten könne. Jetzt würde mich interessieren. Wie groß ist da der Dissens innerhalb der Regierung?

SRS’in Hoffmann

Ich gehe da nicht von einem Dissens aus. Der Bundeskanzler hat, wie Sie es zitiert haben, seine Position, die er auch schon vorher geäußert hatte, bekräftigt, dass Straftäter abgeschoben werden sollen, auch nach Afghanistan und Syrien. Das ist in der Position, die Herr Fischer hier eben noch einmal zitiert hat, deutlich geworden. Wer in Deutschland Straftaten begeht, kann sich nicht einfach darauf verlassen, dass er nicht zurückgeführt wird, im Gegenteil. Das wird derzeit geprüft. Wir werden sehen, welches Ergebnis es dann geben wird.

Fischer (AA)

Ich glaube, es ist wichtig, die Debatte ein bisschen vom Kopf auf die Füße zu stellen und die Aufregung ein bisschen herauszunehmen. Die Ministerin hat sich zuletzt mehrfach in dem Sinne geäußert, wie ich das gesagt habe, auch bei der „Zeit“-Veranstaltung am Freitag. Sie hat sich letztlich im Kern dafür ausgesprochen, ein realistisches Bild von den Möglichkeiten zu zeichnen, Rückführungen nach Afghanistan und Syrien umzusetzen. Ich glaube, da sind wir alle in der Bundesregierung einer Meinung.

Frage

Frau Hoffmann und Herr Funke: Was genau sind die Quellen, die den Bundeskanzler und die Bundesinnenministerin mit Blick auf die Menschenrechts- und Sicherheitslage in Syrien zu einer anderen Einschätzung kommen lassen als die, die in den Lageberichten des Auswärtigen Amtes eingeschätzt wird? Das wäre ja die Voraussetzung für die Möglichkeit von Abschiebungen.

SRS’in Hoffmann

Ich würde zunächst einmal gar nicht von einer anderen Einschätzung ausgehen. Es wird ja zurzeit geprüft, was da möglich ist. Das ist insgesamt die Position.

Zusatzfrage

Aber man muss ja eine andere Einschätzung haben, um zu der Aussage zu kommen, dass man dorthin abschieben will. Sonst müsste man sagen, man prüft, ob Abschiebungen ‑ ‑ ‑

SRS’in Hoffmann

Es geht jetzt um die Prüfung, wie es möglich ist, Straftäter, also Menschen, die in Deutschland straffällig geworden sind, nach Afghanistan und auch nach Syrien abzuschieben.

Funke (BMI)

Dazu habe ich nicht viel zu ergänzen. Vielleicht könnten Sie es einmal erläutern, weil ich nicht genau weiß, worauf Sie hinauswollen.

Zusatzfrage

Sie haben ja eben gesagt, dass Sie nicht im Detail sagen können, wie diese Einschätzung zustande kommt. Die Frage ist schlichtweg: Wenn Sie andere Quellen zur Beurteilung der Sicherheits- und Menschenrechtslage in Syrien haben, können Sie sagen, welche Quellen das sind?

Funke (BMI)

Das kann ich nicht sagen. Das habe ich, glaube ich, in einer vorherigen Antwort versucht darzulegen. Es gibt eine Vielzahl von Quellen, die das BAMF versucht zu nutzen. Wie gesagt: Eine besondere Bedeutung kommt dem Lagebericht zu. Es ist letzten Endes, wenn wir nicht über subsidiären Schutz reden, immer eine individuelle Prüfung, ob der betroffenen Person einer Verfolgung oder dergleichen im Aufnahmestaat, also in seinem Herkunftsstaat, obliegt. Das ist das, was dann im Einzelfall zu prüfen ist, auch bei Gefährdern.

Frage

Herr Fischer hat gerade ausgeführt, dass viele Menschen, die nach Syrien zurückkehren, dort verschwinden. Dazu gibt es zahlreiche Berichte, unter anderem von Amnesty International. Das ist noch immer ein Land, das von einem Diktator geführt wird, der dafür bekannt ist, Menschen verschwinden zu lassen und in Foltergefängnisse zu stecken. Jetzt bleibt doch die Frage: Ist es aus Sicht des Bundeskanzlers gerechtfertigt, eine Person aufgrund einer Straftat an ein Land auszuliefern, in dem dieser Person womöglich Folter droht?

SRS’in Hoffmann

Wie der Kollege ausgeführt hat, muss das genau im Einzelfall geprüft werden. Genau darum geht es. Grundsätzlich können sich Menschen, die hier Straftaten begehen oder von denen wir wissen, dass sie islamistische Gefährder sind, nicht darauf verlassen, in Deutschland Schutz zu bekommen. Dann muss geprüft werden, wie und unter welchen Bedingungen sie zurückgeführt werden können.

Zusatzfrage

Es geht nicht nur um islamistische Gefährder, sondern auch um Personen, die der Straftat des Schleusens bezichtigt werden oder deswegen verurteilt sind. Wie prüfen Sie denn? Haben Sie Einblicke in die schwarzen Listen des Assad-Regimes, um überhaupt zu prüfen, wer dann gegebenenfalls gefährdet ist, in ein Foltergefängnis zu kommen oder nicht? Wie wird das geprüft?

SRS’in Hoffmann

Wie geprüft wird, das muss dann im Einzelfall gesehen werden. Man muss sich im Einzelfall anschauen, wie geprüft werden kann und wie dann entschieden wird.

Frage

Herr Funke, wir haben eben etwas über den Asyllagebericht gehört, auch darüber, dass es in Syrien keine sicheren Zonen gibt und dass rückgeführten Menschen Tod und Folter drohen. Eine prinzipielle Frage: Ist es rechtlich zulässig, Menschen zurückzuführen oder abzuschieben in Situationen, in denen ihnen mit einer zumindest gewissen Wahrscheinlichkeit Lebensgefahr und Folter drohen? Ist das grundsätzlich zulässig?

Funke (BMI)

Zum einen kommentiere ich nicht die Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes. Das steht mir gar nicht zu. Zum anderen wissen Sie, dass es Abschiebungsverbote gibt, wenn zum Beispiel unmenschliche Behandlung oder Folter droht.

Zusatzfrage

Genau danach hatte ich gefragt. ‑ Herr Fischer, es gibt eine interessante Parallele insofern: Im Jahr 2018 wollte die damalige Bundeskanzlerin vermehrt Abschiebungen nach Afghanistan durchführen. Das hatte seinerzeit die damalige Parteivorsitzende der Grünen, Annalena Baerbock, als unverantwortlich bezeichnet. Gilt das jetzt analog? Wären Abschiebungen bzw. Rückführungen in ein Terrorregime wie Syrien unter den gegenwärtigen Bedingungen vor dem Hintergrund des Asyllageberichts unverantwortlich?

Fischer (AA)

Ich glaube, ich habe mich hier ausführlich zu diesen Fragen geäußert.

Frage

Ich habe nur eine Lernfrage. Herr Fischer, hat das AA Erkenntnisse über den Umgang der Taliban und oder des syrischen Regimes mit Abgeschobenen aus Deutschland? Wenn ja, welche?

Fischer (AA)

Nach meiner Kenntnis gab es in den letzten Monaten und Jahren keine Abschiebungen in die beiden Länder. Daher kann man nur daraus schließen, was mit freiwilligen Rückkehrern passiert. Ich habe vorhin schon erwähnt, dass auch Rückkehrer in der Vergangenheit von Folter und Hinrichtungen betroffen gewesen sind.

Zusatzfrage

Die Erfahrung ist also, dass es tatsächlich so ist, wie Sie es in dem Asyllagebericht beschreiben?

Fischer (AA)

Der Asyllagebericht stützt sich ja auf die uns verfügbaren Quellen und zeichnet ein möglichst objektives Bild der Lage vor Ort.

Frage

Herr Funke, Sie haben vorhin einige praktische Probleme in Bezug auf Abschiebungen insgesamt genannt, beispielsweise Papiere. In Sachen Afghanistan hat Herr Seehofer damals die Abschiebungen gestoppt, weil sie zu unsicher für die begleitende Polizei gewesen seien. Schließen Sie vor diesem Hintergrund trotzdem aus ‑ diese Frage richtet sich auch an das AA ‑, wieder diplomatische Beziehungen mit Syrien und Afghanistan aufzunehmen, um Abschiebungen möglich zu machen?

Funke (BMI)

Das ist eine Frage, die ich nicht kommentieren kann. Das ist eine außenpolitische Frage. Dazu wird Herr Fischer bestimmt gleich noch etwas sagen. Im Übrigen habe ich dargelegt, was ich derzeit darlegen kann, und dabei möchte ich es belassen.

Fischer (AA)

Auch zu der Lage der Aufnahme bilateraler Beziehungen und der Entsendung von Kolleginnen und Kollegen an eine möglicherweise wiedereröffnete Botschaft in Kabul haben wir uns schon öfter hier geäußert. Momentan unterhält kein europäisches Land eine Botschaft in Kabul. Dieses islamistische Terrorregime ist von keinem Land der Welt anerkannt.

Zusatzfrage

Aber ein Problem haben Sie nicht damit, wenn Nachbarländer diese Beziehungen dann nutzen, um Abgeschobene dahin zu bringen?

Fischer (AA)

Wir reden derzeit nicht über diese Fragestellung. Es gibt einen Prüfauftrag an das BMI. Die Kolleginnen und Kollegen setzen das nach bestem Wissen und Gewissen um.

Frage

(zum Nahostkonflikt) Herr Fischer, das israelische Sicherheitskabinett hat jetzt einen Angriff auf den Libanon gebilligt. Wie besorgt sind Sie, dass es zu einem Krieg in dem Land kommt?

SRS’in Hoffmann

Lassen Sie mich vielleicht einmal anfangen, ganz allgemein im Namen der Bundesregierung. Die Bundesaußenministerin hat sich ja schon am Wochenende geäußert.

Die Bundesregierung verurteilt den Angriff auf das drusische Dorf Madschdal Schams. Unsere Gedanken sind insbesondere bei den Angehörigen der getöteten Kinder und Jugendlichen und natürlich auch bei den Verletzten, denen wir schnelle Genesung wünschen.

Die fortgesetzten Angriffe der Hisbollah und anderer Akteure sind inakzeptabel. Sie müssen aufhören. Es gilt gerade in dieser angespannten Situation, aber auch weiterhin, eine Eskalation und einen regionalen Flächenbrand zu vermeiden. Das machen wir auch immer wieder mit unseren Partnern deutlich. Alle Akteure sind aufgerufen, ihren Einfluss auf ihre Verbündeten in der Region zu nutzen. Das gilt insbesondere für Iran.

Zusatzfrage

Frau Hoffmann, Sie haben gerade von Verbündeten gesprochen. Ihr Verbündeter ist ja Israel. Gibt es irgendwelche Gespräche, um Israel von einem großflächigen Angriff abzuhalten?

SRS’in Hoffmann

Wir sind ständig in Kontakt mit unseren Partnern in Israel.

Fischer (AA)

Ich kann Ihnen verraten, dass die Außenministerin am Wochenende auch Kontakt zum israelischen Außenminister, zu ihrem Amtskollegen, hatte.

Zusatzfrage

Gab es Gespräche auch mit der libanesischen Seite?

Fischer (AA)

Die Außenministerin hat über das Wochenende mit den verschiedensten Partnern in Kontakt gestanden, auch mit dem iranischen Außenminister. Das Telefonat hat kurz vor dem Anschlag stattgefunden. Sie können sicher sein, dass es dabei auch um die regionale Rolle Irans und auch um die iranische Unterstützung für bewaffnete Organisationen in der Region wie die Huthi und die Hisbollah gegangen ist und dass die Ministerin da natürlich auch darauf hingewirkt hat, dass es zu einer Mäßigung kommt und sich die Situation nicht weiter zu einem Flächenbrand ausbreitet.

Zusatzfrage

Das war vor dem Angriff?

Fischer (AA)

Es war kurz vor dem Angriff, ja, aber es ist ja nicht so, dass die Lage im israelisch-libanesischen Grenzgebiet vorher stabil gewesen wäre, und es ist auch nicht so, dass die Huthi nicht in den letzten Wochen ihre Angriffe auf Israel, aber vor allen Dingen auch auf die freie Schifffahrt erhöht hätten. All diese Terrororganisationen werden von Iran unterstützt, bewaffnet, ausgebildet. Dementsprechend kann man, glaube ich, davon ausgehen, dass ein Gespräch mit dem Iran und der Hinweis darauf, dass jetzt alle aufgerufen sind ‑ einschließlich Irans ‑, zu einer Mäßigung beizutragen, dann auch bei diesen Organisationen ankommt.

Frage

Geht die Bundesregierung mit Sicherheit davon aus, dass es sich bei dem Angriff auf Madschdal Schams um einen Angriff von Hisbollah gehandelt hat?

Fischer (AA)

Die Indizien, die uns vorliegen, deuten alle auf eine Beteiligung der Hisbollah hin.

Zusatz

Die Außenministerin hat in einem Statement impliziert, dass es sich bei den Opfern um israelische Bürger gehandelt hat. Das hat sie nicht ganz direkt gesagt, aber sie sprach in diesem Zusammenhang von israelischen Bürgern. Laut den Behörden aus Madschdal Schams waren aber die Menschen, die dort getötet wurden, keine israelischen Staatsbürger.

Fischer (AA)

Ich glaube, die Situation auf den Golanhöhen ist rechtlich kompliziert. Es ist zum einen so, dass die Golanhöhen, wie Sie wissen, 1967 von Israel besetzt wurden und Israel die Golanhöhen 1981 annektiert hat. Wir erkennen als Bundesrepublik Deutschland diese Annexion nicht an. Völkerrechtlich gehört das Gebiet weiter zu Syrien. Es ist aber trotzdem so, dass Teile der drusischen Gemeinschaft auf dem besetzten Golan die israelische Staatsangehörigkeit angenommen haben. Andere drusische Familien, Bürgerinnen und Bürger, die dort wohnen, halten hingegen Distanz zum israelischen Staat und fühlen sich Syrien weiter zugehörig. Was die Staatsangehörigkeit der drusischen Gemeinschaft auf dem Golan angeht, gibt es also ein gemischtes Bild.

Frage

An das BMVg: Inwieweit wirkt sich die Zuspitzung dieser Situation auch auf deutsche Soldaten und Soldatinnen aus, die dort vor Ort sind?

Collatz (BMVg)

Wir schauen eindeutig mit Sorge auf die Situation vor Ort. Wir haben an der blauen Linie regelmäßig etwa 30 bis 60 Vorfälle zu verzeichnen. Es muss aber auch unterstrichen werden, dass die UN-Kräfte nicht Ziel von Angriffen sind, sondern eher darunter leiden, dass sich die beiden Parteien oder mehrere Parteien dort gegenseitig beschießen. Dann kann es eben auch dazu kommen, dass in der Nähe des Lagers, insbesondere des UN-Hauptquartiers im Süden des Libanon, Gefährdungen entstehen.

Ich habe hier an anderer Stelle auch schon einmal gesagt, dass wir dort mit unseren Partnern im ständigen Austausch zur Sicherheitslage und zu notwendigen Maßnahmen stehen. Die UN nehmen das ebenfalls sehr ernst und sind natürlich auch hauptverantwortlich dafür, das Personal vor Ort auch in sichere Rahmenbedingungen zu kleiden. Dazu gehört auch, dass es so etwas wie Evakuierungsplanungen gibt. Das liegt bei den UN in Abstimmung mit den beteiligten Nationen. Dazu tauschen wir uns ständig aus, aktualisieren das und sind mit Maßnahmen vorbereitet. Das Personal vor Ort unterliegt auch erhöhten Alarmierungsgraden, um sich selbst zu schützen. Wir haben hier ja auch schon darüber gesprochen, dass, wenn das absehbar ist und Gefährdungslagen vorliegen, die Menschen dann auch in die Bunker geschickt werden.

Ziel ist es aber, dieses Mandat so lange wie möglich umzusetzen, weil es eben doch einen Anknüpfungspunkt gibt, um ins Gespräch miteinander zu kommen und auch den libanesischen Kräften vor Ort eine Unterstützungsmöglichkeit zu geben, die sie sonst nicht haben.

Fischer (AA)

Ich würde vielleicht gerne noch etwas zu der Konsularseite ergänzen. Wir haben seit Oktober 2023 eine Reisewarnung und eine Ausreiseaufforderung für Libanon. Ich appelliere hier an alle Deutschen, die sich jetzt noch im Libanon aufhalten, die derzeit noch bestehenden Möglichkeiten zur Ausreise aus dem Libanon zu nutzen und dies jetzt dringlich auch zu tun.

Frage

Ein anderer Aspekt in Sachen Nahost ist jetzt die Drohung von Herrn Erdoğan gewesen, sich in Israel militärisch einzumischen. Er sagte in Bezug auf Israel: So wie wir in Bergkarabach reingegangen sind, so wie wir in Libyen reingegangen sind, werden wir mit ihnen dasselbe tun. Wie bewertet die Bundesregierung diese Drohung des NATO-Partners?

SRS’in Hoffmann

Wir haben die natürlich zur Kenntnis genommen, und ich bitte um Verständnis, ist, dass ich die hier nicht näher kommentieren werde. Klar ist aber, dass es an allen Akteuren ist, den Konflikt nicht weiter anzuheizen, sondern auf Deeskalation hinzuwirken.

Zusatzfrage

Der israelische Außenminister wiederum hat Herrn Erdoğan mit dem ehemaligen irakischen Diktator Hussein verglichen. Hilft das bei der Deeskalation?

SRS’in Hoffmann

Auch in dem Fall werde ich das nicht näher kommentieren.

Frage

Herr Fischer, Sie haben gerade alle Deutschen aufgefordert, das Land zu verlassen. Nun haben ja mehrere europäische Fluglinien ihre Flüge in den Libanon gestrichen. Wie sollen die Deutschen also aus dem Land herauskommen? Gibt es Pläne für Evakuierungen von Deutschen aus dem Libanon?

Fischer (AA)

Es gibt trotz der Aussetzung von Flügen durch die Lufthansa-Gruppe weiterhin noch kommerziellen Flugverkehr aus Libanon in Richtung Europa und die Türkei. Wir rufen alle dazu auf, diese Möglichkeiten jetzt noch zu nutzen.

Vielleicht auch noch einmal zur allgemeinen Lage: Wie der Kollege Collatz schon sagte, sind wir seit dem 7. Oktober im ständigen Austausch mit anderen Ressorts und unseren Partnern. Der Krisenstab für die Region, aber auch im Speziellen zu Libanon, tagt seitdem sehr regelmäßig in sehr kleinen Abständen. Um Ihnen nur einen Einblick zu geben, wie besorgt wir sind: Der Krisenstab ist am Freitag zusammengetreten und wird auch heute wieder zusammentreten. Insofern machen wir uns sehr große Sorgen um die Lage der Deutschen vor Ort und bereiten vor, was vorzubereiten ist.

Einige von Ihnen erinnern sich vielleicht noch an die Evakuierungsaktionen im Libanonkrieg 2006. Die waren damals schon herausfordernd. Ich habe das damals in der Türkei mitbekommen: Da haben wir dann noch versucht, Schiffe zu chartern, um Deutsche über den Hafen Beirut dann in die Türkei nach Mersin und an andere Orte zu bringen. Wie Sie alle wissen, ist es jetzt aber so, dass der Hafen in Beirut nicht mehr operabel ist. Es ist auch so, dass das libanesische Hinterland, Syrien, nicht mehr bzw. zumindest augenscheinlich nicht mehr für Evakuierungsmaßnahmen zur Verfügung steht. Das ist auch eine andere Lage als 2006. Wir erinnern uns auch daran, dass 2006 als allererstes der Flughafen Beirut ausgeschaltet worden ist. Insofern sind jegliche Operationen, die zu einer Evakuierung notwendig werden sollten, viel, viel komplexer und schwieriger als das 2006 der Fall war ‑ und 2006 war es schon wirklich schwierig.

Insofern geschehen die Aufforderungen, die wir in regelmäßigen Abständen über soziale Medien, aber auch von hier aus oder in Sprecher- oder Ministerinnenstatements geäußert haben und mit denen wir Deutsche bitten und dazu auffordern, aus dem Libanon auszureisen, solange noch Zeit ist, nicht aus Jux und Tollerei, sondern sind einfach der wirklich schwierigen Lage geschuldet, wenn es doch zu einem regionalen Flächenbrand zu einer Eskalation der Lage vor Ort kommen sollte.

Frage

Herr Fischer, wie viele deutsche Staatsbürger halten sich noch im Libanon auf?

Fischer (AA)

Auf unserer Krisenvorsorgeliste ELEFAND geben rund 1300 Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit an, dass sie sich derzeit im Libanon aufhalten. Auch hier möchte ich noch einmal sagen, dass wir allen Deutschen, die sich derzeit im Libanon aufhalten und nicht auf der Stelle ausreisen, dringend empfehlen und sie bitten, sich auf jeden Fall in diese ELEFAND-Krisenliste einzutragen, denn nur so erreichen sie die Landsleutebriefe unseres Botschafters vor Ort, und nur so erreichen sie auch Hinweise auf weitere Maßnahmen, wo sie denn notwendig sind.

Frage

Herr Collatz, es gab ja einmal einen UNIFIL-Einsatz vor der libanesischen Küste, an dem auch die Bundesmarine beteiligt war. Dieser Einsatz hatte unter anderem den Zweck, den Waffenimport in den Libanon zu verhindern oder zu minimieren. Wenn ich jetzt heute Morgen im Deutschlandfunk die Zahl eines Korrespondenten höre, dass die Hisbollah über mehr als 100 000 Raketen verfüge, mit denen sie Israel angreifen könne, dann frage ich mich, wie Sie auf diesen Einsatz gucken. War das Symbolpolitik? Hätte man mehr tun müssen?

Collatz (BMVg)

Der UNIFIL-Einsatz ist ja größer als der deutsche Beitrag dazu. Er findet auch gegenwärtig noch statt. Die Zahlen kennen Sie, und die können Sie auch tagesaktuell abgreifen. Ich glaube, wir haben zwischen 40 und 50 Menschen im Hauptquartier. Darüber hinaus ist im Moment die Korvette „Ludwigshafen am Rhein“ vor Ort auf Zypern oder eben im Seeverkehr.

UNIFIL insgesamt hat es sich tatsächlich zum Ziel gesetzt, den Waffenschmuggel nach Libanon einzudämmen. Unser Anteil, der deutsche Anteil, ist eben der vom Seewege her, und es besteht natürlich weiterhin der Bedarf, diese Kontrollen zu unternehmen.

Die zweite Hauptaufgabe, die die deutschen Kräfte vor Ort haben, ist es, dazu beizutragen, dass sich die libanesischen Kräfte selbst befähigen, diese Kontrollen vorzunehmen. Das ist eben ein ganz entscheidender und wichtiger Punkt. Das wird unter den Bedingungen, die jetzt im Lande herrschen und die auch für die Streitkräfte herrschen, natürlich zunehmend schwierig. Dennoch wollen wir alles tun, um dieses Ziel weiter zu verfolgen, auch wenn die Bedingungen jeden Tag schwieriger werden.

Frage

An das BMWK zum Thema Wärmepumpen: Der Absatz ist im ersten Halbjahr um mehr als 50 Prozent eingebrochen. Was sagt Ihr Ministerium dazu?

Spoo (BMWK)

Zunächst einmal kenne ich die Grundlage, auf der Sie diese Zahl genannt haben, nicht genau; von daher kann ich das nicht bewerten. Grundsätzlich können wir nicht spekulieren, wie viele Anträge künftig gestellt werden. Fest steht aber, dass die Zahl der Anträge, die bei der KfW für Heizungstausch gestellt werden, steigt. Zum Teil sind das bis zu 5000 Anträge in einer Woche. Zum Stand 22. Mai waren es 62 000 Anträge, die seit März gestellt wurden und fast vollständig sofort bewilligt wurden.

Zusatzfrage

Die Quelle war der Bundesverband der Heizungsindustrie. ‑ Ich hätte noch eine kurze Nachfrage: Der Verband fordert Planungssicherheit. Inwieweit ist sichergestellt, dass die staatliche Förderung für den Heizungsaustausch im kommenden Jahr auf dem Niveau dieses Jahres fortgeführt wird?

Spoo (BMWK)

Wir gehen zum jetzigen Stand davon aus, dass sie so fortgeführt wird. Das ist natürlich alles unter Vorbehalt des Haushalts zu sehen.

Frage

Frau Spoo, halten Sie die Zahlen aus der Heizungsbranche für nicht seriös?

Spoo (BMWK)

Wie gesagt, die Zahlen kommentiere ich an dieser Stelle nicht, von daher habe ich keine Einschätzung dazu.

Zusatzfrage

Na ja, das ist halt ein anderes Framing als das, was Sie machen. Sie beziehen sich auf die Anträge, die Branche bezieht sich auf die tatsächlichen Bestellungen, und wenn man dem glauben darf, brechen die ja tatsächlich ein. Warum wollen Sie dazu nichts sagen? Es ist Ihren Plänen ja inhärent, dass der Absatz steigt und nicht fällt ‑ und er bricht ein.

Spoo (BMWK)

Ich kann nur wiederholen, dass mir diese Zahlen jetzt so nicht vorliegen und ich sie auch nicht analysiert habe. Insofern kann ich diese Zahlen auch nicht kommentieren.

Zu den Anträgen habe ich mich geäußert, und dem Gesagten habe ich nichts hinzuzufügen.

Frage

Frau Spoo, das ist jetzt natürlich ein bisschen arg wenig. Es gab ja ein festgelegtes Ziel, wie viele Wärmepumpen man gerne pro Jahr verbaut haben möchte bzw. auf dem Markt haben möchte. Nach wie vor dominiert laut den Zahlen des Bundesverbandes der Heizungsindustrie bei weitem Gas als neu installierter bzw. als verkaufter Wärmeerzeuger. Das ist doch für Sie politisch durchaus etwas, womit Sie umgehen müssen?

Spoo (BMWK)

Nach vielen Gesprächen des BMWK mit Vertretern der Industrie, des Handwerks, der Gewerkschaften, der Forschung sowie der Energie- und Immobilienwirtschaft ist es so, dass wir weiterhin die Notwendigkeit und auch die Bedeutsamkeit sehen, den Wärmepumpenhochlauf hier stark zu beschleunigen. Das bestreitet an der Stelle ja auch keiner.

Grundsätzlich ist es eben so, dass wir dieses Verfahren jetzt deutlich beschleunigt haben und dass die Bearbeitung der Heizungsförderanträge durch die KfW sehr viel schneller erfolgt, was an dieser Stelle eine deutlich höhere Planungssicherheit schafft. Das kann ich Ihnen an dieser Stelle dazu sagen.

Zusatzfrage

Aber Sie reden weiter von einem Hochlauf? Im Schnitt sind in den vergangenen Monaten, soweit die Zahlen bereits vorliegen, etwa 15 000 Wärmepumpen pro Monat verkauft bzw. installiert worden. Das ist ja bei Weitem nicht das, wo Sie hinwollen. Wo ist denn da der Hochlauf?

Spoo (BMWK)

An diesem arbeiten wir ja, auch punktuell beispielsweise durch unsere Informationskampagnen, die im Radio oder eben auch auf der Seite der Energiewechselkampagne laufen, um genau diesen Energiewechsel auch zusätzlich zu den jetzt vereinfachten Maßnahmen zu beschleunigen.

Frage

An Frau Hoffmann: Es gibt jetzt auch in der SPD, in der Kanzlerpartei, eine zunehmende Debatte um die geplante Stationierung weitreichender Raketensysteme aus den USA. Ist seitens der Bundesregierung in irgendeiner Weise geplant, das Parlament damit zu befassen?

SRS’in Hoffmann

Der Bundeskanzler hat sich hier in der vergangenen Woche in seiner Sommerpressekonferenz ziemlich detailliert dazu eingelassen und auch noch einmal begründet, warum er und warum die Bundesregierung mit der US-Regierung diese Stationierung vereinbart hat, und er ist dabei auch schon auf die Diskussion in seiner Partei eingegangen.

Was die Beteiligung des Parlaments angeht, bin ich tatsächlich in diesem Moment überfragt. Das müsste ich nachreichen. Ich gehe aber zunächst einmal nicht davon aus.

Zusatzfrage

Also auch keine ‑ ‑ ‑

SRS’in Hoffmann

Sie fragen ja nach einer Entscheidung?

Zusatzfrage

Ja, genau, ob dazu in irgendeiner Weise eine entsprechende Parlamentsüberpassung geplant ist.

SRS’in Hoffmann

Das kläre ich.

Frage

An das Bundesinnenministerium: Herr Funke, morgen entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Wahlrechtsreform. Hat sich das Ministerium darauf vorbereitet, dass dann möglicherweise in sehr kurzer Zeit Änderungen auf den Weg gebracht werden müssen?

Funke (BMI)

Herr Kollege, Sie wissen, dass das Wahlrecht in geübter Staatspraxis nicht vom BMI oder von der Bundesregierung in das Parlament gebracht wird, sondern dass das aus der Mitte des Bundestags erfolgt. Das wäre, je nachdem, was das Bundesverfassungsgericht morgen entscheidet, dann wieder so zu tun. Ich gebe Ihnen aber recht: Mit Blick auf den Wahltermin, der voraussichtlich auf den 28. September des nächsten Jahres fällt, wäre die Zeit dann knapp. Erst einmal müssen wir aber abwarten, was das Bundesverfassungsgericht morgen tatsächlich entscheidet, und dann heißt es, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Zusatzfrage

Wäre das Ministerium dann in der Lage und möglicherweise auch vorbereitet, sehr kurzfristig Hilfestellungen zu geben?

Funke (BMI)

Wir sind selbstverständlich immer bereit, in einem solchen Verfahren Hilfestellungen zu leisten. Das würden wir dann auch in einem solchen Fall tun, sollte es dazu Anlass geben und sollten die Koalitionsfraktionen uns auch darum bitten ‑ das ist natürlich eine Voraussetzung.

Frage

Herr Funke, ich vermute, Sie sind der richtige Ansprechpartner: Aus Frankreich werden jetzt Sabotageakte an Internetkabeln im Zuge von Olympia gemeldet.

Zum einen wollte ich gerne nachfragen: Gibt es inzwischen einen Termin, wann es mit dem wunderbaren KRITIS-Dachgesetz für den physischen Schutz konkreter werden soll? Wir hatten ja in der vergangenen Woche noch darüber gesprochen, aber es scheint ja zu pressieren.

Zweite Frage: Gibt es irgendwelche Unterstützungsleistungen seitens der Bundesrepublik für die französischen Kollegen angesichts der Vielzahl von Ereignissen, die dort jetzt stattfinden? Es wäre ja vermutlich auch Ihr Haus, das das dann koordinieren würde.

Funke (BMI)

Dann fange ich mit dem Letzten an. Zur Unterstützung der Sicherheitsbehörden in Frankreich hat sich die Ministerin auch am Freitag zu Beginn der Olympischen Spiele geäußert. Unabhängig von den Olympischen Spielen sind die Sicherheitsbehörden Deutschlands und Frankreichs stets in einem engen Austausch. Jetzt explizit auf die Olympischen Spiele bezogen: Wir unterstützen mit circa 200 Bundespolizisten und circa 100 Landespolizisten konkret vor Ort.

Was die von Ihnen angesprochenen möglichen Sabotageakte auf Glasfasernetze angeht, liegen mir keine eigenen Erkenntnisse vor. Ich habe das selbst auch den Agenturen entnommen. Das bleibt sozusagen den Ermittlungsarbeiten der französischen Seite abzuwarten.

Zum KRITIS-Dachgesetz kann ich im Vergleich zu Freitag nicht viel mehr sagen, außer dass derzeit parallel Abstimmungen mit den Ressorts, den Ländern und den Verbänden stattfinden und wir eine zeitnahe Kabinettsbefassung anstreben. Aber ein konkretes Datum kann ich Ihnen nicht nennen.

Zusatzfrage

Herr Funke, das heißt, es gibt jetzt keine spezifische Unterstützung für den Bereich KRITIS-Schutz?

Funke (BMI)

Wo die 300 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingesetzt werden, kann ich Ihnen nicht sagen. Das unterliegt auch einer gewissen Einsatztaktik, die vor allem den Franzosen obliegt.

Wie gesagt, die Sicherheitsbehörden ‑ sei es zum Beispiel im Cyberraum des BSI oder dergleichen ‑ stehen mit ihren Pendants gegenüber. Aber ganz konkret kann ich das hier nicht bestätigen, aber auch nicht dementieren.

Frage

Die Frage geht ans Auswärtige Amt zu den Wahlen in Venezuela. Die Wahlkommission hat, obwohl erst, glaube ich, 80 Prozent der Wahllokale ausgezählt wurden, erklärt, Maduro liege uneinholbar vorn. Er habe die Wahl gewonnen. Wie bewertet das Auswärtige Amt den Ablauf der Wahlen in Venezuela und die Belastbarkeit dieser Verkündung?

Fischer (AA)

Lassen Sie es mich so sagen, Herr Kollege. Wir sind sehr beunruhigt über Berichte, nach denen Anhängerinnen und Anhängern der Opposition das ihnen laut venezolanischem Gesetz zustehende Recht verweigert wurde, an der Stimmauszählung teilzunehmen, und ihnen auch der Zugang zu Wahlprotokollen verwehrt wurde. Wir rufen die venezolanischen Behörden deswegen dazu auf, die Wahlergebnisse detailliert und transparent, das heißt auch aufgeschlüsselt nach einzelnen Wahllokalen, zu veröffentlichen und der Opposition vollen Zugang zu diesen Wahlunterlagen zu geben.

Lassen Sie mich das auch noch hinzufügen: Wir haben Berichte mit Sorge zur Kenntnis genommen, dass es vereinzelt im Umfeld der Wahlen zu Gewaltanwendungen gekommen ist, und rufen zum Verzicht von Gewalt auf.

Zusatzfrage

Erwägt die Bundesregierung oder das Auswärtige Amt, eine Ernennung von Maduro zum Wahlsieger nicht anzuerkennen?

Fischer (AA)

Wie Sie wissen, erkennen wir Staaten und nicht Regierungen an. Aber momentan geht es doch darum, dass die Stimmauszählung transparent und die Wahlergebnisse detailliert ausgewertet werden können, auch durch die Opposition, um festzustellen, wer der wirkliche Wahlgewinner ist.

Frage

Eine Frage aus dem Bereich der Kulturstaatsministerin, und zwar zu dem neuen Gedenkstättenkonzept. Da gab es zuletzt die Meldung, dass die Erinnerungsfelder aufgeteilt werden sollen. Also Nationalsozialismus und SED-Unrecht sollen von den Gedenkstättenleitern und dem Bundestag weiterberaten werden, und andere Themen wie zum Beispiel Kolonialismus und Einwanderungsgesellschaft von anderen Experten. Zum einen: Warum ist diese Aufspaltung vorgesehen, und mit wem, also mit welchen Experten, soll weiter beraten werden? Werden dann diese anderen Themenfelder nicht Teil des Gedenkstättenkonzepts sein?

SRS’in Hoffmann

Das müsste ich Ihnen nachreichen. Das machen wir.

Frage

An das BMI: Der für die Bundespolizei zuständige Vorsitzende der Polizeigewerkschaft Roßkopf hat sich gegen eine Fortführung der stationären Grenzkontrollen über Olympia hinaus ausgesprochen und wünscht sich auf der anderen Seite mobile, flexible und intelligente Grenzkontrollen, die lageangepasst und flexibel aufgestellt werden können.

Dazu habe ich zwei Fragen: Erstens. Sind solche mobilen Kontrollen bereits bei den Polizeien des Bundes vorhanden? Und zweitens. Sind solche mobilen Kontrollstellen, die dann quasi nach dem Ende der eigentlich temporären Binnengrenzkontrollen aufgestellt würden, aus Ihrer Sicht mit dem Schengener Kodex vereinbar?

Funke (BMI)

Wir kommentieren hier für gewöhnlich keine Äußerung aus dem politischen Raum, aber auch keine gewerkschaftlichen Forderungen. Was sich die GdP bei den von Ihnen beschriebenen Kontrollen konkret vorstellt, müssten Sie die GdP fragen.

Zu den Binnengrenzkontrollen im Allgemeinen haben wir am Freitag hier Stellung genommen. Ich kann das gern wiederholen: Wir haben entlang der Schleusungsrouten Binnengrenzkontrollen bis Mitte November, respektive Mitte Dezember, angeordnet. Über eine etwaige Fortführung muss zu gegebener Zeit entschieden werden. Das kann seriös nicht jetzt erfolgen. Das ist das Eine.

Das Andere ist: Im Zuge der Sicherheitserfordernisse rund um die Olympischen Spiele haben wir in enger Abstimmung mit unseren französischen Partnerinnen und Partnern Binnengrenzkontrollen an der land- und luftseitigen Grenze zu Frankreich, derzeit bis zum 30. September, angeordnet. Auch darüber ist zu gegebener Zeit zu befinden.

Im Übrigen ‑ und das ist das, was die Bundespolizei seit jeher macht und was schengenrechtlich ein explizit vorgesehenes Mittel ist ‑ führen wir bzw. die Bundespolizei an den Binnengrenzen, an denen wir keine Grenzkontrollen angeordnet haben, Schleierfahndungsmaßnahmen durch. Das sind explizit vorgesehene grenzpolizeiliche Maßnahmen, die auch mit Stichprobenkontrollen einhergehen. Das ist völlig üblich bei der Grenzpolizei.

Zusatzfrage

Ich hatte Sie nicht darum gebeten, zu dieser Forderung Stellung zu nehmen, sondern explizit gefragt, ob es diese mobilen Grenzkontrollen schon gibt. Entnehme ich jetzt richtig Ihrer Antwort, das sind die mobilen Grenzkontrollen?

Funke (BMI)

Das ist das, was ich darunter verstehe, und das ist das, was die Bundespolizei typischerweise und in eingeübter Praxis vornimmt.

Frage

Eine Frage an Frau Hoffmann und Herrn Fischer. Es gab am Wochenende eine Aussage von Putin, dass eine Stationierung der Langstreckenwaffen in Deutschland zu einer Neuauflage des Kalten Kriegs führen könnte. Wie wird das in der Bundesregierung eingeschätzt?

SRS’in Hoffmann

Das nehmen wir zur Kenntnis. Wir haben ja sehr ausführlich begründet, warum diese Waffen stationiert werden müssen, nämlich weil Russland das strategische Gleichgewicht in Europa verändert hat und Europa und Deutschland mit Marschflugkörpern bedroht. Wir müssen diese Abschreckung herstellen. Deshalb ist die Entscheidung so gefallen. Es geht in diesem Fall einzig und allein um Abschreckung.

Wenn die Grundlage dafür da wäre, wären wir natürlich an einer Wiederaufnahme von Rüstungskontrolle interessiert. Das hat der Bundeskanzler ja auch gesagt.

Fischer (AA)

Vielleicht noch einmal von meiner Seite: Putin beschreibt ja nur, was er eh schon kann. Ich meine, sein Regime rüstet seit Jahren nuklear auf, hat den INF-Vertrag gebrochen und führt einen Angriffskrieg in Europa. Darauf müssen wir für unser aller Sicherheit in Europa reagieren.

Um das klar zu sagen: Wir lassen uns von solchen Äußerungen nicht einschüchtern. Diese Art von laut INF-Vertrag verbotenen Raketen ist ja schon längst entwickelt und auch stationiert worden. Insofern hat Russland den INF-Vertrag gebrochen. Das, was wir jetzt planen, ist die Reaktion darauf ‑ zur Abschreckung, damit diese Waffen nicht gegen Deutschland oder andere Ziele eingesetzt werden.

Frage

Herr Fischer, ich möchte noch einmal auf die Wahlen in Venezuela zurückkommen. Sie meinten gerade, wir erkennen nur Staaten und keine Regierungen an. Da bin ich jetzt bei Venezuela stutzig geworden. Genau das hat die Bundesregierung ja getan. Sie waren ja damals schon Teil des Auswärtigen Amtes, als Guaidó als Oppositionschef und Parlamentspräsident, als Interimspräsident Venezuelas, anerkannt wurde. Erinnern Sie sich daran nicht mehr?

Fischer (AA)

Netter Versuch, aber ich habe damals nicht für das Auswärtige Amt gesprochen. Im Übrigen war das eine Vorgängerregierung.

Zusatzfrage

Gut. Aber Sie haben ‑ ‑ ‑

Fischer (AA)

Diese Regierung erkennt Staaten an und keine Regierungen.

Zusatzfrage

Das heißt, das war ein Fehler der vorherigen Bundesregierung?

Fischer (AA)

Das mögen Sie jetzt interpretieren, wie Sie wollen.

Zusatzfrage

Ich frage Sie ja.

Fischer (AA)

Das überlasse ich Ihrer Interpretation. Ich sage nur, die Praxis dieser Regierung ist, dass wir als Bundesrepublik Deutschland Staaten anerkennen und keine Regierungen.