Im Wortlaut
Themen: Termine des Bundeskanzlers (Empfang des Präsidenten der Demokratischen Republik Timor-Leste, Empfang des Präsidenten der Region Kurdistan-Irak, Empfang der Betriebsratsvorsitzenden der DAX-40-Unternehmen, Kabinettssitzung, Empfang des Ministerpräsidenten von Nordmazedonien, Europäischer Rat in Brüssel), Reise der Bundesaußenministerin nach Südafrika, Tag des Bevölkerungsschutzes in Potsdam, Debatte um eine Verlängerung der Amtszeit von Nato-Generalsekretär Stoltenberg, Landratswahl in Sonneberg, Umfragehoch der AfD, Klima- und Transformationsfonds, Verkauf von Teilen des Unternehmens Viessmann an Carrier Global, israelischer Drohnenangriff im Westjordanland, geplante Kindergrundsicherung, Investitionsgarantien des Bundes, Gentechnik, deutsch-chinesische Regierungskonsultationen
36 Min. Lesedauer
- Mitschrift Pressekonferenz
- Freitag, 23. Juni 2023
Sprecher: SRS’in Hoffmann, Wagner (AA), Kall (BMI), Einhorn (BMWK), Kalwey (BMF), Schäfer (BMFSFJ), Wagemann (BMBF), Moewius (BMEL)
Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’in Hoffmann sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
SRS’in Hoffmann: Guten Tag! Wir beginnen mit den Terminen. Am kommenden Montag, dem 26. Juni, wird der Bundeskanzler den Staatspräsidenten der Demokratischen Republik Timor-Leste, Herrn José Ramos-Horta, um 14.15 Uhr im Bundeskanzleramt empfangen. Nach der Begrüßung ist ein Arbeitsgespräch geplant.
Danach, gegen 16 Uhr, empfängt der Bundeskanzler den Präsidenten der Region Kurdistan-Irak, Nêçîrvan Barzanî, ebenfalls im Bundeskanzleramt. In dem Gespräch dürften regionale und internationale Themen im Mittelpunkt stehen.
Am Abend empfängt der Bundeskanzler die Betriebsratsvorsitzenden der „DAX 40“, der 40 größten an der Frankfurter Börse notierten deutschen Unternehmen, zu einem Arbeitsessen. Das Treffen im Kanzleramt beginnt um 19 Uhr. Themen werden insbesondere die deutsche und europäische Industriepolitik sowie die Fachkräftesicherung sein. Der Termin ist nicht presseöffentlich.
Am Mittwoch um 11 Uhr tagt wie üblich das Kabinett unter Leitung des Bundeskanzlers.
Am Abend, um 19 Uhr, wird der Bundeskanzler den Ministerpräsidenten von Nordmazedonien, Dimitar Kovačevski, mit militärischen Ehren im Bundeskanzleramt begrüßen. Bei ihrem Gespräch im Rahmen eines Abendessens dürften die bilateralen Beziehungen, die engen Wirtschaftsbeziehungen sowie die EU-Perspektive Nordmazedoniens im Mittelpunkt stehen. Nach dem Gespräch ist für 19.30 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz geplant. Die Gespräche werden dann beim Abendessen fortgesetzt.
Der Bundeskanzler wird dann am kommenden Donnerstag und Freitag - das sind der 29. und der 30. Juni - am Europäischen Rat in Brüssel teilnehmen. Vor dem eigentlichen Beginn des Europäischen Rates wird es ein Mittagessen mit Nato-Generalsekretär Stoltenberg geben. Danach werden die Staats- und Regierungschefs am Donnerstagnachmittag wie üblich zunächst mit der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, zusammentreffen. Thematisch werden sich die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs insbesondere mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, mit Wirtschaftsfragen, mit Sicherheit und Verteidigung, Migration und Außenbeziehungen beschäftigen. Bei den Außenbeziehungen wird es unter anderem um die Beziehungen zwischen der EU und China und die Lage in Tunesien gehen. Im Anschluss an den Europäischen Rat ist wie üblich eine Pressekonferenz geplant, das heißt für Freitag, den 30. Juni, ab ca. 14 Uhr.
Wie Sie es kennen, wird es im Vorfeld des Europäischen Rates wieder ein Pressebriefing „unter zwei“ geben. Es findet am Mittwoch, den 28. Juni, um 14.15 Uhr hier in der BPK statt. - Damit bin ich am Ende angelangt und danke.
Wagner: Ich darf Ihnen eine Reise der Außenministerin nach Südafrika ankündigen.
Außenministerin Baerbock wird am Sonntagnachmittag, 25. Juni, nach Südafrika reisen. In Kapstadt wird Außenministerin Baerbock am Montag Termine mit der Zivilgesellschaft zu den Themen der Aufarbeitung der Apartheid und der Situation der LGBTIQ-Community in Afrika wahrnehmen. Sie wird dort außerdem die University of the Western Cape besuchen und sich dort mit Studentinnen und Studenten austauschen. Ein weiterer Termin in Kapstadt wird ein Firmenbesuch sein. Die Firma ist Teil des von Deutschland geförderten Impfstoffhubs der Weltgesundheitsorganisation, mit dem der Ausbau der Produktion von Impfstoffen auf dem afrikanischen Kontinent gefördert werden soll.
Am Dienstag wird Außenministerin Baerbock dann in Pretoria sein und dort gemeinsam mit ihrer südafrikanischen Amtskollegin der deutsche-südafrikanischen Binationalen Kommission vorsitzen. Diese Kommission tagt in der Regel alle zwei Jahre und ist Ausdruck der besonders engen Partnerschaft zwischen Deutschland und Südafrika. Es wird bei den bilateralen Gesprächen auch um die konkrete Zusammenarbeit bei Themen wie dem grünen Wasserstoff und der dualen Ausbildung von Fachkräften gehen. Nach der Sitzung der Kommission wird es am Dienstag dann um 12 Uhr deutscher Zeit eine gemeinsame Pressekonferenz geben.
Im Anschluss wird Außenministerin Baerbock die deutsche Schule in Pretoria sowie eine Vanadiummine in der Region North West besuchen. Für alle, die genau wie ich nicht wissen, was Vanadium ist: Das ist ein essenzieller Bestandteil für die Herstellung nachhaltiger Batterien. Mit Südafrika unterhalten wir ja eine Partnerschaft für eine gerechte Energiewende.
Kall: Wir machen ja hier nur Ankündigungen, wenn es wirklich etwas Besonderes und Schönes gibt. Morgen findet nämlich in Potsdam zum allerersten Mal der Tag des Bevölkerungsschutzes statt. Der ist Teil des Neustarts im Bevölkerungsschutz, den die Bundesinnenministerin gemeinsam mit den Ländern im letzten Jahr eingeleitet hat. Sie wissen, dass beispielsweise das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Bevölkerungsschutz beim BBK in Bonn gegründet worden ist, bei dem jetzt alle Fäden in Krisen- und Katastrophenlagen zusammenlaufen, vor allen Dingen auch für die Vorsorge. Dazu gehört eben auch, ein neues Bewusstsein für Bevölkerungsschutz in der Bevölkerung zu schaffen, vor allen Dingen für die Schutzmaßnahmen des Staates, aber auch für die Krisenvorsorge, die jeder selbst treffen kann, um sich, seine Familie, seine Nachbarn in Krisenlagen besser zu schützen. Die sind ja sehr vielfältig, von der Pandemie über Extremwetter, Hochwasser, die Waldbrände, die wir jetzt erleben, und andere Krisensituationen. Um all das geht es morgen in Potsdam in der gesamten Innenstadt. Das Land Brandenburg, der Bund, das BMI und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, das BBK, laden gemeinsam ein. Die Bundesinnenministerin wird morgen früh ab 10 Uhr unter anderem mit dem brandenburgischen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke einen Rundgang in der Stadt machen und sich dabei natürlich auch äußern. Alle Bürgerinnen und Bürger sind sehr herzlich eingeladen, mit Helferinnen und Helfern und Rettern zu sprechen, zum Beispiel über Wasserrettung, über Höhenrettung und alles, was man sich dort anschauen und erleben kann. Um 13 Uhr wird es in Potsdam eine stadtweite Probewarnung geben, ähnlich wie am Warntag, der ja auch jährlich stattfindet.
Frage: Frau Hoffmann, werden (beim Empfang der Präsidenten von Timor-Leste und der Region Kurdistan-Irak) Pressekonferenzen stattfinden? Wenn keine stattfinden, warum nicht?
SRS’in Hoffmann: In keinem der beiden Fälle ist eine Pressebegegnung geplant. Eine Begründung kann ich dafür nicht geben. Das ist nicht vorgesehen.
Zusatzfrage: Ist es ein Wunsch der Gäste, dass keine Pressekonferenz stattfindet - Sie wissen, warum ich frage, nämlich weil wir gerade die Debatte mit den Chinesen hatten -, oder wer entscheidet das?
SRS’in Hoffmann: Dazu kann ich nichts sagen. Aber allgemein kann ich sagen, dass das sehr häufig vorkommt. Wir haben ja in den vergangenen Wochen und Monaten schon immer wieder Besuche gehabt, bei denen keine Pressebegegnung stattgefunden hat. Das ist durchaus nicht unüblich.
Frage: Präsident Barzanî wird am Montag, wie Sie sagten, um 16 Uhr den Bundeskanzler treffen. Gibt es eine Pressekonferenz, und was wird da genau besprochen?
Wie sieht die deutsche Hilfe für die Peschmerga aus? Das würde ich gerne wissen.
Hat sich das Siemens-Irak-Abkommen in der Praxis weiterentwickelt? Das sind wichtige Fragen für mich.
SRS’in Hoffmann: Eine Pressebegegnung ist nicht vorgesehen, und zu den beiden anderen Fragen müsste ich etwas nachreichen, es sei denn, das Auswärtige Amt kann aushelfen. – Das reichen wir Ihnen nach.
Frage: Sie hatten erwähnt, Frau Hoffmann, dass es in Brüssel ein vorgeschaltetes Essen mit dem Nato-Generalsekretär geben wird. Könnten Sie bitte noch einmal erläutern, was dafür die Beweggründe sind? Geht es dabei darum, ob Herr Stoltenberg noch eine verlängerte Amtszeit bekommen soll, oder was genau will man mit ihm besprechen?
SRS’in Hoffmann: Das kann ich jetzt leider im Voraus nicht sagen. Ich kann den Gesprächen nicht vorgreifen. Ich kann auch inhaltlich nichts Näheres dazu sagen. Ich würde davon ausgehen, dass es auch dabei um den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine gehen wird. Aber weiter kann ich darüber nicht spekulieren.
Frage: Auch wenn Sie den Themen nicht vorgreifen, wäre die Bundesregierung denn damit einverstanden oder würde sie es befürworten, wenn es eine verlängerte Amtszeit für Herrn Stoltenberg gäbe?
SRS’in Hoffmann: Auch darauf würde ich mich jetzt hier nicht einlassen wollen. Das sind ja Dinge, die in der Regel vertraulich miteinander besprochen werden, nicht öffentlich.
Ich kann mich zu der Frage von dem Kollegen vielleicht nur noch insoweit ein bisschen auf Mutmaßungen einlassen, als eben einer der Schwerpunkte des EU-Gipfels das Thema „Sicherheit und Verteidigung“ ist und man natürlich dabei auch auf den Nato-Gipfel in Vilnius Mitte Juli vorausblicken wird. Es wird im Rahmen des Gipfels eben auch eine Aussprache über die Zusammenarbeit zwischen der Nato und der EU geben. Das könnte dann natürlich auch in dem Gespräch mit Herrn Stoltenberg eine Rolle spielen.
Zusatzfrage: Natürlich kann man Gesprächen nicht vorgreifen, aber warum können Sie bei der politischen Sachlage, die wir haben - Angriffskrieg, Rolle der Nato -, denn nicht sagen, dass es mehr als unwahrscheinlich wäre, wenn dies bei dem Mittagessen, was ja ein informelles Treffen ist, nicht besprochen werden würde? Warum können Sie also nicht wenigstens das sagen? Ich meine, halten Sie alle Menschen, die das beobachten, für unfähig, so weit zu denken?
SRS’in Hoffmann: Überhaupt nicht! Ich merke ja, dass speziell Sie, aber auch viele andere, mit Sicherheit in der Lage sind, zu denken und vorauszudenken. Aber ich habe ja gesagt, was in etwa die Themen sein könnten, und möchte mich jetzt nicht hinsichtlich einer speziellen Frage darauf festlegen, dass das unbedingt ein Thema sein wird.
Frage: Am Montag wird es auch ein Treffen von Herrn Stoltenberg mit dem Verteidigungsminister geben, und in Litauen wird dann auch der Nato-Rat anwesend sein, der ja normalerweise in Brüssel tagt, also alle 31 Nato-Botschafter. Ist das etwas Besonderes, oder ist das business as usual, oder warum treffen sich jetzt alle auf einmal in Litauen?
SRS’in Hoffmann: In Litauen findet ja der Nato-Gipfel statt. Deshalb treffen sich dort alle. Ich bin nicht sicher, ob ich Ihre Frage richtig verstanden habe.
Zusatzfrage: Ich meine mit Blick auf den Nato-Rat an sich: Ist es üblich, dass, wenn der deutsche Verteidigungsminister nach Litauen reist, auf einmal der Nato-Rat dort aufschlägt, oder ist das etwas Besonderes?
SRS’in Hoffmann: Herr Wagner nickt!
Wagner: Es ist nicht unüblich, glaube ich, dass die Nato-Botschafterinnen und -Botschafter sich auch einmal an anderen Orten im Bündnisgebiet treffen. Das gibt es immer wieder einmal. Ich würde das jetzt einmal als besonderes Zeichen der Stärkung der Ostflanke und der Solidarität mit unseren Bündnispartnern im Baltikum werten.
Frage: Ich habe zwei Fragen, zum einen die Frage, ob Sie noch ein bisschen ausführen können, was genau das Ziel des Besuchs der Abbaustätte von Vanadium in Südafrika ist. Wird sich die Außenministerin zweitens auch gegenüber der südafrikanischen Außenministerin zu der Einladung von Wladimir Putin zu dem BRICS-Treffen im August verhalten, für das Südafrika dieses Jahr ja das Gastgeberland ist?
Wagner: Sehr gerne! Zu dem Termin in der Vanadium-Mine kann ich sagen: Ich habe ja schon gesagt, dass Vanadium ein essenzieller Bestandteil bei der Herstellung von nachhaltigen Batterien und damit sozusagen auch ein wichtiges Instrument bei der Transformation des zu mehr als 80 Prozent kohlebasierten Elektrizitätssektors in Südafrika ist. Der Abbau und die abschließende Weiterverarbeitung dieses Rohstoffs trägt in der traditionellen Kohleabbauregion, in der sich diese Mine befindet, dazu bei, dass die Energiewende in Südafrika sozial gerecht gestaltet wird und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Das ist sozusagen die Stoßrichtung dieses Termins.
Zu dem, was Sie da angesprochen haben: Da stellen sich ja sozusagen völkerrechtliche Fragen. Südafrika hat ja selbst auch schon unterstrichen, dass es Vertragsstaat des Römischen Statuts ist und sich diesbezüglich in interner Prüfung befindet. Aus unserer Sicht ist natürlich jeder Vertragsstaat des Römischen Statuts ganz umfassend zur Kooperation verpflichtet. Die Außenministerin hat sich dazu ja auch schon klar geäußert. Ich gehe davon aus, dass der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und seine globalen Auswirkungen, die ja die Länder in Afrika ganz besonders treffen, natürlich auch Gegenstand der Gespräche in Pretoria sein werden.
Frage: Herr Wagner, können Sie sagen, ob bei dem Besuch auch irgendeine Form von Unterzeichnung oder Absichtserklärung zur Lieferung von Palladium geplant ist?
Ergänzend frage ich das Wirtschaftsministerium, ob Südafrika eines der Länder ist, von denen man sich auch die Lieferung von kritischen Rohstoffen nach Deutschland erhofft.
Wagner: Zu Ihrer Frage: Ich weiß von Absichtserklärungen hinsichtlich der Themen „grüner Wasserstoff“ und „duale Ausbildung von Fachkräften“. Mir sind Absichtserklärungen in Bezug auf Vanadium jetzt nicht bekannt, aber vielleicht weiß tatsächlich das zuständige Fachressort mehr.
Einhorn: Konkret zu Palladium oder Erklärungen, die dort eventuell abgeschlossen werden, kann ich jetzt auch nichts sagen. Aber ich kann noch einmal darauf hinweisen, dass Minister Habeck ja auch im vergangenen Dezember in Südafrika und in Namibia war, und ein wichtiges Thema der Reise war natürlich auch die Transformation der Energiesysteme, die Transformation hin zur Klimaneutralität. Dabei sind Südafrika und damals eben auch Namibia wichtige Partner für uns, um auch in Zukunft weltweit mit den entsprechenden Rohstoffen handeln zu können, versorgt zu werden und natürlich auch Technologien auszutauschen. Insofern, ja, ist Südafrika dabei ein wichtiger wirtschaftlicher Partner, nicht nur im Bereich der Rohstoffe, aber auch im Bereich der Rohstoffe.
Zusatzfrage: Es wurde ja auch die Verarbeitung von Palladium erwähnt und dass das für Südafrika sehr wichtig sein könnte. Der Kanzler hat jetzt gerade in Paris erwähnt, dass man den Ländern generell bei der Rohstoffverarbeitung helfen möchte. Sie haben jetzt auch noch den Aufbau eines Impfstoff-Hubs erwähnt, der in Deutschland vereinbart wurde. Gibt es eigentlich seitens des Wirtschaftsministeriums Hilfen für diese Weiterverarbeitung von Rohstoffen vor Ort oder den Aufbau von Düngemittelfabriken oder Ähnliches?
Einhorn: Es gibt ja verschiedene Hilfen im Bereich der Außenwirtschaftsförderung. Was oder ob es da jetzt konkret an Projekten mit Südafrika gibt, müsste ich nachschauen und gegebenenfalls nachreichen. Aber es gibt die Möglichkeit, Projekte im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung zu fördern. Es ist richtig: Unser Ansinnen ist es, dass wir dort, wo wir jetzt auch weltweit eine engere Kooperation mit Ländern eingehen, um eben die Energietransformation voranzubringen, nicht nur nach Rohstoffen Ausschau halten, dass wir dort nicht nur zum Beispiel Wasserstoff herholen wollen, sondern dass es unser Anliegen ist, das immer auf Augenhöhe zu tun und auch vor Ort die Wirtschaft mitzunehmen und dafür Sorge zu tragen und darauf zu achten, dass auch die Wirtschaft vor Ort profitiert und auch in der Lieferkette und in der Wertschöpfung weiter profitiert, als das unter Umständen bisher der Fall war.
Wagner: Ich kann noch etwas ergänzen. Vielleicht haben wir uns falsch verstanden: Bei mir ging es um Vanadium. Ich könnte jetzt nicht den Unterschied zu Palladium erklären, aber ich weiß, dass wir eine Vanadium-Mine besuchen.
Einhorn: Ich glaube, ich habe auch Palladium gesagt.
Wagner: Das liegt ja auch semantisch irgendwie sehr nahe beieinander.
Frage: Ich möchte bei der politischen Chemie bleiben und doch noch einmal das Thema der Positionierung Südafrikas zum Angriffskrieg gegen die Ukraine ansprechen. Es ist ja deutlich geworden, dass in großen Teilen Afrikas und auch in Südafrika Putins Narrativ dann doch mehr Zustimmung als in anderen Teilen der Welt findet. Wie wird die Außenministerin versuchen, die südafrikanischen Gesprächspartner davon zu überzeugen, dass das Putinsche Narrativ eben keine Wiedergabe der Realität und plausiblen Nachvollziehbarkeit von Abläufen beinhaltet?
Wagner: Ich kann den Gesprächen jetzt natürlich nicht vorgreifen. Aber die Außenministerin hat ja immer wieder sehr stark den Punkt gesetzt, dass natürlich letztlich alle Staaten dieser Welt ein großes Interesse daran haben, dass wir die internationale regelbasierte Ordnung und Prinzipien wie die Unverletzlichkeit territorialer Souveränität einhalten - das ist ja auch ein Prinzip, das unsere Partner in anderen Teilen der Welt immer wieder als sehr wichtig hochhalten -, und dass wir natürlich ein Interesse daran haben, dass diese völkerrechtlichen Prinzipien gelten und dass die UN-Charta gilt. Ich nehme an, dass auf der Grundlage natürlich das Gespräch - - - Es ist auch nicht so, dass wir mit unseren Partnern in Südafrika jetzt sozusagen neu in den Dialog einsteigen, sondern das ist ja ein fortlaufender Dialog. Sie stand ja auch schon in der Vergangenheit mit ihrer südafrikanischen Amtskollegin in Kontakt. Insofern werden wir an diese Gespräche anknüpfen.
Zusatzfrage: Wird Deutschland versuchen, dass es eine Art gemeinsame Erklärung gibt, in der diese Position und vor allem die völkerrechtliche Position der Unantastbarkeit der territorialen Integrität gemeinsam verdeutlicht werden? Wenn es bei einem Dissens bleibt, wird die Außenministerin dann im Ergebnis der Reise diesen Dissens vor Ort auch öffentlich machen?
Wagner: Es ist keine schriftliche gemeinsame Erklärung geplant. Es wird ja aber eine gemeinsame Pressekonferenz geben, und ich gehe stark davon aus, dass auch dieses Thema dabei eine Rolle spielen wird. Darauf würde ich Sie jetzt verweisen.
Frage: Mich interessiert natürlich, was beim Gespräch des Bundeskanzlers mit dem Präsidenten der Regierung der Region Kurdistan-Irak auf der Tagesordnung steht. Ich bin Kurdin aus dem Irak. Das interessiert uns sehr.
Außerdem wurde jetzt das Massaker an Jesiden als Völkermord anerkannt. Die Bundesregierung hat das anerkannt. Ich würde gerne wissen, was die Bundesregierung jetzt weiter für die Jesiden tun will.
Die weiteren Fragen, die Sie per E-Mail schicken - - -
SRS’in Hoffmann: Ich hatte ja gesagt, dass es um regionale Themen gehen wird, aber auch um bilaterale Themen. Ich kann jetzt in Wahrheit wirklich nicht in die Details dessen gehen, worüber weiter gesprochen werden wird, aber das wird die Agenda sein.
Was die Jesiden angeht, setzt sich die Bundesregierung ja schon sehr lange für den Schutz und die Rechte der Jesiden ein, und das wird sicherlich auch weiterhin so der Fall sein.
Frage: Wie blickt der Bundeskanzler denn auf die Wahl in Sonneberg am Sonntag? Macht es ihm Sorge, dass dort eventuell ein AfD-Mann Landrat werden könnte?
Wie schaut die ganze Bundesregierung darauf, wenn das passieren sollte, und generell auf die hohen Umfragewerte der AfD? Wie müsste man da in Zukunft vielleicht Strategien ändern?
SRS’in Hoffmann: Der Bundeskanzler wird das nicht kommentieren, und ich kann mich hier jetzt auch nicht dazu äußern, was diese Wahl angeht.
Grundsätzlich haben wir uns ja in den vergangenen Wochen hier immer wieder zum Thema der Umfragen geäußert, und ich kann dem, dass wir da in letzter Zeit immer schon gesagt haben, eigentlich auch nicht wirklich etwas hinzufügen. Unser Ziel ist es, dass dieses Land gut regiert wird und die Menschen von der Politik überzeugt sind, die wir hier als Regierung in einer wirklich schwierigen Zeit - mit dem russischen Angriffskrieg, den wir hier in Europa erleben, mit vielen Veränderungen, die natürlich verständlicherweise Menschen auch verunsichern können - machen.
Aber wir haben Pläne dafür, was in dieser Situation für das Land getan werden kann, und wir setzen sie um. Wir haben speziell in den vergangenen Wochen eine Reihe von wichtigen Regierungsprojekten auf den Weg gebracht, angefangen bei der Nationalen Sicherheitsstrategie, über wirklich sehr viele Kabinettsbeschlüsse in Bezug auf die Transformation hin zu Klimaneutralität, das Heizungsgesetz, das Straßenverkehrsgesetz, das Klimaschutzgesetz usw., sehr viele Projekte. Das zeigt, dass diese Regierung handelt und funktioniert. Das ist das, was wir tatsächlich tun können und tun.
Zusatzfrage: Trotz dem ganzen Handeln scheint ein großer Teil der Bevölkerung das nicht anzuerkennen oder möchte trotzdem demokratiefeindliche Parteien unterstützen. Müsste es daher nicht vielleicht einen Strategiewechsel in der Bundesregierung geben, um diese Menschen abzuholen?
SRS’in Hoffmann: Ich kann dem, was ich gesagt habe, eigentlich nicht wirklich etwas hinzufügen. Das ist das, was wir tun.
Frage: Frau Hoffmann, der SPD-Vorsitzende hat heute in einem Interview gesagt: Natürlich hat der wochenlange Streit in der Ampel damit zu tun. Wir haben Unsicherheiten verstärkt. - Deswegen noch einmal die Frage, ob der Bundeskanzler zumindest eine Mitverantwortung der Bundesregierung für das Umfragehoch der AfD sieht?
SRS’in Hoffmann: Der Bundeskanzler hat sich dazu eingelassen, dass er selbst manchmal das Gefühl habe, dass es besser wäre, es würde weniger öffentlich gestritten und man würde sich ein bisschen rascher einigen. Aber so ist es eben in einer Koalitionsregierung. Man kommt von unterschiedlichen Positionen, und manchmal braucht es auch eine öffentliche Auseinandersetzung und ein bisschen Zeit, bis man zu Ergebnissen und Einigungen kommt.
Zusatzfrage: Würden Sie sagen, dass die Verabschiedung des GEG noch vor der Sommerpause auf jeden Fall notwendig ist, um dieses Umfragehoch zu beenden?
SRS’in Hoffmann: Ich will keinen direkten Zusammenhang herstellen. Aber Sie wissen, dass es ein wichtiges Ziel der Bundesregierung ist, dass das noch vor der Sommerpause klappt.
Frage: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Gibt es Berechnungen oder Abschätzungen, wie viel Geld in den nächsten Jahren oder auch jetzt schon dem KTF zufließt?
Hintergrund ist, dass auch die Subvention für Intel, und zwar der gesamte Betrag, daraus kommen soll und nicht aus dem Bundeshaushalt. Das heißt, dass eine gewisse Summe nötig ist. Später sollen zum Beispiel auch die Hilfen für Menschen, die ihre Heizung austauschen, daraus bezahlt werden. Dabei geht es ja um riesige Milliardensummen. Inwiefern wissen oder können Sie also abschätzen, was in den nächsten Jahren da hineinkommt?
Einhorn: Zu Zahlen kann ich jetzt nichts sagen. Ich müsste nachhorchen, ob wir Berechnungen darüber haben und eine Antwort gegebenenfalls nachreichen. Das hängt davon ab, wie sich der ETS entwickelt und wie viele Einnahmen darüber generiert werden. Aber klar ist: Die Projekte, die Sie genannt haben, Intel, die Förderung, die wir gern geben wollen, sofern die Europäische Kommission dem Vorhaben auch beihilferechtlich zustimmt, und auch die Förderung für den Heizungsumbau, folgen dem GEG, dem Gebäudeenergiegesetz. All diese Maßnahmen beschließt die Bundesregierung dann gemeinsam beziehungsweise hat sie schon beschlossen. Das Geld dafür wird bereitgestellt werden.
Frage: Würden Sie sagen, dass bezüglich der Mittel, die für den KTF erwartet werden, auch wenn man sie nicht genau beziffern kann, eine Überbuchung - so nenne ich es einmal - beziehungsweise in der Kalkulation mehr Ausgaben als erwartete Einnahmen durchaus akzeptabel wären?
Einhorn: Zu den ganzen Haushaltsfragen, auch zu den Fragen des KTF, sind wir aktuell in Gesprächen innerhalb der Bundesregierung. Auch wir können nur das Geld ausgeben, was am Ende da ist. Das gilt für die Bundesregierung wie auch für jeden Einzelnen. Insofern werden wir dafür sorgen, dass für die Projekte, die wir jetzt prioritär angehen wollen und die wir auch zusagen, das Geld da ist.
Zusatzfrage: Mir ging es um das Prinzip und nicht um konkrete Beträge. Planen Sie wirklich nur die Ausgaben, für die Sie auch Einnahmen geplant haben, oder planen Sie Ausgaben darüber hinaus im Wissen, dass möglicherweise wie im Bundeshaushalt nicht das komplette Geld abfließt?
Einhorn: Wie gesagt, ist das spekulativ. Auch der KTF wird aktuell noch beraten. Wir werden dort Ausgaben einplanen, die dann natürlich auch gedeckt werden können.
Zusatzfrage: Können Sie uns sagen, wann der Wirtschaftsplan für den KTF kommt?
Einhorn: Das kann ich aktuell nicht sagen. Auch das werde ich den Kollegen mitgeben und dazu eventuell etwas nachreichen.
Frage: Inwiefern gibt es Kriterien dafür, welche Dinge - das Ding heißt Klima- und Transformationsfonds - daraus bezahlt werden dürften? Gibt es ganz genaue Kriterien: „Das muss da an Klimaschutz, und das muss da an Transformation sein“? Man kann ja durchaus mit gewissem Recht fragen, warum Intel Subventionen daraus bezahlt werden.
Einhorn: Zu all diesen Fragen laufen aktuell die Gespräche. Was die Subvention von Intel angeht, geht es darum, den Technologiestandort Deutschland zu transformieren, die Transformation zu unterstützen, sich in Zukunftstechnologien auch international eine Stellung zu erarbeiten und auszubauen. Insofern ist das die Grundlage der Entscheidung für Intel.
Ich schaue, welche Details zum KTF wir noch nachliefern können.
Zusatzfrage: Ich kann mir kaum vorstellen, dass es einen KTF gibt, der keine Kriterien hat, die jetzt schon feststehen und die noch beraten werden müssen. Gibt es jetzt keine Kriterien für Mittelabfluss aus dem KTF?
Einhorn: Wie gesagt, muss ich das nachhören und nachreichen.
Kalwey: Ich kann hinsichtlich der Frage der Kriterien ergänzen. Es gibt ein Errichtungsgesetz für den KTF, das sogenannte KTF-Gesetz, und einen entsprechenden Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses. In diesem Gesetz sind die Kriterien geregelt. Ich kann sie Ihnen jetzt nicht im Einzelnen nennen, ich kann Ihnen nur die Quelle nennen. Vielleicht ist das ein erster Schritt.
Frage: Meine Frage geht ebenfalls an das BMWK. Laut einer Meldung hat das Ministerium beziehungsweise der Minister den Viessmann-Verkauf genehmigt. Können Sie das bestätigen? Warum ist er zu der Entscheidung gekommen?
Einhorn: Danke für die Frage. Wie wir zuvor angekündigt hatten, hat das BMWK in den letzten Wochen die Übernahme des Geschäftsbereichs von Viessmann im Rahmen einer sogenannten Investitionsprüfung nach Außenwirtschaftsgesetz geprüft. Diese Prüfung ist jetzt abgeschlossen. Das BMWK erteilt Viessmann im Rahmen der Investitionsprüfung eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Wichtig ist, dass diese unter der Maßgabe erteilt wird, dass die beiden Erwerbsparteien die untereinander vereinbarten Standortsicherungsklauseln einhalten. Unter dieser Maßgabe wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt und kann somit die Übernahme erfolgen.
Frage: Was passiert, wenn sich zum Beispiel nach drei Jahren herausstellt, dass die Klauseln nicht eingehalten werden? Entziehen Sie dann die Genehmigung für einen Vorgang, der vor drei Jahren stattgefunden hat? Das ist eine reine Lernfrage.
Einhorn: Das Investitionsprüfverfahren mündet ja in diesen Ausgang. Wir gehen davon aus, dass sich die beiden Parteien, die sich diese Standortsicherungsklauseln in dem Verfahren der Übernahme selbst gegeben haben, daran halten. Sollte das nicht der Fall sein, was jetzt sehr spekulativ ist, dann würden wir in die Prüfung wiedereinsteigen und müssten dann die Lage genau betrachten. Aber wie gesagt, gehen wir davon aus, dass man sich daran hält. Denn diese Standortsicherungen wurden von Anfang an so kommuniziert und waren von Anfang an auch für die beiden Unternehmen eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass dieses Geschäft zustande kommen kann.
Zusatzfrage: Sind bei der Erteilung der Genehmigungen noch zusätzliche Forderungen seitens Ihres Ministeriums dazugekommen, oder hat man sich an das gehalten, was die beiden miteinander vereinbart haben?
Einhorn: Das ist das, was ich jetzt dazu sagen kann. Wie gesagt, ist das Wichtige, dass sich an die Standortsicherung gehalten wird. Die Klauseln, die es dazu gibt, haben die beiden Unternehmen miteinander vereinbart. Das ist auch der Kern, auf der unsere Unbedenklichkeitsentscheidung beruht.
Frage: Am Mittwochabend wurden bei einem israelischen Drohnenangriff im Westjordanland drei Palästinenser getötet. Es war der erste Luftschlag dieser Art seit etwa 20 Jahren. Wie beurteilt das Auswärtige Amt die Aktion und die Situation?
Wagner: Ich hatte mich hier bereits diese Woche zur Lage in Israel und in den besetzten palästinensischen Gebieten eingelassen. Wir sehen die Zunahme an Gewalt und Gewaltakten von Siedlern, aber eben auch an anderen Gewaltakten mit großer Sorge und sind im Gespräch mit unseren Partnern und mit der israelischen Regierung, um auf Deeskalation hinzuwirken. Diese Schritte zu Deeskalation sind jetzt wichtig, um wieder auf einen Pfad zu kommen, der eine politische Lösung dieses Konflikts und eine Zweistaatenlösung möglich macht.
Zusatzfrage: Meine Frage basiert auf Ihren Einlassungen und Erklärungen zu Anfang dieser Woche. Das ist aber nun eben - ich habe versucht, es zu sagen - doch einfach eine neue Situation, zum ersten Mal seit fast 20 Jahren gezielte Tötungen durch Drohnenangriffe. Mindestens der israelische Sicherheitsminister hat das zur Strategie erklärt und gesagt, die Zeit für solche gezielten Tötungen sei gekommen.
Wie beurteilt die Bundesregierung diese offensichtlich von Teilen der Regierung bewusst vorgenommene Eskalation der Situation, und welche konkreten Forderungen haben Sie an die israelische Regierung, um dem entgegenzuwirken?
Wagner: Auch dazu hatte ich mich am Montag eingelassen. Es gilt natürlich, dass Israel wie auch jeder andere Staat das Recht hat, sich zu verteidigen. Dabei gilt aber immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel. Es ist doch ganz klar, dass der Schutz der Zivilbevölkerung das oberste Gebot sein muss. Das thematisieren wir auch immer wieder mit den israelischen Partnern.
Zusatzfrage: Ist nach Ihrer Auffassung bei diesem gezielten Anschlag, bei der gezielten Tötung durch Drohneneinsatz die Verhältnismäßigkeit gewahrt?
Wagner: Ich habe zu diesem konkreten Vorfall keine eigenen Erkenntnisse über das hinaus, was in der öffentlichen Berichterstattung ist, die ich hier mit Ihnen teilen könnte. Insofern kann ich mich jetzt auch nicht zu einer völkerrechtlichen Einordnung der Geschichte einlassen. Aber es gilt im Grundsatz, was ich eben gesagt habe. Für uns ist ganz klar und wichtig, dass Israel natürlich das Recht hat, sich gegen Angriffe zu verteidigen. Aber dabei gilt das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Das thematisieren wir auch mit unseren israelischen Partnern immer wieder.
Frage (zur geplanten Kindergrundsicherung): Am Dienstagabend haben sich Herr Lindner, Herr Scholz und Frau Paus zusammengesetzt. Aus Regierungskreisen hieß es, dass es zeitnah ein Folgegespräch geben solle. An das Familienministerium: Was bedeutet zeitnah?
An das Finanzministerium: Am Montag zeigten Frau Paus und Herr Scholz Einigkeit. Sie haben auch gesagt, dass Eckwerte und eine Summe schon mit dem Kanzleramt abgestimmt worden seien. Blockiert da Herr Lindner? Für wann sieht Herr Lindner eine Einigung?
Schäfer: Ich kann Ihnen zum Gespräch zwischen dem Kanzler, Familienministerin Paus und Finanzminister Lindner nichts weiter sagen. Ich kann auch weder bestätigen noch dementieren, dass es weitere Treffen geben wird.
Kalwey: Ich kann mich dem Sprecher natürlich nur anschließen. Wie Sie wissen, läuft zurzeit das Verfahren zur Aufstellung des Bundeshaushalts. Weiter kann ich mich zu dem Prozess jetzt auch nicht äußern.
Zusatzfrage: Frau Paus und Herr Scholz haben sich optimistisch gezeigt, dass es noch vor der Sommerpause eine Einigung geben werde. Sieht das Finanzministerium das auch so?
Kalwey: Ich kann dazu wirklich nur das sagen, was ich dazu gesagt habe. Es ist Teil der Haushaltsaufstellung. Darüber soll es vor der Sommerpause einen Kabinettsbeschluss geben. Mehr kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt dazu nicht sagen.
Frage: Laut einem Medienbericht hat das Bundeswirtschaftsministerium die Investitionsgarantien für Investitionen in China drastisch verringert, seit dem Amtsantritt von Minister Habeck um rund fünf Milliarden. Können Sie das bestätigen?
Einhorn: Vor allem kann ich es kurz einordnen. Die Bundesregierung hat vergangenen November gemeinsam eine stärkere Diversifizierung der Deckungspolitik beschlossen. Dabei geht es vor allem um Investitionsgarantien, die wir weltweit für Investitionen im Ausland geben. Das Ziel unserer Anpassung ist es, die Resilienz der deutschen Wirtschaft zu stärken, indem man Anreize dafür setzt, Investitionen weltweit stärker zu diversifizieren und dadurch auch Klumpenrisiken - das heißt, dass zu viele Investitionen eines Unternehmens oder insgesamt in einen einzelnen Staat fließen - zu vermeiden.
Seit November 2022, als die Bundesregierung diesen Beschluss gefasst hat, hat sich die Praxis dementsprechend geändert und angepasst. Es geht vor allem darum, dass einerseits eine Verschärfung der Deckungskonditionen in Staaten stattgefunden hat, in denen es zu übermäßigen Konzentrationen abgesicherter Projekte gekommen ist. China ist ein Beispiel dafür. Andererseits wurde eine zusätzliche Absicherungsgrenze in Höhe von maximal drei Milliarden Euro pro Unternehmen und Staat festgelegt. Das gab es vorher noch nicht. Das heißt, dass einzelne Unternehmen mit Blick auf ein bestimmtes Land nur drei Milliarden Euro absichern lassen können. Das trifft in dieser Höhe natürlich nicht auf besonders viele Unternehmen und auch nicht auf besonders viele Staaten zu.
Sie zitieren die Auswirkungen dieser angepassten Deckungspolitik. Sie hat dazu geführt, dass in China zuletzt weniger Investitionsgarantien gegeben und überhaupt weniger Anträge gestellt wurden, weil diese neue Politik bekannt war.
Zusatzfrage: Heißt das, dass die abgelehnten Anträge Anträge von Firmen sind, die diese Deckelungssumme in Höhe von drei Milliarden Euro bereits erreicht hatten?
Einhorn: Das kann ich jetzt nicht bestätigen. Auch vorher wurden ja schon Anträge abgelehnt. Es gab immer eine Prüfung von Anträgen.
Ich kann aber sagen, dass es seit dem Amtsantritt der Bundesregierung insgesamt acht ablehnende Entscheidungen mit Blick auf China gab. Darüber hinaus gibt es noch eine ganze Reihe von Projekten, die unter den neuen Deckungsvoraussetzungen, die ich gerade geschildert habe, nicht zur Entscheidung kamen, weil diese Deckungsvoraussetzungen bekannt waren und Anträge nicht gestellt wurden.
Zusatzfrage: Sie sagten, China sei ein Beispiel für Klumpenrisiken. In welchen anderen Ländern entstehen ebenfalls Klumpenrisiken?
Einhorn: Wir wollen solche Risiken vermeiden. Ein Klumpenrisiko bestand zum Beispiel mit Blick auf Russland und die Energiepolitik. Das ist jetzt allseits bekannt. Insofern haben wir natürlich auch getrieben durch die Erfahrungen des letzten Jahres, die bevorstehende und dann abgewendete Energiekrise, die Politik angepasst und achten jetzt stärker darauf, dass Risiken dieser Art auch mit Blick auf andere Länder durch die Deckungspolitik der Bundesregierung zumindest nicht mehr befördert werden.
Zusatzfrage: Es sind also China und Russland, oder gibt es noch andere Länder? Das wäre auch für die Firmen wichtig zu wissen.
Einhorn: Ich will jetzt keine Liste von Ländern abgeben. Sie haben China angesprochen. Insofern habe ich jetzt mit Blick auf China geantwortet.
Zusatz: Entschuldigung, wenn ich noch einmal nachhake! Aber Es ist doch für die Unternehmen wichtig, zu wissen, für welche Länder solch eine Deckelung vorgesehen ist.
Einhorn: Die Deckelung gilt allgemein für alle Länder. Die Unternehmen wissen, wie hohe Investitionsgarantien sie für ein bestimmtes Land schon zu laufen haben. Wenn sich diese Summe den drei Milliarden nähert, dann wissen die Unternehmen, dass sie dann nicht mehr mit vielen weiteren Investitionsgarantien rechnen können.
Zusatzfrage: Ich verstehe es nicht ganz. Ich dachte, die Deckelung gelte für Länder wie China. Aber jetzt sagen Sie, diese Deckelung auf drei Milliarden pro Unternehmen gelte für alle Länder. Wie ist dann der - - -
Einhorn: Die Deckelung gilt insgesamt. Aber es gibt eben nicht so viele Fälle, in denen das eintrifft.
SRS’in Hoffmann: Pro Land drei Milliarden.
Einhorn: Pro Land und Unternehmen drei Milliarden. - Aber es gibt ja nicht so viele Fälle, in denen das eintrifft. Aber Fälle, in denen es eintrifft, da weiß das Unternehmen dann schon Bescheid.
Zusatzfrage: Haben Unternehmen, wenn sie in den USA investieren wollen, dann auch eine Deckelungssumme in Höhe von drei Milliarden?
Einhorn: Es geht ja um Investitionskreditgarantien. Die werden Unternehmen nicht mit Blick auf jedes Land der Welt in Anspruch nehmen wollen. Das kostet die Unternehmen ja auch etwas.
Vorsitzender Feldhoff: Ich habe auch gelernt, dass das Wirtschaftsministerium die Taschenrechner an die Unternehmen weitergegeben hat.
Frage: Eben hieß es, pro Land drei Milliarden. Dann hat Frau Hoffmann ergänzt, pro Land und Unternehmen drei Milliarden. Heißt das, dass es eine Art von Gesamtsumme für ein Land gibt, eine Höchstsumme von zum Beispiel zehnmal drei Milliarden, oder ist das in der Summe nach oben unbegrenzt?
Einhorn: Es gibt nur die von mir genannte Dreimilliardengrenze.
Dann gab es, wenn ich mich richtig erinnere - aber das habe ich gerade nicht im Detail parat -, noch eine Verschärfung, was die von mir eben angesprochenen Kosten angeht, also sozusagen die Zinskosten, die ein Unternehmen zahlt, um solch eine Investitionskreditgarantie in Anspruch zu nehmen. Diese wurden teilweise um einen gewissen Prozentsatz erhöht. Das können wir schriftlich nachreichen, wenn das wichtig ist. Das habe ich hier gerade nicht parat. Aber das hatten wir damals kommuniziert.
Zusatz: Ich will nur die Dimension gern verstehen, weil Sie eben sagten: die von mir genannte Grenze. - Also drei Milliarden pro Unternehmen -
Einhorn: Pro Unternehmen pro Land!
Zusatz: - pro Land. Das heißt, dass aus einem Land theoretisch zehn Unternehmen kommen und jeweils drei Milliarden beanspruchen könnten.
Einhorn: Genau. Die Unternehmen kommen ja alle aus Deutschland, aber genau das wäre möglich. Aber in der Realität erreicht zum Beispiel ein mittelständisches Unternehmen, das eine Investition in einem Land, beispielsweise in China, vornimmt, diese Deckungshöhe in der Regel nicht.
Frage: Ich möchte nach den Einnahmen des Staates fragen. Sie haben eben gesagt, dass die Unternehmen wie bei einer Versicherung eine Summe zahlen müssen, damit sie diese staatlichen Export- oder in dem Falle Investitionsgarantien in Anspruch nehmen können.
Können Sie uns sagen, was der Staat in den letzten zwei Jahren daran verdient hat?
Einhorn: Das können wir wahrscheinlich tun; ich kann es jetzt aber nicht. Auch diese Frage nehme ich mit.
Frage: Ich habe eine kombinierte Frage zum Thema der Gentechnik, und zwar zum einen an das Forschungsministerium und zum anderen an das Landwirtschaftsministerium.
An das Forschungsministerium: In der Nationalen Sicherheitsstrategie wurde angekündigt, dass Deutschland eine Vorreiterrolle auch in der Gentechnikforschung einnehmen wolle. Wie will man das erreichen, was ist also der Plan, die Strategie dahinter?
Die damit verknüpfte Frage an das Bundeslandwirtschaftsministerium: Bislang hat der Minister vermieden, sich beim Thema Gentechnik zu positionieren. Erstens: Warum. Zweitens: Bis wann will er denn zu einer Bewertung grüner Gentechnik kommen? Es gab jetzt ja auch dieses Leak auf EU-Ebene, in dem es beispielsweise heißt, dass man da die Regeln entschärfen möchte.
Wagemann: Ministerin Stark-Watzinger hat schon häufiger deutlich gemacht, dass sie die grüne Gentechnik und die neuen Züchtungstechniken, von denen jetzt die Rede ist, vor allem als Chance betrachtet und da für eine Technologieoffenheit plädiert. Die bestehenden Regelungen, wie sie jetzt auf EU-Ebene herrschen, betrachtet sie als innovationsbedürftig. Im Moment arbeitet die EU-Kommission ja noch an ihrem Vorschlag; insofern gilt es diesen Vorschlag abzuwarten. Das BMBF plädiert hier aber dafür, dass man sozusagen nicht allein deshalb, weil es sich um Gentechnik handelt, mit einer grundsätzlichen Ablehnung agiert, sondern dass man mit einer Offenheit darangeht und die Chancen nutzt, um zum Beispiel Pflanzen ertragreicher oder resistenter gegen Schädlinge zu machen.
Moewius: Ich schließe mich dem an und ergänze vielleicht noch, dass es sich, wie Sie sagten, um ein Leak handelt und dass der Entwurf der EU-Kommission zu einem neuen Gentechnikrecht - es geht hier ja um die Freisetzungsrichtlinie und darum, wie man die gegebenenfalls erneuern kann - noch nicht vorliegt.
Wir haben uns zu diesem Thema als Haus schon öfter eingelassen, zuletzt auch hier - ich glaube, letzten Montag. Da kann ich vielleicht noch ausführen - denn das wird oft vergessen -: Die Forschung an und mit NGT-Pflanzen, also neuen Gentechniken, und auch den sogenannten alten Gentechniken ist laut Freisetzungsrichtlinie schon erlaubt; das ist auf EU-Ebene ja geregelt. Auch das Inverkehrbringen sowohl von Futtermitteln als auch von Lebensmitteln, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, ist schon erlaubt. Was es gibt, ist eine Regulierung, und die schreibt eine Kennzeichnung und eine Sicherheitsprüfung vor. Die aktuelle Debatte dreht sich um mögliche Erleichterungen beim Marktzugang, zum Beispiel durch den Verzicht auf eine Risikoprüfung und auf eine Kennzeichnung.
Ich wiederhole dazu gern noch einmal, was der Sprecher hier zuletzt sagte: Wir setzen uns dafür ein, dass es in Zukunft weiterhin ein Zulassungsverfahren gibt. Das wollen wir, damit das Vorsorgeprinzip auch weiterhin gewährleistet ist, sodass die Landwirtschaft, die verarbeitenden Betriebe, aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin Wahlfreiheit haben, sprich, dass die ganze Wertschöpfungskette und auch die Kundinnen und Kunden sehen und dass nachvollziehbar ist, was sie verarbeiten, was sie anbauen und was sie kaufen. Dazu braucht es wirksame Regeln. Das stellt auch sicher, dass die Koexistenz zwischen Unternehmen, die gentechnikfrei wirtschaften wollen, und solchen, die das einsetzen möchten, auch weiterhin können.
Zusatzfrage: Wenn wir jetzt einmal davon ausgehen, dass das Leak zumindest die Grundlage einer EU-weiten Positionierung sein wird, wie ist dann das weitere Prozedere auf Ebene der Bundesregierung? Einigen sich dann die beteiligten Ministerien? Sind nur diese beiden Ministerien davon betroffen? Wie wird das dann umgesetzt?
Wagemann: Dazu kann ich im Moment nur allgemein sagen, dass es erst einmal gilt, abzuwarten, bis der wirkliche Entwurf vorliegt, und dann wird das weitere Prozedere seinen Gang nehmen.
Moewius: Ich möchte ergänzen, dass sich natürlich alle Häuser, die daran beteiligt sind, auch an der Debatte beteiligen werden.
Frage: Ich habe eine Frage an Frau Hoffmann in Fortführung einer Diskussion, die bereits am Montag und Mittwoch stattgefunden hatte. Da ging es um die Nicht-Pressekonferenz nach den deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen. Herr Hebestreit hat am Mittwoch relativ ausführlich dargelegt, wie sehr die Bundesregierung bis zuletzt versucht hätte, eine Pressekonferenz hinzubekommen. Er sprach da vom armen Kollegen Wolfgang Büchner. Nun gehört Mitleid, glaube ich, nicht zum Mindset zwischen Journalisten und Sprechern in der Bundespressekonferenz, aber was will die Bundesregierung eigentlich tun, damit man in Zukunft, wenn Deutschland oder die Bundesregierung Gastgeber von Begegnungen ist, nicht einfach, ich sage einmal, dadurch erpressbar wird, dass die andere Seite sagt: Nö, wir sind nicht einverstanden?
SRS’in Hoffmann: Nach meiner Erinnerung gerät in Ihrer Frage gerade einiges durcheinander, denn auf den Kollegen Büchner hat sich Herr Hebestreit, soweit ich mich erinnern kann, im Zusammenhang mit Intel bezogen und nicht mit China.
Zusatz: Doch, das war China. Er hat gesagt: Weil die Gespräche noch nicht abgeschlossen waren, ist der arme Kollege auch noch nicht aussagefähig gewesen.
SRS’in Hoffmann: Genau, aber meiner Meinung nach bezog sich das auf Intel und nicht auf China. Aber bitte lesen Sie das noch einmal nach; wir können da gerne noch einmal schauen. Aber das Zitat, das Sie gegeben haben, macht ja auch viel mehr Sinn in Bezug auf Intel als in Bezug auf China. Insofern glaube ich, dass Ihre Frage in dem Sinne nicht korrekt gestellt ist und auf einer falschen Annahme fußt.
Grundsätzlich hat sich Herr Hebestreit, wie Sie auch gesagt haben, hier extrem ausführlich zu der Frage der Pressekonferenz und dazu, dass keine Fragen gestellt werden konnten, eingelassen. Das ist ein schwieriger Fall, und er hat in diesem Zusammenhang auch das Wort „ungut“ verwendet. Ich kann da jetzt eigentlich auch nicht mehr sagen als genau das, was Herr Hebestreit dazu hier, wie gesagt, sehr ausführlich erläutert hat.
Zusatz: Ich möchte mit Genehmigung des Herrn Vorsitzenden dann doch aus dem Protokoll zitieren.
Vorsitzender Feldhoff: Bitte.
Zusatzfrage: Er sagte wörtlich:
„Gestern standen wir vor der Situation -
- da ging es um die Pressekonferenz mit China -
deswegen war der arme Kollege Wolfgang Büchner hier vorgestern auch noch nicht aussagefähig -, dass wir wirklich bis zuletzt und auf oberster Ebene verhandeln mussten. Das ist das, was jetzt dabei herausgekommen ist. Ich bedaure das sehr, ich hätte es mir anders gewünscht; wir können das aber nicht ändern. Die Alternative wäre gewesen, dass der Bundeskanzler alleine vor die Presse geht und Herr Li gar kein Pressestatement gibt.“
Ich finde, das ist doch ein eindeutiger Kontext zu China. Die Frage bleibt: Überlegt die Bundesregierung, ob es in Zukunft entweder - ich weiß nicht, ob das möglich ist - einen Grundsatz bei der Einladung von Gästen gibt, dass man sagt „Und hinterher gibt es eine Pressekonferenz“, oder ob man, wenn man sagt „Nein, das geht natürlich nur mit Zustimmung der Gäste“, dann nicht sagt: Gut, wenn ein Gast nicht zustimmt, dann macht der Kanzler, oder wer auch immer der Gastgeber ist, eben alleine eine Pressekonferenz, um sich da einfach nicht aushebeln zu lassen? Wird das diskutiert?
SRS’in Hoffmann: Ich kann nicht sagen, was genau diskutiert wird, aber dass das weiterhin ein Thema ist und auch zukünftig bei derartigen Besuchen für die Bundesregierung ein Thema sein wird, davon gehe ich ganz fest aus. Es wird unser Ziel sein, bei Besuchen dieser Art auch eine Pressekonferenz mit Fragen zu haben, so wie wir das hier oft praktizieren - zwei von jeder Seite. Dafür werden wir uns, wie auch in diesem Fall geschehen, dann einsetzen.
Frage: Ich würde daran gerne anknüpfen. Nun gibt es seit gestern ja eine neue Entwicklung. Bisher hatte sich auch der indische Ministerpräsident Modi - schon damals unter Kanzlerin Merkel, aber auch, als er hier mit Kanzler Scholz aufgetreten ist - geweigert, Fragen zu beantworten. Gestern hat er in Washington zum ersten Mal in seiner Amtszeit Fragen beantwortet. Das heißt, wir sind jetzt eigentlich in einer neuen Phase, in der man sich nicht mehr auf Modi berufen kann, und es ist so, dass eigentlich nur die Chinesen keine Fragen beantwortet sehen wollen. Verändert das bei Ihnen die Diskussion? Werden Sie beim nächsten Besuch von Herrn Modi auch darauf bestehen, dass der indische Ministerpräsident einer Pressekonferenz zustimmt?
SRS’in Hoffmann: Ich würde sagen, dass das, was Sie jetzt beschreiben, zeigt, dass Veränderungen möglich sind und man sich in jedem Fall neu einsetzen kann und einsetzen muss. Genau das werden wir auch tun. Es ist unser Interesse, dass eine solche Pressekonferenz stattfindet und dass Fragen gestellt werden können.
Vorsitzender Feldhoff: Das BMWK hat noch eine Nachlieferung.
Einhorn: Genau. Die Kollegen waren, wie immer, sehr aufmerksam und haben mir jetzt schon die Infos zu den Investitionsgarantien geschickt.
Einerseits hatte ich gesagt, dass die Garantieentgelte für Unternehmen teilweise angehoben wurden. Dazu lese ich jetzt einfach einmal den entsprechenden Passus vor - wir hatten das damals, im November, auch kommuniziert -:
„In Ländern mit einem Anteil von mehr als 20 Prozent am gesamten Deckungsvolumen der Investitionsgarantien wird das jährliche Garantieentgelt ab sofort von bisher im Regelfall 0,50 Prozent auf 0,55 Prozent des abgesicherten Investitionsvolumens erhöht.“
Dazu kommt eben noch die Drei-Milliarden-Regel, die wir eben schon erläutert hatten. Sprich, das Entgelt hat sich dann um 0,05 Prozentpunkte erhöht.
Zur Frage der Einnahmen und überhaupt zum Stand der Exportkreditgarantien und der Investitionsgarantien gibt es jeweils einen jährlichen Bericht, der auch veröffentlicht wird und online abrufbar ist.
Zu den Einnahmen kann ich noch ergänzen, dass diese sich zusammensetzen aus Gebühren und Entgelten - wie ich eben erläutert habe, haben sich diese teilweise erhöht - der Garantienehmer und aus Rückflüssen aufgrund von Regressansprüchen gegen Anlageländer. Von Beginn an tragen sich die Investitionsgarantien selbst, das heißt, die Einnahmen übersteigen regelmäßig die Ausgaben, die aufgrund von Garantien, die der Bund eingegangen ist, geleistet werden müssen.