Regierungspressekonferenz vom 22. Mai 2024

Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 22. Mai 2024

Themen

  • Kabinettssitzung
    • Entwurf eines dritten Gesetzes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
    • Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune
    • Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
    • Beschluss der Strategie „Gemeinsam für Demokratie und gegen Extremismus – Strategie der Bundesregierung für eine starke, wehrhafte Demokratie und für eine offene und vielfältige Gesellschaft“
  • geplante Novelle des Tierschutzgesetzes
  • finanzielle Ausstattung der Bundeszentrale für politische Bildung
  • Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
  • Referentenentwurf zur Einführung einer Tankstellenversorgungsauflage
  • Teilnahme des Bundesfinanzministers am Treffen der G7-Finanzminister und -Notenbankgouverneure in Italien
  • mögliche Abschöpfung von Erträgen aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten
  • 80. Jahrestag der Landung der Allierten in der Normandie
  • Übung der russischen Atomstreitkräfte
  • mögliche Anklageerhebung gegen den syrischen Präsidenten vor dem IStGH
  • mögliche Einflussnahme eines US-Pharmaunternehmens auf den Entwurf des Medizinforschungsgesetzes
  • Umgang Marokkos, Mauretaniens und Tunesiens mit Migranten

38 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 22. Mai 2024

Sprecherinnen und Sprecher

  • Staatssekretär Hebestreit
  •  Ata (BMI)
  • Berg (BMFSFJ)
  • Pauly (BMDV)
  • Migenda (BMF)
  • Deschauer (AA)
  • Kübler (BMUV)
  • Bönnighausen (BMJ)

(Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
StS Hebestreit sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

StS Hebestreit

Das Kabinett hat die Grundlage für das modernisierte Wehrdisziplinarrecht gelegt. Disziplinarverfahren werden beschleunigt, und die Rolle von Disziplinarvorgesetzten wird gestärkt. Dies ermöglicht eine schnellere und effektivere Reaktion auf Dienstvergehen. Es trägt somit maßgeblich zur Funktionsfähigkeit und zur Integrität der Streitkräfte bei. All dies wurde heute mit dem Entwurf eines dritten Gesetzes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Des Weiteren - das hat hier vor dieser Regierungspressekonferenz auch schon eine Rolle gespielt - hat das Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune beschlossen. Minister Lauterbach hat hierzu im Vorfeld dieser PK schon vorgetragen. Deshalb belasse ich es bei einer knappen Zusammenfassung. Es geht vor allem darum, die ambulante Gesundheitsversorgung flächendeckend zu verbessern, zu stärken und weiterzuentwickeln. Zum Beispiel soll es den Städten und Gemeinden leichter gemacht werden, sogenannte Medizinische Versorgungszentren zu gründen. Die Arbeitsbedingungen von Hausärztinnen und Hausärzten sollen durch weniger Bürokratie und eine Honorarreform attraktiver werden. Sie sollen wie schon die Kinderärztinnen und -ärzten eine Vergütung für jede Behandlung erhalten, unabhängig vom vorher festgelegten Budgetlimits. Damit wird eine Verabredung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Menschen mit psychischen Erkrankungen sollen besser ambulant versorgt werden. Hierzu wird der Zugang zur Kurzzeittherapie erleichtert und eine Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche eingeführt. Weitere Regelungen betreffen die Hilfsmittelversorgung für Menschen mit Behinderungen, die Transparenz über die Servicequalität von Kranken- und Pflegekassen und die Prüfrechte des Bundesrechnungshofes. Zu all dem - davon gehe ich aus - hat Karl Lauterbach hier schon umfangreich Stellung genommen.

Die Filmindustrie in Deutschland ist mit rund 120 000 Erwerbstätigen, einem Umsatz von neun Milliarden Euro im Jahr und 96 Millionen Kinozuschauerinnen und -zuschauern, mit ihren internationalen Preisen und Festivals einer der wichtigsten Sektoren der Kreativwirtschaft. Um die Rahmenbedingungen für das Filmschaffen zu verbessern und den deutschen Film zu stärken, hat das Bundeskabinett heute das Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films beschlossen. Damit wird unter anderem die seit Langem erhobene Filmabgabe für weitere fünf Jahre fortgeführt und das Abgabesystem an die aktuellen und sich stark verändernden Marktbedingungen angepasst. Die Filmförderung soll einfacher, transparenter, bürokratieärmer und damit effizienter werden. Damit werden Selbstverantwortung und künstlerische Unabhängigkeit gestärkt. Eine weitere zentrale Neuerung des Entwurfes ist die weitere Stärkung gesellschaftlicher Ziele wie Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Antidiskriminierung.

Der heute verabschiedete Gesetzentwurf ist wichtiger Bestandteil einer vier Säulen umfassenden Reform der Filmförderung in Deutschland. Die drei weiteren Säulen sind die Reform der Richtlinie für die jurybasierte kulturelle Filmförderung, die mögliche Einführung eines Steueranreizmodells für große Film- und Serienproduktionen und eine Investitionsverpflichtung für Streamingdienste und Mediathekenanbieter.

Ein weiterer O-Top heute: Die Bundesregierung hat im Kabinett die Strategie für eine starke, wehrhafte Demokratie und für eine offene und vielfältige Gesellschaft beschlossen. Die zuständige Ministerin Nancy Faeser hat auch schon im Vorfeld dieser Pressekonferenz ihre Strategie vorgestellt. Deshalb belasse ich es bei einigen zentralen Punkten.

Erstmals wird die gemeinsame und klare Haltung der Bundesregierung zur wehrhaften Demokratie als Strategie festgelegt. Die Zunahme der politisch motivierten Kriminalität sowie die aktuellen Übergriffe auf Amts-, Mandatsträger und Ehrenamtliche zeigen: Es ist wichtiger denn je, die Grundsätze unserer Verfassung zu verteidigen, demokratische Werte zu vermitteln und zugleich aktuellen Gefahren für die Demokratie entschlossen zu begegnen. Die Bundesregierung strebt daher eine umfassende Stärkung der Demokratie von innen heraus an und will mithilfe der Strategie demokratiegefährdenden Entwicklungen in unserem Land noch effektiver begegnen.

Ich nenne kurz die fünf in der Strategie festgelegt Ziele: Es geht darum, unsere vielfältige demokratische Gesellschaft zu kräftigen, die politische Bildung und demokratische Teilhabe voranbringen, demokratiefeindlichen und extremistischen Tendenzen präventiv zu begegnen, gegen Hass im Netz und Desinformation konsequent vorgehen und schließlich verfassungsfeindliche Bestrebungen entschlossen zu bekämpfen.

Insgesamt versteht sich die Strategie mit ihren Zielen und Handlungsschwerpunkten nicht als statisches Konzept, sondern die Bundesregierung setzt damit einen Rahmen, der offen ist für weitere Entwicklungen, gesellschaftliche Diskurse und lageangepasste Veränderungen.

So weit von mir zu den Themen des Kabinetts, die ja in weiten Teilen auch schon anderswo eine Rolle gespielt haben.

Frage

Mich würde interessieren, warum das Tierschutzgesetz heute nicht auf der Tagesordnung des Kabinetts stand.

StS Hebestreit

Ich kann immer nur darüber berichten, was auf der Tagesordnung des Kabinetts gestanden hat. Sie haben recht, ich habe das Tierschutzgesetz nicht genannt. Insofern stand es heute nicht auf der Tagesordnung. Insofern gehe ich davon aus, dass es demnächst auf der Tagesordnung steht.

Zusatzfrage

Wird das noch vor der Sommerpause verabschiedet? Kann man dazu irgendetwas sagen?

StS Hebestreit

Davon gehe ich aus.

Frage

Der Fristverkürzung hat der Bundesrat nicht zugestimmt. Wie also soll es gelingen, dieses Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden?

StS Hebestreit

Erst einmal rede ich ja für die Bundesregierung. Für das, was im Kabinett beschlossen wird, gibt es keine Fristen, die der Bundesrat in irgendeiner Weise beachten beziehungsweise denen er gerecht werden müsste. Was das weitere parlamentarische Verfahren angeht, müssen Sie sich an das Parlament wenden.

Frage

Zum Thema Demokratieförderung, Antiextremismus: Herr Hebestreit, Sie meinten, die politische Bildung solle vorangebracht werden. Bleibt es dabei, dass die Bundesregierung bei der Bundeszentrale für politische Bildung kürzt?

StS Hebestreit

Ich glaube, wir sind im Augenblick mitten in der Aufstellung des Bundeshaushaltes 2025. Wie sich dieser genau aufstellen wird, liegt mir nicht vor und ist mir nicht bekannt. Insofern kann ich auch noch nicht in die Zukunft blicken, was die finanzielle Ausstattung beispielsweise der Bundeszentrale für politische Bildung angeht.

Zusatz

Ich habe mich gar nicht auf den nächsten Haushalt bezogen, sondern auf den aktuellen. Darin wurde bei der Bundeszentrale ja krass gekürzt. Da könnte man ja gegensteuern, wenn einem die politische Bildung so wichtig ist.

StS Hebestreit

Ich bin mir erstens nicht sicher, ob da so krass gekürzt worden ist. Das können Sie noch einmal überprüfen, aber ich bin mir nicht sicher. Ich hatte gehört, dass es am Ende längst nicht so krass ausgegangen ist, wie Sie es beschreiben.

Das Zweite ist: Der laufende Haushalt gilt. Den können wir nicht verändern.

 Ata (BMI)

Vielleicht noch zwei kurze Sätze zu den Mitteln der Bundeszentrale für politische Bildung: Im laufenden Haushaltsjahr sind die Mittel unverändert geblieben, das heißt, genauso hoch wie 2023 und damit auf einem Höchststand.

Natürlich werde auch ich den Haushaltsverhandlungen nicht vorgreifen. Ich kann dazu nur sagen, dass wir uns in den Verhandlungen in diesem Jahr weiter dafür einsetzen, dass wir eine starke politische Bildung haben werden. Entsprechend hat sich bereits auch die Bundesinnenministerin geäußert.

Zusatzfrage

Aber es ist doch korrekt, dass Ihr Haus im letzten Sommer eine Kürzung des Etats um 20 Millionen Euro - statt 96 nur noch 76 Millionen Euro - angemeldet hatte, richtig?

 Ata (BMI)

Das Thema war schon mehrfach Gegenstand in der Regierungspressekonferenz. Die Mittel sind unverändert geblieben und damit auf demselben Niveau wie im Vorjahr.

Zusatzfrage

Hatte Ihr Haus letztes Jahr diese Mittelkürzung angemeldet?

 Ata (BMI)

Zwischenzeitlich gab es Überlegungen, ob es Veränderungen in diese Richtung geben könnte, was aber letzten Endes nicht der Fall war.

Zusatz

Einmal stand „Entwurf“ darin. Das war dann keine Überlegung.

Frage

Auch ich habe eine Frage zum Kabinett, und zwar an das Bundesfamilienministerium. Warum war das Missbrauchsgesetz nicht im Kabinett, und wann soll es kommen?

Berg (BMFSFJ)

Vielen Dank für die Frage. Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Aktuell werden über 50 Stellungnahmen von Verbänden und Ländern gesichtet und ausgewertet.

Zusatzfrage

Ich würde die Frage gern noch einmal wiederholen: Was sind die Gründe dafür, dass es nicht kommt, und wann soll es kommen?

Berg (BMFSFJ)

Ich kann Ihnen sagen, dass wir anstreben, dass es noch vor der Sommerpause zu einer Kabinettsbefassung kommt.

Zusatzfrage

Welche inhaltlichen Einwände gibt es aus anderen Ressorts, die verhinderten, dass der Gesetzentwurf pünktlich im Kabinett war?

Berg (BMFSFJ)

Dazu kann ich Ihnen keine Auskunft geben.

Frage

Meine Frage geht an das Verkehrsministerium. Warum war die Ladeinfrastruktur heute nicht im Kabinett? Herr Hebestreit, wenn ich Sie richtig verstanden habe, war sie nicht im Kabinett.

Pauly (BMDV)

Was genau meinen Sie mit „Ladeinfrastruktur“? Welches Vorhaben meinen Sie konkret?

Zusatzfrage

Ich dachte, es sollte ein Gesetzentwurf zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur kommen.

Pauly (BMDV)

Meinen Sie möglicherweise die Tankstellenversorgungsauflage?

Zusatz

Ja.

Pauly (BMDV)

Dafür ist jetzt aus unserem Haus ein Referentenentwurf vorgelegt worden. Wir streben eine zeitnahe Kabinettsbefassung an.

Zusatzfrage

Vor der Sommerpause?

Pauly (BMDV)

Eine zeitnahe Kabinettsbefassung.

StS Hebestreit

Vielleicht kann ich eines zum Grundsätzlichen sagen; wir haben hier ja auch verschiedene Gäste. Es ist doch eher ungewöhnlich, wenn jetzt ständig nach Themen gefragt wird, die nicht auf der Kabinettsliste sind. Bisher war es so, dass wir darüber Auskunft geben, was im Kabinett ist. Wir können das natürlich noch fortführen, aber besonders zielführend erscheint mir das nicht.

Vorsitzende Wefers

Dazu darf ich ergänzen, dass es auch eine politische Frage ist, was nicht im Kabinett ist, aber angekündigt war. Wenn das nicht kommt, ist es, finde ich, aus journalistischer Sicht aller Ehren wert, dazu einmal nachzufragen.

Migenda (BMF)

Bundesfinanzminister Christian Lindner wird ab morgen, Donnerstag, den 23. Mai, bis Samstag, den 25. Mai, am Treffen der G7-Finanzministerinnen und -Finanzminister und -Notenbankgouverneure in Stresa in Italien teilnehmen. Während der Tagung wird es insgesamt elf Arbeitssitzungen zu verschiedenen finanzpolitischen und geopolitischen Themenkomplexen geben. Wie bei den vergangenen Treffen im Kreise der G7 wird im Zentrum der Beratung die weitere Unterstützung der Ukraine gegen den seit 2022 andauernden russischen Angriffskrieg stehen. Weitere Schwerpunkte werden unter anderem auf der Lage der Weltwirtschaft sowie den Auswirkungen des Einsatzes künstlicher Intelligenz liegen. Auch Fragen der internationalen Besteuerung und Beratung über die Entwicklungs- und Klimafinanzierung, bei denen die italienische Präsidentschaft insbesondere die Zusammenarbeit mit afrikanischen Staaten fokussieren wird, stehen in Stresa auf der Agenda.

Frage

Ich habe eine kurze Nachfrage zu der Verwendung eingefrorener russischer Guthaben. Vielleicht können Sie noch einmal sagen, was die Position der Bundesregierung ist, weil in den vergangenen Tagen der Eindruck entstanden ist, dass es mit dem Vorschlag der Amerikaner, nicht nur die Erträge aus diesen eingefrorenen Guthaben, sondern auch die Guthaben selber zu verwenden, Bewegung gibt. Würde die Bundesregierung jetzt entsprechende Vorstellungen der Amerikaner unterstützen?

Migenda (BMF)

Ich kann gern unsere Position dazu wiederholen. Wir begleiten die Debatte um die bestmögliche Nutzung der Erträge eingefrorener russischer Vermögenswerte konstruktiv. Wichtig ist, dass jede Lösung tragfähig sein muss. Die EU ist hierfür bereits einen wichtigen Schritt gegangen. Es wurde ein rechtlich sicherer Mechanismus gefunden, mit dem die „windfall profits“ russischer eingefrorener Vermögenswerte genutzt werden können. Dieses EU-Modell hat den Vorteil, dass laufende zusätzliche Einnahmen in Höhe von mehreren Milliarden Euro für den ukrainischen Wiederaufbau generiert werden. Der Bestand des russischen Zentralbankvermögens bleibt dabei aber unberührt. Damit bleiben grundlegende völkerrechtliche Prinzipien wie die Staatenimmunität gewahrt. Das ist auch die aktuelle Position.

Zusatzfrage

Ich möchte noch einmal nachfragen, vielleicht auch an Herrn Hebestreit: Es geht also nicht über die Verwendung der Erträge hinaus? Die russischen Guthaben an sich werden nicht für die Ukraine verwendet?

StS Hebestreit

Da bleibt unsere Position, wie Sie sie schon seit Längerem kennen. Es geht um die Erträge aus den eingefrorenen Vermögenswerten. Es geht nicht um die Vermögenswerte an sich.

Frage

Ich habe eine Frage im erweiterten Sinne zu Russland an Herrn Hebestreit. Bald steht das 80. Jubiläum der D-Day-Invasion an. Dazu sind Feierlichkeiten geplant. Die französische Regierung hat auch Vertreter der russischen Regierung eingeladen. Teilt die Bundesregierung die Skepsis und auch Kritik von den USA und anderen Verbündeten, dass es eventuell keine gute Idee sei, Vertreter Russlands einzuladen? Überdenkt Herr Scholz vor diesem Hintergrund seine Teilnahme an den Feierlichkeiten eventuell?

StS Hebestreit

Wow, das ist eine ganz schöne Kurve! - Nein. Erst einmal muss man dazu sagen, dass das ein wichtiger Jahrestag ist, der da begangen wird, an dem die Befreiung Deutschlands, wenn man es so ziehen will, einen wichtigen weiteren Schritt genommen hat. Es ist eine Ehre für Deutschland, zu diesem Jubiläum eingeladen worden zu sein. Der Bundeskanzler wird am 6. Juni dort sein.

Was die Einladungspraxis des Gastgebers - in dem Fall Frankreichs - angeht, enthalten wir uns jeglichen Ratschlages.

Zusatzfrage

Eine Nachfrage: Die USA haben relativ deutlich gemacht, dass das ein unglückliches Licht auf diese Feierlichkeiten werfe. Diese Einschätzung teilt die Bundesregierung also nicht?

StS Hebestreit

Ich dachte, ich hätte meine Antwort schon gegeben. Ich könnte sie wiederholen, aber das können wir uns beiden ersparen. Das kommentieren wir nicht.

Frage

Es geht um die russische Atomwaffenübung an der ukrainischen Grenze. Gibt es eine Reaktion dazu?

Deschauer (AA)

Vielen Dank. Die Außenministerin hat sich gestern in einer Abend-Nachrichtensendung dazu geäußert. Ich kann vielleicht ergänzend noch Folgendes sagen: Entsprechende Übungen passen durchaus in das Muster, das wir kennen, Einschüchterungsversuche. Wir lassen das aber nicht zu. Wir und unsere Verbündeten lassen sich auch durch entsprechende Kommunikation nicht einschüchtern. Im Übrigen hat die Außenministerin gestern auf genau diese Frage geantwortet.

Zusatzfrage

Sehen Sie das als eine neue Eskalationsstufe an?

Deschauer (AA)

Ich hatte es so eingeordnet, und so möchte ich das noch einmal machen, dass dies ein Element ist, indem Russland natürlich eskalatorisch weiterdreht und auch versucht, durch diese grenznahe Übungstätigkeit einschüchternd zu wirken. Ich habe aber auch schon deutlich gemacht, dass das nicht auf fruchtbaren Boden fällt.

Frage

Ich habe auch eine Frage an das Auswärtige Amt. Frau Deschauer, vielleicht können Sie bitte auch diese Berichte, die es gibt, kommentieren, dass Russland angeblich die Grenzen in der Ostsee verschieben will. Es gab unklare Äußerungen aus Moskau, wie stimmig das jetzt ist, und sich widersprechende Meldungen. Gehört das Ihrer Meinung nach auch zu diesem Einschüchterungsmanöver?

Deschauer (AA)

Vielen Dank. Wir kennen die Medienberichte dazu. So, wie Sie es beschreiben, ist die Informationslage im Moment etwas unklar. Wir können aber schon sagen, dass das in das Schema entsprechender Kommunikation passen würde: Provokation, Verunsicherung. Wir beobachten die Lage natürlich genau.

Ich kann Ihnen vielleicht sachlich-inhaltlich noch kurz etwas zum Kontext sagen, und zwar zum Seerecht, denn um solche Fragen würde es sich hier drehen. Es geht um ein Seerechtsübereinkommen. Es gibt im Seerechtsübereinkommen umfassende Regelungen zur Ziehung sogenannter Basislinien für die Beanspruchung von Küstenmeeren, zu deren maximaler Breite - das sind zwölf Seemeilen - sowie insbesondere auch zur Abgrenzung der Küstenmeere von benachbarten und gegenüberliegenden Staaten. Grundsätzlich gilt: Derartige Abgrenzungen können nicht unilateral vorgenommen werden, sondern würden zunächst eine Einigung der betroffenen Nachbarstaaten erfordern.

Frage

Es geht um die Situation im Atommülllager Asse. Verschiedene Medien haben jetzt über einen zusätzlichen Wassereinbruch berichtet. Das BASE sagt, ein neuer Wassereinbruch in der Asse sei dort nicht bekannt. Der Landesminister möchte jetzt die Bergung beschleunigen. Ministerin Lemke hat ja gestern schon schriftlich mitgeteilt, sie nehme die Situation ernst. Können Sie vielleicht noch einmal darstellen, wie sich die Lage in der Asse aus Sicht und nach Informationsstand des BMUV darstellt und welche Schritte Sie jetzt unternehmen?

Kübler (BMUV)

Gerne. Zuerst einmal gibt es keinen neuen Wassereinbruch. Das Wasser sucht sich im Moment nur andere Wege. Wir wissen noch nicht, wohin und wie. Aber dort, wo das salzhaltige Wasser bisher aufgefangen wurde, nämlich auf ungefähr 728 Meter Tiefe, kommt es nicht mehr in der Menge an wie bisher. Das heißt, jetzt wird das Wasser auf einer tiefer gelegenen Sohle aufgefangen. Das ist immer noch entfernt von dem Standort, wo die Fässer liegen. All das liegt auch viele Hundert Meter unter dem Grundwasserspiegel. Da das Wasser nur nach unten und nicht nach oben rinnt, besteht keine Gefahr für irgendeine radiologische Gefährdung des Wassers, der Bevölkerung, was auch immer. Das ist erst einmal eine beruhigende Nachricht.

Beunruhigend ist, dass wir nicht wissen, wohin das Wasser fließt und welche Wege es sich sucht. Deswegen haben auch die zuständigen Behörden, unter anderem das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, das BASE, und die Bundesgesellschaft für Endlagerung, BGE, eine Vorwarnstufe ausgerufen. Das entspricht dem ernsthaften Umgang, den wir in dieser Situation auch benötigen.

Die Situation in der Asse hat ja eine lange Vorgeschichte. Die will ich nicht aufführen. Aber ein unverantwortlicher Umgang mit den Risiken der Atomindustrie auch durch frühere Bundesregierungen hat uns eine gefährliche und nicht als Endlager genehmigte Atommüllkippe hinterlassen. Diese Rückholung der radioaktiven Hinterlassenschaft des Atomzeitalters galt und gilt auch heute noch als beste Option. Gleichwohl ist diese Option äußerst anspruchsvoll. Es war auch von Beginn an unbestritten, dass es keine uneingeschränkte Erfolgsgarantie gibt.

Das BASE hat auf Basis der vorliegenden Informationen jetzt festgestellt, dass eine akute bergbauliche und radiologische Gefahrenlage auch weiterhin nicht erkennbar ist.

Aus der Sicht der Aufsichtsbehörde - danach hatten Sie gefragt -, also von uns, sind die ersten Maßnahmen, die die BGE eingerichtet hat, angemessen. Die BGE hat uns gegenüber ja weiterhin fortlaufend umgehend und auch detailliert über die Vorgänge zu berichten und Vorschläge vorzulegen, wie eine unkontrollierte Ausbreitung von Salzlösung im Bergwerk verhindert und die Rückholung der radioaktiven Abfälle gesichert werden kann. Das BASE und das Land Niedersachsen als zuständige strahlenschutzrechtliche und bergrechtliche Genehmigungsbehörden müssen diese Berichte dann prüfen, bewerten und ihre Stellungnahme abgeben. Sollte sich aufgrund der aktuellen Entwicklung in der Asse an der gesetzlich vorgesehenen Rückholplanung etwas ändern müssen, wäre über diese Änderungen dann unter Information und Einbindung der betroffenen Gemeinden, der Bevölkerung vor Ort und des Deutschen Bundestags, der die Rückholung seinerzeit beschlossen hat, zu entscheiden.

Zusatzfrage

Ich hätte noch eine Nachfrage. Vielleicht können Sie noch einmal erläutern, was für Abfälle dort unten liegen und für wie problematisch Sie die halten.

Kübler (BMUV)

Es sind keine hoch radioaktiven Abfälle. Das ist gewissermaßen erst einmal beruhigend. Es geht um schwach bis mittel radioaktives Material. Das sind 126 000 Fässer. Das klingt nach sehr viel. Das ist es auch. Aber es handelt sich, wie gesagt, hierbei nicht um hoch radioaktives Material.

Frage

Gerade wird wieder die Versicherungspflicht für Elementarschäden bei Hochwasser diskutiert. Ich habe an das BMJ einfach nur die Frage nach der Haltung zu dieser Versicherungspflicht und welche Vor- beziehungsweise vermutlich eher Nachteile Sie darin sehen würden.

Bönnighausen (BMJ)

Vielleicht erst einmal vorab: Im letzten Jahr, im Juni, ist dazu eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die jetzt schon viermal getagt hat. Über das Ergebnis dieser Beratung wird dann am 20. Juni in einer Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder berichtet werden. Das gilt es natürlich abzuwarten, um zu sehen, was diese Beratungen gebracht haben.

Zusatzfrage

Aber es wurden ja durchaus schon Bedenken geäußert. Wie sehen die aus?

Bönnighausen (BMJ)

Es ist ja durchaus auch schon bekannt, dass das Bundesjustizministerium da durchaus auch Bedenken gesehen hat. Es ist ja tatsächlich so, dass eine Versicherungspflicht unserer Ansicht nach, anders als vielfach behauptet, grundsätzlich nicht dazu führt, dass flächendeckend die Versicherungsprämien niedriger werden, und so, dass so eine Versicherungspflicht für alle tatsächlich auch für sehr viele Haushalte mit drastischen neuen finanziellen Belastungen verbunden wäre. Ich glaube, das sind die Hauptpunkte, die aber auch schon bekannt sind. Das ist nichts Neues.

Frage

Das Beben ist ja zwei, drei Tage alt, das aus Den Haag auch Deutschland als Mitfinanzierer des Internationalen Strafgerichtshof getroffen hat. Aber dazu die Frage: Ist es nur oder in erster Linie die Gleichzeitigkeit, die Parallelität dieses Vorstoßes in Richtung Hamas und israelische Staatsführung, oder gibt es auch andere Gründe, die - ich sage einmal ein bisschen salopp - in Deutschland viele Politikerinnen und Politiker erschaudern lassen? Was sind die tieferen Gründe für den Ärger, der durch das entstanden ist, was da angekündigt wurde?

StS Hebestreit

Ich bin jetzt ein bisschen irritiert über den Ärger. Wir sind ja hier und sprechen für die Regierung. Die Außenministerin und der Bundeskanzler haben sich dazu vorgestern und gestern eingelassen. Da kann ich nicht von einer Erschütterung oder von einem Ärger berichten. Wir haben sehr deutlich gemacht, dass wir die Gleichzeitigkeit, die Gleichsetzung kritisch sehen. Wir haben sehr deutlich gemacht und auch auf Unterschiede hingewiesen, was die Verfasstheit des Staates Israel, seine unabhängige Justiz und Ähnliches angeht. Aber ansonsten wüsste ich da weder von der Außenministerin noch vom Bundeskanzler von einer Erschütterung zu berichten.

Zusatzfrage

Ja, ich nehme die beiden Ausdrücke zurück und nenne es „Irritation“ und dergleichen. Das ist schon von den wenigen Äußerungen, die gekommen sind, ausgegangen. Aber was nun? Oder ist man angestrengt mit Überlegungen, wie man, wenn diesem Antrag stattgegeben wird, beispielsweise mit Herrn Netanjahu umgeht, wenn er nach Deutschland reist?

StS Hebestreit

Nein. Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs hat Haftbefehle beantragt. Die werden jetzt von dem dort zuständigen Richterausschuss geprüft. Auch muss geprüft werden, ob die Belege, die er dafür anführt, ausreichen, um einen Haftbefehl zu erlassen. Das liegt dann in der Zukunft. Wenn eine solche Entscheidung ergangen sein wird, egal wie sie ausfällt, müssen wir damit umgehen. So viel Zeit nehmen wir uns auch, uns darauf vorzubereiten.

Frage

Herr Bundeskanzler Olaf Scholz sagte im Oktober, es dürfe gar keinen Zweifel daran geben, dass sich Israel in seiner Kriegsführung in Gaza an das internationale Recht hält. In Anbetracht der neuesten Entwicklungen mit diesem Antrag vom Strafgerichtshof: Hat der Bundeskanzler seine Meinung dazu geändert? Darf man inzwischen daran zweifeln, dass Israel sich an die Menschenrechte und an internationales Recht hält?

StS Hebestreit

Ich würde den Bundeskanzler jetzt ungerne freihändig interpretieren, wie er sich ausgedrückt hat, sondern klar ist - das ist eine normative Setzung des Bundeskanzlers gewesen -, dass sich Israel selbstverständlich in allen Umfängen, die dafür nötig sind, an das Völkerrecht halten muss und auch hält. Wenn es daran Zweifel gibt beziehungsweise wenn es Hinweise gibt, dass das anders ist, dann werden sie selbstverständlich auch verfolgt. Das erleben wir jetzt auch im Augenblick. Es gibt internationale Untersuchungen. Es gibt auch nationale Untersuchungen. Das muss man jetzt abwarten. Aber es ist weiterhin die Überzeugung und niemand bestreitet, dass Israel - noch einmal zur Erinnerung: nach den Gräueltaten des 7. Oktober, nachdem 1200 Menschen auf bestialische Weise umgebracht worden sind und auch viele entführt worden sind, die weiterhin in Gaza in Geiselhaft und in der Hand von Hamas-Attentätern oder befreundeten Terrorgruppen sind; es werden weiterhin Raketen auf Israel abgeschossen - ein Recht hat, gegen diese Terrororganisation vorzugehen, die nichts anderes im Sinn hat, als die Existenz des Staates Israel aufs Spiel zu setzen. Insofern ist das jetzt erst einmal die rechtliche Grundlage. Dann muss man sich immer die Details anschauen, und das tut auch jeder.

Zusatzfrage

Die Aussage des Bundeskanzlers war ja sehr klar. Da braucht es eigentlich gar keine große Interpretation. Er sagte: Man darf nicht daran zweifeln. - Meine Frage ist aber, und das hat nichts damit zu tun, ob Israel das Recht hat, sich zu verteidigen oder nicht: Zweifelt der Bundeskanzler inzwischen daran, dass sich Israel nicht in jedem Fall an das internationale Recht hält? Wie viele Berichte von Menschenrechtsorganisationen und wie viele Klagen braucht es, bis der Bundeskanzler anerkennt, dass es vielleicht gar nicht so sein kann?

StS Hebestreit

Ich lasse mich hier nicht auf ein Ja-Nein-Spiel ein. Ich habe Ihnen eine sehr differenzierte und umfängliche Antwort auf Ihre Frage gegeben. Wenn Sie die anders interpretieren wollen, dann können Sie das in den Meinungsseiten Ihrer Zeitung machen, aber nicht in den Nachrichtenseiten. Sie haben ja die Kolleginnen und Kollegen hinter sich, die gerade lernen, wie man Nachrichten schreibt. Das ist dann vielleicht ein gutes Beispiel dafür, wo man zwischen Meinung und Nachricht trennen sollte.

Frage

Herr Hebestreit, vielleicht auch Frau Deschauer, hat die Bundesregierung denn den Haftbefehlsantrag von Herrn Khan und den zugrunde liegenden Expertenbericht gelesen? Sie haben gerade von Gleichsetzung gesprochen. Wenn man das alles liest - das ist ja jetzt nicht so lang -, dann werden ja Israel und die Hamas in keiner Weise irgendwie gleichgestellt, sondern hier handelt es sich ja um unterschiedliche Tatvorwürfe.

StS Hebestreit

Dann kann ich das genau interpretieren. Der Unterschied oder die Gleichsetzung ist, dass der Chefankläger ein CNN-Interview dafür gewählt hat und in einem Atemzug die Beantragung der Haftbefehle sowohl gegen drei Hamas-Führer als auch gegen den israelischen Premierminister und den israelischen Verteidigungsminister geäußert hat. Insofern ist es eine zeitliche Gleichsetzung und natürlich eine semantische Gleichsetzung, auch wenn Sie völlig zu Recht auf die Unterschiede verweisen, was die Vorwürfe angeht. Auch da hilft ja eine sehr differenzierte Berichterstattung, in der das in Teilen auch sehr deutlich herausgearbeitet wurde, in anderen nicht ganz so.

Zusatzfrage

Ich habe noch eine Frage an Frau Deschauer. Wir haben ja hier seit Monaten auch über die mangelhaften Hilfslieferungen, die Gaza erreichen, diskutiert. Sie haben sich auch immer wieder geäußert. Der Hauptanklagepunkt - so nenne ich das einmal - von Herrn Khan bezüglich Netanjahu und Gallant ist ja das Aushungern als Methode der Kriegsführung. Kommt das der Kritik der Bundesregierung an den israelischen Handlungen in Sachen Hilfslieferungen nahe?

Deschauer (AA)

Vielen Dank. Ich gehe auch noch einmal auf den ersten Teil Ihrer Frage ein, die ja auch an mich adressiert ist. In dem Sinne würde ich ebenfalls die detaillierte Lektüre der Presseerklärung des Auswärtigen Amtes von Montag noch einmal ans Herz legen. Dort haben wir nämlich auch herausgestellt, dass es, wie der Regierungssprecher hervorgehoben hat, um die gleichzeitige Beantragung der Haftbefehle geht. Aber wir führen dort auch weiter aus, dass dadurch ein unzutreffender Eindruck der Gleichsetzung entstanden sein könnte und - ich glaube, das ist der entscheidende Punkt - dass das Gericht nun sehr unterschiedliche Sachverhalte zu bewerten haben wird, die der Chefankläger in seinem Antrag auch ausführlich dargestellt hat. Insofern können Sie davon ausgehen, dass die Bundesregierung selbstverständlich entsprechende Dokumente und Unterlagen umfänglich studiert, anschaut und differenziert in mündlicher wie schriftlicher Form bewertet.

Auch zu Ihrer zweiten Frage kann ich noch einmal darauf hinweisen, wie der Regierungssprecher es eben schon getan hat: Der Chefankläger wirft ja jetzt gerade mit dem Antrag, den er gestellt hat, die Frage der Völkerrechtskonformität auf, die unter anderem auch in den von Ihnen benannten Hinweisen gründet. Ich kann dazu sagen, dass natürlich auch im nächsten Schritt, wie der Regierungssprecher bereits erwähnt hat, auch diese Vorwürfe nun zunächst erst einmal Gegenstand einer unabhängigen Verfahrenskammer - Vorverfahrenskammer heißt das präzise - des IStGH ist, die sich dazu verhalten muss, um dann zu entscheiden, ob ein entsprechender Haftbefehl erlassen wird.

Inhaltlich, um das zu ergänzen, hat die Bundesregierung immer deutlich gemacht, dass viel mehr humanitäre Hilfe nach Gaza hineingelassen werden muss, und wir fordern das gerade in der aktuellen, sehr schwierigen Lage mit großem Nachdruck und Dringlichkeit. Das gilt insbesondere natürlich auch für die Lage im Norden Gazas. Wir fordern, dass die Grenzübergänge, die lebenswichtig sind, wieder geöffnet werden und entsprechend genügend humanitäre Hilfe in die Gebiete hineingelangt.

Frage

Ich habe eine Frage sowohl an Herrn Hebestreit als auch an Frau Deschauer: Wird sich die Bundesregierung auf jeden Fall an die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs halten und diese Entscheidung umsetzen?

StS Hebestreit

Wie Sie so schön formuliert haben, ist das eine hypothetische Frage. Deshalb gehe ich einen halben Schritt zurück und sage: Grundsätzlich sind wir Unterstützer des Internationalen Strafgerichtshofes, und dabei bleibt es auch.

Zusatzfrage

Zur grundsätzlichen Unterstützung gehört ja, wenn ich noch einmal nachfragen darf, dass man Urteile des Internationalen Strafgerichtshofs dann auch ernst nimmt und umsetzt. Meine Frage war jetzt gar keine hypothetische - ich habe extra keine Namen genannt -, sondern, ob sich die Bundesregierung an das hält, was der Internationale Strafgerichtshof entscheidet.

StS Hebestreit

Ich dachte, ich hätte durch meine normative Setzung die Frage beantwortet.

Zuruf

Nein.

StS Hebestreit

Ansonsten, wenn Sie noch Fragen haben: Natürlich.

Zusatzfrage

Es wird also umgesetzt?

StS Hebestreit

Ja, wir halten uns an Recht und Gesetz.

Frage

Ich würde auch ganz gerne noch einmal zu den Verfahren in Sachen Internationaler Strafgerichtshof nachfragen. Aus welchem Grundsatz leiten Sie die Positionierung, dass man es nicht für besonders klug hält, diese beiden Anträge gleichzeitig zu stellen, eigentlich ab? Wenn man jetzt eben von dem völkerrechtlichen oder überhaupt dem ganz allgemeinen juristischen Grundsatz ausgeht, dass eine Schuld immer individuell ist und dass es immer darum geht - - - Justitia ist in dem Sinne ja blind! Wenn sich also jemand einer Straftat schuldig gemacht hat, warum sollte man dann nicht einen Haftbefehl beantragen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen? Woher kommt es also, dass man sagt, dass diese Parallelität irgendwie die Glaubwürdigkeit des Vorgehens durch den Chefankläger erschüttert? Ist das jetzt eine juristische oder eher eine politische Frage?

Wenn Sie mir erlauben, frage ich noch nach dem anderen Verfahren, das ja auch noch vor dem Internationalen Gerichtshof läuft. Erschüttert das, was jetzt vor dem IStGH passiert, in irgendeiner Weise die Absicht Deutschlands, beizutreten und auch eine Stellungnahme in dem Genozidverfahren abzugeben, das Südafrika angestrengt hat und über das ja auch in der vergangenen Woche noch einmal mündlich verhandelt wurde?

StS Hebestreit

Vielleicht kann ich das ein bisschen auseinanderdröseln.

Das Erste ist, dass ich glaube: Daran, dass wir von einer erschütterten Glaubwürdigkeit gesprochen hätten, kann ich mich weder im Namen des Bundeskanzlers noch der Außenministerin erinnern. Was wir zu der Gleichsetzung gesagt haben und was wir meinen, ist, dass der politische Anschein, der erweckt wird - auch über Berichterstattungen, in denen Teile weggelassen werden; natürlich nicht in Deutschland, aber in anderen, ausländischen Ländern -, ist, dass man das gleichsetzt, nach dem Motto: Das ist ein gleich gerichteter Konflikt. Dann haben wir zwei Konfliktparteien. Wir beantragen am gleichen Tag mit der scheinbar gleichen Begründung Haftbefehle, und das Ganze äußern wir auch noch in einem Interview, statt in einem ordentlichen Verfahren, wie sich das eigentlich gehört. – Das ist der Teil, an dem wir Kritik üben.

Alles Weitere - - -

Zuruf

Das ist aber politisch, nicht juristisch, sondern es ist eher - - -

StS Hebestreit

Nein, das ist eine politische Wertung dessen. Der Chefankläger ist selbstständig, er ist unabhängig. Eigentlich waren auch „fact-finding missions“ in einzelnen Ländern geplant. Er hat sich jetzt entschieden, anders vorzugehen. Das ist sein gutes Recht. Genauso gibt es Verwaltungsverfahren - in dem Fall ist es das vor dem Internationalen Strafgerichtshof und der zuständigen Kammer -, um zu prüfen, ob die die Belege, die er vorlegt, und ob der Antrag, den er stellt, gerechtfertigt sind, sowohl für die drei Führer der Terrororganisation Hamas als auch für die beiden Vertreter der israelischen Regierung. Das muss man abwarten, und dazu haben wir uns erst einmal gar nicht zu äußern.

Zu Südafrika: Da muss man einmal etwas unterscheiden. Der Internationalen Strafgerichtshof prüft individuelle Straftaten, auch gegen Staatenlenker, während der Internationale Gerichtshof eine Institution der Vereinten Nationen ist. Wenn ich es richtig überschaue, ist „Genozid“ auch nicht in den Klagepunkten, die vor dem Internationalen Strafgerichtshof gegen den israelischen Premier geäußert wurden, enthalten, und insofern kann ich da keine Verbindung erkennen.

Frage

Frau Deschauer, immer mehr Staaten erkennen Palästina als Staat an, unter ihnen jetzt Spanien, Norwegen und Irland. Das sind EU-Staaten. Was muss passieren, bevor die Bundesregierung den palästinensischen Staat anerkennt?

Deschauer (AA)

Vielen Dank, Her Towfigh Nia. Wir haben uns in der Vergangenheit auch schon hierzu geäußert, aber ich mache das sehr gerne noch einmal in aller Deutlichkeit. Ein eigenständiger Staat Palästina bleibt festes Ziel deutscher Außenpolitik; denn allein ein eigener Staat im Sinne einer Zweistaatenlösung ermöglicht sowohl Palästinenserinnen und Palästinensern als auch Israelis ein Leben Seite an Seite in Frieden und Sicherheit. Es ist klar, dass auf diesem Wege ein Prozess des Dialogs und der Verhandlung - deswegen heißt die Zielrichtung ja auch „verhandelte Zweistaatenlösung“ - notwendig und dringlicher denn je ist. Für die Bundesregierung ist klar, dass wir bereits seit Langem den Aufbau von palästinensischen Institutionen, die dann später staatliche Funktionen übernehmen können sollen, unterstützen. Das sieht zum Beispiel die Stärkung der palästinensischen Behörde vor, zum Beispiel durch Reformen. Es geht also um einen politischen Prozess mit dem Ziel einer Zweistaatenlösung, den die Bundesregierung für dringlich hält.

Zusatzfrage

Glauben Sie, dass Israel weiterhin eine Zweistaatenlösung haben möchte?

Deschauer (AA)

Ich glaube, dass es nicht darum geht, was ich persönlich glaube, sondern - - -

Zuruf

Ihre Einschätzung! Sie beziehungsweise das Auswärtige Amt sind ja zuständig. Deswegen frage ich ja.

Deschauer (AA)

Das ist völlig richtig. Wir sehen keine Alternative und auch keine Alternative für ein friedliches Zusammenleben von Palästinensern und Israelis. Darum geht es ja, dass wir eine Lösung für den dramatischen Konflikt finden. Auf diesem Wege sind wir natürlich bemüht und bestrebt, alles dafür zu tun, dass ein solcher Prozess des Dialogs, so fern er auch im Moment gerade zu sein erscheinen mag - das muss ich hier natürlich auch deutlich dazusagen -, weiter am Leben gehalten wird und die Chance eine Realisierung hat.

Frage

Sie haben ja gerade noch einmal deutlich gemacht, dass auch Sie die Zweistaatenlösung anstreben. Jetzt sagt ja der Premier von Irland, dass man Palästina anerkenne, sei sozusagen auch ein Ausdruck dessen, dass man eben diese Zweistaatenlösung unterstützt. Was sagen Sie denn zu diesem Argument?

Deschauer (AA)

Ich glaube, ich habe die öffentlichen Äußerungen von Vertretern anderer Regierungen zu ihrer eigenen Position in der Form nicht zu kommentieren, sondern ich verweise jetzt noch einmal darauf, wie es die Bundesregierung sieht: Es geht darum, dass sich im Rahmen eines politischen Prozesses natürlich ebenfalls auch die Frage einer Anerkennung stellen wird und das zu einer Zweistaatenlösung führen soll.

Zusatzfrage

Aber die Frage ist ja: Ist die Anerkennung die Folge dieses Prozesses oder die Voraussetzung für diesen Prozess? Was sagen Sie zu dem Argument, dass das eben eine Voraussetzung sein kann?

Deschauer (AA)

Ich glaube, wir haben uns hier schon mehrfach so geäußert, dass das im Rahmen eines solchen Prozesses vonstattengehen soll, und die Bundesregierung unterstreicht diese Haltung noch einmal.

Frage

Ich frage auch noch einmal nach dem Themenkomplex, weil die Außenministerin ja auch immer wieder betont, wie wichtig eine Einigkeit Europas in diesen Fragen ist, und das sind ja nun ganz wichtige europäische Partner von Deutschland, die das auch fordern oder Palästina offiziell anerkennen wollen. Wird das denn auch so gewertet, dass das jetzt ein Momentum ist, das eventuell in diese ja doch, sagen wir einmal, wie Sie auch sagten, recht ferne Option neuen Wind bringen kann, auch angesichts der Situation, dass die Siedlertätigkeiten im Westjordanland etc. ja voranschreiten? Alles aus Israel spricht gegen eine Zweistaatenlösung. Sehen Sie das also doch auch als ein besonderes Momentum an, das eventuell auch die Position der Bundesregierung und der Außenministerin in dieser Hinsicht verändern könnte?

Deschauer (AA)

Ich glaube, jedes Land - Sie sprechen von den europäischen Mitgliedstaaten - trifft seine Positionierung eigenständig und äußert sich entsprechend auch eigenständig in dieser Sache. Sie können davon ausgehen, dass die aktuelle Diskussion ein Ausdruck dessen ist, dass das Thema beziehungsweise die Frage im Kreise der Mitgliedstaaten auch der Europäischen Union mit dem Ziel einer Zweistaatenlösung natürlich quasi eng begleitet und besprochen wird. Auf diesem Wege gibt es natürlich einen intensiven Austausch, und die Positionierungen - das kann man nicht verhehlen - unterscheiden sich etwas voneinander. Aber in der Gesamtgemengelage eint das gemeinsame Ziel einer friedlichen Lösung für die aktuell schwierige Lage im Nahostkonflikt die europäischen Mitgliedstaaten.

Frage

Südafrika hat es geschafft, dass es vor dem Internationalen Strafgerichtshof um eine Verhaftung von Netanjahu geht. Ich weiß nicht, ob die Bundesregierung versuchen kann, vielleicht auch gegen Baschar al-Assad, den Diktator, eine solche internationale Verhaftung zu erwirken. Er hat mehr als eine Million Menschen getötet, mehr als zwölf Millionen sind auf der Flucht, und Tausende Menschen verschwinden.

Deschauer (AA)

Wir sind jetzt, glaube ich, in einem anderen Länderkontext.

Zusatzfrage

Kann Putin nicht auch irgendwo - - -

Vorsitzende Wefers

Ich glaube, wir haben die Frage verstanden.

Deschauer (AA)

Die Bundesregierung, auch wenn das leider nicht tagtäglich die Schlagzeilen dominiert, ist natürlich weiterhin sehr besorgt und verfolgt die Menschenrechtslage und die humanitäre Lage in Syrien sehr eng.

Zu Ihrer spezifischen Frage habe ich Ihnen heute nichts anzukündigen. Ich würde dann gegebenenfalls noch einmal etwas nachreichen, sollte das notwendig sein. Aber seien Sie sicher, dass die Bundesregierung natürlich weiter an der Seite der Menschen in Syrien steht, die von dem Regime dort natürlich auch weiter unterdrückt werden. Wir sind regional natürlich wichtige Unterstützer beziehungsweise Geber humanitärer Hilfe.

Frage

Ich würde gerne noch einmal nach den Reaktionen der Leute fragen, gegen die jetzt ein Haftbefehl beantragt wurde. Die Hamas hat sich ja empört bezüglich Khan gezeigt. Herr Hebestreit, die Bundesregierung hat ja wahrscheinlich mitbekommen, wie Herr Netanjahu auf den Haftbefehlsantrag reagiert hat. Es heißt, dass Herr Netanjahu meinte, Khan sei einer der größten Antisemiten der Welt, weil er das jetzt mache, und er hat einen Vergleich angestellt und hat Khan mit Nazirichtern im Dritten Reich verglichen. Wie bewertet die Bundesregierung solche Vergleiche?

StS Hebestreit

Einen solchen Vergleich lehnt die Bundesregierung selbstverständlich ab. Ansonsten bewerten wir die Wortbeiträge auch befreundeter ausländischer Staats- und Regierungschefs in der Regel gar nicht. Aber in diesem Fall können Sie sich denken, dass wir einen solchen Vergleich ablehnen.

Zusatzfrage

Herr Hebestreit, Frau Deschauer, wie bewerten Sie die jetzt öffentlich geäußerten Pläne aus Washington, gegen den Internationalen Strafgerichtshof vorzugeben? Es wird ja jetzt überlegt, Den Haag zu sanktionieren, noch mehr zu machen. Diese Drohgebärden gegenüber einer so wichtigen internationalen Organisation, gehen Sie da mit?

StS Hebestreit

Die Vereinigten Staaten gehören zu den Staaten, die den Internationalen Strafgerichtshof bisher nicht anerkannt haben. Wir haben ihn von Anfang an anerkannt und unterstützt. Insofern stehen wir auch zu diesem Internationalen Strafgerichtshof.

Frage

Noch einmal zur Frage des Haftbefehls: Die israelische Regierung hat jetzt gefordert, dass westliche Staaten - sie spricht von zivilisierter Welt - jetzt ausschließen sollen, einen möglichen Haftbefehl gegen Netanjahu zu vollstrecken.

Deswegen die Frage andersherum: Gehen Sie auf diese Forderung der israelischen Regierung ein, jetzt eine Vollstreckung eines Haftbefehles auszuschließen?

StS Hebestreit

Da müsste ich ja schon von meiner grundsätzlichen Haltung, dass ich mich auf hypothetische Fragen nicht einlasse, abweichen, und das tue ich ungern. Insofern mache ich auch in diesem Fall keine Ausnahme.

Zusatz

Aber das war gar keine hypothetische Frage. Ich hatte extra gesagt, dass Israel fordert, dass man jetzt, also nicht dann, wenn der Haftbefehl vollstreckt wird, -

StS Hebestreit

Und was war dann der nächste Halbsatz? Das war die Hypothese.

Zusatz

- ausschließen soll, einen möglichen Haftbefehl zu vollstrecken. Das ist nicht hypothetisch, sondern das ist die Forderung, - - -

StS Hebestreit

Wenn es einen solchen Haftbefehl geben würde! Aber geschenkt. Die Haltung habe ich, glaube ich, grundlegend dargelegt, und dazu würde ich jetzt auch nichts weiter ergänzen. Lesen Sie noch einmal nach, was ich schon gesagt habe!

Frage

Ich möchte gern auf das Thema der zwei Staaten zurückkommen beziehungsweise auf die präzise Zusammenfassung der Haltung verschiedener Regierung durch Frau Deschauer. Weil das so ist, wie es seit Schröder, Merkel und jetzt Scholz ist, dass alle immer gesagt haben: „Zwei Staaten!“, mit verschiedenen Differenzierungen, ist dann ein Votum der Regierung, der Außenministerin und des Kanzlers, denkbar: „Ja, mit Auflagen“ oder „Ja, aber“? Denn es ist ja nur noch eine Bedingung als Ergänzung zu Ihrer Aufzählung fällig, und dann könnte es so kommen. Ist so etwas denkbar?

StS Hebestreit

Ich verstehe Ihren Ansatz. Aber der Nahostkonflikt beschäftigt die Welt schon sehr lange Zeit. Immer wieder gab es Situationen, in denen es besser lief. Anfang der 90er-Jahre war man einer Zweistaatenlösung so nah wie nie. Im Augenblick sind wir dieser Zweistaatenlösung - das hat Frau Deschauer schon deutlich gesagt - fern.

Gleichwohl ist es unserer Überzeugung nach der einzige gangbare Weg, die einzige Lösung für diesen Konflikt, so langwierig das auch noch sein mag. Dafür würde ich jetzt nicht einzelne Bedingungen formulieren oder als gegeben ansehen, sondern wir sehen, dass am Ende eine ausgehandelte Lösung, die von allen Seiten akzeptiert wird, das einzige ist, was diesen schwerwiegenden und seit über 70 Jahren schwelenden Konflikt befrieden kann. Das wird vieles diplomatischen Geschicks und wahrscheinlich auch vieler Zeit bedürfen. Wir sind mit allen Beteiligten intensiv im Gespräch, als einer der engsten Freunde und Freundinnen Israels natürlich auch mit der israelischen Regierung, so kompliziert das manchmal ist, auch mit den Freunden in Israel, aber genauso mit den Freundinnen und Freunden in der arabischen Welt.

Dafür gibt es keine Abkürzung. Die Hoffnung, dass sich dieser schwierige Konflikt durch eine diplomatische Maßnahme, durch eine Entscheidung plötzlich in Luft auflöst, sollte niemand haben. Insofern bleibt die deutsche Regierung bei ihrer Position, die das Ziel einer ausgehandelte Zweistaatenlösung hat, an deren Ende die Akzeptanz ist, dass es einen eigenen palästinensischen Staat gibt.

Zusatzfrage

Aber Sie zensieren Irland, Norwegen und Spanien gar nicht oder in gewisser Weise, oder lehnen Sie das ab? Irgendetwas, so glaubt man, müsste die Bundesregierung zum Schritt dieser drei Länder doch sagen.

StS Hebestreit

Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Haltung und ist in ihrer Haltung sehr klar.

Frage

Frau Deschauer, gibt es schon einen zeitlichen Rahmen dafür, wann die Stellungnahme Deutschlands für den IGH im Genozidverfahren Südafrikas gegen Israel vorliegen wird?

Deschauer (AA)

Wir sind, denke ich, noch an der Stelle in diesem Verfahren, dass die Hauptverhandlung begonnen hat, eröffnet vom IGH. Sie befindet sich im sogenannten Schriftsatzverfahren. Das betrifft die Verfahrensbeteiligten, indem beide Parteien, also Israel und Südafrika, nacheinander ihre Schriftsätze und Argumentationen darlegen.

Ich kann Ihnen keine zeitliche Prognose abgeben. Aber dass das einen gewissen Moment dauert, weil das sicherlich sehr gut durchdachte, begründete und auch nicht schmale Schriftstücke sein werden, muss ich annehmen. Insofern kann ich Ihnen für die Dauer des Folgeverfahrens noch keine zeitliche Prognose abgeben.

Frage

Zum Verständnis, Herr Hebestreit, wegen der zeitlichen Schiene und, dass es gleichzeitig passiert ist; das war ja die Kritik. Wie viel Abstand hätten Sie sich zwischen den beiden Haftbefehlsanträgen denn gewünscht, sodass es nicht zu diesem potenziellen Eindruck gekommen wäre?

StS Hebestreit

Ich denke nicht, dass ich jetzt einen Zeitpunkt zu nennen oder einen Rat zu geben habe. Schon allein dass dieser Eindruck entstanden ist, sollte diejenigen bekümmern, die diesen Eindruck erweckt haben. In künftigen Fällen sollten sie das berücksichtigen.

Zusatz

Die Kritik kommt von den Israelis, den Amerikanern usw., die das kritisieren und als - - -

StS Hebestreit

Wir kritisieren das auch, als Gleichsetzung! Das habe ich schon am Anfang dieser Pressekonferenz getan.

Zusatz

Genau! Aber dann müssten Sie ja vielleicht einmal sagen, wie man es denn hätte besser machen können. Denn Sie kritisieren ja nicht erst einmal in der Sache. Darum: Hätten Sie es sich gewünscht, -

StS Hebestreit

Davon haben wir uns ja gar nicht - - -

Zusatz

- dass das an zwei verschiedenen -

StS Hebestreit

Herr Kollege!

Zusatzfrage

Darf ich ausreden?

StS Hebestreit

Aber klar!

Zusatzfrage

- dass das an zwei verschiedenen Tagen passiert, in unterschiedlichen Wochen, in einem anderen Monat, wenn schon am selben Tag, dann das eine morgens und das andere abends? Wie sollen wir denn verstehen, was die Kritik Ihrerseits ist?

StS Hebestreit

Mich wundert, dass es so schwer verständlich sein soll. Ich werde Ihnen - das hatte ich schon gesagt - jetzt keinen Zeitpunkt nennen. Aber es ist doch offensichtlich, dass es keine ausreichende Differenzierung ist, wenn der Chefankläger in einem Interview im gleichen Atemzug diejenigen nennt, gegen die er Haftbefehle ausstellt. Alles andere kann man dann diskutieren.

Wichtig ist - das haben Sie dankenswerterweise sehr konkret gemacht -, dass die Gründe, die für die unterschiedlichen Haftbefehle dargelegt wurden, sehr differenziert sind. Aber der Eindruck, der erweckt worden ist, und auch die Nachricht, die damit produziert worden ist, scheinen mir kein Versehen gewesen zu sein.

Frage

Herr Hebestreit, ich finde es unmöglich, dass Sie in Ihrer Antwort suggerieren, ich kennte den Unterschied zwischen Meinung und Nachricht nicht. Ich greife Sie nicht persönlich an und würde Sie bitten, das auch nicht zu tun, sondern in Ihren Antworten sachlich zu bleiben.

Zu meiner Frage: Wie wir inzwischen wissen, hat sich die Bundesregierung seit November siebenmal mit dem US-Pharmakonzern Eli Lilly getroffen. Sechsmal ging es dabei um das Arzneimittelforschungsgesetz.

Hat die Bundesregierung für den US-Pharmakonzern Eli Lilly die Neuregelung der vertraulichen Erstattungspreise in dieses Gesetz geschrieben?

StS Hebestreit

Sowohl Ihre Frage als auch die ihr zugrundeliegende Erkenntnis ist mir neu. Insofern kann ich Ihnen dazu keine Auskunft geben. Aber wenn Sie uns die Frage schriftlich noch einmal stellen - meine Kollegen nehmen sie auch auf -, dann können wir sie Ihnen schriftlich beantworten. Ich hätte ein Gefühl, wie ich antworte, aber das prüfen wir noch.

Zusatzfrage

Es ist Ihnen neu, dass sich der Bundeskanzler dreimal mit dem Konzern getroffen hat?

StS Hebestreit

Ich meine, Sie hätten eben „siebenmal“ gesagt.

Zusatz

Der Bundeskanzler dreimal - - -

StS Hebestreit

Ja, das ist mir neu. Sie glauben gar nicht, wie viele Termine der Bundeskanzler hat und wie viele davon ich begleite und wie viele auch nicht. Insofern wäre ich vorsichtig. Deshalb sind wir an den Stellen, an denen ich immer sehr differenziert gucke und auch auf die Unterstellungen aufmerksam mache, die in mancher Frage enthalten sind.

Frage

Meine Frage geht an die Bundesregierung, eventuell speziell an das BMI. Gestern hat eine Recherchekooperation, an der unter anderen auch die ARD beteiligt ist, einen Bericht veröffentlicht, wonach die Partnerländer Marokko, Mauretanien und Tunesien offenbar systematisch Migranten in der Wüste aussetzten. Das Team will Belege dafür haben, dass die EU-Kommission davon wisse und dort trotzdem viele Millionen Euro investiere. Beispielsweise sollen verantwortliche Sicherheitskräfte Fahrzeuge, Ausbildung und seit vielen Jahren auch Unterstützung durch die deutsche Bundespolizei erhalten haben.

Was sagen Sie zu den Vorwürfen? Werden irgendwelche Konsequenzen aus der Recherche gezogen?

StS Hebestreit

Als Erstes kann ich sagen, dass wir die Vorwürfe natürlich zur Kenntnis genommen haben. Wir nehmen sie sehr ernst und prüfen sie jetzt im Rahmen des uns Möglichen. Wir selbst haben keine eigenen Erkenntnisse dazu. Insofern müssen wir das jetzt prüfen und dann gegebenenfalls Konsequenzen ziehen. Aber dafür ist es im Augenblick, wie gesagt, zu früh. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Vorwürfe auch Einheiten betreffen, für die es Unterstützung aus Deutschland gegeben hat. Jetzt muss man sich die Zeitabläufe genau anschauen. Aber erst einmal gilt es, die Vorgänge zu prüfen.

Zusatzfrage

Eine Nachfrage an das BMI: Anfang des Jahres wurde ein Migrationsabkommen mit Marokko abgeschlossen. Wird nach diesen neuen Ergebnissen auch darauf noch einmal neu geschaut?

 Ata (BMI)

Ich kann für das BMI sagen, dass die Verbringung von Geflüchteten und Migranten in das libysch-tunesische und algerisch-tunesische Grenzgebiet mehrfach scharf und öffentlich kritisiert wurde. Die Bundesregierung hat gegenüber den tunesischen Partnern wiederholt deutlich gemacht, dass bei der Kooperation im Bereich der Migration humanitäre Standards und die Menschenrechte von Geflüchteten und Migranten, zu denen sich auch Tunesien in internationalen Abkommen bekannt hat, zu respektieren sind. Das ist auch regelmäßig Gegenstand unserer Gespräche mit der tunesischen Seite.

Grundsätzlich basiert unsere Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern in Fragen der Migration natürlich auf Menschenrechten. Unser Engagement dient jeweils auch der Stärkung der Menschenrechte.