Im Wortlaut
Themen
• Termine des Bundeskanzlers
• Grüne Woche
• Trauergottesdienst und Trauerstaatsakt für Dr. Wolfgang Schäuble
• Empfang des Staatspräsidenten Frankreichs
• viertes Treffen der Allianz für Transformation
• Wirtschaftsgipfel der „WELT“
• Kabinettssitzung
• Empfang des Ministerpräsidenten der Slowakei
• Besuch des St.-Antonius-Hospitals in Eschweiler
• Besuch des Standorts der Dr. Babor GmbH & Co. KG in Eschweiler
• vierte Sitzung des Zukunftsrates
• Empfang der U-17-Juniorenfußballnationalmannschaft
• Reise des Bundesarbeitsministers nach Vietnam und Thailand
• Reise des Bundesjustizministers nach Estland und Polen
• Billigung des Entwurfs für den zweiten Teil des Haushaltsfinanzierungsgesetzes durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
• Annahme des Entwurfs eines Rückführungsverbesserungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag
• zweite und dritte Lesung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
• Unterstützungsleistungen des Bundes für die Flüchtlingsunterbringung
• Ankündigung weiterer Proteste durch den Präsidenten des Deutschen Bauernverbands
• Nahostkonflikt
• Verfahren gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof wegen des Vorwurfs des Völkermords
• Planungen bezüglich einer EU-Mission zum Schutz von Schiffen im Roten Meer
• Konflikt zwischen Iran und Pakistan
• Kindergeld
• Fördermittel für den Ausbau des Glasfasernetzes
• geplanter Verkauf von Wintershall Dea
38 Min. Lesedauer
- Mitschrift Pressekonferenz
- Freitag, 19. Januar 2024
Sprecherinnen und Sprecher
• stellvertretender Regierungssprecher Büchner
• Göpner-Reinecke (BMAS)
• Dr. Fuchs (BMJ)
• Wagner (AA)
• Dr. Ata (BMI)
• Migenda (BMF)
• Müller (BMVg)
(Vorsitzender Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Büchner sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)
SRS Büchner
(zu den Terminen des Bundeskanzlers) Am Montag, den 22. Januar, wird der Bundeskanzler die Grüne Woche besuchen. Auf einem zweistündigen Rundgang, beginnend um 10 Uhr, wird er sich einen Eindruck über zukunftsweisende Projekte aus der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie dem Gartenbau verschaffen. Diese stehen repräsentativ für die Innovationskraft der gesamten Branche.
Ich will einige Stationen nennen: Der Bundeskanzler wird sich über die Ökosystemleistungen des Waldes sowie den Drohnen- und Robotereinsatz bei der Feld- und Erntearbeit informieren. Themen werden zudem nachhaltiges Bauen mit Holz und die Klimawirkung intakter Moore sein. Auch der Besuch einer Showküche und einer Schaubäckerei stehen auf dem Programm.
Begleitet wird der Bundeskanzler vom CEO der Messe Berlin, Herrn Dr. Mario Tobias. Zudem trifft er mit Fachleuten, Jungbäuerinnen und Jungbauern, Auszubildenden sowie Branchenvertretern zusammen.
Gegen Ende des Rundgangs wird es ein Pressestatement geben.
Anschließend wird der Bundeskanzler ab 13 Uhr am Trauergottesdienst im Berliner Dom und ab 15 Uhr am Trauerstaatsakt im Deutschen Bundestag für den verstorbenen Politiker Dr. Wolfgang Schäuble teilnehmen. Wie Sie wissen, hat der Bundeskanzler die Verdienste von Wolfgang Schäuble gewürdigt, als die traurige Nachricht bekannt wurde. Mit seinem Tode verliere Deutschland einen prägenden Christdemokraten, der gerne gestritten und dabei doch nie aus dem Blick verloren habe, worum es in der Politik gehe: das Leben der Bürgerinnen und Bürger besser zu machen.
Um 16.45 Uhr empfängt der Bundeskanzler dann den französischen Staatpräsidenten Emmanuel Macron im Bundeskanzleramt. Im Mittelpunkt der Gespräche steht voraussichtlich die Vorbereitung des Sondertreffens des Europäischen Rats am 1. Februar in Brüssel. Das schließt auch internationale Themen wie die Situation in der Ukraine und in Nahost mit ein. Eine Pressebegegnung ist nicht geplant.
Am Dienstag, den 23. Januar, findet von 12 Uhr bis 15 Uhr das ursprünglich für Mitte Oktober geplante vierte Treffen der Allianz für Transformation im Bundeskanzleramt statt. Wir hatten Ihnen die Schwerpunkte des Treffens bereits angekündigt. Deswegen heute in aller Kürze: Wir wollen mit diesem Format als Leitdialog der Bundesregierung gemeinsam die Transformationsprozesse gestalten, die Deutschland digitaler, klimaneutraler und resilienter machen sollen. Im Rahmen des vierten Spitzentreffens geht es nun um die Chancen und Potenziale der Kreislaufwirtschaft für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Es soll ein Kommuniqué aller Mitglieder der Allianz veröffentlicht werden, das die große Relevanz und das Potenzial der Kreislaufwirtschaft für Deutschland unterstreicht.
Im Anschluss ist für 15 Uhr eine Pressekonferenz des Bundeskanzlers gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Allianz geplant.
Ab 16 Uhr am Dienstag wird der Bundeskanzler dann beim Wirtschaftsgipfel der „WELT“ in Berlin zu Gast sein. Die Konferenz ist eine Veranstaltung des Springer-Verlags und findet jährlich statt. Zum Teilnehmerkreis gehören die Vorstandsvorsitzenden von 65 großen, überwiegend deutschen Unternehmen. Der Bundeskanzler beteiligt sich an einer Gesprächsrunde mit den Teilnehmenden. Hierbei wird es um aktuelle wirtschafts- und finanzpolitische Themen gehen.
Die Veranstaltung ist nicht presseöffentlich.
Am Mittwoch, den 24. Januar, tagt um 11 Uhr das Kabinett unter Leitung des Bundeskanzlers.
Am Mittwochabend wird der Bundeskanzler um 18 Uhr den Ministerpräsidenten der Slowakischen Republik, Robert Fico, zu seinem Antrittsbesuch im Kanzleramt empfangen. Der Termin wird nachgeholt, weil der ursprünglich für Dezember geplante Antrittsbesuch wegen der Erkrankung des Bundeskanzlers entfallen musste. In einem ersten Gespräch werden sich beide über bilaterale Themen, aber auch über die Zusammenarbeit in der EU angesichts der vielfältigen derzeitigen Herausforderungen austauschen.
Anschließend ist für 18.15 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz geplant. Nach der Pressekonferenz werden der Bundeskanzler und Ministerpräsident Fico ihr Gespräch bei einem Abendessen fortsetzen.
Am Donnerstag, den 25. Januar, besucht der Bundeskanzler von 13 Uhr bis 15 Uhr das St.‑Antonius-Hospital in Eschweiler. Das Sankt-Antonius Hospital ist mit seinen elf Fachkliniken und zwölf interdisziplinären Kompetenzzentren das größte konfessionelle Krankenhaus in der Städteregion Aachen. Hier setzen sich 1 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jeden Tag für eine zugewandte und moderne stationäre Versorgung der Patientinnen und Patienten ein. Von dieser Arbeit möchte sich der Bundeskanzler ein Bild machen. Er wird sich über moderne Behandlungsmethoden in der Kardiologie informieren und im Anschuss mit Pflegekräften über ihre Arbeit vor Ort sprechen.
Das Sankt-Antonius Hospital setzt sich besonders für den Übergang der stationären Versorgung in die ambulante Pflege ein. Beispielsweise bietet das Krankenhaus spezielle Pflegekurse an, um Angehörige zu unterstützen, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen. Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Frau Claudia Moll, wird an diesem Termin teilnehmen.
Das Sankt-Antonius-Hospital war von der Flutkatastrophe im Juli 2021 stark betroffen. Patientinnen und Patienten mussten evakuiert werden. Gebäudeteile wurden massiv beschädigt. Daher spricht der Bundeskanzler bei seinem Besuch auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über die Auswirkungen der Flutkatastrophe und den Wiederaufbau.
Für 14.50 Uhr ist ein Pressestatement des Bundeskanzlers gemeinsam mit der Pflegebevollmächtigten geplant. Der Termin ist überwiegend presseöffentlich.
Anschließend besucht der Bundeskanzler gegen 15 Uhr das Unternehmen Babor in Eschweiler, das für seine Kosmetikprodukte bekannt ist. Er besichtigt dort den neuen Produktions- und Logistikstandort und wird Gespräche mit der Unternehmensleitung sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führen. Babor ist ein Unternehmen mit langer Geschichte. Seit mehr als 60 Jahren findet die gesamte Entwicklung und Produktion ausschließlich am Hauptsitz in Aachen statt. Die Kosmetikmarke ist in mehr als 70 Ländern vertreten. Der Termin ist presseöffentlich.
Am Freitag ‑ das ist der 26. Januar ‑ nimmt der Kanzler am Netzwerktreffen der Allianz der Chancen teil. Er wird dort gegen 9 Uhr eine Rede halten und im Anschluss gemeinsam mit der IG-Metall-Vorsitzenden Christiane Benner und der Personalvorständin der Continental AG, Ariane Reinhart, an einer Podiumsdiskussion zum Thema von Qualifizierung und Weiterbildung teilnehmen. Das Treffen findet in der Berlin-Repräsentanz der Robert Bosch GmbH statt. Die Veranstaltung ist presseöffentlich.
Am Nachmittag des Freitags wird der Bundeskanzler von 13 Uhr bis 15.30 Uhr mit den Mitgliedern des Zukunftsrats zu der vierten Sitzung im Bundeskanzleramt zusammentreffen. Der Zukunftsrat wird sich in dieser Sitzung mit der Anwendung und Entwicklung generativer Künstlicher Intelligenz in Deutschland auseinandersetzen. Generative Künstliche Intelligenz nennt man die Form der Künstlichen Intelligenz, die unter anderem neue Texte, Bilder und Videos herstellen kann. Das kennen viele seit letztem Jahr durch Anwendungen wie zum Beispiel ChatGPT. Generative Künstliche Intelligenz wird in vielen Bereichen der Wissenschaft, von Wirtschaft und Gesellschaft angewendet und kann unter anderem zu höherer Produktivität und Effizienz beitragen. Zum Beispiel kann sie im medizinischen Bereich hilfreich sein, um genauere Vorhersagen von Krankheitsverläufen zu treffen, oder bei der Dokumentation von Aufgaben und im administrativen Bereich entlasten.
Im Anschluss an die Sitzung wird die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften acatech eine Pressemitteilung herausgegeben.
Auch noch am Freitag empfängt der Bundeskanzler dann um ca. 17.45 Uhr die U-17-Juniorenfußballnationalmannschaft im Bundeskanzleramt. Das Treffen dient einem persönlichen Austausch mit den Spielern und dem Trainerstab. Nach dem Titelgewinn sowohl der Europameisterschaft im Juni als auch der Weltmeisterschaft im Dezember letzten Jahres möchte der Bundeskanzler den jungen Spielern persönlich hierfür seine Anerkennung und seinen Respekt übermitteln. Der Termin ist nicht presseöffentlich.
Frage
Herr Büchner, warum wird es keine Pressekonferenz mit dem französischen Staatspräsidenten geben? Üblicherweise gibt es ja eine solche.
SRS Büchner
Ja, aber es ist nicht jedes Mal so. Es gibt Arbeitstreffen, auf denen die Dinge einfach nur bilateral vorbereitet werden. Es ist sozusagen auch kein Delegationstreffen, sondern dort besprechen nur die beiden, in diesem Falle der Bundeskanzler und der französische Präsident, à deux die Dinge miteinander, und sie machen deshalb hinterher auch kein Pressegespräch.
Zusatzfrage
Der Bundeskanzler hat mehrfach deutlich gemacht, dass er bis zum 1. Februar ‑ das Sondertreffen haben Sie erwähnt ‑ Zusagen der anderen Partner auf EU-Ebene zur Ukrainehilfe haben möchte. Wird es ein Schwerpunkt sein, dass er Macron auffordert oder drängt, dass auch Frankreich bei der Militärhilfe mehr tun muss?
SRS Büchner
Ich habe ja gesagt, dass auch alle diese Themen besprochen werden, auch das Thema der Ukraine. Was und wie es im Detail besprochen werden wird, darauf muss ich die unbefriedigende Antwort geben, dass ich dem Gespräch weder vorgreifen kann noch will.
Göpner-Reinecke (BMAS)
Bundesminister Hubertus Heil begleitet den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier vom 22. bis zum 27. Januar auf seiner Reise nach Vietnam und Thailand. Der Minister wird sich unter anderem mit seinem vietnamesischen Amtskollegen über die Herausforderungen auf den Arbeitsmärkten in Deutschland und Vietnam austauschen und über Chancen der Fachkräfteeinwanderung sprechen. Auch das Thema der fairen Lieferketten wird auf der Reise eine Rolle spielen.
Frage
Sie haben den Arbeitsmarkt angesprochen. Können Sie sagen, ob es für beide Länder gezielte Anwerbeprogramme für Arbeitskräfte in bestimmten Bereichen gibt?
Göpner-Reinecke (BMAS)
Die Bundesagentur für Arbeit rekrutiert zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit Auszubildende für die Pflege. Ansonsten werden aus Vietnam derzeit von der BA keine Fachkräfte rekrutiert. Es gibt natürlich private Initiativen, die dort aktiv sind.
Mit Thailand gibt es solche Vermittlungsabkommen oder Absprachen zurzeit nicht.
Dr. Fuchs (BMJ)
Am nächsten Dienstag, den 23. Januar 2024, reist Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann nach Estland und Polen.
Er wird zunächst nach Tallinn reisen, wo er den Justizminister der Republik Estland zu einem Gespräch trifft. Gegenstand der Gespräche sind die Zusammenarbeit in der EU und die dort aktuell diskutierten Themen sowie der russische Angriffskrieg auf die Ukraine. Im Anschluss wird der Bundesjustizminister in Tallinn das Landgericht Harju besuchen und Gespräche mit Legal-Tech-Unternehmen führen. Es wird um einen Austausch zum Thema der Digitalisierung von Gerichtsverfahren gehen.
Gegen Nachmittag wird er nach Warschau weiterreisen. Der Bundesjustizminister wird seinem polnischen Amtskollegen Adam Bodnar persönlich zum Amtsantritt gratulieren. Gegenstand des Gespräches sind die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit im Justizbereich sowie der russische Angriffskrieg auf die Ukraine. Anschließend wird der Bundesjustizminister das Denkmal der Helden des Ghettoaufstandes sowie das Denkmal des Warschauer Aufstandes zur Kranzniederlegung besuchen. Bevor er am Abend nach Berlin zurückkehrt, wird er an der Juristischen Fakultät der Universität Warschau einen Vortrag zum Thema Liberty and Law in Europe halten.
Frage
Ich habe eine Frage zu dem Treffen in Polen. In Polen gibt es im Moment ja eine institutionelle Staatskrise, weil sich verschiedene Verfassungsorgane gegenseitig blockieren. Wie besorgt ist der Justizminister darüber, dass dieses Problem nach dem Amtsantritt der neuen Regierung nicht gelöst werden konnte?
Dr. Fuchs (BMJ)
Generell will ich den Gesprächen in Polen nicht vorgreifen. Dieses Thema wird sicherlich Gegenstand der Erörterungen sein. Dem, was dabei herauskommt, möchte ich, wie gesagt, hier nicht vorgreifen.
Zusatz
Ich wollte gar nicht dem Gespräch vorgreifen, sondern eine Einordnung haben, wie besorgt Sie darüber sind, dass diese institutionelle Krise nicht gelöst werden kann. Diese Frage richtet sich vielleicht auch ans AA.
Dr. Fuchs (BMJ)
Das würde ich auch sagen. Dafür würde ich gern an die Kollegen des Auswärtigen Amts verweisen.
Wagner (AA)
Herr Kollege, Sie wissen, dass wir die Entwicklung verfolgen. Sie wissen auch, dass Polen ein enger Partner und Freund von uns in Europa ist, nicht nur ein Nachbar. Ich habe hier aber keinen Anlass, für die Bundesregierung oder das Auswärtige Amt die innenpolitischen Vorgängen in Polen zu kommentieren.
Es ist aber klar, dass Rechtsstaatlichkeit einer der Pfeiler der Europäischen Union ist. Das gilt natürlich für alle Mitgliedstaaten.
Frage
Sie haben Rechtsstaatlichkeit gerade benannt. Die Regierung hat jetzt erklärt, dass sie ein Urteil des Verfassungsgerichts nicht akzeptiert, weil die Richter ihrer Ansicht nach illegitim ins Amt gekommen sind. Dieses Verfassungsgericht spielt auch im Dreiecksverhältnis mit der Europäischen Union und dem Europäischen Gerichtshof eine wichtige Rolle. Deswegen würde mich interessieren, ob Sie diese Einschätzung der polnischen Regierung nachvollziehbar finden oder sogar teilen und, wenn nicht, wie sie sich dazu stellen, dass die Regierung dem Gericht offenbar die Legitimität abspricht.
Wagner (AA)
Herr Kollege, sehen Sie es mir nach. Ich habe eben schon gesagt, dass ich diese innenpolitischen Vorgänge in Polen hier nicht kommentieren werde. Wenn ich richtig informiert bin, gibt es auch Gespräche mit der EU-Kommission. Insofern belasse ich es bei dem, was ich vorher gesagt habe.
SRS Büchner
Ich möchte Ihnen dann zu Beginn kurz etwas zu wichtigen Beschlüssen der Regierungskoalition mitteilen.
Erstens: Aus Sicht des Bundeskanzlers war gestern ein sehr guter Tag. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat gestern Abend seine Bereinigungssitzung zum Etat 2024 erfolgreich abgeschlossen. Darüber hinaus wurde das Haushaltsfinanzierungsgesetz vom Haushaltsausschuss gebilligt. Die Botschaft ist: Trotz der schwierigen Ausgangslage haben wir im Ergebnis einen ausgewogenen Haushalt mit klaren Schwerpunkten. Der Haushalt schafft es, die notwendige Balance von Zukunftsinvestitionen, sozialer Sicherung, steuerlicher Entlastung und Konsolidierung beizubehalten. Uns ist wichtig, dass wir an unseren Zielen festhalten können. Mit hohen Investitionen wollen wir unsere Wirtschaft stärken, wettbewerbsfähig bleiben und unsere Klimaziele einhalten. Zudem halten wir an unseren Kernprojekten im Klima- und Transformationsfonds fest, bauen klimaschädliche Subventionen ab und halten gleichzeitig die Schuldenregel des Grundgesetzes ein.
Zweitens: Ein weiterer wichtiger Beschluss ist der über die Regelungen zur Begrenzung irregulärer Migration. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde gestern im Deutschen Bundestag beschlossen. Das Rückführungspaket sieht ein Bündel an Maßnahmen vor, die effektivere Verfahren und eine konsequente Durchsetzung der Ausreisepflicht vorsehen. Dabei geht es auch um die schnelle Abschiebung von Straftäterinnen und Straftätern sowie Gefährderinnen und Gefährdern.
Drittens findet heute im Bundestag die zweite und dritte Lesung zum Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts statt. Es handelt sich um eines der wichtigsten Fortschrittsthemen der Bundesregierung. Deutschland war schon immer ein Einwanderungsland. Das zeigt ein Blick in unsere Geschichte. Wir als Bundesregierung sorgen nun dafür, dass Deutschland ein zukunftsfähiges Einwanderungsland ist. Die Bundesregierung schafft ein zeitgemäßes Staatsangehörigkeitsrecht. Dabei bleibt es bei den zentralen Anforderungen und Standards für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Das gilt für das Bekenntnis zur freiheitlichen Grundordnung, das Erfordernis der eigenständigen wirtschaftlichen Sicherung des Lebensunterhalts und sicherheitsrelevante Erfordernisse.
Das alles zeigt: Die Dinge gehen voran, und die Bundesregierung ist mit ihren Vorhaben auf einem guten Weg.
Frage
(zum Haushaltsfinanzierungsgesetz) Herr Büchner, Sie sagten gerade: Wir bauen klimaschädliche Subventionen ab. ‑ Gibt es noch mehr als den stufenweisen Abbau der Agrardieselsubvention?
SRS Büchner
Sie kennen die Beschlüsse der Regierung.
Zusatzfrage
Ja, aber das ist ja Mehrzahl. Welche anderen klimaschädlichen Subventionen wurden jetzt also abgebaut?
SRS Büchner
Ja, das ist sie.
Zusatz
Ja, aber das ist eine klimaschädliche Subvention. Sie haben aber von Subventionen gesprochen.
SRS Büchner
Wenn Sie das so kommentieren wollen, bitte.
Frage
Ich habe eine Frage zum Rückführungsförderungsgesetz. Ihre Ministerin, Herr Ata, hat erklärt, Voraussetzungen für Akzeptanz und Migration in der Gesellschaft und funktionierende Integration von Schutzsuchenden seien konsequente Abschiebungen, wo kein Bleiberecht bestehe.
Worauf gründet sich die Einschätzung, dass das die Voraussetzungen seien? Gibt es aktuelle soziologische Untersuchungen, die das so benennen, oder besteht die Einschätzung aufgrund eines sich aufbauenden Druckes, sagen wir mal: aus der rechten Szene?
Dr. Ata (BMI)
Erst einmal will ich sagen, dass die Worte der Ministerin für sich stehen und dass wir mit dem Rückführungspaket auf die Bedarfe insbesondere der Bundesländer, wie sie formuliert wurden, eingegangen sind, praktische Hürden bei Abschiebungen im Fall von Personen ohne Bleiberecht ausräumen und damit in der Praxis Erleichterungen einführen.
Natürlich ist es auch für uns naheliegend, dass Personen, die kein Bleiberecht haben, nicht in Deutschland bleiben können. In einigen Fällen muss das durch Abschiebungen, also durch zwangsweise Rückführungen, erfolgen.
Zusatzfrage
Die Position habe ich verstanden. Dazu sprechen die Worte der Ministerin in der Tat für sich selbst. Meine Frage war aber eine andere. Sie hat sozusagen einen soziologischen Sachverhalt dargestellt und gesagt, Voraussetzung für Integration sei konsequente Abschiebung. Dieses Wording und diese Position sind relativ neu. Sie hat es so, auch aus Ihrem Haus, vor zwei oder drei Jahren nicht gegeben. Deswegen meine Frage: Worauf basiert diese Einschätzung, dass konsequente Abschiebung Voraussetzung für gesellschaftliche Integration sei?
Dr. Ata (BMI)
Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass die Worte der Ministerin für sich stehen.
Frage
Ich habe eine Verständnisfrage zum Thema von Flüchtlingsunterkünften und Hilfe für die Kommunen, aber es geht ans BMF. Im Februar hatte die Bundesregierung mit den Bundesländern und den Kommunen vereinbart, dass es vom Bund eine Hilfe in Höhe von 2,75 Milliarden Euro ‑ ‑ ‑
Vorsitzender Szent-Iványi
Ich denke, jetzt kommen wir von den Themen weg, oder? Wo ist der Zusammenhang?
Zusatz
Es geht um Abschiebungen und Überforderungen der Kommunen. Haben die Kommunen die 2,75 Milliarden Euro schon bekommen? Immer dann, wenn wir in den vergangenen Monaten nachgefragt haben, haben Sie darauf hingewiesen, dass dafür noch eine Rechtsgrundlage fehle. Der Hauptgrund für die Überforderung der Kommunen mit den Geflüchteten ist ja, dass sie zu wenig Geld haben.
Migenda (BMF)
Ich denke, Sie meinen eine Vereinbarung vom November, nicht vom Februar. Sie hatten, meine ich, Februar gesagt.
Zusatz
Nein, das war letzten Februar beim Spitzentreffen ‑ ‑ ‑
Migenda (BMF)
Letztes Jahr im Februar?
Zusatz
Ja.
Migenda (BMF)
Ich kann Ihnen dazu sagen ‑ das wissen Sie wahrscheinlich ‑, dass diese Unterstützungsleistungen durch den Bund an Länder und Kommunen über den Umsatzsteuerausgleich zur Verfügung gestellt werden. Die Anpassungen dort erfolgen immer mit dem Finanzausgleichsgesetz. Dort ist die Änderung jetzt durch. Das heißt, die Länder erhalten die Unterstützungsleistung über den Umsatzsteuerausgleich.
Zusatzfrage
Sind das sind die versprochenen 2,75 Milliarden Euro?
Migenda (BMF)
Davon gehe ich aus, ja.
Frage
Zum Haushalt. Es geht um die Folgen der Kürzung beim Agrardiesel. Ich hätte ganz gerne einen Kommentar des Bundeskanzlers zu der Ankündigung der Bauern, dass sie die Proteste jetzt fortsetzen. Nachdem der Beschluss gefallen ist, dass die Subventionen gekürzt werden sollen, hat der Bauernpräsident heute angekündigt, dass mit nadelstichartigen Protesten ab nächster Woche wieder zu rechnen sei.
Fordert die Bundesregierung die Landwirte auf, auf diese Proteste zu verzichten, weil es ja parallel noch Gespräche über ein Gesetzespaket gibt?
SRS Büchner
Wie Sie wissen, ist im Zuge des Haushaltsbeschlusses die Entscheidung gefallen, dass die Entscheidungen über die Fortgeltung der Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und zur schrittweisen Rückführung der Agrardieselvergütung vom Bundestag so mitgetragen werden. Sie stellt aus Sicht der Koalition einen guten Kompromiss dar.
Wir haben uns darüber hinaus darauf verständigt, dass bis zur Sommerpause sozusagen ein Konzept erarbeitet wird, wie die landwirtschaftlichen Betriebe entlastet werden können. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass damit kurz- bis mittelfristig Entlastungen für den Landwirtschaftssektor zu erwarten sind. Wichtig ist dabei, dass der Dialog zwischen der Regierung und Vertreterinnen und Vertretern von Bauern nicht abreißt. Wir können nur gemeinsam die Situation dieser für alle wichtigen Branche verbessern.
Die Bundesregierung schätzt die Arbeit der Landwirte als enorm wichtig ein; denn sie sichern unsere Ernährung. Ziel sind konkrete Verbesserungen für die Landwirtinnen und Landwirte. Bis zum Sommer wird, wie gesagt, ein Gesamtpaket geschnürt, das unter anderem eine Finanzierung des Stallumbaus vorsieht und unnötige bürokratische Hindernisse aus dem Weg räumt. Dazu gehören Maßnahmen wie beispielsweise die Begrenzung von Berichtspflichten. Gerade kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe sind davon betroffen. Die Bundesregierung möchte Landwirtinnen und Landwirte entlasten. Alles, was dazu beiträgt und den Bundeshaushalt nicht direkt belastet, ist zu begrüßen. Hierbei ist wie gerade gesagt entscheidend, dass wir eben in einem Dialog bleiben.
Zusatzfrage
Sie sprachen eben von „kurz- und mittelfristig“. Aber wenn das Gesetzespaket erst bis zum Sommer vorliegen soll, wo ist da die kurzfristige Entlastung?
SRS Büchner
Das ist kurz- bis mittelfristig.
Zusatzfrage
„Bis Sommer“ ist also noch kurzfristig?
SRS Büchner
Das ist kurz- bis mittelfristig.
Frage
Ich hätte eine Frage (zur Billigung des Entwurfs für den zweiten Teil des Haushaltsfinanzierungsgesetzes durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages) an das Finanzministerium. Können Sie beziffern, wie die globale Mehr- und Minderausgabe nach den Beschlüssen von gestern ‑ das Ministerium saß ja dabei ‑ ausfällt? Dafür war jetzt keine Zeit mehr in der Pressekonferenz mit den Haushältern der Koalition, weil sie zur namentlichen Abstimmung gehen mussten.
Migenda (BMF)
Nein, dazu kann ich Ihnen jetzt keine Angaben machen. Ich habe die einzelnen Titel des Haushalts jetzt nicht vor mir liegen. Das wurde ja erst gestern beschlossen. Dafür bitte ich um Verständnis. Das Parlament hat dazu dann ja jetzt auch heute Vormittag ausführlich berichtet. Ich habe jetzt aber, wie gesagt, nicht alle Titel vorliegen. Da müssten Sie sich noch etwas gedulden. Der Haushalt wird jetzt ausgearbeitet und dann auch bei uns veröffentlicht, sobald er in Kraft getreten ist.
Frage
Herr Büchner, soll der Dialog mit den Landwirten eigentlich auch bei dem Besuch auf der Grünen Woche stattfinden und geführt werden?
SRS Büchner
Das habe ich, glaube ich, auch vorgetragen. Es wird auch ein Treffen mit jungen Bäuerinnen und Bauern geben. Herr Rukwied wird, glaube ich, den Bundeskanzler auch auf der Messe begrüßen.
Zusatzfrage
Okay, das ist an mir vorbeigegangen; ich bitte um Vergebung. – Rechnen Sie auch mit den angekündigten nadelstichartigen Protesten während des Besuchs? Es muss ja nicht das Modell Chrupalla sein.
SRS Büchner
Darüber möchte ich nicht spekulieren.
Dann möchte ich gerne noch etwas zu den Berichten sagen, dass der israelische Ministerpräsident Netanjahu eine Zwei-Staaten-Lösung abgelehnt hat. Wir möchten hier noch einmal unterstreichen, dass die Bundesregierung wie auch die Europäische Union und die amerikanische Regierung die Zwei-Staaten-Lösung für die richtige Perspektive für eine friedliche Zukunft hält. Eine Zwei-Staaten-Lösung ist als konkrete Perspektive für die Palästinenser sehr wichtig. Sie brauchen eine Zukunftsperspektive, um sich in Eigenverantwortung und Selbstverwaltung um ihre Angelegenheiten kümmern zu können.
Lassen Sie mich nur zwei von vielen Gründen nennen. Erstens ist Israels Sicherheit für uns prioritär. Diese kann nachhaltig und umfassend im Rahmen einer Zwei-Staaten-Lösung abgesichert werden. Zweitens basiert die Normalisierung der Beziehungen zwischen Israel und den Staaten der arabischen Welt auch auf einer Zwei-Staaten-Lösung. Die Normalisierung unterstützen wir voll und ganz. Auch in der Vergangenheit wurde bei den Überlegungen hinsichtlich einer Zwei-Staaten-Lösung der Sicherheit Israels immer besonderes Augenmerk geschenkt. Die Sicherheit Israels ist mit einem israelischen und einem palästinensischen Staat vereinbar und kein Argument gegen einen palästinensischen Staat. Der Bundeskanzler und die gesamte Bundesregierung haben daher unseren israelischen Partnern immer wieder deutlich gemacht: Eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung bleibt für uns die einzige Möglichkeit, um ein Leben in Frieden und Sicherheit für Palästinenser und Israelis sicherzustellen.
Frage
Herr Büchner und vielleicht auch Herr Wagner, was folgt denn jetzt aus dieser aktiven Mitteilung? Hat das jetzt irgendwelche Konsequenzen gegenüber dem israelischen Partner? Das ist ja nämlich jetzt vonseiten der israelischen Regierung, könnte man schon fast sagen, ein Mittelfinger gerade in Richtung Washington, aber auch gegenüber den europäischen Partnern.
SRS Büchner
Diese Bewertung, die Sie da treffen, mache ich mir nicht zu eigen. Aber es ist, denke ich, ein sinnvolles und richtiges Vorgehen, dass wir hier unseren Standpunkt noch einmal deutlich machen. Das haben wir hier getan.
Zusatzfrage
Einen Standpunkt deutlich zu machen, ist das eine. Konsequenzen „on the ground“ sind das andere. Herr Wagner, der Ministerpräsident hat zusätzlich auch eine Absage in punkto Kontrolle der palästinensischen Autonomiebehörde am Tag danach, wie Sie das immer nennen, in Gaza erteilt, was die Ministerin und die Bundesregierung ja favorisieren, genauso die amerikanischen Partner. Sehen Sie das ähnlich kritisch, oder können Sie damit leben?
Wagner (AA)
Unsere Position ist, glaube ich, ja hinlänglich bekannt. Ich unterstreiche noch einmal das, was der stellvertretende Regierungssprecher hier eben gesagt hat. Natürlich muss man bei der Schrecklichkeit des aktuellen Konflikts und der Lage in Gaza immer daran arbeiten und denken, wie eine politische Lösung und der Tag danach und das Morgen aussehen können. Das ist ja auch Gegenstand von vielerlei Gesprächen, die wir führen, die die Außenministerin und die natürlich auch der Bundeskanzler führt - mit unseren Partnern in der Region, mit Israel, aber eben auch mit den Palästinensern. Die Außenministerin war ja in kurzer Folge auch zweimal in Ramallah bei den palästinensischen Vertretern zu Besuch und hat dort Gespräche geführt. Insofern ist das ein Thema, das uns natürlich aktiv umtreibt.
Zusatz
Die Bundesregierung versteht dann aber auch, dass, wenn die israelische Regierung dem, dass Gaza am Tag danach unter palästinensische Kontrolle kommt, eine Absage erteilt, das logischerweise bedeutet, dass das eine israelische Besatzung Gazas ist.
Wagner (AA)
Das sind Worte, die Sie mir jetzt in den Mund legen. Das ist mitnichten so. Die Außenministerin hat ja mehrfach ausgeführt, welche Prinzipien aus unserer Sicht wichtige Parameter für einen Tag danach in Gaza sind, und dabei spielt natürlich auch die Palästinensische Autonomiebehörde eine Rolle. Sie hat ja auch bei ihren Besuchen in Ramallah gefordert, dass noch eingefrorene Mittel freigegeben werden. Insofern teile ich Ihre Interpretation meiner Aussagen jetzt überhaupt nicht.
Frage
Ich würde aber ganz gerne auch noch einmal danach fragen, sowohl Herrn Büchner als auch Herrn Wagner. Deutschland unterstützt Israel ja. Aber wenn sich jetzt herausstellt, dass die Ziele, die beide Regierungen haben, offensichtlich völlig unterschiedlich oder sogar entgegengesetzt sind, dann stellt sich tatsächlich schon die Frage nach den Konsequenzen. Will die Bundesregierung also trotzdem an dieser bedingungslosen Unterstützung Israels festhalten? Hier geht es ja jetzt nämlich nicht mehr um Kabinettsmitglieder, die irgendwelchen rechtsextremen Parteien angehören, was immer heruntergeredet wurde, wenn die sich äußerten, sondern hier geht es um den Ministerpräsidenten. Wenn der sagt, er wolle ausdrücklich das Ziel nicht, das für die Bundesregierung die Grundlage einer Nachkriegslösung ist, dann müsste das doch eigentlich Konsequenzen nach sich ziehen.
Wagner (AA)
Herr Kollege, ich glaube, man darf jetzt hier nicht spekulieren. Ich glaube, wir haben zum Ausdruck gebracht, dass ein Ende des schrecklichen Kriegs in Gaza mit einer politischen Perspektive einhergehen muss, weil, und so hat es ja auch der stellvertretende Regierungssprecher zum Ausdruck gebracht, eine langfristige Sicherheit Israels nur dann gewährleistet werden kann, wenn von den palästinensischen Gebieten und insbesondere von Gaza keine Terrorgefahr mehr ausgeht, wenn die Sicherheit Israels, aber eben auch die Sicherheit der Palästinenserinnen und Palästinenser gesichert ist. Natürlich ist es im Moment so, dass es dafür große Hürden gibt. Da sind zum einen die noch weiter anhaltenden Angriffe der Hamas aus Gaza heraus zu nennen. Da ist auch zu nennen, dass weiterhin weit über 100 Menschen in Gaza als Geiseln in den Händen der Hamas festgehalten werden, aber eben auch komplexe Fragen wie der Siedlungsbau im Westjordanland, die wir auch offen gegenüber Israel ansprechen. Insofern ist das eine komplizierte Gesamtgemengelage. Aber in dieser komplizierten Gesamtgemengelage stehen wir und unsere Partner in intensiven Gesprächen mit allen Seiten, um eben zu einer politischen Perspektive zu kommen.
Frage
Herr Wagner, ich komme auch noch einmal zu Israel und der Klage Südafrikas vor dem Internationalen Gerichtshof gegen Israel. Namibia findet das ja auch richtig und hat die deutsche Position an der Seite Israels heftig kritisiert. Es hat davon gesprochen, Deutschland habe aus der Geschichte nichts gelernt, und hat auch noch einmal den Begriff Genozid benutzt. Gleichzeitig gibt es ja diesen Versöhnungsprozess mit Namibia. Ist der jetzt gefährdet? Wie bewerten Sie diese Äußerung der namibischen Regierung?
Wagner (AA)
Da würde ich es ganz kurz machen und Sie auf meine Einlassungen vom Montag verweisen. Da hatten wir das Thema hier ausführlich besprochen.
Frage
Herr Wagner, die israelische Regierung hat das Vorgehen gegen die Hamas immer auch damit begründet, dass diese das Existenzrecht des Staates Israel nicht anerkenne. Nun bestreitet der Premierminister Israels das Existenzrecht palästinensischer Staatlichkeit. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass sich Netanjahu sozusagen mit der Nichtanerkennung staatlicher Existenz auf die Ebene der Hamas begibt?
Wagner (AA)
Die Hamas bestreitet nicht nur das Existenzrecht Israels, sondern sie bekämpft es aktiv. Das habe ich ja eben noch einmal ausgeführt.
Zusatzfrage
Die Position, die Netanjahu in Verbindung mit den auch militärischen Aktionen Israels bezogen hat, sind auch ein aktives Bekämpfen. Kann Deutschland in dieser Situation eigentlich weiterhin Waffenlieferungen an Israel im bisherigen Umfang billigen und fortsetzen?
Wagner (AA)
Herr Kollege, was die Bundesregierung zu den Einlassungen des israelischen Premierministers zu sagen hat, hat Herr Büchner hier ja eben ausgeführt. Unsere Position und unsere Haltung sind doch ganz klar: Eine langfristige Lösung des Nahostkonflikts wird es nur mit einer Zwei-Staaten-Lösung geben. Es darf da keine Entscheidungen über die Köpfe der Palästinenserinnen und Palästinenser hinweg geben. Für diese Zwei-Staaten-Lösung setzen wir uns ein.
Frage
Ich habe nur eine ganz konkrete, direkte Nachfrage: Sind denn aufgrund dieser Aussagen von Netanjahu möglichst schnell direkte Gespräche des Bundeskanzlers mit dem Regierungschef Israels oder auch der Außenministerin mit ihrem Außenministerkollegen in Israel geplant?
SRS Büchner
Wir befinden ja auf ganz vielen Ebenen in einem ständigen Austausch mit unseren Partnern und Freunden in Israel, und das wird auch fortgesetzt. Einen genauen Termin für Telefonate etc. kann ich Ihnen nicht nennen.
Wagner (AA)
Das kann ich für die Außenministerin nur bestätigen. Es ist ja so, wenn ich jetzt richtig informiert bin, dass der israelische Außenminister auch am Montag beim Rat der EU-Außenministerinnen und Außenminister zu Gast sein wird. Insofern sind es in der Tat enger Abstimmungen und Gespräche, die wir die ganze Zeit führen.
SRS Büchner
Ich würde gerne noch einmal auf die Frage von Herrn Kollege zurückkommen, was das für unsere Unterstützung heißt. Ich unterstütze alles, was Herr Wagner gerade gesagt hat. Zugleich will ich aber auch einfach noch einmal ganz klar sagen: Israel ist unser Freund und Partner in der Region, und Israel kann sich unserer Unterstützung sicher sein.
Frage
Nur zum Verständnis, Herr Wagner: Die Rüstungslieferungen an Israel sind jetzt also nicht an die Einhaltung des Völkerrechts, an das Beispiel der Siedlungen, des Kriegsrechts, Gazas, von UN-Resolutionen und an das Beispiel der Zwei-Staaten-Lösung geknüpft?
Wagner (AA)
Lieber Herr Kollege, Sie wissen doch, dass wir hier nicht zu Rüstungsexportentscheidungen im Einzelfall Stellung beziehen. Sie wissen aber auch, dass diese Entscheidungen immer im Einzelfall getroffen werden und dabei immer auch innenpolitische Aspekte der Länder, die da betroffen sind, und Menschenrechtsaspekte eine Rolle spielen und sorgfältig abgewogen werden.
Zusatzfrage
Nur zum Verständnis dessen, was Sie und auch Herr Büchner aktiv vorgetragen haben: Bewerten Sie die Absage der israelischen Regierung an die Zwei-Staaten-Lösung für einen Bruch der auch von Deutschland unterstützten UN-Resolutionen bezüglich der Zwei-Staaten-Lösung?
SRS Büchner
Wir bewerten das gar nicht, sondern wir haben unsere Position deutlich gemacht. Wir stehen weiterhin im Dialog mit Israel über dieses Thema.
Frage
Die Frage richtet sich an Herrn Wagner. Sie hatten gerade schon den Außenministerrat am Montag angesprochen. Der italienische Außenminister hat gesagt, er strebe zumindest an, dass es dort auch einen Beschluss bezüglich einer EU-Mission gegen die Huthi und am Roten Meer gibt. Ist das auch Ihr zeitlicher Horizont?
Können Sie etwas näher ausführen, was denn die deutschen Erwartungen an diese Mission sind? Soll die vorwiegend defensiv gestaltet sein oder auch ähnliche Schläge beinhalten, wie die USA sie zuletzt ausgeführt haben, also an Land?
Wagner (AA)
Gerne! Ich hatte ja dazu hier auch schon am Mittwoch etwas ausgeführt. In der Tat ist es ja so, dass die Gespräche auf EU-Ebene gerade ganz intensiv geführt werden. Es gilt fort, was ich ja hier auch schon gesagt habe, dass wir als Bundesregierung bereit stehen, uns an einem Einsatz im Roten Meer zu beteiligen, und für die konkrete Ausgestaltung jetzt eben diese Gespräche in Brüssel laufen. Das ist natürlich auch ein komplexes Verfahren, für das ja militärische Planungen etc. ausbuchstabiert werden müssen. Insofern gehe ich jetzt noch nicht davon aus, dass am Montag sozusagen schon der Startschuss für diese Mission gegeben werden wird, aber die Gespräche gehen gut voran.
Vielleicht noch einmal zu den Zielen der Mission, über die da in Brüssel gesprochen wird: Es geht darum, Schiffe im Roten Meer zu schützen, um die Begleitung und Abwehr von Angriffen auf zivile Handelsschiffe. Es ist ja so ‑ das wissen Sie ‑, dass die Huthi mit Raketen und Drohnen gezielt Handelsschiffe dort bedrohen. Aber ich kann Ihnen bereits jetzt sagen, dass ein Beschluss von Huthi-Stellungen an Land nicht Gegenstand der Beratungen in Brüssel ist. Das EU-Mandat geht nicht in diese Richtung.
Zusatzfrage
Können Sie oder vielleicht auch Herr Müller, was die Kapazitäten der Bundeswehr betrifft, denn noch etwas zum zeitlichen Horizont sagen, weil es ja auch noch eines Bundestagsmandats bedarf, um dann wirklich beispielsweise die Fregatte „Hessen“ entsenden zu können? Wann ist für Sie denn überhaupt ein möglicher Startpunkt der Mission? Vielleicht kann Herr Müller an der Stelle auch etwas zu den Kapazitäten der Bundeswehr sagen.
Wagner (AA)
Bevor Herr Müller gleich etwas ausführt, vielleicht von mir nur noch einmal grundsätzlich etwas, und ich glaube, das konnten Sie auch unseren Einlassungen zu diesem Thema an dieser Stelle immer wieder entnehmen: Für uns ist das ein Thema und Anliegen von hoher Priorität. Deshalb setzen wir uns ja auch dafür ein, dass diese Gespräche auf europäischer Ebene schnell vorangehen und dass die EU da Handlungsfähigkeit zeigt, weil die Angriffe eben eine so große Bedrohung für die internationale Schifffahrt sind, natürlich auch mit Konsequenzen für Europa.
Zu den konkreten Planungen der Bundeswehr müsste Herr Müller etwas sagen.
Müller (BMVg)
Ich habe hier nur wenig zu ergänzen. Wir haben hier in den letzten Wochen mehrfach betont, dass die Deutsche Marine bereit ist, einen Beitrag zu leisten. Dazu gilt es, das Mandat und den genauen Auftrag abzuwarten. Ich kann die hier erwähnte Fregatte „Hessen“ noch nicht bestätigen. Ich kann aber natürlich sagen: Wir haben gerade gehört, was im Fokus stehen wird, nämlich der Schutz ziviler Schiffe. Natürlich kommt die Fregattenklasse 124 mit ihren Fähigkeiten ‑ Geleitschutz, Luftraumüberwachung, Luftverteidigung ‑ in das Blickfeld. Das sind Fähigkeiten, die wir haben und die wir natürlich jetzt auch entsprechend betrachten. Wir sind vorbereitet, wenn der politische Prozess abgeschlossen ist.
Frage
Herr Wagner, Sie sagten eben, dass der Beschuss von Huthi-Stellungen an Land nicht Gegenstand der Beratungen sei, haben aber keine Begründung dafür abgegeben. Lehnt die Bundesregierung das ab? Ich meine, die Amerikaner und die Briten machen das längst. Warum soll das nicht Teil einer europäischen Mission sein?
Wagner (AA)
Ich habe gesagt, dass das nicht Gegenstand der Beratungen in Brüssel ist. Sie wissen aber auch, wie unsere Position zum Vorgehen unserer britischen und amerikanischen Partner ist. Da gab es ja auch eine gemeinsame Erklärung, die Sie auf unserer Homepage finden, und wir haben uns hier ja auch ausführlich dazu eingelassen. Das hat natürlich unsere Unterstützung. Insofern habe ich über diese Erklärung hinaus hier jetzt nichts hinzuzufügen.
Zusatzfrage
Aber können Sie noch einmal sagen, warum die Europäer oder die Bundesregierung das nicht wollen? Wollen Sie es nicht, weil Sie nicht die Kapazitäten haben, oder, weil Sie es nicht wollen?
Wagner (AA)
Ich habe gesagt, dass das nicht Gegenstand der Beratungen innerhalb der EU ist. Sie wissen ‑ ‑ ‑
Zuruf
Ja, das habe ich verstanden. Aber warum?
Wagner (AA)
Sie wissen auch, dass solche Mandate in der Europäischen Union ja einstimmig beschlossen werden müssen. Insofern gelten für die Beratungen und Gespräche, die jetzt in der EU laufen, die Zielparameter, die ich eben auch mit der Aufgabenbeschreibung, die da angepeilt wird, beschrieben habe.
Frage
Das wirft so ein bisschen die Frage auf, wie sich dieser europäische Einsatz dann zu dem von den Amerikanern geführten verhält. Vielleicht können Sie einmal sagen, wie man da dann zusammenzuarbeiten gedenkt.
Die andere Frage wäre, ob Sie davon ausgehen, dass alle EU-Nationen, die dort ja jetzt schon teilweise präsent sind ‑ die Franzosen, die Niederländer, und ich glaube, Italien hat auch schon ein Schiff entsandt ‑, dann in die EU-Mission übergehen, oder davon, dass sie dort weiterhin autonom operieren werden, wie das zum Beispiel die Franzosen gerade tun.
Wagner (AA)
Darüber kann ich hier jetzt nicht spekulieren, aber Sie können davon ausgehen, dass das natürlich in enger und ‑ ja, klar ‑ engster Abstimmung mit unseren internationalen Partnern ablaufen wird. Sie wissen, dass wir die Operation „Prosperity Guardian“ unterstützen. Sie können davon ausgehen, dass auch diese zukünftige EU-Mission dann natürlich eng in die Kooperation mit den Amerikanern und anderen, die vor Ort sind, eingebunden sein wird. Sie haben es ja schon erwähnt: Es gibt in der Tat EU-Staaten, die schon heute Schiffskapazitäten vor Ort haben.
Frage
Herr Wagner, aus Brüssel heißt es, dass kein Mitgliedstaat bei diesem EU-Kompromiss einen Einsatz von Wirkmitteln gegen Huthi-Stellungen an Land gefordert habe. Damit ist auch Deutschland gemeint. Sie haben also auch nicht dafür gekämpft, dass Huthi-Stellungen angegriffen werden.
Wagner (AA)
Sie beziehen sich jetzt, glaube ich, auf Medienberichterstattungen, in denen aus internen Papieren zitiert wird. Ich würde mich dazu jetzt nicht weiter einlassen. Ich glaube, das, was zu sagen war, habe ich gesagt, was die Position der Bundesregierung zu dieser Mission, zu den Planungen und zu den Beratungen in Brüssel angeht.
Zusatzfrage
Angesichts der Fragen ist es ja ein bisschen unklar. Ich würde nur gerne wissen: Hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass auch Huthi-Stellungen im Jemen unter diesem Mandat angegriffen werden können, oder nicht, wie es jetzt in der Welt ist? Das würde nämlich bedeuten, dass die Bundesregierung ebenfalls nur für ein passives Mandat gekämpft hat.
Wagner (AA)
Herr Kollege, das sind interne Beratungen in Brüssel. Ich habe doch klar gesagt, in welche Zielrichtung diese Beratungen laufen und was eine umrissene Missionsbeschreibung dieser Mission wäre. Ich habe Ihnen aber auch klar gesagt, dass wir ‑ das haben wir mit einer gemeinsamen Erklärung mit unseren amerikanischen, britischen und anderen Partnern ja auch unterstrichen ‑ dieses Vorgehen und die Operation der Amerikaner und der Briten dort unterstützen.
Frage
Herr Müller, können Sie denn vielleicht einmal militärisch einschätzen, ob es sinnvoll ist, quasi erst einen bereits gestarteten Angriff abzuwehren und nicht aufgeklärte Stellungen an Land auch bekämpfen zu können? Was bedeutet das für die militärische Strategie?
Müller (BMVg)
Da möchte ich jetzt keine Prognose oder Spekulation abgeben. Wichtig ist immer, ein gutes Luftlagebild zu haben. Wir haben über die Fregatten der Klasse 424 als Beispiel gesprochen: Das ist eines der besten Schiffe für Luftlagebilder und Luftverteidigung. Das ist für uns der Fokus, und alles andere wurde gesagt.
Frage
An Herrn Wagner zu dem Konflikt zwischen Iran und Pakistan, wo es ja ungewöhnlicherweise Raketenbeschuss zwischen zwei Ländern auf das Territorium des anderen gab: Wie besorgt sind Sie, dass daraus ein größerer Regionalkonflikt entstehen kann? Haben Sie eine Erklärung für den Ausbruch der Gewalt?
Wagner (AA)
Wir kennen in der Tat die Berichte aus Pakistan, laut denen es am Dienstagabend bei iranischen Raketen- und Drohnenangriffen auf die Region Belutschistan auch zu zivilen Opfern gekommen ist. Wir kennen natürlich ebenfalls die Berichte darüber, dass es dann am Donnerstagmorgen auch bei pakistanischen Angriffen auf mutmaßliche terroristische Ziele in der iranischen Region Sistan und Belutschistan zivile Opfer gegeben haben soll. Klar ist: Wir verurteilen ausdrücklich die Tötung von Zivilistinnen und Zivilisten und rufen beide Seiten zu Zurückhaltung und Deeskalation auf, und wir rufen auch dazu auf, alles zu unterlassen, was zu einer weiteren Eskalation der Lage führen könnte, einschließlich weiterer Verletzungen territorialer Integrität.
Weil Sie mich jetzt gefragt haben, wie wir die Lage darüber hinaus einschätzen: Ich kann hier jetzt natürlich nicht spekulieren, aber mein Eindruck wäre doch, dass sich beide Seiten zumindest in ihren öffentlichen Einlassungen in Zurückhaltung üben und keine weitere Eskalation suchen. Wir beobachten das aber natürlich sehr aufmerksam.
Zusatzfrage
Wenn ich kurz nachfragen dürfte: Der Iran, der normalerweise über Milizen, die von ihm unterstützt werden, agiert, hat jetzt dreimal innerhalb weniger Tage andere Länder bzw. Ziele in anderen Ländern angegriffen, nämlich in Syrien, Irak und Pakistan. Sind Sie besorgt, dass der Iran jetzt verstärkt militärisch direkt gegen andere Länder vorgehen könnte?
Wagner (AA)
Zu diesem Sachverhalt hatte ich mich hier schon eingelassen. Es ist so, dass, glaube ich, alle Akteure in der Region ‑ dazu gehört auch der Iran ‑ gut beraten sind, jetzt nichts zu unternehmen, was noch weiter Öl ins Feuer gießt und was eine regionale Eskalation befördern würde. Insofern beobachten wir die Lage da sehr aufmerksam.
Frage
Washington hat sich in dieser Eskalation an die Seite Pakistans gestellt. Tut die Bundesregierung das auch?
Welche Rolle spielen die Atomwaffenfähigkeit Pakistans und die potenzielle Atomwaffenfähigkeit Irans in dieser Eskalation?
Wagner (AA)
Was den zweiten Aspekt betrifft, gelten, glaube ich, die Worte, die ich eben gesagt habe, nämlich dass alle Akteure gut beraten sind, jetzt nicht weiter Öl ins Feuer zu gießen und sich in Deeskalation und Zurückhaltung zu üben.
Zum ersten Teil der Frage würde ich Sie auf das verweisen, was ich eben schon gesagt habe.
Zusatzfrage
Können Sie das, was Sie da gesagt haben, noch einmal übersetzen?
Wagner (AA)
Ich glaube, ich habe Deutsch gesprochen und es bedarf keiner Übersetzung. Insofern verweise ich Sie auf die Worte, die ich da eben gefunden habe.
Frage
An das Finanzministerium zum Thema Kindergeld: Können Sie Berichte bestätigen, dass sich der Finanzminister gegen eine Anhebung des Kindergelds ausgesprochen habe und stattdessen auf die zum 1. Januar rückwirkende Erhöhung des Kinderfreibetrages setzt, was dazu führen würde, dass nur Familien ab einem Familieneinkommen von über 110 000 Euro jährlich von den Plänen profitieren würden, also nur eher wohlhabende Familien? Warum brauchen gerade die das?
Migenda (BMF)
Danke, dass Sie das Thema ansprechen; das gibt mir die Gelegenheit, das einmal richtig einzuordnen und auch den Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag, der verfassungsrechtlich als Existenzminimum steuerrechtlich freizustellen ist, zu erläutern. Ebendiese Freistellung des Existenzminimums von Kindern erfolgt über den Kinderfreibetrag, und dabei wird auch regelmäßig überprüft, ob die steuerliche Freistellung bereits mit dem Kindergeld erfolgt ist. Das Kindergeld ist ja ein monatlicher Betrag, der überwiesen wird, und dieser ist quasi ein Abschlag für den Kinderfreibetrag, damit den Familien das auch schon jeden Monat zur Verfügung steht und nicht erst mit der Steuererklärung nach dem abgeschlossenen Jahr.
Somit dient das Kindergeld sowohl der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums als auch der familienpolitischen Förderung, und zwar auch ganz gezielt bis in mittlere Einkommensbereiche, soweit das Kindergeld den eigentlich zustehenden Kinderfreibetrag übersteigt. Wie Sie wissen, hatten wir das Kindergeld bereits deutlich angehoben, und zwar auch über ein fiktives ‑ wenn man das quasi mit dem Kinderfreibetrag abpasst ‑ zu erhöhendes Kindergeld.
Um das noch einmal zu verdeutlichen, kann ich vielleicht auch noch einmal auf das Gesamtvolumen des steuerlichen Familienleistungsausgleichs in 2023 hinweisen: Das waren insgesamt 56,1 Milliarden Euro. Davon entfallen 30,6 Milliarden Euro auf die notwendige Freistellung des Existenzminimums für Kinder, und die weiteren 25,6 Milliarden Euro sind der Förderanteil im Kindergeld.
Zusatzfrage
Wenn ich Sie jetzt richtig verstehe, bestätigen Sie, dass Sie auf die rückwirkende Erhöhung des Kinderfreibetrags setzen und dass es dabei dann um den Profit von wohlhabenden Familien mit einem Einkommen von über 110 000 Euro im Jahr geht. Ich verstehe nur nicht ganz, wie das mit einem Existenzminimum zusammenhängt; denn Familien, die 110 000 Euro im Jahr verdienen, kratzen, glaube ich, nicht am Existenzminimum.
Welche Einschätzung hat das Familienministerium hinsichtlich dieser Pläne, dass jetzt wohlhabende Familien davon profitieren sollen?
Migenda (BMF)
Wenn ich noch kurz etwas ergänzen darf ‑ das ist gerade vielleicht nicht deutlich geworden ‑: Das, worüber jetzt gesprochen wird, ist verfassungsrechtlich erforderlich. Das ist eben die Freistellung des ‑ ‑ ‑
Zusatz
Dass wohlhabende Familien profitieren?
Vorsitzender Szent-Iványi
Herr Kollege, lassen Sie die Sprecherin doch einmal ausreden.
Migenda (BMF)
Danke. ‑ Die Freistellung des Existenzminimums für Kinder ist verfassungsrechtlich gefordert, und das muss rückwirkend erfolgen, da die zuletzt im Existenzminimumbericht prognostizierten Beträge nicht mehr dem erforderlichen Existenzminimum entsprechen. Insofern muss da eine Korrektur erfolgen.
Berg (BMFSFJ)
Herr Kollege, wir haben die Berichterstattung in der Süddeutschen Zeitung natürlich auch zur Kenntnis genommen. Ich kann Ihnen dazu sagen, dass die Frage, wie künftig mit der Kindergelderhöhung umgegangen wird, aktuell Gegenstand von internen Gesprächen ist. Wie Sie sich denken können, kann ich diesen Gesprächen jetzt nicht vorweggreifen.
Frage
Auch an das Familienministerium: Die faktische Auswirkung ist ja, dass, wenn man den wohlhabenderen Familien ‑ pauschal gesagt ‑ sozusagen nachwirkend über die Erhöhung des Steuerfreibetrages das Existenzminimum sichert, damit eine Finanzierungslücke zu den nicht so wohlhabenden Familien klafft, die von dieser Möglichkeit des Freibetrages gar keinen Gebrauch machen können. Verlangt das nicht zwingend danach, dann doch das Kindergeld zu erhöhen, vor allem im Hinblick auf die nicht wohlhabenden Familien, für die die steuerliche Regelung so gar nicht zutrifft oder angewendet werden kann?
Berg (BMFSFJ)
Ich kann leider nur noch einmal darauf verweisen, dass wir dazu aktuell in Gesprächen sind und dass die Gespräche weiter laufen.
Zusatzfrage
Ist Inhalt der Gespräche ein Verlangen Ihres Hauses, das Kindergeld doch weiter zu erhöhen?
Berg (BMFSFJ)
Sie können sich sicher sein, dass die Familienministerin mit einer Position in diese Gespräche geht, aber weiter kann ich jetzt nicht vorweggreifen.
Frage
Frau Berg, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie von diesen Plänen aus dem BMF aus den Medien erfahren haben?
Berg (BMFSFJ)
Dazu kann ich gerade nichts sagen. Ich persönlich habe davon aus den Medien erfahren, ja.
SRS Büchner
Es gibt außerdem keine Pläne, sondern es gibt, wie die Sprecherin des Finanzministeriums gerade richtig ausgeführt hat, eine verfassungsrechtlich gebotene Anpassung der Freibeträge.
Zusatzfrage
Der Kanzler ist informiert über diese Pläne?
SRS Büchner
Da gibt es keine Pläne, es ist einfach ein verfassungsrechtlich gebotener Vorgang. Ich weiß nicht, wie oft Sie das jetzt noch so framen wollen. Hier wird nichts irgendwie für besonders Wohlhabende getan, sondern es wird etwas umgesetzt, was verfassungsrechtlich geboten ist.
Frage
An das Digitalministerium: Es gibt einen Bericht, dass der Fördertopf für den schnelleren Ausbau des Glasfasernetzes nur zum sehr geringen Teil ausgeschöpft wurde. Können Sie das bestätigen und können Sie eine Erklärung dafür geben?
Nieke (BMDV)
Dazu muss ich Ihnen wahrscheinlich etwas nachreichen.
Frage
An das Wirtschaftsministerium: Zum geplanten Verkauf von Wintershall Dea durch die BASF wurde gestern, glaube ich, berichtet, die Bundesregierung wolle sich das sehr kritisch ansehen. Wo könnten da die Bedenken des Ministeriums sein?
Dr. Güttler (BMWK)
Das BMWK wird eine investitionsrechtliche Prüfung des Erwerbs vornehmen. Das ist aber wie immer eine ergebnisoffene Prüfung nach den Vorgaben des Außenwirtschaftsrechts.
Zusatzfrage
Müssen Sie diese Prüfung vornehmen oder gibt es die politische Entscheidung, die vorzunehmen?
Dr. Güttler (BMWK)
Sie wissen ja, dass wir im Rahmen von Investitionsprüfverfahren nicht viel sagen können. Deshalb kann ich Ihnen nur sagen, dass wir den Erwerb prüfen werden.
Zusatzfrage
Mir ging es jetzt nicht um den Ausgang, sondern um den Ursprung der Prüfung. Warum starten Sie diese Prüfung?
Dr. Güttler (BMWK)
Das habe ich schon verstanden. Ich habe schon geantwortet.
Migenda (BMF)
(zu den Unterstützungsleistungen des Bundes für die Flüchtlingsunterbringung) Herr Kollege, ich hätte noch eine kleine Nachreichung bzw. Konkretisierung zu Ihrer Frage zu den Unterstützungsleistungen an Länder und Kommunen: Sie sprachen da von 2,75 Milliarden Euro in 2023, es sind aber 3,75 Milliarden Euro.