Regierungspressekonferenz vom 15. Januar 2025

Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 15. Januar 2025

Themen
•    Kabinettssitzung
•    Stellungnahme zum 10. Familienbericht
•    Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
•    Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
•    Accounts der Bundesregierung in Sozialen Medien
•    Forderung des NATO-Generalsekretärs nach höheren Verteidigungsausgaben der NATO-Mitgliedsländer
•    Wahlwerbung der Alternative für Deutschland
•    Reise der Entwicklungsministerin nach Damaskus
•    in Syrien inhaftierte deutsche Staatsangehörige mit Beziehungen zum „Islamischen Staat“
•    russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine
•    Wahlkampfaussagen zum Thema grüner Stahl
•    Havarie eines Öltankers in der Ostsee
•    Mitteilung des Statistischen Bundesamtes zur Höhe des Bruttoinlandsproduktes 2024

37 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 15. Januar 2025

Sprecherinnen und Sprecher

  • Staatssekretär Hebestreit

  • Kall (BMI)

  • Müller (BMVg)

  • Gülde (BMG)

  • Ungrad (BMWK)

  • Deschauer (AA)

  • Fichtner (BMZ)

  • Alexandrin (BMDV)

  • Wetter (BMF)

(Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
StS Hebestreit sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

StS Hebestreit

Den Bericht aus dem Kabinett halte ich sehr knapp, damit wir hinterher genug Zeit für Ihre Fragen haben.

Die Bundesregierung hat heute die Stellungnahme zum 10. Familienbericht beschlossen. Familienministerin Paus und die Vorsitzende der Familienberichtskommission, Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld, haben hierzu bereits um 12.30 Uhr ein Pressestatement im Familienministerium abgegeben.

Lassen Sie mich dennoch kurz die Schwerpunkte referieren: Der Schwerpunkt des von einer unabhängigen Sachverständigenkommission erstellten Berichtes beschäftigt sich ausführlich mit den konkreten Perspektiven und Lebenslagen von allein und getrennt erziehenden Familien. Mit einem Anteil von 20 Prozent sind sie eine weit verbreitete Familienform. Allein für das Jahr 2023 weist das Statistische Bundesamt rund 1,7 Millionen Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern aus. Viele von ihnen sind mit besonderen ökonomischen, sozialen und strukturellen Herausforderungen konfrontiert.

Der Bericht zeigt auf, welche Faktoren sich nach der Trennung von Eltern positiv oder negativ auf die Erwerbsbeteiligung, ihr Wohlbefinden sowie auf Gesundheit und soziale Sicherung auswirken. Daraus leitet die Fachkommission verschiedene Empfehlungen ab, die sich auf folgende Kernziele richten: erstens die Förderung der ökonomischen Eigenständigkeit von Müttern wie Vätern, zweitens die Stärkung der gemeinsamen Elternverantwortung, drittens die Berücksichtigung von Familien in besonders belasteten Lebenslagen und viertens die Anerkennung sowie Förderung der Vielfalt von Familienformen.

Ich denke, alles Weitere können Sie dann beim zuständigen Fachministerium erfragen. Schönen Dank!

Frage

Die Frage zum Luftsicherheitsgesetz, wie es heute im Kabinett war, geht vor allem an das BMI. Dazu haben Sie auch eine Pressemitteilung veröffentlicht. Wenn ich das richtig verstehe, soll die Bundeswehr zur Amtshilfe und zum Abschuss von Drohnen zur Abwendung eines besonders schweren Unglücksfalls ermächtigt werden. Vielleicht können Sie noch erläutern, was Sie darunter verstehen. Ist das simple Ausspähen durch unbemannte Luftfahrzeuge nach Ihrer Definition ebenfalls dieser besonders schwere Unglücksfall?

Die Frage an Herrn Müller: Mit welchen kinetischen Wirkmitteln werden Sie dieses Gesetz umsetzen?

Kall (BMI)

Dann fange ich einmal an. - Es ist richtig, dass das Bundeskabinett heute eine Befugnis im Luftsicherheitsgesetz bzw. einen Gesetzentwurf beschlossen hat, um die Befugnis im Luftsicherheitsgesetz zu schaffen, und zwar als Ultima Ratio, dass die Luftwaffe, die Bundeswehr, auf Anforderungen der Polizeibehörden, die natürlich zunächst für die Gefahrenabwehr zuständig sind, auch mit Waffengewalt gegen Drohnen vorgehen kann, wenn von denen besonders schwerwiegende Gefahren ausgehen. Das bedeutet, dass das Leben von Menschen bedroht wird oder eben auch kritische Anlagen bedroht werden, also beispielsweise kritische Infrastruktur. Wir wissen, dass Drohnen vor allen Dingen zur Spionage dienen, aber auch für mögliche Sabotageakte genutzt werden. Natürlich können dabei auch Menschenleben gefährdet werden. Eine besondere Gefährdung muss bestehen, damit Drohnen als letztes Mittel eben nicht nur detektiert, sondern auch abgeschossen werden können. Diese Befugnis greift auch nur dann, wenn die Polizeibehörden dazu selbst technisch nicht in der Lage sind und das, wie gesagt, anfordern.

Gegen übliche Drohnen haben die Polizeibehörden in Deutschland ‑ sowohl die Landespolizeien als auch die Bundespolizei ‑ in ihrem Zuständigkeitsbereich ihre Fähigkeiten erheblich verstärkt, können solche Drohnen detektieren, können sie auch abwehren und vor allen Dingen durch Störsignale zur Landung zwingen. Etwa während der Europameisterschaft sind Drohnen detektiert und abgewehrt worden, auch sehr erfolgreich. Aber was wir jetzt sehen, auch im Zuge der russischen Aggression, im Zuge der massiv veränderten Sicherheitslage in den letzten zwei Jahren, sind eben vermehrt auch Drohnenüberflüge über Militäranlagen und über kritische Infrastrukturen mit Drohnen, die allein mit polizeilichen Mitteln nicht zu bekämpfen sind. Solche Fälle haben wir im Blick.

Wie gesagt, die Gefahren müssen besonders schwerwiegend sein, es müssen Menschenleben oder eben kritische Infrastrukturen konkret in Gefahr sein, und die Polizei muss diese Unterstützung anfordern. Dann greift diese Befugnis, vorausgesetzt natürlich ‑ das ist jetzt ein Regelungsentwurf, den das Kabinett beschlossen hat ‑, der Deutsche Bundestag beschließt diese Befugnis auch so.

Müller (BMVg)

Schon aus Gründen der militärischen Sicherheit und der Operationssicherheit würde ich hier nicht darlegen, für was wir welche Mittel einsetzen, was wirklich die Nutzung von Fähigkeiten und Mitteln der Bundeswehr angeht. Das machen wir in keinem Themenfeld.

Wir haben ‑ das bringen Streitkräfte so mit sich ‑ Mittel, Waffen, um diese Aufgaben zu erfüllen. Wichtig ist hier, und das gilt für alle Anteile des § 14 des Luftsicherheitsgesetzes, dass immer der Einzelfall komplett bewertet werden muss, also Chancen und Risiken und die Frage, welche Rahmenbedingungen direkt vorliegen. Danach kann man entsprechend das Mittel auswählen. Mehr gibt es im Grunde von uns dazu nicht mitzuteilen.

Kall (BMI)

Vielleicht noch eine kleine Ergänzung: Durch den Einsatz von Waffen, um Drohnen abzuschießen, dürfen auch keinesfalls Menschenleben am Boden gefährdet werden. Das heißt, so etwas darf auch nicht in Gebieten erfolgen, in denen dann möglicherweise Menschenleben durch herunterfallende Trümmerteile oder Ähnliches betroffen wären. Da wäre ein Einsatz ausgeschlossen.

Frage

Ist denn das reine Ausspähen schon eine Gefährdung, die die von Ihnen genannten Kriterien erfüllt? Können erkennbare Spionagedrohnen im weitesten Sinne also auf diese Art bekämpft werden? Fassen Sie das also unter diese Gefährdung von Menschenleben?

Herr Müller, verstehe ich Sie richtig, dass Sie alle nötigen Dinge haben? Heißt das, Rohrwaffen unterhalb von Lenkflugkörpern zur kinetischen Abwehr von Drohnen braucht die Bundeswehr gar nicht mehr, weil sie nach Ihren Worten schon genügend ausgerüstet ist?

Kall (BMI)

Ich habe ja von Spionage, Sabotage und Sabotageakten, durch die eben auch Menschenleben gefährdet werden können, gesprochen. Insofern sehen Sie, dass die Schwelle natürlich hoch ist. Ich habe auch von Ultima Ratio gesprochen, also dem letzten Mittel. Natürlich gibt es auch erst einmal Versuche, zu detektieren, Funksignale zu stören, möglicherweise abzudrängen, Routen durch technische Mittel zu verändern. Das ist jedenfalls das, was bei einfacheren Drohnen die Polizei mit ihren technischen Mitteln versucht. Insofern muss man sicherlich die ganze Kaskade von Eingriffsmöglichkeiten sehen, und das ist dann das letzte Mittel.

Müller (BMVg)

Ich verstehe Ihre Frage nicht ganz, aber, glaube ich, in Teilen. Ich sehe nicht, dass die Erweiterung der Befugnisse nach § 14 des Luftsicherheitsgesetzes ein Beschaffungsnarrativ für die Bundeswehr hergibt.

Frage

Herr Müller, könnten Sie uns ergänzend noch einmal schildern, was nach derzeit geltender Rechtslage die Bundeswehr in der Lage ist, gegen Drohnen zu tun, die über Militärgelände auftauchen und die Sie da nicht haben wollen?

Müller (BMVg)

Das kann ich tun, auch, weil das oft vermischt wird. Ich habe auch gestern die Frage erhalten, ob denn diese jetzigen Änderungen für die Militärliegenschaften gelten. Über und in unmittelbarer Nähe von militärischen Liegenschaften haben wir bereits jetzt Möglichkeiten, eine Gefährdung abzuwehren. Es gibt ein Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie ziviler Wachpersonen. Das ist ein bisschen länger, ein schwieriger Begriff, tut mir leid, aber das regelt im Grunde, dass wir zum Schutz der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte und zur Gewährleistung von Sicherheit Maßnahmen ergreifen können ‑ am Boden, aber auch im Luftraum ‑, um eben diesen Schutz sicherzustellen.

Zusatzfrage

Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen das bei Drohnen in der jüngsten Vergangenheit schon passiert ist?

Müller (BMVg)

Wir ordnen diese Vorfälle unter die sicherheitsrelevanten Vorkommnisse ein, und darüber können wir aus Gründen der militärischen Sicherheit keine Auskunft geben.

Was ich aber sagen kann: Die Bundeswehr hat Mittel im gesamten Spektrum, um Drohnen, um Luftfahrzeuge abwehren zu können. Wir haben ungefähr 1000 Liegenschaften ‑ insgesamt ein bisschen mehr ‑ mit zehntausenden Zaunkilometern. Sie können sich vorstellen, dass wir natürlich in der Fläche nicht überall alle Mittel zur Verfügung haben. Das ist einfach naturgegeben. Dort, wo wir besonderen Schutzbedarf sehen, werden diese Mittel eingesetzt.

Kall (BMI)

Sie haben ja das Gesetz über einen unmittelbaren Zwang und die spezifischen Regelungen für militärische Liegenschaften genannt. Was nach dem Luftsicherheitsgesetz bisher schon rechtlich möglich ist, ist, Luftfahrzeuge abzudrängen, zur Landung zu zwingen, den Einsatz von Waffengewalt anzudrohen oder Warnschüsse abzugeben, aber eben noch nicht, diese durch die Streitkräfte auch abzuschießen. So ist die bisherige Rechtslage im Luftsicherheitsgesetz.

Frage

Herr Kall, eine Frage eines Laien: Wenn jetzt eine zivile Infrastruktur durch eine Drohne bedroht wird, also ein Polizist eine Drohne kommen sieht, was macht er dann? Dann ruft er die Bundeswehr an, die Bundeswehr unternimmt eine Analyse der Lage und kommt dann zu dem Entschluss: Ja, wir müssen da eingreifen. - Wie soll das also alles praktisch ablaufen?

Kall (BMI)

Ich glaube, wir können uns hier nicht zu allen Details von Luftraumüberwachung und Ähnlichem äußern. Dafür sind auch andere zuständig. Die Polizei hat natürlich auch gerade aufgrund der Gefährdungslagen kritische Infrastrukturen besonders im Blick. Diese werden überwacht, und die Polizei versucht, wenn auffällige Drohnen erkannt werden, diese zu detektieren und mit ihren Mitteln zu bekämpfen, wie gesagt, in der Regel durch Störungen der Funksignale, um diese zur Landung zu zwingen. Hier geht es eben um Fälle von Drohnen, bei denen das nicht möglich ist und dann die Luftwaffe, die Bundeswehr, zur Unterstützung angefordert wird.

Zusatzfrage

Aber darf denn die Bundeswehr ohne einem Regierungsbeschluss im Inneren aktiv werden?

Kall (BMI)

Hierbei geht es um Amtshilfe für die Polizei, also Gefahrenabwehr, und insofern ist das zulässig. Es bedarf aber, damit eben auch Waffen eingesetzt werden können, der Gesetzesänderung, die wir heute vorgeschlagen haben.

Frage

Herr Kall, wenn ich das alles richtig verstehe, dann ist das ja ein relativ enger Rahmen. Amtshilfe beim Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist ja ein rechtlich sehr eng begrenzter Raum. Mögen Sie mir ein bisschen helfen? Wie verläuft denn da der Kommunikationsweg? Das heißt, wer entscheidet das dann letztlich? Ich habe Sie so verstanden, dass das eine Entscheidung in extremis ist, also wenn es nicht anders geht. Wer entscheidet das? Es wird ja wohl schwerlich eine untere Polizeibehörde sein, oder?

Kall (BMI)

Solange es sich sozusagen auf der Ebene der Gefahrenabwehr auf der polizeilichen Ebene bewegt, sind das die jeweiligen Führungsstäbe der Polizei, die jeweiligen Polizeiführer. Sie können sich auch in den Ländern, die ja sozusagen in der Fläche für die Gefahrenabwehr zuständig sind, noch einmal genauer nach den Strukturen erkundigen.

Wenn die Amtshilfe der Bundeswehr angefordert wird, dann wird das, denke ich, in den dortigen Strukturen entschieden. Dazu kann Herr Müller vielleicht etwas ergänzen.

Müller (BMVg)

Es gibt ja Austauschformate, die aktuell schon bestehen, zum Beispiel das Nationale Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum. Das hat jetzt aktuell natürlich einen anderen Fokus, aber da gibt es auch eine Webseite, auf die Sie gerne einmal schauen können. Da werden natürlich schon Lageinformationen ressortübergreifend zusammengeführt, ausgewertet und weitergegeben.

Die genaue Ausgestaltung, also die Umsetzung der Verfahrensfragen für diesen Fall, wird sicherlich der weitere Prozess mit sich bringen. Es gab jetzt die Kabinettsbefassung. Aber dazu, wie das dann genau umgesetzt wird und wer dann wen anruft, kann ich nur sagen: Wir hatten ja in der Vergangenheit auch Fälle von unbemannten Luftfahrzeugen, in denen Amtshilfe der Bundeswehr geleistet wurde, zum Beispiel durch das Bereitstellen von Radardaten, von Lagedaten, Rohdaten. Da gab es ja auch schon Kommunikationswege, die funktioniert haben. Da gab es ja auch schon ressortübergreifende Zusammenarbeit, die funktioniert hat. Ich sehe diese Problematik hier aktuell nicht.

Zusatzfrage

Herr Müller, die Zurverfügungstellung von Überwachungsdaten ist das eine, der wirklich aktive Abschuss oder das technische Unfähigmachen ‑ ich weiß nicht, wie man das richtig formuliert ‑ ist ja das andere. Wir wissen ja, dass die Amtshilfe der Bundeswehr im Moment in den meisten Fällen in Anspruch genommen wird, wenn es Tage dauert. Wir sprechen ja dabei von Katastrophen etc. pp., und wir sind uns, glaube ich, alle einig, dass es eine relativ kurzfristige Entscheidung geben muss. Das Ding ist ja in der Luft, und dann kann man wahrscheinlich nicht sehr lang darüber debattieren. Mich wundert, dass kein größerer Wert darauf gelegt wurde ‑ zumindest erscheint mir das so ‑, die genauen Kommunikations- oder Entscheidungswege zu klären. Oder ist das jetzt nur mein Eindruck, das steht eigentlich alles im Gesetz drin, und ich habe es überlesen?

Müller (BMVg)

Aktuell geht es ja hierbei ‑ Herr Kall kann das gerne ergänzen ‑ um eine Änderung in § 14. Ich habe gesagt: Die Verfahrensfragen und die Umsetzungsfragen werden sicherlich im Nachgang weiter ausdifferenziert.

Ich möchte jetzt gar nicht auf Mittel und Fähigkeiten eingehen, aber natürlich haben wir in Deutschland auch Fähigkeiten, die in der 15-Minuten-Bereitschaft für den Luftraum bereitstehen, und dies auch unabhängig davon, ob sie jemals für diesen Zweck zum Einsatz kommen sollten, weil vielleicht andere Mittel zur Verfügung stehen würden. Ich möchte das gleich hinzufügen, ohne zu spekulieren. Aber dass wir reaktionsfähig sind und im Falle des Falles auch schnell vor Ort sein können, haben wir schon mehrfach bewiesen, und dabei will ich es belassen.

Kall (BMI)

Ich will auch für die Sicherheitsbehörden noch einmal betonen, dass natürlich feste Strukturen, was Kommunikation und Entscheidungen angeht ‑ feste Stabsstrukturen und Ähnliches ‑, bestehen und es insofern, glaube ich, dabei nicht um den Aufbau neuer Strukturen geht und dass sich auch gerade die Sicherheitsbehörden des Bundes in den letzten zwei, drei Jahren sehr auf die aktuellen Gefährdungslagen und Herausforderungen vorbereitet haben und da sozusagen aufgerüstet haben.

Frage

Ich habe noch eine Lernfrage, weil ich ein bisschen verwirrt bin, Herr Müller. Der Kollege hatte ja vorhin gefragt, was denn aktuell der Status quo ist, wenn eine Drohne über Liegenschaften der Bundeswehr fliegt. Habe ich es richtig verstanden, dass die Bundeswehr schon jetzt eine Drohne über Militäranlagen abschießen darf? Herr Kall hat nämlich gerade noch einmal betont, dass die Bundeswehr Luftfahrzeuge bislang lediglich abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben kann.

Müller (BMVg)

Das gilt ja nicht für die Liegenschaften der Bundeswehr. Ich habe ja gesagt: Es gibt eine besondere einfachgesetzliche Regelung, das UZwG, das ich vorhin lange ausformuliert habe. Das gibt vor, dass man zur Gefahrenabwehr über Bundeswehrliegenschaften Gefahren abwehren darf. Dazu gehört auch, dass man bei Bedarf mit kinetischen oder elektronischen Mitteln so eine Drohne herunterholen kann.

Kall (BMI)

Ich habe über ein anderes Gesetz gesprochen ‑ sorry, dass ich da unterbreche ‑, nämlich das Luftsicherheitsgesetz, das ja durch den heutigen Vorschlag geändert werden soll. Das umfasst allgemeine Regelungen. Insofern gibt es hier keinen Widerspruch.

Zusatzfrage

Heißt das, Drohnen über Bundeswehrliegenschaften können schon abgeschossen werden?

Müller (BMVg)

Bei entsprechender Gefährdung, wenn man keine anderen Möglichkeiten hat und die Risiken und den Einzelfall sauber bewertet hat, ja.

Frage

Ich würde gerne einfach noch einmal präziser nachfragen, Herr Kall, was die Frage nach der Reaktionszeit angeht. Sehe ich es richtig, dass die angestrebte Reaktionszeit jetzt im Gesetzentwurf nicht fixiert ist, oder strebt man da eine bestimmte Anzahl von Stunden an? Die Problematik ist ja eben gerade angesprochen worden, dass für einen Einsatz der Bundeswehrhilfe eigentlich auch noch einmal eine Abstimmung zwischen Sicherheitsbehörden, Polizei und Verteidigungsministerium nötig ist. Gibt es also irgendwie eine Zeit, die man da als Zielzeit angeben kann?

Kall (BMI)

Die notwendige Schnelligkeit, um die Gefahr abzuwehren, kann man nicht abstrakt im Gesetz regeln, indem man irgendwelche Minutenangaben ins Gesetz schreibt ‑ das kenne ich auch nicht aus anderen Sicherheitsgesetzen ‑, sondern es geht immer darum, die effektiven und wirksamen Mittel zur Gefahrenabwehr zu schaffen.

Zusatzfrage

Darf ich noch eine Frage an Herrn Hebestreit hinterherschieben? - Jetzt hat das Kabinett das gebilligt. Es wurde ja darauf hingewiesen, dass der Bundestag noch zustimmen müsste. Gibt es denn jetzt Gespräche mit der Union, damit das vor der Wahl passiert, oder muss man dann danach einen Gesetzentwurf oder ein Gesetzesverfahren neu auflegen?

StS Hebestreit

Erst einmal ist es so, dass es jetzt dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird, und dann obliegt es den Fraktionen im Deutschen Bundestag, dieses Gesetz dann auch noch zu beschließen. Dafür wirbt die Bundesregierung natürlich sehr. Ich glaube, das, was da geregelt wird, ist auch unstrittig. Das ist etwas, das jetzt auf eine neuere Entwicklung reagiert und da der Bundeswehr eine Kompetenz im Zuge der Amtshilfe zuweist, die es vorher nicht gegeben hat, die aber aus Sicht der Regierung nötig ist. Dann muss sich das ergeben. Ich halte es für durchaus möglich, dass man dazu eine Einigung findet, aber das obliegt jetzt ‑ wir sind ja eine Minderheitsregierung ‑ den Mehrheiten im Deutschen Bundestag.

Frage

Herr Kall, gibt es eine Übersicht, eine Liste, über wie viel solcher Vorfälle wir eigentlich überhaupt reden? Gibt es da eine Meldepflicht, oder ist das alles mit einer enormen Dunkelziffer behaftet?

Dann habe ich eine Frage sowohl an Herrn Müller als auch an Herrn Kall: Wenn Sie jetzt sagen, es müsse noch geregelt werden, wie das ausgestaltet wird, ist denn dann geplant, Artikel 13 zu verändern? Darin ist doch alles geregelt. Deswegen verstehe ich nicht, warum hier an der Stelle ein bisschen Ratlosigkeit zu herrschen scheint.

Kall (BMI)

Wir regeln diese Befugnis, und dann kann diese Befugnis auch angewandt werden. Dafür bedarf es aus unserer Sicht keiner weiteren Gesetzesänderungen, sondern der Änderung, die hier vorgeschlagen worden ist.

Jetzt helfen Sie mir noch einmal mit der ersten Frage.

Zusatzfrage

Haben Sie eine Übersicht?

Kall (BMI)

Ach so, Entschuldigung. - Das hängt immer davon ab, ob die Sicherheitsbehörden detektieren können und eindeutig detektieren können, um welche Art von Flugobjekt bzw. Drohne es sich gehandelt hat. Natürlich haben dann die Sicherheitsbehörden Erkenntnisse darüber, aber keine, die wir öffentlich mitteilen.

Zusatzfrage

Sie können also nicht „eher 10“ oder „eher 100“ sagen?

Kall (BMI)

Vorsicht bei den Zahlen ‑ dafür habe ich ja gerade geworben ‑, weil das natürlich abhängig davon ist, wie eindeutig eine Detektion stattfinden kann. Die Erkenntnisse, die vorliegen ‑ ich habe ja von einer steigenden Zahl von Vorfällen gesprochen ‑, sind Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden, die wir nicht öffentlich mitteilen können.

Müller (BMVg)

Ich habe gar nicht mitbekommen, dass wir hier über Unzulänglichkeiten oder nicht bestehende Verfahren gesprochen haben. Ich habe gesagt, dass die Details dann ausgestaltet werden müssen. Die Amtshilfeanträge gehen ja zum Beispiel aktuell über die Landeskommandos. Ob dort zum Beispiel ein weiterer direkter Draht zu anderen Einsatzzentralen oder Führungszentralen der Luftwaffe geschaffen werden muss, das ist quasi eine Frage, die im Detail im Nachgang ausgestaltet werden muss.

Darüber hinaus habe ich nicht verstanden, warum es dort ihrerseits noch gesetzlich Nachsteuerungsbedarf geben sollte.

Zusatzfrage

Ich mache es ganz kurz. In Artikel 13.2 steht: Die Entscheidung trifft auf Anforderung des betroffenen Landes der Bundesminister der Verteidigung. ‑ Es ist doch geregelt. Was muss denn da geregelt werden?

Müller (BMVg)

Es ist gesetzlich geregelt. Aber wie die Wege im Detail aussehen, wer wen über welche Wege informiert und kommuniziert ‑ ‑ ‑

Ich habe gesagt, bei der Amtshilfe geht man über die Landeskommandos. Da sind die Ansprechstellen für die Länder, für die Sicherheitsbehörden der Länder. Inwieweit wir dort aus Zeitgründen andere Wege wählen, das sind Fragen, die man sich dann in der kompletten Ausgestaltung stellen muss. Aber rein gesetzlich ‑ da gebe ich Herrn Kall vollkommen recht ‑ gibt es aus hiesiger Sicht keinen weiteren Änderungsbedarf.

Frage

Herr Kall, noch einmal zu dieser Detektei. Sie und Frau Faeser weisen immer wieder auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hin. Gibt es denn Hinweise irgendwelcher Art, dass es sich dabei um eine russische Drohne handelt? Und gibt es Hinweise, dass so eine Drohne außerhalb Deutschlands gestartet wurde?

Kall (BMI)

Dazu kann ich mich nur allgemein äußern. Ansonsten gilt mein Hinweis, dass wir uns zu konkreten Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden hier natürlich nicht umfassend äußern können und dürfen.

Insgesamt ist es bei hybriden Bedrohungen so, dass wir vor allen Dingen die russische Aggression sehen, die russischen hybriden Bedrohungen durch Spionage, auch durch Sabotage. Ich will daran erinnern, dass es einen Versuch gab, Sprengstoffanschläge auf deutsche Militärlieferungen für die Ukraine zu begehen. Es ist den Sicherheitsbehörden gelungen, so etwas zu vereiteln. Wir sehen in dem Bereich also vor allen Dingen die Gefahren von Spionage und Sabotage. Und, wie gesagt, darüber hinaus können wir uns zu einzelnen Ereignissen nicht äußern.

Zusatzfrage

Und wie ist es mit der Reichweite der Drohnen? Ist bekannt, ob sie außerhalb Deutschlands gestartet wurden?

Kall (BMI)

Wie gesagt, zu Einzelheiten, auch zu technischen Einzelheiten, zu denen den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse vorliegen, können wir uns hier nicht äußern.

Vorsitzende Welty

Dann verlassen wir den Komplex Kabinett.

Frage

Herr Gülde, ich habe eine Frage zum BIÖG, also zum Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit. Der Minister hatte ja schon im vorigen Jahr gesagt, dass er das auf gesetzlichem Weg sozusagen noch auf die Piste bringen will. Wie steht es darum, und welche Rechtskonstruktion haben Sie jetzt gewählt?

Gülde (BMG)

Zurzeit wird noch geprüft, auf welchem Wege das BIÖG eingerichtet werden kann. Zu Details muss ich Sie leider noch vertrösten. Ich kann jetzt noch keine Details über mögliche Regelungswege nennen.

Zusatzfrage

Ist es denn sicher, dass das noch kommt, bevor die Legislatur endet? Oder ist da doch noch ein erheblicher Unsicherheitsfaktor enthalten?

Gülde (BMG)

Wie gesagt, zurzeit wird geprüft, wie das BIÖG eingerichtet werden kann.

Frage

Herr Hebestreit, das Verteidigungsministerium hat heute erklärt, dass es auch seinen X-Account ruhen lassen will. Jetzt noch einmal die Frage ‑ die kam ja schon vorletzte Woche, glaube ich ‑, ob der Bundeskanzler oder das Bundespresseamt Ähnliches plant.

StS Hebestreit

Das Verteidigungsministerium hat uns frühzeitig im Ressortkreis darüber informiert, dass es die Tätigkeiten auf X ruhen lassen will. Das haben wir zur Kenntnis genommen. Ich habe hier auch schon verschiedentlich deutlich gemacht: Das ist eine schwierige Abwägung, in welchem Umfeld man sich einerseits aufhält, anderseits aber auch, wie man weitestmöglich Präsenz zeigen kann. Das muss man immer wieder bewerten. Wir haben das im Ressortkreis miteinander besprochen. Das Verteidigungsministerium hat seine Position klar bezogen. Und wir bleiben weiterhin dabei, dass wir vorerst ‑ „for the time being“ ‑ auch auf dieser sicherlich nicht unumstrittenen Plattform bleiben.

Zusatzfrage

Frau Ungrad, wie sieht das mit dem Wirtschaftsminister aus? Der ist ja, glaube ich, auch erst vor ein paar Monaten wieder auf X zurückgekehrt. Bereut er diesen Schritt mittlerweile oder bleibt er da jetzt erst einmal?

Ungrad (BMWK)

Mir sind keine Änderungen bekannt. Es ist nicht geplant, dass wir das Vorgehen ‑ zumindest zunächst ‑ ändern. Zur Begründung schließe ich mich dem Regierungssprecher an. Dazu haben wir uns hier auch schon geäußert. Mir liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, dass das geändert wird.

Frage

Ich würde die Frage gern an das Auswärtige Amt richten. Sie haben ja Ihre Praxis gestern auch verändert. Vielleicht können Sie noch einmal erklären, warum Sie einen etwas anderen Weg wie das Verteidigungsministerium gewählt haben und wie genau das jetzt bei Ihnen funktioniert, wenn Sie Nachrichten auf Englisch, wenn ich es richtig verstehe, auf Bluesky verbreiten.

Deschauer (AA)

Ich kann mich an die Ausführungen des Regierungssprechers anschließen, der noch einmal auf grundsätzliche Abwägungsfragen hingewiesen hat, die ja nicht etwas Statisches sind, sondern fortlaufend getroffen werden. Es ist eine fortlaufende Beobachtung des Umfeldes, in dem wir kommunizieren. Entscheidend sind natürlich auch die Debatten, die sich dort abspielen und in welche Kreise wir hinein kommunizieren, wo wir einen Informationsauftrag haben. In dieser Abwägungs- und Gemengelage wird das Auswärtige Amt ‑ das haben Sie richtig beobachtet ‑ nun stärker auch andere Plattformen bespielen, unter anderem, wie Sie es gesehen haben, Bluesky, sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch.

Zusatzfrage

Habe ich das akustisch richtig verstanden: Sie machen das nur für Englisch?

Deschauer (AA)

Nein, sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch.

Zusatzfrage

Ich möchte noch eine Frage hinterherschieben ‑ es ist allerdings kompliziert, weil anscheinend jedes Ressort einen anderen Weg wählen kann: Könnten wir eine Übersicht bekommen, wie sich die anderen Ressorts verhalten? Es könnte ja theoretisch sein, dass sich ein Ministerium entschieden hat, X ganz zu verlassen oder ähnliche Wege wie Verteidigung oder Auswärtiges Amt zu wählen.

StS Hebestreit

Das können wir gern zusammenstellen; das übernimmt dann der CvD der Bundesregierung. Soweit ich das überblicke, gibt es, seitdem das Verteidigungsministerium das verkündet hat, hier „for the time being“ keine Änderungen bei den anderen Ressorts. Aber wir checken das noch einmal, und dann geben wir es gern an den Verteiler der Bundespressekonferenz.

Frage

Die meisten meiner Fragen sind schon beantwortet, aber vielleicht noch die Frage an Herrn Müller: Ist es jetzt eine zufällige Koinzidenz, dass Sie das nach dem Gespräch zwischen Frau Weidel und Herrn Musk beschlossen haben, weil Sie das in Ihrer Pressemitteilung ausdrücklich nicht erwähnt haben?

Müller (BMVg)

Nein, das ist es nicht. Wir haben die Entwicklungen in den letzten Wochen sehr genau beobachtet. Wir haben uns hier schon ein paar Mal dazu eingelassen, und wer am letzten Freitag genau zugehört hat, hat mitbekommen, dass ich auch da schon deutlich gemacht habe, dass wir mit den Entwicklungen nicht glücklich sind. Das hat keine Verlinkung zu diesen Aktivitäten dort.

Und den Rest haben wir gerade in der Pressemitteilung bereitgestellt. Wir haben noch einmal einen Abschiedstweet gemacht. Darin steht es auch noch einmal rational.

Frage

Herr Müller, es gibt ja bereits einzelne nachgeordnete Behörden im Geschäftsbereich des BMVg, die zum Beispiel auf Bluesky sind, das Ministerium selber nicht. Sie haben angekündigt, Sie wollen auf WhatsApp aktiver werden. Gibt es da eine einheitliche Richtung oder macht das jede TSK, jedes Kommando, so, wie es ihm am besten passt?

Müller (BMVg)

Es gibt auf jeden Fall eine Abstimmung, und jeder nachgeordnete Teilbereich ist nicht identisch mit dem anderen. Da gibt es auch rationale Gründe, warum der eine das so und der andere das so entscheidet. Insgesamt erfolgt die Abstimmung durch den Stab Informationsarbeit bei uns im Ministerium. Wir für uns haben entschieden, dass wir weiter ein möglichst breites Spektrum nutzen wollen. Wir haben es auch hereingeschrieben, also von Instagram über WhatsApp, die eigenen Websites, YouTube bis hin zu ‑ ‑ ‑ Was habe ich vergessen?

Zusatz

TikTok.

Müller (BMVg)

TikTok für die Nachwuchsgewinnung, genau. Wir wollen das also breit nutzen.

Bei uns im Ministerium, im BMVg, haben wir aktuell Bluesky nicht vor. Wie ich aber vor einer Woche schon gesagt habe: Wir bewerten stetig die Kanäle oder die Plattformen. Plattformen verändern sich ‑ das habe ich am Freitag betont ‑, das ist ein Prozess. Alles Weitere werden wir uns anschauen und werden das nach und nach, auch zusammen mit dem nachgeordneten Bereich, entscheiden.

Frage

Ich habe auch noch eine Wissensfrage, wie eigentlich so eine Entscheidung gefällt wird. Denn es erstaunt ja schon, dass es jetzt jedes Ministerium ein bisschen anders macht. Meine Frage an das Auswärtige Amt und das Verteidigungsministerium ist: Spielt da möglicherweise auch eine Rolle, da jetzt ausgerechnet das Auswärtige Amt und das Verteidigungsministerium diese Entscheidung getroffen haben, dass sicherheitsrelevante Informationen über X verbreitet werden könnten, die vielleicht die anderen Ministerien oder das Kanzleramt nicht so verbreiten? Spielt das eine Rolle? Denn man fragt sich ja schon, warum sich jetzt gerade diese beiden Ministerien dazu entschieden haben. Oder ist es so, dass Frau Baerbock und Herr Pistorius jetzt einfach X nicht mehr mögen? Was ist also der Grund dafür, dass das so unterschiedlich bewertet wird?

Deschauer (AA)

Ich fange vielleicht einmal an.

Ich glaube, es ist Usus, dass wir im Grundsatz ‑ sowohl hier als auch auf den Plattformen, die wir bedienen ‑ keine eingestuften Inhalte veröffentlichen. Insofern ist das sicher kein Grund.

Vielleicht muss ich dazu noch sagen, dass das Auswärtige Amt jetzt, wie gesagt, die Kanäle stärker bespielt. Das sind existierende Kanäle. Wir waren bereits vorher auf Bluesky, die Außenministerin auch. Das heißt, in unserem Fall haben wir X nicht verlassen, sondern wir nehmen, wie bereits erläutert, in einem fortwährenden Prozess eine Analyse des Kommunikationsumfeldes ‑ der Debatten, auch der Informationen, der Desinformationskultur, die teilweise auf einzelnen Plattformen herrscht ‑ vor. Und in dieser Gemengelage haben wir dann die Entscheidung getroffen, dass wir jetzt stärker weitere Kanäle bespielen.

Müller (BMVg)

Für unseren Bereich: Wir haben einen eigenen Teilbereich im Ministerium, der sich mit Kommunikation befasst, der Stab Informationsarbeit. Dort sitzen auch die Profis, die sich mit der Kommunikation beschäftigen, in allen Kanälen, über alle Plattformen. Hier erfolgt kontinuierlich die Bewertung. Das habe ich Ihnen dargestellt: Damit waren wir nicht allzu glücklich, wie das gelaufen ist. Der Austausch von Argumenten, der Diskurs, wurde zunehmend erschwert. Die Bewertung wurde mit dem Leitungsbereich des Ministeriums besprochen, und dort gab es eine breite Zustimmung für die Empfehlung, diese Kanäle ruhen zu lassen.

Und Sie sehen es: Der Account des Generalinspektors der Bundeswehr ist ja auch seit heute ruhend. Das heißt, alle in diesem Bereich und der nachgeordnete Bereich haben hier an einem Strang gezogen.

Frage

Herr Hebestreit, Sie verfolgen ja auch, was Elon Musk so über den Kanzler twittert, am 12. Januar gerade wieder: Sagt Nein zu Scholz. ‑ Das wurde dann irgendwie mit Massenvergewaltigungen und irgendwelchen juristischen Sachen in Verbindung gebracht.

Können Sie uns einmal schildern, wie Sie das händeln? Lassen Sie das einfach geschehen? Melden Sie das an irgendwen? Wird das zur Anzeige gebracht? Das ist ja nicht nur Desinformation, das ist ja noch mehr.

StS Hebestreit

Nein. Ich glaube, zur Anzeige haben wir da überhaupt nichts gebracht. Wir melden das auch nicht, wir beobachten das. Ansonsten ist man als Person, die in der Öffentlichkeit steht, immer wieder auch weniger freundlichen Zuschreibungen ausgesetzt. Damit muss man umgehen. Solange es nicht etwas ist, was wir entweder als kriminell oder als schwer straffällig betrachten, nehmen wir es zur Kenntnis oder wir ignorieren es.

Frage

Eine Frage an Herrn Hebestreit zu einer Aussage des NATO-Generalsekretärs von Montag. Da wäre erst einmal die Frage, ob Sie sie zur Kenntnis genommen haben. Der hat nämlich gesagt: Im Durchschnitt geben die europäischen Länder bis zu einem Viertel ihres Nationaleinkommens für Renten, Gesundheit und soziale Sicherheit aus. Wir brauchen nur einen Bruchteil dieses Geldes, um die Verteidigung zu stärken.

Mehr Ausgaben für die Verteidigung bedeuten im Allgemeinen weniger Ausgaben für andere Prioritäten. Wenn Sie die Aussage zur Kenntnis genommen haben, leiten Sie daraus auch Handlungsempfehlungen für die Bundesregierung und deren Budgetplanung ab?

StS Hebestreit

Da wir gestern Morgen mit dem NATO-Generalsekretär in Helsinki ein Frühstück eingenommen haben, haben wir es nicht nur über die Medien erfahren, sondern sind da in einem engen, intensiven Gespräch. Wir nehmen natürlich alles zur Kenntnis, was gerade von so guten Freunden wie Marc Rutte geäußert wird. Ich wüsste jetzt aber nicht, welchen Zusammenhang Sie zu irgendetwas anderem herstellen wollen. Deshalb: Ja, wir haben das zur Kenntnis genommen.

Zusatzfrage

Ich hatte gefragt, ob Sie daraus auch Handlungsempfehlungen für Ihre eigene Haushaltsplanung ableiten. Der Kanzler liegt da durchaus auf der anderen Seite, da er immer wieder betont, er wolle nicht soziale Sicherheit gegen Verteidigungsausgaben ausspielen.

StS Hebestreit

Ja, das ist auch so. Ich verstehe jetzt nicht Ihren Punkt. Der Punkt ist, dass der Bundeskanzler immer wieder deutlich gemacht hat, dass wir das eine tun müssen und das andere auch. Insofern müssen wir für unsere Verteidigung investieren. Das ist mit dieser Bundesregierung in einer Art und Weise geschehen, wie es viele, viele, viele Jahre nicht der Fall gewesen ist. Da ist das Sondervermögen von 100 Milliarden Euro, da ist die Steigerung des Verteidigungsetats. Und ab 2028, wenn das Sondervermögen aufgebraucht ist, wird man aus dem laufenden Etat mindestens 80 Milliarden, vielleicht sogar 90 Milliarden Euro ‑ je nachdem, wie sich das Bruttoinlandsprodukt entwickelt ‑, für Verteidigung aufzubringen haben, allein um das Zwei-Prozent-Ziel, dem wir uns ja alle verschrieben haben, zu erreichen.

Und wenn höhere Zielmargen innerhalb der NATO zu vereinbaren wären ‑ ich sage das im Konjunktiv ‑, dann müsste man sehen, wie man dieses Geld aufbringen würde. Dass das nicht zu Lasten einer stabilen Rente, einer verlässlichen Pflege und eines funktionierenden Gesundheitssystems gehen kann, das ist etwas, worüber es jetzt einen politischen Wettbewerb, einen politischen Streit, gibt, der nicht in der Regierungspressekonferenz ausgetragen wird, sondern auf vielen Wahlveranstaltungen. Das ist jetzt die Debatte, die am 23. Februar von den Wählerinnen und Wählern in Deutschland zu entscheiden sein wird.

Frage

Es gibt eine Wahlwerbung der Alternative für Deutschland. Das sind Flugtickets für angeblich illegale Migranten, die an Bürger und auch an Migranten oder vermeintliche Migranten geschickt werden. Die Polizei ermittelt da. Ich wollte fragen, was die Erkenntnis ist und wie Sie das bewerten.

StS Hebestreit

Vielleicht vorweg: Wir befinden uns ‑ das haben wir hier verschiedentlich gesagt ‑ mitten in einem Wahlkampf. Da gibt es eine große Zurückhaltung seitens der Regierung in der Bewertung. In diesem Fall würde ich davon absehen und sagen, dass so etwas geschmacklos ist.

Alles Weitere müssen die Sicherheitsbehörden bzw. die Strafverfolgungsbehörden übernehmen. Und wenn Herr Kall dazu etwas beizutragen hat, dann gerne.

Kall (BMI)

Wenn es dazu polizeiliche Ermittlungen gibt, dann müssen Sie Ihre Frage bitte an die dortigen Behörden richten, welchen Straftatbeständen und welchen Vorwürfen da nachgegangen wird. Das ist nichts, wozu wir uns von hier aus äußern.

Zusatzfrage

Am 27. Januar wird an das große Verbrechen erinnert, das im Zweiten Weltkrieg stattgefunden hat. Es scheint, dass es ähnliche Tickets oder Plakate nicht nur von der NPD oder der Partei „Der Dritte Weg“ gegeben hat, sondern auch schon in der Nazizeit von Herrn Goebbels mit Reise nach Jerusalem. Von daher wollte ich fragen, ob Sie es nur geschmacklos finden, oder geht es noch ein bisschen weiter?

StS Hebestreit

Ich habe dazu gesagt, was ich zu sagen habe. Ansonsten ist das in dem Moment, wo es ein Straftatbestand ist, Sache der Strafverfolgungsbehörden. Und sich öffentlich darüber zu empören, das steht jedem anheim. Ich rate dazu.

Frage

Entwicklungsministerin Schulze ist heute in Damaskus. Was hat sie im Gepäck? Als Stichwort lesen wir Klinikaustausch Deutschland-Syrien. Was haben wir uns darunter vorzustellen?

Fichtner (BMZ)

Vielen Dank für Ihr Interesse. Die Entwicklungsministerin ist heute in der Tat in Damaskus unterwegs. Sie hat sich mit dem Außenminister und dem Gesundheitsminister getroffen und hat unter anderem ein Krankenhaus besucht. Teil der Delegation war auch ein Arzt, der in Dortmund tätig ist, aber in Aleppo geboren ist, der also im Grunde symbolisch für die vielen Menschen steht, die sich in Deutschland gut mit Gesundheit und auch mit Syrien auskennen. Gemeinsam haben die beiden dort in dem Krankenhaus überlegt und ausgelotet, wie man künftig zwischen deutschen und syrischen Krankenhäusern Verbindungen herstellen kann, zum Beispiel Austausche oder Lieferungen von Geräten. Denn die Gesundheitssysteme in Syrien sind ganz dringend auf Unterstützung angewiesen.

Zusatzfrage

Gerät diese Form von Entwicklungshilfe nicht möglicherweise in einen Interessenkonflikt? Das Funktionieren des deutschen Gesundheitssystems basiert unter anderem darauf, dass knapp 6.000 Ärztinnen und Ärzte mit syrischem Pass hier arbeiten. Die syrische Übergangsregierung möchte gern, dass möglichst viele von denen zurückkehren. Das ist möglicherweise ein Interessenkonflikt. Ist der thematisiert worden, und wie gehen Sie damit um?

Fichtner (BMZ)

In der Tat gibt es da unterschiedliche Interessen. Ich habe bisher keinen direkten Rücklauf aus den Gesprächen; den gibt es dann wahrscheinlich morgen. Wir hören einerseits von der syrischen Übergangsregierung, dass sie Interesse daran hat, besonders die Fachkräfte zurückzugewinnen. Auch wir in Deutschland haben natürlich ein Interesse daran, syrische Ärzte, die gerade auch im ländlichen Raum unser Gesundheitssystem am Laufen halten, hier bei uns zu halten. Wir hören von den Betroffenen selber, dass sie sehr motiviert sind, am Wiederaufbau ihrer alten Heimat mitzuwirken. Deswegen machen wir das Angebot, dass sie im Grunde von Deutschland aus über vielleicht kurzfristige Reisen nach Syrien beim Wiederaufbau unterstützen können, ohne dass wir sie hier auf Dauer verlieren.

Frage

Ich hätte auch eine Frage zum Thema Syrien, allerdings ans Auswärtige Amt. Es befinden sich in Syrien immer noch 30 deutsche Staatsbürger mit islamistischem Hintergrund in Haft. Im Moment sind sie, glaube ich, in der Obhut der kurdischen SDF. Plant die Bundesregierung, bei einer Verbesserung der politischen Beziehungen diese deutschen Staatsbürger wieder nach Deutschland rückzuführen? Es gibt ja einige NATO-Verbündete, etwa die USA oder die Türkei, die das fordern.

Deschauer (AA)

Danke für Ihre Frage. ‑ Ich würde Ihnen erst einmal sagen, dass ich mich zu konkreten Zahlen an dieser Stelle nicht äußern werde. Das heißt, ich werde Ihre Einordnung nicht kommentieren. Ich kann Ihnen aber sagen, dass das Auswärtige Amt ‑ Sie haben es ja mitbekommen ‑ sich sehr intensiv mit der Lage und auch der Lageentwicklung in Syrien befasst. Die Ministerin war gemeinsam mit ihrem französischen Außenministerkollegen vor Ort in Syrien und vergangenes Wochenende in bei einer Konferenz Riad, bei der es um die Zukunft der Lage in Syrien ging, insbesondere im Gespräch mit Regionalakteuren und anderen Partnern aus der EU, den VN und den USA. Insofern hat die ganze Fragestellung, wie es in Syrien weitergeht, für die Bundesregierung, für das Auswärtige Amt und für die Ministerin eine hohe Priorität.

Zu ihrer konkreten Fragestellung: Eine Rückholung von inhaftierten deutschen Männern aus Nordostsyrien ist nicht geplant.

Zusatzfrage

Bei einer Verbesserung der politischen Beziehungen wird es ja auch wieder so etwas wie konsularische Betreuung deutscher Staatsbürger geben. Würde eine solche konsularische Betreuung dann auch diese Personengruppe beinhalten, würden sie diese dort inhaftierten Leute dann also konsularisch betreuen?

Deschauer (AA)

Ich muss das, glaube ich, noch einmal grundsätzlicher erläutern. Es ist ja so, dass wir in den vergangenen Jahren bzw. seit über einem Jahrzehnt lang keine deutsche Botschaft in Damaskus aufrechterhalten konnten. Die Botschaft ist geschlossen, das wissen Sie. Wir hatten jetzt erstmals die Gelegenheit, die Liegenschaft in Augenschein zu nehmen. Im Grundsatz ist es so ‑ das kennen Sie aus anderen Kontexten ‑, dass konsularische Betreuung immer nur erfolgen kann, wenn entsprechendes Personal vor Ort ist. Dass eine Wiedereröffnung der deutschen Botschaft perspektivisch angestrebt ist, haben wir hier auch schon erläutert. Dass das angesichts der aktuellen Lage ein längerer Prozess werden könnte, haben wir hier aber auch schon betont.

Insofern möchte ich jetzt nicht spekulieren, sondern verweise noch einmal auf das, was ich schon sagte. Ich möchte noch hinzufügen, dass die Selbstverwaltung ‑ so hat sie sich auch uns gegenüber wiederholt bezeichnet ‑ geäußert hat, dass eigene Strafverfolgungsinteressen vor Ort bestehen und diese auch ausländische IS-Kämpfer beinhalten.

Frage

Russland hat gestern erklärt, dass es, wenn es um den Frieden in der Ukraine geht, nur mit den Vereinigten Staaten verhandeln will und keinen anderen westlichen Staat am Verhandlungstisch sehen möchte. Wird Deutschland Verhandlungen nur mit dem designierten US-Präsidenten Donald Trump unterstützen oder haben Sie diesbezüglich Bedenken?

StS Hebestreit

Unsere Haltung ist immer ganz klar, und diese Haltung ist: „Nothing about Ukraine without Ukraine“. Das heißt, wenn verhandelt wird, dann wird die Ukraine sicherlich mit am Tisch sitzen. Ansonsten wäre ich im Augenblick auch vorsichtig, solche Wortmeldungen einzeln zu kommentieren. Wir sind alle bestrebt, dass es eine starke Ukraine gibt, die aus einer Position der Stärke heraus in die Gespräche bzw. in mögliche Gespräche mit Russland gehen kann, das seit knapp drei Jahren einen erbarmungslosen Angriffskrieg gegen sein Nachbarland führt, der völkerrechtswidrig ist und schon viele, viele Menschen das Leben gekostet hat. Daran orientiert sich all unsere Unterstützung und Hilfe.

Jetzt muss man einmal abwarten, wie sich das in den nächsten Wochen und Monaten weiterentwickelt. Es bleibt aber dabei, dass die Ukraine in dieser Frage entscheidend ist und auch nichts über die Köpfe der Ukraine hinweg beschlossen werden kann.

Frage

Ist es dem Kanzler wichtig, dass zum Beispiel Deutschland als führender europäischer Vertreter und Helfer der Ukraine am Tisch sitzt?

StS Hebestreit

Dem Kanzler ist es wichtig, dass es eine gute Lösung für die Ukraine gibt und die Ukraine in diese Gespräche aktiv involviert ist.

Zusatzfrage

Das heißt, die Ukraine muss am Tisch sitzen, aber ob EU-Länder am Tisch sitzen, ist zweitrangig?

StS Hebestreit

Ich glaube, es bringt im Augenblick nichts, Definitionen zu machen, wer da überall mit dabei sitzen soll und dabei sitzen kann. Wichtig ist, dass, wenn es denn zu Gesprächen kommen sollte ‑ das ist ja noch völlig offen ‑, dies Rahmen des völkerrechtlich Möglichen geschieht, die Belange der Ukraine dabei klar berücksichtigt werden und die Ukraine einen aktiven Part hat.

Frage

An Herrn Hebestreit und Frau Ungrad: Der CSU-Landesgruppenchef Dobrindt hat heute gesagt, grüner Stahl sei ein Irrweg und man solle sich auf andere Technologien konzentrieren. Da es nach der Bundestagswahl zumindest die Möglichkeit einer Regierungsbeteiligung der Union gibt, möchte ich gerne fragen: Sind Sie eigentlich besorgt, dass die Investitionsentscheidungen zugunsten von grünem Stahl, die diese Bundesregierung eingeleitet hat, rückgängig gemacht werden könnten?

StS Hebestreit

Das ist eine berechtigte Frage. Es ist aber schwierig, diese Frage zu beantworten, weil wir uns jetzt mitten in diesen Wahlkampfzeiten befinden.

Es gibt den Klimawandel, den selbst Bayern, glaube ich, nicht nachhaltig bestreitet. Es ist wichtig, dass wir eine Stahlindustrie in Europa haben, in Deutschland haben, die konkurrenzfähig und verlässlich ist. Der Kanzler nannte das auch eine geostrategische Entscheidung. Wir haben seitens dieser Bundesregierung ‑ das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium, der Bundeskanzler und all die anderen Ressorts ‑ eine Unterstützung für die Entwicklung von grünem Stahl in Deutschland mit einem Volumen von, ich glaube, knapp zwei Milliarden Euro auf den Weg gebracht, um eine neue Form der Stahlerzeugung hinzubekommen, die nicht mehr von fossilen Energien abhängig ist. Das ist ein Weg, der jetzt konsequent weitergegangen werden muss, um die Stahlproduktion in Deutschland und in Europa auch im Zeitalter des Klimaschutzes möglich zu machen.

Dass das nicht immer ganz einfach ist und dass man da pragmatisch vorgehen muss und auf dem Weg womöglich nicht sofort ausschließlich grünen Wasserstoff nehmen kann, sondern auch den, der mit fossilen Energien hergestellt werden könnte, um einen solchen Hochlauf zu bewerkstelligen, ist eine andere Frage, aber das Ziel, grünen Stahl herzustellen, sollte man nicht leichtfertig aufgeben, und den Klimaschutz sollte man auch nicht leichtfertig infrage stellen, egal aus welcher Landsmannschaft man kommt.

Ungrad (BMWK)

Wir äußern uns nicht direkt zu den Äußerungen von Herrn Dobrindt im Wahlkampf. Der Minister hat sich vor Kurzem aber prinzipiell zum Thema grüner Stahl geäußert. Das Ziel ist klar: Wir wollen und müssen die Stahlindustrie und vor allen Dingen die Stahlarbeitsplätze hier in Deutschland und in Europa halten. Es geht um tausende Wertschöpfungsketten; es geht um sehr, sehr viele Arbeitsplätze, die wir hier erhalten wollen. Das geht natürlich nur mit einer Transformation. Dieser Transformation kann man sich auch nicht verschließen, indem man so weiter so produziert wie bisher. Die ganze Welt befindet sich ja in einer gewissen Transformation. Wir wollen da nicht hinterherhinken, und deshalb haben wir Unterstützungsangebote an die Stahlindustrie gemacht. Das ist der Stahlindustrie ja auch nicht übergeholfen worden, sondern die Stahlindustrie hat sich auch selber dazu geäußert, dass sie die Unterstützung dieser Transformation sehr gern in Anspruch nimmt. Die vier großen Hersteller unterstützen wir mit insgesamt sieben Milliarden Euro. Wir setzen darauf, dass diese Transformation auch gelingt, auch wenn sie, wie Herr Hebestreit sagt, sicherlich nicht leicht ist. Aber wenn man mit der Transformation nicht anfängt, dann wird das auch nichts.

Frage

Nachdem die Außenministerin am vergangenen Freitag und der Kanzler gestern betont haben, wie wichtig eine Untersuchung und ein Vorgehen gegen die sogenannte Schattenflotte in der Ostsee ist, wüsste ich jetzt natürlich gerne, wie die Entscheidung deutscher Behörden in Bezug auf den Tanker „Eventin“, der manövrierunfähig war und abgeschleppt wurde, aussehen soll. Ich begrüße im Kreis der befragten Ressorts auch das BMF, das ja für den Zoll zuständig ist; meine Frage geht also an das BMF, das Verkehrsministerium und das BMWK. Wer kann dazu etwas sagen?

StS Hebestreit

Ich kann vielleicht in großer Freude aufgrund der Allzuständigkeit als Regierungssprecher den Anfang machen, und wenn die einzelnen Ressorts dann noch etwas ergänzen müssen, wollen oder können, dann können Sie das gerne in den nächsten vier Minuten tun.

Der Tanker befindet sich weiter in den deutschen Hoheitsgewässern, und es läuft im Augenblick eine Prüfung des deutschen Zolls, ob all die Gegebenheiten und Bedingungen, die zu erfüllen sind, erfüllt werden. Diese Untersuchung läuft und ist noch nicht abgeschlossen, und so lange bleibt der Tanker auch in deutschen Hoheitsgewässern.

Alexandrin (BMDV)

Vielleicht beantwortet das auch schon Ihre Frage. Gleichzeitig läuft auch eine Prüfung durch die Klassifikationsgesellschaft DNV. Die Kollegen sind da an Bord. Über das Ergebnis der Besichtigung wird der Flaggenstaat dann unterrichtet. Flaggenstaat ist in dem Fall Panama. Panama hat die „Eventin“ angewiesen, sich mit der Dienststelle Schiffssicherheit bei uns in Deutschland auszutauschen, zu kooperieren und alle benötigten Auskünfte einschließlich des Prüfberichts zur Verfügung zu stellen. Wir werden diesen Prüfbericht dann im Anschluss auswerten und entsprechende Schlüsse ziehen. So lange gilt auch ein verkehrliches Weiterfahrverbot für die „Eventin“.

Vielleicht ganz kurz zum Stand. Die Hauptmaschine der „Eventin“ ‑ sie hatte ja einen kompletten Blackout ‑ läuft seit vorgestern Abend wieder. Sie liegt mittlerweile vor Sassnitz vor Anker, wird aber nicht mehr durch die beiden Halteschlepper gehalten. Die sind mittlerweile entlassen. Die beiden georderten Hochseeschlepper der Reederei sind aber weiterhin vor Ort.

Wetter (BMF)

Den Äußerungen von Herrn Hebestreit habe ich für die GZD nichts weiter hinzuzufügen. Sie hat sich dazu ja schon geäußert.

Frage

Ganz kurz eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Das Statistische Bundesamt hat mitgeteilt, dass die deutsche Wirtschaft jetzt das zweite Jahr in Folge geschrumpft ist. Können Sie dazu eine politische Bewertung abgeben, und sehen Sie Anzeichen dafür, dass die Rezession 2025 enden könnte?

Ungrad (BMWK)

Ja, die Zahlen liegen vor. Das entspricht auch der Einschätzung der Bundesregierung, die wir letztes Jahr im Oktober 2024 in der Herbstprojektion vorgenommen haben. Der Minister hat auch damals und auch in der Folge immer wieder betont, dass wir weitere Maßnahmen brauchen, um die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen. Er hat auch ein Maßnahmenpaket vorgelegt, dessen Umsetzung jetzt aus Gründen, die Sie kennen, nicht angegangen werden konnte oder nicht umgesetzt werden konnte. Mit den Neuwahlen findet ja jetzt im Parteienraum eine Debatte über die Maßnahmen statt, und deswegen möchte ich es dabei belassen.