Regierungspressekonferenz vom 14. Februar 2024

Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 14. Februar 2024

Themen

  • Entscheidung des US-Senats über ein Unterstützungspaket für die Ukraine
  • Münchner Sicherheitskonferenz
  • Sicherheits- und Verteidigungspolitik
  • geplante EU-Lieferkettenrichtlinie
  • EU-Vorschriften zur Plattformarbeit
  • Net-Zero Industrial Act
  • EU-Luftqualitätsrichtlinie
  • EU-Verpackungsrichtlinie
  • Festnahme eines Deutschen in Sankt Petersburg
  • Interview von Tucker Carlson mit dem russischen Präsidenten
  • Äußerungen des Bundesfinanzministers hinsichtlich einer Abschaffung des Solidaritätszuschlags für Unternehmen
  • Maßnahmenpaket des BMI gegen Rechtsextremismus

29 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 14. Februar 2024

Sprecherinnen und Sprecher

  • Staatssekretär Hebestreit
  • Müller (BMVg)
  • Wagner (AA)
  • Ehrentraut (BMAS)
  • Dr. Säverin (BMWK)
  • Dr. Zimmermann (BMJ)
  • Zimmermann (BMUV)
  • Hartmann (BMF)
  • Kall (BMI)

(Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt
StS Hebestreit sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

StS Hebestreit

Herzlich willkommen auch von mir! Da ich auf dem Weg hierher angesprochen wurde, warum es keine Kabinettssitzung gegeben hat, kann ich erklären, dass heute der politische Aschermittwoch ist. Ihn benutzen viele Protagonistinnen und Protagonisten dafür, sich anderswo und vor allem im süddeutschen Raum aufzuhalten und dort Reden zu halten. Deswegen wird die Kabinettssitzung an diesem Mittwoch traditionell abgesagt.

Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich, dass der US-Senat gestern mit großer Mehrheit ein Paket zur fortgesetzten Unterstützung der Ukraine verabschiedet hat. Die darin vorgesehenen Mittel sind wichtig und von großer Bedeutung, damit sich die Ukraine weiterhin gegen den russischen Angriffskrieg verteidigen kann. Das hat der Bundeskanzler auch am vergangenen Freitag bei seinem Besuch in Washington deutlich gemacht, auch in seinen Gesprächen mit Senatorinnen und Senatoren.

Die Bundesregierung hofft, dass auch das Repräsentantenhaus diesem Gesetzentwurf zustimmen wird, damit die Ukraine mit den von ihr dringend benötigten Mitteln handeln kann.

Frage

Herr Hebestreit, Sie selbst haben darauf hingewiesen, dass der Kanzler vergangenen Freitag in den USA war. Sicherlich wäre es vermessen, nach dem Einfluss des Kanzlers auf die Senatsentscheidung zu fragen. Aber er hat angekündigt, dass er auf der Münchner Sicherheitskonferenz US-Kongressmitglieder treffen wolle. Können Sie uns zum Beispiel etwas darüber sagen, wie viele Abgeordnete aus dem Repräsentantenhaus dabei sein könnten?

StS Hebestreit

Ganz genau kann ich Ihnen das nicht sagen. Ich weiß, dass wir zwei Termine haben. Die US-Delegation ist so groß, dass sie in unterschiedliche Einheiten aufgeteilt worden ist, allerdings nicht entsprechend der Parteizugehörigkeit der Protagonisten, sondern, wie ich meine, nach Senat und Repräsentantenhaus getrennt. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann werden mehr als 100 Kongressabgeordnete in München erwartet. Aber Christoph Heusgen weiß das sicherlich viel genauer. Der Bundeskanzler wird am kommenden Samstag zwei Begegnungen mit US-Delegationen haben. Danach werde ich Ihnen Genaueres sagen können.

Frage

(zur Abstimmung im US-Senat über ein weiteres Unterstützungspaket für die Ukraine) Herr Hebestreit, ist es generell üblich, dass die Bundesregierung Abstimmungen einer fremden Legislativ kommentiert? Das ist mir in der BPK bisher so nicht aufgefallen.

StS Hebestreit

Ich wüsste nicht, ob es eine Regel dafür gibt. Der Bundeskanzler hat auch in Washington massiv dafür geworben und deutlich gemacht, warum es wichtig ist, dass die Hilfe der Amerikaner, die die stärksten Unterstützer der Ukraine in dieser Frage sind, weitergeht. Insoweit findet er es auch richtig, sich ausdrücklich dafür zu bedanken, wenn solche Hinweise fruchten.

Frage

Herr Hebestreit, der Bundeskanzler hat am Rande des Treffens mit dem Präsidenten in Washington gesagt, dass es, im Grunde genommen, ohne die USA bei der Verteidigung in der Ukraine nicht gehen würde. Welche Konsequenzen würde er ziehen, wenn das Repräsentantenhaus dem Paket nicht zustimmen sollte? Es sieht ja eher nicht so aus, als werde es zustimmen.

StS Hebestreit

Wir haben auch in den vergangenen Tagen viele unterschiedliche Meldungen darüber gehabt, wie der US-Senat handeln würde. Jetzt hat er so gehandelt, wie er gehandelt hat, und das Paket verabschiedet. Insofern bleiben wir zuversichtlich, dass sich auch das Repräsentantenhaus dieser Frage näher widmet. Alles andere muss sich im Lichte einer Entscheidung erst herausstellen.

Aber der Kanzler ‑ Sie haben ihn richtig verstanden ‑ hat deutlich gemacht, dass es für die Ukraine ohne amerikanische Hilfe sehr, sehr schwer werden wird.

Zusatzfrage

Gibt es also keinen Plan B für diesen Fall?

StS Hebestreit

Im Moment setzen wir auf Plan A.

Frage

(zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik) Ich habe eine Frage zu einem etwas anderen Aspekt, nämlich zum atomaren Schutz Europas. Dieses Thema wird in den Gesprächen mit den Amerikanern wahrscheinlich eine Rolle spielen. Herr Hebestreit, es gibt auch innerhalb der Bundesregierung eine Debatte darüber, ob man sich mit dem Angebot von Herrn Macron beschäftigen sollte. Herr Lindner hat sich gestern nicht nur offen gezeigt, sondern das eigentlich gefordert. Herr Pistorius ist zurückhaltend.

Kann der Kanzler jetzt mit dem französischen Präsidenten und möglicherweise auch mit dem britischen Premierminister über Pläne reden, wie man französische und britische Atomwaffen in den Schutz Europas mit einbeziehen kann?

Wird dies auch ein Thema der Gespräche mit den US-Kongressmitgliedern sein, die der Kanzler am Wochenende führt?

StS Hebestreit

Herr Kollege, vielleicht kann ich Sie dahingehend beruhigen, dass die französischen und die britischen Atomwaffen, gemeinsam übrigens mit den amerikanischen Atomwaffen, bereits Teil des Abschreckungspotenzials der NATO sind. Insofern braucht es diese Gespräche in dem Sinne nicht, sondern sie sind Teil der nuklearen Abschreckung. Die Bundesregierung hat in der Nationalen Sicherheitsstrategie deutlich gemacht, dass sie weiterhin auch auf nukleare Teilhabe und nukleare Abschreckung setzt. Gespräche über alle weiteren Weiterungen führen wir jetzt auch im Rahmen der NATO vertraulich und geheim.

Ich würde aber davor warnen, Äußerungen von Männern und Frauen, die sich im Wahlkampf befinden und auch um Aufmerksamkeit buhlen, an dieser Stelle überzubewerten, sondern es ist wichtig und richtig: Es gibt die NATO. Wir glauben an die NATO und auch an all das, was an Beistandsgarantien mit der NATO verbunden ist.

Das enthebt uns nicht der Aufgabe, immer wieder zu prüfen, ob wir richtig aufgestellt sind und welche Entscheidungen wir für die Zukunft treffen müssen. Diese Entscheidungen diskutieren wir dann und teilen sie mit, wenn sie reif sind.

Zusatzfrage

Ich hatte den Kanzler am Montag ein bisschen anders verstanden, nämlich so, dass er diese Äußerungen im Wahlkampf, die von Herrn Trump getätigt wurden, als eher unverantwortlich und besorgniserregend ansieht. Sie klingen jetzt ein bisschen anders.

Heißt das also, dass in der Bundesregierung mittlerweile eine Art von Entspannung eingetreten ist, was den amerikanischen Schutz für die europäischen Partner angeht?

StS Hebestreit

Nein, ich denke, da hätten Sie mich mutwillig oder fahrlässig missverstanden, Herr Kollege. Klar ist ‑ das hat der Bundeskanzler am Montag gesagt ‑, dass solche Äußerungen gefährlich sind. Der amerikanische Präsident hat sie gestern Nacht, meine ich, unamerikanisch genannt. Das geht, denke ich, in die gleiche Richtung.

Trotzdem ist es wichtig, zu betonen, dass solche Äußerungen keinen Einfluss auf akutes NATO-Handeln haben. Das deutlich zu machen, ist, denke ich, ganz wichtig. Das zeigt vielleicht auch, warum beide Äußerungen, die Sie genannt haben, in einer Linie stehen.

Frage

Herr Hebestreit, angesichts der neuen Bedrohungslage und auch der ganzen aktuellen Entwicklungen wird momentan diskutiert, das Sondervermögen für die Bundeswehr zu vergrößern. Käme diese Option auch für den Kanzler in Frage?

Eine Wissensfrage: Wäre dafür wieder eine Zweidrittelmehrheit erforderlich?

StS Hebestreit

Die zweite Frage würde sich anschließen, wenn ich die erste Frage bejahen würde. Im Augenblick setzen wir klar darauf, dass die Bundeswehr auskömmlich finanziert ist und ihren Aufgaben gerecht werden kann. Dafür ist das Sondervermögen zunächst einmal aufgelegt worden. Das ist mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament verabschiedet worden und wurde auch vom Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem vergangenen November zum Thema der Jährigkeit und Jährlichkeit der Haushaltsführung nicht tangiert.

Dieses Sondervermögen läuft voraussichtlich bis 2027. Dann werden die 100 Milliarden Euro ausgeschöpft sein. Ab 2028 wird die Bundesregierung das Zwei-Prozent-Ziel der NATO über den Bundeshaushalt bzw. den Verteidigungshaushalt mit allen weiteren Weiterungen erfüllen. Jedem ist klar, dass wir dafür deutlich mehr Geld in den Verteidigungshaushalt geben müssen, weil das Sondervermögen nicht mehr hineinfließen wird. Das ist die Hauptaufgabe. Der Verteidigungsminister hat gestern auch deutlich gemacht, dass er von einem weiteren Sondervermögen wenig hält, sondern sagt, das müsse aus dem jährlichen Betrieb heraus finanziert werden.

Wie man das genau macht, das sind die Dinge, die man in den nächsten Monaten und Jahren diskutieren muss. Wir reden über den Haushalt 2028. Bis dahin ist das Zwei-Prozent-Ziel und das, was die Bundeswehr nach jetzigem Stand erfüllen muss, finanziert.

Ansonsten müssen wir immer wieder diskutieren, was sicherheitspolitische Veränderungen und die Veränderung des sicherheitspolitischen Umfeldes für uns und unsere Verteidigungsausgaben bedeuten. Aber diese Diskussion ist zum heutigen Tage nicht zu führen.

Frage

Ich will auf die Atomwaffen zurückkommen. Sie sprachen gerade von Gesprächen, die dazu vertraulich und geheim geführt würden. Meinten Sie damit die Gespräche zur weiteren Teilhabe an der nuklearen Abschreckung, oder bezogen Sie sich auf das Angebot von Macron, der noch über die NATO hinausgegangen ist und gesagt hat, die diesbezügliche europäische Kooperation noch stärker ausbauen zu wollen?

StS Hebestreit

Ich habe gerade gesagt, dass wir auf die NATO setzen. Die nukleare Abschreckung der NATO speist sich aus amerikanischen Atomwaffen, aus britischen Atomwaffen und aus französischen Atomwaffen.

Zusatzfrage

Dazu gibt es jetzt aber neue Gespräche. Verstehe ich das richtig? Sie sprachen von Gesprächen.

StS Hebestreit

Ich habe gesagt: Wenn es Gespräche geben sollte, dann würden solche Gespräche geheim und vertraulich geführt. Wenn sie zu Ergebnissen führen würden, dann würden wir diese hier mitteilen, aber nicht vorab. Ich würde dazu auch überhaupt nicht spekulieren.

Frage

Herr Hebestreit, in diesen Kontext passt, dass 13 von 31 NATO-Ländern die Erfüllung der Selbstverpflichtung verfehlt haben, 2024 zwei Prozent für ihre Verteidigungsausgaben aufzuwenden. Deutschland hat es erreicht ‑ diese Meldung hat die Bundesregierung an die NATO gegeben ‑, aber 13 Länder eben nicht.

Werden sich die Bundesregierung, der Kanzler und vielleicht auch der Verteidigungsminister bei diesen Partnern dafür einsetzen, dass sie dieses Ziel möglichst schnell erreichen, auch im Hinblick auf die transatlantische Debatte, die wir im Moment haben?

StS Hebestreit

Ich würde das gerne voneinander trennen und den Aspekt des amerikanischen Wahlkampfs nicht mit hineinmischen wollen. Klar ist, dass sich die NATO im Jahr 2014 das Ziel gesetzt hat, innerhalb der nächsten zehn Jahre zu erreichen ‑ das ist jetzt ‑, dass die Mitglieder annähernd oder bis zu zwei Prozent ihrer Verteidigungsausgaben, orientiert am Bruttoinlandsprodukt, in Verteidigung stecken. Wenn ich es richtig überblicke, wurde es in Vilnius insoweit ergänzt, dass man gesagt hat: mindestens zwei Prozent.

Natürlich bleibt es jedem einzelnen NATO-Staat als Aufgabe, das zu erreichen. Die Bundesrepublik hat gezeigt, wie schwierig das in den Haushaltslagen, in denen man sich befindet, ist. Aber das bleibt die Aufgabe.

Davon unberührt ist aber das NATO-Schutzversprechen. Der Kanzler hat es genannt: Einer für alle; alle für einen. ‑ Das ist Grundlage der NATO. Sie ist ein kollektives Verteidigungsbündnis. Ein Angriff auf einen Partner ist ein Angriff auf alle, und alle kommen zu Hilfe. Das bleibt davon unabhängig bestehen. Trotzdem halten die Herausforderungen für die NATO ‑ siehe die Entwicklung Russlands ‑ im Augenblick dazu an, dass wir unsere Verteidigung auf Vordermann bringen. Was Waffenproduktion angeht, was Munitionsproduktion angeht, was auch unsere Modernisierung von Streitkräften angeht, bestehen Aufgaben. Diesen Aufgaben stellen sich die NATO-Verteidigungsminister, die sich heute treffen, und die NATO-Mitglieder. Das ist im Augenblick die Aufgabe.

Zusatz

Ich hatte aber danach gefragt, ob der Bundeskanzler aktiv auf die 13 Länder zugeht, die dieses Ziel noch nicht erfüllt haben.

StS Hebestreit

Ich hatte Ihnen geantwortet, was ich geantwortet habe.

Frage

Herr Hebestreit, Sie haben gesagt, dass die Gespräche über den künftigen Verteidigungshaushalt, wenn das Sondervermögen ausgelaufen sein wird, jetzt noch nicht zu führen seien. Wann ist dieser Zeitpunkt denn gekommen, gerade auch mit Blick auf die langfristige Haushaltsführung?

Herr Müller, liegen dem BMVg schon Zahlen darüber vor, wie sich der Haushalt des BMVg entwickeln wird und wie er 2028 aussehen wird, gerade mit Blick auf die laufenden Kosten? Denn die Kosten für Personal und Unterhalt werden weiter steigen.

StS Hebestreit

Es ist, glaube ich, gerade einmal zwei Wochen her, dass der Haushalt 2024 verabschiedet worden ist. Hätte es das Urteil des Verfassungsgerichtes nicht gegeben, wäre das normalerweise im vergangenen November geschehen. Darin ist auch die mittelfristige Finanzplanung, die sich, wie Sie wissen, bis ins Jahr 2027 erstreckt, inkludiert. Jetzt sind wir dabei, den Haushalt für 2025 anzufangen und anzudenken, über den voraussichtlich im kommenden November entschieden werden wird. Er muss für das Jahr 2028 eine mittelfristige Finanzplanung vorsehen. Diese mittelfristige Finanzplanung muss dann einen wahrscheinlich deutlich größeren Verteidigungshaushalt vorsehen, weil dann die Mittel, die bis 2027 aus dem Sondervermögen zufließen, verausgabt worden sein werden. Dann muss man in der mittelfristigen Finanzplanung eine Summe nennen. Das ist aber kein Haushalt für 2028. Diesen stellen wir 2027 auf.

Müller (BMVg)

Ich habe den Ausführungen des Regierungssprechers nichts hinzuzufügen. Sie wissen ‑ das wurde gerade betont ‑, dass regierungsintern gerade die Absprachen für die Haushaltsplanung geführt werden. Darüber hinaus hat sich der Herr Minister gestern positioniert und betont, was seine favorisierte Option wäre. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage

Gibt es also aktuell noch keine Zahlen über Kostensteigerungen bis dahin?

Müller (BMVg)

Wir haben natürlich für uns Übersichten und Planungen. Aber diese fließen jetzt vertrauensvoll in regierungsinterne Abstimmungen ein. Diesen kann ich nicht vorgreifen.

Frage

Um ganz sicherzugehen: Herr Wagner, teilt Ihre Ministerin das Ziel, dass über 2028 hinaus Verteidigungsausgaben in Höhe von zwei Prozent aus dem regulären Haushalt geleistet werden müssen?

Wagner (AA)

Meine Ministerin hat immer wieder betont ‑ das hat auch der Regierungssprecher betont ‑, dass wir uns im Lichte der aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen der Aufgabe stellen müssen, unsere Sicherheit in Europa zu stärken. Mit Blick auf die Zukunft kann ich jetzt nicht spekulieren.

Zusatzfrage

Aber das ist ein kleiner Unterschied. Ich dachte, es gebe die feste Zusage, dass die zwei Prozent über 2028 hinaus eingehalten und dann aus dem regulären Haushalt erwirtschaftet würden. Teilt Frau Baerbock das?

Wagner (AA)

Herr Kollege, sehen Sie es mir nach, dass ich heute Morgen nicht mit der Ministerin, die ja auf dem Weg in den Nahen Osten ist, gesprochen habe und mich jetzt nicht in diese Debatte einbringe. Aber was im Grundsatz gilt, ist doch ganz klar: Wir als Europäer müssen unsere Sicherheit im Rahmen der NATO stärken. Das ist unser erklärtes Ziel. Das haben wir in der Nationalen Sicherheitsstrategie niedergelegt. Das hat der Regierungssprecher schon erwähnt. Das gilt.

Frage

Herr Hebestreit, eine Frage zur EU-Lieferkettenrichtlinie: Was unternimmt das Bundeskanzleramt jetzt noch, um die deutsche Enthaltung, die sich bei der Entscheidung in Brüssel ankündigt, aufzulösen?

StS Hebestreit

Herr Kollege, ich glaube, dieses Thema haben wir hier in den letzten zehn Tagen schon mehrfach besprochen, und ich habe immer wieder das Gleiche gesagt ‑ da würde ich Ihnen heute auch nichts Neues bieten können ‑, nämlich dass es innerhalb der Bundesregierung keine einheitliche Haltung zum EU-Lieferkettengesetz gibt und dass ein Koalitionspartner sich klar festgelegt hat, das Trilogergebnis nicht mittragen zu wollen. Für diesen Fall sieht unsere Geschäftsordnung vor, dass sich die Bundesrepublik enthält.

Fraglich ist, wann es zur Abstimmung kommt, weil es meines Wissens im Augenblick nicht durch die belgische Ratspräsidentschaft im AStV zur Abstimmung aufgesetzt worden ist. Insofern muss man abwarten. Ich kann Ihnen da aber von keinen weiteren Unternehmungen berichten, die das Kanzleramt unternimmt.

Zusatzfrage

Im Hinblick auf eine möglicherweise anstehende Entscheidung in der kommenden Woche gibt es jetzt also keine weiteren Kompromisssuche?

StS Hebestreit

Ich glaube, die Gespräche sind geführt. Es gibt an dieser Stelle keine weiteren Entwicklungen zu berichten.

Frage

Auch zum Thema „German Vote“: Sie haben heute, glaube ich, beim Thema Geldwäsche eine Einigung im ASTV hinbekommen, aber am Freitag stehen ja noch zwei weitere schwierige Themen an, nämlich die Plattformarbeit und der Net-Zero Industrial Act. Dazu würde ich vom BMAS gerne wissen: Hat man Hoffnung, dass man bei den Plattformarbeitern doch noch zu einer Einigung kommt? Werden dazu noch Gespräche geführt?

Auch was den Net-Zero Industrial Act betrifft, hätte ich gerne ‑ da ist wahrscheinlich das BMWK zuständig ‑ eine Einschätzung, wo wir da sind.

Ehrentraut (BMAS)

Danke für die Frage zur Plattformarbeit. Wir sind natürlich hoffnungsvoll, dass das positiv beschieden wird. Von internen Gesprächen kann ich hier grundsätzlich nichts berichten, und die Entscheidung bleibt natürlich abzuwarten.

Dr. Säverin (BMWK)

Auch zum Net-Zero Industrial Act gibt es keinen neuen Sachstand zu vermelden ‑ und auch keine Interna. Das Regelungsziel unterstützen wir natürlich ganz und gar. Das ist ja der Rahmen dafür, dass Europa klimaneutral wird und dass die Wirtschaft sich hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft transformiert. Das bleibt bestehen. Einen neuen Sachstand kann ich aber nicht mitteilen. ‑ Worauf bezog sich Ihre Frage genau?

Zusatzfrage

Meine Frage bezog sich darauf, dass es meinem Verständnis nach derzeit auch bei diesem Thema auf eine Enthaltung hinausläuft?

Dr. Säverin (BMWK)

Nein, das kann ich keineswegs bestätigen. Die Gespräche dort sind noch nicht abgeschlossen.

Zusatzfrage

Wenn ich noch einmal zu den Plattformarbeitern nachfragen darf: Auch da ist ja der aktuelle Stand, dass es auf eine Enthaltung hinausläuft, wenn jetzt keine Einigung erzielt werden wird, Sie aber hoffnungsvoll sind, dass da doch noch entschieden werden kann?

Ehrentraut (BMAS)

Ja, natürlich, aber die Gespräche dauern weiterhin an. Unsere Position ist klar, und wir beobachten die Trilogverhandlungen natürlich mit größter Aufmerksamkeit. Wie gesagt, wir stehen dazu und hoffen auf ein gutes Ergebnis.

Frage

Herr Hebestreit, noch einmal zum Lieferkettengesetz: In einer früheren Regierungspressekonferenz klang es so, als liefen noch Gespräche innerhalb der Bundesregierung. Deswegen gab es die leise Hoffnung, dass Deutschland sich vielleicht doch noch von dem Enthaltungsvotum wegbewegen könnte. Ich will nur sichergehen: Zu diesem Thema werden innerhalb der Bundesregierung keine Gespräche mehr geführt, richtig?

StS Hebestreit

Das ist vielleicht eines der wenigen Male, wo ich Sie fast korrigieren wollen würde: Ich glaube, bei der Bewegung, die Sie meinen, ging es damals um die Flottengrenzwerte bei den Lastwagen. Was das Lieferkettengesetz betrifft, so habe ich es immer so formuliert, wie ich es eben formuliert habe. Ich müsste noch einmal nachlesen, ob das von einer Kollegin oder einem Kollegen anders formuliert worden ist, aber ich kann da seit zwei Wochen wenig Entwicklung erkennen.

Zusatzfrage

Es gibt also keine Gespräche mehr? das war ja die Frage.

(StS Hebestreit nickt.)

Frage

Ich möchte auch noch einmal zum Lieferkettengesetz nachfragen: Sie verweisen auf die gemeinsame Geschäftsgrundlage, also darauf, dass sich im Falle von unterschiedlichen Meinungen enthalten wird. Aber auch der Koalitionsvertrag ist ja die gemeinsame Geschäftsgrundlage, und im Koalitionsvertrag hat man sich ja darauf geeinigt, ein EU-Lieferkettengesetz zu unterstützen. Wieso schreitet der Kanzler da nicht ein, wieso macht er nicht von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch, wenn die Geschäftsgrundlage in dieser Weise verletzt wird?

StS Hebestreit

Was das Abstimmungsverhalten in der Europäischen Union betrifft, so ist die Geschäftsgrundlage, dass kein einzelner Koalitionspartner überstimmt wird. Das ist immer die Geschäftsgrundlage. Dass man sich in einem Koalitionsvertrag auf politische Ziele verständigt und es dann am Ende im Lichte der Erkenntnisse, die ja auch das Trilogergebnis gezeitigt hat, unterschiedliche Positionen innerhalb der Bundesregierung gegeben hat, muss man zur Kenntnis nehmen. Da gibt es unterschiedliche Haltungen, und deswegen gibt es kein einheitliches Votum, sondern voraussichtlich eine Enthaltung der Bundesregierung.

Zusatzfrage

Das BMAS ist in diesem Fall ja das federführende Ressort. Gibt man sich damit zufrieden, ist das jetzt der Sachstand?

Ehrentraut (BMAS)

Ich glaube, der Minister hat sich am Dienstag vergangener Woche schon recht deutlich dazu geäußert; da hat er sich sehr dezidiert dazu geäußert, wie er dazu steht. Das muss ich, glaube ich, hier nicht wiederholen, und diese Aussage ist immer noch aktuell.

Dr. Zimmermann (BMJ)

Ich würde für das Bundesjustizministerium gerne darauf hinweisen, dass der Koalitionsvertrag ja auch Voraussetzungen enthält, unter denen man dieser Regulierung zustimmen kann. Es wird insbesondere immer auf die Mittelstandsfreundlichkeit hingewiesen, und genau das ist ja unsere Position. Der Minister hat mehrfach erklärt, dass er das Ziel dieser Regulierung stützt, und das gilt auch nach wie vor. Aber es gibt eben Voraussetzungen dafür, wie diese Regulierung aussehen soll. Zu diesen Voraussetzungen gehört, dass insbesondere der Mittelstand nicht überfordert wird. Das war von Anfang an der Maßstab, mit dem unser Haus in die Verhandlungen eingetreten ist und an dem das Ergebnis dann auch gemessen worden ist.

Frage

Wir sehen anhand des Lieferkettengesetzes jetzt ja den Streit bzw. die Auseinandersetzung in der Koalition. Man kann ja schnell den Überblick verlieren, was es in der Koalition bei dieser Dreierkonstellation an Streitigkeiten gibt. Kann man mittlerweile den Eindruck haben, dass diese Koalition mittlerweile durch den Kitt der Streitereien, die es gibt, zusammengehalten wird, oder bewerten Sie das als normalen Vorgang in dieser Dreier-Ampelkoalition? Hält die bis September 2025? ‑ Herr Hebestreit, Sie gucken entsetzt, aber ich kann Ihnen das nicht ersparen.

StS Hebestreit

Soweit, dass Sie mich dazu bringen, dass ich entsetzt gucke, ist es längst noch nicht gekommen. Ich bin ein bisschen ratlos, was ich Ihnen jetzt schildern sollte. Ich war ja auch in einer vorherigen Regierung schon, zwar nicht als Regierungssprecher, aber als Sprecher eines Ministeriums tätig. Da kann ich Ihnen berichten: Auseinandersetzungen gab es da auch nicht wenige. Dass Sie sich jetzt darauf konzentrieren, ist Ihr gutes Recht, aber es sind drei politische Kräfte, die miteinander eine Koalition bilden, die aus sehr unterschiedlichen politischen Lagern kommen, die die Themen, die wir miteinander zu behandeln haben, in großer Ernsthaftigkeit und aus ihren Positionen heraus miteinander behandeln. Das ist öffentlich manchmal etwas transparenter, als ich mir das wünschen würde, aber grundsätzlich ist es schon so, dass man zu Lösungen kommt.

Sie können jetzt natürlich zum Beispiel an das Lieferkettengesetz herangehen. Dazu kann man sagen: Deutschland hat ein Lieferkettengesetz und es geht jetzt um eine europäische Lösung; davon ist Deutschland jetzt erst einmal nicht direkt betroffen. Trotzdem wären auch wir sehr daran interessiert, da zu einer guten europäischen Lösung zu kommen.

Es gibt eine ganze Reihe von Entscheidungen, die diese Bundesregierung getroffen hat. Wenn Sie das sehr interessiert, verweise ich Sie gerne auf den Regierungsmonitor, den Sie unter www.bundesregierung.de auch einsehen können. Ich könnte Ihnen jetzt auch die ganze Palette der Ergebnisse der letzten zwei Jahre darlegen ‑ auch das erspare ich Ihnen.

Weil Sie auch eine Information wollen, kann ich Ihnen als Letztes noch sagen: Ich bin fest davon überzeugt, dass diese Bundesregierung bis zum regulären Ende dieser Legislaturperiode gemeinsam regieren wird.

Dr. Zimmermann (BMJ)

Auch dazu möchte ich ganz kurz noch etwas ergänzen. Es ist ja nicht so, dass Deutschland im Rat ein Vetorecht hat. Der Rat ist zusammen mit dem Europäischen Parlament das legitime Gesetzgebungsorgan der Union, und zum heutigen Stand hat der bisherige Text eben keine ausreichende Mehrheit. Deutschland hat da aber kein Vetorecht.

Frage

Ich habe eine Frage an das BMJ und an das Wirtschaftsministerium. Und zwar würde mich interessieren, was Sie mit Blick auf das Lieferkettengesetz aus den unterschiedlichen Wirtschaftsverbänden gehört haben, die jetzt vermutlich an Sie herangetreten sind. Es gibt ja unterschiedliche Unternehmen ‑ etwa Aldi Süd oder auch KiK und andere textilverarbeitende Gewerbe ‑, die für ein europäisches Lieferkettengesetz sind, weil sie sagen, damit würden in der Europäischen Union dann gleiche Rechtsgrundlagen für alle Unternehmen gelten. Wie gehen Sie auf solche Argumentationen aus der Wirtschaft ein, was die Positionierung der Bundesregierung in dieser Frage angeht?

Dr. Zimmermann (BMJ)

Die Äußerungen von Verbänden sind ja pressebekannt. Dem Minister ist vor allem der Schutz der mittelständischen Wirtschaft wichtig. Ich bin mir nicht ganz sicher, inwieweit Sie die genannten Unternehmen dazu zählen.

Dr. Säverin (BMWK)

Vielleicht kann ich kurz etwas zum Stimmungsbild ergänzen. Es ist so, dass die Unternehmensverbände und die Unternehmen, mit denen wir in Kontakt stehen, ganz und gar das Regelungsziel des Lieferkettengesetzes und der CSDDD-Richtlinie unterstützen. Es geht eigentlich immer darum, sie effektiv und effizient umzusetzen. Das ist immer unser Ziel gewesen, auch in den Diskussionen innerhalb der Bundesregierung und auch, indem wir uns in den Trilog zur CSDDD eingebracht haben. Wie gesagt, das Regelungsziel teilen alle; um die Umsetzung wird gerungen.

Frage

Herr Zimmermann, ich würde mit Blick auf die Frage des Kollegen gerne noch einmal nachhaken: Befürchten Sie nicht, dass durch das Verhalten Deutschlands, wenn das Lieferkettengesetz oder die Richtlinie auf europäischer Ebene jetzt gefährdet ist, ein Nachteil für deutsche Unternehmen inklusive der Mittelständler entsteht, weil wir eine nationale Regelung haben, es nun aber sein kann, dass wir auf europäischer Ebene keine Regelung bekommen, die auch Unternehmen aus anderen EU-Staaten verpflichtet, sich an ein Lieferkettengesetz zu halten?

Dr. Zimmermann (BMJ)

Also auch da gibt es ja Vorschläge, wie man mit Blick auf die nationale Regulierung Entlastungen für die Unternehmen schaffen kann. Solchen Vorschlägen stehen wir offen gegenüber.

Zusatzfrage

Entschuldigung, aber das sind Vorschläge, die aus der FDP kommen, die ja auch keine Mehrheit innerhalb der Regierung hat?

Dr. Zimmermann (BMJ)

Nein.

Zusatzfrage

Deswegen noch einmal die Frage: Wenn es nur bei einem deutschen Lieferkettengesetz bleibt, aber keine europäische Richtlinie kommt, dann wird das doch zu Nachteilen für deutsche Unternehmen führen?

Dr. Zimmermann (BMJ)

ich beziehe mich nicht auf Vorschläge aus Parteikreisen, sondern auf Vorschläge aus der Bundesregierung.

Zusatzfrage

Aber das ist ja egal; denn wenn Sie keine Mehrheit dafür haben, dann führt das doch zu Nachteilen deutscher Unternehmen. Bestätigen Sie das oder nicht?

Dr. Zimmermann (BMJ)

Ich sage, dass wir Entlastungen offen gegenüberstehen.

Frage

Wahrscheinlich an das BMWK oder das BMUV: Es gibt ja noch zwei weitere Projekte, über die in Kürze abgestimmt werden soll, bei denen, glaube ich, die deutsche Position noch unklar ist, nämlich die Luftqualitätsdirektive und auch die Verpackungsdirektive. Ich würde gerne hören, ob es da noch neue Entwicklungen gibt.

Dr. Säverin (BMWK)

Was ist Ihre konkrete Frage?

Frage

Die Frage ist, ob es dazu mittlerweile eine Haltung gibt oder ob Sie da auch noch in Gesprächen sind. Hat Deutschland sich also mittlerweile entschieden, wie es abstimmen wird?

Zimmermann (BMUV)

Mein letzter Stand ‑ aber der ist jetzt nicht tagesaktuell ‑ ist, dass die Gespräche noch laufen. Meine Kolleginnen gucken aufmerksam zu. Wenn ich das noch ergänzen müsste, dann mache ich das gerne.

Zusatzfrage

Für beide Gesetze?

Zimmermann (BMUV)

Ja.

Frage

Der IGH hat am 12. Januar Israel dazu verpflichtet, Gewalt gegen Zivilisten im Gazastreifen oder allgemein in palästinensischen Gebieten einzudämmen und diese auch besser zu schützen. Jetzt ist über ein Monat ins Land gegangen und wir sind mittlerweile bei über 28.000 Toten. Erst kürzlich hat Israel in Rafah auch palästinensische Flüchtlingslager bombardiert, und laut UNOCHA werden 400 000 Palästinenser im Gazastreifen der Phase 5 bei Hungersnöten zugeordnet, das heißt: Katastrophenlevel und vom Hungertod bedroht.

Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren, auf welchen konkreten Erkenntnissen die Bundesregierung nach wie vor behauptet ‑ das letzte Mal im Namen der Bundesregierung durch Staatssekretärin Susanne Baumann vor dem Bundestag am 7. Februar ‑, dass Israel sich an diese Vorgaben des IGH hält und palästinensische Zivilisten besser beschützt.

Wagner (AA)

Um das vielleicht einmal zu sortieren, Herr Kollege: Der Internationale Gerichtshof hat am 26. Januar, wie Sie richtig sagen, einstweilige Maßnahmen erlassen, die völkerrechtlich verbindlich sind und die für Israel gelten. Der IGH hat Israel auch aufgetragen, innerhalb eines Monats dazu zu berichten, wie diese Vorgaben umgesetzt werden. Insofern würde ich diesen Bericht jetzt erst einmal abwarten.

Zur generellen Lage kann ich Sie auf die Aussagen der Ministerin verweisen. Erst gestern hat sie sich in einer Pressekonferenz mit ihrem palästinensischen Amtskollegen hinreichend zur Lage eingelassen. Die Ministerin ist heute auch noch einmal im Nahen Osten unterwegs und wird in Israel Gespräche mit verschiedenen Gesprächspartnern führen. Insofern ist, glaube ich, unsere Haltung klar bekannt. Sie wissen sehr genau, dass wir einerseits unterstreichen: Israel hat das Recht, sich zu verteidigen, gegen die Hamas vorzugehen und entsprechende Operationen zu führen. Gleichzeitig gilt aber eben auch, dass bei diesen Operationen der Schutz der Zivilbevölkerung, so wie es das humanitäre Völkerrecht auch vorgibt, prioritär sein muss und Israel die Menschen dort im Gazastreifen schützen muss. Wir sind auch der Auffassung, dass sie sie besser schützen muss, und das sagen wir unseren israelischen Gesprächspartnern auch.

Es ist aber weiterhin eine extrem komplexe Situation, in der noch über 100 Menschen in der Geiselhaft der Hamas sind. Erst kürzlich sind, Gott sei Dank, wieder zwei befreit worden. Diese Menschen müssen freigelassen werden. Darüber hinaus operiert die Hamas weiter aus Gaza gegen Israel. Insofern, glaube ich, habe ich jetzt in sehr vielen Worten das dargestellt, was sie ohnehin als Position der Bundesregierung kennen.

Zusatzfrage

Ihre Staatssekretärin Frau Baumann hat am 7. Februar auf Nachfrage eines BSW-Abgeordneten erklärt, die Bundesregierung gehe davon aus, dass sich Israel an diese Anordnung des IGH halte. Das war ja eine klare Parteinahme, da man sagt: Israel hält sich daran. Ich würde auch angesichts der geschilderten Vorfälle der letzten Wochen gerne wissen, auf der Basis welcher konkreter Erkenntnisse die Bundesregierung sagt: Israel hält sich an diese Anordnung des IGH. Das hat sich mir aus Ihrer Antwort nicht erschlossen.

Wagner (AA)

Israel ist ja Partei in diesem Verfahren, hat sich ja in dem Verfahren auch eingelassen und wird sicherlich auch der Berichtspflicht nachkommen. Insofern sehe ich nicht, dass sich Israel sozusagen nicht an das Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof hält. Wie Israel diese Vorgaben umsetzt und wie es auch die Vorgaben des humanitären Völkerrechts im Rahmen der Operation umsetzt, müssten Sie jetzt schon Israel fragen.

Frage

Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Es gibt ja den Fall dieses verhafteten Deutschen in Sankt Petersburg. Ich wollte fragen, ob Sie uns dazu etwas sagen können. Stehen Sie im Kontakt mit dieser Person? Was sagen Sie zu den Vorwürfen hinsichtlich dieser cannabishaltigen Bonbons? Befürchten Sie, dass das ein paralleler Fall zu der Festnahme der amerikanischen Basketballspielerin sein könnte?

Wagner (AA)

Herr Kollege, ich kann Ihnen bestätigen, dass uns der Fall bekannt ist und dass es sich um eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit handelt. Die russischen Behörden hatten nach der Festnahme unser Generalkonsulat über die Festnahme unterrichtet. Insofern betreuen wir den Inhaftierten konsularisch, wie es geht. Wir stehen dazu mit seinen Anwälten in Kontakt. Ich bitte aber um Verständnis, und das wissen und kennen Sie ‑ das ist eine Linie, die ich hier leider immer wieder vortragen muss, auch wenn ich weiß, dass das sozusagen für Ihr Informationsbedürfnis nicht ausreicht ‑, da es hierbei auch um Daten von Einzelpersonen geht, dass wir uns in konsularischen Einzelfällen nicht zu Details einlassen.

Zusatzfrage

Dann will ich an den zweiten Teil der Frage erinnern, der ja über die Person hinausgeht und hinsichtlich dessen Sie auch nichts Konkretes zu der Person sagen müssen: Fürchten Sie, dass das ein ähnlicher Fall wie der der amerikanischen Basketballspielerin sein könnte, die ja dann später gegen einen russischen Waffenhändler ausgetauscht wurde?

Wagner (AA)

Das ist rein spekulativ, Herr Kollege. Für uns steht jetzt einmal im Vordergrund, dass es dort einen deutschen Staatsangehörigen gibt, der in Russland inhaftiert ist und den wir konsularisch betreuen.

Frage

Ich hätte noch eine Frage zu einer Aussage des russischen Präsidenten beim Interview mit Tucker Carlson. Bei Minute 54 erklärte Putin, dass er Ende März 2022 als Bedingung für eine endgültige Unterzeichnung eines Waffenstillstandsabkommens die Truppen vor Kiew aufgrund einer Absprache mit seinen Amtskollegen aus Deutschland und Frankreich abgezogen hätte. Da würde mich interessieren: Können Sie denn bestätigen bzw. dementieren, dass Bundeskanzler Olaf Scholz gegenüber Putin im März 2022 „endgültige Unterzeichnung des ausgehandelten Abkommens nur bei Rückzug der Truppen um Kiew“ erklärte?

StS Hebestreit

Ich kann bestätigen, dass das Unsinn ist.

Zusatz

Das ist ja jetzt keine Kleinigkeit. Deswegen würde ich mir erlauben, das ganz kurz zu zitieren, um klarzumachen, dass das wirklich so komplett dementiert werden kann.

StS Hebestreit

Herr Kollege, Sie versuchen jetzt irgendwie, den russischen Präsidenten ‑ ‑ ‑ Ich weiß nicht, ob Sie sich das Interview angeschaut haben.

Zusatz

Ja, habe ich.

StS Hebestreit

Jetzt greifen Sie eine Sache heraus, und die glauben Sie?

Zusatz

Es geht ja nicht um Glauben.

StS Hebestreit

Ich frage nur!

Zusatz

Er müsste es ja dementieren.

StS Hebestreit

Ich habe Ihnen ja schon eine Antwort gegeben. Sie brauchen gar nicht zu zitieren.

Zusatz

Zum einen sitzen wir hier, um Sie zu befragen, nicht umgekehrt! Ich würde ganz kurz ‑ ‑ ‑ Wenn, dann wäre es an sich am Moderator, mir das zu sagen!

StS Hebestreit

Aber, Herr Kollege, Sie sind doch nicht dafür da, hier jetzt Putins Propaganda groß auszubreiten.

Zusatz

Nein, genau deswegen nicht!

StS Hebestreit

Sie haben mir doch eine Frage gestellt, auf die ich geantwortet habe. Dann müssen Sie mir die Frage danach doch nicht noch einmal vorlesen! Ich weiß, wofür Sie das brauchen, aber es ist trotzdem so, dass ‑ ‑ ‑

Zusatz

Nein, das ist eine Unterstellung!

StS Hebestreit

Nein, das ist keine Unterstellung. Ich habe Ihnen doch die Antwort gegeben. Sie haben mich etwas gefragt, ich habe Ihnen die Antwort gegeben.

Zusatz

Das heißt, um das noch einmal ganz klarzustellen, dass die Darstellung von Putin, dass Olaf Scholz und Macron ihm gesagt haben „Zieh erst deine Truppen aus Kiew zurück, sonst keine Unterzeichnung“, die gab es in keiner Form, und Olaf Scholz war auch in keiner Form an diesen Verhandlungen im Istanbuler Kontext im März 2022 beteiligt.

StS Hebestreit

Korrekt.

Frage

Ich hätte gerne das BMF befragt, da gestern Vorschläge durch die Medien gingen, den Solidaritätsbeitrag befristet abzusenken. Das sei wohl vom Finanzminister in London oder Dublin gesagt worden. Können Sie das etwas konkretisieren? Es wurde auch über den Vorschlag gesprochen, privates Kapital für junge, wachsende Unternehmen zu aktivieren. Können Sie das noch etwas weiter ausführen?

Hartmann (BMF)

Ich kann das insofern weiter ausführen, als sich der Minister ja geäußert hat. Auch im Rahmen eines Dynamisierungspakets hat er auf die Wirtschaftslage in Deutschland Bezug genommen und gesagt, dass jetzt die Zeit wäre, sich auf unsere Stärken zu besinnen und die Substanz des Landes freizusetzen. Dabei war ein Vorschlag unter anderem auch die Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Ich würde aber auf seine Worte verweisen. Hinsichtlich dieser Maßnahmen finden ja jetzt innerhalb der Bundesregierung Abstimmungen statt, und denen kann ich hier nicht vorgreifen.

Frage

(zum Maßnahmenpaket des BMI gegen Rechtsextremismus:) Innenministerin Nancy Faeser hat am 13. Februar auf X unter anderem erklärt: Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen. – Das Verhöhnen, also das Lustigmachen über den Staat und seine Institutionen, ist ja Teil des normalen politischen und medialen Geschehens. Da würde mich interessieren: Können Sie vielleicht noch einmal konkretisieren, was die Innenministerin mit „verhöhnen“ meinte, was sie jetzt strafrechtlich verfolgen will?

Kall (BMI)

Es geht wie bei dem ganzen Maßnahmenpaket, das die Bundesinnenministerin hier gestern an gleicher Stelle vorgestellt hat, um Rechtsextremisten, um den Kampf gegen Rechtsextremismus und für den Schutz der Demokratie. Insofern steht das ganz klar in dem Kontext. Dabei hat sie einen sogenannten ganzheitlichen Ansatz vorgestellt, der beispielsweise im Bereich der Verfolgung der organisierten Kriminalität gilt. Das bedeutet, dass sich nicht nur die Strafverfolgungsbehörden, die Polizei und der Verfassungsschutz Rechtsextremisten sozusagen annehmen, sondern auf Grundlage der Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden auch andere Behörden aktiv werden. Das kann zum Beispiel die Gaststättenaufsicht sein, wenn Rechtsextremisten regelmäßig in bestimmten Gaststätten ihre Treffen abhalten, Konzerte durchführen und Ähnliches tun, um so etwas zu verhindern. Das ist rechtlich möglich, und das wollen wir auch verstärkt tun. Das steht, wie gesagt, auf der Grundlage der Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu rechtsextremistischen Akteuren und Gruppierungen. Auf dieser Grundlage können Informationen auch an kommunale Behörden und an Landesbehörden übermittelt werden, die dann entsprechend agieren können, um Rechtsextremisten in ihrem Handeln einzuschränken.

Zusatzfrage

Mir hat sich jetzt noch nicht ganz erschlossen, was sie mit „verhöhnen“ meint. Das wird man ja vermutlich verfassungsrechtlich auch nicht nur auf Rechtsextremisten eingrenzen können. Können Sie also noch einmal kurz benennen, wie „verhöhnen“ hier rechtlich definiert wird?

Kall (BMI)

Das ganze Paket richtet sich, wie gesagt, gegen Rechtsextremismus. Gemeint sind Gruppierungen, die den Staat bzw. unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen, sie infrage stellen. Das ist auch mit „verhöhnen“ gemeint. Es gibt ein ganzes Spektrum derer, die den Staat delegitimieren wollen, das sich insbesondere auch in den letzten Jahren verstärkt entwickelt hat. So heißt es auch in den entsprechenden Statistiken und Berichten zur politisch motivierten Kriminalität sowie im Verfassungsschutzbericht. Um genau diese Personen geht es, die letztlich mit Umsturzfantasien, mit grob verfassungsfeindlichen Vorstellungen versuchen, hier ein anderes System nach ihrer Vorstellung zu errichten. Die gilt es zu bekämpfen. Das sind diejenigen, die den Staat verhöhnen und gegen die sich das Handeln auch richtet.