Regierungspressekonferenz vom 13. Januar 2025

Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 13. Januar 2025

Themen
•    Militärhilfen für die Ukraine
•    Handelsüberschuss Chinas
•    havarierter Öltanker vor Rügen
•    Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg
•    Lage in Venezuela
•    aktuelle Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zu Rückführungen
•    Annullierung der Präsidentschaftswahl in Rumänien
•    Annahme eines Gestzes durch das US-Repräsentantenhaus hinsichtlich Sanktionen bei einer Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof
•    Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz
•    Medienberichte über den Verkauf von in Bundesbesitz befindlichen Immobilien mit NS-Bezug
•    zeitweiser Ausfall von technischen Systemen der Bundespolizei
•    Organisation der Bundestagswahl für Deutsche im Ausland
•    Nahostkonflikt
•    finanzielle Unterstützung der Bill & Melinda Gates Foundation sowie des Zentrums Liberale Moderne durch die Bundesregierung
•    Vorwurf des Völkermords gegen die sudanesischen Rapid Support Forces
•    mögliche Rechtsansprüche von Eigentümern von Windkraftanlagen auf den Erhalt dieser Anlagen

42 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Montag, 13. Januar 2025

Sprecherinnen und Sprecher
•    Staatssekretär Hebestreit
•    Einhorn (BMWK)
•    Alexandrin (BMDV)
•    Kall (BMI)
•    Scharf (BMUV)
•    Wagner (AA)
•    Hauck (BMEL)
•    Wetter (BMF)
•    Müller (BMVg)
•    Koufen (BMZ)

(Vorsitzende Welty eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Hebestreit sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.)

 

Frage

Die Grünen, unter anderem Herr Hofreiter, werfen dem Kanzler vor, zugesagte drei Milliarden Euro für die Ukraine zu blockieren und die Zusage nicht an das Finanzministerium und an den Haushaltsausschuss weiterzuleiten. Meine Frage lautet: Bekommt die Ukraine zusätzliche drei Milliarden Euro vor der Bundestagswahl oder nicht?

StS Hebestreit

Wir sind jetzt ja mitten im Wahlkampf. Wenn Sie sagen, die Ukraine bekomme zugesagte Mittel von drei Milliarden Euro nicht, dann kann ich das klar bestreiten. Die Zusagen, die getroffen worden sind, werden natürlich eingehalten. Alles Weitere ist auf dem Stand, den wir hier am Freitag schon miteinander diskutiert haben. Da habe ich heute keine weiteren Meldungen für Sie.

Frage

Zu Chinas Rekordhandelsüberschuss, den es heute gemeldet haben, an das Kanzleramt und das BMWK: Das wird ja die Spannungen zwischen China und den USA erhöhen. Wie bewertet die Bundesregierung das? Verändert das die Handelspolitik der Bundesregierung?

StS Hebestreit

Erst einmal nehmen wir das zur Kenntnis. Ableitungen für die Handelspolitik der Bundesregierung ergeben sich daraus aber nicht. Es gibt immer sehr, sehr unterschiedliche Gründe für solche Überschüsse, die man genau betrachten und dann miteinander diskutieren muss. Es gibt jetzt aber keinen akuten Handlungsbedarf unsererseits.

Frage

Herr Hebestreit, wenn Sie sagen, es gebe sehr unterschiedliche Gründe, dann habe ich ein bisschen das Gefühl, dass Sie bzw. vielleicht auch das BMWK vielleicht schon Gründe identifiziert haben. Welche Gründe sehen Sie denn für das aktuelle Handelsverhältnis?

StS Hebestreit

Das werde ich hier jetzt nicht freihändig zum Besten geben. Heute sind die Zahlen bekannt geworden. Ich sage nur: Es gibt nicht immer nur einen Grund für ein großes Außenhandelsdefizit oder einen Unterschied dazwischen. Insofern muss man sich das genau angucken, aber das werde ich nicht von dieser Stelle aus tun.

Zusatzfrage

Fühlt sich das BMWK schon berufener, eine inhaltliche Antwort geben zu können?

Einhorn (BMWK)

Ich schließe mich da dem Regierungssprecher an, der durchaus auch inhaltliche Anmerkungen gemacht hat.

Frage

Ich möchte die zuständigen Ministerien ‑ ich vermute, es sind das BMDV, das BMUV und das Innenministerium ‑ gerne fragen, was der Stand rund um den Tanker ist, der jetzt vor dem Stadthafen Sassnitz liegt. Was können Sie uns dazu mitteilen?

Alexandrin (BMDV)

Der Stand ist im Prinzip der, den Sie wiedergegeben haben. Das Havariekommando hat die Einsatzleitung, die es am Freitag übernommen hatte, abgegeben. Das Schiff liegt derzeit sicher auf Reede vor dem Hafen Sassnitz auf Rügen. Die Reederei ist jetzt dafür verantwortlich, eigenverantwortlich Schlepper dort hinzubringen, die dann das Schiff dorthin verbringen, wo es repariert werden kann.

Zusatzfrage

Dieses Schiff liegt jetzt vor Sassnitz. Das ist ja relativ nah an dem LNG-Terminal. Befürchten Sie dort irgendwelche Schwierigkeiten dadurch, dass es so nah an dem Terminal liegt? Es sind ja tatsächlich wenige Kilometer.

Alexandrin (BMDV)

Nein, es war eine sehr bewusste Entscheidung, dieses Schiff dorthin zu verbringen, weil es dort eben sicher und beispielsweise vor Nordwinden geschützt ist. Es gab über das Wochenende auch andere Pläne, es woandershin zu verbringen, wo man mehr Wasser zwischen Schiff und Küste hat. Das hat man dann aber aufgrund der schwierigen Wetterlage anders entschieden und hat das Schiff nach Sassnitz verbracht. Dort ist es derzeit sicher.

Kall (BMI)

Ich kann für unseren Bereich ergänzen, dass die Bundespolizei unter der Führung des Havariekommandos, das den Einsatz koordiniert hat, am Freitagnachmittag schon sehr früh mit dem Einsatzschiff Bamberg vor Ort war und sich dort auch für weitere Unterstützung bereitgehalten hat. Die Bundespolizei hat mit dem Schiff und mit Hubschraubern geholfen, medizinisches Personal und Schleppexperten sowie auch Material wie Heizstrahler und Notstromaggregate an Bord des Schiffes zu bringen. Auch das THW hat unterstützt, weil alle Systeme auf dem Schiff ausgefallen sind. Insofern wird die Bundespolizei und wird gegebenenfalls auch das THW diese Einsätze weiter unterstützen und sich daran beteiligen.

Frage

An das Umweltministerium: Gibt es zum aktuellen Stand aus Ihrer Sicht Gefahren für die Umwelt?

Scharf (BMUV)

Wir haben zu der Lage, die der Kollege von BMDV gerade geschildert hat, keine eigenen Erkenntnisse; auch wir sind auf die Informationen des Havariekommandos angewiesen. An dieser Stelle geht auch unser Dank an das Havariekommando, weil es wie immer sehr umsichtig und sehr schnell gehandelt hat. Umweltrisiken bestehen im Moment nicht, aber natürlich verfolgen wir es mit Sorge, wenn so ein Öltanker in der Ostsee havariert.

Frage

Lernfrage: Das Schiff wird ja als Teil der russischen Schattenflotte bezeichnet. Gibt es seitens der Bundesregierung oder nachgelagerter zuständiger Behörden irgendeine Kommunikation mit irgendeiner russischen Administration über dieses oder andere Schiffe?

Wagner (AA)

Ich fühle mich da nicht voll berufen, aber da Sie die Schattenflotte erwähnen: Das ist ja ein Instrument, das von Russland eingesetzt wird, um Öl unter Umgehung von Sanktionen zu exportieren. Das ist eine Problematik, die wir jetzt schon seit einigen Monaten kennen. Die Bundesregierung ist in Brüssel auch sehr aktiv, um die rechtlichen Mittel, die uns da zur Verfügung stehen ‑ sprich Sanktionen ‑, voranzutreiben. Wenn ich mich richtig erinnere, sind mittlerweile 79 Schiffe gelistet, die wir zu dieser Schattenflotte zählen. Das sind eben Schiffe, die nicht unbedingt russischen Eignern gehören, sondern durchaus auch andere Flaggenstaaten haben. Insofern ist das ein Aspekt, zu dem wir in enger Abstimmung mit unseren internationalen und europäischen Partnern gegen diese Schattenflotte aktiv sind. Ein anderer Aspekt ist, dass wir weltweit sehr aktiv Outreach betreiben, um mit Flaggenstaaten zu sprechen und diese zu sensibilisieren ‑ nicht nur für die Problematik der Sanktionsumgehung mit diesen Schiffen, sondern auch für die Problematik der potenziellen Umweltschäden, die nicht nur uns in der Ostsee betreffen, sondern in vielen Gewässern weltweit eine Gefahr bedeuten.

Zusatzfrage

Verstehe ich das richtig, dass der Begriff russische Schattenflotte insofern meint, dass diese Flotte russisches Öl transportiert, nicht aber, dass es in irgendeiner Weise eine von der russischen Regierung betriebene Armada oder Flotte sei? Denn wenn das so wäre und nachweisbar so wäre, dann müssten Sie doch eigentlich mit der Regierung direkt Kontakt darüber aufnehmen, oder?

Wagner (AA)

Ich habe ja eben skizziert, Herr Kollege, dass das Schiffe sind, die unter ganz unterschiedlicher Eignerschaft und unterschiedlichen Flaggenstaaten stehen, deren sich Russland aber bedient, um genau das zu tun, was Sie in Ihrer Frage skizzieren, nämlich unter Sanktionsumgehung Öl zu exportieren. In der Tat ist es also so, dass das sehr grau ist.

Frage

Ich habe noch eine Nachfrage zu dem, was Herr Kall uns eben berichtet hat ‑ ich weiß nicht, ob Herr Kall das beantworten kann oder Herr Alexandrin ‑: Werden die Kosten, die jetzt durch die Hilfe bei diesem Einsatz und auch die Schlepper etc. entstehen, jetzt der Reederei in Rechnung gestellt, oder wie muss man sich das vorstellen? Wird da Vorauskasse geleistet, damit die deutschen Steuerzahler nicht auf den Kosten sitzenbleiben?

Alexandrin (BMDV)

Da gibt es ein eingespieltes Verfahren. Das sieht so aus, dass die Kosten der Reederei in Rechnung gestellt werden und wir dann im Nachhinein auf die Reederei zugehen, sodass hier für den Steuerzahler kein Verlust anfällt.

Zusatzfrage

Das heißt, das Schiff wird auch wieder freigegeben, bevor die Rechnung bezahlt ist? Oder wird es ansonsten einbehalten?

Alexandrin (BMDV)

Das ist ja immer eine Abwägung, wie Sie auch schon mitbekommen haben. Es ist immer abzuwägen, wie lange man das Schiff dann am Haken behalten möchte. Das möchte man nur für eine möglichst kurze Zeit, weil es eben sicherer ist, wenn das Schiff im Hafen liegt, und es ist ja auch im Interesse der Reeder, wenn das Gut, das sich auf den Schiffen befindet, wieder auf den Weg gebracht werden kann. Auch aus Meeresschutzsicht und aus verkehrstechnischer Sicht ist es besser, wenn das Schiff dort nicht auf Reede liegt, sondern wenn es wieder repariert wird. Darauf liegt die Priorität, und deswegen wird das Schiff im Zweifel durch die von der Reederei bestellten Schlepper so schnell wie möglich weiter verbracht.

Frage

An das Landwirtschaftsministerium: Können Sie einmal erläutern, welche Folgen Sie durch den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche jetzt für die Tierhaltung in Deutschland und insbesondere auch mit Blick auf die Exporterwartungen sehen?

Hauck (BMEL)

Danke Frau Kollegin. Ich kann das gerne noch einmal einordnen.

Vielleicht vorweg: Oberste Priorität hat jetzt, die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen. Da sind die Behörden vor Ort in Brandenburg erst einmal im Lead. Brandenburg hat ein 72-stündiges „stand still“ angeordnet, das am Samstag früh losging und bis heute Abend andauert. In dieser Zeit gibt es ein komplettes Verbringungsverbot für Tiere aus den betroffenen Regionen. Das ist wichtig, um Erkenntnisse über die weitere Verbreitung des Virus zu bekommen. Ich glaube, die brandenburgische Ministerin hatte sich dazu heute früh auch schon geäußert.

Vielleicht noch einmal zu unseren Aktivitäten: Nachdem wir am Freitag frühmorgens von dem Ausbruchgeschehen informiert wurden, haben wir bereits am Freitagnachmittag eine Schalte zwischen Bundesminister Özdemir und seinen Länderkollegen veranlasst, um die Länder über das Geschehen zu informieren. Wir haben den nationalen Krisenstab aktiviert, der sich morgen treffen wird. Heute wird sich Bundesminister Özdemir mit Vertreterinnen und Vertretern von Branchenverbänden treffen, um genau über das von Ihnen angesprochene Thema, also die wirtschaftlichen Auswirkungen, zu sprechen.

Was den Handel betrifft, muss man differenzieren. Innerhalb der EU gilt das sogenannte Regionalisierungsprinzip. Das heißt, der Handel innerhalb der EU, innerhalb des Binnenmarktes mit Produkten, die nicht aus den Sperrzonen stammen, ist weiterhin möglich. Was den Handel mit Drittstaaten angeht, kommt es darauf an, was mit den Drittstaaten vereinbart ist. Tatsächlich ist in der Regel auch innerhalb von Handelsabkommen ein Regionalisierungsprinzip verankert.

Bei Drittstaatenhandel, der über Zertifikate stattfindet, sind es Vereinbarungen zwischen Deutschland und den Drittstaaten. Ich bitte um Verständnis, dass wir jetzt noch keinen genauen Überblick haben, was tatsächlich in einzelnen Zertifikaten vereinbart ist. Sie haben sicherlich schon gesehen, dass sich Mexiko und, ich glaube, auch Südkorea proaktiv gemeldet und gesagt haben, dass sie zunächst kein Schweinefleisch aus Deutschland mehr importieren. Da müsste man jetzt tatsächlich abwarten, wie sich das in den nächsten Tagen entwickelt und wie die Drittstaaten sich da verhalten. Wie gesagt, das ist immer eine individuelle Verhandlungssache.

Zusatzfrage

Vielen Dank für die Erläuterungen. ‑ Wenn wir jetzt auf die Handlungsoptionen schauen, die Sie da politikseitig haben ‑ Impfungen etc. ‑: Was planen Sie, worüber denken Sie schon aktiv nach?

Hauck (BMEL)

Ob gegen die Maul- und Klauenseuche geimpft wird, müssen die Länder entscheiden. Die Länder haben eine Arbeitsgruppe für Tiergesundheit und Tierseuchen innerhalb ihrer Landesarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz. In dieser Arbeitsgruppe können Länder, die Notimpfungen durchführen wollen, einen Antrag auf Impfung stellen. Unser bundeseigenes Friedrich-Loeffler-Institut würde in diesem Fall eine wissenschaftliche Einschätzung veranlassen. Entschieden wird aber in diesem Ländergremium von den Ländern. Der Bund ist da bei der Entscheidung außen vor. Wenn sich die Länder für eine Impfung entscheiden, informieren wir die Europäische Kommission, die dann weiter prüft, ob geimpft werden kann.

Frage

Ich möchte auch nach wirtschaftlichen Folgen fragen; das haben Sie jetzt nur gestreift. Können Sie sagen, wann Sie einen besseren Überblick zu den wirtschaftlichen Kosten haben?

Hauck (BMEL)

Wie gesagt, einige der Drittstaaten haben sich schon proaktiv gemeldet und gesagt, dass sie beispielsweise kein deutsches Schweinefleisch mehr importieren möchten. Andere Drittstaaten melden sich bei uns und fragen zuerst einmal nach. Bei den Zertifikaten ist es letztendlich eine Sache der Absprache zwischen den Staaten. Wenn Staaten sich melden, kann man sich durchaus überlegen, ob man auch im Drittstaatenhandel für das Prinzip der Regionalisierung, das innerhalb der EU gilt, wirbt. Ich kann jetzt aber noch keine Aussagen darüber treffen, wie viele Staaten tatsächlich betroffen sind.

Frage

Können Sie schon abschätzen oder einschätzen, was die wirtschaftlichen Folgen für die deutschen Unternehmen, die Produzenten sind? Kann man da vielleicht aus früheren ähnlichen Lagen etwas ableiten? Welche Hilfen könnten die betroffenen Betriebe dann erwarten?

Hauck (BMEL)

Die letzte Ausbruchslage in Deutschland war 1988; das ist also schon ein paar Jahrzehnte her. Ich glaube, es ist schwierig, da jetzt Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Situation zu ziehen. Damals war der internationale Handel ganz anders gestaltet, als er jetzt gestaltet ist. Genau das ist aber auch der Grund dafür, dass Bundesminister Özdemir sich heute mit den Branchenverbänden, mit den betroffenen Tierhalterverbänden trifft: Es geht darum zu beraten, was aus deren Sicht adäquate Maßnahmen wären.

Wie gesagt, im Fokus steht jetzt, die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen. Bisher ist das Virus ja erst in einem Bestand aufgetreten. Im Fokus steht jetzt also, der Seuche entschlossen entgegenzutreten, um eben auch Folgen für die Tierhalter und für die Wirtschaft abzuwenden. Ansonsten kann ich diesbezüglich jetzt aber nicht spekulieren.

Zusatzfrage

Könnten Sie etwas zu möglichen Hilfsinstrumenten für die betroffenen Betriebe sagen? Gibt es da spezielle Fonds oder Versicherungen?

Hauck (BMEL)

In den Bereichen, in denen die Tiere getötet werden müssen, weil ein Nachweis der Seuche vorliegt, springen die Tierseuchenkassen ein. Die Tierhalter sind bei den Tierseuchenkassen versichert, und da werden die direkten Kosten für das getötete Tier erstattet.

Sie sprechen jetzt natürlich auch weitere Programme auf Bundes- oder EU-Ebene an. Es tut mir aber leid, dazu kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage treffen.

Frage

Eine kurze Nachfrage zu den Impfstoffen: Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass die Länder Impfstoffe bestellen könnten, aber das bislang noch nicht getan haben? Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die MKS-Antigenbank theoretisch bereits in der Lage, Impfstoff herzustellen; sie würde damit aber natürlich erst dann anfangen, wenn Impfstoff auch bestellt würde.

Hauck (BMEL)

Zur Rechtslage in der EU: Eine prophylaktische Impfung gegen die Maul- und Klauenseuche, ohne dass es einen bestätigten Fall gibt, ist nach EU-Recht nicht möglich. Hier sind die Länder tatsächlich im Lead. Wir haben über unser Friedrich-Loeffler-Institut unterstützt; dazu haben wir am Wochenende auch kommuniziert. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den Serotyp des gefundenen Virus bestimmt. Das ist eine gute Basis dafür, dass man weiß, welcher Impfstoff jetzt tatsächlich gebraucht wird. Im Übrigen gibt es, wie Sie sagen, eine Gendatenbank; ich glaube, die sitzt in Lyon. Wenn die Bundesländer sich für eine Impfung entscheiden, den Antrag stellen und die EU-Kommission das positiv prüft, dann kann die Produktion des Impfstoffs sehr schnell hochgefahren werden. Die Entscheidung liegt aber bei den Ländern.

Zusatzfrage

Wie verhält sich das mit geimpften Tieren? Wären die unbedenklich für den Verzehr geeignet, exportierbar etc.?

Hauck (BMEL)

Das kann man so pauschal nicht sagen. Es kommt darauf an, ob das Tiere sind, die in Bereichen, wo die Maul- und Klauenseuche noch nicht auftritt, prophylaktisch geimpft werden. Das klingt jetzt vielleicht ein bisschen drastisch: Wenn Tiere in einem Bereich getötet werden müssen und die Tierkörperbeseitigungsanlagen leider nicht hinterherkommen, dann kann die Impfung auch ein Mittel dazu sein, den Stau erst einmal aufzuhalten, damit sich das Virus nicht weiter verbreitet. Das hängt tatsächlich vom Einzelfall ab; das kann ich pauschal nicht beurteilen.

Frage

An Herrn Hebestreit oder Herrn Wagner zum Thema Venezuela: Trotz internationaler Vorwürfe, sehr heftiger Proteste und Vorwürfen des Wahlbetrugs ist der venezolanische Staatschef Nicolas Maduro zu seiner dritten Amtszeit vereidigt worden. Was ist die Position der deutschen Regierung dazu?

Wagner (AA)

Vielen Dank für die Frage. ‑ Die Position hat sich im Grunde seit letzter Woche, wo wir hier, glaube ich, auch schon einmal über die Problematik gesprochen haben, nicht verändert. Es ist weiterhin so, dass die „Actas“, also die offiziellen Wahlunterlagen, anhand deren man auch nachvollziehen kann, wie die Wahl wirklich ausgegangen ist, nicht veröffentlicht worden sind. Solange das nicht geschehen ist, kann man eben nicht sagen, wer diese Wahl gewonnen hat. Deshalb fordert die Europäische Union nicht nur von den Machthabern in Caracas, die Repression und die Unterdrückung der Opposition einzustellen und Meinungsfreiheit zuzulassen, sondern eben auch, die Wahlunterlagen zu publizieren und zu veröffentlichen.

Zusatzfrage

Seit letzter Woche und auch am Wochenende ist ja ein bisschen etwas passiert; es gab zum Beispiel Festnahmen von Oppositionellen und Aktivisten. Jetzt hat der ehemalige kolumbianische Präsident Álvaro Uribe eine internationale Militärintervention unter Führung der UN gefordert, um das Regime von Nicolás Maduro zu beenden. Wie bewertet die Regierung eine solche Forderung?

Wagner (AA)

Das bewerte ich nicht, das kommentiere ich auch nicht. Ich habe Ihnen unsere offizielle Position zur Lage im Venezuela gerade mitgeteilt.

Frage

Eine Frage zu den Dublin-Rückführungen und den Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: Angeblich hat Italien nur drei Flüchtlinge von 13 000 angefragten zurückgenommen. Das Problem ist ja seit Langem bekannt. Wie bewertet der Bundeskanzler das, und was hat er in der letzten Zeit unternommen, um da etwas zu ändern?

StS Hebestreit

Zunächst einmal ist ja die gute Nachricht, dass wir auch in Sachen Rückführung deutlich vorangekommen sind. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Rückführungen, wenn ich das richtig im Kopf habe, um 20 Prozent gestiegen. Trotzdem gibt es Bereiche ‑ und darauf weisen Sie jetzt hin ‑, in denen es sehr unbefriedigende, frustrierende Momente gibt. Rückführungen können nur dann gelingen, wenn der Staat, in den zurückgeführt werden soll, damit auch einverstanden ist. Wenn man sich die Zahlen ansieht, sieht man die Herausforderungen, die damit einhergehen.

Jetzt muss man sich ‑ es gibt ja immer verschiedene Realitäten ‑ aber auch Länder wie Griechenland oder Italien anschauen, die unter immensem Migrationsdruck stehen und in denen viele Geflüchtete anlanden, die über das Mittelmeer gekommen sind. Es ist also nicht so, dass diese Länder vom Migrationsdruck überhaupt nicht belastet wären. Insofern haben diese Länder natürlich ihre eigenen Realitäten und auch ihre eigenen Öffentlichkeiten, die sie berücksichtigen müssen. Deswegen ist da ein großer Unwille zu spüren, Menschen, die schon einmal bei ihnen angelandet sind und sich dann weiter nach Deutschland durchgeschlagen haben, jetzt wieder zurückzunehmen.

All das ist erkannt, und wir haben mit der GEAS-Reform, die im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht worden ist, auch das Instrument geschaffen, um sowohl die Verteilung von Geflüchteten, die in den einzelnen Ländern ankommen, als auch die Rückverteilung derer, die sich dann irregulär aus den Ankunftsländern weiterbewegt haben, hinzubekommen. Sowohl wir in Deutschland als auch die europäischen Nachbarländer arbeiten jetzt unter Hochdruck daran, die Gesetze dafür zu erlassen. Genau darum geht es dem Bundeskanzler sowie der Außenministerin und der Innenministerin, die, was die GEAS-Reform angeht, sehr, sehr gute Arbeit geleistet haben und sich da sehr engagieren.

Zusatzfrage

Sie sagen, die Zahl der Rückführungen sei um 20 Prozent gestiegen; es steht aber auch die Zahl im Raum, es seien nur 13 Prozent, die tatsächlich zurückgeführt werden könnten. Muss man daraus schließen, dass die Reform des Dublin-Systems gescheitert ist? Warum fühlt sich Deutschland noch daran gebunden?

StS Hebestreit

Dass das Dublin-System massiv in Schwierigkeiten geraten ist, ist ja der Grund dafür gewesen, dass man mit der GEAS-Reform, also einem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem, das System wieder neu aufgesetzt hat und jetzt die entsprechenden Gesetze erlässt. Europäisch ist das bereits geschehen. Jetzt muss es in den Einzelstaaten umgesetzt werden. Da gibt es Deadlines, die zu erreichen sind. Wir haben sehr dafür geworben, dass wir das möglichst schnell machen, möglichst vorziehen. Deutschland war, wenn ich mich richtig erinnere, der erste Staat der Europäischen Union, der die entsprechenden Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht hat, aber andere werden folgen. Gleichzeitig ist es so, dass das Dublin-System das System ist, das im Moment vorhanden ist. Wenn es ganz streng geht, dann könnte eigentlich kein Flüchtling nach Deutschland kommen, weil wir keine europäische Außengrenze haben. Trotzdem ist es so, dass die Mehrzahl derer, die Asyl suchen, irgendwann in Europa bzw. in Deutschland anlandet. Deswegen brauchen wir ein System der Solidarität und auch der Klarheit innerhalb Europas, und das ist mit der GEAS-Reform geschaffen worden. Jetzt gilt es, sie konsequent umzusetzen und durchzusetzen. Dass das keine einfache Sache ist und dass alle Gesellschaften Europas mit der Migrationsfrage herausgefordert sind, das versteht sich von selbst.

Kall (BMI)

Ich würde auch noch einmal sagen, dass die Probleme im Dublin-System ja seit Langem erkannt sind, dass das Dublin-System so nicht mehr funktioniert, dass es dysfunktional ist und dass die Bundesregierung auch im Sicherheitspaket darauf eine wichtige Reaktion gezeigt hat, nämlich den Leistungsausschluss in sogenannten Dublin-Fällen, dass also Personen, für deren Asylverfahren andere EU-Staaten zuständig sind, die eigentlich in einem anderen EU-Staat sein müssten, in Deutschland keine Leistungen mehr erhalten. Das, was die Bundesregierung da auf den Weg gebracht hat. ist auch alles in Kraft getreten.

Zu Italien vielleicht auch noch eine kleine Ergänzung: Natürlich drängen wir in allen Gesprächen darauf, dass europäisches Recht eingehalten wird und das auch gerade durch Italien. Wir haben sozusagen im Umkehrschluss auch die freiwilligen Aufnahmen aus Italien beendet, auf Eis gelegt. Schon seit Sommer 2023, also seit einer ganzen Weile, erfolgen kaum Dublin-Überstellungen nach Italien. Es erfolgen aber auch keine freiwilligen Aufnahmen durch Deutschland aus Italien. Insofern gilt es, darüber weiter zu reden und weiter zu verhandeln. Aber auch da hat Deutschland Konsequenzen gezogen.

Zum Gesamtkontext, den Herr Hebestreit ja schon angesprochen hat, vielleicht auch noch einmal: Die Rückführungszahlen insgesamt hat Herr Hebestreit genannt. Aber die irreguläre Migration ist im letzten Jahr insgesamt auch um etwa 30 Prozent zurückgegangen. Es gab 100 000 Asylanträge weniger. Das sind die Zahlen, die das BAMF Ende der letzten Woche veröffentlicht hat. Das zeigt ja, dass sich gerade im Bereich der Begrenzung irregulärer Migration durch eine Vielzahl von Maßnahmen viel getan hat, auch durch Grenzkontrollen und durch eine Vielzahl anderer Maßnahmen. Ich glaube, das muss man alles sehen, wenn man jetzt auf das Dublin-System, wie es sozusagen bisher war, und auf die Änderungen schaut, die jetzt durch das Gemeinsame Europäische Asylsystem kommen.

Frage

Herr Kall, ich wollte einmal nach der veränderten Lage in Syrien fragen. Haben Sie in den letzten Wochen eine Veränderung der Zugänge aus Syrien bemerken können? Hat sich dort an den Grenzen faktisch etwas verändert?

Kall (BMI)

Soweit ich weiß, erkennt die Bundespolizei noch keine auffälligen Veränderungen, weder hinsichtlich Ausreisebewegungen aus Syrien noch hinsichtlich Ausreisebewegungen aus der Region in Richtung Europa. Da gab es immer die Befürchtung, dass sich möglicherweise auch Assad-Anhänger auf den Weg machen könnten. Da haben wir ja sehr deutlich gesagt, welche Art von Strafverfolgung auch gerade in Deutschland drohen könnte und dass sich niemand auf den Weg machen sollte. Wir erkennen solche Reisebewegungen auch nicht.

Das Gleiche gilt in anderer Richtung bei der Frage, wie viele Syrer möglicherweise schon jetzt nach Syrien zurückkehren wollen. Da sind noch keine auffälligen Bewegungen erkennbar, weil ja auch wahrscheinlich allen bewusst ist, dass es erst einmal auf eine weitere Stabilisierung der Lage ankommt, auf Sicherheit in Syrien ankommt, damit Menschen auch tatsächlich zurückkehren können. Welche vier Punkte dabei für uns wichtig sind, hat die Bundesinnenministerin ja letzte Woche skizziert.

Zusatzfrage

Heißt das, ich habe es richtig verstanden, dass es jetzt keinerlei auffällige Schwankungen gibt, auch nicht im Sinne dessen, dass jetzt weniger Menschen aus Syrien hierherkämen?

Kall (BMI)

Bisher, wie gesagt, gibt es keine auffälligen Entwicklungen in den Zahlen. Das wird man sicherlich in den nächsten Wochen sehen müssen.

Frage

Herr Wagner, bis wann wird es denn eine neue Sicherheitseinschätzung zu Syrien und der Lage geben? Kann man das sagen?

Wagner (AA)

Die Dinge befinden sich ja sehr im Fluss. Sie wissen, dass wir uns das natürlich dauerhaft anschauen. Die Außenministerin war ja gestern gerade bei einer Syrien-Nachfolgekonferenz in Riad und hat dort noch einmal viele Gespräche geführt. Insofern kann ich also jetzt hier nichts ankündigen.

Sie wissen ‑ das ist ja das normale Verfahren ‑, dass wir die sogenannten Asyllageberichte erstellen, die wir sozusagen lageunabhängig in regelmäßigen Abständen erstellen. Aber noch einmal, vielleicht auch an das anknüpfend, was Max Kall da eben vorgetragen hat: Die Lage entwickelt sich halt, und wir wissen noch nicht, in welche Richtung sie sich entwickelt. Da gibt es Signale in alle Richtungen. Insofern ist die Stabilisierung Syriens jetzt unser großes Ziel, unser großes Prärogativ, und daran arbeiten wir mit unseren internationalen Partnern.

Zusatzfrage

Heißt das, noch einmal kurz ergänzt, dass es eine neue Lageeinschätzung wahrscheinlich auch nicht vor der Bundestagswahl geben wird, weil nicht absehbar ist, dass bis dahin irgendwie klarer sein wird, wie die Entwicklung in Syrien denn weitergeht?

Wagner (AA)

Ich habe dazu jetzt hier nichts anzukündigen. Ich mache mich noch einmal schlau, ob wir Ihnen dazu etwas nachreichen können, Herr Kollege. Aber noch einmal: Es ist so volatil, und es entwickelt sich jetzt so beständig. Das gilt ja auch für die ganzen Teile Syriens, wenn Sie auf die Gebiete im Norden und andere Gebiete schauen. Insofern, glaube ich, liegt jetzt unser großer Fokus darauf, mit unseren internationalen Partnern stabilisierend zu wirken.

Frage

Es gibt sehr viele syrische Menschen in Deutschland, die jetzt eigentlich gerne zurückreisen wollen, aber das aufgrund ihres Aufenthaltsstatus nicht können, weil sie befürchten, dann könnten sie auch nicht mehr zurück nach Deutschland. An das BMI: Gibt es vielleicht Bemühungen, solche Rückreisen für Leute zu ermöglichen, die nach dem Sturz Assads zum Beispiel nach vielen, vielen Jahren wieder Familienmitglieder sehen wollen?

Kall (BMI)

Die Außenministerin hat sich ja dazu geäußert, und für die Innenministerin kann ich sagen, dass sie das ganz ähnlich sieht. Es ermöglicht erst eine freiwillige Rückkehr nach Syrien, wenn Menschen sich auch ein Bild davon machen können, ob Häuser noch stehen, ob ein Teil der Familienangehörigen noch lebt, zu denen vielleicht lange kein Kontakt mehr bestand, und ob sie in ihrer Heimat wirklich sicher sind und dort vielleicht auch am Wiederaufbau ihres Landes mitwirken können. Für all das müssen sich Menschen ja auch einen Eindruck verschaffen können. Deswegen prüfen wir gerade auch gemeinsam mit dem BAMF pragmatische Wege dafür, dass Menschen, die einmal schauen, wie die Bedingungen vor Ort sind, dann nach Deutschland zurückkommen, um dann sozusagen auch tatsächlich durch ihre Ausreise hier die Zelte abzubrechen und zurückzugehen, darüber dann nicht den Schutzstatus verlieren.

Zusatzfrage

Können wir damit rechnen, dass das noch vor Ende der Legislaturperiode möglich gemacht werden kann?

Kall (BMI)

Das sind Dinge, die sich nicht an Wahlterminen orientieren, sondern an tatsächlichen Gegebenheiten wie der Lage in Syrien ‑ das hat Herr Wagner ja beschrieben ‑ und an rechtlichen Gegebenheiten. Die weitere Entwicklung, was Flucht, was Rückkehr nach Syrien angeht, hat mit dem Termin der Bundestagswahl nichts zu tun.

Frage

Herr Kall, bedarf es dafür einer Gesetzesänderung, wie die CDU sie am Wochenende schon abgelehnt hat, oder sind diese Möglichkeiten, die Sie prüfen, Möglichkeiten, die auch auf dem Verordnungsweg möglich sind?

Kall (BMI)

Wir gehen eher von praktischen Möglichkeiten aus, und, wie gesagt, das BAMF und das BMI prüfen das gerade, um auf eine pragmatische Weise möglich zu machen, dass Menschen den Schutzstatus nicht verlieren.

Zusatz

Das habe ich nicht verstanden, weil die praktischen Möglichkeiten ja darin münden müssen, ob die Menschen, wenn sie zurückkommen, ihren Schutzstatus verloren haben oder nicht. Das muss ja irgendwie geregelt werden.

Kall (BMI)

Das sind ja keine Automatismen, sondern Widerrufsverfahren sind auch aufwendige Verfahren. Da passiert nichts automatisch, und für sowas gibt es Anwendungshinweise. Es gibt einheitliche Praktiken, weil man Fälle dann natürlich auch gleich behandeln muss; das ist völlig klar. Aber im Moment gehen wir da nicht von nötigen Gesetzesänderungen aus.

Frage

Nach der umstrittenen Annullierung der Präsidentschaftswahlen in Rumänien haben wir am Wochenende umfangreiche Demonstrationen gesehen, die die Rücknahme dieser Annullierung forderten. Einer der Gründe ist ja unter anderem, dass mittlerweile bekannt geworden ist, dass die angeblich russische Einflusskampagne tatsächlich von der noch amtierenden Regierungspartei initiiert und bezahlt wurde. Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren, ob die Bundesregierung es immer noch als so unproblematisch und rechtsstaatlich fundiert ansieht, dass die Präsidentschaftswahlen im ersten Gang annulliert worden sind, weil das die Darstellung war, als ich hier Mitte Dezember nachgefragt hatte. Da würde mich interessieren, wie die Bundesregierung mittlerweile diese Causa bewertet.

Wagner (AA)

Herr Kollege, ich habe keinen neuen Stand. Wir kommentieren innenpolitische Vorgänge bei unseren EU-Partnern ja hier normalerweise nicht, und insofern würde ich es jetzt auch hier so handhaben. Das ist ja ein Vorgang, der sozusagen die innenpolitischen Akteure in Rumänien und die dortige Justiz betrifft. Insofern habe ich da keinen weiteren Kommentar für Sie.

Zusatzfrage

Der EU-Kommissar a. D. Thierry Breton hat kürzlich erklärt, ich zitiere ganz kurz: Wir haben es in Rumänien getan, und wir werden es offensichtlich, falls nötig, auch in Deutschland tun müssen. - Er spielte dabei auf die bereits erwähnte Wahlrücknahme aufgrund von Einflusskampagnen in den sozialen Medien an. Da würde mich nur die allgemeine Rechtslage interessieren. Würde es tatsächlich jetzt à la Thierry Breton ausreichen, dass es eine ominöse TikTok-Kampagne gibt, bei der die Quelle nicht wirklich klar ist, um die Bundestagswahlen zurücknehmen zu können oder annullieren zu können? Ich weiß nicht, wer sich auf dem Podium sprechbereit zeigt.

StS Hebestreit

Vielleicht kann ich Ihrer Räuberpistole insoweit etwas entgegenhalten: Das war in Rumänien meines Wissens eine Entscheidung des dortigen obersten Gerichtshofes. Das war nicht eine Entscheidung eines früheren EU-Kommissionsmitgliedes. Insofern würde ich das dann auch klar dem juristischen Sachverstand des dortigen obersten Richters überlassen und auch keine anderen Thesen in den Raum stellen.

Kall (BMI)

In Deutschland entscheidet auch das Bundesverfassungsgericht, wenn die Gültigkeit einer Bundestagswahl bzw. generell von Wahlen angegriffen wird, insofern auch hier das höchste deutsche Gericht.

Frage

Das knüpft daran an. Was Thierry Breton sagte, bezog sich ja auf die Einmischung von Elon Musk in den deutschen Wahlkampf. Sieht die Bundesregierung da in irgendeiner Weise vergleichbare Strukturen, die dann auch eine vergleichbare Überlegung, nämlich eine Annullierung von Wahlen, in irgendeiner Weise rechtfertigen würden?

StS Hebestreit

Ich mache das kurz: Zum jetzigen Zeitpunkt absolut nicht, nein.

Frage

Ich probiere es einmal bei Herrn Wagner. Das US-Repräsentantenhaus hat jetzt ein Gesetz angenommen, auf dessen Grundlage die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag bestraft wird. Mich würde interessieren, wie die Bundesregierung die Sabotage der amerikanischen Seite von multilateralen Institutionen und Abkommen bewertet.

Wagner (AA)

Ja, wir haben das zur Kenntnis genommen, Herr Kollege. Sie wissen, dass wir ja zu den weltweit stärksten Unterstützern des Internationalen Strafgerichtshofs gehören. Wir haben den IStGH immer unterstützt und werden das auch weiterhin tun. Insofern schauen wir uns das genau an.

Zusatz

Aber das ist jetzt ja ein politischer Angriff auf diese Institution. Betroffen wäre auch jeder Ausländer und damit auch ein Deutscher, der das Gericht bei Versuchen unterstützt, gegen Amerikaner oder Bürger eines verbündeten Landes vorzugehen, das die Autorität des Gerichts nicht anerkennt.

Wagner (AA)

Na ja, meines Wissens muss dieser Gesetzentwurf, glaube ich, ja noch durch den amerikanischen Senat, wenn ich richtig informiert bin. Wir reden also sozusagen noch nicht über etwas, das schon Realität geworden ist. Aber noch einmal: Wir als Deutschland, als Bundesregierung, gehören zu den starken Unterstützern des IStGH. Der IStGH ist für das Völkerrecht eine Errungenschaft. Insofern schauen wir uns das genau an und werden das sicherlich auch innerhalb der Länder, die das ähnlich sehen wie wir, thematisieren und uns dazu konsultieren und beraten.

Frage

Eine Frage an Herrn Hebestreit: Am 27. Januar ist der Gedenktag zur Befreiung des KZ Auschwitz. Ist schon klar, welche Regierungsmitglieder dorthin reisen werden?

StS Hebestreit

Das ist klar. Allerdings, wie Sie wissen, berichten wir über die Termine des Bundeskanzlers immer am Freitag der Vorwoche, und so werden wir es auch am Ende dieser Legislaturperiode halten.

Frage

Ich habe eine indirekte Zusatzfrage wegen der Nachlieferung des BMF zu der Frage des Umgangs mit ehemaligen KZ-Liegenschaften. Da würde ich ganz gerne nachfragen, warum es denn unmöglich ist ‑ ich weiß gar nicht, ob das BMF das beantworten kann; ansonsten können es vielleicht auch andere Anwesende ‑, eine dauerhafte Regelung bezüglich der Nachnutzung von freigegebenen Liegenschaften vertraglich festzulegen, auch für Weiterverkäufe etc. pp.

Wetter (BMF)

Danke für die Nachfrage. - Wir haben die Nachlieferung heute früh im Rahmen von Punkten bezüglich der BIMA eingereicht, und dafür würde ich gerne auf die BIMA verweisen.

Zusatzfrage

Jetzt unterliegt die BIMA meines Wissens ja einem zuständigen Ministerium. Das sind, glaube ich, in dem Fall Sie.

Wetter (BMF)

Ganz genau.

Zusatzfrage

Heißt das, Sie können das nicht selbst erläutern, sondern das kann nur die BIMA?

Wetter (BMF)

Genau.

Frage

Noch einmal an das BMI: Es geht um den Ausfall des polizeilichen Informationssystems INPOL vor gut einer Woche. Wir haben dazu schon zweimal das BKA gefragt, aber bisher nur eine sehr unkonkrete Antwort bekommen. Deshalb fragte ich noch einmal: An welcher IT-Netzwerkhardware wurde die Störung lokalisiert, und wer ist dafür verantwortlich? Welche europäischen Systeme waren auf welche Weise von dem Ausfall mit betroffen? Darauf hätten wir gerne eine konkrete Antwort für SIS II, SIENA und EU-PNR.

Kall (BMI)

Ich nehme an, dass Sie noch keine ausführliche Antwort dazu erhalten haben, weil genau diese Untersuchungen ja noch laufen, so wie das auch bei IT-Vorfällen sein muss, nämlich dass genau untersucht wird, welche Systeme in welcher Weise betroffen waren und was die technischen Ursachen dafür waren. Sobald das feststeht, wird das BKA Ihnen auch antworten. Wir hatten diesen Vorfall natürlich auch bestätigt, der sich dann ja insbesondere auf Kontrollen der Bundespolizei an den Flughäfen ausgewirkt hat, aber zum Glück auch innerhalb weniger Stunden abgestellt werden konnte. Den haben wir bestätigt, das haben wir gesagt. Aber für die weitergehenden Auskünfte muss ich Sie dann vertrösten. Da werden Sie die Antwort vom BKA erhalten.

Frage

Ich habe eine Frage an Christian Wagner vom Auswärtigen Amt, und zwar zur Bundestagswahl: Gibt es denn Überlegungen, den Kurierdienst der Auslandsvertretungen für die Briefwahl zu nutzen, um das Verfahren für die deutschen Bürger im Ausland zu vereinfachen? Bisher liegt es ja eigentlich eher im Ermessen der Botschaften, ob sie das machen oder nicht. Gibt es da die Möglichkeit, das zu zentralisieren und „Das machen wir in allen Botschaften“ zu sagen?

Dann habe ich noch die Frage, ob Sie eine Zahl haben, wie viele Auslandsdeutsche wahlberechtigt sind.

Wagner (AA)

Vielen Dank, Frau Kollege, für die Frage, die mir vielleicht auch noch einmal Gelegenheit gibt, mich hier ein bisschen ausführlicher zu dem Thema einzulassen. Das ist ja etwas, das Deutsche gerade im Ausland sehr beschäftigt. Ich spreche natürlich unter Kontrolle von Max Kall, was sozusagen die Organisation von Wahlen bzw. Briefwahlen allgemein angeht. Aber einmal vorausgeschickt: Wir sind natürlich jetzt aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen in einem besonderen Fall, der ja die gesetzlichen Fristen noch einmal ziemlich verkürzt. Das ist sozusagen schon bei normalen Bundestagswahlen in manchen Ländern aufgrund der langen Postlaufzeiten etc. eine Herausforderung, und die ist jetzt natürlich noch einmal größer geworden. Insofern kann das tatsächlich bei einigen Deutschen im Ausland dazu führen, je nachdem, wo diese Menschen leben, dass Wahlunterlagen nicht rechtzeitig bei denen ankommen oder vielleicht auch nicht rechtzeitig nach Deutschland zurückkommen.

Vielleicht sage ich einmal, weil Sie auch danach gefragt haben, was Zahlen angeht: Es gibt ja keine Meldepflicht im Ausland. Insofern können wir nur schätzen, wie viele Deutsche sich im Ausland aufhalten und wie viele davon wahlberechtigt sind. Wir gehen so von insgesamt drei bis vier Millionen aus. Aber, und jetzt muss man einmal auf die letzte Bundestagswahl schauen, bei der letzten Bundestagswahl haben sich 130 000 Auslandsdeutsche ins Wählerregister eingetragen, also eine sozusagen wirklich geringe Anzahl, wenn man einmal vergleicht, wie viele Deutsche eigentlich im Ausland leben. Das mag individuelle Umstände haben. Wir könnten jetzt nur spekulieren, woran das liegt. Es ist tatsächlich so, dass von diesen 130 000 der ganz, ganz überwiegende Teil, nämlich 110 000, in Europa ‑ also nicht nur in der Europäischen Union, sondern in Europa; das schließt zum Beispiel Großbritannien oder auch die Türkei ein ‑ lebt.

Was tun wir jetzt? Wie gesagt, die Wahlorganisation obliegt natürlich individuell der Bundeswahlleiterin und den Heimatgemeinden, die dafür zuständig sind. Aber wir schauen natürlich, was wir tun können, um die Zustellung von Wahlunterlagen sozusagen zu unterstützen. Es ist tatsächlich so, dass wir den amtlichen Kurierweg für Wahlunterlagen geöffnet haben. Es ist ja so, dass man sich als Auslandsdeutscher unter bestimmten Voraussetzungen in deutsche Wählerregister einträgt. Das macht man bei den Gemeinden, in denen man zuletzt in Deutschland gelebt hat. Dort kann man das ‑ das ist eine Neuerung dieser Legislaturperiode, wenn ich es richtig im Kopf habe ‑ mittlerweile auch elektronisch tun. Das kann man sozusagen einfach per E-Mail tun. Dann gibt man dort ja auch an, an welche Adresse die Wahlunterlagen geschickt werden.

Wir haben den Kurierweg geöffnet. Ich erzähle das einfach deswegen so ein bisschen in epischer Breite, weil das Wort „Kurier“ und „Sonderkurier“ sozusagen ein bisschen die Vorstellung weckt, da gehe jetzt etwas ganz, ganz schnell und persönlich irgendwo hin. Kurier heißt ja der amtliche Verkehr, Briefverkehr, Dokumentenaustausch unserer Auslandsvertretung mit der Zentrale des Auswärtigen Amtes hier in Berlin bzw. unseren Kolleginnen und Kollegen in Bonn. Das heißt, wenn jetzt jemand irgendwo in Kanada sitzt und sich Wahlunterlagen über den Umweg des amtlichen Kuriers schicken lässt, dann gehen diese Unterlagen, wenn er gewählt hat und die Briefwahlunterlagen dann in die Post gibt, erst an die Botschaft in Ottawa, dann zurück an die Kurierstelle in Berlin oder in Bonn und dann an die Wahlgemeinde. Man zieht da also sozusagen zusätzliche Umwege ein. Manchmal, und das ist in vielen Ländern der Fall, ist ein kommerzieller Express-Postdienstleister einfach schneller. Wenn ich die Wahlunterlage jetzt an FedEx, um jetzt ein Unternehmen zu nennen ‑ es gibt sicherlich noch viele andere ‑ gebe, kommt die Unterlage einfach sehr viel schneller in der Heimatgemeinde an.

Vielleicht auch das noch einmal erklärend gesagt: Es ist ja so, dass die gesetzlichen Regelungen in Deutschland nicht vorsehen, dass man in einer Botschaft wählen kann. Das kennen wir einfach in unserem Wahlsystem nicht. So sind die Gesetze hier. Das würde auch voraussetzen, dadurch, dass man ja in seiner letzten Heimatgemeinde in Deutschland wählt, dass in jeder Botschaft sozusagen die 299 Stimmzettel aller Gemeinden vorgehalten werden müssten. Diese Möglichkeit gibt es also einfach nicht. Deshalb sind alle Auslandsdeutschen dazu aufgerufen, und das tun wir eben jetzt sehr stark in der Kommunikation über unsere Botschaften, wenn wir unsere Generalkonsulate aufrufen, sich jetzt frühzeitig und sehr schnell in die Wählerregister einzutragen. Dafür gibt es ja auch Fristen. Dann versuchen wir im Austausch mit der Heimatgemeinde, in der gewählt wird, sicherzustellen, dass diese Wahlunterlagen schnell verschickt werden. Es ist allerdings auch so ‑ das muss man auch sagen ‑, dass ich jetzt schon gehört habe, dass viele Gemeinden sagen, sie würden Unterlagen gar nicht vor dem 10. Februar verschicken. Wenn die Wahl dann am 23. ist, können Sie sich jetzt sozusagen nach Adam Riese ausrechnen, dass das sehr schwierig wird.

Wir schauen, was wir tun können. In Ländern wie Laos oder Kambodscha, in denen es sozusagen überschaubare Gemeinden von Deutschen gibt, kann man das in einem sehr engen Austausch mit der Botschaft machen ‑ das tun unsere Kolleginnen und Kollegen ja ‑ und jetzt schon kommunizieren. An diesem und jenem Tag werden wir sozusagen noch einmal einen Sonderkurier ermöglichen, der die Post schnell nach Berlin bringt, von wo aus sie dann auch schnell weitergeleitet werden kann. Aber in der Tat ist das eine Herausforderung, die einfach in der Natur der engen Fristen und dieses engen zeitlichen Ablaufs dieser Bundestagswahl begründet liegt.

Frage

Herr Wagner, das klingt ja alles ziemlich kompliziert. Gab es eigentlich diese beiden Zahlen, die Sie eben genannt haben, schon bei vorherigen Wahlen? Die Diskrepanz ist ja relativ groß. Sie sprachen irgendwie von drei bis vier Millionen Auslandsdeutschen, und 130 000 nähmen dann an der Wahl teil.

Wagner (AA)

Das ist die Zahl von 2021, der letzten Bundestagswahl.

Zusatzfrage

Steht das in irgendeiner Kontinuität? Kann man irgendwie sagen, dass das in den Wahlen vorher genauso war? Das ist ja ein verschwindet geringer Anteil von denen, die eigentlich wirklich wahlberechtigt wären.

Wagner (AA)

Ehrlich gesagt habe ich die Zahl hinsichtlich der Bundestagswahl davor jetzt nicht vorliegen. Ich glaube, das hat einfach ‑ darüber kann man jetzt nur spekulieren ‑ individuelle Gründe. Wenn jemand sozusagen vor langer Zeit aus Deutschland ausgewandert ist, hat er vielleicht gar nicht das Interesse, hier auch an der politischen Wahl, an dem politischen Leben teilzunehmen. Da gibt es sicherlich die ganz unterschiedlichsten Konfigurationen.

Ich kann, wie gesagt, dadurch, dass wir ja kein Meldewesen im Ausland haben, nur darauf verweisen, wie die Zahlen 2021 waren, gerne noch einmal detaillierter: 130 000 hatten sich da in deutsche Wählerverzeichnisse eingetragen, davon knapp 110 000 in Europa bzw. der Europäischen Union, 7700 in den USA, 5300 in Asien und dann 1500 in Kanada, Afrika und Australien. Sie sehen also, wie sich das zusammensetzt. Die ganz überwiegende Zahl der 2021 in Wählerverzeichnissen eingetragenen Deutschen lebte in Europa, wo die Postlaufzeiten natürlich auch weniger ein Problem sind und wo der Weg über den Kurier des Auswärtigen Amtes, im Grunde genommen, weil die erwähnten zusätzlichen Stationen einbezogen sind, eine künstliche Verlängerung wäre, die man daher vielleicht auch nicht in Anspruch nehmen sollte. Aber darüber, welche individuellen Möglichkeiten in dem jeweils zuständigen Amtsbezirk gelten, informieren unsere Auslandsvertretungen sehr transparent.

Frage

Meine Frage richtet sich an Herrn Hebestreit oder das BMI. Was bedeutet das Prozedere, das uns Herr Wagner gerade erläutert hat, für die Feststellung des Wahlausgangs? Anders gefragt: Wie lange muss man abwarten, bis man ein amtliches Endergebnis hat, wenn man zum Beispiel gar nicht weiß, wie lange eine Postsendung aus Venezuela braucht und wie viele zum Beispiel in Kambodscha überhaupt gewählt haben? Wie lange wird es dauern, bis wir ein amtliches Endergebnis haben, auch wenn es womöglich gar keine so große Wirkung auf das Ergebnis hat?

StS Hebestreit

Wir alle kennen ja den Unterschied: Das vorläufige amtliche Ergebnis ist in der Regel am nächsten Tag vorhanden; manchmal dauert es auch etwas länger. Das endgültige amtliche Ergebnis lässt oft ein, zwei, drei Wochen auf sich warten.

Das sind aber keine Neuigkeiten. Das war auch in der Vergangenheit immer so. Herr Wagner hat schon deutlich gemacht, dass sich die Zahl der im Ausland lebenden Deutschen, die teilweise auch schon seit vielen, vielen Jahren im Ausland leben, nicht groß verändert. Insofern sind das Erfahrungswerte, und die Zahlen in diesem Jahr werden sich, denke ich, von den Erfahrungswerten aus den Vorjahren nicht unterscheiden.

Wenn Maximilian Kall noch etwas ergänzen möchte, was die genauen Fristen oder Wochen angeht, dann gern!

Kall (BMI)

Das wird sich nicht auswirken, weil die Briefwahlstimmen am Wahltag vorliegen müssen. Das heißt, Briefwahlzettel, die nach dem 23. Februar eingehen, werden nicht mehr in das Ergebnis der Bundestagswahl einfließen. Bis zum 23. Februar um 18 Uhr müssen alle Stimmen abgegeben sein und die Briefwahlstimmen vorliegen. Insofern hat es darauf keine Auswirkungen.

Herr Wagner hat gesagt, wie wir versucht haben, das Verfahren zu vereinfachen, vor allen Dingen dadurch, dass man sich am besten sofort und am besten digital oder per Mail in die Wählerverzeichnisse einträgt. Die Formulare stehen bei der Bundeswahlleiterin online auf bundeswahlleiterin.de . Ich würde darum bitten, alle weiteren Nachfragen dazu an die Bundeswahlleiterin zu richten, die ja unabhängig ist, die Wahl organisiert und über die ordnungsgemäße Wahl wacht.

Frage

Herr Müller, wie wird sichergestellt, dass die Soldaten im Auslandseinsatz fristgerecht wählen können?

Müller (BMVg)

Normalerweise werden die Einheiten vor Ort mit den entsprechenden Unterlagen versorgt und diese über entsprechende Transportmöglichkeiten fristgerecht nach Deutschland zurückgeführt. Dieser Prozess ist schon lange angelaufen. Ich war im Dezember mit im Irak, und dort wurde das Thema schon diskutiert. Dort wurde auch schon diskutiert, welche Wege wie genutzt werden, um alle Fristen einzuhalten. Das war in der Vergangenheit kein Problem.

Zusatzfrage

Heißt das, dass notfalls ein Flieger nach Erbil fliegen würde, um ein paar Wahlzettel abzuholen?

Müller (BMVg)

Für diesen einen Vorgang sicherlich nicht. Aber wir versorgen die Einsatzgebiete, im Grunde genommen, kontinuierlich, sodass wir auf den Lufttransport oder andere Möglichkeiten in Europa ‑ ‑ ‑ Wir haben auch Dienststellen in benachbarten europäischen Staaten, für die wir eine Kfz-Versorgung haben. Wir fliegen ja nicht überall hin. Diese normalerweise wöchentlich verkehrenden Transportmittel können wir nutzen. Das war, wie gesagt, bisher kein Problem.

Frage

Zurück in den Nahen Osten und zu dem heute gemeldeten Verlangen des designierten US-Vizepräsidenten Vance, die Hamas möge die letzten Geiseln freilassen ‑ es sind ja leider immer noch viele ‑, sonst, lapidar gesagt, passiere etwas: Herr Wagner, Sie und Ihr Amt hören ja das Gras wachsen. Spielt diese Einzelforderung möglicherweise verstärkt eine Rolle in den andauernden Gesprächen in Doha? Hört man dazu etwas? Gibt es vielleicht gar einen Vorstoß in der Richtung, zu sagen: „Wenn ihr das macht, dann zieht sich die israelische Armee zurück, oder es werden palästinensische Gefangene freigelassen“? Ist das, was wir heute gehört haben, ein „topic“, oder ist das nach dem Prinzip Hoffnung die Forderung, die bekannt ist, die Geiseln freizulassen?

Wagner (AA)

Herr Kollege, die Notwendigkeit für einen Waffenstillstand in Gaza ist nicht nur deshalb gegeben, weil sich ein designierter Vizepräsident der Vereinigten Staaten dazu einlässt. Nein, sie ist natürlich durch die Realität der Lage vor Ort gegeben, dadurch, dass wir diese Geiseln frei haben wollen, dadurch, dass die Menschen in Gaza den Waffenstillstand dringend brauchen, damit sie endlich versorgt werden können und das Sterben in Gaza aufhört.

Insofern unterstützen wir die Bemühungen unserer Partner, die in Doha verhandeln, sehr und hoffen, dass diese Verhandlungen zu einem Abschluss kommen, und zwar zu einem sehr schnellen Abschluss.

Zusatzfrage

Stichwort: das Gras wachsen hören. ‑ Hört man denn eine Bereitschaft oder erkennt sie irgendwo schemenhaft, dass sich die Israelis zurückziehen könnten? Es gibt ja noch Hamas-Kämpfer im Gazastreifen. Oder sagt man ‑ ‑ ‑

Vorsitzende Welty

Könnten wir ein bisschen auf die Uhr schauen? Danke schön.

Wagner (AA)

Ich kann mich dazu sehr kurz fassen. ‑ Herr Kollege, ich kann das nicht kommentieren. Sie lesen verschiedene Äußerungen der beteiligten Parteien, auch in Medien, was den Stand der Verhandlungen angeht. Aber noch einmal: Wir unterstützen unsere Partner darin, schnell einen Waffenstillstand zu bekommen und diese Verhandlungen schnell zu Ende zu führen.

Frage

Wird Deutschland seine Unterstützung Israels selbst dann fortsetzen und weiter aufrechterhalten, wenn sich andere Staaten davon distanzieren? Ist das also eine bedingungslose Unterstützung?

Wagner (AA)

Ehrlich gesagt, müsste ich das jetzt doch noch einmal länger ausführen. Sie wissen sehr genau, wie unsere Position zum Nahostkonflikt und wie unser besonderes Verhältnis zu Israel als Staat ist. Sie wissen, mit welchen Positionen wir mit der israelischen Regierung in Kontakt sind, was die Lage in Gaza angeht. Insofern ist, denke ich, unsere Position diesbezüglich sehr klar. Ich würde Sie auf die Protokolle der Bundespressekonferenz verweisen, wo Sie das noch einmal nachlesen können, einfach um jetzt nicht noch einmal detailliert ausführen zu müssen, wie das aussieht.

Was für uns im Zentrum steht, ist, dass wir schnell zu einer Lösung in Gaza kommen, die ein Ende des Leids dort bedeutet und dazu führt, dass die Menschen nicht weiter sterben, sondern dass sie versorgt werden können und dass dort Leben wieder möglich ist und gleichzeitig Geiseln freikommen.

Zusatzfrage

Ganz konkret gefragt: Wo würde die Bundesregierung die rote Linie ziehen? Wo würde sie sagen ‑ ‑ ‑

Wagner (AA)

Ich spekuliere hier nicht über rote Linien.

Frage

Herr Wagner, sind noch Deutsche unter den Geiseln in Gaza?

Wagner (AA)

Ja, leider.

Zusatzfrage

Wie viele?

Wagner (AA)

Sehen Sie es mir nach, dass ich dazu hier keine Details mitteile. Das haben wir immer so gehalten. Das ist aus Sicherheitsgründen und aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes so. Aber leider sind immer noch deutsche Staatsangehörige unter den verbliebenen Geiseln in Gaza.

Frage

Das BMZ hat jüngst auf Anfrage eingeräumt ‑ für die Interessierten: Drucksache 20/14424 ‑, dass es allein ab 2023 mit Laufzeit bis 2027 rund 600 Millionen Euro, also weit über eine halbe Milliarde Euro, an die Bill & Melinda Gates Foundation gezahlt hat. Könnten Sie kurz die Begründung dafür skizzieren, dass man einer US-Stiftung, die einem der reichsten Menschen der Welt gehört, solche horrenden Summen zur Verfügung stellt?

Koufen (BMZ)

Das reiche ich gern nach.

Zusatzfrage

In derselben Antwort der Bundesregierung wird auch dargelegt, dass ebenfalls allein seit 2023 die grüne Denkfabrik LibMod rund zwei Millionen Euro erhalten hat, davon jährlich 500000 Euro als institutionelle Förderung vom Bundespresseamt. Herr Hebestreit, wieso fördert das BPA diese grüne Denkfabrik institutionell so generös und auch ohne jegliche Zweckbindung?

StS Hebestreit

Die institutionellen Förderungen werden vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen. Das wird über das Bundespresseamt nur institutionell abgewickelt. Insofern müssen Sie sich dazu an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wenden.

Frage

Herr Wagner, die scheidende US-Regierung hat der sudanesischen Rebellengruppe Rapid Support Forces Völkermord vorgeworfen und deshalb Sanktionen verhängt. Schließt sich die Bundesregierung diesem Vorwurf an?

Wagner (AA)

Danke, Herr Kollege, dass Sie das Thema des Sudans aufrufen. Darüber reden wir, denke ich, viel zu wenig.

Sie fragen mich sehr konkret nach einer juristischen Bewertung. Diese werde ich hier nicht vornehmen. Das müssen Gerichte tun. Sie wissen, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit man von einem Völkermord spricht.

Aber lassen Sie mich einmal etwas zur Lage sagen: In der Tat halten die Kämpfe weiter an und bringen dort unvorstellbares Leid. Jetzt ‑ das war auch vorher schon so ‑ sind die beteiligten Parteien dazu aufgerufen, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und sich dort zusammensetzen, um eine Friedenslösung zu finden.

Zusatzfrage

Herr Blinken hat eine Stellungnahme dazu abgegeben. Wissen Sie, von welcher Ethnie darin die Rede ist? Die Amerikaner sprechen von Völkermord. Dann muss es um eine bestimmte Ethnie gehen. Das haben die Amerikaner jetzt nicht ausgeführt. Wissen Sie dazu mehr?

Zweitens: Die sudanesische Kriegspartei hat von den USA jetzt keine monatelange Chance bekommen, die Vorwürfe des Genozids intern aufzuklären. Ist das nicht unfair seitens der Amerikaner?

Wagner (AA)

Herr Kollege, ich kenne die Äußerungen von Herrn Blinken jetzt nicht en détail. Ich kann noch einmal referieren, dass es sich, damit man von Völkermord spricht, um Tathandlungen handeln muss, die in der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe zu vernichten. Insofern muss es nicht immer eine Ethnie sein, sondern eine gesellschaftliche Gruppe als Ganzes.

Aber noch einmal: Ich kann das, was vonseiten der Amerikaner jetzt getan wird, nicht kommentieren. ‑ Was uns mit den Amerikanern eint, ist, dass wir uns sehr dafür einsetzen, dass dieser Konflikt in Sudan endlich ein Ende findet und dass wir uns auch mit deutscher humanitärer Hilfe dafür einsetzen, das Leid der Bevölkerung zu lindern. Dieses ist in Sudan besonders dramatisch, da aufgrund der Kämpfe viele humanitäre Hilfe gar nicht zu den Menschen in Sudan selbst kommen kann, die am meisten leiden.

Frage

Meine Frage geht ans Wirtschaftsministerium. Man lernt aus der Beobachtung von Parteitagen ja auch, welche Schlüsselbegriffe sich Parteien zu eigen machen. So haben wir jetzt erfahren, dass es so etwas wie Windmühlen der Schande geben soll, die niedergerissen werden sollen. Können Sie sagen, ob die Eigentümer der Windkraftanlagen offshore oder an Land Rechtsansprüche haben, die sie davor schützen würden, dass diese Windkraftanlagen einfach niedergerissen werden?

Einhorn (BMWK)

Ich kann die Äußerungen, die jetzt im Wahlkampf gefallen sind, nicht kommentieren. Eine Antwort auf die Frage, welche Rechtsansprüche es für den Erhalt der Anlagen grundsätzlich gibt, können wir gegebenenfalls nachreichen. Aber die konkreten Äußerungen kann ich jetzt nicht kommentieren. Vielleicht müssten Sie die Person, die sie getätigt hat, fragen, wie das umzusetzen wäre.

Zusatzfrage

Deswegen frage ich explizit. Wenn die Begrifflichkeit war: „sollen niedergerissen werden“, dann klingt das nach sofortigem Abriss. Da ist schlicht und einfach die Lernfrage: Haben diejenigen, die diese Anlagen besitzen und mit Genehmigung betreiben, einen Rechtsanspruch darauf, dass Sie diese Anlagen betreiben können, und kann dieser Rechtsanspruch durch Niederreißen einfach so ausgehebelt werden? Das ist sozusagen der sachliche Kern. Wenn Sie eine Antwort darauf nachliefern würden, würde ich mich freuen.

Einhorn (BMWK)

Das reichen wir nach. Generell gelten natürlich die Grundrechte, die Eigentumsrechte. Wenn wir dazu noch etwas Spezielles nachreichen können, dann tun wir das.