Pressekonferenz von Bundeskanzler Scholz, Ministerpräsident Weil und Ministerpräsident Wüst im Anschluss an die Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. Mai 2023 in Berlin

Pressekonferenz von Bundeskanzler Scholz, Ministerpräsident Weil und Ministerpräsident Wüst im Anschluss an die Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. Mai 2023 in Berlin

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Donnerstag, 11. Mai 2023

BK Scholz: Meine Damen und Herren, unser Land steht vor einer großen Herausforderung, und zwar nicht allein; viele andere europäische Länder teilen die Herausforderung mit uns. Aber es bleibt eine Herausforderung, die auch wir als Land zu bewältigen haben. Wir haben viele Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen. Sie haben unterstützt von unglaublich vielen Bürgerinnen und Bürgern und viel ehrenamtlicher Initiative in Deutschland Unterkunft gefunden. Heute ist in Deutschland über eine Million ukrainischer Flüchtlinge registriert. Das ist die größte Zahl, die ein europäisches Land gegenwärtig vermeldet. Gleichzeitig steigt die Zahl derjenigen, die hier in Deutschland Schutz suchen und aus anderen Ländern kommen.

Insofern bleibt es eine ganz große Aufgabe, die wir miteinander zu leisten haben, und zwar in einem föderalen Staat, mit den über 11 000 Gemeinden in unserem Land, mit den 16 Ländern und dem Bund. Das wird nur dann funktionieren, wenn die Bürgerinnen und Bürger, die vielen Helferinnen und Helfer, aber eben auch alle Ebenen unseres Staates, Gemeinden, Länder und Bund, eng miteinander zusammenarbeiten und kooperieren.

Ich will deshalb an dieser Stelle ausdrücklich auch sagen: Wir wissen, dass die Städte und Gemeinden Außerordentliches leisten. Sowohl die Länder als auch der Bund sind sich darüber völlig im Klaren. Wir sind sehr dankbar für das Engagement, das weit über die Verpflichtung hinausgeht und immer auch von einem guten Herzen getragen ist.

Das heutige Treffen zwischen den Ländern und der Bundesregierung zur Frage, wie wir mit dieser Herausforderung weiter umgehen wollen, war ein sehr konstruktives und gutes Treffen. Wir haben es sehr sorgfältig vorbereitet, aber es ist eben auch in der Atmosphäre gut und konstruktiv gewesen. Ich finde, dass die Debatten und Gespräche, die wir hatten, auch gut für unsere Demokratie sind. Denn es geht darum, miteinander Lösungen zu entwickeln, Fragen zu erörtern, Vorschläge zu wägen und am Ende gemeinsame Lösungen zu entwickeln.

Die große Aufgabe, vor der wir stehen, ist in diesem Zusammenhang, die irreguläre Migration zu steuern und natürlich auch zu begrenzen. Wir haben in der Vergangenheit bereits eine ganze Reihe von Gesetzen auf den Weg gebracht, die das besser möglich machen, auch durch rechtliche Maßnahmen zur Beschleunigung von Asylverfahren. Wir haben auch Veränderungen vorgenommen, die die Ausweisung und Abschiebehaft zum Beispiel für Straftäter und Gefährder erleichtern.

Weitere Maßnahmen, die wir in diesem Zusammenhang vornehmen wollen, sind geplant. Deshalb will ich einige davon aufzählen, über die wir hier gesprochen und uns verständigt haben.

Die auf lange Sicht, auf mittlere Sicht und sogar in kurzer Zeit wichtigste Veränderung wird sein, dass Deutschland jetzt ganz neue Arten von Migrationspartnerschaften abschließen wird. Wir werden uns mit anderen Ländern über die Möglichkeit der Erleichterung des Fachkräftezuzuges aus diesen Ländern verständigen, aber im Gegenzug auch sehr klare Vereinbarungen über die Rücknahme der eigenen Staatsbürger abschließen, wenn sie hier nicht bleiben können, aus den verschiedensten Gründen, aber zum Beispiel auch deshalb, weil sie sich hier nicht erfolgreich um Asyl bemüht haben. Damit das gut, effektiv und effizient gelingt, haben wir einen Sonderbeauftragten. Joachim Stamp ist dafür jetzt von der Bundesregierung benannt und hat sich gleich beherzt an seine Arbeit gemacht. Dieses Vorhaben wird vom Bund und den Ländern gemeinsam geteilt und wird bei der gemeinsamen Herausforderung, wie wir jemanden, der ausreisepflichtig ist, auch tatsächlich dazu bekommen, dass er in sein Heimatland zurückkehrt, sehr helfen.

Wir sind uns auch darüber einig, dass es notwendig ist, den Schutz der EU-Außengrenzen weiter voranzubringen. Das findet nicht in Deutschland statt. Denn Deutschland liegt mitten in Europa und ist von vielen anderen europäischen Mitgliedstaaten unserer Union umgeben und deshalb ein Land, das an einem effizienten Grenzschutz interessiert ist, der aber anderswo stattfindet. Deshalb sind wir mit unseren eigenen Beamtinnen und Beamten unterstützend tätig. Deshalb unterstützen wir das Vorhaben der Europäischen Union, diese Länder bei der Errichtung von Grenzschutzstrukturen zu unterstützen. Natürlich geht es auch darum, dass wir an der Grenze bessere Möglichkeiten haben, Asylanerkennungsverfahren direkt an den EU-Außengrenzen durchzuführen.

Für uns ist auch wichtig, dass wir unsere eigenen Grenzen gut bewachen. Das können wir auch. Wir haben zum Beispiel an der Binnengrenze zu Österreich die Möglichkeit des Grenzschutzes fortgesetzt und werden lageabhängig auch bei weiteren Anrainerstaaten ähnliche Schritte ergreifen beziehungsweise die Intensivierung der Schleierfahndung vornehmen, die wir an den deutschen Grenzen ohnehin organisieren.

Wir brauchen auch alle Möglichkeiten, Asylverfahren zu beschleunigen. Denn es ist sowohl für diejenigen, die hier Schutz suchen, wichtig, schnell zu wissen, woran sie sind, als auch für uns wichtig, dass wir durch ein schnelles und zügiges Verfahren darüber entscheiden können, wer bleiben soll, weil der Schutz gewährt werden soll, und wer gehen muss und deshalb von uns auch dazu bewegt werden kann, das zu tun. Wir werden deshalb ein beschleunigtes Asylverfahren, wie wir es auch in anderen Fällen haben, zum Beispiel für Länder wie Georgien und Moldau, die eine EU-Beitrittsperspektive haben, auf den Weg bringen.

Wichtig ist natürlich, dass eine Ausreisepflicht immer dann, wenn sie besteht, auch durchgesetzt wird. Deshalb haben wir uns über ganz verschiedene Punkte unterhalten, die hier nur exemplarisch aufgezählt werden sollen, die aber eine große Rolle spielen. Die Bundespolizei wird zum Beispiel dann, wenn sie in ihrer eigenen Amtstätigkeit Ausreispflichtige aufgreift, die Möglichkeit haben, durch eine ständige Erreichbarkeit der Länder zu organisieren, dass diese Ausreispflichtigen tatsächlich dazu gebracht werden können. Wir werden auch die Informationsverfahren zwischen Justizbehörden und Ausländerbehörden zum Beispiel in Strafverfahren weiter verbessern. Das sind rechtliche Veränderungen, die notwendig sind, aber auch praktische Tätigkeiten der Länder.

Wir brauchen natürlich genügend Abschiebehaftplätze und Gewahrsamsplätze. Aber natürlich müssen wir die Möglichkeit haben, diese Haft auch dann anzuordnen, wenn zum Beispiel neue Anträge gestellt werden. Einreise- und Aufenthaltsverbote müssen eigenständige Haftgründe sein können. Beschwerden von Behörden gegen abgelehnte Haftanträge müssen vorgenommen werden können. Wir haben uns vorgenommen, den Ausreisegewahrsam von heute zehn auf 28 Tage zu verlängern. Den Gemeinschaftsunterkünften, die oft sehr groß sind, wollen wir die Möglichkeit schaffen, dass man, wenn jemand ein Zimmer hat, nicht nur an der einen Stelle schauen kann, ob sich jemand, den wir antreffen wollen, dort befindet, sondern auch andernorts in der Unterkunft. Gleichzeitig wollen wir viele Präzisierungen vornehmen, was zum Beispiel Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote sowie Wohnsitzauflagen betrifft. All dies tun wir, um dafür Sorge zu tragen, dass die Verfahren schneller und zügiger durchgeführt werden können. Das gilt auch für Abschiebeverfahren im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Europa hat eine Verständigung darüber, dass diejenigen, die bereits anderswo registriert worden sind, ihr Asylschutzverfahren dort durchführen müssen. Wenn sich Betreffende trotzdem nach Deutschland begeben haben, dann ist es erforderlich, dass der entsprechende Rückübernahmeantrag in kurzer Zeit gestellt wird. Sechs Monate, das ist das gegenwärtige europäische Regime. Wir haben uns darauf verständigt, dass das auch in Zukunft in dieser Geschwindigkeit von den zuständigen Ausländerbehörden in den Ländern vorgenommen werden wird.

Für uns ist ebenfalls wichtig, dass wir im Rahmen der Dublin-III-Verfahren eine große Reform des europäischen Asylsystems hinbekommen, die auch sicherstellt, dass mehr Länder diejenigen, die zurückgenommen werden müssen, tatsächlich zurücknehmen. Das ist genauso wie viele andere Reformen, die wir machen wollen, eine wichtige Herausforderung.

Wir brauchen eine moderne Verwaltung. Deshalb haben wir uns auch darüber verständigt, die Digitalisierung der Ausländerbehörden voranzutreiben. In kürzester Zeit sollen die gesamten Ausländerbehörden vollständig digital arbeiten. Ausländerakten sollen elektronisch ausgetauscht werden können, und es soll ein enger Austausch mit dem Ausländerzentralregister organisiert werden. Das werden wir jetzt miteinander organisieren. Eine der Verständigungen ist die, dass wir das zügig machen wollen. Wir wollen dafür Sorge tragen, dass unser Ausländerzentralregister die zentrale, behördenübergreifende Plattform für den Austausch der notwendigen Informationen darstellt.

Wir wollen uns um Wohnraum kümmern, die Erleichterungen, die wir zum Beispiel 2014 und 2015 für Neubaumaßnahmen festgelegt haben, weiter fortführen und auch entsprechend mit den Mitteln und mit den Mitteln der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben weiterhelfen.

Sie sehen: Das ist ein sehr umfassendes und sehr klares Paket von Maßnahmen, die jetzt auf den Weg gebracht werden, um dafür zu sorgen, dass Deutschland effizient, zügig und schnell handelt, dass wir koordiniert agieren können, damit wir gewährleisten können, denjenigen Schutz gewähren zu können, die Schutz in Deutschland benötigen und unser humanitäres Asylrecht in Anspruch nehmen sollen, damit wir aber gleichzeitig auch gewährleisten können, dass diejenigen, die nicht bleiben können, wieder zurückkehren und dass das bis hin zur Abschiebung und den Verwaltungsverfahren bis hin zur Digitalisierung gelingt, einschließlich solcher Reformen wie dem, was wir uns im Hinblick auf Georgien und Moldau vorgenommen haben.

Wir haben uns selbstverständlich auch über Finanzmittel unterhalten, wie auch nicht. Das, glaube ich, ist bei einer so großen gemeinsamen Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden auch unverzichtbar. Deshalb haben wir gemeinsam noch einmal betrachtet, dass es schon sehr umfassende Mittel sind, die wir aufwenden. Der Bund hat im engeren Sinne etwa 15 Milliarden Euro an Kosten, die er zum Beispiel für Transferzahlungen im Rahmen des Bürgergeldes für Flüchtlinge auf den Weg bringt und finanziert. Das sind ähnliche Aufwendungen wie die, die sich bei den Ländern finden. Dass wir das gemeinsam für uns so festgehalten haben, halte ich für einen ganz, ganz großen Fortschritt. Das ist etwas, das wir miteinander so sehen.

Natürlich geht es darum, was man auch sonst noch tun kann. Unsere Verständigung ist heute, dass der Bund zusätzlich zu den pauschalen Mitteln, die er bereitstellt, eine weitere Milliarde mobilisiert, damit sowohl die eine Aufgabe der Digitalisierung der Ausländerbehörden gestützt werden kann als auch die Kommunen besser bei ihrer schwierigen umfassenden Aufgabe unterstützt werden können.

Wir haben uns darüber hinaus darauf verständigt, dass wir im November, wenn sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut in einer regulären Zusammenkunft mit mir treffen werden, dann die Frage erörtern werden, wie wir dieses System längerfristig vielleicht weiterentwickeln können. Dazu gibt es unterschiedliche Vorstellungen, aber das ist ja kein Grund, sich der Sache nicht zuzuwenden. Wir werden deshalb eine kleine, effiziente Arbeitsgruppe einrichten, die auch zwischendurch über ihre Arbeit berichten wird, um zu schauen, was wir da miteinander vielleicht an guter Erkenntnis und Idee entwickeln können. Ich glaube, das ist eine gute Kombination, eine konkrete Hilfe für dieses Jahr, um die Herausforderungen besser bewältigen zu können, und gleichzeitig etwas, das dazu beiträgt, dass wir uns gemeinsam Gedanken über die zukünftige Gestaltung machen.

Meine Damen und Herren, ich finde, es ist ein guter Tag des deutschen Föderalismus, den wir heute haben, weil er zeigt, dass, wenn wir uns zusammenraufen müssen, wir das auch tun, dass wir eine Aufgabe, vor der wir alle gemeinsam stehen und die wir gut bewältigen müssen, auch bewältigen wollen, und zwar miteinander und nicht gegeneinander. Ich möchte mich deshalb auch bei den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder, bei Herrn Weil, bei Herrn Wüst und vielen anderen, die dort waren, sehr bedanken. Das alles ist heute nur möglich gewesen, weil wir alle gemeinsam ein Ergebnis gewollt haben, und das haben wir auch erreicht. Also eine gute Nachricht!

MP Weil: Das waren die schwierigen Gespräche, die alle im Vorfeld erwartet hatten. Sie wissen, dass wir uns zwischen Bund und Ländern einen, sage ich einmal, lebhaften Meinungsaustausch im Vorfeld geliefert hatten. Darin ist ja auch zum Ausdruck gekommen, dass es uns beiden um sehr ernste Themen geht.

Ich bin wirklich froh darüber, dass wir es geschafft haben, uns in vielen Stunden und bereits in der Vorarbeit am gestrigen Tage auf eine gemeinsame Position zu verständigen, uns teilweise auch zusammenzuraufen und auch dort, wo wir noch nicht einer Meinung sind, keinen Hehl daraus zu machen, aber einen Prozess zu beschreiben, wie wir zu einer gemeinsamen Meinung gelangen können. Das ist deswegen wichtig, weil die Themen rings um Flucht und Asyl zu den schwierigsten gesellschaftspolitischen Themen überhaupt gehören. Wir, Bund und Länder, sind uns der gemeinsamen Verantwortung bewusst, und wir wissen, dass Bürgerinnen und Bürger von uns Lösungen erwarten und nicht in erster Linie Streit. Das ist prägend für unsere Zusammenarbeit. Insofern war das heute eine ausgesprochen gute Zusammenkunft; ich sage es einmal ganz offen: besser, als ich das noch vor ein oder vor zwei Tagen für möglich gehalten hätte. Herzlichen Dank dafür!

Im Mittelpunkt stand natürlich die Frage der finanziellen Lastenverteilung. Dazu will ich sagen, dass ich verstehe, dass der Bund Wert darauf legt, dass seine erheblichen Anstrengungen auch als solche wahrgenommen werden - das ist richtig -, und dass ich verstehe, dass, wenn man Schwierigkeiten hat, wirklich zu einem allseits zufriedenstellenden Haushalt zu gelangen, dann an dieser Stelle auch entsprechend restriktiv sein muss. Das kann ich schon deswegen verstehen, weil das in den Ländern überhaupt nicht anders ist, sondern ganz genauso. Dennoch sehen wir als Länder natürlich vor allen Dingen auch die Herausforderungen für die Kommunen, die die Last nämlich größtenteils zu tragen haben. Wir haben im Vorfeld intensiv mit den kommunalen Spitzenverbänden gesprochen. Wir wissen aus eigener Erfahrung durch die Gespräche mit den Kommunen in unseren Ländern, wie groß dort die Anstrengung ist und dass tatsächlich sehr genau darauf geachtet wird, ob sich die Kommunen in einer zugespitzten Situation vom Staat unterstützt fühlen können.

Vor diesem Hintergrund begrüße ich sehr die Initiative des Bundes, durch eine zusätzliche Milliarde Euro für das Jahr 2023 dieses notwendige Signal zu geben, und ich bin sehr sicher, das wird auch in diesem Sinne wahrgenommen werden. Diese Milliarde ist wichtig. Sie löst allerdings natürlich noch nicht die Grundsatzfrage, wie wir uns vorstellen können, dass es in Zukunft eigentlich mit der Finanzierung von Flüchtlingslasten und insbesondere mit der Unterstützung von Kommunen ausschaut. Da sind wir nicht so weit gekommen, dass wir sagen könnten, wir hätten heute die gleiche Position. Zu unterschiedlich sind dafür die Ausgangspositionen. Aber wir sind uns einig darüber, dass es ist eine Daueraufgabe ist, und wir sind uns einig darüber, dass wir zu einem gemeinsamen Blick kommen müssen. Jedenfalls wollen wir uns sehr dafür anstrengen, und wir haben keinen unverbindlichen Arbeitskreis bilden wollen, sondern erwarten, dass dort sehr ergebnisorientiert gearbeitet wird und wir auf dieser Grundlage dann hoffentlich eine gemeinsame Position entwickelt haben werden können. Wenn nicht, dann haben wir aber mindestens gegenseitig jede Menge Verständnis dafür entwickelt, warum sich die jeweils andere Seite entsprechend aufstellt.

Lassen Sie es mich so sagen: Die Kommunen haben von den Ländern, wie es die Verfassung auch vorsieht, erwartet, dass wir als ihre Sachwalter bei diesen Gesprächen in Berlin auftreten. So haben wir uns aufgestellt, so sind wir vorgegangen. Das ist, glaube ich, etwas, das auch für die Kommunen ebenfalls wichtig ist. Wir haben hier als Länder für die Kommunen gekämpft, und wir werden das auch weiter tun. Wenn Sie sich das Papier durchlesen, sehen Sie: Die Diskussion ist eben nicht zu Ende, sondern sie wird sehr vertieft fortgesetzt werden. Ich bin nach den Erfahrungen des heutigen Tages wirklich zuversichtlich, dass wir an dieser Stelle auch zu Ergebnissen kommen werden.

Was immer an dieser Stelle herauskommen wird, die eigentlichen Wurzeln des Problems sind damit natürlich nicht lösbar. Wir haben es mit einer hohen Migration zu tun, und wir sehen, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung tatsächlich nicht so ist, wie man sich das in vielen Fällen wünschen möchte. Aber das ist auch gut erklärlich. Wir sehen vor allen Dingen auch, dass die Probleme ja nicht vorbei sind, sondern dass wir beispielsweise nicht wissen, wie sich die Zahl der Asylbewerbenden in diesem Jahr noch entwickeln wird und ob sich die Zunahme, die wir in den ersten Monaten erlebt haben, so fortsetzen wird. Deswegen unterstützen wir als Länder ausdrücklich die europapolitischen Initiativen, die die Bundesregierung in Richtung der Grenzsicherung vorhat, in Richtung der Durchführung von Asylverfahren beim Grenzübertritt, aber auch die Absicht, zu wirksamen Rücknahmeabkommen mit Staaten zu gelangen, die ihre Bürgerinnen und Bürger schlichtweg nicht zurücknehmen, ein seit Jahren ungelöstes Problem. Wir wissen: Das kann die Bundesregierung nicht alleine lösen. Aber wir wünschen ihr möglichst viel Erfolg dabei, mit ihren völlig berechtigten Vorstellungen auch Verbündete auf der europäischen Ebene zu gewinnen und auf diese Art und Weise echte Fortschritte zu erzielen.

In Bezug auf Deutschland selbst haben wir uns ebenfalls auf eine Reihe von gemeinsamen Positionen einigen können. Gelegentlich wird jetzt die Frage gestellt, ob das, was jetzt passiert, eine Asylwende sei. Nein, das ist es nicht. Aber es ist der notwendige Antritt dafür, dass die bestehenden Gesetze umgesetzt werden, dass Menschen, die kein Bleiberecht in Deutschland haben, Deutschland dann auch verlassen müssen, und dass die Verfahren nach Möglichkeit schnell und effektiv sind. Das tun wir insbesondere auch deswegen, weil damit auch die Akzeptanz für das Bleiberecht derjenigen gestärkt wird, die ein Schutzrecht haben. Da soll man sich nicht täuschen: Das ist eine Mehrheit derjenigen, die derzeit zu uns kommen. Aber gerade weil es so ist, sind wir umso mehr darauf angewiesen, auch tatsächlich zu differenzieren. Wir halten die Vorschläge, die in dieser Hinsicht von der Bundesregierung entwickelt worden sind, fast durchgängig für gut und auch für realisierbar, und wir unterstützen sie gerne. Deswegen ist insofern auch der Beschluss, den wir heute gefasst haben, von Substanz.

Kurz gesagt: Das war aus meiner Sicht die Mühe wert. Ich freue mich heute Abend vor allen Dingen, dass wir feststellen können, dass Bund und Länder auch in schwierigen Situationen ein weiteres Mal den Nachweis geliefert haben, dass sie gemeinsam nicht nur zu Diskussionen, sondern auch zu Lösungen in der Lage sind und dass wir auch eine gemeinsame Verantwortung wahrnehmen. Insofern hoffe ich, dass dies nicht nur ein guter Abend für viele schwierige Themen in Bezug auf Flucht und Asyl in Deutschland ist, sondern dass es auch ein guter Abend für den Föderalismus gewesen ist. Ich empfinde es jedenfalls so.

MP Wüst: Große gesellschaftliche Herausforderungen brauchen immer eine gemeinsame Kraftanstrengung aller politischen Ebenen. Das kennen wir schon aus vielen gemeinsamen Besprechungen in dieser Runde. Deshalb stehen Bund, Länder und Kommunen beim Thema der Flüchtlinge wieder gemeinsam in einer Verantwortung. Unsere Städte, Kreise und Gemeinden leisten derzeit wieder Herausragendes. Länder, vor allen Dingen aber die Kommunen, tragen im praktischen Leben auch bei diesem Thema - der Migration, der Aufnahme, der Unterbringung, der Integration, der Beschulung und der Betreuung - die Hauptlast.

Wir haben zu Beginn dieser Woche im Kreis der Ministerpräsidenten einen sehr intensiven Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt. Das sind ja dann nicht nur Verbandsvertreter, sondern auch Praktiker, die da aus ihrem täglichen Leben berichten. Dabei ist erneut die starke Forderung der Kommunen in dem Sinne, in dem sie sie gefordert sind, deutlich geworden, und es sind auch ihre Forderungen noch einmal unterstrichen worden, die sie mit Blick auf die Beratungen am heutigen Tage insbesondere an den Bund richten. Wir haben heute einen ersten Schritt gemacht, und wir haben einen Fahrplan mit einem Zwischenbericht im Juni und einer Entscheidung im November verabredet. Mehr war eben nicht drin; das muss man heute so klar sagen. Wir haben in der zentralen Frage einer stärkeren dauerhaften Unterstützung der Kommunen durch den Bund heute noch keine ausreichende Antwort erhalten, aber es gibt eben einen Einstieg in diesen Fahrplan.

Ich will ausdrücklich anerkennen, wie sich der Bund vergleichbar mit den Ländern schon heute in dem ganzen Themenbereich engagiert. Der zentrale Punkt ist aber, dass uns die Kommunen klar mit auf den Weg gegeben haben, Verlässlichkeit und Planbarkeit herzustellen. Unterbringung, Versorgung und vor allem Integration sind eben Daueraufgaben von Bund, Ländern und Kommunen. Darin sind wir uns einig. Das haben wir heute festgestellt. Ich bedanke mich ausdrücklich beim Bund dafür, dass wir das als Daueraufgabe erstmals, glaube ich, in dieser Klarheit und in dieser Form so klar festgestellt haben.

Aus Sicht der Länder muss das auch heißen, dass es dann eine stärkere dauerhafte Finanzierung für die Kommunen gibt. Bis zum Jahr 2021 gab es eine Flüchtlingsfinanzierung auch für den Asylbereich, die gleichzeitig dynamisch auf Flüchtlingszahlen reagieren konnte, das sogenannte 4-Säulen-Modell. Das gibt es nicht mehr. Das wurde von der Bundesregierung beendet. Länder und Kommunen wollen wieder ein dauerhaftes System, das sich an veränderte Flüchtlingszahlen eben auch im Asylbereich anpasst.

Es darf bei dem Thema nach unserer festen Überzeugung kein wiederkehrendes politisches Feilschen geben, sondern Klarheit und Verlässlichkeit. Auch da sind wir uns einig. Die Kommunen fordern vor allem, dass der Bund die Kosten der Unterkunft vollständig übernimmt, und zwar dauerhaft. Da war heute noch keine Lösung möglich. Da hätten wir uns heute eine Lösung gewünscht, auch über das Jahr 2023 hinaus. Aber es gibt jetzt eben ein klares Verfahren mit dem Zwischenschritt im Juni, um unseren Kommunen möglichst zügig Planungssicherheit zu geben, ohne immer wieder langwierig über dieses Thema diskutieren zu müssen. Das ist gut, aber da liegt auch noch eine Menge Arbeit vor uns.

Ich will fair anerkennen, dass der Bund eine zusätzliche Milliarde bereitstellt, und mich dafür ausdrücklich bedanken. Das sind schwierige Zeiten für alle staatlichen Ebenen, was die Haushalte angeht. Insofern ist eine Milliarde hier wirklich fair anzuerkennen. Die Länder werden diese Milliarde vor allem zur Entlastung der Kommunen und für die Digitalisierung der Ausländerbehörden nutzen. Das ist hilfreich. Aber für die Kommunen ist das noch nicht ausreichend, weil es eben eine Einmalzahlung ist.

Wenn wir alle gemeinsam über Flüchtlinge reden, über Menschen, die zu uns kommen, dann reden wir über Zahlen, über Paragrafen, über staatliche Ebenen. Wir reden aber dabei vor allen Dingen immer über Menschen. Wenn wir denen gerecht werden wollen, die Schutz und Hilfe bei uns suchen, dann müssen wir auf allen Ebenen unserer Verantwortung gerecht werden. Wer entscheidet, der muss auch Verantwortung übernehmen; das ist eine klare Regel. Deswegen gilt da: Der Bund hat den überwiegenden Einfluss - ganz sicherlich jedenfalls im Verhältnis zu Kommunen und Ländern -, über Zuzug zu entscheiden, und muss deswegen auch in Zukunft finanzielle Verantwortung übernehmen, die sich am Fluchtgeschehen orientiert.

Wir sind uns einig: Bund, Länder und Kommunen wollen Humanität in der Flüchtlingspolitik. Dafür müssen die Voraussetzungen geschaffen sein: eine faire, verlässliche Finanzierung und zweitens eine bessere Steuerung und Ordnung der Migration. Beim Thema der Steuerung und Ordnung haben wir einiges vereinbart, was in die richtige Richtung geht. Wir sind uns einig: Irreguläre Migration muss spürbar reduziert werden. Dazu brauchen wir ein effektives Rückführungsmanagement für diejenigen, die kein Bleiberecht haben. Es geht immer darum, denjenigen gut gerecht werden zu können, die wirklich unsere Hilfe brauchen. Die anderen müssen dann eben auch zurückkehren.

Der Bund arbeitet daran, weitere Abkommen mit Herkunftsstaaten abzuschließen, um die Rückführung zu verbessern. Außerdem wollen Bund und Länder gemeinsam die Asylverfahren beschleunigen. Wir brauchen endlich eine gemeinsame, solidarische humanitäre europäische Flüchtlingspolitik. Die Bundesregierung hat angekündigt, sich dafür einzusetzen, dass die notwendigen Reformen bis Frühjahr 2024 in Europa vereinbart werden. Die Länder unterstützen sie dabei ausdrücklich. Es ist wichtig, dass das kommt. Das wird dann nachfolgend sicherlich seine Wirkung entfalten. Wir brauchen aber aus Sicht der Kommunen schnelle, spürbare Entlastungen auch schon vorher. Deswegen werden wir uns im weiteren Prozess als Länder weiterhin auch als Anwalt der Kommunen verstehen und uns entsprechend einbringen.

Ich bin dankbar für die konstruktiven Beratungen. Wir haben viel am Verständnis für die jeweils andere Position gearbeitet. Das ist gut, und es muss bei einem so sensiblen Thema auch so sein, dass man sich ein Stück weit Zeit dafür nimmt, dem anderen seine Position zu erklären und auch zuzuhören, was die Position des Anderen ist. Das haben wir getan, und wenn wir in diesem Geist jetzt den verabredeten Prozess gestalten, dann kommt ein gutes Ergebnis dabei heraus. - Vielen Dank.

Frage: Der Schlachtenlärm war ja in den letzten Tagen doch erheblich - Herr Weil, Sie haben das auch angedeutet. Jetzt ist alles, was wir hier hören und was wir aus der Sitzung gehört haben, doch sehr friedlich. Da fragt man sich: Warum nicht gleich so?

Dann habe ich noch eine Lernfrage: Man hat hier eben gesehen, dass unter anderem auch Herr Habeck und auch Herr Lauterbach an der Sitzung teilgenommen haben. Da würde mich interessieren, warum.

BK Scholz: Zunächst einmal: Wir sind alle ganz froh, dass wir uns so gut zusammengefunden haben und auch nett miteinander beraten haben - was übrigens auch im Vorfeld schon der Fall war. Da hat es noch viele intensive, stundenlange Gespräche gegeben, an denen sich auch viele von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beteiligt haben. Insofern war eigentlich zu erwarten, dass wir hier gut wegkommen. Man soll ja den Tag nicht vor dem Abend loben - jetzt ist der Abend, also können wir ihn loben. Das ist also so ungefähr die Situation. Aber wenn man mich heute Morgen gefragt hätte, wie es ausgeht, dann hätte ich gesagt: So. Insofern bin ich natürlich besonders zufrieden.

Das Zweite ist: Wir haben geguckt, dass, soweit sie verfügbar sind, diejenigen Bundesministerinnen und Bundesminister dabei sind, die jeweils in ihrem Ressort auch mit Fragestellungen der Migration etwas zu tun haben. Da gibt es ja verschiedenste Aspekte, und das ist dann jeweils der Grund gewesen.

Frage: Zum einen: Sie haben eben ja schon angedeutet, dass Sie für die beschleunigten Rückführungsmöglichkeiten unter anderem nach Georgien schleunigst einen Gesetzesvorschlag nach Artikel 16 a Absatz 3 vorlegen wollen. Ist das die Ausweitung der sicheren Herkunftsländer und ist das dann auch geeint mit Ihrem Koalitionspartner, den Grünen, die eigentlich die Ausweitung der sicheren Herkunftsländer ablehnen?

An die Länder: Gerade Sie, Herr Wüst, haben heute Nachmittag eher etwas verhalten geklungen, was den Kompromiss einer Einmalzahlung wie dieser einen Milliarde angeht. Wie stehen Sie denn jetzt dazu? Ist das Ergebnis für Sie dann tatsächlich kein Ergebnis, so wie Sie es heute Nachmittag gesagt haben?

BK Scholz: Seien Sie sicher: Wir haben hier Vereinbarungen getroffen, die ich natürlich sorgfältig vorbesprochen und vorbereitet habe, und jetzt gehen die Aufträge heraus, dass die zuständigen Ministerinnen und Minister die Gesetze vorbereiten. Dann werden sie im Bundeskabinett beschlossen und dem Bundestag zugeleitet, und dann werden wir in diesem Jahr auch die Gesetzgebung beenden.

MP Wüst: Wir haben hier einen Prozess vereinbart, und daran sehen Sie, dass wir an der einen Stelle heute kein Ergebnis haben. Ansonsten hätten wir ja keinen Prozess vereinbaren müssen; das liegt in der Natur der Sache. Beide Herren rechts von mir haben das Wort „zusammengerauft“ verwendet - das habe also nicht ich verwendet, sondern beide Herren rechts von mir.

Wenn man an diesem Tage nicht zu einem Ergebnis kommt, wie wir es uns für die Kommunen gewünscht haben, also zu einer dauerhaften und verlässlichen - wie Stephan Weil zu Recht immer sagt: atmenden - Lösung, dann besteht dieses Zusammenraufen eben darin, dass wir uns verabreden, an diesem Thema zu arbeiten. Das Gute ist dann auch, dass man nicht auseinandergeht und sagt „Da haben wir nichts“, sondern dass man in Anerkennung der Leistung der Kommunen und auch in der Erwartung, dass der Aufwand für die Kommunen in den nächsten Monaten nicht kleiner wird, sagt: Okay, wir kommen heute nicht zueinander, aber wir arbeiten in den nächsten Wochen daran. Das ist dann ein Ergebnis, mit dem man bei den Differenzen in der Ausgangsposition heute Abend leben kann. Aber es muss ein Ergebnis geben, klar. Wir haben uns verabredet, zu arbeiten.

MP Weil: Wenn ich das ergänzen darf: Ich hätte heute Morgen anders als der Bundeskanzler noch nicht darauf gewettet, dass wir so auseinandergehen. Ich hätte mir auch vorstellen können, dass wir schlichtweg zusammenfassen: Wir sind uns uneinig, und das war es. Das ist genau nicht geschehen, und das ist für mich ein echter Fortschritt.

Die Themen, um die es geht, sind schwer - in jeder Hinsicht. Aber der Umstand, dass wir jetzt nicht aufhören, es uns schwer zu machen, sondern, wenn man so will, in dieser Frage gerade erst damit anfangen - und zwar mit einem sehr ernst gemeinten Arbeitsprozess -, dann ist das, wie ich finde, doch ein starkes Zeichen. Ich kann für die Länder sagen, dass wir das wirklich auch ausgesprochen ernst nehmen und dass die Erfahrung des heutigen Tages uns erst einmal zuversichtlich ans Werk gehen lässt.

Es ist also nicht so, dass in dieser Frage nichts erreicht worden wäre. Das hätte man sich heute Morgen ganz anders vorstellen können.

Frage: Ich habe noch eine Frage zu diesen Arbeitsprozessen und dazu, was im November am Ende dieser Prozesse stehen kann, die sich eigentlich an alle drei richtet, den Kanzler und die beiden Ministerpräsidenten.

Herr Bundeskanzler, sind Sie offen dafür, wieder zu einer Pro-Kopf-Bezahlung für Flüchtlinge zurückzukehren? Genau das ist ja einer der Kernpunkte gewesen, den die Länder fordern, aber eben in einer anderen Systematik. Wären Sie also bereit, die Systematik zu ändern?

An die beiden Ministerpräsidenten: Was ist eigentlich Ihre Garantie, dass im November nicht genau dasselbe passiert, was heute passiert, nämlich dass es zwei grundsätzlich unterschiedliche Zugänge zu dieser Flüchtlingshilfe gibt, die man dann auch nicht überwinden kann? Rechnen Sie fest damit, dass das Vier-Säulen-Modell wiederkommt, oder nicht?

BK Scholz: Wir haben eine Diskussion vor uns, die auch jede Mühe wert ist; das will ich ausdrücklich sagen. Diese Aufgabe zu lösen, ist auch nicht einfach, denn in den letzten Jahren ist ja viel passiert. Der Bund hat die Kosten für die ukrainischen Flüchtlinge zu 90 Prozent übernommen. Mit der Eingliederung der ukrainischen Flüchtlinge in das Bürgergeld trägt er die Lebenshaltungskosten und 75 Prozent der Unterkunftskosten - alles zusammen 90 Prozent. Gleiches gilt übrigens auch für die anerkannten Asylbewerber; auch dort ist das der Fall. Das ist auch mehr als früher, weil der Anteil bei den Kosten der Unterkunft, den der Bund trägt, mehrfach gesteigert worden ist und jetzt strukturell sowohl bei Flüchtlingen wie auch bei vielen anderen eine Entlastung der Kommunen mit sich gebracht hat. Das führt natürlich auch zu einer sehr dynamischen Unterstützung.

Trotzdem ist es völlig berechtigt, darüber zu diskutieren, was von den Ländern und vom Bund für die Kommunen mehr getan werden kann. Es gibt ja sehr unterschiedliche Umgangsweisen mit den Mitteln, die wir pauschal zugewiesen haben. Was bei den Ländern bleibt und was bei den Kommunen ist, ist vor Ort jeweils unterschiedlich entschieden worden, was ja auch in Ordnung ist. Außerdem ist es so, dass es einige Länder gibt, die genau diese Kosten der Unterkunft komplett übernommen haben, soweit sich das nicht bereits aus den 90 Prozent Kostenübernahme des Bundes ergeben hat. Das ist, glaube ich, etwas, was dann auch als Erfahrung zusammengesammelt werden muss. Wahrscheinlich gibt es 16 unterschiedliche Lebenswirklichkeiten, was diese Frage im Verhältnis Land-Kommune betrifft, und dann muss es noch eine bundesweite Betrachtung geben. Wir gehen da in einen offenen Prozess hinein, und das Ergebnis kann niemand vorhersagen. Ansonsten müsste man ja keinen Prozess haben, sondern das Ergebnis verkünden.

Zuruf: Es könnte auch eine Pro-Kopf-Bezahlung geben?

BK Scholz: Ich habe Ihnen ja schon gesagt, dass man nicht rückabwickeln will, dass der Bund mit dem Bürgergeld die Kosten bereits zu 90 Prozent übernimmt.

MP Weil: Garantien gibt es in der Politik keine. Die gibt es auch in dieser Frage nicht.

Wenn Sie mich nach meiner Einschätzung fragen, dann ist die allerdings, dass wir bei der Zahl der Asylanträge jetzt noch nicht auf dem Höhepunkt sind, sondern dass wir in den ersten Monaten dieses Jahres eine Zunahme von, ich glaube, durchschnittliche nahe 80 Prozent hatten und dass die warmen und besonders zugangsstarken Sommermonate erst noch bevorstehen. Deswegen wird, glaube ich - fürchte ich; ich wünsche es mir weiß Gott nicht -, im Laufe des Jahres die Frage „Wie verlässlich können wir eigentlich auch Finanzierungsregelungen treffen?“ noch an Dringlichkeit zunehmen. Deswegen habe ich, wenn Sie so wollen, auch keine Sorge, dass dieser Arbeitsprozess zwischen uns versandet. Das wird nach meiner Einschätzung die Realität nicht zulassen, und wir müssen uns anstrengen, dann auch unter schwierigen Bedingungen zu guten Lösungen zu komme - vor allen Dingen eben für die Kommunen, denn deren Handlungsfähigkeit ist gerade bei dieser Frage wirklich entscheidend, wenn wir unseren humanitären Ansprüchen, zum Beispiel was Unterkunft angeht, aber auch was Integration angeht, auch nur im Ansatz gerecht werden wollen.

MP Wüst: Sie haben gefragt, was uns zuversichtlich macht, dass wir bis November etwas haben: Wir haben verabredet, zu arbeiten. Wir haben nicht verabredet, bis November zu warten, sondern wir haben verabredet, zu arbeiten und schon in fünf Wochen, wenn wir im Juni wieder zur nächsten MPK zusammenkommen, über den Zwischenstand zu diskutieren. Ich glaube, das ist Zuversicht genug. Es ist ein strammes Arbeitsprogramm - aber es ist eben Arbeit an einem Thema verabredet.

Wenn es so einfach wäre, dann hätten wir uns heute schon einigen können - auf das Vier-Säulen-Modell, oder vielleicht hätte jemand auch eine andere Idee gehabt. So war es leider nicht, auf das Vier-Säulen-Modell konnten wir uns nicht einigen. Das muss man dann auch akzeptieren. Aber wenn es eine zweitbeste Lösung gibt, dann die, dass wir verabredet haben, zu arbeiten. Das ist besser, als festzustellen: Wir kommen nicht zusammen und gehen auseinander. Insofern ist das zugestandenermaßen vielleicht nicht die beste Lösung, aber die zweitbeste.

Frage: Herr Bundeskanzler, die Top-5-Länder bei den Rückführungen und Abschiebungen sind Afghanistan, Syrien, Irak, Iran und die Türkei. Wie steht die Bundesregierung zu Abschiebungen gerade jetzt in den Iran, aber auch in die Türkei? Der irakische Ministerpräsident war hier, und viele haben vermutet, dass vielleicht bald Abschiebungen in den Irak durchgeführt werden.

Zweitens zum Grenzschutz und zur Sicherung der Außengrenzen der EU: In Italien hören wir von Giorgia Meloni, dass vielleicht in Transitländern Asylzentren beziehungsweise Ankunftszentren aufgebaut werden. In Griechenland hört man, dass entlang des Evros und auch anderswo Zäune gebaut werden. Was ist Ihr Vorschlag für den nächsten EU-Gipfel, welche Maßnahmen sollten für einen besseren Schutz der EU-Außengrenzen durchgeführt werden?

BK Scholz: Der Grenzschutz an den Außengrenzen ist eine gemeinsame Aufgabe der Europäischen Union, aber natürlich sind zunächst einmal die Länder selber gefordert - die aber unsere gesamte Unterstützung brauchen. Ich habe ja bereits berichtet, dass wir mit eigenen Beamten tätig sind, um bei dem zu unterstützen, was an den Außengrenzen der Europäischen Union stattfindet. Wir haben die Europäischen Union Institutionen, die das auch unterstützen, Frontex zum Beispiel, und wir haben im Rat auch schon beschlossen, dass zum Beispiel, wenn es darum geht, Grenzschutzinfrastruktur zu bauen, dies auch mit Unterstützung der Europäischen Union, auch mit finanziellen Mitteln, geschehen kann.

Wir haben ein großes Interesse daran, dass das effizient und wirksam funktioniert. Denn wir wissen ja, dass Deutschland, obwohl es mitten in der Europäischen Union liegt, keine eigene EU-Außengrenze hat, aber trotzdem das Land ist, in dem viele, die sich um Schutz bemühen, das allererste Mal auftauchen - wahrgenommen auftauchen. Das sind hohe Zahlen: Etwa 80 Prozent derjenigen, die in Deutschland Asyl beantragen, sind vorher nirgendwo anders registriert worden, obwohl sie ja rein wegen der Geografie schon irgendwo anders gewesen sein müssen.

Aber das ist ja noch einmal ein Aufruf, eine solidarische, gemeinsame Politik in Europa zu entwickeln, woran wir auch immer teilnehmen. Das haben wir auch gemacht. Wenn es Anrufe der italienischen Regierung gegeben hat, ob wir einen Teil der Flüchtlinge, die auf Schiffen in Italien angekommen sind, übernehmen würden, waren wir immer unter den Ländern, die Ja gesagt haben. Das ist der Geist, der uns jetzt aber auch berechtigt, sehr streng daran zu arbeiten, dass wir Fortschritte beim europäischen Asylsystem machen. Da geht es um das, was als gemeinsame Reform geplant ist, aber natürlich zuallererst zum Beispiel um solche Fragen wie die Registrierung mit EURODAC und der Screening-Verordnung. Wir haben dann auch vor, all die anderen Vorhaben, die diesbezüglich diskutiert werden - etwa über solidarische Verteilung oder über die Rücküberführung von Flüchtlingen, die bereits woanders angefangen haben und deshalb ihr Asylverfahren dort in der EU betreiben müssen -, voranzubringen. Das alles muss jetzt Fortschritte machen, und da sind wir ein guter und auch vorantreibender Partner in der Europäischen Union.

Ich bin kein Anhänger der Idee, dass man irgendeine Perspektive hat, irgendwelche Einrichtungen außerhalb der Europäische Union zu errichten. Das ist ja das Land anderer, und die werden das, vermute ich, gar nicht unterstützen und vorbereiten. Es stellen sich dabei auch tausend andere Fragen. Deshalb gehört das ein bisschen zu den Cliffhangern der politischen Debatte zu diesem Thema, die schon seit zehn, fünfzehn Jahren existieren, und wie bei vielen anderen Sachen wird immer weggelassen, dass es gar nicht darum geht, was die Regierung A oder B in Europa damit macht, sondern dass es darum geht, was die Regierungen der Länder machen, von denen man denkt, dort gäbe es einen guten Ort dafür. Da haben sich in der Welt bisher noch nicht so viele gemeldet - und das ist eine Untertreibung.

Ich glaube deshalb, dass es richtig ist, so vorzugehen. Natürlich ist unser Interesse, die Möglichkeiten zur Rückführung derjenigen, die zurückkehren müssen, jeweils auch zu nutzen. Da kann es keine Entscheidungen über einzelne Länder nach dem Motto „dahin niemals“ geben, sondern das ist etwas, was jeweils von Fall zu Fall zu bewerten ist. Für uns wäre es natürlich gut, wenn die Zahl der Länder, in die das geht, wieder steigen würde, und wenn einige, bei denen es eine Zeit lang nicht ging, doch wieder dazugehörten. Das ist aber etwas, was mit sehr klarer und präziser Arbeit des Innenministeriums zusammenhängt, und da ist die Ministerin auch sehr aktiv.

Frage: Im Vorfeld war sehr viel davon die Rede, dass Bund und Länder sich angesichts dieses sensiblen Themas dringend einigen und zu einem Ergebnis kommen sollten. Jetzt wollte ich Sie fragen, inwiefern dieser Abend zu einer Befriedung dieser Debatte beitragen kann. Ich habe mir die Protokollerklärung durchgelesen. Dort ist zum Beispiel davon die Rede, dass die eine Milliarde vonseiten der Länder Bayern, Sachsen, und Sachsen-Anhalt völlig unzureichend sei. Kann dieser Abend befriedend wirken, oder befürchten Sie, dass andere Parteien weiter Profit schlagen können, dass diese Debatte weiter schwelt?

BK Scholz: Ich habe das heute, genauso wie die beiden Kollegen hier – das würde aber auch für viele andere gelten, für die wir hier stellvertretend sprechen – als sehr gute und konstruktive Beratungen empfunden. Ich halte das auch für ein sehr gutes Ergebnis. Ich habe ja schon gesagt: Ich hatte ein bisschen darauf gehofft, dass es in diese Richtung ausfällt. Es ist so gekommen. Insofern sehen Sie mich ganz zufrieden mit dem Ergebnis. Aber gleichzeitig ist es ja gar keine Frage, dass wir uns mit diesem Thema seit vielen Jahren beschäftigen. Ich habe auch als Regierungschef eines Landes an diesen Runden teilgenommen und schon seinerzeit immer wieder über Fragen der Fluchtmigration Gespräche geführt. Das habe ich auch in anderen Tätigkeiten als Vertreter der Bundesregierung gemacht, und das mache ich jetzt als Bundeskanzler. Ich glaube, niemand, der irgendeine realistische Vorstellung von der Welt hat, in der wir leben, wird annehmen, dass die Herausforderungen, die mit der Fluchtmigration verbunden sind, plötzlich verschwinden. Dafür ist die Welt an vielen Stellen ein zu gefährlicher Ort.

Deshalb kann auch niemand ernsthaft annehmen, dass wir in den nächsten Jahren nichts zu diskutieren haben werden, dass es irgendwann einmal den Punkt gibt, wo nicht die nächste Runde kommt und wir etwas zu besprechen haben. Ich glaube, das wäre eine falsche Vorstellung. Aber das darf einen ja nicht davon abhalten, sich dann jeweils wieder neu damit zu beschäftigen, und das ist auch in Ordnung.

Ich finde, das eine gute Ergebnis ist - das haben wir alle drei gesagt -, dass wir uns erst einmal fest vorgenommen haben, dass wir über die großen finanziellen Leistungen, die die verschiedenen Beteiligten – Kommunen, Länder, Bund – erbringen, damit diese Gemeinschaftsaufgabe gewährleistet werden können, nicht streiten, indem wir die Leistungskraft, das, was die eine Ebene tut, infrage stellen. Sie sehen, dass alle hier gesagt haben, dass im engeren Sinn allein der Bund etwa 15 Milliarden Euro aufwendet, insbesondere für die Transferzahlungen, für das Bürgergeld für die ukrainischen Flüchtlinge und für anerkannte Flüchtlinge, und viele andere Maßnahmen im Bereich der Integration und mit Pauschalzuwendungen erbringt. Die Länder haben ähnliche Aufwendungen. Auch das ist unbestritten. Ich glaube, das ist ein Unterschied, weil das die öffentliche Debatte vielleicht von dieser Frage wegführt, die ja ab und zu so schien, als ob es nicht so wäre, dass nicht alle ganz schön viel machen, auch finanziell und organisatorisch. Deshalb ist das auch die Grundlage für immer neue konstruktive (akustisch unverständlich).

MP Weil: Wenn ich das kurz ergänzen darf: Wir werden auch in Zukunft Situationen erleben, wo Bund und Länder nicht auf Anhieb einer Meinung sind. Alles andere wäre auch seltsam. Ich vermute, das ist seit Anbeginn des Föderalismus der Fall. Wir werden das aber, glaube ich, auch vor den Erfahrungen dieser Diskussion wahrscheinlich – sagen wir es einmal so - etwas ruhiger miteinander abhandeln. Ich glaube nicht, dass die Diskussion im Vorfeld von uns als stilbildend empfunden wird. Jedenfalls hätte gar keiner ein Interesse daran. Gerade vor diesem Hintergrund ist es eigentlich umso bemerkenswerter, dass wir das heute, obwohl es wirklich sehr klare Gespräche waren - - - Wir haben uns gegenseitig keine Komplimente gemacht, die nicht angebracht gewesen wären.

BK Scholz: Es gab welche!

MP Weil: Es gab welche! Aber die waren auch angebracht. - Wir haben also sehr offene und klare Gespräche führt, aber aus der sehr klar erkennbaren Überzeugung heraus: Wir haben hier eine gemeinsame Aufgabe zu lösen. Daran werden wir gemessen und nicht daran, wie möglicherweise doll oder nicht doll wir uns äußern.

Zur Frage der Protokollerklärung: Das ist auch nichts Neues. Die gibt es immer. Auch die sechzehn Länder sind untereinander nicht uniform, sondern sie repräsentieren das gesamte deutsche Parteienspektrum. Deswegen ist das Ausdruck eines lebendigen Föderalismus. Der Kern, den wir heute besprochen haben, ist allerdings von allen sechzehn Ländern mitgetragen worden. Das ist für mich das Entscheidende.

MP Wüst: Ich knüpfe an das an, was Stephan Weil vorhin gesagt hat, dass wir alle davon ausgehen müssen, dass über die Sommermonate die Zahl der Menschen, die zu uns aus den Ländern kommen, deren Reihenfolge Sie richtig genannt haben, zunehmen wird. Deswegen wäre mir und allen Ländern im Sinne der Kommunen lieber gewesen, wir hätten heute schon die Arbeit erledigt, die wir dann hoffentlich über den Sommer bis in den November hinein erledigen. Aber es hat halt nicht zu einer Einigung gereicht. Das ist dann so. Es nützt jetzt nichts, das schönzureden. Es nützt aber auch nichts, jetzt deswegen den Kopf in den Sand zu stecken. Wir haben verabredet, daran zu arbeiten. Das wollen wir dann auch tun.

Zur Protokollerklärung: Ich will erst einmal anerkennen, dass der Bund bereit ist, eine Milliarde zu geben und noch einmal meinen Dank unterstreichen. Man kann dann sagen: Mehr wäre richtig, gerade weil der Einstieg in etwas Neues, Strukturelles und Dauerhaftes nicht gelungen ist. Das stimmt. Trotzdem sage ich für die eine Milliarde erst einmal Danke.

Frage: Herr Bundeskanzler, zu den Migrationsabkommen zur Rückführung von Flüchtlingen würde ich gerne wissen, welchen Zeitrahmen Sie sich vorstellen, bis zu dem mit den wichtigsten Herkunftsländern diese Abkommen geschossen werden können.

Herr Wüst, zu dem, was der Bundeskanzler zur Sicherung der Außengrenzen und zu den sicheren Herkunftsländern gesagt hat: Inwieweit sind Sie damit einverstanden, gerade bei den Herkunftsländern? Reichen Moldau und Georgien aus?

Zweitens. Herr Scholz und Herr Weil haben von einem guten Tag für den deutschen Föderalismus gesprochen, Sie noch nicht. Würden Sie sich dieser Einschätzung anschließen?

BK Scholz: Wir arbeiten sehr zügig an dem Thema der Migrationspartnerschaften. Ich will ausdrücklich sagen, dass das Partnerschaften sind. Wir haben ja etwas zu bieten. Deutschlands Arbeitsmarkt, auch unsere Sozialversicherung, unser Wohlstand hängen daran, dass wir zügig überall dort, wo ein Arbeitskräftemangel herrscht, diese Stellen besetzen können. Das haben wir in den letzten Jahren überwiegend geschafft, weil wir innerhalb der Europäischen Union unter den 450 Millionen Bürgerinnen und Bürgern und etwas über 220 Millionen Freizügigkeitsberechtigten viele haben, die gesagt haben: Okay, das ist für mich in Deutschland eine gute Perspektive.

Das ist jetzt aber, wie wir feststellen, nicht mehr für das genug, was wir bis zum Ende des Jahrzehnts und in den 30er-Jahren brauchen. Das ist fast eine Situation, wo man auf guter und fairer Ebene Partnerschaften begründen kann, von denen alle etwas haben. Wir eröffnen sehr legale, reguläre Migrationsmöglichkeiten für diejenigen, die auf unserem Arbeitsmarkt dringend gesucht werden, und sichern damit alles ab, bis hin zur Rente, den Beitragszahlungen und was dazugehört. Gleichzeitig ist es nur fair, dass dieselben Länder uns zusagen, dass diejenigen, von denen wir sagen „Die müssen zurück“, dann auch zurückkommen und es keine bürokratischen Hürden gibt. Wir haben uns vorgenommen, eine Musterstruktur für ein solches Abkommen zu entwickeln, sodass nicht alles immer mit jedem Abkommen neu erfunden werden muss und wollen es gewissermaßen maßgeschneidert für jede einzelne Land voranzubringen.

Aber allein schon daran, dass wir einen Beauftragten für diese Aufgabe ernannt haben, einen sehr tüchtigen ehemaligen Innenminister, sind wir ganz sicher, dass wir das auch zügig voranbringen werden. Ich glaube, dass das echt einen Unterschied machen wird und Deutschland auch eine Möglichkeit hat, die vielen anderen Ländern nicht zur Verfügung steht, weil es eben nicht überall so ist, dass gleichzeitig zwei Dinge zusammenkommen: das Interesse, Fachkräfte zu bekommen, und das Interesse diejenigen besser zurückführen zu können, die nicht bleiben sollen. Das ist jetzt eine große Aufgabe. Aber da zählen die Taten, und an die machen wir uns jetzt.

MP Wüst: Die Frage ging an mich, aber ich weiß nicht, ob Stephan Weil erst etwas sagen möchte.

MP Weil: Ich hatte ja schon gesagt, dass es ein guter Tag für den Föderalismus ist.

MP Wüst: Ach so! Ja, es war ein guter Tag für den Föderalismus. Für einen sehr guten Tag hätten wir heute ein Ergebnis in allen Punkten gebraucht. Aber sei’s drum!

Zu der Frage der Außengrenzen: Ich bin ganz beim Bundeskanzler, dass Registrierung und Kontrolle an den Außengrenzen besser funktionieren muss. Ich bin auch voll beim Bundeskanzler, dass das nur funktionieren wird, wenn die Außengrenzländer sich darauf verlassen können, dass ein solidarischer Verteilmechanismus funktioniert, denn sonst werden sie die Aufgabe schlicht nicht machen, wahrscheinlich auch nicht machen können. Das wiederum ist leichter ausgesprochen als erledigt. Deswegen will ich ausdrücklich anerkennen, dass das eine ambitionierte Aufgabe ist, die sich die Bundesregierung vorgenommen hat, dafür in kurzer Zeit in Europa zu werben, zu sorgen. Deswegen habe ich eben noch einmal gesagt, dass wir sie dabei unterstützen, weil ich weiß, wie schwierig das ist. Das setzt auf eine Situation auf, in der nicht jedes Mitgliedsland der Europäischen Union Deutschland in dieser in besonderer Weise vertraut. Das muss man einfach sagen. Deswegen ist das eine große, aber eine wichtige Aufgabe.

Zu Moldau und Georgien: Wenn ich schaue, wie in meinem Land die Zahlen sind, dann taucht Moldau unter den Top Ten nicht auf. Georgien ist der Zehnte. Die Zahlen sind relativ überschaubar, keine 500 Menschen in diesem Jahr. Ich weiß aber, dass es bei Frau Kollegin Schwesig in Mecklenburg-Vorpommern ganz anders ist. Dort gehen viele Menschen aus Georgien hin, offensichtlich deutlich mehr als zu uns. Insofern ist es hilfreich, wenn wir damit anfangen.

Ansonsten hat der Bundeskanzler die Aufgabe des Sonderbeauftragten der Bundesregierung, des ehemaligen Landesministers Joachim Stamp in Nordrhein-Westfalen, beschrieben, dass er diesem Tätigkeitsfeld einen möglichst hohen Wirkungsgrad entfalten möge. Dafür ist er der Richtige, und dafür wünsche ich ihm viel Erfolg.

Frage: Frage an alle drei: Auch wenn es am Ende noch ein guter Tag für den Föderalismus geworden ist, die Frage: Wie lange waren Sie heute sechzehn gegen eins? Ab wann sind Sie wieder sechzehn und eins geworden?

BK Scholz: Im Geiste waren wir immer sechzehn und eins.

MP Weil: Ich habe das, kann ich sagen, nicht von Anfang an als sechzehn gegen eins empfunden. Wir haben teilweise unterschiedliche Sichtweisen, die aber auch begründet worden sind. Deswegen führe ich doch eine solche Diskussion nicht gegeneinander, sondern ich versuche, meinen Diskussionspartner zu überzeugen. Das ist heute noch nicht vollständig gelungen. Daran müssen wir noch arbeiten; das ist ja von uns gesagt worden. Aber das ist eine andere Situation als die Konfrontation, die man sich auch hätte vorstellen können. Die hat es nicht gegeben. Das war heute insgesamt ein sehr anständiges Klima. Das kann ich sagen, ohne zu übertreiben.

MP Wüst: Zusammenraufen ist mehrfach gesagt worden. Aber es war eben - das habe ich eben schon einmal gesagt - ein Zusammenraufen. Der Blick auf die Uhr verrät es: Wir haben uns wirklich Zeit genommen, auch mit Nachfragen, uns gegenseitig zu erklären, auch durchaus mit Anleihen an historische Begebenheiten der Vergangenheit: Warum stehst du da? Warum stehe ich da? Es ist, glaube ich, bei einem so sensiblen Thema auch ganz gut, dass man nicht einfach sagt „Ich bin dafür; du bist dagegen“ und andersherum. Dann sind wir nach fünf Minuten fertig, haben aber auch kein Ergebnis und nicht einmal einen Prozess. Deswegen ist es, glaube ich, mit dem Gegeneinander so eine Sache. Ja, es gibt unterschiedliche Auffassungen. Wenn es die nicht gäbe, hätten wir heute nicht so lange gebraucht. Aber wir haben uns die Zeit genommen, diese zu verstehen, sie aufzubohren und aufzudröseln und das eben an der Stelle in einen Prozess zu geben, wo wir uns noch nicht einig werden konnten. Vielleicht besteht gerade darin die Qualität dieses Tages, auch im Sinne des guten Föderalismus, dass wir dieses Zusammenraufen eben geleistet haben.

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