Unfallkassen fusionieren

Gesetzliche Unfallversicherung Unfallkassen fusionieren

Die Unfallkasse des Bundes, die Eisenbahn-Unfallkasse sowie die Unfallkasse Post und Telekom werden durch Fusionen grundlegend neu organisiert. Nachdem das Bundeskabinett dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen hatte, stimmten auch Bundestag und Bundesrat zu.

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Der Reformprozess, die Zahl der Unfallversicherungsträger sowohl im gewerblichen als auch im öffentlichen Bereich zu reduzieren, ist erfolgreich abgeschlossen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde nach zweiter und dritter Beratung durch den Deutschen Bundestag angenommen.

Trägerzahlen verringert

Das "Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung" wurde bereits 2008 beschlossen. Die Selbstverwaltungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden mit der Umsetzung des Gesetzes beauftragt. Zum 1. Januar 2011 konnten die ursprünglich 23 gewerblichen Berufsgenossenschaften auf neun verringert werden. Das war auf der Grundlage von Beschlüssen der Selbstverwaltung möglich.

Unfallkassen fusionieren

Weil die Unfallkassen durch Gesetz errichtet worden sind, bedurfte es für ihre Fusionen ebenfalls einer gesetzlichen Grundlage. Mit dem verabschiedeten "Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen" ist diese Grundlage nun geschaffen worden.

Aus den drei bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand soll eine Unfallkasse werden. Derzeit gibt es die Unfallkasse des Bundes, die Eisenbahn-Unfallkasse und die Unfallkasse Post und Telekom. Die Unfallkasse des Bundes fusioniert mit der Eisenbahn-Unfallkasse zu der neuen "Unfallversicherung Bund und Bahn". Das wird zum 1. Januar 2015 sein. Die Unfallkasse Post und Telekom vereinigt sich mit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft zur neuen "Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik-Telekommunikation". Dies erfolgt zum 1. Januar 2016.

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung gehört seit 1884 zur Sozialversicherung. Seither hat sie sich kontinuierlich weiterentwickelt und zu einer gesünderen und sicheren Arbeitswelt beigetragen. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Arbeitnehmern, Unternehmern, Kindern in Tageseinrichtungen, Schülern und Studierenden und weiteren Personen einen umfassenden Versicherungsschutz.

Die Gesetzliche Unfallversicherung finanziert sich allein aus Beiträgen der Arbeitgeber. Es handelt sich somit um eine Pflichtversicherung für den Arbeitgeber. Die Versicherten sind automatisch umfassend geschützt. Im Bereich der öffentlichen Hand tragen Bund, Länder und Gemeinden die Kosten. Die Höhe der Beiträge wird über ein Umlageverfahren ermittelt und hängt vom Grad der Unfallgefahr im Unternehmen ab.

Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit sind die Versicherten durch ein umfassendes System der Rehabilitation und Entschädigung abgesichert. Allem voran steht jedoch eine effektive Prävention.