Strenge Regeln für Aromastoffe

Lebensmittelsicherheit Strenge Regeln für Aromastoffe

Verbraucher sind künftig besser vor nicht zulässigen Aromastoffen in Lebensmitteln geschützt. Nahrungsmittelhersteller dürfen nur noch Aromen in ihren Produkten verwenden, die zuvor ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen haben.

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eine Frau kauft Lebensmittel ein

Mehr Sicherheit bei Lebensmittel: für Aromastoffe gelten künftig strengere Regeln

Foto: Jens Komossa

Aromastoffe werden Lebensmitteln zugesetzt, um ihnen einen besonderen Geschmack und/oder Geruch zu verleihen. Sie werden seit langem in einer Vielzahl von Lebensmitteln verwendet - von Süßwaren über Frühstücksflocken bis hin zu Joghurt.

Gesundheitsgefährdung und Täuschung unzulässig

Aromastoffe dürfen nicht gesundheitsgefährdend sein und den Verbraucher nicht irreführen. Sie kommen in vergleichsweise niedrigen Mengen zum Einsatz. Dabei wird im Wesentlichen zwischen "natürlichen Aromastoffen" und "Aromastoffen" unterschieden.

Natürliche Aromastoffe müssen aus pflanzlichen oder tierischen Ausgangsprodukten gewonnen werden und in der Natur vorkommen. Zu den natürlichen Aromastoffen gehört zum Beispiel natürliches Vanillin.

EU-weite Positivliste

Eine EU-weite Positivliste gibt Auskunft darüber, welche Aromastoffe verwendet werden dürfen. Solche, die nicht auf der Liste stehen, sind verboten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) entscheidet nach einem strengen Prüfverfahren über deren Zulassung.

Derzeit umfasst die so genannte Positivliste 2.100 zulässige Aromastoffe. Weitere 400 Aromastoffe bleiben vorläufig im Handel, bis die EFSA die Bewertung abgeschlossen hat. Diese Stoffe wurden von anderen wissenschaftlichen Einrichtungen bereits als sicher eingestuft.

Alle Aromastoffe, die nicht aufgeführt werden, sind nach einer Übergangsfrist von 18 Monate verboten. Die Übersicht wird jährlich aktualisiert.