Regierungspressekonferenz vom 4. November

Regierungspressekonferenz vom 4. November

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Festakt der Nord Stream AG zur ersten Gaslieferung durch die neue Ostsee-Pipeline, Kabinettssitzung, Übergabe des Jahresgutachtens 2011/2012 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Falling Walls Conference, 70. Geburtstag des ZDH-Präsidenten, Plenarsitzung des Deutschen Bundestags, Empfang des rumänischen Staatspräsidenten, 70. Geburtstag des Präsidenten des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall)

15 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Freitag, 4. November 2011

weitere Themen: Gesetz zur verbesserten Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Medienbericht über eine angeblich geplante Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags und eine Senkung des Krankenkassenbeitrags, europäische Schuldenkrise, Leistungsschutzrecht, deutsch-schweizerisches Steuerabkommen, Medienberichte über mögliche israelische Militärschläge gegen das iranische Atomprogramm, Umsetzung der EU-Richtlinie zur Einführung einer „Blue Card“

Sprecher: SRS Streiter, Mishra (BMBF), Klaus (BMG), Peschke (AA), Pohl (BMWi), Blankenheim (BMF), Lörges (BMI)

Vorsitzender Hebestreit eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Streiter sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS Streiter: Herzlich willkommen!

Es geht los: Am Dienstag wird die Bundeskanzlerin am Festakt der Nord Stream AG zur ersten Gaslieferung durch die neue Ostsee-Pipeline teilnehmen und ein Grußwort halten. Neben der Kanzlerin werden auch noch weitere hochrangige Gäste kommen und ebenfalls Grußworte halten: der russische Präsident Medwedew, der französische Premierminister Fillon, der niederländische Ministerpräsident Rutte sowie EU-Kommissar Günther Oettinger.

Am Mittwoch wird dann, wie üblich, um 9.30 Uhr das Kabinett unter Leitung der Bundeskanzlerin tagen.

Anschließend ‑ etwa gegen 11.30 Uhr ‑ wird die Bundeskanzlerin das Jahresgutachten 2011/2012 vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung entgegennehmen. Bei diesem Termin werden auch die Bundesminister Rösler, Schäuble und Bahr sowie Bundesministerin von der Leyen anwesend sein. Das Jahresgutachten selbst wird danach vom Sachverständigenrat um 12.30 Uhr hier in der Bundespressekonferenz vorgestellt werden.

Ab 12.30 Uhr steht die wissenschaftliche Forschung im Mittelpunkt: Die Bundeskanzlerin wird auf der dritten Falling Walls Conference in Berlin die Keynote-Rede halten. Auf dieser Konferenz stellen seit 2009 jedes Jahr 20 führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der ganzen Welt neue, wegweisende Erkenntnisse aus ihrer aktuellen Forschungsarbeit vor. Die Bundeskanzlerin wird dann in ihrer Rede auf die Bedeutung der Wissenschaft für den technologischen Fortschritt und auf die Lösung globaler Herausforderungen wie des Klimaschutzes und der Sicherung des Wohlstands eingehen.

Am Mittwochabend wird die Bundeskanzlerin dann an der Feier zum 70. Geburtstag von ZDH-Präsident Otto Kentzler im Haus des Handwerks in Berlin teilnehmen. In ihrer Rede wird die Bundeskanzlerin Herrn Kentzler als Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks und erfolgreichen Handwerksunternehmer würdigen. Neben der Bundeskanzlerin wird unter anderem auch der Bundeswirtschaftsminister an dieser Feier teilnehmen.

Am Donnerstag wird die Bundeskanzlerin dann zunächst an der Plenarsitzung des Bundestags teilnehmen.

Um 12.30 Uhr wird sie den rumänischen Staatspräsidenten Traian Băsescu zu einem Gespräch im Kanzleramt empfangen. Dabei wird es um bilaterale Beziehungen sowie um europa-, wirtschafts- und regionalpolitische Fragen gehen. Gegen 13.30 Uhr ist eine gemeinsame Pressebegegnung geplant.

Am Donnerstagabend wird die Bundeskanzlerin an einer weiteren Festveranstaltung aus Anlass eines 70. Geburtstags teilnehmen: Sie wird den Präsidenten des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall Martin Kannegiesser als erfolgreichen mittelständischen Familienunternehmer und Verbandspräsidenten ehren.

Am Freitagvormittag wird die Bundeskanzlerin dann wieder an der Plenarsitzung des Deutschen Bundestags teilnehmen. Darüber hinaus hat sie dann keine öffentlichen Termine mehr.

Ich will Ihnen noch mitteilen, dass nach dem Deutschen Bundestag heute der Bundesrat dem Gesetz zur verbesserten Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zugestimmt hat. Es gibt damit zum ersten Mal einen Rechtsanspruch auf Bewertung von im Ausland erworbenen Abschlüssen. Antragsteller können nun durch ein vereinfachtes, transparentes und bundeseinheitliches Verfahren binnen drei Monaten eine Bewertung ihrer Abschlüsse erhalten. Von dieser Regelung können bis zu 300.000 Menschen in Deutschland profitieren. Für die Bundesregierung ist dies ein Meilenstein in der Integrationspolitik und ganz wichtig für die Gewinnung von zusätzlichen Fachkräften in Deutschland.

Mishra: Wir haben das Gesetz jetzt mit breiter Mehrheit im Bundesrat verabschieden können. Es ist in mehrfacher Hinsicht ein Signal. Sie kennen diese Fälle: Es geht um die türkische Ärztin, die als Kellnerin arbeiten musste, um den indischen Industriemechaniker, der Taxi fährt. Bis zu 300.000 Leute in Deutschland waren bisher insofern davon betroffen, als sie keinen Anspruch darauf hatten, dass eine Gleichwertigkeitsprüfung stattfindet. Das wird nun geschehen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird es auch eine zentrale Hotline beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geben. Das heißt, man kann sich dort zentral darüber informieren, an welcher Stelle man diesen Anspruch geltend machen kann. Dieser Anspruch muss innerhalb von drei Monaten erfüllt werden; es ist also ein Zeitdruck in diesem Verfahren enthalten.

Für uns ist das ein ganz wichtiges Zeichen des Respekts vor Menschen, vor der Qualifikation von Menschen, vor Bildungsabschlüssen von Menschen sowie ein starkes integrationspolitisches Signal, ein Signal für eine Willkommenskultur, die sich in Deutschland schon entwickelt hat, die sich aber durch dieses Gesetz sicherlich weiterentwickeln wird. Es ist eben in Zeiten des Fachkräftemangels einfach auch ein wichtiger Punkt, dass man Qualifikationen nutzt, die ja schon im eigenen Land vorhanden sind, und dann Leute in Arbeit bringt, die die Qualifikationen eigentlich auch mitbringen.

Es kommt hinzu: Wer diese Qualifikationen noch nicht ganz hat, sodass noch ein Stück für die Anerkennung fehlt, kann dann sozusagen in seiner Bescheinigung sehen, wie er sich noch nachqualifizieren muss. Das heißt, wenn man nicht bei 100 Prozent ist, dann kann man durchaus durch Nachqualifizierung zu diesem Anspruch kommen. All das ist jetzt rechtlich geregelt. Das hat es bisher in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben. Insofern ist das eine ganz wichtige Geschichte im Hinblick auf Integration, über die wir ja in verschiedenen Zusammenhängen immer wieder reden.

Frage: Es gibt ja Tarifverträge, in denen die Qualifikation für die Einstufung einer Person ausschlaggebend ist. In der deutschen Industrie gibt es wahrscheinlich sehr viele Menschen, die formal einen höheren Abschluss haben und bei denen möglicherweise automatisch eine tarifliche Anpassung erforderlich ist. Was sollen die denn tun?

Mishra: Meinen Sie jetzt die deutschen Arbeitnehmer?

Zusatzfrage: Ich meine ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten und deren tarifliche Einstufung mit ihrer formalen Qualifikation verbunden ist, die höherwertig ist.

Mishra: Wenn es eine Einstellung war, bei der dieser Berufsabschluss bisher keine Rolle gespielt hat und der jetzt anerkannt wird, dann kann das natürlich tarifrechtliche Konsequenzen haben. Das ist aber nichts, was dieses Gesetz regeln kann. Aber natürlich versetzt es Arbeitnehmer möglicherweise auch in den Stand, sich sozusagen eine formale Qualifikation zu besorgen, die ihnen bei bestimmten Vertragsverhandlungen, Gehaltsverhandlungen oder Einstufungsverhandlungen bisher möglicherweise gefehlt hat.

Zusatzfrage: Wie würden die Betroffenen jetzt vorgehen? Würden die also ihren Arbeitsplatz behalten, müssten sie jetzt zur Behörde gehen, müssten sie sich ihre alte Qualifikation irgendwo eintragen lassen und das dann ihrem Arbeitgeber zeigen? Wie würde das gehen?

Mishra: Dieses Gesetz regelt eben den Punkt, dass man einen Antrag auf Feststellung dieser Qualifikation stellen kann. Der wird innerhalb von drei Monaten bearbeitet. Dann hat man diese Bescheinigung beziehungsweise dieses Papier und damit Klarheit darüber, ob der Abschluss voll anerkannt wird, ob noch eine Nachqualifizierung nötig ist etc.

Was dann im Weiteren damit passiert, liegt sozusagen in der Hand des Arbeitnehmers. Darüber trifft das Gesetz keine Aussage.

Frage: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium. Das „Handelsblatt“ berichtet heute, die Pflegeversicherung soll um 0,3 Prozentpunkte steigen und die Krankenversicherung in gleicher Höhe sinken. Können Sie dazu etwas sagen?

Klaus: Ich kann Ihnen nicht sagen, auf Grundlage welcher Äußerungen das „Handelsblatt“ jetzt zu dieser Erkenntnis kommt. Es ist so, dass das Haus und der Minister durchaus ein Konzept haben und dass die Vorstellungen des Ministers am 6. November in der Koalitionsrunde erörtert werden. Im Anschluss daran werden wir die Ergebnisse präsentieren. Im Vorfeld will ich mich zu einzelnen Äußerungen, Vermutungen und Spekulationen gar nicht äußern.

Zusatzfrage: Heißt das, das ist falsch?

Klaus: Ich will diese Aussage nicht aufwerten, indem ich das dementiere.

Zusatzfrage: Entschuldigung, aber ist das jetzt ein Dementi oder kein Dementi?

Klaus: Ich kann Ihnen nicht sagen, wie das „Handelsblatt“ zu dieser Aussage kommt.

Zusatzfrage: Darauf kommt es eigentlich nicht an. Es kommt aber darauf an, ob es stimmt oder nicht stimmt.

Klaus: Dann kommen wir aber wieder zu der Frage, was in dem Konzept des Ministers enthalten oder nicht enthalten ist, und diese Diskussion will ich jetzt nicht aufmachen. Deswegen muss ich es dabei belassen.

Zusatzfrage: Weisen Sie den Bericht zurück oder nicht?

Klaus: Ich kann Ihnen nicht sagen, vorher das „Handelsblatt“ diese Erkenntnis hat.

Frage: Herr Streiter, woher bekommt die Bundesregierung die Informationen über die aktuelle Lage in Griechenland und darüber, was dort genau passiert - auf dem üblichen Weg, oder gibt es einen größeren Bedarf an Informationen aus Griechenland?

Zweitens: Wie groß ist noch das Vertrauen der Bundesregierung in Ministerpräsident Papandreou und seine Regierung?

SRS Streiter: Dabei werden alle zur Verfügung stehenden Wege genutzt. Es war so, dass die Bundeskanzlerin am Mittwoch auch noch persönliche Informationen beim Ministerpräsidenten einholen konnte; direkter geht es ja eigentlich nicht.

Die Bundesregierung vertraut nach wie vor darauf, dass Griechenland seine Verpflichtungen erfüllt und seine Zusagen einhält.

Peschke: Nur um das etwas plastischer zu ergänzen: Auch der Außenminister hat mit seinem griechischen Amtskollegen telefoniert und sich die Lage schildern lassen.

Dann will ich noch ergänzen, dass die Botschaften der Bundesrepublik ‑ wir haben auch eine sehr gut arbeitende Botschaft in Athen ‑ natürlich mehrfach täglich über die Lage in Griechenland und über die Umsetzung des Reformprogramms berichten, sodass sich daraus ‑ das ist eine der Quellen ‑ auch ein umfassender Informationsstand speist.

Zusatzfrage: Sie haben gesagt, der Außenminister habe mit seinem griechischen Kollegen darüber gesprochen. Wann ist das geschehen?

Peschke: Das war auch am Mittwoch.

Zusatzfrage: Dann habe ich noch eine Zusatzfrage. Seit Mittwoch ist etliches passiert: Das Referendum ist passé, die Regierung in Athen und der Ministerpräsident stehen auf der Kippe. Ein Bedarf an Informationen ist also noch gegeben.

SRS Streiter: Sie können ganz sicher sein, dass die Bundesregierung über alle Informationen verfügt, die irgendwie erreichbar sind. Im Übrigen ist es ja so, dass die Bundesregierung auch keinerlei Einfluss auf griechische Innenpolitik nehmen möchte. Sie will nur informiert sein, und sie fühlt sich nach allem, was möglich ist, auch ganz gut informiert. Ich meine, dort gibt es auch viele Ereignisse, und ich glaube, dass auch mancher in Griechenland im Moment nicht genau weiß, was werden wird. Aber der aktuelle Sachstand ist der Bundeskanzlerin schon gewärtig, und zwar immer aktuell, nicht erst nach Stunden oder Tagen.

Frage: Eine Frage zum Stichwort Italien: Offensichtlich ist der Internationale Währungsfonds bereit, die Reformschritte der italienischen Regierung zu überwachen, um wieder das Vertrauen auf den Märkten herzustellen. Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Schritt?

SRS Streiter: Die Bundesregierung begrüßt alles, was die Umsetzung der Brüsseler Beschlüsse vom 27. Oktober sicherstellt und möglicherweise sogar beschleunigt.

Frage: Ich wollte wissen, wie die weitere Vorgehensweise aussieht, was das Abkommen vom 27. Oktober angeht. Wie wird das weitergehen? Wird das im deutschen Parlament diskutiert? Wenn ja, in welcher Form? Wird der Teil Griechenland bei dieser Entscheidung ausgegliedert? Oder wird ein Paket beschlossen? Wird es erst dann zu einer Diskussion kommen, wenn Klarheit in Sachen Griechenland herrscht?

SRS Streiter: Griechenland wird nie ausgeklammert. Griechenland ist immer mit dabei. Es geht ja im Moment auch hauptsächlich um Griechenland. Wenn das deutsche Parlament ‑ der Haushaltsausschuss oder welches Gremium auch immer ‑ angehört werden muss, wird es selbstverständlich angehört.

Ich habe die Zielrichtung Ihrer Frage nicht ganz verstanden. Wollten Sie wissen, ob es sozusagen eine Planung ohne Griechenland gibt?

Zusatzfrage: Ja, das habe ich gemeint. Es hieß in der letzten Zeit, dass über Griechenland erst dann entschieden wird, wenn Klarheit über den Kurs der Regierung herrscht. Die Entscheidung vom 27. Oktober bezog sich aber auf eine Paketlösung. Meine Frage ist: Wenn man sagt, dass man diese Prozedur für die Annahme des Pakets in den nationalen Parlamenten beschleunigt, wie wird das dann vonstatten gehen, was Griechenland anbelangt? Wird man darauf warten, dass die erwähnte Klarheit in Griechenland bereits existiert? Oder wird man mit Teilen des Pakets vorangehen und die Entscheidung in Sachen Griechenland auf einen späteren Zeitpunkt verschieben?

SRS Streiter: Nein. Soweit ich orientiert bin, ist es ein Gesamtpaket. Es gab in dieser Woche die Phase, wo man die Befürchtung hatte, dass sich die Entwicklung in Griechenland verlangsamt. Zumindest was das angekündigte Referendum betrifft, ist das wieder aufgehoben. Ich glaube, am Ende dieses Tages sind wir wesentlich klüger. Es ist ein Gesamtpaket. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Abstimmung über ein Paket mit und ein Paket ohne Griechenland gibt. Das ist ein gesamtes Paket.

Frage: Wann wird sich das Plenum damit beschäftigen?

SRS Streiter: Wenn es soweit ist, wenn Klarheit herrscht. Das werden jetzt ein paar spannende Tage. Dann werden wir wissen, ob Griechenland in der Lage ist, seine Zusagen einzuhalten oder nicht. Dann wird das entschieden. Sie sehen ja, dass wir im Moment in einer etwas dynamischen Entwicklung sind. Ich glaube, bald werden wir Genaueres wissen.

Zusatzfrage: Nächste Woche ist zum Beispiel Sitzungswoche. Wäre das zu früh? Oder wäre das ein Termin?

SRS Streiter: Sobald als möglich.

Frage: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Können Sie mir etwas zum Stand des Leistungsschutzrechtes sagen? Es gab Andeutungen, das Ganze könnte vom Tisch sein. Können Sie mir sagen, ob das Regierungsposition ist?

Pohl: Ich muss ganz ehrlich komplett passen. Ich erkundige mich gerne. Dann reichen wir die Antwort nach.

Frage: Eine Frage an das Bundesfinanzministerium. Minister Schäuble hat in dieser Woche noch einmal das OECD-Lob für das deutsch-schweizerische Steuerabkommen hervorgehoben. Auf welchem Weg ist das jetzt? Wo hängt es? Wann wird es im Bundestag und Bundesrat verhandelt?

Blankenheim: Den genauen Zeitablauf kann ich Ihnen im Moment nicht sagen. Dem kann ich gerne nachgehen. Soweit das schon feststeht, kann man das sicherlich kommunizieren.

Zusatzfrage: Aber es finden zurzeit keine Nachverhandlungen statt?

Blankenheim: Nein. Das wird jetzt seinen Weg gehen. Es gibt Gespräche. Das wird, wie gesagt, seinen gesetzgeberischen Lauf nehmen.

Frage: Herr Blankenheim, ich habe Ihren Nachsatz richtig verstanden, dass es derzeit keine Verhandlungen mit der Schweiz über steuerrechtliche Fragen gibt?

Blankenheim: Ja.

Frage: Herr Peschke, Herr Streiter, ich habe eine Frage zu Berichten in der israelischen Presse über mögliche Militärschläge gegen das iranische Atomprogramm. Was ist dazu der Kenntnisstand? Wieviel weiß man über solche israelische Pläne? Was ist die Haltung der Bundesregierung dazu?

SRS Streiter: Es geht letztlich um den IAEO-Bericht zum iranischen Atomprogramm, der in Kürze erwartet wird. Die Bundesregierung möchte die Vorlage und die Auswertung dieses Berichts abwarten, bevor sie sich dazu konkret und im Detail äußert.

Eins ist klar: Die Bundesregierung ist weiterhin sehr besorgt über die voranschreitende Entwicklung des iranischen Atomprogramms, und die erheblichen Zweifel der internationalen Gemeinschaft am ausschließlich friedlichen Charakter dieses Atomprogramms bestehen fort. Der Iran bleibt aufgefordert, seinen Verpflichtungen aus den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und gegenüber der IAEO nachzukommen und an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Die Bundesregierung spricht sich dafür aus, weitere Sanktionen ins Auge zu fassen, um den Druck auf Iran zu erhöhen. Am 23. Oktober hatte der Europäische Rat in diesem Zusammenhang im Übrigen beschlossen, neue Sanktionen vorzubereiten und umzusetzen, falls sich Iran weiterhin der Zusammenarbeit verweigert und seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Zusatzfrage: Meine Frage betraf nicht das iranische Atomprogramm, sondern die israelischen Pläne. Die Haltung der Bundesregierung zum iranischen Atomprogramm ist mir bekannt, mich würde die Haltung der Bundesregierung zu möglichen israelischen Plänen für einen Militärschlag interessieren.

Peschke: Ich kann dazu vielleicht etwas ergänzen. Ihre Frage richtet sich ja auf ein mögliches Konfliktpotenzial in der Region des Nahen und Mittleren Ostens. Es ist ja so, dass es da im Moment leider eine ganze Reihe von Entwicklungen gibt, die ein Konfliktpotenzial darstellen. Ein erheblicher Faktor in diesen konfliktträchtigen Entwicklungen ‑ das hat Herr Streiter geschildert ‑ ist in der Tat das iranische Atomprogramm. Es gibt erhebliche Zweifel ‑ nicht nur in Israel, sondern auch der internationalen Staatengemeinschaft insgesamt ‑ an der Natur des iranischen Atomprogramms. Daher rührt das gesamte konfliktträchtige Potenzial; die Ursache sind die ungeklärten Fragen um das iranische Atomprogramm. Diese Fragen ‑ das hat Herr Streiter beschrieben ‑ müssen so schnell wie möglich glaubhaft geklärt werden. Hier steht der Iran ganz unzweideutig in der Pflicht.

Für uns ist klar: Wir setzen bei der Klärung dieser Fragen auf einen diplomatischen Weg. Das ist im Übrigen nicht nur die Haltung der Bundesregierung, sondern wir verfolgen das sehr eng, Schulter an Schulter, mit fünf weiteren Staaten, nämlich Großbritannien, Frankreich, den Vereinigten Staaten von Amerika, China und Russland in der Gruppe der sogenannten E3+3. Wir haben dem Iran immer wieder Vorschläge gemacht, diese konfliktträchtigen Fragen zu entschärfen. Wir erwarten schon, dass diese Vorschläge, die immer noch auf dem Tisch liegen, endlich die Grundlage für eine konstruktive Lösung dieser Fragen werden.

Wie gesagt, wir setzen da ganz klar auf eine diplomatische Lösung. Sollte der Iran aber ‑ auch das hat Herr Streiter beschrieben ‑ seinen Verpflichtungen nicht nachkommen und sollte auch der bevorstehende Bericht der IAEO zum iranischen Atomprogramm, der für die nächste Woche erwartet wird, noch einmal bestätigen, dass die Verdachtsmomente eher stärken geworden sind, dann ist auch die Bundesregierung dafür, den diplomatischen und politischen Druck auf den Iran noch einmal zu erhöhen. Dann wird dieser Weg sicherlich durch die internationale Staatengemeinschaft gegangen werden.

Was konkrete Medienberichte angeht ‑ um noch einmal auf den Ausgangspunkt Ihrer Frage zurückzukommen ‑, so können wir diese Medienberichte, die sich in einem sehr spekulativen Bereich bewegen, nicht kommentieren. Das ist auch nicht unsere Aufgabe. Wir können Ihnen nur darlegen, wie die Bundesregierung die Entwicklung einschätzt und auf welche Mittel wir zur Lösung dieses Konfliktes setzen.

Frage: Eine Frage an das Bundesinnenministerium: Herr Pofalla hat gerade im Bundesrat angekündigt, dass die „Blue Card“ in den nächsten Wochen in den Bundestag und Bundesrat kommt. Gibt es darüber inzwischen eine Einigung oder wird darüber noch einmal in der Koalitionsrunde am Sonntag geredet? Falls es eine Einigung gibt: Wie sieht die aus?

Lörges: Das müsste ich nachreichen. Mein Stand ist, dass es noch Gespräche zur Umsetzung gibt.

Zusatzfrage: Steht das denn für Sonntag auf der Tagesordnung?

Lörges: Zu Fragen der Koalitionsrunde kann ich von hier aus, vonseiten des Bundesinnenministeriums, nichts sagen.

Zusatzfrage: Können Sie dazu etwas sagen, Herr Streiter?

SRS Streiter: Ich bin, was das betrifft, auch nur Zeitungsleser. Ich habe irgendwo gelesen, dass das Thema Zuwanderung allgemein auf dem Plan steht.

Frage: Ich möchte noch etwas zu Griechenland nachfragen. Herr Streiter, Ihre Antwort kommt mir irgendwie nicht stimmig vor. So wie ich das verstanden habe, ist die Prämisse für die Genehmigung von weiteren Hilfen für Griechenland, dass Klarheit besteht. Diese Klarheit könnte noch heute hergestellt werden, das könnte sich aber auch monatelang hinziehen. Wie lange ist die Bundesrepublik noch zu warten bereit, vor allem angesichts dessen, dass dieses Projekt am 27. Oktober als besonders eilig und dringend aufgefasst worden ist?

SRS Streiter: Dazu hat sich die Bundeskanzlerin am Mittwoch ja schon geäußert. Die Bundesregierung möchte möglichst wenig warten. Sie erwartet Taten von Griechenland ‑ das hat die Bundeskanzlerin ja auch gesagt. Ich wäre da aber ganz zuversichtlich.