Themen waren unter anderem: Termine der Bundeskanzlerin (Expertengruppe „Neue Finanzmarktarchitektur“, Treffen mit dem Präsidenten von Armenien, Vollversammlung des DIHK, Bundeskabinett, G8-Gipfel in Muskoka, G20-Gipfel in Toronto)
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Weitere Themen: Fußballspiel der deutschen Nationalmannschaft, Ausstellung „Weltsprache Sport“ im Auswärtigen Amt, Beschluss der EU zu Stresstests der Banken, Brennelementesteuer, Teilöffnung der israelischen Grenzübergänge zu Gaza, Kundus-Untersuchungsausschuss, Kritik des Bundesrechnungshofes am sogenannten AT-Konzept der Bundesagentur für Arbeit, Lkw-Maut für vierspurige Bundesstraßen
Sprecher: SRS’in Heimbach, Lipicki (BMG), Dr. Offer (BMF), Peschke (AA), Hagbeck (BMU), Dienst (BMVg), Flosdorff (BMAS), Moosmayer (BMVBS)
Vorsitzender Wittke: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlich willkommen zur Regierungspressekonferenz mit Frau Heimbach und den Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien. Zu Gast bei uns sind heute von der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Hamburg 28 Studenten für Medien und Information. Herzlich willkommen!
SRS’IN HEIMBACH: Zunächst zum Wochenausblick auf die Termine der Bundeskanzlerin: Am Montagnachmittag - 21. Juni - um 15 Uhr kommt die Bundeskanzlerin im Bundeskanzleramt mit der Expertengruppe „Neue Finanzmarktarchitektur“ unter der Leitung von Otmar Issing zusammen. Anlass der Begegnung mit der sogenannten Issing-Kommission ist die Vorbereitung des bevorstehenden Treffens der G20 am 26. und 27. Juni in Toronto.
Die Kommission hat den Auftrag, sich zu drei Themen zu äußern: Erstens Restrukturierung und Abwicklung von Finanzinstituten, zweitens Bankenabgabe und drittens globale Ungleichgewichte.
Im Anschluss an das Gespräch sind gegen 16.15 Uhr Statements von der Bundeskanzlerin, Bundesminister Schäuble und Herrn Issing im Foyer, 1. OG des Bundeskanzleramtes, vorgesehen.
Am Dienstag empfängt die Bundeskanzlerin um 11 Uhr den armenischen Präsidenten mit militärischen Ehren im Bundeskanzleramt.
Bei dem anschließenden Gespräch werden die bilateralen Beziehungen, regionale Fragen, das Verhältnis Armeniens zu seinen Nachbarstaaten und die Beziehungen zur Europäischen Union im Mittelpunkt stehen.
Nach dem Gespräch ist für ca. 12 Uhr eine gemeinsame Pressebegegnung vorgesehen.
Am Dienstag nimmt die Bundeskanzlerin ab 14 Uhr an der Vollversammlung des DIHK im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin teil. Sie wird dabei einen Gastvortrag halten.
In dieser Rede wird sie auf eine Reihe von Themen zu sprechen kommen, unter anderem auf neue Weichenstellungen für die internationale Finanzmarktordnung und den europäischen Stabilitätspakt. Nationale Themen werden die Haushaltskonsolidierung sowie die Stärkung der Wachstumskräfte sein.
Die Vollversammlung des DIHK findet von 13 bis 17.30 Uhr statt. Schwerpunktthema soll die Weiterentwicklung der Strategie des DIHK sein. Die Vollversammlung als solche ist eine interne Veranstaltung. Für die Dauer der Teilnahme der Bundeskanzlerin ist allerdings die Presse zugelassen.
Am Mittwoch kommt wie gewohnt das Bundeskabinett um 9.30 Uhr zu seiner Sitzung im Bundeskanzleramt zusammen.
Am Freitag nimmt die Bundeskanzlerin am G8-Gipfel im kanadischen Muskoka teil. Am Samstag reist sie dann weiter zum G20-Gipfel nach Toronto.
So weit meine Informationen zum Wochenausblick der Kanzlerin.
Frage: Frau Heimbach, sind Sie darüber informiert, ob die Bundesregierung heute in der Zeit des Fußballspiels der deutschen Nationalmannschaft zwischen 13.30 Uhr und 15 Uhr regierungs- und handlungsfähig ist? Oder sitzen die Ministerinnen und Minister komplett vor den Fernsehschirmen und wollen nicht gestört werden?
SRS’IN HEIMBACH: Ich kann Ihnen zunächst versichern, dass die Bundesregierung immer handlungsfähig ist und im Sinne des Multitaskings sogar in der Lage sein wird, Regierungshandeln in entscheidenden Situationen – beispielsweise in ballgefährlichen Situationen der deutschen Nationalmannschaft - mit einem kurzen Blick auf den Fernseher zu kombinieren.
Bezogen auf die Bundeskanzlerin kann ich Ihnen sagen, dass die Bundeskanzlerin versuchen wird, große Teile des WM-Spiels der deutschen Nationalmannschaft zu verfolgen, so weit es ihre Bürotermine zulassen. Sie wissen, dass sie am Nachmittag nach Meseberg aufbrechen wird. Sie wird den Aufbruch so zeitnah wie möglich an das Ende des Spiels setzen. Sicher ist natürlich, dass das Regierungshandeln davon in keiner Weise beeinträchtigt werden wird. Die Kanzlerin wird allerdings während des Regierungshandelns ganz kräftig damit beschäftigt sein, der deutschen Nationalmannschaft die Daumen zu drücken. Sie hat mit großer Begeisterung die Berichte und die entsprechenden Passagen zu dem glänzenden ersten Match der deutschen Mannschaft verfolgt.
Frage: Mir drängt sich die Frage auf, welche Art von Regierungshandeln für diese Zeit geplant ist. Was wird denn normalerweise zwischen 13.30 Uhr und 15.30 Uhr am Freitagnachmittag erledigt?
SRS’IN HEIMBACH: Da gibt es sozusagen keine standardisierten Abfolgen; aber Sie können sich vorstellen, dass die Bundeskanzlerin immer mit den Regierungsgeschäften beschäftigt ist. Sie führt Telefonate, Rücksprachen, gegebenenfalls nimmt sie auch anstehende Termine wahr. Der Terminplan der Bundeskanzlerin ist heute so gestaltet, dass notwendige Telefonate und Rücksprachen natürlich stattfinden können. Aber wie gesagt: Der Fokus liegt auch auf dem Fußballspiel.
Frage: Was treiben denn die übrigen Minister und Ministerinnen in Sachen Multitasking und Fußball? Können Sie etwas dazu sagen, was Ihre jeweiligen Hausherren zwischen 13.30 Uhr und 15 Uhr treiben?
Lipicki: Bundesgesundheitsminister Rösler startet mit dem Spiel in die Klausur. Das heißt also, alle Teilnehmer der Gesundheitsklausur, die nachher auf Arbeitsebene stattfinden wird, schauen sich erst das Spiel an. Dann geht es an die Arbeit. Genauso, wie die deutsche Mannschaft siegen wird, werden die Gespräche auch sehr konstruktiv und gut verlaufen.
Offer: Der Bundesfinanzminister bearbeitet in der Zeit Akten. Er bereitet sich auf die Regierungsklausur in Meseberg und auf den Termin in Kiel vor. Am Sonntag wird ihm dort ein Preis verliehen. Er bereitet sich auch schon vorausblickend auf das Treffen der Staats- und Regierungschefs in Toronto vor. An dieser Sitzung nimmt er als Finanzminister auch teil. Bei der Arbeit hat der Finanzminister natürlich auch den Fußball im Blick. Er hat heute in einem Interview im „Hamburger Abendblatt“ getippt, dass Deutschland Fußballweltmeister wird. Er war ja auch zumindest zweimal für den Sport verantwortlicher Minister. Von daher hat er eine hohe Sportaffinität und wird es sich sicherlich nicht entgehen lassen, auch zwischen den Akten Fußball zu gucken.
Peschke: Für den Bundesaußenminister kann ich sagen, dass er sich ebenso auf die Regierungsklausur in Meseberg zum Standort Deutschland vorbereitet. Ähnlich wie die Bundeskanzlerin wird er sich dann auf den Weg dorthin begeben. Das kollidiert teilweise mit dem Spiel.
Ich möchte Sie aber, bevor das Spiel anfängt, im Zusammenhang mit diesem sportlichen Großereignis zu einer Ausstellung bei uns im Lichthof zu dem Thema „Weltsprache Sport“ einladen. Diese Ausstellung wird um 12.30 Uhr – wenn wir das rechtzeitig schaffen sollten – bei uns im Lichthof durch den Bundesaußenminister eröffnet. Sie knüpft thematisch auch an die Fußballweltmeisterschaft an. Wir werden dort ein weiteres Mal auf die internationale Kampagne WASH United hinweisen. Das ist eine Uno-Kampagne in Verbindung mit deutschen Organisationen, auch Fußballorganisationen, die mit bekannten Größen des Fußballgeschäftes, wie zum Beispiel Bastian Schweinsteiger und Didier Drogba, darauf aufmerksam macht, dass es in vielen Teilen der Welt immer noch kein sauberes Trink- und Sanitärwasser gibt und dass gemeinsame Anstrengungen in diese Richtung nötig sind. Sie werden, wenn Sie am Auswärtigen Amt vorbeifahren, Großplakate bekannter Fußballspieler an unserer Fassade finden, die sich für dieses Ziel sichtbar einsetzen. Wenn Sie mögen, dann kommen Sie um 12.30 Uhr vor dem Fußballspiel zu uns. Im Anschluss besteht auch die Gelegenheit, das Spiel bei uns im Lichthof vor einer Großbildleinwand zu verfolgen.
Frage: Ich würde es gerne noch etwas weitertreiben und Sie, Frau Heimbach, noch etwas dazu fragen. Es gibt ja Leute, die halb scherzhaft und halb ernst sagen: Vom Erfolg der deutschen Mannschaft hängt auch der Erfolg der Regierung ab. - Sprich: Wenn sie in der Vorrunde ausscheidet, gibt es Neuwahlen, wenn sie Weltmeister wird, hält Schwarz-Gelb bis 2013 durch. Was sagen Sie denn solchen Leuten?
SRS’IN HEIMBACH: Herr Decker, Sie wollen mich doch nicht ernsthaft zu derart fußballphilosophischen Irrläufen verleiten! Ich denke, Fußball ist Fußball - das ist die schönste Nebensache der Welt; im Moment ist sie natürlich ein bisschen bedeutsamer -, und das Regierungshandeln ist das Regierungshandeln.
Frage: Die Regierungschefs haben sich ja darauf geeinigt, dass die großen Banken, die Stresstests unterzogen worden sind, „ausgezogen“, „gestripteased“ werden sollen. Wenn ich das richtig verstehe – korrigieren Sie mich bitte –, dann ist das zwar ein netter Grundsatzbeschluss, der aber jawohl gegen Rechte hierzulande verstößt. Wie soll das denn so ganz banal in der Praxis passieren? Kann man da das KWG mal so mit links ändern? Das kann man ja nun nicht. Die Daten sollen irgendwann im Juli veröffentlicht werden; wie soll denn die Rechtslage bis dahin so angeglichen werden, dass das Ganze möglich ist? Bitte geben Sie mir Nachhilfe, wie ich mir das Prozedere vorstellen müsste.
SRS’IN HEIMBACH: Zutreffend ist, dass sich die Staats- und Regierungschefs gestern auf die Veröffentlichung der Stresstests geeinigt haben. In der Sache wird es sicherlich noch Detailarbeit geben. Dazu würde ich gerne an den Kollegen Offer weiterleiten.
Offer: Ich glaube, im Vordergrund steht hier auch das Ziel, Vertrauen an den Märkten wiederherzustellen und das Instrument der Stresstests dazu zu nutzen. Seit gestern Abend gibt es ja auch die Verabredung aller 27 EU-Staaten, dass die Stresstests, die auf EU-Ebene gemacht worden sind beziehungsweise gemacht werden, grundsätzlich veröffentlicht werden sollen. Dort ist auch beschlossen worden, dass die Finanzminister bis zur Veröffentlichung – also Ende Juli – die weiteren Details klären werden. Dieser Auftrag wird jetzt sehr zeitnah umgesetzt. Es ist durchaus denkbar, dass es auch in anderen Ländern entsprechende Vorschriften gibt, nicht nur in Deutschland. Das alles wird dort, denke ich, koordiniert besprochen. Dann wird geschaut, was gegebenenfalls verändert werden muss, um dieses Ziel zu erreichen.
Frage: Ich möchte noch einmal konkreter nachfragen. Wenn ich richtig informiert bin, ist es Paragraph 9 im Kreditwesengesetz, der es den Aufsichtsbehörden verbietet, solche Betriebsgeheimnisse zu veröffentlichen. Bedeutet das im Umkehrschluss, dass Sie darauf setzen, dass deutsche Institute diese Ergebnisse freiwillig veröffentlichen? Gilt das auch für mögliche künftige Stresstests, die vielleicht mit mehr Szenarien und härteren Kriterien irgendwann in der Zukunft durchgeführt werden und für die ja auch in Ihrem Haus Sympathie besteht?
Offer: Der Paragraf, den Sie zitieren, Herr Sobolewski, ist richtig. Ich kann hier nur sagen, dass wir das jetzt weiter prüfen müssen. Ich glaube, Paragraph 9 bezieht sich auf einzelne Finanzinstitute. Auch da müssen wir schauen, in welcher Form der Paragraph 9 eine Veröffentlichung zulässt beziehungsweise was gegebenenfalls verändert werden muss, um den Zielen, die gestern Abend verabredet worden sind, gerecht zu werden.
Zusatzfrage: Denken Sie möglicherweise daran, diesen Paragrafen zu verändern? Meine zweite Frage: Appellieren Sie denn an die Institute, freiwillig für Transparenz zu sorgen?
Offer: Die Freiwilligkeit, meine ich, hätte gestern Abend auch schon eine Rolle gespielt, wenn ich die Erklärung richtig verstanden habe. Aber wir prüfen das, wie gesagt. Wir schauen uns auch Paragraph 9 genau an. Die BaFin und wahrscheinlich auch die Bundesbank müssen dabei sicherlich eingeschaltet werden. Insofern werden wir das prüfen. Mehr kann ich dazu heute leider nicht sagen.
Frage: Wie würden Sie denn vorgehen, wenn nun irgendeine Landesbank sagt: Wir gehen vor Gericht, weil wir geschützt sind. Ihr könnt doch unsere Geheimnisse nicht ausplaudern. – Wie ist die Strategie, wenn das – und das ist ja absehbar - gerichtsanhängig wird?
Offer: Das ist jetzt schon ein bisschen sehr weit vorausgedacht. Der Beschluss, das zu tun, ist ja gerade einmal ein paar Stunden alt. Alle 27 Länder haben sich darauf geeinigt. Vielleicht haben auch andere Länder nationale Vorschriften, die sie überprüfen müssen. So ist es bei uns auch. Wenn ich das Meinungsbild in der Presse heute richtig verstanden habe, dann sind ja die Kritiker auch schon wieder zurückgerudert. Insofern glaube ich, liegt es auch im Interesse der Banken selber, Transparenz und Vertrauen an den Märkten zu schaffen beziehungsweise wiederherzustellen.
Frage: Herr Offer sagte gerade, dass einige Kritiker schon zurückgerudert sind. Zum Beispiel hat heute in einem Bericht des „Tagesspiegels“ Herr Ackermann gesagt, er befürworte eine Veröffentlichung im Stresstestverfahren, wenn es Sicherheitsschirme gibt und die Regierungen bereit sind, Banken bei Problemen zu unterstützen. - Das ist ja sicherlich nicht das, was die Bundesregierung vorhat. Das klingt ja sehr sozialistisch.
Offer: Die Aussage verstehe ich so, dass man sich natürlich, wenn man Stresstests veröffentlicht, die Frage stellen muss, was dann passiert, welche Schlussfolgerungen man aus den Ergebnissen zieht. Da wir das für 27 EU-Staaten machen wollen, ist natürlich erst einmal jeder EU-Staat gefragt, welche Instrumente er selbst geschaffen hat. Wir haben in Deutschland den Bankenrettungsfonds, den Sie alle kennen, der schon vor zwei Jahren gebildet wurde - den sogenannten SoFFin. Auch andere Länder, wie zum Beispiel Spanien, haben einen nationalen Bankenrettungsfonds. Es ist dann die Frage, ob der helfen muss. Ansonsten haben wir, wenn der Euro insgesamt durch Probleme im Finanzsektor gefährdet wäre, den EU-Rettungsschirm in einer Höhe von insgesamt bis zu 750 Milliarden Euro. Das heißt, die Schirme, die Rettungsmaßnahmen sind da - allerdings auch immer verbunden mit Restrukturierungsauflagen, auch als Gegenleistung für die Darlehen, die gegeben werden -, damit national wieder auf einen gesunden Pfad zurückgekehrt werden kann.
Frage: Ich habe noch eine Nachfrage. Die Debatte dreht sich ja im Augenblick um einen Test, der im Prinzip die zweite Auflage eines Tests ist, dessen Ergebnisse schon im Herbst vergangenen Jahres veröffentlicht wurden. Wie stehen Sie denn generell zu diesen Stresstests? Sind Sie der Ansicht, dass der Kreis der Institute für künftige Tests enorm ausgeweitet werden sollte? Sollten die Kriterien und Szenarien umfassender sein und vielleicht stärker an das Verfahren angelehnt werden, was wir zum Beispiel in den USA gesehen haben?
Offer: Ich kann jetzt nur auf das Ergebnis von gestern Abend verweisen im Sinne einer Zielabsprache, die dort getroffen wurde. Die nähere Ausreifung dieses Ergebnisses wird jetzt erörtert. Das wird auch sehr kurzfristig in Brüssel erörtert und dann auf der Ebene der EU-Finanzminister weiter geklärt werden. Wir werden in dem Lichte das tun, wovon wir glauben, dass es zur Wiedererlangung des Vertrauens in die Märkte erforderlich ist.
Frage: Meine Frage richtet sich an das Umweltministerium. Und zwar gibt es ja einen Bericht in der „LVZ“, demzufolge die von der Bundesregierung beabsichtigte Brennelementesteuer möglicherweise unzulässig sein könnte, weil im Jahr 2000, also als Rot-Grün den Atomausstieg durchgesetzt hat, vertragliche Vereinbarungen mit der Industrie in diesem Sinne getroffen worden seien. Können Sie das bestätigen? Wie sieht das aus?
HAGBECK: Zu der Ausgestaltung der Brennelementesteuer kann ich nichts sagen. Die Ressortverhandlungen zu diesem Punkt laufen noch. Aber zu der Anmerkung, dass die Ausstiegsvereinbarung ein Vertrag sein soll, kann ich nur sagen: Dem ist nicht so. Die seinerzeitige Ausstiegsvereinbarung ist eine Verabredung, also kein Vertrag. Die gesetzliche Umsetzung ist mit der Änderung des Atomgesetzes geschehen. Das Atomgesetz steht fest - diese Ausstiegsvereinbarung hat wenig juristische Qualität.
Zusatzfrage: Ich habe eine Nachfrage. Sie sagen: kein Vertrag, aber eine Verabredung. – Was kann man dann unter „Verabredung“ verstehen?
HAGBECK: Das ist eine politische Abrede zwischen der damaligen rot-grünen Bundesregierung und den Energieversorgern. Das ist eine politische Verabredung. Daraufhin hat die Bundesregierung den Ausstieg in Gesetzesform gegossen. Das steht gesetzlich fest: der noch geltende Atomausstieg.
Zusatzfrage: Noch eine Frage: Das heißt also, aus dieser – wie Sie sagen – politischen Verabredung ergibt sich für die Industrie kein einklagbares Recht, und zwar dergestalt, dass sie künftig nicht finanziell belastet werden kann?
HAGBECK: Wie die Industrie das beurteilt, ob sie Rechtswege beschreitet usw., ist völlig freigestellt. Natürlich kann man gegen alles juristisch vorgehen. Das kann ich nicht beurteilen.
Frage: Auch in diesem Zusammenhang die Frage an das Bundesfinanzministerium: War denn dieser Punkt bei der Aufstellung der Sparliste bekannt? Hat man berücksichtigt, dass man damals im Jahr 2000 diese Zusage gegenüber der Industrie gemacht hat? Hat man dennoch an dieser Brennelementesteuer festgehalten?
SRS’IN HEIMBACH: Vielleicht sage ich vorweg etwas dazu. Zum einen sind die Einführung der Brennelementesteuer und die Verlängerung der KKW-Laufzeiten beides Teile der Politik der Bundesregierung. Insofern besteht kein rechtliches Junktim zwischen beiden Themenbereichen. Das ist das eine.
Das andere ist: Im Zusammenhang mit der Haushaltsklausur sind entsprechende Vorhabeneckpunkte definiert worden. Bis zum 7. Juli wird der Haushaltsplan eingebracht. Bis Ende August – das ist an dieser Stelle schon erwähnt worden – werden die Eckpunkte definiert, das heißt, unter anderem auch die Ausgestaltung der Brennelementesteuer. Bis dahin werden wir natürlich alles unternehmen, um entsprechend verfassungsgemäß und im Sinne der rechtlichen Vorgaben die Ausgestaltung vorzunehmen. Das heißt, eine Festlegung in dem Sinne, wie Sie sie nachgefragt haben, kann im Moment gar nicht vorgenommen werden.
Zusatzfrage: Aber die Festlegung wurde ja vorgenommen, indem die Brennelementesteuer in die Sparliste aufgenommen wurde. Meine Frage war, ob der Umstand bekannt war, dass man der Atomindustrie im Jahr 2000 die Zusage gemacht hat, die Steuern nicht zu erhöhen?
Offer: Bei dieser Zusage, von der Sie sprechen, muss man, glaube ich, den rechtlichen Gehalt würdigen und vielleicht auch ein bisschen interpretieren. Das ist das eine.
Das andere ist, das ich davon ausgehe, dass alle, die an der Klausurtagung teilgenommen haben, sehr gut vorbereitet waren.
Frage: Eine kurze Nachfrage, Frau Heimbach: Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Festlegung auf diese Steuer noch nicht endgültig ist?
SRS’IN HEIMBACH: Die Festlegung auf die Steuer ist endgültig. Aber das rechtliche Junktim zwischen der Verlängerung der KKW-Laufzeiten und der Einführung der Brennelementesteuer ist in diesem Fall nicht gegeben.
Frage: Herr Peschke, die Reaktion des Außenministers Westerwelle zur Teilöffnung oder punktuellen Öffnung der Übergänge zu Gaza zeigt, dass der Minister mit diesem Schritt nicht ganz zufrieden zu sein scheint. Warum betrachtet er das nur als einen ersten Schritt und nicht als einen ersten Schritt in die richtige Richtung, wie man das hier üblicherweise sagt?
Frau Heimbach, vielleicht können Sie mir etwas dazu sagen, ob die Bundeskanzlerin in den letzten Tagen die Lage um Gaza verfolgt hat und weiterhin Kontakte mit dem Ministerpräsidenten Netanjahu beziehungsweise vielleicht auch mit den europäischen und amerikanischen Partnern zu diesem Thema pflegt. Denn jetzt haben auch andere Schiffe angekündigt, dass sie weiterhin in Richtung Gaza auslaufen wollen. Auch vor diesem Hintergrund kann diese Teilöffnung wahrscheinlich niemanden zufriedenstellen.
SRS’IN HEIMBACH: In der Tat hat gestern das israelische Sicherheitskabinett eine Lockerung der Blockade das Gazastreifens beschlossen. Die Bundeskanzlerin begrüßt dies. Allerdings halten wir es gemeinsam mit unseren Partnern in der EU weiterhin für notwendig, dass ein vollständiger und regelmäßiger Zugang auf der Grundlage einer begrenzten Liste von verbotenen Gütern ermöglicht wird.
Das ist gestern Gegenstand der Beratungen auf dem EU-Gipfel gewesen, und das hat auch die Hohe Repräsentantin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, gestern in Brüssel noch einmal deutlich gemacht. Selbstverständlich hat Israel dabei das Recht, den Waffenschmuggel in den Streifen zu unterbinden. Das israelische Sicherheitskabinett wird, wie in dem Beschluss selbst festgehalten, in den kommenden Tagen über zusätzliche Schritte entscheiden, um den Beschluss zu implementieren. - Soweit von meiner Seite.
Peschke: Dem kann ich in der Sache wenig hinzufügen. Das ist in der Tat nicht nur die Haltung der Bundeskanzlerin, sondern der gesamten Bundesregierung. Der Bundesaußenminister hat die Haltung gestern in seiner kurzen Erklärung nach der Tagung des israelischen Sicherheitskabinetts auch deutlich gemacht.
In der Tat ist es so, dass wir im Einklang mit den Beschlüssen der Vereinten Nationen und der EU weiter darauf drängen, dass es am Ende zu einem vollständigen Ende der Abriegelung des Gazastreifens kommt. In diesem Zusammenhang ist die gestrige Beschlussfassung des israelischen Sicherheitskabinetts ein erster Schritt. Gleichwohl müssen weitere Schritte folgen.
Bei alledem ist entscheidend, dass es zu tatsächlichen und spürbaren Verbesserungen des Zugangs zum Gazastreifen kommt. Sie haben auch die Entscheidung des Sicherheitskabinetts verfolgt. Das war eine Entscheidung im Grundsatz, der jetzt eine Detaillierung folgen muss. Dieser Detaillierung muss aus unserer Sicht natürlich die Umsetzung folgen, damit es zu einer Verbesserung des Zugangs und damit auch der Lage der Menschen im Gazastreifen kommen kann.
Das ist das, was gestern der Bundesaußenminister und auch die Hohe Beauftragte für Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union deutlich gemacht haben. Das ist nicht nur die breite Einschätzung der deutschen Bundesregierung, sondern auch der Europäischen Union und unserer internationalen Partner.
Zu Ihrer Frage, ob es dazu Kontakte gegeben hat: Ja, selbstverständlich gab es sehr intensive Kontakte. Es gab eine intensive Besprechung zwischen den europäischen Außenministern am vergangenen Montag beim Treffen der Außenminister in Luxemburg. Der Bundesaußenminister hat in der Folge am Dienstag, wenn es ich es recht in Erinnerung habe, ausführlich mit seinem israelischen Amtskollegen Lieberman über diese Frage diskutiert und für Schritte in Richtung einer Lockerung der Blockade geworben. Das Thema bleibt auf der Tagesordnung. Wir besprechen es sowohl mit unseren europäischen und internationalen Partnern als auch mit den Partnern in der Region vor Ort weiter intensiv auf allen Ebenen.
Zusatzfrage: Können Sie mir sagen, ob Israel jetzt offiziell die Bereitschaft zeigt, mit internationaler Hilfe die Übergänge zu kontrollieren? Ist das ein neuer Vorschlag oder ist das die Rückkehr zu dem alten Kontrollsystem, in dem Deutschland früher einmal ein Teil war? Wie steht die Bundesregierung dazu, falls Israel das ernsthaft meint?
Peschke: Diese Fragestellung beinhaltet verschiedene Aspekte. Zunächst einmal geht es um eine Lockerung, eine Erleichterung der Blockade. Dann geht es darum, zu überlegen, wie das umgesetzt wird und in welcher Weise die internationale Staatengemeinschaft dabei hilfreich sein kann.
Das war unter anderem ein Beratungsthema der europäischen Außenminister am vergangenen Montag. Die Außenminister sind übereingekommen, dass die EU bereit ist, bei Schritten in Richtung einer Lockerung, Aufhebung, Verbesserung des Zugangs unterstützend mitzuwirken. Die Hohe Beauftragte für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, wurde beauftragt, diese Bereitschaft zu konkretisieren und in die Beratungen des Nahost-Quartetts zu diesem Thema einzubringen.
Die konkreten Schritte sind Thema der Beratungen der Fachleute. Zur Stunde tagt in Brüssel das Politische und Sicherheitspolitische Komitee auf Botschafterebene, was auch die Frage beantwortet, ob Regierungshandeln in diesen wichtigen Stunden in Südafrika weiter geht.
Bei diesen Beratungen geht es um die Frage, wie man den europäischen Beitrag spezifizieren kann und was man in die Beratungen einbringen kann. Sie weisen völlig zu Recht daraufhin, dass es früher eine europäische Mission gab, die dabei geholfen hat, den Grenzübergang in Rafah zu kontrollieren. Das ist eine der Optionen, die beraten werden. Aber in welche Richtung sich das wendet, ist erst einmal Thema der Beratungen der Fachleute.
Frage: Herr Dienst, es gab gestern im Untersuchungsausschuss eine Auseinandersetzung über die Gegenüberstellung von Herrn zu Guttenberg mit Herrn Schneiderhan und Herrn Wichert. Ist Ihr Minister zu dieser Gegenüberstellung bereit? Oder sagt er, dass er das lieber vermeiden möchte?
Dienst: Der Minister hat sich in der Vergangenheit geäußert, wie er zu dem Themenkomplex Untersuchungsausschuss steht. Letztendlich ist es so, dass der Minister dem folgt, was die Parlamentarier, die den Untersuchungsausschuss bestimmen, vorgeben.
Zusatzfrage: Es ist nicht etwa umgekehrt so, dass die Parlamentarier das tun, was der Minister wünscht, nämlich diese Gegenüberstellung zu verhindern?
Dienst: Ich habe Ihnen eben gesagt, wie sich der Sachverhalt aus unserer Sicht darstellt.
Frage: Herr Flosdorff, es geht um den Vorwurf, dass die Nürnberger Bundesagentur Posten mit Topgehältern ohne Ausschreibung vergeben haben soll und auch Ihr Haus darüber nicht informiert haben soll. Wie bewerten Sie das?
Die SPD fordert, dass der Chef der Bundesagentur, Frank-Jürgen Weise, sein Amt ruhen lässt, bis diese Vorgänge lückenlos aufgeklärt sind. Was sagen Sie dazu?
Flosdorff: Ich möchte erst einmal zur Einordnung etwas sagen. Dieses sogenannte AT-Konzept, das in der Kritik durch den Bundesrechnungshof steht, geht auf rechtliche Grundlagen zurück, die im Jahr 2003 gelegt worden sind. Es ist unter der Ära Clement eingeführt und unter den Ministern Müntefering und Scholz in Kraft gesetzt worden.
Die jetzige Hausleitung ist seit Beginn des Monats Februar damit befasst. Da gab es eine mündliche Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof, dass eine Prüfung stattfindet. Das Bundesarbeitsministerium nimmt die Rechtsaufsicht wahr. Die Bundesagentur für Arbeit kann Personalangelegenheiten unabhängig in eigener Zuständigkeit und Hoheit regeln. Das heißt, wir als Bundesarbeitsministerium haben noch im Februar eine eigene Prüfung in der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg vorgenommen. Als sich dort erste Anhaltspunkte dafür ergaben, dass sich die Einschätzung des Bundesrechnungshofs mit den Rechtsauffassungen des Bundesarbeitsministeriums decken, haben wir parallel dazu über die Stimme des Bundesarbeitsministeriums im Verwaltungsrat eine interne Revision mit initiiert, die mittlerweile auch angelaufen ist.
Diese ganzen Fragen werden sehr ernst genommen. Die Fragen, die im Raum stehen, werden restlos, sukzessive und Stück für Stück aufgeklärt. Ich kann sagen, dass sich die Bundesagentur für Arbeit kooperativ verhält. Es sind in der Zwischenzeit schon Änderungen an diesem umstrittenen Konzept vorgenommen worden. In anderen Punkten gibt es noch rechtliche Differenzen, die vielleicht ausgeräumt werden müssen. Die Bundesagentur erarbeitet zurzeit ein neues Konzept. Dieses neue Konzept wird, wenn es vorliegt, durch das Bundesarbeitsministerium in Zusammenarbeit mit dem BMI und dem BMF genau auf seine rechtliche Konsistenz geprüft.
Parallel dazu gibt es eine interne Revision in der Bundesagentur für Arbeit, die durch den Verwaltungsrat in Auftrag gegeben worden ist. Dazu ist im Sommer ein Abschlussbericht zu erwarten. Sicherlich wird man im Lichte dieses Abschlussberichts der internen Revision noch einmal zu einer Gesamtbetrachtung kommen müssen.
Es ist richtig, wenn Sie sagen, dass das Bundesarbeitsministerium an der Stelle darüber nicht im Bilde gewesen sei. Das liegt aber auch daran, dass wir eine rechtsaufsichtliche Position haben. Das heißt, man muss von etwas Kenntnis haben, und dann kann man die Dinge anfordern und sie dann prüfen. Weil die BA eine Körperschaft der Selbstverwaltung ist, kann man dann von einem rechtsaufsichtlichen kooperativen Beratungsverfahren in ein Weisungsverfahren übergehen, sodass man bei der tariflichen Vergütung von Führungskräften zu einer rechtlich sauberen Verfahrensweise kommt. In dem Prozess sind wir im Augenblick.
Was die Forderung angeht, der Chef der Bundesagentur für Arbeit möge sein Amt ruhen lassen, so sehen wir dafür gegenwärtig überhaupt keinen Anlass. Herr Weise leistet eine gute Arbeit. Trotzdem müssen diese ganzen offenen Fragen, die im Raum stehen, aufgeklärt werden. Das wird sicherlich bis zum Herbst passieren.
Frage: Eine Frage an das Verkehrsministerium. Es geht um das Sparpaket. Die Bundesregierung will ab Januar 2011 vierspurige Bundesstraßen mit der Lkw-Maut belegen. Das ist ja nicht mehr so wahnsinnig lange hin. In Ihrem Haus ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass man diesen Auftrag auch aufgrund der hohen Einnahmen, die wahrscheinlich erzielt werden, europaweit ausschreiben muss. Glauben Sie denn, dass man angesichts der Tatsache dieser Ausschreibung pünktlich diese Lkw-Maut auf Bundesstraßen einführen kann?
Moosmayer: Zunächst einmal möchte ich sagen, dass derzeit noch bei uns geprüft wird, wie und in welcher Form das gemacht werden kann. Mir ist nicht bekannt, dass es dazu schon Entscheidungen gibt. Es gibt auch keinen festen Zeitpunkt, zu dem diese Maut eingeführt werden müsste, sodass man jetzt nicht schon von Verspätungen sprechen kann. Es geht darum, dass man den Mautausweichverkehr auf den vierspurigen Bundesstraßen eindämmt und für Mautgerechtigkeit sorgt. Daran arbeiten wird. Das wird uns auch bestimmt gelingen.
Zusatzfrage: Der verkehrspolitische Aspekt ist, diese Ausweichverkehre zu verhindern. Aber der haushaltspolitische Aspekt ist, dass man für das Jahr 2011 eine bestimmte Summe für das gesamte Sparpaket erbringen will oder erbringen muss. Wenn man zum 1. Januar 2011 diese Einnahmen aus der Maut auf Bundesstraßen aus welchen Gründen auch immer nicht erzielen kann, müsste man dieses Geld dem Finanzminister schuldig bleiben oder es an anderer Stelle einsparen.
Moosmayer: Noch einmal: Das ist ein Teil von vielen Aspekten, die wir beitragen, um den Sparvorgaben gerecht zu werden. Es gibt keine festen Summen, von denen wir jetzt schon sprechen könnten, die man zu einem bestimmten Zeitpunkt abliefern muss. Das ist ein Teil eines ganzen Pakets von Maßnahmen, die wir zurzeit untersuchen. Von daher halte ich es für ein bisschen verfrüht, jetzt schon zu sagen, dass wir das nicht einhalten können.