Betreiber von Internet-Suchmaschinen können verpflichtet werden, Verweise auf persönliche Daten aus ihren Ergebnislisten zu löschen. Bundesjustizminister Heiko Maas begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs: "Die Entscheidung stärkt die Datenschutzrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Internet."
Das Urteil hat große Bedeutung für die laufenden Beratungen zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Foto: picture alliance/dpa Themendie