Neuer Mindestlohn für Maler

Arbeit Neuer Mindestlohn für Maler

Für rund 114.000 Beschäftigte im Maler- und Lackiererhandwerk gelten ab Anfang Mai 2013 neue Lohnuntergrenzen. Die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums hat das Kabinett passiert.

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Malermeister in einem Mietshaus in Berlin Wilmersdorf.

Fairer Lohn für Maler und Lackierer

Foto: Sebastian Bolesch

Die Rechtsverordnung legt den Mindeststundenlohn verbindlich fest. Damit werden in- und ausländische Arbeitgeber im Maler- und Lackiererhandwerk verpflichtet, den tariflichen Mindestlohn zu zahlen.

Ab 1. Mai 2013 wird der Mindeststundenlohn für gelernte Arbeitnehmer von 12,00 auf 12,15 Euro erhöht. Für ungelernte Arbeitnehmer in den alten und für alle Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern wird der Mindeststundenlohn um 1,54 Prozent auf 9,90 Euro angehoben.

Für Fahrzeug- und Metalllackiererer, die ihren festen Arbeitsplatz in stationären Werkstätten haben, gilt der Tarifvertrag allerdings nicht.

Bundesregierung für branchenbezogene Mindestlöhne

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen ist davon überzeugt, dass Arbeit auf Dauer fair bezahlt werden muss. "Deshalb haben wir in zwölf Branchen für insgesamt mehr als vier Millionen Menschen gesetzliche Lohnuntergrenzen festgeschrieben, übrigens nicht gegen, sondern mit den Tarifpartnern“, erklärte sie in der Haushaltsdebatte des Bundestages am 13. September 2012 in Berlin.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte zuletzt im November 2012 für branchenbezogene Regelungen bei Lohnuntergrenzen plädiert. Es müsse verhindert werden, dass Menschen trotz Arbeit auf Sozialleitungen angewiesen seien, sagte Merkel im thüringischen Seebach.