In den Jahren 2005, 2006 und 2010 gab es keine Rentenerhöhungen. Aber auch keine Rentenkürzungen. Wegen der ungünstigen Lohnentwicklung in diesen Jahren wären diese sogar geboten gewesen.
Die gesetzlichen Schutzklauseln, Riester-Faktor, Nachhaltigkeitsfaktor und Rentengarantie verhinderten Rentenkürzungen. Dadurch hat sich im Laufe der Jahre ein „Ausgleichsbedarf“ aufgebaut. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass diese Entwicklungen kompensiert werden müssen in guten Jahren der Rentenversicherung.
Um die Jüngeren im Sinne der Generationengerechtigkeit nicht einseitig zu belasten, wird der Ausgleichsbedarf jährlich nach und nach abgebaut. Dies erfolgt in der Weise, dass positive Rentenanpassungen solange halbiert („gedämpft“) werden, bis der Ausgleichsbedarf abgebaut ist. Das ist nicht mit einer Rentenkürzung zu verwechseln. Es wird einfach weniger erhöht.
2011 wurde damit begonnen, den Ausgleichsbedarf abzubauen. Mit der diesjährigen Rentenanpassung wird der Abbau fortgesetzt.
Noch nachzuholen seit 2011 sind Dämpfungen von 2,85 Prozent in den alten Ländern und 1,43 Prozent in den neuen Ländern. Mit der Rentenanpassung verringert sich der Ausgleichsbedarf in den alten Ländern auf 0,71 Prozent. Dieser Prozentsatz wird mit der Rentenanpassung im kommenden Jahr verrechnet.
Der Ausgleichsbedarf für die neuen Länder ist bereits mit der jetzigen Rentenanpassung vollständig abgebaut.