Bankenprobleme rechtzeitig erkennen - das kann nur eine wirksame europäische Bankenaufsicht. Die europäischen Staats- und Regierungschefs haben Ihren Finanzministern beim Europäischen Rat am 18./19. Oktober einen ehrgeizigen Auftrag gegeben: Bis zum 1. Januar 2013 soll der Rechtsrahmen für eine solche Bankenaufsicht gesetzt werden.
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„Wir haben immer gesagt, dass gelten muss, dass Qualität vor Schnelligkeit gehen muss. Aber nichtsdestotrotz wollen wir zügig arbeiten. Das heißt, die Bankenaufsicht wird zum 1. Januar 2013 nicht die praktische Arbeit aufnehmen können", betonte Bundeskanzlerin Merkel in Brüssel.
Am Beispiel Spaniens hat sich gezeigt: Das bisherige Aufsichtssystem hat die dortigen Probleme nicht wirklich erkannt. Es muss also darum gehen, für die Zukunft eine besser funktionierende europäische Bankenaufsicht zu schaffen. Diese soll früh erkennen, wenn wichtige Banken drohen, in eine Schieflage zu geraten, die auch die Staaten überfordern könnte.
„Eine solche Aufsicht muss mit Kompetenzen ausgestattet werden, die über die Kompetenzen der 2011 geschaffenen Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA weit hinausgehen. Die EBA hat eine koordinierende Funktion für die nationalen Bankenaufsichten. Wir werden eine wirkliche europäische Bankenaufsicht brauchen“, hatte Bundesfinanzminister Schäuble im Juli gesagt.
So sieht das weitere Verfahren hin zu einer europäischen Bankenaufsicht aus:
• Ziel ist es, dass die EU-Finanzminister zum 1. Januar 2013 den Rechtsrahmen für die Europäische Bankenaufsicht erarbeiten. Der Aufbau der Bankenaufsicht erfolgt im Laufe des Jahres 2013.
• Die Europäische Zentralbank (EZB) soll dabei eine besondere Rolle spielen. Sie ist heute noch nicht in die Bankenaufsicht eingebunden. Bundeskanzlerin Merkel sagte im Juni, sie habe großes Vertrauen in die EZB. Diese sei eine unabhängige Instanz und habe ein großes Eigeninteresse an gesunden Banken. „Die EZB stellt den Banken immer wieder die Liquidität zur Verfügung. Das heißt: Die EZB wird einen sehr spezifischen Blick auf diese Banken haben“, so die Bundeskanzlerin.
• Darüber hinaus wird zu beantworten sein, welche Banken der europäischen Aufsicht unterstellt werden, wie das Zusammenspiel zwischen der europäischen Aufsichtsbehörde und den nationalen Behörden ausgestaltet werden soll und welche Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit einer einheitlichen europäischen Aufsicht geschaffen werden müssen.
• Bevor der Europäische Rat abschließend über die neue Bankenaufsicht entscheidet, wird sich in Deutschland der Deutsche Bundestag damit befassen. „Eine Zustimmung Deutschlands zu einem solchen Vorschlag wird in jedem Fall einen entsprechenden Rückhalt im Deutschen Bundestag voraussetzen“, hatte Schäuble deutlich gemacht.
In Deutschland überwacht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Zusammenarbeit mit der Bundesbank die Banken. Zum 1. Januar 2011 wurde ein europäisches System der Finanzaufsicht eingerichtet. Es umfasst drei europäische Aufsichtsbehörden für Banken, Versicherungen und den Wertpapierhandel sowie den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB). Diese Einrichtungen sollen gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden für eine harmonisierte Finanzaufsicht im europäischen Binnenmarkt sorgen. Dieses System hat bisher offenbar Probleme von Banken nicht hinreichend erkennen können.
Eine direkte Bankenrekapitalisierung ist im ESM-Vertrag nicht vorgesehen. Daran ändern die Gipfelbeschlüsse vom 29. Juni nichts. Beantragt ein Land zur Rekapitalisierung seiner Banken Mittel aus dem europäischen Rettungsschirm, haftet das Land selbst gegenüber dem Rettungsschirm für die Rückzahlung der erhaltenen Finanzmittel.
Kommt es, wie im Juni beschlossen, zur Errichtung einer einheitlichen europäischen Bankenaufsicht, so könnte im Anschluss der ESM ermächtigt werden, „Banken direkt zu rekapitalisieren". Das haben die Staats- und Regierungschefs beim Europäischen Rat am 29. Juni erklärt. Über die Einführung der Möglichkeit der direkten Bankenrekapitalisierung wäre mit einem separaten Beschluss zu entscheiden. Dies würde in Deutschland auch die Zustimmung des Bundestages voraussetzen.
„Die Verknüpfung dieser Aufsichtsbehörde mit der Möglichkeit der Kapitalisierung von Banken haben wir heute zum ersten Mal beschlossen“, hatte Merkel nach dem Europäischen Rat im Juni gesagt. „Es ist nur so, dass es vom ESM direkt an die Banken geht. Das kann man akzeptieren, wenn man eine gute, intensive und verlässliche Aufsichtsbehörde hat, die die Funktion übernimmt, die heute der jeweilige Staat hat.“