Am 18. März 1990 können die Menschen in der DDR ihre Parlamentarier in freier und geheimer Wahl selbst wählen. Das Datum steht für den endgültigen Sieg der Friedlichen Revolution, den endgültigen Sieg über die Diktatur in der DDR.
3 Min. Lesedauer
Wahllokal in Berlin, Stadtbezirk Prenzlauer Berg, im März 1990
Foto: Bundesregierung/Lehnartz
Bis 1990 waren alle Wahlen in der ehemaligen DDR eine pure Farce. Es gab Einheitslisten der "Nationalen Front", die man nur als Ganzes akzeptieren konnte. Und von der SED waren die Anteile der sogenannten Blockparteien von vornherein festgelegt. Nur ein einziges Mal vor 1990 – nämlich 1946, bei den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin – fanden im sowjetischen Besatzungsgebiet freie Wahlen statt. Damals erlebte die SED eine herbe Niederlage. Die Folge: Solange die SED herrschte, gab es nie wieder freie Wahlen..
Die Empörung der Bürgerinnen und Bürger über die "Scheinwahlen" machte sich 1989 Luft: Zu offensichtlich waren die Ergebnisse der Kommunalwahlen vom 7. Mai 1989 gefälscht. Die Bürgerrechtsbewegung hatte dafür handfeste Beweise. Der Unmut, der daraus entstand, war Ausgangspunkt für die wachsende Protestbewegung – und damit auch für die Montagsdemonstrationen, die ab September 1989 stattfanden.
Für die Volkskammerwahl am 18. März 1990 waren 24 Listen registriert: 19 Parteien und fünf Listenverbindungen. Im Laufe der Friedlichen Revolution hatte sich das Parteiensystem in der DDR radikal verändert. Die bestehenden Parteien hatten ihr Führungspersonal ausgetauscht und ihre Programme geändert.
Die SED benannte sich in "Partei des Demokratischen Sozialismus" (PDS) um. Die bisherigen Blockparteien – darunter auch die CDU und die LDPD (Liberal Demokratische Partei Deutschlands) – lösten sich aus der Vormundschaft der SED. Zahlreiche neue Parteien entstanden aus der Bürgerrechts- und Oppositionsbewegung.
Am 4. Februar 1990 bildete sich im Beisein von Bundeskanzler Kohl die Allianz für Deutschland – ein Bündnis von CDU, dem Demokratischen Aufbruch und der Deutschen Sozialen Union. Die aus der Oppositionsbewegung stammende Sozialdemokratische Partei der DDR kandidierte als Einzelliste. Die LDPD ging mit der neu gegründeten Deutschen Forumpartei mit der Freien Demokratischen Partei die Listenverbindung "Bund Freier Demokraten" ein. Aus den Reihen der Bürgerrechtsbewegung schlossen sich im Februar die Initiative für Frieden und Menschenrechte, das Neue Forum, sowie Demokratie Jetzt zum "Bündnis 90" zusammen.
Jeder der 12,5 Millionen Wahlberechtigten hatte an diesem 18. März eine Stimme. Die Wahlbeteiligung betrug 93,4 Prozent. Auf die Allianz für Deutschland entfielen 48, auf die SPD 22 Prozent, auf die PDS 16, auf den Bund Freier Demokraten fünf und auf das Bündnis 90 drei Prozent. Am 12. April 1990 wählte die neue Volkskammer Lothar de Maizière, den Spitzenkandidaten der CDU in der Allianz für Deutschland, zum Ministerpräsidenten.
Als der überzeugende Sieg der Allianz für Deutschland verkündet worden sei, habe er gespürt, "da rollt ein Amt auf dich zu", sagt de Maizière heute.
In die Volkskammer wurden 400 Abgeordnete gewählt. Sie waren jung – das Durchschnittsalter betrug nur knapp 42 Jahre. Sie waren gebildet – 86 Prozent hatten ein Hochschulstudium absolviert, mehr als ein Drittel war promoviert. Rund die Hälfte der Abgeordneten kamen beruflich aus dem naturwissenschaftlich-technischen Bereich. Angehörige dieser Berufsgruppen galten politisch als weniger belastet, im Gegensatz zu Juristen, Pädagogen, Wirtschafts- oder Geisteswissenschaftlern. Und zwei Drittel der Abgeordneten bekannten sich zur evangelischen oder katholischen Kirche, obwohl sieben von zehn Menschen in der DDR ohne Kirchenbindung waren.
Nahezu alle Abgeordneten saßen zum ersten Mal in der neuen, der 10. Volkskammer. Nur drei Prozent gehörten auch schon der 9. Volkskammer an. Aber viele von ihnen waren zuvor auf kommunaler Ebene oder auch parteipolitisch aktiv. Mehr als die Hälfte waren vor der Friedlichen Revolution Mitglieder einer Blockpartei oder der SED.
Das Votum der übergroßen Mehrheit am 18. März 1990 war eindeutig: Die Aufgabe der neuen Regierung unter Lothar de Maizière bestand vor allem darin, die Wiedervereinigung Deutschlands zu organisieren. Das sollte nach dem Willen der Abgeordneten zügig vonstatten gehen. In ihrer nur sechsmonatigen Legislaturperiode verabschiedete die Volkskammer mehr als 150 Gesetze.
Zusammen mit der bundesdeutschen Regierung galt es, die rechtlichen Voraussetzungen für die Einigung zu schaffen: Am 1. Juli trat die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion in Kraft, am 20. September das Gesetz zum Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesregierung Deutschland über die Herstellung der Einheit Deutschlands, auch Einigungsvertrag genannt. Er regelte auf rund 1.000 Seiten die Modalitäten des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland.