Erst umfassend informieren

Individuelle Gesundheitsleistungen Erst umfassend informieren

Ärzte bieten häufig Untersuchungen oder Therapien an, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Diese individuellen Gesundheitsleistungen müssen Patienten meist selbst zahlen. Deshalb sollten sie sich genau informieren, ob Zusatzangebote wirklich notwendig sind.

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Arzt und Patient im Gespräch

Beim Arztbesuch sollte die Notwendigkeit von Individuellen Gesundheitsleistungen umfassend geklärt werden.

Foto: Burkhard Peter

Immer wieder beschweren sich Patienten, etwa bei Verbraucherzentralen, dass ihnen Zusatzleistungen aufgedrängt, oder - ohne ausreichend aufzuklären - in Rechnung gestellt wurden. Angeboten werden zum größten Teil Vorsorgemaßnahmen, Früherkennung oder Therapie von Krankheiten. Dazu gehören etwa der Thrombose-Check, Reiseschutzimpfungen, Akupunktur, eine Augeninnendruck-Messung, eine Biofeedback-Therapie oder eine Ozon-Therapie.

Oft stehen Patienten den kostenpflichtigen Zusatzleistungen ratlos gegenüber. Nach Ansicht von Krankenkassen und Ärztevertretern ist ihr medizinischer Nutzen oft gar nicht oder nicht ausreichend wissenschaftlich erwiesen. Solche Zusatzleistungen sind aber häufig ein lohnendes Geschäft. Denn sie reichen über das gesetzlich festgelegte Maß einer ausreichenden und notwendigen medizinischen Versorgung hinaus - der Patient muss diese "Individuelle Gesundheitsleistungen" (IGEL) meist selbst bezahlen.

Gut beraten bei IGeL

Bevor Sie einer IGeL-Maßnahme zustimmen, muss Ihr Arzt Sie ausführlich über die Behandlung informieren und aufklären:

  • Warum er die IGeL in Ihrem Fall für notwendig und die Kassenleistung für nicht ausreichend hält.

  • Welche Vor- und Nachteile die IGeL hat und wie gut diese nachgewiesen sind.

  • Bei IGeL besteht in der Regel kein Grund für eine sofortige Behandlung. Holen Sie im Zweifel noch Rat bei einem anderen Arzt ein.

  • Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten für die IGeL aufgrund des Befundes eventuell doch von der Kasse getragen werden. Zum Beispiel, weil Verdacht auf eine konkrete Erkrankung besteht.

  • Was kostet die IGeL? Ärzte sind hier nicht an die einfachen Sätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gebunden. Der Arzt muss Ihnen vorab schriftlich die voraussichtlichen Kosten mitteilen. Dabei muss der Betrag konkret beziffert werden.

  • Sind eventuell kostenträchtige Folgeuntersuchungen erforderlich?

  • Vor Behandlungsbeginn muss der Arzt mit Ihnen schriftlich einen Vertrag abschließen. Es müssen die medizinischen Einzelleistungen, die Gesamtkosten nach der GOÄ, Ihre Zustimmung und der Hinweis darin enthalten sein, dass Sie diese Leistung selbst zahlen müssen. Hält der Arzt sich nicht daran, darf er später keine Kosten vom Patienten einfordern.

Im Zweifel die Krankenkasse fragen

In Zweifelfällen sollten sich Versicherte an ihre Krankenkasse wenden. Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen hat zudem einen IGeL-Monitor eingerichtet, der die häufigsten IGeL unter die Lupe nimmt. Auch die unabhängige Patientenberatung und die Patientenbeauftragte helfen weiter.

Verbraucher können sich auch an das Portal IGeL-Ärger.de der Verbraucherzentralen wenden. Dort erhalten sie Informationen und ihre Erfahrungen und Beschwerden zu Individuellen Gesundheitsleistungen werden aufgenommen und ausgewertet.