Einspeisevorrang

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Der Einspeisevorrang bezeichnet die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgeschriebene bevorrechtigte Einspeisung erneuerbarer Energien . Das heißt, bevor Strom aus konventionellen Energien ins Netz eingespeist wird, kommt Ökostrom zum Zug.

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