Bund verdoppelt Finanzhilfen

Asyl- und Flüchtlingspolitik Bund verdoppelt Finanzhilfen

Angesichts steigender Asylbewerberzahlen wird der Bund seine Hilfen für Länder und Kommunen verdoppeln. Zudem werden die Asylverfahren beschleunigt.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel im Gespräch mit Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Hamburgs Erstem Bürgermeister Olaf Scholz.

Die Bundeskanzlerin im Gespräch mit Sachsens Ministerpräsident Tillich und Hamburgs Erstem Bürgermeister Scholz.

Foto: Bundesregierung/Denzel

Zuwanderung und steigende Asylantragszahlen stellen Bund, Länder und Gemeinden derzeit vor große Herausforderungen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben am 18. Juni eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um auf nationaler Ebene die hohen Flüchtlingszahlen besser zu bewältigen.

Bund und Länder haben sich bei ihrem Treffen auf einen Aktionsplan verständigt. So sollen Asylverfahren beschleunigt und Bestandsverfahren abgebaut werden. In vielen Bereichen soll es dafür mehr Personal geben. Außerdem beschlossen die Kanzlerin und die Regierungschefs Maßnahmen zu Integration und Sprachförderung von Asylsuchenden mit guter Bleibeperspektive. "Diejenigen, die eine gute Bleibeperspektive haben, sollen schnell wirklich integriert werden", erklärte Merkel.

Die Bundeskanzlerin dankte allen, die sich in der Flüchtlingsarbeit engagierten und sich einsetzten für Menschen, die vor Krieg und Terror geflohen seien. "Wir sind uns aber auch einig, dass unterschieden werden muss zwischen denen, die einen Anspruch auf Schutz haben, und jenen, die einen solchen Anspruch nicht haben und aufgrund dessen dann auch keine Bleibeperspektive haben", stellte sie klar.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat errechnet, dass bis Jahresende mehr als 400.000 Asylanträge gestellt werden - doppelt so viele wie 2014. Es sei schwer vorherzusagen, wie sich die Zahl der Asylbewerber aus den Westbalkan-Staaten entwickle, hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière bereits Anfang Mai erläutert. In Zukunft solle stärker zwischen den Antragsstellern unterschieden werden: zwischen solchen, die eine gute Aussicht auf Asyl oder Schutz in Deutschland haben, und solchen, bei denen es wahrscheinlich ist, dass sie das Land wieder verlassen müssen.

Eine Milliarde Euro Bundeshilfen

Der Bund werde eine Vielzahl von Maßnahmen ergreifen, genauso wie die Länder, kündigte Merkel an. Vor allen Dingen werde der Bund seine Finanzhilfen für dieses Jahr verdoppeln: Statt 500 Millionen Euro, wie bislang zugesagt, werde er nun eine Milliarde zur Verfügung stellen. Das Geld soll die steigenden Lasten abfangen, die Ländern und Kommunen durch Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen.

"Wichtig ist aber, dass wir damit keinen Schlusspunkt setzen, sondern in ein Gespräch zwischen Bund und Ländern eintreten, wie wir strukturell und abhängig von der Zahl der Flüchtlinge auch als Bund in Zukunft eine Verantwortung übernehmen", betonte Merkel. Dazu werde eine länderoffene Arbeitsgruppe mit dem Bund gebildet. Der Bund werde diese Gruppe durch den Chef des Kanzleramts und den Bundesinnenminister führen. Die Länder würden die Chefs der Staatskanzleien entsenden. "Das ist ein wichtiger Schritt", betonte die Kanzlerin. Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit aufgenommen.

Video Pressestatements nach Spitzentreffen im Kanzleramt

Bund und Länder einigen sich auf Aktionsplan

Bund und Länder verständigten sich bei ihrem Treffen auf einen Aktionsplan. So sollen Asylverfahren beschleunigt und Bestandsverfahren abgebaut werden. In vielen Bereichen soll es dafür mehr Personal geben.

Außerdem beschlossen die Kanzlerin und die Regierungschefs der Länder Maßnahmen zur Integration und Sprachförderung von Asylsuchenden mit guter Bleibeperspektive. "Diejenigen, die eine gute Bleibeperspektive haben, sollen schnell wirklich integriert werden", erklärte Merkel.

Hier spielten Sprachkurse eine große Rolle. Der Bund verpflichte sich, "prioritär die Integrationskurse für Asylsuchende und Geduldete mit jeweils guter Bleibeperspektive zu öffnen, und zwar prioritär und im Umfang von 300 Stunden", erläuterte sie. Nach Anerkennung der Schutzberechtigung sollten es 600 Stunden sein.

"Ich glaube, dass noch viel Arbeit vor uns liegt, dass aber durch das Papier, das wir heute verabschieden konnten, der Geist der Gemeinsamkeit Gestalt angenommen hat", sagte die Kanzlerin abschließend. Trotzdem sei noch viel zu tun, "und das Problem ist groß".

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) stimmen die Länder ihre Positionen ab. Sie beraten und entscheiden Fragen, die ausschließlich die Länder betreffen und weder im Bundestag noch im Bundesrat beschlossen werden. Auf der MPK gewonnene Standpunkte vertreten die Regierungschefinnen und -chefs der 16 Bundesländer dem Bund gegenüber. Zweimal im Jahr geschieht dies in besonderer Weise, wenn sie sich im Anschluss an die Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin treffen.
Klassische Aufgaben der MPK sind der Abschluss von Staatsverträgen und Abkommen unter den Ländern oder mit dem Bund, beispielsweise dem Rundfunkstaatsvertrag. Auch Bildungsthemen stehen oft auf der Tagesordnung. Die Regierungschefs der Länder kommen in der Regel viermal im Jahr zur MPK zusammen.