Ausländische Abschlüsse meist gleichwertig

Im Kabinett: Berufsanerkennung Ausländische Abschlüsse meist gleichwertig

Immer mehr ausländische Fachkräfte erhalten die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse. Das hilft ihnen, sich in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Anerkennungsgesetz von 2012 trägt viel dazu bei.

3 Min. Lesedauer

Ausländische Fachkräfte, Marie Campos, Biochemikerin aus USA und Victor Ridtchenko, Mathematiker aus Weißrussland zusammen im Labor der Knauer Laborgeräte GmbH in Berlin

Integration n der Arbeitswelt: viele Berufsabschlüsse ausländischer Fachkräfte werden in Deutschland anerkannt.

Foto: Burkhard Peter

Zwischen 2012 und 2014 wurden mehr als 44.000 Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gestellt. Die Zahl der Anträge steigt: allein 2014 gab es rund 17.600 neue Anträge.

Meist volle Berufsanerkennung

2014 wurden 15.000 Anerkennungsverfahren abgeschlossen. Knapp 80 Prozent der Antragsteller erhielten die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse. Nur 3,6 Prozent der Antragsteller erhielten keine Anerkennung. Das geht aus dem dritten Bericht zum Anerkennungsgesetz hervor, den das Kabinett beschlossen hat.

Mehr als 60 Prozent der Anträge stellten Ärzte oder Gesundheits- und Krankenpfleger - also Fachkräfte, für die es großen Bedarf gibt. Viele Anträge stellen auch Physiotherapeuten, Bürokaufleute, Zahnärzte, Elektroniker, Apotheker, Kfz-Mechatroniker, Tierärzte und Elektroanlagenmonteure. Die meisten haben ihre Berufsabschlüsse in Polen, Rumänien, Bosnien, Herzegowina, Spanien oder Kroatien gemacht.

Seit 2012 ist das Anerkennungsgesetz des Bundes in Kraft. Ebenso sind mittlerweile alle Länder-Anerkennungsgesetze in Kraft. Danach muss innerhalb von drei Monaten geprüft werden, ob ein ausländischer Berufsabschluss mit einem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. In reglementierten Berufe darf man ohne die Berufsanerkennung nicht arbeiten. Das sind zum Beispiel Ärzte, Krankenpfleger, Lehrer, Ingenieure sowie Meister in einigen Handwerksberufen. Bei den nicht reglementierten Berufen (duale Ausbildungsberufe) sind sie Chancen auf dem Arbeitsmarkt mit der Anerkennung besser.

Informations- und Beratungsbedarf steigt

Der Bund bietet eine flächendeckende und qualitätsgesicherte Anerkennungsberatung an: Das Anerkennungsportal "Anerkennung in Deutschland ", das Infoportal "anabin " (KMK-Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) und das bq-Portal für Kammern und Unternehmen werden intensiv genutzt.

Das Internetportal www.anerkennung-in-deutschland.de des Bundesbildungsministeriums und des Bundesinstituts für Berufsbildung informiert über den jeweiligen Beruf. Der "Anerkennungsfinder" führt Interessierte mit wenigen Klicks zur zuständigen Stelle. Das Portal wird bisher in acht Sprachen angeboten. Rund 60 Prozent der Zugriffe erfolgen aus dem Ausland. Das Sprachangebot wird speziell für Asylsuchende und Flüchtlinge auf Arabisch ausgeweitet.

Mehr als 160.000 Interessierte wurden zwischen 2012 und 2015 beraten und bei der Beschaffung von Dokumenten unterstützt. An die Hotline des Bundesamtes für Migration (BAMF) wenden sich deutlich mehr Interessierte direkt vom Ausland aus. Das Interesse von Fachkräften aus Drittstaaten hat sich vervierfacht.

Über die Anerkennungsverfahren in den dualen Ausbildungsberufen informieren die IHK-FOSA (Foreign Skills Approval) und die Handwerkskammern.

Bund erleichtert die Anerkennung

Im Januar 2016 wurde von den Ländern eine länderübergreifende Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe eingerichtet, um die Anerkennungsverfahren einheitlich durchzuführen. Zuständig für die Anerkennung sind weiter die Landesgesundheitsämter.

Anfang 2016 wurde der elektronische Europäische Berufsausweis zunächst für fünf Berufe eingeführt: für Gesundheits- und Krankenpfleger, Apotheker, Physiotherapeut, Bergführer, Immobilienmakler. Mit dem Online-Verfahren, das im Herkunftsland beginnt, werden die Verfahren beschleunigt.

Die EU-Kommission hat angekündigt, den Ausweis auch für weitere Berufe einzuführen. Europäer können auch in anderen Berufen seit Januar 2016 online Anträge auf Berufsanerkennung stellen.

Berufliche Anerkennung für Flüchtlinge

Flüchtlinge können jederzeit die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation beantragen. Zwischen 2012 und 2014 haben über 2.800 Flüchtlinge aus den Hauptherkunftsstaaten Anerkennungsanträge gestellt. Mehr als drei Viertel der Syrer erhielten die volle Anerkennung.

Bei rund 85 Prozent der Antragsteller konnten die Qualifikationen mit Fachgesprächen und Arbeitsproben festgestellt werden. Dieses Verfahren hilft, wenn keine ausreichenden Dokumente vorhanden sind.

Mit Qualifizierung zur vollen Berufsanerkennung

Wer seinen ausländischen Abschluss nur teilweise anerkannt bekommt, kann Qualifizierungsangebote nutzen. 2015 nahmen gut 2.500 Antragsteller an Qualifizierungsmaßnahmen der IQ-Beratungsstellen teil. Die meisten waren Syrer.

Seit August 2015 können Ausländer aus Drittstaaten Visa bekommen, um Anpassungsqualifizierungen und Sprachkurse zu absolvieren. Dies ermöglicht Fachkräften, legal nach Deutschland zu kommen.

IQ steht für das Bundesprogramm "Integration durch Qualifizierung". Die 95 bundesweiten IQ-Servicestellen bieten Erstberatung, Qualifizierungsberatung und vermitteln Lehrgänge. Die Antragsteller können jetzt auch individuell gefördert werden.