Altbundespräsident Köhler in VN-Beratergremium berufen

Bundespräsident Horst Köhler bei einem Empfang im Schloss Bellevue.

Horst Köhler

Foto: Bundesregierung/Bergmann

Dazu sollen auch der Schutz der Ressourcen unseres Planeten sowie die Umgestaltung der Weltwirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit gehören.

Mit dabei ist der ehemalige deutsche Bundespräsident Horst Köhler. Ban berief ihn am 31. Juli auf Vorschlag der Bundesregierung in das neue Beratergremium für die Zukunft der so genannten Millenniumsentwicklungsziele.

Die Berufung ist Ausdruck der großen Wertschätzung, die Horst Köhler weltweit mit seiner Erfahrung als ehemaliger Chef des Internationalen Währungsfonds und seines Engagements für entwicklungspolitische Themen und für den afrikanischen Kontinent genießt. Seine Berufung unterstreicht das große Vertrauen der Vereinten Nationen in Deutschland und würdigt unser globales entwicklungspolitisches Engagement.

Neben Horst Köhler werden 26 weitere Persönlichkeiten dem neuen Gremium angehören; geleitet wird es vom britischen Premierminister David Cameron, der liberianischen Staatspräsidentin Ellen Johnson-Sirleaf und dem indonesischen Staatspräsidenten  Susilo Bambang Yudhoyono. 

Die Beratergruppe soll entwicklungspolitische Empfehlungen für die Zeit nach 2015 erarbeiten. Das Jahr 2015 ist die Zielmarke, um die acht Millenniumsentwicklungsziele umzusetzen. Er erwarte eine mutige und gleichzeitig praxisnahe Vision, erklärte Ban Ki-moon. Die Beratergruppe wird voraussichtlich Ende September das erste Mal zusammenkommen. Es wird erwartet, dass sie ihre Empfehlungen in der ersten Jahreshälfte 2013 dem Generalsekretär präsentieren wird.

Die Millenniumsentwicklungsziele (MDGs) wurden aus der Millenniumserklärung von September 2000 abgeleitet. Damals kamen hochrangige Vertreter aus 189 Staaten zum bis dahin größten Gipfeltreffen der Vereinten Nationen in New York zusammen. Ergebnis des Treffens war die Millenniumserklärung, die folgende vier Handlungsfelder für die internationale Politik definierte: Frieden, Sicherheit und Abrüstung; Entwicklung und Armutsbekämpfung; Schutz der gemeinsamen Umwelt; Menschenrechte, Demokratie und gute Regierungsführung.