Der Deutsche Bundestag hat in einer Gedenkstunde an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert. Vor Auschwitz-Überlebenden, Abgeordneten und Gästen mahnte Bundespräsident Gauck, die Erinnerung an die deutschen Verbrechen wachzuhalten. Auch die Bundeskanzlerin war bei der Gedenkstunde anwesend.
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Der Deutsche Bundestag hat der Opfer des Nationalsozialismus gedacht.
Foto: Bundesregierung/Steins
In einer Sonderveranstaltung am Holocaust-Gedenktag hat der Bundestag an die Opfer der NS-Diktatur erinnert. Neben Bundespräsident Joachim Gauck sowie Bundestagspräsident Norbert Lammert waren auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesratspräsident Volker Bouffier sowie Vertreter des Bundesverfassungsgerichts anwesend.
Am 27. Januar 1945 hatten sowjetische Truppen das deutsche Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz befreit.
In seiner Ansprache mahnte Bundestagspräsident Norbert Lammert, die Nachgeborenen seien für die Vergangenheit nicht verantwortlich, wohl aber für den Umgang mit dieser Vergangenheit. Es gelte, staatlich angeordnete und organisierte Verbrechen "nirgendwo" und "an keinem Platz der Welt" wieder geschehen zu lassen. Die Deutschen müssten sich im Bewusstsein ihrer historischen Verantwortung den drängenden humanitären Herausforderungen der Gegenwart stellen.
Auschwitz stehe als Synonym für den "historisch beispiellosen industrialisierten Völkermord" und dafür, was Menschen Menschen antun könnten, sagte Lammert. Der Bundestagspräsident erinnerte auch an diejenigen, die den Nationalsozialisten Widerstand geleistet hatten und an die Menschen, die "vom Trauma des Überlebens gezeichnet" seien. Die junge Generation forderte er auf, den noch Überlebenden zuzuhören, dadurch zu "Zeugen der Zeugen" zu werden und die Erinnerung weiterzutragen.
Auch Bundespräsident Joachim Gauck mahnte in seiner Gedenkrede im Plenarsaal des Reichstages, die Erinnerung an die deutschen Verbrechen wachzuhalten. Eine der wichtigsten Lehren aus dem Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit sei, "dass Verschweigen offenkundiges Verbrechen und offenkundige Schuld nicht tilgt", sagte der Bundespräsident.
Gauck warnte, dass Gedenktage zu einem Ritual erstarren könnten, "zu einer leeren Hülle, gefüllt mit den stets gleichen Beschwörungsformeln." Sie bewahrten nicht davor, "im Hier und Heute gleichgültig zu werden", bekräftigte das Staatsoberhaupt. Der Holocaust sei "ein Bruch, eingewebt in die Textur unserer nationalen Identität. Wer in der Wahrheit lebt, kann das nicht leugnen." Die moralische Pflicht daraus erfülle sich nicht nur im Erinnern. Aus der Erinnerung erfolge der Auftrag, die Rechte eines jeden Menschen zu schützen und zu bewahren.
Der 27. Januar ist der "Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus". Dieser Gedenktag wurde 1996 von Bundespräsident Roman Herzog eingeführt. Sowjetische Truppen befreiten am 27. Januar 1945 das Konzentrationslager Auschwitz. Dort waren etwa 1,1 Millionen Menschen ermordet worden. Insgesamt kamen in den NS-Konzentrations- und Vernichtungslagern rund sechs Millionen Juden ums Leben. Die Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus findet seit 1996 jährlich im Deutschen Bundestag statt.
Zwischen den beiden Reden von Lammert und Gauck spielte der Klarinettist Ib Hausmann den dritten Satz "Abîme des oiseaux" ("Abgrund der Vögel") aus dem "Quatour pour la fin du temps" ("Quartett für das Ende der Zeit"“) des französischen Komponisten Olivier Messiaen (1908-1992). Das Stück basiert auf den ersten sieben Versen der Johannes-Apokalypse. Messiaen wurde 1940 als Kriegsgefangener in einem Lager bei Görlitz interniert. Dort schloss er das Quartett ab. Im Januar 1941 wurde es in der Theaterbaracke des Lagers uraufgeführt.
Mit Auschwitz, dem Symbol des Holocausts und der NS-Verbrechen, beschäftigt sich auch die diesjährige Jugendbegegnung des Deutschen Bundestages. Daran nehmen 80 Jugendliche teil, die sich in Deutschland und seinen Nachbarländern, vor allem Polen und Frankreich, mit der Geschichte des Nationalsozialismus auseinandersetzen.
Im Anschluss an die Gedenkstunde lud der Bundestagspräsident zur Eröffnung der Ausstellungen "Der Tod hat nicht das letzte Wort – Niemand zeugt für den Zeugen" und "Zeichnen gegen das Vergessen" in das Foyer des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Die Ausstellungen sind vom 28. Januar bis 27. Februar 2015 nach vorheriger Anmeldung zu besichtigen.
Zum 70. Jahrestag der Befreiungen der Konzentrationslager veranstalten die acht vom Bund institutionell mitfinanzierten KZ-Gedenkstätten Gedenkfeiern. Im Mittelpunkt stehen dabei die eingeladenen Überlebenden und ihre Angehörigen. Diese Veranstaltungen werden mit zusätzlichen Bundesmitteln gefördert.