Energiesteuersenkung im Bundesrat beschlossen
Die Bundesregierung sorgt für mehr Transparenz beim Tanken und entlastet Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Betriebe bei den Spritpreisen. Sie senkt die Energiesteuer und wird das Kartellrecht noch einmal verschärfen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
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In Folge des Iran-Nahost-Konflikts und der Sperrung der Schifffahrtsroute von Hormus ist der Ölpreis auf dem Weltmarkt um etwa 30 Prozent gestiegen.
Foto: Getty Images/alvaro gonzalez
Die stark gestiegenen Kraftstoffpreise in Folge des Iran-Nahost-Konflikts bereiten vielen Menschen Sorgen. Aus diesem Grund hat die Regierungskoalition am 12. April beschlossen, die Energiesteuer für zwei Monate um ca. 17 Cent pro Liter Kraftstoff zu senken und das Kartellrecht weiter zu verschärfen. Diese Regelung ist seit dem 1. Mai in Kraft.
Seit dem 1. April ist zudem das Maßnahmenpaket der Bundesregierung wirksam, um gegen die vielen täglichen Preiserhöhungen an den Tankstellen und gegen missbräuchliche Kraftstoffpreise vorzugehen. Das soll die Verlässlichkeit und Transparenz an den Tankstellen erhöhen und das Bundeskartellamt stärken.
Die neuen Regelungen zu den Preisänderungen an den Tankstellen sind bereits verabschiedet und wirken seit dem 1. April. Auf die Senkung der Energiesteuer und weitere Entlastungen hat sich die Regierungskoalition am 12. April geeinigt. Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat am 24. April ist sie nun nach Verkündung im Bundesgesetzblatt am 1. Mai in Kraft getreten.
Die Senkung der Energiesteuer soll Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schnell, direkt und unbürokratisch entlasten. Geplant ist eine Reduzierung um ca. 17 Cent pro Liter Benzin und Diesel, begrenzt auf zwei Monate. Insgesamt ist dies eine Entlastung in Höhe von 1,6 Milliarden Euro.
Im Detail sieht das Gesetz vor, für Diesel und Benzin die Energiesteuersätze ab dem 1. Mai 2026 für zwei Monate um jeweils 14,04 Cent je Liter zu senken. Zusammen mit dem des darauf anfallenden Umsatzsteueranteils ergeben sich daraus eine Entlastung von bis zu 17 Cent brutto pro Liter.
Das erste Maßnahmenpaket sorgt zudem mit der neuen Spritpreisregel für mehr Transparenz und Verlässlichkeit an den Tankstellen und für bessere Möglichkeiten des Bundeskartellamts, um gegen missbräuchliche Kraftstoffpreise vorzugehen.
Seit dem 1. April dürfen die Tankstellen in Deutschland nur noch einmal am Tag ihre Spritpreise erhöhen: um 12 Uhr. Preissenkungen sollen jederzeit möglich sein. Die neue Regel sorgt für Verlässlichkeit und mehr Transparenz für Autofahrerinnen und Pendler.
Denn zuvor änderte sich der Spritpreis bis zu 22-mal pro Tag im Durchschnitt. Das war für Autofahrerinnen und Autofahrer sehr intransparent und ärgerlich. Bei Verstößen gegen das Verbot täglich mehrfacher Preiserhöhungen drohen nun Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Nach einem Jahr wird die Bundesregierung über die Wirksamkeit und Wirkungen in der Praxis berichten.
Die Marktransparenzstelle für Kraftstoffe im Bundeskartellamt bündelt und monitort die Preisdaten von rund 15.000 Tankstellen in Deutschland. Diese müssen jede Preisänderung innerhalb von fünf Minuten anzeigen. Diese werden beispielsweise an die Tank-Apps weitergegeben.
Die Markttransparenzstelle wertet jetzt auch die Daten zur Einhaltung der neuen 12-Uhr-Regel aus. Jeder Verstoß wird dann den zuständigen Landesbehörden mitgeteilt.
Ja, denn die Bundesregierung hat das Bundeskartellamt gestärkt: Mit dem Kraftstoffpaket vom 1. April hat sie die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht bei marktbeherrschenden oder marktmächtigen Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich verschärft. Damit kann das Bundeskartellamt nun gegen missbräuchliche Preiserhöhungen bei Kraftstoffen einfacher und schärfer vorgehen. Damit sollen insbesondere auch überhöhte Preise gegenüber freien Tankstellen verhindert werden.
Bei Verdacht auf missbräuchlich überhöhte Kraftstoffpreise müssen die Unternehmen dann darlegen, dass die Erhöhungen gerechtfertigt sind. Verschärfte Kontrollen bei Kosten und Preisen sind eine Voraussetzung für Preisdämpfungen. Zudem soll das Bundeskartellamt strukturelle Wettbewerbsstörungen einfacher feststellen und damit schneller beheben können.
Das Bundeskartellamt hat bereits reagiert und Raffinerien zur Auskunft über Preise aufgefordert. Es hat die zuständige Beschlussabteilung neu strukturiert, inhaltlich entlastet und personell aufgestockt, um die neuen Wettbewerbsregeln im Kraftstoffbereich möglichst effizient anwenden zu können.
Darüber hinaus hat die Regierungskoalition am 12. April beschlossen, das Kartellrecht noch weiter zu verschärfen. So soll unter anderem das Kartellamt besser feststellen können, ob sinkende Rohstoffpreise schnell an Verbraucher weitergegeben werden, sobald sich die Marktlage wieder beruhigt.
Von der vorgesehenen Energiesteuer-Senkung profitieren insbesondere Autofahrerinnen und Autofahrer sowie Betriebe. Zudem plant die Regierungskoalition zum 1. Januar 2027 eine Reform der Einkommenssteuer, um kleinere und mittlere Einkommen dauerhaft zu entlasten. Auch darauf hat sich die Regierungskoalition am 12. April geeinigt.
Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Energie und Energieversorgung finden Sie in unserem FAQ.