Wissenschaftsfreiheitsgesetz erweitert

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Forschung stärken
Wissenschaftsfreiheitsgesetz erweitert

Weniger Formulare und mehr Möglichkeiten, um internationale Spitzenkräfte für die Forschung zu gewinnen. Mit der Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes werden unter anderem flexible Vergütungsregelungen eingeführt und der Zugang zu Förderungen erleichtert.

Das Foto zeigt eine forschende Person in einem Labor mit Reagenzgläsern.

Flexiblere Vergütungsregelungen sollen es Forschungseinrichtungen erleichtern, internationale Spitzenkräfte zu gewinnen.

Foto: mauritius images / Bruno Golemac / Alamy

Mit einem reformierten Wissenschaftsfreiheitsgesetz will die Bundesregierung die deutsche Forschung im internationalen Wettbewerb stärken. Denn das deutsche Wissenschaftssystem steht in einem fortgesetzten internationalen Wettbewerb. Die außeruniversitäre Forschung in Deutschland ist daher auch weiterhin auf forschungsfreundliche Bedingungen angewiesen. Denn gemeinnützige, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sollen im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen können. 

Die Bundesregierung hat deshalb eine Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes im Januar 2026 beschlossen. Der Bundestag hat das Gesetz im September 2026 mit Änderungen angenommen, der Bundesrat im Oktober 2026 gebilligt. Damit konnte die Reform zum 28. Oktober 2026 in Kraft treten.

Änderungen und Erweiterungen des Gesetzes nach Beschluss des Bundestages : Der Kreis der außeruniversitären Forschungseinrichtungen wurde von ursprünglich 11 auf 15 Einrichtungen erweitert. Außerdem dürfen Gehälter für Forschende künftig auch aus Fördermitteln der Europäischen Union finanziert werden, sofern die europäischen Förderbestimmungen es erlauben.

Effizientere Personalgewinnung, weniger Bürokratie

Danach sollen insbesondere auch industrienahe, gemeinnützige Forschungseinrichtungen ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch die Zahlung von Gehältern besserstellen dürfen als vergleichbare Bundesbeschäftigte. Das gilt für Einrichtungen, die Projektförderungen aus öffentlichen Mitteln erhalten, jedoch für die Gehaltszahlungen keine öffentlichen Mittel einsetzen.

Die beschlossene Regelung sorgt auch dafür, dass weniger Einzelanträge auf Ausnahmen von diesem sogenannten Besserstellungsverbot gestellt und geprüft werden müssen. Sie leistet also zugleich einen Beitrag zur Entbürokratisierung. Mit der Gesetzesänderung wird ein entsprechender Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.