Staatsminister Eckart von Klaeden koordiniert das Programm für Bürokratieabbau. Darüber hinaus wurde ein unabhängiger Normenkontrollrat eingerichtet, der die Bundesregierung unterstützt und berät.
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Bürokratieabbau ist nicht alleine die Aufgabe einzelner Ministerien. Bürokratieabbau ist eine gemeinsame Daueraufgabe der Bundesregierung, die sich nur in einem ressortübergreifendem Ansatz vorantreiben lässt. Deshalb wird die Umsetzung des Regierungsprogramms vom Staatssekretärausschuss Bürokratieabbau gesteuert, in dem alle Ressorts vertreten sind.
Organisation des Programm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung
Foto: REGIERUNGonline
Regierungsprogramm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung (PDF) PDF, 27 KB, nicht barrierefrei
Die Geschäftsstelle Bürokratieabbau im Kanzleramt koordiniert und kontrolliert die Umsetzung des Programms Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung. Das geschieht auf der Grundlage des Kabinettbeschlusses vom 25. April 2006. Sie steht allen Bundesministerien vor allem bei der Einführung des Standardkosten-Modells (SKM) und dem Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau zur Seite. Gleichzeitig unterstützt sie der Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau, Staatsminister Eckart von Klaeden.
Für die Vereinfachung konkreter Informationspflichten bleiben nach wie vor die Ressorts im Rahmen ihrer jeweiligen fachlichen Zuständigkeiten selbst verantwortlich.
Internetpräsenzen der Bundesministerien zum Bürokratieabbau
Nationaler Normenkontrollrat eingesetzt
Am 18. August 2006 trat das Gesetz zur Einsetzung des Nationalen Normenkontrollrates in Kraft. Dies erfolgte im Rahmen des Regierungsprogramms "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung". Im September 2006 nahm das Gremium seine Arbeit auf. Der unabhängige Nationale Normenkontrollrat hat die Aufgabe, die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung auf Bürokratiebelastungen durch Informationspflichten zu prüfen. Darüber hinaus kann er zu eventuellen Verringerungen von Bürokratie Stellung nehmen.
Das Bundeskabinett änderte im November 2006 die Geschäftsordnung der Regierung. Der Normenkontrollrat wird an Rechtsetzungsvorhaben der Bundesregierung zum gleichen Zeitpunkt beteiligt wie die Ressorts. Er erhält mit den gleichen Fristen Gelegenheit zur Stellungnahme.
Zugleich müssen die bei neuen Gesetzen und Verordnungen zu erwartenden Bürokratiekosten ausgewiesen werden. Daher werden die Ressorts verpflichtet, die Bürokratiekosten von Regelungsvorhaben zu ermitteln. Diese müssen im Vorblatt und in der Begründung ihrer Gesetzentwürfe gesondert dargestellt werden.
Diese Regelung trat am 1. Dezember 2006 in Kraft und gilt für Gesetzgebungsvorhaben, die nach diesem Zeitpunkt zwischen den Ressorts abgestimmt werden.
Wirtschaft und Kommunen werden beteiligt
Die Spitzenverbände der Wirtschaft und der Kommunen sowie Zentralausschüsse einzelner Branchen sollen in die Diskussionen einbezogen werden. Davon verspricht man sich ein erfolgreiches Umsetzen des Regierungsprogramms. In diesem Zusammenhang sollen regelmäßig konkrete Belastungen und mögliche Vereinfachungen erörtert werden.
Die Bürokratiekostenmessungen nach dem SKM-Verfahren beziehen auch die mittelständische Wirtschaft mit ein. Hierzu erstellt das Statistische Bundesamt einen Pool mitwirkungsbereiter Unternehmen für die Aufwandsmessungen. Nur wenn die Firmen bei der Erhebung der notwendigen Daten mithelfen, lässt sich ein realistisches Bild ermitteln. Die Ergebnisse werden in die Entscheidungen des Gesetzgebers über den Abbau von Bürokratiekosten einfließen und so allen Unternehmen zu Gute kommen.
Zum Thema Bürokratieabbau beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag
Zum Thema Bürokratieabbau bei der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände
Zum Thema Bürokratieabbau beim Zentralverband des Deutschen Handwerks
Zum Thema Bürokratieabbau beim Bundesverband der Deutschen Industrie
Zum Thema Bürokratieabbau beim Bundesverband deutscher Banken