EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation
Der freiwillige Verhaltenskodex der EU-Kommission zur Bekämpfung von Desinformation hat insgesamt 44 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner. Worum es sich dabei handelt, lesen Sie hier.
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Hinweis auf Falschinformationen auf einem Handy: Der Kodex ist ein Schritt hin zu einem sichereren Online-Umfeld.
Foto: imago images/Christian Ohde
Der freiwillige EU-Verhaltenskodex gegen die Verbreitung von Desinformation geht auf das Jahr 2018 zurück. Online-Plattformen, führende Technologieunternehmen sowie Akteurinnen und Akteure der Werbebranche einigten sich auf den Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation von 2018. Ihr Ziel? Der Verbreitung von Desinformation im Internet entgegenzuwirken – erstmals weltweit und auf freiwilliger Basis.
Am 16. Juni 2022 folgte eine überarbeitete Version des Kodex: Aus der Zusammenarbeit der damals noch 34 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner entstand der verstärkte Verhaltenskodex für Desinformation von 2022. Er umfasst konkrete Verpflichtungen für Plattformen und die gesamte Branche. Hierunter fallen zum Beispiel eine verbesserte Zusammenarbeit mit Faktenprüferinnen und -prüfern sowie die Gewährleistung transparenter politischer Werbung. Der verstärkte Kodex ist ein Schritt mehr hin zu einem transparenteren, sichereren und vertrauenswürdigeren Online-Umfeld.
Europawahlen 2024
Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová und Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton kamen im Juni 2023 mit den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern des 2022 verschärften Verhaltenskodexes gegen Desinformation zusammen. Dort wurden zwölf neue Unterzeichnerinnen und Unterzeichner begrüßt – insgesamt sind es somit nun 44. Eine Forderung aus dem Treffen ist, für die Nutzerinnen und Nutzer klar zu markieren, wenn Inhalte mit generativer Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden und den Verhaltenskodex dementsprechend anzupassen.
Hinsichtlich der Europawahlen in 2024 sieht die Europäische Kommission folgende Themen:
- Kampf gegen russische Desinformation, auch im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine
- mehr Faktenchecks und bessere Finanzierung von unabhängigen Teams von Faktencheckerinnen und -checkern – insbesondere in Sprachen der kleineren und mittleren EU-Mitgliedsstaaten
- besserer Zugang zu Hintergrunddaten für Forscherinnen und Forscher
- Schutzmechanismen gegen böswillige Nutzung von KI zur Verbreitung von Desinformation und klare Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten.
Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des EU-Verhaltenskodex sind Online-Plattformen, Faktenprüferinnen und -prüfer sowie Akteurinnen und Akteure aus Forschung, Medien und der Zivilgesellschaft. Der Verhaltenskodex ist zwar freiwillig, soll aber durch das Gesetz über digitale Dienste anerkannt werden. Das Gesetz über digitale Dienste ist bindend.