Studienfinanzierung

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Chancengleichheit und Leistung Studienfinanzierung

Das BAföG ermöglicht vielen jungen Menschen ein Studium, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Es wurde 2016 erhöht und . Außerdem gibt es Stipendien, die beim Studium, bei Auslandsaufenthalten und Promotionen unterstützen.

3 Min. Lesedauer

Studierende eines dualen Studiengangs bei Siemens Berlin

Studieren darf nicht am Geld scheitern

Foto: Burkhard Peter

Gute Bildung darf nicht an finanziellen Hürden scheitern. 1971 trat das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Kraft. Es wird kontinuierlich weiter entwickelt und an die Lebensumstände der Studierenden angepasst.

In den vergangenen 40 Jahren haben mehr als vier Millionen Studierende und fast fünf Millionen Schülerinnen und Schüler von der BAföG-Förderung profitiert.

Mehr BAföG seit August 2016

Zum Wintersemester 2016 stiegen die BAföG-Sätze um sieben Prozent. Der Wohngeldzuschlag wurde auf 250 Euro angehoben. Studierende mit eigener Wohnung können bis zu 735 Euro monatlich erhalten.

Etwa 110.000 mehr Studenten und Schüler können die Ausbildungsförderung erhalten, weil die Einkommensfreibeträge der Eltern steigen.

7.500 Euro eigenes Vermögen sind anrechnungsfrei - zum Beispiel ein Auto.

Zusätzlich zum BAföG ist seit 2016 ein Minijob mit 450 Euro monatlich möglich. Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt 130 Euro monatlich pro Kind.

Tipp für angehende Master-Studenten: kann man schon mit der vorläufigen Zulassung zum Master-Studium bekommen. Das verlängert die Förderung um maximal zwei Monate.

Das BAföG besteht zur Hälfte aus einem zinslosen Darlehen, das nach Abschluss des Studiums zurückzuzahlen ist. Die andere Hälfte ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Wer schnell und erfolgreich studiert, wird mit einem Rückzahlungsnachlass belohnt.

BAföG fürs Auslandsstudium: Das BAföG kann man auch für ein Auslandsstudium nutzen. Studierende ohne Anspruch auf Inlands-BAföG können gefördert werden, wenn die Lebenshaltungskosten in dem jeweiligen Land höher sind als in Deutschland.

BAföG für ausländische Studierende: Grundsätzlich können Ausländerinnen und Ausländer BAföG erhalten, wenn sie eine Bleibeperspektive in Deutschland haben und bereits gesellschaftlich integriert sind. Dies sind beispielsweise Bürger der Europäischen Union oder in Deutschland geborene und hier aufgewachsene Jugendliche aus Zuwandererfamilien. Ausländische Studierende aus Drittstaaten mit humanitären Aufenthaltstiteln oder Duldung können nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland BAföG beantragen.

Stipendien

Anders als etwa die USA hat Deutschland noch keine ausgeprägte Stipendienkultur. Dennoch gibt es zahlreiche aus Steuergeldern oder privat finanzierte Stipendien, die besonders begabte Studierende fördern oder einen Auslandsaufenthalt finanzieren. Die Stipendien werden nicht auf das BAföG angerechnet.

Eine Übersicht zu den verschiedenen Stipendien bietet der Stipendienlotse www.stipendienlotse.de des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Oft werden die Studierenden nicht nur finanziell gefördert. Die Stipendiengeber bieten auch interdisziplinäre Seminare, Symposien und Workshops und ermöglichen Kontakte zu Vertrauensdozenten, Tutoren, Referenten und Unternehmen.

Deutschlandstipendium

Mit dem Deutschlandstipendium werden engagierte und begabte Studierende mit monatlich 300 Euro gefördert. Das Geld kommt zur Hälfte aus dem Bundesbildungsministerium und zur Hälfte von privaten Förderern. Es zählen nicht nur Noten, sondern auch soziales Engagement. Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen der Eltern oder vom BAföG.

Gerade für Studierende aus Nicht-Akademiker-Familien ist das Deutschlandstipendium eine Unterstützung. Das Stipendium ist auch für Familien eine Anerkennung, deren Kinder trotz schwieriger persönlicher Lebensumstände herausragende Leistungen erzielen.

Der persönliche Kontakt zwischen privaten Förderern und Stipendiaten ist genauso wichtig wie die finanzielle Unterstützung. In überfachlichen Projekten können sich Stipendiatinnen und Stipendiaten austauschen und "über den Tellerrand" hinausblicken. Unternehmen, die als Förderer dabei sind, beraten über Berufswege, geben Kontakthilfe oder können selbst junge Talente entdecken.

Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene

Wer als Berufstätiger mit einem besonders guten Ausbildungsabschluss studieren möchte, kann sich um ein Aufstiegsstipendium bewerben. Es ist das einzige akademische Begabtenförderungsprogramm für Menschen mit Berufserfahrung. Die Stiftung Begabtenförderung (SBB) kann jährlich über 1.000 neue Stipendiatinnen und Stipendiaten aufnehmen.

Das Stipendium für ein Vollzeitstudium beträgt monatlich 815 Euro. Dazu kommt eine Betreuungspauschale Zuschuss für Kinder unter zehn Jahren. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 2.400 Euro erhalten. Eine Bewerbung ist auch vor Ende des zweiten Studiensemesters noch möglich.

Bildungskredit

Mit dem Bildungskreditprogramm unterstützt die Bundesregierung fortgeschrittene Studierende. Auch Zweit- und Folgeausbildungen können gefördert werden.

Im Gegensatz zum BAföG wird der Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner gewährt.
Das Kreditvolumen reicht von 1.000 Euro bis zu 7.200 Euro. Es wird wahlweise in maximal 24 Monatsraten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro ausgezahlt. Auf Wunsch ist auch eine Einmalzahlung von maximal 3.600 Euro für ausbildungsbezogene Aufwendungen möglich.