Begrenzung der irregulären Migration
Seit dem 16. September 2024 sind an allen deutschen Landgrenzen vorübergehende Binnengrenzkontrollen möglich. Dies ist eine der Maßnahmen, um irreguläre Migration nach Deutschland zu begrenzen. Was die Bundesregierung sonst noch unternimmt, lesen Sie hier.
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Seit Oktober 2023 sind Kontrollen an den Binnengrenzen zu Nachbarländern möglich
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Die Bundesregierung hat eine ganze Reihe von weitreichenden Maßnahmen beschlossen hat, um irreguläre Migration zu verringern.
Diese Maßnahmen zeigen Wirkung: Es gibt bei den Rückführungen eine deutliche Steigerung. Allein 2024 gab es 22 Prozent mehr Abschiebungen. Die Zahl derjenigen, die irregulär nach Deutschland kommen, sinkt.
Weitere Informationen: Humanität und Ordnung - Umgesetzte Maßnahmen der Bundesregierung zur Begrenzung und Steuerung der irregulären Migration PDF, 592 KB, nicht barrierefrei
Einen Überblick zu den bereits getroffenen Maßnahmen der Bundesregierung finden Sie hier:
Rückführungspaket der Bundesregierung
Ein wesentlicher Schritt zur Begrenzung irregulärer Migration sind schnellere Rückführungen und Abschiebungen von Personen ohne Bleiberecht in Deutschland. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde von Bundesinnenministerin Nancy Faeser am 11. Oktober 2023 auf den Weg gebracht und ist am 27. Februar 2024 mit einer Ausnahme in Kraft getreten. Die Regelung zur Durchsuchung der Wohnung nach Sachen und Datenträgern zur Identitätsfeststellung gilt seit dem 1. August 2024.
Das Rückführungspaket sieht ein Bündel an Maßnahmen vor, die effektivere Verfahren und eine konsequentere Durchsetzung der Ausreisepflicht vorsehen. Dabei geht es auch um die schnelle Abschiebung von Straftäterinnen und Straftätern sowie Gefährderinnen und Gefährdern.
Binnengrenzkontrollen
Um die Schleusungskriminalität noch stärker zu bekämpfen und die irreguläre Migration zu begrenzen, gelten seit dem 16. September 2024 vorübergehende Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen. Diese wurden am 12. Februar 2025 erneut für weitere sechs Monate verlängert.
Erleichterte Ausweisung nach Terrorverherrlichung
Ausländer und Ausländerinnen, die terroristische Taten öffentlich verherrlichen, sollen künftig leichter ausgewiesen und auch abgeschoben werden können. Die Bundesregierung hat deshalb am 26. Juni 2024 zwei Änderungen im Ausweisungsrecht auf den Weg gebracht.
Zum einen wurden die Voraussetzungen für ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse im Aufenthaltsgesetz herabgesetzt. Und zwar insbesondere in den Fällen, in denen eine ausländische Person zu Hass gegen Teile der Bevölkerung aufruft, indem sie öffentlich terroristische Taten billigt oder dafür wirbt. Zum anderen wurde eine neue Fallgruppe für ein schweres Ausweisungsinteresse im Aufenthaltsgesetz eingeführt. Danach wiegt das öffentliche Interesse an der Ausweisung besonders schwer, wenn jemand eine Straftat gemäß § 140 StGB begangen – also eine Straftat belohnt oder gebilligt hat – und es sich dabei um eine terroristische Straftat handelt.
Strafverschärfung für Schleuser
Die Bundesregierung hat am 1. November 2023 eine drastische Erhöhung der Strafen für Schleuser auf den Weg gebracht. Bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Schleusung oder bei Fällen mit Waffen, Gesundheitsgefährdung, unbegleiteten Minderjährigen oder Durchbrechen einer Polizeikontrolle soll künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe gelten, so dass diese Straftaten als Verbrechen eingestuft werden. Die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung steht Polizei und Staatsanwaltschaft künftig bei allen Schleusungsdelikten zur Verfügung.
Entlastung der Ausländer- und Leistungsbehörden
Die Bundesregierung hat am 1. November 2023 den Gesetzentwurf zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht auf den Weg gebracht. Dieser hat einen verbesserten Datenaustausch über das Ausländerzentralregister (AZR) zum Ziel. Im AZR sollen künftig Angaben dazu erfasst werden, ob Betroffene existenzsichernde Leistungen (nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Zweiten, Achten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sowie dem Unterhaltsvorschussgesetz) erhalten, welche Behörde für die Gewährung zuständig ist und über welchen Zeitraum die Leistungen erteilt werden. Ausländer- und Leistungsbehörden (etwa Sozialämter und Jobcenter) sollen entlastet werden, indem manuelle Abfragen zu Sozialleistungen entfallen.
Migrationspartnerschaften mit Drittstaaten
Ziel der Bundesregierung ist es, jene Personen unbürokratischer zurückzuführen, die keine Schutzgründe geltend machen können. Dafür will sie praxistaugliche und partnerschaftliche Vereinbarungen mit wesentlichen Herkunftsländern abschließen, von denen beide Seiten profitieren. Im Februar 2023 hat die Bundesregierung daher mit Joachim Stamp einen Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen eingesetzt. Migrationsabkommen sind ein wichtiger Baustein, einerseits für die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Qualifizierung für den Arbeitsmarkt und andererseits für konsequente Rückführungen.
Sichere Herkunftsstaaten
Zur Begrenzung irregulärer Migration wurden ferner die Republik Moldau und Georgien zu sicheren Herkunftsstaaten ernannt. Beide Staaten wollen Mitglieder der Europäischen Union werden. In beiden Staaten droht Menschen in aller Regel keine politische Verfolgung. Mehr als jeder zehnte abgelehnte Asylantrag kommt aus diesen beiden Ländern. Hiermit soll irreguläre Migration schnell und wirksam reduziert werden.
Gesamteuropäische Lösung
Die EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission haben sich am 20. Dezember 2023 auf einen Kompromiss für die Reform des europäischen Asyl- und Migrationssystems geeinigt. Im April 2024 hat auch das Europaparlament die zehn Gesetzestexte angenommen und der Einigung zugestimmt. Final angenommen wurde der Gesetzestext vom Rat der Europäischen Union am 14. Mai 2024.
Bundeskanzler Olaf Scholz sprach von einer historischen Einigung: „Wir haben nun in der EU eine deutlich bessere Grundlage: Für eine humane Begrenzung von irregulärer Migration. Für verlässliche Registrierungen an den Grenzen.“
Zu der EU-Asylreform gehört ein wirksamer Schutz an den europäischen Außengrenzen mit einheitlichen Standards für Registrierungen und Zuständigkeiten sowie ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus. Das heißt: Die Mitgliedstaaten, die selbst weniger Asylgesuche erhalten, können Schutzsuchende aufnehmen, finanzielle Beiträge leisten oder alternativ Personal zum Aufbau von Kapazitäten entsenden.
Um die Änderungen der Richtlinie über Aufnahmebedingungen in ihr nationales Recht einzuführen, haben die EU-Länder bis Juni 2026 Zeit. Damit die Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen für die konkrete Umsetzung frühzeitig Klarheit und Rechtssicherheit und ausreichend Zeit für die operativen Vorkehrungen haben, hat die Bundesregierung deutlich früher die Umsetzung der GEAS-Reform in nationales Recht mit dem GEAS-Anpassungsgesetz und dem GEAS-Anpassungsfolgengesetz am 6. November 2024 auf den Weg gebracht.
Die Bundesregierung hat mit Joachim Stamp seit Februar 2023 einen Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen. Im Podcast „Aus Regierungskreisen“ spricht er über sichere Herkunftsländer, überlastete Kommunen und die Verantwortung, humanitäre Katastrophen im Mittelmeer zu beenden. Hier hören Sie den Podcast: Wie sehen faire Migrationsabkommen aus, Joachim Stamp?