Gasspeichergesetz
Alle Betreiber von Gasspeicheranlagen in Deutschland sind fortan dazu verpflichtet, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Das Gasspeichergesetz gibt Füllstandsvorgaben vor, um die Versorgung zu sichern.
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Mit dem Gasspeichergesetz sorgt die Bundesregierung dafür dass die Energieversorgung durch volle Gasspeicher, insbesondere im Winter gewährleistet bleibt. So sollen zudem heftige Preisausschläge eingedämmt werden. Die neuen gesetzlichen Vorgaben zum Befüllen der Gasspeicher im Energiewirtschaftgesetz gelten seit dem 30. April 2022.
Die gesetzlichen Änderungen wurden aufgrund der historisch niedrigen Gasspeicherstände im Winter 2021/22 notwendig. Diese hatten zu Unsicherheiten auf den Märkten und größeren Schwankungen der Energiepreise geführt. Mit dem Gasspeichergesetz hat die Bundesregierung eine Regulierung geschaffen, die stets ausreichend befüllte Gasspeicher sicherstellt. Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine wurden diese Maßnahmen noch einmal dringlicher.
Gasversorung für den Winter sichern
Deutschland verfügt in Mittel- und Westeuropa über die mit Abstand größten Gasspeicherkapazitäten für Erdgas. Die Kapazitäten reichen aus, um Deutschland für zwei bis drei durchschnittlich kalte Wintermonate zu versorgen – vorausgesetzt, die Speicher sind zu Beginn der Heizsaison gut gefüllt.
Mit dem Gesetz stellt die Bundesregierung sicher, dass die Gasspeicher in Deutschland zu Beginn des Winters ausreichend befüllt werden. Die gesetzlich vorgegebenen Füllstände wurden bereits Ende Juli 2022 erneut per Ministerverordnung erhöht: Zum 1. Oktober müssen die Speicher zu 85 Prozent gefüllt sein, zum 1. November zu 95 Prozent und am 1. Februar immer noch zu 40 Prozent. Ein neues Zwischenziel von 75 Prozent zum 1. September soll zu schnellerem Einspeichern führen.
Gasspeicher gut gefüllt
Die Gasversorgung in Deutschland ist stabil. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Eine Gasmangellage im vergangenen Winter konnte verhindert werden. Gleichwohl bleibt die Vorbereitung auf den Winter 2023/2024 eine zentrale Herausforderung. Deswegen bleibt auch ein sparsamer Gasverbrauch wichtig.
Die Bundesnetzagentur berichtet regelmäßig über die Füllstände in den Gasspeichern. Das Speicherziel für den 1. September von 75 Prozent wurde bereits im Juni erreicht. Mitte Juli 2023 waren die Speicher zu rund 86 Prozent gefüllt (Stand 24.07.2023).
Abhängigkeit von russischem Erdgas beendet
Seit September 2022 wird kein russisches Erdgas mehr über Pipelines direkt nach Deutschland geliefert. Wir bekommen stattdessen erhöhte Erdgaslieferungen aus Norwegen und den Niederlanden sowie zusätzliche Flüssiggas-Importe.
Die Versorgung mit Gas war zu keinem Zeitpunkt gefährdet - dank Einsparungen im Verbrauch, zusätzlicher Importe aus anderen Staaten, rechtzeitig ausreichend gefüllter Speicher und dem Ausbau der Infrastruktur für Flüssiggas-Importe.
Wer setzt die gesetzlichen Speichervorgaben um? Die Trading Hub Europe GmbH – eine Tochtergesellschaft aller Gaspipeline-Betreiber in Deutschland – ist verpflichtet, die Gasspeicher schrittweise zu füllen. Sie erhält dafür einen umfassenden Instrumentenkasten, um vor allem für den Winter die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.