Im Bundestag
Die Bundesregierung will mehr Bildungsgerechtigkeit für Grundschulkinder schaffen. Deshalb hatte das Kabinett beschlossen, das Investitionsprogramm „Ganztagsausbau“ um zwei Jahre zu verlängern. Der Bundestag hat diesem Vorhaben nun zugestimmt.
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Der Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen soll weiter gefördert werden.
Foto: imago/Westend61
Die Bundesregierung will das Investitionsprogramm für den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder um zwei Jahre verlängern. Das bedeutet, dass die Bundesmittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro länger bereit stehen, damit Länder und Kommunen bis Ende 2029 Zeit haben, ihre Projekte fertigzustellen.
Damit reagiert der Bund auf Bitten aus den Ländern und Kommunen, die sich mehr Planungssicherheit für den flächendeckenden Ausbau der Ganztagsbetreuung in Grundschulen gewünscht hatten. Diese Entscheidung ist ein wichtiges Zeichen der Bundesregierung – an die Länder, Kommunen, Eltern und vor allem an die Kinder.
Der Bundestag hat einem entsprechenden Gesetzentwurf nun zugestimmt. Jetzt muss der Bundesrat noch abschließend grünes Licht geben, damit das Gesetz in Kraft treten kann.
Bundesfamilienministerin Karin Prien erklärte zur Kabinettsbefassung:
„Länder und Kommunen haben in den letzten Jahren bereits viel geleistet und ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote stark ausgebaut. Die Bundesmittel von 3,5 Milliarden Euro stehen nun bis 2029 bereit – das schafft verlässliche Planungsgrundlagen. So kann weiter an guten und erreichbaren Angeboten für jedes Grundschulkind gearbeitet werden. Unser Ziel ist klar: mehr Qualität, mehr Plätze und echte Unterstützung für mehr Bildungsgerechtigkeit. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass wir als Bundesregierung so schnell zu einem Gesetzentwurf gekommen sind, der die ausdrücklichen Wünsche von Ländern und Kommunen umsetzt. Dies soll auch ein Zeichen der neuen und besseren föderalen Zusammenarbeit sein.“
Ganztagsbetreuung: Schritt für Schritt zum Rechtsanspruch
Das Ziel des Programms ist es, gemeinsam mit den Ländern die Voraussetzungen für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der ab dem Schuljahr 2026/27 schrittweise eingeführt wird, zu schaffen. Ab dem Schuljahr 2029/30 wird dann jedes Grundschulkind der Klassen 1 bis 4 Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben.
Die Fristverlängerung beim Investitionsprogramm zeigt den klaren politischen Willen, den Ausbau verlässlich und langfristig umzusetzen – ein wichtiger Schritt für mehr Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit.