Ganztagsbetreuung weiter ausbauen

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Investitionsprogramm im Kabinett beschlossen Ganztagsbetreuung weiter ausbauen

Die Bundesregierung will mehr Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für Grundschulkinder schaffen. Deshalb hat das Kabinett jetzt einen Gesetzentwurf verabschiedet, der das Investitionsprogramm „Ganztagsausbau“ um zwei Jahre verlängert.

 

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Lehrerin mit Schülern am Gruppentisch.

Der Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen soll weiter gefördert werden.

Foto: imago/Westend61

Die Bundesregierung hat das Investitionsprogramm für den Ausbau der Ganztagsbetreuung um zwei Jahre verlängert. Das bedeutet, dass Länder und Kommunen jetzt bis Ende 2029 Zeit haben, ihre Projekte fertigzustellen. Damit reagiert der Bund auf Bitten aus den Ländern und Kommunen, die sich mehr Planungssicherheit für den flächendeckenden Ausbau der Ganztagsbetreuung in Grundschulen gewünscht hatten. Diese Entscheidung ist ein wichtiges Zeichen der Bundesregierung – an die Länder, Kommunen, Eltern und vor allem an die Kinder.

Bundesfamilienministerin Karin Prien erklärt hierzu: 

„Länder und Kommunen haben in den letzten Jahren bereits viel geleistet und ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote stark ausgebaut. Die Bundesmittel von 3,5 Milliarden Euro stehen nun bis 2029 bereit – das schafft verlässliche Planungsgrundlagen. So kann weiter an guten und erreichbaren Angeboten für jedes Grundschulkind gearbeitet werden. Unser Ziel ist klar: mehr Qualität, mehr Plätze und echte Unterstützung für mehr Bildungsgerechtigkeit. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass wir als Bundesregierung so schnell zu einem Gesetzentwurf gekommen sind, der die ausdrücklichen Wünsche von Ländern und Kommunen umsetzt. Dies soll auch ein Zeichen der neuen und besseren föderalen Zusammenarbeit sein.“

Ganztagsbetreuung: Schritt für Schritt zum Rechtsanspruch

Das Ziel des Programms ist es, gemeinsam mit den Ländern die Voraussetzungen für einen schrittweisen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 zu schaffen. Ab dem Schuljahr 2029/30 soll dann jedes Grundschulkind der Klassen 1 bis 4 Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben. Die Fristverlängerung zeigt den klaren politischen Willen, den Ausbau verlässlich und langfristig umzusetzen – ein wichtiger Schritt für mehr Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit.