Neuausrichtung des WSF beschlossen
Um Menschen und Unternehmen finanziell zu entlasten, hat die Bundesregierung einen umfassenden Abwehrschirm angekündigt – Gesamtvolumen: 200 Milliarden Euro. Um die Finanzierung zu sichern, wird der Wirtschaftsstabilisierungsfonds reaktiviert und neu ausgerichtet. Diesem Vorhaben haben Bundestag und Bundesrat nun zugestimmt.
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Welche Gesetzesänderung wurde beschlossen?
Die Bundesregierung hat am 29. September 2022 die Eckpunkte des wirtschaftlichen Abwehrschirms gegen die Folgen des russischen Angriffskriegs verkündet. Damit sollen unter anderem die steigenden Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abgefedert werden.
Die Finanzierung wesentlicher Maßnahmen - unter anderem der Gaspreisbremse - soll durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) erfolgen. Das erfordert eine Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (StFG), mit der der WSF reaktiviert und neu ausgerichtet wird. Dafür hat das Kabinett eine entsprechende Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen erarbeitet, die nun vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde.
Wie wird der Wirtschaftsstabilisierungsfonds ausgestaltet?
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird für 2022 eine Kreditermächtigung für den WSF in Höhe von 200 Milliarden Euro geschaffen, um die geplanten Maßnahmen in den Jahren 2022 bis 2024 zu finanzieren. Eigene Maßnahmen des WSF sind nicht vorgesehen - er fungiert vielmehr als reiner „Finanzierungs-Dienstleister“.
Mit der notwendigen Kreditaufnahme wird die Kreditobergrenze der Schuldenregel im Jahr 2022 zusätzlich überschritten. Dass die Voraussetzungen dafür vorliegen, hat der Deutsche Bundestag nach Artikel 115 des Grundgesetzes mit der Mehrheit seiner Mitglieder entschieden.
Welche Maßnahmen können aus dem WSF finanziert werden?
Um Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen von den hohen Energiepreisen zu entlasten, Arbeitsplätze zu erhalten und die Energieversorgung zu gewährleisten, sollen folgende Maßnahmen finanziert werden:
- Staatliche Programme zur Abfederung von Preissteigerungen beim Bezug von Gas und Strom (Gas- und Strompreisbremse),
- Stützungsmaßnahmen für Unternehmen und marktrelevante Gasimporteure, die aufgrund der Energiekrise in Schwierigkeiten geraten sind.
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) war Teil des Schutzschilds der Bundesregierung gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Er wurde im März 2020 errichtet und ist zum 30. Juni 2022 ausgelaufen. Durch zielgerichtete Stabilisierungsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 9,6 Milliarden Euro zugunsten von 25 Unternehmen verschiedener Branchen hat der WSF einen wichtigen Beitrag geleistet, um die negativen Auswirkungen der Pandemie auf die deutsche Wirtschaft abzufedern.