Bessere Chancen für Zugewanderte
Deutschland braucht Fachkräfte - auch aus dem Ausland. 2012 hat die Bundesregierung die Anerkennungsverfahren gesetzlich geregelt und vereinfacht. Die meisten ausländischen Berufsabschlüsse werden anerkannt.
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In den Gesundheitsberufen sind ausländische Arbeitnehmer sehr willkommen.
Foto: Burkhard Peter
Oft dürfen Ausländer in einem Beruf ohne einen hier anerkannten Abschluss nicht arbeiten: im zulassungspflichtigen Handwerk, als Arzt, als Krankenpfleger oder als Apotheker. Auch bei anderen, nicht zulassungspflichtigen Berufen hilft die Anerkennung, um besser auf dem Arbeitsmarkt anzukommen.
Für den Syrer Fares Schammas zum Beispiel war das Anerkennungsgesetz eine echte Chance: Schammas hatte in Syrien bei seinem Vater Tischler gelernt. 2001 kam er nach Deutschland und musste sich zunächst mit Gelegenheitsjobs über Wasser halten. Als Zimmermannshelfer kam er seinem ursprünglichen Beruf am nächsten. Nach Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes stellte er einen Anerkennungsantrag. 2015 bekam er nach einer erfolgreichen Anpassungsqualifizierung die volle Anerkennung als Tischler.
Erfahrungsberichte zur Anerkennung
Rechtsanspruch auf Anerkennungsverfahren
Mit dem Anerkennungsgesetz des Bundes von 2012 haben Ausländer einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren: Dabei wird überprüft, ob ihr Berufsabschluss mit einem deutschen Referenzberufen gleichwertig ist. Das Anerkennungsverfahren muss in der Regel innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.
Das Bundesgesetz regelt die Anerkennung für über 600 bundesrechtlich geregelte Berufe, davon 81 reglementierte Berufe: zum Beispiel Ärzte, Krankenpfleger sowie 41 Handwerksmeisterberufe (Handwerksordnung).
In den Bundesländern gelten seit Mitte 2014 ebenfalls Anerkennungsgesetze zum Beispiel für Lehrer, Ingenieure, Architekten und soziale Berufe.
Auch Asylsuchende oder Flüchtlinge können jederzeit die Anerkennung ihres Abschlusses zu beantragen. Die Berufsanerkennung ist nicht an einen bestimmten Aufenthaltstitel gebunden.
Die Anerkennungsverfahren steigen kontinuierlich. Bis Ende 2014 wurden 44.000 Anerkennungsanträge gestellt, 20.000 Anerkennungsverfahren durchgeführt. Das waren 20 Prozent mehr als im Jahr 2013.
Ausbildung meist gleichwertig
Bisher bekommen rund 78 Prozent der Antragsteller ihren ausländischen Berufsabschluss als gleichwertig anerkannt. Nur 4 Prozent der Fälle konnten bisher (Stand: Ende 2013) nicht anerkannt werden. Wenn Abschlüsse teilweise anerkannt werden, können die Betreffenden fehlende Fach- und Sprachkenntnisse durch ergänzende Lehrgänge und Prüfungen nachholen.
Vor allem Ärzte, Gesundheits- oder Krankenpfleger, lassen sich ihre Abschlüsse anerkennen. In gewerblich-technischen, kaufmännischen und handwerklichen Berufen ohne Reglementierung werden 63 Prozent der Abschlüsse anerkannt. 33 Prozent mit teilweiser Anerkennung.
Hier gibt es ausführliche Informationen:
Es gibt das Internetportal "Anerkennung in Deutschland" mit dem „Anerkennungsfinder“. Interessierte finden mit wenigen Klicks die zuständige Anerkennungsstelle und alle wichtigen Informationen zum Anerkennungsverfahren für den jeweiligen Beruf. Über die Hälfte der Interessenten informiert sich bereits aus dem Ausland auf dem Portal. Es wird bisher in 8 Sprachen angeboten. Das Sprachangebot wird für Asylsuchende und Flüchtlinge auf Arabisch ausgeweitet.
Anerkennungssuchende können sich aus dem Ausland an die Beratungsstellen des Netzwerkes IQ "Integration durch Qualifizierung" wenden. Die IQ-Beratungsstellen beraten Antragsteller und vermitteln Nachqualifizierungslehrgänge.
Anerkennung trägt zur Fachkräftesicherung bei
Deutschland ist zwar eines der Länder mit den geringsten Hürden für die Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften. Es kommen jedoch noch zu wenige, um die prognostizierten Lücken zu schließen. Bis 2025 werden voraussichtlich über sechs Millionen Arbeitskräfte fehlen, wenn sich die Situation nicht ändert.
In einigen Regionen und Branchen gibt es schon jetzt nicht genügend Fachkräfte. Viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind daher auch auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Mit ihrem Fachkräftekonzept will die Bundesregierung deshalb mehr qualifizierte Zuwanderinnen und Zuwanderern das Arbeiten in Deutschland erleichtern. Die leichtere berufliche Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse soll dazu beitragen.
Rund 80 Prozent der Betriebe keine Bedenken, Personen mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation einzustellen. Das ergab eine repräsentative Befragung durch das Bundesinstitut für Berufsbildung. Zwei Drittel sind danach bereit, Mitarbeiter bei einem Anerkennungsverfahren konkret zu unterstützen. Etwas über 40 Prozent der Befragten kennen inzwischen die noch relativ neuen Anerkennungsregeln.
Die Anerkennungsverfahren bringen den Betrieben Vorteile bei der Personalgewinnung und -entwicklung. Wenn sie Beschäftigte bei der beruflichen Anerkennung unterstützen, gewinnen sie gleichwertig qualifizierte Fachkräfte gewinnen. Das Bundesregierung und die Sozialpartner wollen daher die Betriebe noch mehr über die Anerkennungsverfahren informieren und sensibilisieren.