Mehr Tempo für Deutschland
In ganz Deutschland werden neue und bezahlbare Wohnungen gebraucht. Bund und Länder sorgen für schnellere Bauplanung und -genehmigung. Mit einem novellierten Baugesetzbuch, einem neuen, einfachen Gebäudetyp, digitalen Verfahren und harmonisierten Bauordnungen.
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In Deutschland wird dringend mehr bezahlbarer Wohnraum gebraucht. Bund und Länder ändern deswegen viele Vorschriften, um die oft langwierigen Genehmigungs- und Planungsprozesse für den Wohnungsbau zu beschleunigen. So können Baulücken rasch genutzt, Dächer bebaut und brachliegende Flächen in Wohnraum umgewandelt werden.
Das sorgt für mehr Tempo beim Wohnungsbau
- Der Bund will das Bundesbaugesetzbuch novellieren. Mit den neuen Regelungen sollen zum Beispiel Gebäudeerweiterungen und -aufstockungen in den Orten erleichtert werden, in denen die Wohnungsmärkte angespannt sind. Die Novelle soll auch den Wohnungsbau in zweiter Reihe erleichtern. Die Bundesregierung hat die Novelle am 4. September 2024 auf den Weg gebracht.
- Das Vorkaufsrecht der Kommunen soll gestärkt werden. So können sie mehr Grundstücke und Immobilien für den kommunalen Wohnungsbau erwerben und mehr Wohnungen für die Kommunen bauen.
- Mit dem neuen Gebäudetyp E wird das Planen und Bauen einfacher, günstiger und schneller. Die Idee: Auf Standards verzichten, die nicht unbedingt notwendig sind. Dabei bleiben Qualität und Sicherheit der Gebäude umfassend erhalten. Die Bundesregierung passt mit einem „ “ das Bauvertragsrecht an.
- Serielles und Modulares Bauen mit industriell vorgefertigten Bauteilen verkürzt die Baustellenzeit und spart damit Geld. Im November 2023 haben Bund, Länder und Bauverbände dafür eine neue Rahmenvereinbarung an den Start gebracht.
- Der Bund wird die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm anpassen: So kann mancherorts in der Nähe von Gewerbebetrieben Wohnraum geschaffen werden – trotz der Umgebungslautstärke. Das ist vor allem in Ballungsgebieten wichtig.
- Digitale Beteiligung und Veröffentlichung im Bauleitplanverfahren sind die Regel seit der Digitalisierungsnovelle des Baugesetzbuches. Künftig sollen auch die Bekanntmachungen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen digital veröffentlicht werden.
Und das ist bereits umgesetzt:
Die im November 2023 im „Bau-Turbo-Pakt“ vereinbarten Schritte setzen Bund und Länder Schritt für Schritt um. Die Baugesetzbuchnovelle liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Die Länder ziehen bei ihren Bauordnungen mit:
- Einmal erteilte Typengenehmigungen werden bereits in neun Bundesländern uneingeschränkt anerkannt. Damit dürfen diese Gebäudetypen ohne nochmalige Genehmigung auch an anderen Orten errichtet werden. Das ist ein wichtiger Fortschritt, da die Länder für wesentliche Bauvorschriften vor Ort zuständig sind.
- Bauanträge für kleinere Gebäude dürfen in elf Ländern jetzt auch andere qualifizierte Berufsgruppen stellen, etwa bestimmte Bauhandwerksmeisterinnen und -meister oder Bautechnikerinnen und -techniker.
- Elf Länder haben bereits die einheitlichen Mindestabstände zur Grundstücksgrenze für Wärmepumpen in den jeweiligen Landesbauordnungen umgesetzt, um typenbezogene einheitliche Mindestabstände zur Grundstücksgrenze zu gewährleisten.