100 Milliarden Euro für eine leistungsstarke Bundeswehr

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Sondervermögen 100 Milliarden Euro für eine leistungsstarke Bundeswehr

Deutschland braucht eine gut ausgestattete Bundeswehr, um den sicherheitspolitischen Herausforderungen gewachsen zu sein. Bundestag und Bundesrat haben dem Sondervermögen zugestimmt. Für umfassende Investitionen stehen nun 100 Milliarden Euro bereit – alle wichtigen Fragen und Antworten.

3 Min. Lesedauer

Foto zeigt einen Panzer der Bundeswehr

Das Sondervermögen soll dazu beitragen, die Ausstattung der Bundeswehr schneller zu beschaffen, als dies im üblichen Haushaltsrhythmus möglich ist.

Foto: Bundeswehr/ Marco Dorow

Nach dem Deutschen Bundestag hat nun auch der Bundesrat grünes Licht für die Einführung eines Sondervermögens zur Stärkung der Bundeswehr gegeben. Das Sondervermögen sei „die richtige Antwort auf die Zeitenwende“, hatte Bundeskanzler Olaf Scholz in seiner Haushaltsrede betont. Für die konstruktiven Verhandlungen über Parteigrenzen hinweg bedankte sich Scholz bei allen Beteiligten.

Warum ist ein Sondervermögen für die Bundeswehr nötig?

Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine erschüttert die Grundlagen unserer Friedensordnung und ist eine sicherheitspolitische Zäsur in Europa. Um Freiheit und Demokratie in Deutschland und bei unseren Bündnispartnern zuverlässig schützen zu können, brauchen wir eine leistungsfähige, gut ausgestattete Bundeswehr. Um zügig investieren zu können, hat die Bundesregierung ein einmaliges Sondervermögen im Umfang von 100 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.

Was ist das Ziel des Sondervermögens?

Ziel des zweckgebundenen Sondervermögens ist es, bestehende Fähigkeiten bei der Bundeswehr zu erhalten und notwendige Investitionen in unsere Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit tätigen zu können. Es soll dazu beitragen, die bedarfsgerechte Ausstattung der Bundeswehr schneller zu beschaffen, als dies im üblichen jährlichen Haushaltsrhythmus möglich ist. Zusätzlich zum Verteidigungshaushalt sollen hieraus in enger Abstimmung mit dem Bundestag festgelegte Großvorhaben der Bundeswehr finanziert werden. „Unser Ziel ist eine leistungsfähige und fortschrittliche Bundeswehr, eine Bundeswehr, die ihren Kernauftrag, die Landes- und Bündnisverteidigung, erfüllen kann, weil sie ausreichend ausgestattet ist“, so Kanzler Scholz.

Wofür wird das Geld ausgegeben?

Ein wesentlicher Teil des Geldes wird für den Kauf von Großgeräten verwendet – sie sind im Wirtschaftsplan zum Sondervermögen konkret benannt. Mit 33,4 Milliarden Euro werden Beschaffungen im Bereich der Luftwaffe der größte Ausgabeposten der nächsten Jahre sein. Weitere Vorhaben sollen unter anderem die Entwicklung und der Kauf des Eurofighter ECR sowie der Kauf von F-35 als Nachfolger des Tornados sein. Der Verteidigungsbereich „Land“ erhält laut Wirtschaftsplan 16,6 Milliarden Euro, auf den Bereich „See“ entfallen 8,8 Milliarden Euro. 20,8 Milliarden Euro können für Beschaffungen im Komplex „Führungsfähigkeit und Digitalisierung“ verwendet werden.

Hier finden Sie weitere Informationen über die bereits geplanten Anschaffungen für die Bundeswehr.

Wie wird das Sondervermögen finanziert?

Das Sondervermögen wird mit einer eigenen Kreditermächtigung in Höhe von einmalig 100 Milliarden Euro ausgestattet. Es erhält keine Zuweisung aus dem Bundeshaushalt und wird getrennt von diesem verwaltet. Die Mittel des Sondervermögens stehen überjährig zur Verfügung und können bedarfsgerecht genutzt werden.

Grafik trägt die Überschrift "Entwicklung des Verteidigungshaushalts". Darunter heißt es: Soll-Etat von 2017 bis 2022 in Mrd Euro. 2022 liegt der Verteidigungshaushalt bei 50,33 Mrd Euro, plus 7,3 Prozent zum Vorjahr.

Das Sondervermögen wird mit einer eigenen Kreditermächtigung in Höhe von einmalig 100 Milliarden Euro ausgestattet. 

Foto: Bundesregierung

Warum muss das Grundgesetz geändert werden?

Die Änderung des Artikels 87a des Grundgesetzes schafft die verfassungsrechtliche Grundlage für die Errichtung dieses Sondervermögens. Der Bund wird ermächtigt, zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro zu errichten. Die einmalige Kreditermächtigung wird von der Kreditobergrenze der Schuldenregel des Grundgesetzes ausgenommen. Mit der Grundgesetzänderung wird die Zweckbindung des Sondervermögens zugunsten der Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit verfassungsrechtlich abgesichert. Das Sondervermögen selbst wird durch einfaches Bundesgesetz errichtet. Bundestag und Bundesrat haben beiden Vorgängen zugestimmt.

Welche Auswirkungen hat das Sondervermögen auf die NATO-Quote?

Die zusätzlichen Investitionen aus dem Sondervermögen ermöglichen der Bundesregierung, insgesamt zwei Prozent des BIP in die Verteidigung zu investieren und damit die NATO-Vorgaben zu erfüllen. „Wir streben dieses Ziel nicht nur an, weil wir bei unseren Freunden und Alliierten im Wort stehen“, so Kanzler Scholz in seiner Regierungserklärung nach Beginn des russischen Angriffskriegs, „wir tun dies auch für uns, für unsere eigene Sicherheit.“