BSI schützt die Bundestagswahl

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Wahlwissen 2025 BSI schützt die Bundestagswahl

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIist zuständig für Fragen der Cyber-Sicherheit sowie Auswertung von Sicherheitsrisiken des Bundes. Es begleitet und unterstützt die Absicherung der Wahlen auf vielen Ebenen.

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Logo des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik

Das BSI ist die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes.

Foto: imago/Kosecki

Das BSI als zentrale Stelle für Informationssicherheit auf nationaler Ebene verfolgt zum Schutz der Wahlen einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Es steht in einem intensiven Austausch mit nationalen und internationalen Partnern und unterstützt insbesondere Bundes- und Landeswahlleiter, Kandidaten und Parteien in Belangen der Informationssicherheit mit umfangreichen Informations-, Hilfs- und Beratungsangeboten. 

Da bei der Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses zur Unterstützung teilweise IT eingesetzt wird, unterstützt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hier die Gemeinden und Wahlorgane bei der Absicherung. Welche Hard- und Software verwendet wird, entscheiden die Gemeinden und Wahlorgane in eigener Zuständigkeit und Verantwortung.

Ein Cyberangriff auf die IT für die vorläufige Ergebnisermittlung beziehungsweise -übermittlung könnte beispielsweise die Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses verzögern. Maßgebend für die Zusammensetzung des neu gewählten Bundestages ist jedoch ausschließlich das endgültige Wahlergebnis, das rund drei Wochen nach der Wahl vorliegt.

Die Papierform ist nicht manipulationsanfällig

Bei Bundestags- und Europawahlen werden infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009 keine Wahlgeräte eingesetzt. Die Stimmabgabe erfolgt ausschließlich in Papierform. Sie ist daher nicht von der IT-Sicherheit abhängig und nicht manipulationsanfällig. Durch die Verwendung von Stimmzetteln und die Erstellung von Niederschriften durch die Wahlausschüsse, die das Ergebnis feststellen, ist eine Überprüfung jederzeit möglich. Die Niederschriften werden grundsätzlich bis 60 Tage vor der nächsten Wahl aufbewahrt.

Weitere Informationen finden Sie bei der Bundeswahlleiterin sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik