Was ist die Erst-Stimme? 
Was ist die Zweit-Stimme?

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Ein Ausschnitt des Stimm-Zettels mit der Erst-Stimme und der Zweit-Stimme

Sie haben zwei Stimmen. Es gibt die Erst-Stimme und die Zweit-Stimme.

Foto: imago/CHROMORANGE

Bei der Bundestags-Wahl 
haben Sie 2 Stimmen.
Es gibt die Erst-Stimme und die Zweit-Stimme.

Was ist die Erst-Stimme?

Die Erst-Stimme steht auf dem Stimm-Zettel
auf der linken Hälfte.
Da stehen die Bewerber und Bewerberinnen
aus Ihrem Wahl-Kreis.
Bei einer Wahl nennt man die Bewerber:
Kandidat oder Kandidatin.

Mit der Erst-Stimme können Sie 
einen Kandidaten oder eine Kandidatin
aus Ihrem Wahl-Kreis wählen.
Der Kandidat oder die Kandidatin
soll einen Sitz im Bundestag bekommen.

Bei jedem Bewerber steht
der Wohnort und der Beruf dabei.
Außerdem steht dort,
in welcher Partei er ist.

Was ist die Zweit-Stimme?

Die Zweit-Stimme steht auf dem Stimm-Zettel
auf der rechten Seite.
Die Zweit-Stimme hat die Farbe blau.
Damit können Sie eine Partei wählen.
Wenn eine Partei viele Zweit-Stimmen bekommt,
dann hat sie mehr Abgeordnete im Bundestag.
Man sagt dazu:
Sie hat mehr Sitze im Bundestag.

Abgeordnete

Abgeordnete sind Politiker.
Die Bürger wählen die Abgeordneten.
Die Abgeordneten arbeiten zum Beispiel
im Bundestag oder im Europäischen Parlament.

Die Bürger wählen die Abgeordneten,
wenn sie die Ideen von den Abgeordneten gut finden.
Die Abgeordneten sind also
die Vertreter von den Bürgern.

Ein Abgeordneter in Deutschland
muss die deutsche Staats-Bürgerschaft haben.
Und er muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Unter dem Namen von jeder Partei
stehen 5 Namen von Personen.
Das sind die ersten 5 Bewerber für diese Partei.

Wenn Sie Ihren Stimm-Zettel ausgefüllt haben,
dann falten Sie ihn zusammen.
Es darf niemand sehen,
wen Sie gewählt haben.
Werfen Sie den Stimm-Zettel dann in die Wahl-Urne.

Wahl-Urne 

Die Wahl-Urne ist ein verschlossener Behälter
mit einem Schlitz.
Durch diesen Schlitz wirft man die Stimm-Zettel.
Man muss die Wahl-Urne verschließen können.

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