Chancen kooperativer Medienplattformen

Medienbericht 2021 Chancen kooperativer Medienplattformen

Im aktuellen Medien- und Kommunikationsbericht informiert die Bundesregierung über ihre medienpolitischen Leitlinien. Unter anderem geht der Bericht der Frage nach, wie Anreize zur Entstehung kooperativer Medienplattformen gesetzt werden können. Das Bundeskabinett hat den Medienbericht 2021 jetzt verabschiedet.

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Neue kooperative Medienplattformen als Chance im digitalen Zeitalter?

Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Tetra-Images

Eine kleine Zahl großer Plattformen übernimmt aufgrund ihrer Marktdominanz inzwischen immer mehr Funktionen auch im Medienbereich. Als maßgebliche Mitgestalter öffentlicher Kommunikationsräume setzen sie die Geschäftsmodelle klassischer Medien massiv unter Druck.

Eine Entwicklung, der neue kooperative Medienplattformen entgegenwirken könnten. Gemeint sind damit Plattformen, die digitale Fernseh-, Radio- und/oder Printangebote miteinander verknüpfen und ihnen dadurch zu größerer Sichtbarkeit im Netz verhelfen.

Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2021 Teil 1 PDF, 515 KB, barrierefrei und Teil 2 PDF, 2 MB, barrierefrei (wissenschafliches Gutachten)

Wissenschaftliches Gutachten als Grundlage

Allerdings gibt es solche Plattformen bisher kaum. Inwiefern der Bund ihre Entstehung durch staatliche Anreize fördern könnte, ist eine der Fragen, denen der aktuelle Medienbericht nachgeht.

Grundlage des Berichts ist ein unabhängiges wissenschaftliches Gutachten zum Thema „Neue kooperative Medienplattformen in einer künftigen Medienordnung“. Es untersucht das Thema aus den unterschiedlichen Blickwinkeln der Medienforschung, der Kommunikationswissenschaft, der Medienökonomik sowie der Rechtswissenschaft.

Mit dem Medien- und Kommunikationsbericht erfüllt die Bundesregierung ihre Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag zu den jüngsten Entwicklungen der Medienlandschaft. Der Bericht schildert den medienpolitischen Standpunkt der Bundesregierung zu einem bestimmten Thema. Vorgelegt wird er von der Staatsministerin für Kultur und Medien.