Rede der Kulturstaatsministerin bei der 6. Urheberrechtskonferenz

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In zwei Wochen wird uns der erste Advent wieder einmal daran erinnern, dass wir unsere Weihnachtsgeschenke eigentlich viel früher hätten besorgen wollen. Weil diesen schönen Vorsatz fast jeder hegt, aber fast niemand einlöst, boomt pünktlich zum Fest der Einzelhandel – und auch für die Kultur herrscht dann Hochkonjunktur: Denn Bücher, CDs, DVDs und Karten für Kulturevents, für Konzerte, Theater etc., gehören hierzulande – Internet hin, Streaming her - immer noch zu den beliebtesten Weihnachtsgeschenken; der Buchhandel erzielt gar rund ein Viertel seines Jahresumsatzes im Weihnachtsgeschäft.

Dass die kulturelle Vielfalt unterm Weihnachtsbaum kein Geschenk des Himmels ist, sondern alle Jahre wieder die reiche Ernte eines gut bestellten Feldes, gerät leider nicht nur im vorweihnachtlichen Konsumrausch in Vergessenheit. Kunst und Kultur brauchen Raum, brauchen Freiheit zur Entfaltung - einen Nährboden, auf dem schöpferische Leistungen gedeihen können, und dazu gehört ein Urheberrecht, das es Künstlern und Kreativen ermöglicht, von geistiger Arbeit zu leben und nicht nur knapp zu überleben.

Dafür werbe, dafür streite und dafür kämpfe ich – gerne auch hier, im Rahmen der heutigen 6. Urheberrechtskonferenz, und es freut mich, diese hochkarätige Tagung mit Mitteln aus meinem Kulturetat finanziell unterstützen zu können. Ich danke Ihnen und Ihrem Team, lieber Herr Prof. Pfennig, ich danke der Initiative Urheberrecht und allen Kooperationspartnern, dass Sie die unterschiedlichen Positionen zu diesem ebenso wichtigen wie komplexen Thema an einen Tisch – oder besser: auf ein gemeinsames Podium – bringen.

Der fachliche Austausch ist die Voraussetzung für den notwendigen Ausgleich zwischen unterschiedlichen, teils gegensätzlichen Interessen, die für die digitale Welt im Allgemeinen – und für „Perspektiven des Urheberrechts im Informationszeitalter“ im Besonderen - zwischen Urhebern, Nutzern und Verwertern geistiger Leistungen zu verhandeln sind. Dabei sind sowohl Forderungen nach Erweiterung wie auch nach Begrenzung dieses Zugangs berechtigt. Wer außerhalb der großen Städte lebt – wie übrigens die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland -, Kilometer vom nächsten Kino, vom nächsten Theater, von der nächsten Buchhandlung entfernt, wird den digitalen Zugang zu Kultur als Sicherung der kulturellen Grundversorgung zu schätzen wissen. Hier braucht es zweifellos Erweiterungen oder Erleichterungen des digitalen Zugangs. Wer aber jahrelang an einem Roman, einem Drehbuch, einem Musikalbum arbeitet, wer als Verleger oder Produzent für die Verbreitung geistiger Güter sorgt, wer mit einer guten Idee ein Start-up in der Kultur- und Kreativwirtschaft gründet und dafür auf die Sicherheit des Angestelltendaseins verzichtet, braucht die Gewissheit, die Früchte kreativer Arbeit und der damit verbundenen zeitlichen und finanziellen Investitionen ernten zu können. Das erfordert Beschränkungen des digitalen Zugangs oder zumindest angemessene Kompensation.

Als Kultur- und Medienpolitikerin bin ich diesen beiden, auf den ersten Blick so widersprüchlichen Zielen gleichermaßen verpflichtet: einerseits der Öffnung digitaler Zugänge zu Kultur, denn damit öffnen sich auch neue Wege kultureller Teilhabe; andererseits der Begrenzung des digitalen Zugangs, denn sie schützt den Freiraum, den Kunst und Kultur brauchen, um in Vielfalt gedeihen zu können. In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns auch bei der Fortentwicklung des Urheberrechts.

Zweifellos hat nicht zuletzt der technologische Wandel, der Aufbruch ins digitale Zeitalter, eine Demokratisierung der Kultur ermöglicht, die lange als utopisch galt. Die Älteren unter uns erinnern sich vielleicht noch, als der kürzlich verstorbene Hilmar Hoffmann – er war 20 Jahre Kulturdezernent in Frankfurt am Main und neun Jahre lang Präsident des Goethe-Instituts – in den 1970er Jahren mit seinem Schlachtruf „Kultur für alle“ in den Kampf gegen einen elitären Kulturbegriff zog. Kultur galt in Deutschland bis dato als Leidenschaft der Bessergebildeten und Besserverdienenden. Diesem exklusiven, auf Abgrenzung und Ausgrenzung zielenden Kulturverständnis setzte Hoffmann seine Auffassung von Kultur als „langfristiger Beitrag zur Selbstfindung des Menschen“ entgegen.

Der digitale Zugang zu Kultur ist dafür der Schlüssel: Es ist ein einladender Zugang für die jüngere Generation der „digital natives“, die dem kulturellen Angebot mit völlig anderen Hör- und Sehgewohnheiten begegnen. Vor allem aber ist es ein barrierefreier, niedrigschwelliger Zugang für all jene, die den Tempeln der Hochkultur bisher aus welchen Gründen auch immer fern bleiben.

Und er steht auch in ländlichen Regionen offen, also dort, wo Menschen sich abgehängt fühlen, weil nicht nur das nächste Krankenhaus, sondern eben auch das nächste Kino, die nächste Bibliothek, das nächste Museum kilometerweit entfernt sind. Deshalb unterstützt mein Haus Kultureinrichtungen bei der Erweiterung ihres digitalen Zugangs – beispielsweise im Rahmen des Projekts „museum4punkt0“, das mit insgesamt 15 Millionen Euro aus meinem Kulturetat gefördert wird. Die beteiligten Museen entwickeln unter Federführung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz digitale Strategien für das Museum der Zukunft und haben vor drei Wochen eine sehr beeindruckende Zwischenbilanz präsentiert: Apps und digitale Erzählformate, Cyberbrillen und Virtual Reality Labs haben auch mich begeistert, die ich Bilder und Exponate eigentlich gerne - ganz altmodisch - analog bewundere. Als Kulturvermittler wie auch als „Kultur-Verführer“ sind diese digitalen Zugangs-Erweiterer jedenfalls jeden Fördercent wert.

Für die Erweiterung des digitalen Zugangs zu Kultur steht auch die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB), das von Bund und Ländern gemeinsam betriebene und finanzierte staatliche Zugangsportal zu digitalen Objekten aus Kultur und Wissenschaft in Deutschland, das langfristig bis zu 30.000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen aller Sparten und Disziplinen, also Bibliotheken, Archive, Museen, Mediatheken und wissenschaftliche Institute vernetzen soll. Aktuell sind in der DDB mehr als 4.300 Einrichtungen für eine Zusammenarbeit registriert, deutlich mehr als 400 davon stellen aktiv Daten bereit. 24 Millionen Objekte sind kostenfrei für jedermann verfügbar – kulturelle Schätze wie Handschriften, alte Filme in voller Länge, Einspielungen klassischer Musikstücke, aber auch digitalisierte Bücher. Die Bestände werden permanent erweitert, und die Zahl der kooperierenden Einrichtungen steigt kontinuierlich.

Die DDB ist Deutschlands Beitrag zur Europäischen Digitalen Bibliothek EUROPEANA. Hier wie dort geht es – über den hehren Anspruch „Kultur für alle“ hinaus – auch darum, Schritt zu halten mit privatwirtschaftlichen Aktivitäten zur Digitalisierung von Kulturgut; man denke nur an das hoch umstrittene Projekt „Google Books“. Wenn wir dieses Feld den Internetgiganten überlassen, entwickeln sich Informationsmonopole, die zu Deutungsmonopolen werden können – und damit zu einer Gefahr für die Demokratie, die von kultureller Vielfalt und Pluralismus lebt. Deshalb sollte auch nicht allein die ökonomische Logik der Klickzahlen über das digital verfügbare Angebot entscheiden. Bei der DDB und bei der EUROPEANA zählen - weil nicht der Massengeschmack, sondern die Expertise unzähliger Wissenschaftler das Angebot bestimmt - allein Qualität und Relevanz. Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern im Netz einen umfassenden Zugang zu unserem kulturellen Erbe zu eröffnen.

Das ist im Übrigen auch eine gewaltige Herausforderung für unsere Museen, die dabei noch ganz am Anfang stehen. Vielerorts bedarf es noch stärkerer Anstrengungen für die notwendige personelle, finanzielle und technische Ausstattung. Hier sind insbesondere die Museumsträger gefragt. Als schwierig erweist sich die Verwirklichung eines umfangreichen digitalen Zugangs vielfach auch bei urheberrechtlich geschützten Werken in Archiven, Bibliotheken und Museen. Ich kann mir vorstellen, dass Vereinigungen der Urheber und Rechteinhaber (oder auch Sie selbst, meine Damen und Herren, als Urheber oder Wissenschaftler) sich dabei noch stärker einbringen können, um Ihr Fachwissen mit Kultureinrichtungen zu teilen. In meinem Haushalt stehen allein für das Haushaltsjahr 2019 fünf Millionen Euro für eine Digitalisierungsstrategie des Bundes zur Verfügung. Das genaue Konzept wird im Moment noch erarbeitet.

Sie sehen also, meine Damen und Herren, dass sowohl die Bundeskulturpolitik wie auch die vom Bund geförderten Kultureinrichtungen sich durchaus als Türöffner verstehen, wo immer es darum geht, mehr kulturelle Teilhabe durch digitale Zugänge zu ermöglichen. „Kultur für alle!“ heißt aber noch lange nicht: „Kultur umsonst für alle!“

Mir kommt, wenn ich an die im Netz leider immer noch weit verbreitete Gratismentalität denke, gelegentlich der Kulturpessimismus des Medienkritikers Karl Kraus in den Sinn, der – lange bevor es Facebook und Twitter gab – zum Niveau des öffentlichen Diskurses einmal lakonisch bemerkte: „Die Gedankenfreiheit haben wir. Jetzt brauchen wir nur noch die Gedanken.“ So ähnlich ist es auch mit dem Anspruch auf Zugangsfreiheit, mit dem freien Zugriff auf geistige und schöpferische Leistungen: Freier Zugang ist das eine – aber wo führt er hin, wenn gute Gedanken, gute Ideen, gute Inhalte im Rausch des technisch Machbaren auf der Strecke bleiben, weil Tüftler, Künstler und Kreative von ihrer Arbeit nicht leben können?

Ohne Grenzen und Schranken führt der digitale Zugang zu Kultur gewiss nicht ins 21. Jahrhundert, sondern zurück ins Mittelalter, zurück in eine Zeit, als Dichter und Denker, Maler und Musiker von Geld und Gunst ihrer Gönner abhängig waren. Die Emanzipation von Staat und Kirche – die Befreiung vom Zwang, den Mächtigen gefallen zu müssen, die Freiheit, kritisch und unbequem sein zu dürfen – brachte erst das Urheberrecht: In seiner heutigen Form atmet es auch den Geist der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die vor ziemlich genau 70 Jahren von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris verabschiedet wurde.

Artikel 27 regelt dort nicht nur die Teilhabe an der Kultur; es heißt darin auch, ich zitiere: „Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.“ Dieses Recht preiszugeben, mag ein Staat sich leisten können, dessen Wirtschaftskraft auf Bodenschätzen oder billigen Arbeitskräften gründet. Ein Land wie Deutschland aber, dessen wirtschaftlicher Trumpf die Geisteskraft ist – die Ideen seiner klugen und kreativen Köpfe und eine prosperierende Kultur- und Kreativwirtschaft -, kann sich das nicht leisten. Und was wäre unsere Demokratie ohne ein Urheberrecht, das mit dem Freiraum für kreative Leistungen die Vielfalt der Kultur und der Medien und damit auch die Vielstimmigkeit des demokratischen Diskurses sichert und so das Suchen, das Fragen, den Widerspruch genauso wie das Bemühen um Verständigung kultiviert?

Deshalb gibt es trotz der zahlreichen technologischen Innovationen in den vergangenen 20 Jahren mehrere kulturpolitische Grundkonstanten im Urheberrecht, die auch im Informationszeitalter unverändert Geltung beanspruchen. Dazu zählen die angemessene Vergütung von Urhebern genauso wie der Schutz freier geistiger Auseinandersetzung im Rahmen der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit. Diese Errungenschaften sollten wir auch im digitalen Umfeld bewahren und verteidigen. Ich bin sehr froh, dass wir in diesem Sinne bei der Anpassung des europäischen Rechtsrahmens an die veränderten Rahmenbedingungen des digitalen Zeitalters – an neue kulturelle und mediale Angebote, an die veränderte Rolle von Intermediären und Plattformen, an neue Vertriebswege, Erlösstrukturen und Nutzererwartungen – voran kommen.

In den vergangenen Monaten hat die geplante EU-Urheberrechtsreform allerdings leider nicht nur sachliche Debatten, sondern auch viel Verunsicherung provoziert. In der Kritik steht insbesondere Artikel 13: Er nimmt Plattformbetreiber in die urheberrechtliche Verantwortung. Diese sollen entweder freiwillig Lizenzvereinbarungen schließen oder angemessene Maßnahmen ergreifen, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.
Ein maßvoller Zuschnitt der Regelung stellt sicher, dass zahlreiche nicht profitorientierte Angebote, beispielsweise Wikipedia, davon ausgenommen sind. Und weil Debatten Teil eines lebendigen Kulturlebens sind, muss die Auseinandersetzung mit Inhalten, beispielsweise mit Hilfe von Zitaten oder auch Parodien, natürlich weiterhin zulässig sein.

Ziel der Regelung ist eine bessere Vergütung von Kreativen – von Autoren, Musikern, Filmschaffenden –, die jahrelang mitansehen mussten, wie andere von der Nutzung ihrer Werke kommerziell profitierten, während sie selbst leer ausgingen. Dass nun in der öffentlichen Diskussion vielfach der Eindruck erweckt wird, diese Regelung bedrohe die Existenz unzähliger kleinerer Kanäle, gehört in die Rubrik „Panikmache“ und trifft schlicht nicht zu. Ich kann nur appellieren, zu einer sachlichen Diskussion zurückzukommen. Die relevanten Akteure sollten sich vergegenwärtigen, was eigentlich ihr Geschäftsmodell ist. Dass ausgerechnet eine große Plattform, die jahrelang von der Nutzung künstlerischer Werke kommerziell profitiert hat, nun von einer „Bedrohung der Kreativwirtschaft“ spricht, entbehrt nicht einer gewissen Ironie…

Da Plattformen zukünftig nicht nur ein Tor zur Kultur, sondern DER Zugang zu den Medien sein werden, treten sie auf allen Ebenen in den Fokus der Medienpolitik. Der heutige Nachmittag widmet sich deshalb aus gutem Grund der Digitalisierung und zukünftigen Medienordnung. In diesem Zusammenhang auch noch eine Klarstellung zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger: Es ist wichtig, dass wir uns auf europäischer Ebene noch stärker als bisher für die Unabhängigkeit der Presse und für mediale Vielfalt einsetzen, nicht zuletzt in Anbetracht der Gefahren, die Desinformation für die Demokratie darstellt – um nichts weniger geht es!

Zur Finanzierung journalistischer Qualität unter den Bedingungen der Digitalisierung hilft ein eigenes Leistungsschutzrecht Presseverlegern bei der praktischen Durchsetzung ihrer Rechte. Sie können ihre Inhalte auf der Grundlage des Exklusivrechts lizenzieren und unberechtigte Nutzungen ihrer Inhalte verhindern. Deshalb begrüße ich, dass nach dem Rat auch das Europäische Parlament nach zähem Ringen für eine Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger votiert hat! Ich kann Ihnen versichern, dass sich Deutschland weiterhin auf europäischer Ebene aktiv dafür einsetzt, dass in der Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger nach deutschem Vorbild verankert wird. Die deutsche Position dazu hat sich nicht geändert: Die in den vergangenen Tagen entstandene Unsicherheit war unbegründet. Unser Ziel bleibt es, durch eine gestärkte Rechtsposition der Verleger dazu beizutragen, dass die für die Demokratie unverzichtbaren Leistungen der Presse auch im digitalen Zeitalter refinanzierbar bleiben. Dafür setze auch ich mich nach wie vor mit aller Kraft ein!

Lassen Sie mich zum Schluss auf dem weiten Feld der Urheberrechtsreform noch eine weitere Regelung heraus greifen, die zwar in der aktuellen politischen Diskussion nicht im Vordergrund steht, aber viele Kultureinrichtungen betrifft – nämlich die Regelung zu vergriffenen Werken. Sie wird es vielen Gedächtniseinrichtungen erleichtern, einen digitalen Zugang zu schaffen. Doch auch wenn die Rechteklärung künftig mit weniger Aufwand verbunden ist, müssen wir uns natürlich im Klaren sein, dass die Sichtbarmachung von Beständen nicht kostenlos zu haben sein wird.

Ja, auch im digitalen Zeitalter steckt der Teufel ganz offensichtlich im Detail, meine Damen und Herren. Doch mögen die Debatten auch hitzig, die Konflikte vertrackt und die Verhandlungen zäh sein: Es sind Debatten, Konflikte und Verhandlungen, denen wir uns stellen müssen, um mit einer fairen Vergütung der Urheber und aller, die die Verbreitung geistiger Leistungen wirtschaftlich und strukturell absichern, die kulturelle und journalistische Vielfalt zu bewahren und die geistige Auseinandersetzung zu ermöglichen. Ich bin überzeugt: Es ist diese Vielfalt, die Demokratien vor der Einfalt der Populisten schützt.

Ende Oktober haben wir das 20jährige Bestehen der BKM – der bzw. des Beauftragten für Kultur und Medien – gefeiert, und es ist vielleicht kein Zufall, dass die Bundeskultur- und -medienpolitik in den vergangenen 20 Jahren so sehr an Bedeutung gewonnen hat – parallel zur wachsenden Bedeutung des Internets, zur Entstehung und Entwicklung des digitalen Zugangs zu Kultur. Auch dank dieser Entwicklungen ist Kultur heute nicht mehr nur Liebhaberei für Schöngeister, sondern integrative Kraft in einer zunehmend pluralistischen – und zunehmend polarisierten – Gesellschaft.


Kultur ist Modus gesellschaftlicher Selbstverständigung, gerade dort, wo die Klüfte tief und die Fronten verhärtet sind, wo unterschiedliche Lebensvorstellungen und Weltanschauungen sich unversöhnlich gegenüberstehen und die Kraft des besseren Arguments gegen Mauern aus Ressentiments und Vorurteilen stößt. Ob Literatur, Theater, bildende Kunst, Musik, Tanz oder Film: Kultur kann Verbindendes sichtbar machen, wo das Trennende die Wahrnehmung beherrscht, Kultur kann Perspektiven verschieben und Vorstellungsräume erweitern – und damit auch die Grenzen der Empathie. Kulturelle Vielfalt, in der sich auch sperrige, unbequeme, provozierende und irritierende Positionen in Freiheit entfalten können, ist deshalb das Beste, was wir populistischer Einfalt entgegensetzen können.

Und zweifellos brauchen wir, um unsere demokratische Kultur der Verständigung gegen ihre Verächter zu verteidigen, die die Vielstimmigkeit unabhängiger Medien, die Ideen der Kultur- und Kreativwirtschaft, die Phantasie und auch den Widerspruchsgeist der Kunst – und eine Kultur- und Medienpolitik, die dafür Raum und Rahmenbedingungen schafft.

Das Urheberrecht ist dafür auch im digitalen Zeitalter unverzichtbar. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam dafür sorgen, dass man auch in Zukunft von geistiger Arbeit leben kann und Investitionen in kreative Werke sich weiterhin lohnen.

In diesem Sinne: auf eine erkenntnisreiche Urheberrechtskonferenz!