Kulturstaatsministerin Grütters: Zusätzliches Förderprogramm für die Kino-Digitalisierung leistet weiteren Beitrag zum Erhalt der Vielfalt unserer Kinolandschaft

Kulturstaatsministerin Grütters: Zusätzliches Förderprogramm für die Kino-Digitalisierung leistet weiteren Beitrag zum Erhalt der Vielfalt unserer Kinolandschaft

  • Pressemitteilung 275
  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Ein zusätzliches Förderprogramm von rund 900.000 Euro zur Digitalisierung von deutschen Kinos ist von Kulturstaatsministerin Monika Grütters aufgelegt worden. Profitieren werden davon insbesondere kleinere Kinos in der Fläche, für die die bisher geltenden Mindestumsatz- und Besuchergrenzen des 2013 beendeten Vorläuferprogramms nicht erreichbar waren.

Die Staatsministerin erklärte dazu: „Kinos sind wichtige gesellschaftliche Begegnungsorte und unverzichtbarere Bausteine unserer kulturellen Infrastruktur. Es ist ein kulturpolitischer Erfolg, dass eine Vielzahl der deutschen Kinos mit unserer Digitalisierungsoffensive technisch auf den neuesten Standard umgerüstet werden konnte. Noch nicht alle Kinos haben den Schritt in die digitale Ära geschafft. Mir ist es wichtig, die Vielfalt der deutschen Kinolandschaft zu erhalten. Am 21. August 2014 startet mein Haus ein Förderprogramm, das kleinere Kinos in der Fläche mit teils herausragenden filmkunstorientierten Programmen unterstützt.“

Grütters weiter: „Die Förderprogramme des Bundes und der Länder haben damit einen wichtigen Beitrag zur Zukunftssicherung der Kinolandschaft in Deutschland geleistet. Allein mit den Fördermitteln meines Hauses in Höhe von 21 Mio. Euro und den Mitteln der Filmförderungsanstalt in Höhe von 15 Mio. Euro konnten mehr als 1.550 Lein-wände auf digitales Abspiel umgerüstet werden.“

Im Fokus des Programms stehen solche Kinos, die als Kulturort eine besondere Funktion wahrnehmen und die Mindestfördervoraussetzungen des 2013 beendeten Vorläuferprogramms nicht erreicht haben. Die Kinos müssen zudem einen wirtschaftlich nachhaltigen Spielbetrieb nachweisen können.

Die Förderung wird als Zuschussförderung gewährt. Die Höhe der Zu-wendung beträgt bis zu 25 Prozent, im Fall kulturell besonders wertvoller Kinos bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Als maximale Förderbeträge sind 12.500 Euro bzw. 15.000 Euro pro Leinwand vorgesehen. Weitere Voraussetzung einer Förderung ist es, dass das Bundesland, in welchem das Kino seinen Sitz hat, sich an der Finanzierung der betreffenden Digitalisierungsmaßnahme beteiligt. Ohne eine Landesförderung kann der Bund also nicht tätig werden.

Mit der Abwicklung der Förderung wurde die Filmförderungsanstalt (FFA) beauftragt. Die Details der Förderung können ab morgen den auf der Internetseite der FFA www.ffa.de veröffentlichten Fördergrundsätzen der BKM entnommen werden. Förderanträge können ab morgen, den 21. August 2014 auf Basis der ebenfalls auf der Internetseite der FFA abrufbaren Antragsformulare gestellt werden.

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