Internetportal kulturgutschutz-deutschland.de jetzt in englischer Sprachfassung online

Das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) betriebene Internetportal zum Kulturgutschutz ist nun auch in einer englischen Fassung verfügbar. Damit bietet die Bundesregierung auch nicht-deutschsprachigen Interessierten ein breites Spektrum an Informationen zum Kulturgutschutz sowohl in Deutschland als auch in mehr als 100 weiteren Staaten an.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärt dazu: „Mit dem nunmehr auch in englischer Sprache verfügbaren Informationsangebot haben wir einen weiteren wichtigen Meilenstein zur Verbesserung des Kulturgutschutzes erreicht, um den illegalen Handel mit Kulturgut zu unterbinden. Das neue Web-Angebot ist sowohl für deutsche als auch für ausländische Kultur- und Ermittlungsbehörden eine wichtige Hilfe. Wir wollen so auch das Verständnis für den Schutz unseres Kulturerbes erhöhen und die Öffentlichkeit zu diesem Thema noch besser aufklären und sensibilisieren.“

Das Internetportal wurde 2017 umfangreich überarbeitet und wird seitdem schrittweise ergänzt. Es bietet in deutscher und nunmehr auch in englischer Sprache umfangreiche Informationen über die Rechtsgrundlagen des Kulturgutschutzes im In- und Ausland. Insbesondere enthält es eine Übersicht über die kulturgutschutzrechtlichen Regelungen in inzwischen mehr als 100 Saaten und stellt in einer Datenbank das national wertvolle Kulturgut Deutschlands dar. Eine zielgruppenspezifische Aufbereitung des Informationsangebots ermöglicht eine zusätzliche nutzerfreundliche Orientierung.

Weitere Informationen zum Kulturgutschutz finden Sie unter www.kulturgutschutz-deutschland.de